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arbeiten die Alleskönner - Gossen Kommunikation

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16 WerkStatt eingangSverfahren<br />

WerkStatt eingangSverfahren 17<br />

Vom Praktikum<br />

bis zum Bildungsvertrag<br />

„Wie geht es nach der Schule weiter? Was bietet <strong>die</strong> Werkstatt als Arbeitsplatz? Welche<br />

Möglichkeiten gibt es?“ Diese Fragen stellen sich viele junge Menschen mit Behinderung<br />

nach dem Ende der Schulzeit oder einer anderen Maßnahme . Albert Zander, Bildungsbegleiter,<br />

erklärt den Weg in <strong>die</strong> Werkstatt und den Verlauf des Eingangsverfahrens .<br />

Den ersten Kontakt mit der Werkstatt knüpfen <strong>die</strong> jungen<br />

Menschen und ihre Eltern meist schon vor dem Ende der<br />

Schulzeit . Ob Viktor-Frankl-Schule, Kleebachschule oder Parzival-Schule<br />

– seit vielen Jahren bestehen enge Kontakte zu<br />

den hiesigen Förderschulen . Albert Zander: „Unter anderem<br />

beteiligen wir uns an Elternabenden, wo sich auch <strong>die</strong> Reha-<br />

Beratung der Agentur für Arbeit und andere Werkstätten der<br />

Region vorstellen .“ In freiwilligen Praktika und Hospitationen<br />

gewinnen <strong>die</strong> Schülerinnen und Schüler zum Ende ihrer<br />

Schulzeit erste Einblicke in <strong>die</strong> Arbeitswelt der Werkstatt .<br />

Tosh Maurer, Sandra Ble<strong>die</strong>wski und Carolin Rinker (v . l .)<br />

beim hamet-e-Test .<br />

Durch <strong>die</strong> Agentur für Arbeit wird der Weg in <strong>die</strong> Werkstatt<br />

vorbereitet . Im sogenannten Eingangsverfahren, das<br />

bis zu drei Monate dauern kann, geht es um <strong>die</strong> Frage, ob<br />

<strong>die</strong> Werkstatt der geeignete Ort zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

ist und welche Bereiche der Werkstatt in Betracht<br />

kommen . Eine zentrale Rolle spielt dabei der Unterricht in<br />

Kleingruppen . „Wir üben grundlegende Fähigkeiten ein,<br />

etwa das Unterscheiden von Farben, <strong>die</strong> Uhrzeit lesen<br />

oder das Arbeitstempo und <strong>die</strong> Qualität bei der Lösung<br />

von Aufgaben“, erklärt Albert Zander .<br />

Nach dem sogenannten „hamet e“-Verfahren, einem<br />

handwerklichen Geschicklichkeitstest, wird ein berufsorientiertes<br />

Teilnehmerprofil erstellt . Neben der Erfassung<br />

praktischer Fertigkeiten liegt das Augenmerk auch<br />

auf den Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen im Sozial-<br />

und Arbeitsverhalten . Am Ende des Eingangsverfahrens<br />

steht schließlich ein individueller Eingliederungsplan,<br />

der dem Fachausschuss vorgelegt wird . In <strong>die</strong>sem Gremium<br />

sind <strong>die</strong> Arbeitsagentur, der Landschaftsverband und<br />

<strong>die</strong> Werkstatt vertreten . Beschließt der Fachausschuss<br />

den Übergang in den Berufsbildungsbereich, so erhält der<br />

Teilnehmer einen Bildungsvertrag . Dieser Vertrag erklärt<br />

und regelt <strong>die</strong> Rechte und Pflichten im nun beginnenden<br />

zweijährigen Berufsbildungsbereich .<br />

Das HeGA-konzept<br />

Im Juni 2010 hat <strong>die</strong> Agentur für Arbeit unter Beteiligung<br />

der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger<br />

der Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Werkstätten für behinderte Menschen ein neues<br />

„Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich<br />

in Werkstätten für behinderte Menschen“ vorgestellt<br />

. In <strong>die</strong>sem Konzept sind <strong>die</strong> fachlichen Anforderungen<br />

nach den §§ 3 und 4 Werkstättenverordnung aktualisiert<br />

und zusammengefasst worden . Die Möglichkeiten<br />

zur selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen<br />

am Arbeitsleben sollen verbessert werden . Insbesondere<br />

durch eine stärkere Berücksichtigung von Eingliederungsmöglichkeiten<br />

in den allgemeinen Arbeitsmarkt und der<br />

teilnehmerorientierten Maßnahmegestaltung soll so ein<br />

Beitrag zur in der UN-Konvention verankerten Zielsetzung<br />

beruflicher Inklusion geleistet werden .<br />

Der Weg in <strong>die</strong> Werkstatt<br />

Praktikum<br />

• Ganzjährig bieten wir <strong>die</strong> Möglichkeit eines frei-<br />

willigen Praktikums . Es dauert in der Regel 3 Wochen .<br />

• Darüber hinaus sind Hospitationen und Besichtigungen<br />

der Werkstatt möglich . Bitte vereinbaren Sie einen Ter-<br />

min mit dem Sozialen Dienst .<br />

Berufsberatung<br />

• findet durch <strong>die</strong> Reha-Berater der Agentur für<br />

Arbeit statt .<br />

• Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

muss vom Ratsuchenden bzw . durch den rechtlichen<br />

Betreuer gestellt werden .<br />

eingangsbereich<br />

• nach § 40 SGB IX (max . drei Monate)<br />

• Ausbildungsgeld 63 € im Monat bei weiterhin be-<br />

stehendem Anspruch auf Kindergeld<br />

• Teilnahmekosten werden übernommen: Pauschale für<br />

Personalkosten, Verpflegungskosten, sowie Übernah-<br />

men der Fahrtkosten<br />

• Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-,<br />

Renten- sowie Unfallversicherung (der Teilnehmer ist<br />

selbst pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenver-<br />

sicherung)<br />

• Wöchentliche Schulungen und Erstellung eines Teil-<br />

nehmerprofils<br />

• Kennenlernen verschiedener Arbeitsbereiche<br />

• Erstellung des individuellen Eingliederungsplans nach<br />

Auswertung und Besprechung des Verlaufs mit dem<br />

Teilnehmer<br />

• Besprechung des Eingliederungsplans im Fachausschuss<br />

• bei Entscheidung zur Übernahme in den Berufbildungs-<br />

bereich: Abschluss eines Bildungsvertrags<br />

Berufsbildungsbereich<br />

• nach § 40 SGB IX (max . zwei Jahre)<br />

• gleiche Leistungen wie im Eingangsverfahren<br />

• Ausbildungsgeld im ersten Jahr 63 € im Monat<br />

• Ausbildungsgeld im zweiten Jahr 75 € im Monat<br />

• Berufliche Bildung in verschiedenen Arbeitsbereichen<br />

• Praktika in ausgelagerten Arbeitsgruppen, betriebs-<br />

integrierten Arbeitsplätzen und Betrieben des allgemei-<br />

nen Arbeitsmarktes<br />

• Schulungen in verschiedenen Qualifizierungs- und<br />

Lernbereichen (Kulturtechniken, Schlüsselkompetenzen,<br />

praktische und theoretische berufliche Förderung,<br />

Mobilitätstraining)<br />

• Nach dem 1 . Jahr: Vorstellung des fortgeschriebenen<br />

Eingliederungsplans im Fachausschuss<br />

• Nach dem 2 . Jahr: Abschließende Vorstellung des Ein-<br />

gliederungsplans im Fachausschuss und ggf . Entschei-<br />

dung zur Übernahme in den Arbeitsbereich<br />

• Abschluss eines Arbeitsvertrags<br />

Das Berufsbildungsteam<br />

Albert Zander, 47, ist seit September 2010 als Bildungsbegleiter<br />

für <strong>die</strong> Umsetzung des Durchführungskonzepts<br />

verantwortlich . (s . Infokasten „Das HEGA-Konzept“) . Für <strong>die</strong><br />

Schulungen und Erstellung der Teilnehmerprofile sind mit<br />

ihm Kai Kirch, 41, und Sonja Erhardt, 37, zuständig . Am<br />

12 . September haben 24 junge Menschen mit Behinderung<br />

das Eingangsverfahren begonnen . Sie lernen innerhalb der<br />

Arbeitsgruppen, angeleitet durch <strong>die</strong> Fachkräfte für Arbeits-<br />

und Berufsförderung, <strong>die</strong> Arbeitsabläufe der jeweiligen<br />

Bereiche und <strong>die</strong> Tagesstruktur der Werkstatt kennen . Auch<br />

der Soziale Dienst steht den „Berufseinsteigern“, ihren Eltern<br />

oder Betreuern bei Fragen oder Problemen unterstützend<br />

zur Seite . Insgesamt werden derzeit 60 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich<br />

unserer Werkstatt individuell qualifiziert .

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