Bericht von Joachim PreiÃler - Gesundheit-Sachsen
Bericht von Joachim PreiÃler - Gesundheit-Sachsen
Bericht von Joachim PreiÃler - Gesundheit-Sachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nach einer Pause folgte dann der Vortrag <strong>von</strong> Friedrich R. München, Leiter des Fachbereiches<br />
Rechtsangelegenheiten/Vertragswesen und stellvertretender Geschäftsführer der<br />
Krankenhausgesellschaft <strong>Sachsen</strong> e.V., zum Schwerpunkt „Die Kooperation <strong>von</strong> Krankenhäusern<br />
als Mitglied oder Partner <strong>von</strong> Ärztenetzen“.<br />
Zu Beginn verwies der Redner auf die vielfältigen Formen der Kooperation zwischen<br />
Krankenhaus und den niedergelassenen Ärzten, die z.T. schon seit vielen Jahren bestehen:<br />
- Belegärzte: die als niedergelassene (nicht am Krankenhaus angestellte) Ärzte, denen <strong>von</strong><br />
einem Krankenhausträger auf vertraglicher Basis Krankenhausbetten (Belegbetten) zur<br />
Verfügung gestellt werden, um Patienten (Belegpatienten) der eigenen Fachrichtung<br />
stationär zu behandeln. Zu den gesetzlichen Grundlagen, v.a.:<br />
siehe: Belegärztliche Leistungen nach § 121 SGB V<br />
siehe: Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen<br />
(Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG) § 18 Belegärzte<br />
„(1) Belegärzte im Sinne dieses Gesetzes sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte,<br />
die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme<br />
der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär oder teilstationär<br />
zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten...“<br />
- Honorarärzte<br />
Des weiteren und in zunehmendem Maße agieren in Kooperation mit den Kliniken Honorarärzte,<br />
d.h. Ärzte, die als selbstständige (freiberufliche) Unternehmer bei wechselnden Auftraggebern<br />
(Kliniken und Praxen) auf eigene Rechnung und gegen Honorar tätig werden.<br />
Dabei sind vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter allgemeine Krankenhausleistungen,<br />
nach § 2 II S. 2 Nr. 2 KHEntgG / BpflV. Zu beachten sind dabei (neben medizinischen<br />
und qualitätsorientierten Kriterien) steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche<br />
Probleme zum Thema Arbeitnehmereigenschaft, die entfallen<br />
können bei Berufsausübungsgemeinschaften und bei Verträgen mit Gruppenpraxen.<br />
- Ambulantes Operieren im Krankenhaus (AOP-Vertrag)<br />
Gesetzliche Grundlagen: Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V – ambulantes Operieren<br />
und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – zwischen den Spitzenverbänden der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V<br />
(DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).<br />
- Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a SGB V<br />
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116 b SGB V<br />
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) wurde ab 2012 die bisherige Regelung<br />
durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt. Sowohl die an der vertragsärztlichen<br />
Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (niedergelassene Vertragsärzte,<br />
Medizinische Versorgungszentren) wie auch die Krankenhäuser sollen künftig schwere<br />
Verlaufsformen <strong>von</strong> Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen<br />
und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte<br />
Leistungen unter grundsätzlich denselben Anforderungen ambulant behandeln können.<br />
- Kooperationen bei Notfallambulanzen, beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst<br />
siehe § 75 SGB V, Inhalt und Umfang der Sicherstellung<br />
Autor: <strong>Joachim</strong> Preißler; Verein zur Förderung <strong>von</strong> Innovationen Tel. 0351 – 810 73 88<br />
in der <strong>Gesundheit</strong>swirtschaft in der Region Dresden e.V. Fax 0351 – 810 73 88<br />
Martin-Luther-Platz 10 E-Mail: joachim-preissler@t-online.de<br />
010699 Dresden S. 8