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Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung - Initiative weiter bilden

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3§6Abstimmung und BeratungZwischen den Parteien erfolgt eine einvernehmliche Abstimmung gemeinsamer Projektinitiativenauf <strong>der</strong> Grundlage dieser <strong>Vereinbarung</strong>. Die Parteien werben für die Verbreitung <strong>der</strong>gemeinsam getragenen <strong>Initiative</strong> auf Branchen- und Betriebsebene.Die Parteien vereinbaren die Einrichtung eines paritätisch besetzten Beirats Ueweils dreiPersonen), <strong>der</strong> den regelmäßigen Austausch und die Abstimmung zwischen den Partnernsicherstellt.Insbeson<strong>der</strong>e ist es Aufgabe des Beirats,• über konkrete Projekte zu entscheiden,• sich inhaltlich über die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Branche auszutauschen und Themenfel<strong>der</strong>sowie <strong>Weiterbildung</strong>sschwerpunkte zu benennen,• die Zielgruppen (Unternehmen und Mitarbeiter) für die gemeinsamen <strong>Initiative</strong>n undProjekte zu definieren und sie für eine Teilnahme zu gewinnen,• Projekte inhaltlich zu begleiten und die Verbreitung <strong>der</strong> Ergebnisse zu för<strong>der</strong>n,• über die gemeinsamen Aktivitäten in <strong>der</strong> Branche zu informieren,sowie sich mit an<strong>der</strong>en <strong>Initiative</strong>n zu vernetzen.Seine Arbeitsweise bestimmt <strong>der</strong> Beirat selbst. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben,in <strong>der</strong> das Proze<strong>der</strong>e für die Auswahl <strong>der</strong> Zielgruppen festgelegt wird, insbeson<strong>der</strong>e die teilnehmendenUnternehmen und die Mitarbeiter. Die Geschäftsordnung wird Bestandteil dieser<strong>Vereinbarung</strong>.§7SchlussbestimmungenDurch diese <strong>Vereinbarung</strong> werden die gesetzlichen Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Sozialpartnerwe<strong>der</strong> eingeschränkt noch ausgeweitet.§8In-Kraft-Treten und KündigungDiese <strong>Vereinbarung</strong> tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit sechsmonatiger Frist zumJahresende, erstmals zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden.Wiesbaden/Frankfurt, den 8. Februar 2012Hotel- und GaststättenverbandDEHOGA Hessen e. V.GewerkschaftNahrung-Genuss-GaststättenLandesbezirk SüdwestE. WerumVizepräsidentP.-M. CoxGeschäftsführer

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