Bericht von Joachim PreiÃler - Gesundheit-Sachsen
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<strong>Bericht</strong>: „Ärztenetze. Eine Kooperationsform<br />
mit neuer Perspektive?“<br />
Datum:<br />
Ort:<br />
Veranstalter:<br />
25. Mai 2012, 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät<br />
Carl Gustav Carus, Medizinisch-Theoretisches Zentrum (MTZ),<br />
Fiedlerstraße 42, 01307 Dresden<br />
Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im<br />
<strong>Gesundheit</strong>swesen e.V. (DGIV)<br />
Einleitung und Ausgangssituation:<br />
Das Thema Vernetzung ist in aller Munde. So auch im <strong>Gesundheit</strong>swesen. Die Bedeutung<br />
<strong>von</strong> ärztlichen Kooperationen, v.a. <strong>von</strong> Ärzte-Netzen u.ä. Kooperationsformen, wird<br />
in den kommenden Jahren weiter wachsen. Bei den älter werdenden, chronisch kranken<br />
und multimorbiden Patienten, der gegenwärtigen Altersstruktur der Ärzte und den veränderten<br />
Lebensplänen der neuen Medizinergeneration wird die kooperative Ausübung<br />
der Heilkunde eher zum Regelfall. Welche Rolle Ärztenetze der sogenannten 2.<br />
Generation dabei spielen können, sollte die Veranstaltung zeigen.<br />
Ärzte, vernetzt Euch!<br />
Dies war eine der Losungen, die vom gleichzeitig in Nürnberg stattfindenden 115. Deutschen<br />
Ärztetag ausgehen sollte. Auch wenn diese Botschaft nicht auf einhellige Begeisterung<br />
bei allen Ärzten stieß – kritische Stimmen kamen u.a aus <strong>Sachsen</strong> -, weil Kooperationen<br />
auch das Risiko neuer Abhängigkeiten für Ärzte bergen können, war der Ruf nach<br />
Vernetzung und Kooperation nicht zu überhören. s. Ärzte, vernetzt Euch!<br />
In seiner Begrüßung und in der Einführung in das Thema ging Prof. Dr. med. Detlev M.<br />
Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus an der Technischen<br />
Universität Dresden, noch einmal auf Grundlagen der medizinischen Versorgung<br />
und v.a. auf die Themen Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ein.<br />
Im § 2 Leistungen SGB V ist geregelt, dass die Krankenkassen den Versicherten die im<br />
Dritten Kapitel des SGB V genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots<br />
(§ 12 SGB V) zur Verfügung stellen. Dabei heißt es wörtlich: „Krankenkassen, Leistungserbringer<br />
und Versicherte haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und<br />
wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.“<br />
Zugleich ist im § 72 SGB V geregelt, dass die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten<br />
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten<br />
Standes der medizinischen Erkenntnisse zu gewährleisten ist. Im Gegenzug<br />
müssen die Leistungen der ambulanten Leistungserbringer angemessen vergütet werden.<br />
Von einer Maximalversorgung kann somit keine Rede sein – und ist es auch nie gewesen.<br />
Dies gilt natürlich besonders auch unter der veränderten Bedingungen des medizinischen<br />
Versorgung: Globalisierung, demographische Veränderungen gerade auch in <strong>Sachsen</strong>,<br />
Veränderungen in den Berufsabsichten <strong>von</strong> jungen Ärztinnnen und Ärzten.<br />
Insofern nehmen auch die Verteilungsprobleme in und zwischen den Regionen zu:<br />
Autor: <strong>Joachim</strong> Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88<br />
in der <strong>Gesundheit</strong>swirtschaft in der Region Dresden e.V. Fax 0351 – 810 73 88<br />
Martin-Luther-Platz 10 E-Mail: joachim-preissler@t-online.de<br />
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– einerseits Ballungsräume: mit einer z.T. wachsenden Bevölkerung sowie wieder<br />
zunehmenden Geburten und einer Vielzahl spezialisierter Medizinangebote: Kliniken,<br />
verschiedener Stufen; Tageskliniken/Ambulanzen; niedergelassenen Haus-/Fachärzte...<br />
wie z.B. im Raum Dresden<br />
– andererseits periphere Regionen: mit einer zunehmend alternden Bevölkerung mit zugleich<br />
erhöhtem Versorgungsbedarf und Problemen in der Nachwuchsgewinnung<br />
bei (Haus-)Ärzten u.a. <strong>Gesundheit</strong>sberufen: z.B. Oberlausitz, ländliche Regionen um<br />
Leipzig<br />
Insofern sind die Chancen, die sich mit den <strong>Gesundheit</strong>sstrukturgesetzen der vergangenen<br />
Jahre und insbesondere mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz (VStG) ergeben,<br />
geeignet hier die Versorgungslandschaft zu verbessern bzw. zu stabilisieren:<br />
So zeigt sich zunehmend, dass die freiberufliche Niederlassung in einer Einzelpraxis für<br />
eine Reihe <strong>von</strong> jungen Ärztinnen und Ärzten bzw. Medizinstudierenden – zumindest als Einstieg<br />
– keine erstrebenswerte Option ist (siehe aktuelle Befragung des Hartmannbundes).<br />
Deshalb sind solche „neuen“ Formen der Berufsausübung sinnvoll und notwendig, wie:<br />
– Gründung <strong>von</strong> Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) (§ 95 SGB V)<br />
– Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VändG (2007): Anstellung <strong>von</strong> Ärzten<br />
– Aufhebung der Residenzpflicht (Versorgungsstrukturgesetz - VStG)<br />
Hinzu kommen Angebote der Kooperation und Vernetzung, u.a.:<br />
– Mobile Angebote<br />
– Telemedizinische Angebote<br />
– Ärztenetze<br />
In seinem ersten Einführungsbeitrag ging Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer, der Vorsitzende<br />
des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im <strong>Gesundheit</strong>swesen<br />
e.V., auf die Entwicklung der Ärzte-/Praxisnetze und die gesetzlichen Grundlagen<br />
ein. Anfang der 1990er Jahre bildeten sich die ersten Ärztenetze. Das Zweite GKV-Neuordnungsgesetz<br />
(2. NOG) 1997 hatte dann das Ziel, neue Versorgungsstrukturen im ambulanten<br />
Bereich durch eine stärkere Vernetzung <strong>von</strong> niedergelassenen Ärzten durch „Praxisnetze“<br />
bzw. „Ärztenetze“ zu fördern. Mit dem 2. NOG sind zum Thema Vernetzung<br />
Optionen für Modellvorhaben (§ 63 SGB V) und Strukturverträge (§ 73 a SGB V) zur Weiterentwicklung<br />
<strong>von</strong> Verfahrens-, Organisations- und Vergütungsformen eingeführt worden.<br />
Mit dem GKV-<strong>Gesundheit</strong>sreformgesetz 2000 (GKVRefG) erhielten die Krankenkassen<br />
durch Einfügung des § 140 a-h SGB V (Integrierte Versorgung) die Möglichkeit, Verträge<br />
zur sektorübergreifenden Versorgung mit ambulanten Leistungserbringern, Krankenhäusern<br />
u.a. abzuschließen. Präzisierungen und Erweiterungen erfolgten v.a. mit dem Gesetz<br />
zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) (2004) sowie mit dem<br />
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) (2007).<br />
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) bietet Ärztenetzen neue Chancen. Mit<br />
§ 87b SGB V eröffnet sich die Möglichkeit, dass Netze im Rahmen des Kollektivvertrags<br />
<strong>von</strong> ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein Budget oder eine Förderung für Versorgungsaufgaben<br />
erhalten. Die Möglichkeit zum Abschluss <strong>von</strong> Selektivverträgen mit Krankenkassen<br />
nach § 73a sowie § 140 ff. besteht weiter. Zudem können Netze als Modellvorhaben<br />
nach § 63 gefördert werden. Fragen bestehen u.a. in der Akkreditierung <strong>von</strong> Ärztenetzen.<br />
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Zu den konkreten „Chancen der Ärztenetze im Versorgungsgeschehen – neue Perspektiven<br />
durch das GKV-VStG“, sprach im Anschluss Dr. Carsten Jäger, Stellvertretender<br />
Vorsitzender der Agentur deutscher Ärztenetze e.V. und Geschäftsführer Ärztenetz Südbrandenburg<br />
Elsterwerda (ANSB).<br />
Zum Ärztenetz Südbrandenburg (ANSB): Es besteht seit 2004 als Zusammenschluss <strong>von</strong><br />
mehr als 50 Haus- und Fachärzten der Landkreise Elbe-Elster und Oberspree-Lausitz:<br />
Abbildung: Logo des Ärztenetzes Südbrandenburg<br />
Das Logo des ANSB steht in den Mitgliedspraxen für eine neue Qualität in der<br />
medizinischen Versorgung in der Region Südbrandenburg<br />
In den Gründungsjahren als GbR wurden Investitionen durch die Ärzte als<br />
Gesellschafter der ANSB GbR getätigt, um Managementstrukturen in Form<br />
der ANSB Consult GmbH und eine EDV-Vernetzung aufzubauen sowie Personal<br />
einzustellen.<br />
Das Versorgungskonzept des ANSB wurde bis zum Frühjahr 2008 so weit entwickelt,<br />
dass es den regional relevanten Krankenkassen im Rahmen eines Selektivvertrages angeboten<br />
werden konnte. Ergebnis sind zwei populationsbezoge<br />
Vollversorgungsverträge (ohne Fokussierung auf einzelne Indikationsbereiche) mit der<br />
AOK Brandenburg (heute AOK Nordost) und der BARMER Ersatzkasse (heute BARMER<br />
GEK)<br />
In diesen Verträgen sind derzeit fast 11.000 Patienten im Rahmen der zentralen elektronischen<br />
Patientenakte eingeschrieben. Der in den Verträgen generierte Nutzen,<br />
beispielsweise durch die Reduzierung der Kosten für stationäre Aufenthalte, wird<br />
zwischen dem Ärztenetz und der Krankenkasse geteilt.<br />
Mit der Zulassung eines netzeigenen MVZ zum 01.07. 2012 baut das Ärztenetz Südbrandenburg<br />
das Leistungsspektrum konsequent aus und wird auch hier mit der Option einer<br />
angestellten Tätigkeit für junge Ärztinnen und Ärzte seiner Verantwortung für die Region<br />
gerecht. Hinzu kommen weitere Funktionen/Optionen: Case Management, AgnES.<br />
Weitere Gründe für die Gründung eines MVZ durch ein Ärztenetz:<br />
−mittel- und langfristige Verantwortung für die Patienten im Ärztenetz<br />
−Verantwortung für die Praxisnachfolge im Ärztenetz<br />
Entwicklung vernetzter Strukturen:<br />
I. Generation (ca. 1995 – 2003)<br />
– Modellvorhaben<br />
– hohe Unverbindlichkeit<br />
– mangelnde Zielorientierung<br />
– kein Netzmanagement<br />
II. Generation (ca. 2004 – 2008)<br />
– Integrierte Versorgung (IV)<br />
– Budgetübernahme<br />
– Qualitätsmanagement<br />
– Controlling<br />
– höhere Regelverbindlichkeit<br />
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III. Generation (ab 2009)<br />
– regionaler Vollversorger<br />
– umfassende Patientenorientierung<br />
– Pay for Performance/Erfolgsorientierte Vergütung<br />
– Integrierte IuK/PVS-Systeme<br />
– elektronische Patientenakten<br />
IV. Generation (ab 2012): mit GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG): ???<br />
Worin erkennt man erfolgreiche Ärztenetze?<br />
Die monetäre Erfolgsmessung innerhalb eines Arztnetzes erfolgt bisher durch einen Vergleich<br />
der Morbi-RSA-Zuweisungen mit den tatsächlichen Gesamtausgaben für die<br />
eingeschriebenen Versicherten. Dabei zeigen sich folgende Ergebnisse:<br />
– bereits im ersten Jahr können Einsparungen je Patient bis 100 Euro erreicht werden<br />
– es werden Kosteneinsparungen im zweistelligen Prozent-Bereich erreicht<br />
(Quelle: Durchschnittsergebnisse der Netze Gesundes Kinzigtal, QuE, UGOM, MainArzt)<br />
Deutschlandweit könnten kurzfristig ca. 50 und mittelfristig ca. 200 Arztnetze analoge<br />
Versorgungsstrukturen zum <strong>Gesundheit</strong>snetz QuE Nürnberg (QuE) etablieren. Bei einer<br />
solchen Ausdehnung der regional vernetzten <strong>Gesundheit</strong>ssysteme auf 200 Netze deutschlandweit<br />
würden ca. 4 % der Bevölkerung Deutschlands/6,5 % der GKV-Mitglieder <strong>von</strong><br />
Ärztenetzen betreut werden, könnten ca. 500 Mio. Euro jährlich eingespart werden, bei<br />
gleichzeitiger Steigerung der Versorgungsqualität.<br />
siehe: http://www.deutscheaerztenetze.de/uploads/files/kurzportraet_netzagentur_20120426.pdf<br />
Politische Kernforderungen der „Netzagentur“:<br />
– Ärztenetze müssen als Leistungserbringer im SGB V anerkannt werden<br />
– Krankenkassen sollen Anreize erhalten, Verträge mit Netzen abzuschließen<br />
– Netze sollen einen regionalen Teilsicherstellungsauftrag übernehmen können<br />
Erste Ergebnisse:<br />
– auf Initiative der Netzagentur Änderungsantrag der CDU/CSUFraktion zum GKV-VStG:<br />
– professionelle Ärztenetze sollen eigenes Honorarbudget erhalten (§ 87b SGB V)<br />
– Netzagentur erarbeitet Richtlinien-Katalog zur Förderung <strong>von</strong> Netzen<br />
– Aufbau einer strategischen Partnerschaft mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
Kriterien für eine Zertifizierung oder Akkreditierung sind die Erfüllung <strong>von</strong> Standards für<br />
die Bereiche:<br />
– Organisationsstruktur<br />
– Netzwerk-Management<br />
– Prozesse<br />
– IT-Entwicklung<br />
– interne Strukturen<br />
– Qualitätsparameter<br />
– Übernahme der wirtschaftlichen Verantwortung (Budgetverantwortung)<br />
siehe: Konzeptpapier zur Stärkung der regionalen Vernetzung: Innovationsfaktor Praxisnetze,<br />
NAV-Virchow-Bund, http://www.navvirchowbund.de/uploads/files/konzeptpapier_foerderung_aerztenetze_nav_060411.pdf<br />
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Dem folgte der Beitrag <strong>von</strong> Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung <strong>Sachsen</strong> zum Thema: „Die Umsetzung der Regelungen des<br />
Versorgungsstrukturgesetzes zur Förderung <strong>von</strong> Ärztenetzen durch die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen“. Sein Ausgangspunkt waren die verschiedenen positiv wie negativ<br />
besetzten Netzbegriffe: u.a.: „Web“, „Al-Qaida“ („Das Fundament“, „Die Basis“), Mafia“.<br />
Zum Begriff „Praxisnetz“:<br />
Unter dem Begriff des Praxisnetzes versteht man kooperative Organisationsformen <strong>von</strong><br />
(freiberuflich tätigen) niedergelassenen Ärzten unter Wahrung ihrer Selbständigkeit.<br />
Dabei können diese Kooperationen eine „sehr unterschiedliche Intensität“ haben; beginnend<br />
mit losen Zusammenschlüssen, die v.a. den Informations- und Erfahrungsaustausch<br />
fördern, über feste Qualitätszirkel bis hin zu Praxisnetzen, die auch vertraglich eine feste<br />
Kooperation vereinbaren und bei denen die Honorierung Bestandteil der Praxisnetz-<br />
Vereinbarungen ist. Im letzteren Fall wird das Praxisnetz Vertragspartner der Krankenkassen<br />
für die Leistungen, die für die Patienten zu erbringen sind. Dabei kann das Praxisnetz<br />
insgesamt für die zwischen dem Netz und den Kassen vereinbarten Leistungen honoriert<br />
werden; das Praxisnetz verteilt die Honorare dann innerhalb des Netzes. siehe auch:<br />
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/praxisnetz/praxisnetz.htm<br />
§ 87 b Abs. 4 SGB V Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)<br />
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Vorgaben zur Festlegung und Anpassung des<br />
Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung nach Absatz 1<br />
Satz 1 sowie Kriterien und Qualitätsanforderungen für die Anerkennung besondersförderungswürdiger<br />
Praxisnetze nach Absatz 2 Satz 2 als Rahmenvorgabe für Richtlinien<br />
der Kassenärztlichen Vereinigungen, insbesondere zu Versorgungszielen, im Einvernehmen<br />
mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu bestimmen. Darüber hinaus hat<br />
die Kassenärztliche Bundesvereinigung Vorgaben insbesondere zu den Regelungen des<br />
Absatzes 2 Satz 1 bis 3 zu bestimmen; dabei ist das Benehmen mit dem Spitzenverband<br />
Bund der Krankenkassen herzustellen. Die Vorgaben nach den Sätzen 1 und 2 sind <strong>von</strong><br />
den Kassenärztlichen Vereinigungen zu beachten.<br />
Empfehlungen <strong>von</strong> <strong>Gesundheit</strong>sausschuss und der Bundesärztekammer für Ärztenetze:<br />
– Effektivität<br />
– Effizienz<br />
– Qualität unter einen Hut zu bringen<br />
Praxisnetze - Versorgungsziele<br />
Versorgung<br />
Multimorbidität<br />
drohende ärztliche<br />
Unterversorgung<br />
Grundlagen und Richtlinien der medizinischen Versorgung nach SGB V:<br />
w = wirtschaftlich<br />
a = ausreichend<br />
n = notwendig<br />
z = zweckmäßig<br />
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Die „Chancen und Perspektiven <strong>von</strong> Ärztenetzen – die Sicht der gesetzlichen Krankenkassen“<br />
stellte danach Claudius Wehner, Stellvertretender Leiter der Landesvertretung<br />
<strong>Sachsen</strong>, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) dar.<br />
Vertragsmanagement als Wettbewerbsfaktor: wichtige „<strong>Gesundheit</strong>s(struktur-)<br />
gesetze“ v.a. für die Strategische Positionierung der Gesetzlichen Krankenkassen<br />
<strong>Gesundheit</strong>sfond<br />
1994 1996 2000 2009<br />
Risikostruktur- Recht auf freie morbiditätsorientierter<br />
ausgleich (RSA) Kassenwahl RSA (Morbi-RSA)<br />
Wettbewerb und Selektivverträge in der GKV (SGB V):<br />
– Einstieg: Disease Management Programme (DMP) (nach § 137 f: fünf Indikationen)<br />
– Integrationsversorgung (nach § 140 a – h): „Testfeld“ für neue Vertragsformen;<br />
Ende 2004: rund 300 IV-Verträge; bis Ende 2008: rund 6.000 IV-Verträge; ab 2009 gibt<br />
es kaum neue IV-Verträge; Gründe dafür können der Wegfall der Anschubfinanzierung<br />
sowie die 2009 mit der Einführung des <strong>Gesundheit</strong>sfonds und des morbiditätsorientierten<br />
Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) verbundenen Unwägbarkeiten und Risiken für die<br />
Krankenkassen sein<br />
– Hausarztzentrierte Versorgung (nach § 73 b)<br />
Aktuelle Daten zu den Ärztenetzen in der Bundesrepublik Deutschland:<br />
Die Zahl der Ärztenetze in Deutschland nimmt weiter zu. Aktuell gibt es bundesweit mehr<br />
als 900 Ärztenetze. 2009 waren es etwa 600 Netze. Rund 50.000 der 140.000 ambulant<br />
tätigen Ärztinnen und Ärzte haben sich inzwischen vernetzt.<br />
Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede. Eine Vorreiterstellung hat Nordrhein-Westfalen;<br />
Bayern und Baden-Württemberg beziehen die Plätze zwei und drei. Die neuen<br />
Bundesländer sind dagegen auch weiterhin mit relativ wenigen Ärztenetzen präsent.<br />
Anzahl der Ärztenetze in den Bundesländern:<br />
Quelle: Agentur deutscher Arztnetze:<br />
– Nordrhein-Westfalen 138 Ärztenetze<br />
– Baden-Württemberg: 90 Ärztenetze<br />
– Bayern: 62 Ärztenetze<br />
– Hessen: 50 Ärztenetze<br />
− Brandenburg: 3 Ärztenetze<br />
− <strong>Sachsen</strong> 4 Ärztenetze<br />
- Interdisziplinäres Gefäßnetz Dresden, 01127 Dresden<br />
Internet: www.hautarztpraxis-leupold.de<br />
- Leipziger <strong>Gesundheit</strong>snetz e.V., 04299 Leipzig, Internet: www.gesundheitsnetz-leipzig.de<br />
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- Medizinische Qualitätsgemeinschaft Dresden-Nord c/o Verwaltungsgesellschaft<br />
Medizinisches Betreuungszentrum Mickten mbH, 01127 Dresden<br />
Internet: www.mqg-dresden-nord.de<br />
- Netzwerk Diabetischer Fuß Leipzig, 04808 Wurzen,Internet: www.fussnetz-leipzig.de<br />
− Thüringen: 4 Ärztenetze<br />
- Arztnetz Jena e.V., 07745 Jena, Internet: www.arztnetz-jena.de<br />
- Netzwerk ambul. Operieren Thüringen GmbH, 07745 Jena<br />
- Ärztegenossenschaft Mitteldeutschland eG, 99438 Weimar-Legefeld<br />
Internet: www.aegmd.de<br />
- Ärztegenossenschaft Thüringen eG i.G., 99817 Eisenach, Internet: www.aegt.de<br />
Zu den Ärztenetzen gibt es derzeit 2 größere Studien:<br />
1. Praxisnetz-Studie 2006:<br />
www.gmz-gmbh.de/fileadmin/Schmid_Elmar/Downloads/Studien/06.02.01_wi2_praxisnetzstudie_sample.pdf<br />
2. Praxisnetz-Studie 2009:<br />
Die Praxis-Studie 2009 offenbart die Schwachstellen deutscher Ärztenetze. Nur sieben<br />
der 100 Netze, die sich an der Studie beteiligt haben (86 deutsche und 14 Schweizer Netze),<br />
ließen im Vergleich zur Vorläuferstudie aus dem Jahr 2006 Fortschritte erkennen.<br />
Lediglich 9 Prozent der deutschen Netze erfüllten laut den Wissenschaftlern die Voraussetzungen<br />
für eine aufeinander abgestimmte, qualitativ hochwertige und effiziente Patientenversorgung.<br />
Nur 3 Best-Practice-Netze hat die Studie in Deutschland finden können:<br />
– das Versorgungsnetz QuE in Nürnberg<br />
– das „Gesunde Kinzigtal“<br />
– den Patienten-Partner-Verbund in München und Oberbayern.<br />
Diese Ärztenetze zählen der Studie zufolge zu den führenden Netzen und können<br />
erfolgreich Strukturen der Integrierten Versorgung vorweisen.<br />
Trend seit 2010: Die Ärztenetze arbeiten zunehmend professionell. Seit der Veröffentlichung<br />
der „Praxisnetz-Studie 2009“ haben sich die deutschen Netze nach Ansicht <strong>von</strong> Dr.<br />
Wambach, Vorsitzender der Agentur deutscher Ärztenetze, enorm weiterentwickelt. So<br />
merke man In den vergangenen zwei Jahren eine deutliche Renaissance der Netze. siehe<br />
auch: www.berliner-aerzte.net/pdf/b_tt1201.pdf<br />
Resümee:<br />
– enges Regulierungssystem und fehlende Finanzhoheit erschweren innovative Projekte<br />
– junge Ärztinnen und Ärzte wollen sich gern vernetzen: „Work-Life-Balance“<br />
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Nach einer Pause folgte dann der Vortrag <strong>von</strong> Friedrich R. München, Leiter des Fachbereiches<br />
Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen und stellvertretender Geschäftsführer der<br />
Krankenhausgesellschaft <strong>Sachsen</strong> e.V., zum Schwerpunkt „Die Kooperation <strong>von</strong> Krankenhäusern<br />
als Mitglied oder Partner <strong>von</strong> Ärztenetzen“.<br />
Zu Beginn verwies der Redner auf die vielfältigen Formen der Kooperation zwischen<br />
Krankenhaus und den niedergelassenen Ärzten, die z.T. schon seit vielen Jahren bestehen:<br />
- Belegärzte: die als niedergelassene (nicht am Krankenhaus angestellte) Ärzte, denen <strong>von</strong><br />
einem Krankenhausträger auf vertraglicher Basis Krankenhausbetten (Belegbetten) zur<br />
Verfügung gestellt werden, um Patienten (Belegpatienten) der eigenen Fachrichtung<br />
stationär zu behandeln. Zu den gesetzlichen Grundlagen, v.a.:<br />
siehe: Belegärztliche Leistungen nach § 121 SGB V<br />
siehe: Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen<br />
(Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG) § 18 Belegärzte<br />
„(1) Belegärzte im Sinne dieses Gesetzes sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte,<br />
die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme<br />
der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär oder teilstationär<br />
zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten...“<br />
- Honorarärzte<br />
Des weiteren und in zunehmendem Maße agieren in Kooperation mit den Kliniken Honorarärzte,<br />
d.h. Ärzte, die als selbstständige (freiberufliche) Unternehmer bei wechselnden Auftraggebern<br />
(Kliniken und Praxen) auf eigene Rechnung und gegen Honorar tätig werden.<br />
Dabei sind vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter allgemeine Krankenhausleistungen,<br />
nach § 2 II S. 2 Nr. 2 KHEntgG / BpflV. Zu beachten sind dabei (neben medizinischen<br />
und qualitätsorientierten Kriterien) steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche<br />
Probleme zum Thema Arbeitnehmereigenschaft, die entfallen<br />
können bei Berufsausübungsgemeinschaften und bei Verträgen mit Gruppenpraxen.<br />
- Ambulantes Operieren im Krankenhaus (AOP-Vertrag)<br />
Gesetzliche Grundlagen: Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V – ambulantes Operieren<br />
und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – zwischen den Spitzenverbänden der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V<br />
(DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).<br />
- Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a SGB V<br />
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 b SGB V<br />
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wurde ab 2012 die bisherige Regelung<br />
durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt. Sowohl die an der vertragsärztlichen<br />
Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (niedergelassene Vertragsärzte,<br />
Medizinische Versorgungszentren) wie auch die Krankenhäuser sollen künftig schwere<br />
Verlaufsformen <strong>von</strong> Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen<br />
und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte<br />
Leistungen unter grundsätzlich denselben Anforderungen ambulant behandeln können.<br />
- Kooperationen bei Notfallambulanzen, beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst<br />
siehe § 75 SGB V, Inhalt und Umfang der Sicherstellung<br />
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Kooperationen sind u.a. möglich mit:<br />
– Psychiatrischen Institutsambulanzen<br />
– Hochschulambulanzen<br />
– Sozialpädiatrischen Zentren<br />
- Integrierte Versorgung nach § 140 a und folgende SGB V<br />
– sektorenübergreifend<br />
– die Sozialgesetzbücher Fünf bis Zwölf (SGB V – SGB XII) übergreifend<br />
Im Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen um „Einweisungspauschalen“ u.ä.<br />
wies Herr München noch einmal dezidiert auf die gesetzlichen Regelungen hin:<br />
- Die Verordnung <strong>von</strong> Krankenhausbehandlung: ist in § 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V<br />
geregelt. Der Vertragsarzt unterrichtet und berät gemäß § 5 der Krankenhausbehandlungs-Richtlinien<br />
den Patienten über die Notwendigkeit der stationären Behandlung, wobei<br />
er die ihm zugänglichen Informationen über geeignete Krankenhäuser einbeziehen soll.<br />
- § 31 Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO)<br />
Durch das Fordern oder Annehmen <strong>von</strong> Prämien für die Einweisung eines Patienten in ein<br />
bestimmtes Krankenhaus handelt der niedergelassene Arzt berufsrechtswidrig. Nach § 31<br />
der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) ist es Ärzten nicht gestattet, für die<br />
Zuweisung <strong>von</strong> Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt o.a. Vorteile sich versprechen<br />
oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren.<br />
Weitere mögliche Tatbestände im Zusammenhang mit der Einweisung <strong>von</strong> Patienten:<br />
- Einweisungsboykotte durch Ärzte, Ärztenetze u.a. = Nötigung nach § 240 StGB<br />
„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen<br />
Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft....“<br />
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB<br />
„(1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen<br />
Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen<br />
lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug <strong>von</strong> Waren oder gewerblichen<br />
Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...“<br />
- Bestechlichkeit nach § 332 StGB<br />
„(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen<br />
Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt<br />
oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und<br />
dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong><br />
sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe<br />
bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar...“<br />
- Vorteilsgewährung nach § 333 StGB<br />
„(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder<br />
einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen<br />
Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bestraft...“<br />
- Bestechung nach § 334 StGB ....<br />
Autor: <strong>Joachim</strong> Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88<br />
in der <strong>Gesundheit</strong>swirtschaft in der Region Dresden e.V. Fax 0351 – 810 73 88<br />
Martin-Luther-Platz 10 E-Mail: joachim-preissler@t-online.de<br />
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Zum Ende seines Vortrags wies der Redner auf einige Empfehlungen für die Kooperation<br />
mit Ärztenetzen hin, die auch in Rahmenverträgen vereinbart werden (sollten), u.a.:<br />
– Medizinisches Leistungsspektrum<br />
– Person des Auftragenden<br />
– Person des Beauftragten<br />
– Vergütungsfragen<br />
– Haftungsfragen<br />
– Dokumentation<br />
– Einbindung in QM- und QS-Systeme<br />
Den abschließenden Vortrag hielt Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer zum Thema „Ärztenetze<br />
und Integrierte Versorgung“.<br />
Was die Krankheitsbilder für geeignete Selektivverträge betrifft, wies er auf die klassischen,<br />
sogenannten „Zivilisationskrankheiten“ hin: Diabetes, Hypertonie, Übergewicht,<br />
Rückenschmerzen, Rheuma, Herzinsuffizienz und zunehmend Psychische Erkrankungen.<br />
Diese zum großen Teil chronischen und progredienten Erkrankungen bedürfen eines<br />
abgestimmten Schnittstellenmanagements, was die bisherige v.a. sektoral und organzentriert<br />
betriebene Medizin nur unzureichend leisten konnte bzw. geleistet hat.<br />
In diesem Kontext ist auch der Auftrag für ein Sondergutachten 2012 des ehemaligen<br />
Bundesgesundheitsministers Dr. Philipp Rösler an den Sachverständigenrat zur Begutachtung<br />
der Entwicklung im <strong>Gesundheit</strong>swesen zum "Wettbewerb an den Schnittstellen der<br />
<strong>Gesundheit</strong>sversorgung" zu sehen, das Ende Juni 2012 vorgelegt werden soll.<br />
Den Schritt <strong>von</strong> der sektoralen zur populationsorientierten Versorgung zeigt die<br />
Abbildung unten aus dem „Gutachten SVR 2009: Koordination und Integration... „<br />
Abb.: Von der<br />
sektoralen zur<br />
populationsorientierten<br />
Versorgung<br />
Dabei verliert die sektorale Abgrenzung an Bedeutung, die regionalen Strukturen entscheiden über<br />
den Ort der Leistungserbringung Quelle: Gutachten SVR 2009: Koordination und Integration −<br />
<strong>Gesundheit</strong>sversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens<br />
www.svr-gesundheit.de/Gutachten/Gutacht09/Kurzfassung09.pdf<br />
Autor: <strong>Joachim</strong> Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88<br />
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Zur Evaluation <strong>von</strong> Ärztenetzen verwies Prof. Spitzer auf eine aktuelle Studie der Technischen<br />
Hochschule Mittelhessen: „Ärztenetze und Integrierte Versorgung. Zwischen<br />
Anspruch und Wirklichkeit“ Der Tenor der Studie: Ärzte haben durchweg hohe Erwartungen,<br />
wenn sie sich in Netzen organisieren und an der Integrierten Versorgung<br />
teilnehmen. Doch nicht immer werden alle Ziele erreicht, wie die empirische Untersuchung<br />
zeigt. siehe: www.aerzteblatt.de/pdf/109/12/a576.pdf<br />
Fazit <strong>von</strong> Prof. Spitzer:<br />
– die demographische Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Medizin<br />
und die medizinische Versorgungs(landschaft)<br />
– Ärztenetze können wichtige Vertragspartner der Selektivversorgung sein<br />
– ein Leistungsvergleich zwischen Selektivversorgung und Regelversorgung<br />
kann auch der Regelversorgung helfen<br />
Fazit der Veranstaltung:<br />
Die Veranstaltung „Ärztenetze. Eine Kooperationsform mit neuer Perspektive?“ am 25. Mai<br />
2012 des DGIV in Dresden zeichnete ein facettenreiches Bild zum gegenwärtigen Stand,<br />
zu den Aktivitäten sowie zu Chancen und Hindernissen der Ärztenetze in Deutschland.<br />
Die Beiträge zeigten auch die derzeit guten Chancen für Ärztenetze, sich zu gründen bzw.<br />
für die etablierten Netze der „III. Generation“ (als regionaler Vollversorger mit umfassender<br />
Patientenorientierung und erfolgsorientierter Vergütung) sich zu Arztnetzen der „IV. Generation“<br />
im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (eigenes Budget) zu entwickeln.<br />
Für die „Neuen Bundesländer“, insbesondere auch für <strong>Sachsen</strong> (4 größere Praxisnetze)<br />
und für Thüringen (4 größere Praxisnetze), gilt es nochmals zu analysieren, warum die Anzahl<br />
der Ärztenetze gegenwärtig so gering ist und ob und wie hier eine Zunahme der<br />
Ärztenetze u.a. Kooperationsformen erreicht bzw. gefördert werden kann.<br />
Dies vor dem Hintergrund, dass die klassische Einzelarztpraxis zwar auch weiterhin ihre<br />
Berechtigung haben wird. Zugleich spielen zunehmend kooperative und vernetzte Formen<br />
der ärztlichen Berufsausübung eine wichtige Rolle (wie aktuelle statistische Daten und<br />
Befragungen <strong>von</strong> Medizinstudierenden, u.a. des Hartmannbundes, zeigen);<br />
Mögliche Optionen, die jeweils konkret zu prüfen und zu bewerten sind:<br />
– Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen; Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)<br />
– Arztpraxen als Eigeneinrichtungen der KVen<br />
– Arztpraxen als kommunale Einrichtungen<br />
– Ärztenetze/Praxisnetze<br />
– MVZ: mit angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten<br />
Autor des Veranstaltungs-Reports:<br />
<strong>Joachim</strong> Preißler<br />
Dipl.-Philosoph, Dipl.-<strong>Gesundheit</strong>swissenschaftler<br />
Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen in der<br />
<strong>Gesundheit</strong>swirtschaft in der Region Dresden e.V.<br />
E-Mail: joachim-preissler@t-online.de<br />
Graphik: Fa. Red_i_Point<br />
Autor: <strong>Joachim</strong> Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88<br />
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