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Bericht von Herrn Preißler - Gesundheit-Sachsen

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<strong>Sachsen</strong>: Änderung Sächsisches RettungsdienstgesetzDer Innenausschuss des Sächsischen Landtags hatte für Donnerstag, den 26. April2012, Experten eingeladen, die zum gemeinsamen Entwurf der Fraktionen der CDU undFDP über das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ Stellung nahmen. Aus Sicht der SPD-Fraktionund vieler Betroffener steht fest: Sollte sich die Regierungskoalition in <strong>Sachsen</strong> mit ihremGesetzentwurf durchsetzen, werden sich die ohne schon jetzt problematischen Arbeitsbedingungender Rettungsdienste weiter dramatisch verschlechtern.Die Anhörung der Experten nahm die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zum Anlass,Rettungsassistenten und weitere Praktiker zu Wort kommen zu lassen, um über ihre Arbeitsbedingungenzu informieren und die zu erwartenden Auswirkungen des Gesetzentwurfesder Regierungskoalition zu skizzieren.- Sabine Friedel, MdL, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion,lud daher zu einem Pressegespräch:- Datum: Donnerstag, 26. April 2012, 12.30 Uhr- Ort: Sächsischer Landtag, Restaurant „Chiaveri“Als Gesprächspartner standen außerdem zur Verfügung:• Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten aus Dresden, Freital, Chemnitz• Bernd Wickfelder, Geschäftsführer Krankentransport Ost West GmbH LeipzigAusgangssituationDas derzeit geltende Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz(SächsBRKG) sieht vor, die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportsdurch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf Leistungserbringer zu übertragen.Entsprechende Auswahlverfahren wurden durch Beschwerden vor der Vergabekammerangegriffen. Mit Beschluss vom Dezember 2008 entschied der BGH, dass die vorgesehenenVerfahren als förmliche Vergabeverfahren weiterzuführen sind. siehe auch:www.wirtschaftsanwaelte.at/nicht-alle-rettungsdienste-fallen-unter-die-vergaberichtlinieDie Regelungen des SächsBRKG sind vergaberechtskonform auszulegen. Mit demHaushaltsgesetz 2011/2012 beschloss der Sächsische Landtag eine Aussetzung derAuswahlverfahren bis Dezember 2012, um bis zu diesem Zeitpunkt eine gesetzlicheNeuregelung vorzulegen.Derzeitiges Gesetz muss geändert werdenDie derzeitige Rechtslage im Freistaat <strong>Sachsen</strong> führt dazu, dass die Vergabe <strong>von</strong> Rettungsdienstleistungenals Auftragserteilung der öffentlichen Hand definiert ist, welchedem europäischen Vergaberecht unterliegt. Die kommunalen Träger des Rettungsdienstes(Rettungszweckverbände, Landkreise, Kreisfreie Städte) sind zur förmlichen Ausschreibungverpflichtet. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, vergabefremdeKriterien wie Tariftreue sind unzulässig. Um Aufträge zu erhalten, müssen sich dieRettungsdienstleister (Hilfsorganisationen und gewerbliche Anbieter) kostenmäßig gegenseitigunterbieten. Der Spardruck, der hierbei entsteht, kann zu Lasten der Qualität dermedizinischen Leistung gehen.Autor: Joachim Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88in der <strong>Gesundheit</strong>swirtschaft in der Region Dresden e.V. Fax 0351 – 810 73 88Martin-Luther-Platz 10 E-Mail: joachim-preissler@t-online.de010699 Dresden


SPD macht mobil gegen neues RettungsdienstgesetzDie SPD-Landtagsfraktion befürchtet mit einem neuen Gesetz Lohndumping und unterstütztdie Aktion "Rettet den Rettungsdienst". Bis zum 1. Mail werden nun Unterschriftenfür eine Petition gesammelt – bereits jetzt sind schon 7.000 zusammengekommen.Positionspapier: http://spd-sachsen.de/sites/default/files/u2834/2012-04-02_Positionspapier_Rettungsdienstleistungen.pdfStreit um sächsisches Rettungsdienstgesetz spitzt sich zuDie Diskussion um die Neufassung des sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- undKatastrophenschutzgesetzes spitzt sich zu. Die Regierungskoalition hält an der vollumfänglichenAusschreibung und Vergabe nach dem Submissionsmodell fest. Das DRKu.a. Leistungserbringer befürchten eine Schwächung des Bevölkerungsschutzes undverweisen auf die Empfehlungen des Bundesrates.Der diskutierte Gesetzentwurf sieht die Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungeninklusive Fahrzeuge und Material vor. Damit sollen Ausschreibungen, die sich nur aufdie Personalgestellung beziehen, vermieden werden. Zusätzlich soll festgehalten werden,dass Großschadensereignisse durch den Rettungsdienst zu bewältigen sind. Darüberhinaus ist die Aufgabenstellung <strong>von</strong> Schnell-Einsatz-Gruppen klarer zu definieren,die immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Ressourcen des Rettungsdienstes zur Lagebewältigungnicht ausreichen. Hierzu ist es notwendig, die Bereitschaft des Ausschreibungsbewerberszur Mitwirkung im Katastrophenschutz als Zuschlagskriterium zu behandeln.Gleichzeitig soll die Zuschlagsdauer <strong>von</strong> fünf auf sieben Jahre erhöht werden.Das Deutsche Rote Kreuz in <strong>Sachsen</strong> betrachtet den Entwurf skeptisch. „RettungsdienstlicheLeistungen dürfen nicht allein unter Wettbewerbs- und Kostengesichtspunktenbetrachtet werden“, so Rüdiger Unger, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes<strong>Sachsen</strong>. Er befürchtet eine Schwächung des Katastrophenschutzes im Land, weil dienotwendige und untrennbare Verzahnung <strong>von</strong> Rettungsdienst und Katastrophenschutznur unzureichend berücksichtigt wird. „Die Fähigkeiten der Leistungserbringer im Katastrophenschutzmüssen im Vergabeverfahren dringend stärker Berücksichtigung finden. Einereine Bereitschaftserklärung, Katastrophenschutz leisten zu wollen, reicht hier nicht aus“, soRüdiger Unger. Um Ausschreibungen zu Lasten der Vergütung zu verhindern, fordert dasDRK, einen Preiskampf bei den Lohnkosten wirksam auszuschließen.Dabei wird auch auf den Mehrheitsbeschluss des Bundesrates vom 30. März 2012 verwiesen.Der Bundesrat fordert darin die EU auf, den Rettungsdienst in den Ausnahmekatalogaufzunehmen, um eine EU-Ausschreibung zu Lasten der Konzessionsvergabe zuverhindern. Begründung: „Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch Rettungsdienstund Katastrophenschutz sei eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Eine offeneAusschreibung unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung und anderen vergaberechtlichenAspekten würde dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen Rettungsdienstund Katastrophenschutz ebenfalls kommerzialisiert würde.”siehe: www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/874-1-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/874-1-11.pdfDokumente:• Sächsischer Gesetzesentwurf• Beschluss des Bundesrates vom 30.3.2012Autor: Joachim Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88in der <strong>Gesundheit</strong>swirtschaft in der Region Dresden e.V. Fax 0351 – 810 73 88Martin-Luther-Platz 10 E-Mail: joachim-preissler@t-online.de010699 Dresden

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