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September - Jungsozialist*innen Rendsburg-Eckernförde

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Wenn es nach den Landesregierungender BundesländerHessen und Baden-Württemberggeht, soll die weiblicheGenitalverstümmelung alseigener Straftatbestand insStrafgesetzbuch (StGB) aufgenommenwerden. Ein entsprechenderGesetzentwurf wurdeim Februar dieses Jahres vomBundesrat beschlossen und istnun zur weiteren Beratung anden Bundestag weitergeleitet.Ein Schritt vorwärts im Kampfgegen die schwere Menschenrechtsverletzung?Mit der Bundesratsinitiative versuchtendie beiden liberalen LandesministerJörg-Uwe Hahn undUlrich Goll noch einmal, was derFDP-Fraktion im Bundestag derletzten Legislaturperiode misslungenwar. Damals hatte die GroßeKoalition den Gesetzentwurf,der unter anderem vorsah, dieweibliche Genitalverstümmelung(Female Genital Mutilation, kurz:FGM) in jedem Fall als schwereKörperverletzung zu ahnden, abgelehnt.Laut Initiative soll FGMnun eigener Straftatbestand werden.Dies ist die Voraussetzungdafür, die Durchführung dieserPraxis als „Auslandstraftat“ verfolgenzu können. Das ist vor allemfür die Fälle wichtig, bei denen inDeutschland lebende Eltern ihreTöchter zur Genitalverstümmelungins Ausland bringen.Die Gesetzesinitiative zeigt,dass das Bewusstsein dafürgestiegen ist, dass weiblicheKein Schnitt ins Leben!Genitalverstümmelung nicht nurin afrikanischen Ländern einschwerwiegendes Problem darstellt.Nach Schätzungen derFrauenrechtsorganisation Terredes Femmes leben in Deutschlandmehr als 20.000 von FGMbetroffene Frauen. Mindestens5.000 Mädchen sind davon bedroht,an ihren Genitalien verstümmeltzu werden. Die betroffenenMädchen und Frauenleiden lebenslang unter den Konsequenzender Praxis, bei der nebender Klitoris meist auch Teileder Schamlippen abgeschnittenwerden. In 15% der Fälle wird dieVagina bis auf eine winzige Öffnungzugenäht. Die Folgen derVerstümmelung sind Schmerzenund Komplikationen beim Wasserlassen,bei Menstruation, Geschlechtsverkehrund Entbindungen.In vielen Fällen wird die Verstümmelungjedoch nicht in Deutschlandvorgenommen, sondern dieMein Körper gehört mir!Mädchen werden beispielsweisebei einem Urlaub im Heimatlandder Eltern beschnitten. Diese Tatenkönnen mit der bisher gültigenRechtslage aber nicht immerverfolgt werden. Die Schaffungeines eigenen Straftatbestandesweibliche Genitalverstümmelungund dessen Aufnahme in den Katalogder Auslandsstraftaten sorgtfür Rechtsklarheit und die Gleichbehandlungaller Fälle. Auch trägtsie als eindeutiges Signal, dassdiese schwere Menschenrechtsverletzungnicht toleriert wird,zum Schutz bedrohter Mädchenund Frauen bei.Um aber auch den Problemender Frauen gerecht zu werden,die bereits als Betroffene nachDeutschland kommen, und umfassendenSchutz für gefährdeteMädchen zu gewähren ist es miteiner Gesetzesänderung nichtgetan. Das Beratungsangebot fürbetroffene Frauen und ihre Familienmuss ausgeweitet werden.<strong>September</strong> 2010Der Stachel 9

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