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1. Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte - Initiative weiter bilden

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Unternehmensgenaue AbrechnungDie Höhe der Fördersätze richtet sich nach der Unternehmensgröße entsprechendder KMU-Definition der Europäischen Union:Kleine Unternehmen: bis 49 BeschäftigteJahresumsatz max. 10 Mio.€Jahresbil<strong>an</strong>zsumme max. 10 Mio.€Mittlere Unternehmen: bis 249 BeschäftigteJahresumsatz max. 50 Mio.€Jahresbil<strong>an</strong>zsumme max. 43 Mio.€Großunternehmen: ab 250 BeschäftigteJahresumsatz über 50 Mio.€Jahresbil<strong>an</strong>zsumme über 43 Mio.€Zur Bestimmung des Fördersatzes ist eine exakte Berechnung erforderlich:Teilnehmerstunden pro Unternehmenskategorie (Berechnungstabelle des BVA).Kein einheitlicher Fördersatz, wenn Unternehmenunterschiedlicher Größe beteiligt sindSeite 21 | Mario Walter | Regiestelle Weiterbildung

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