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Bau- und Ordnungsamt - Stadt Frankenberg

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TOP 6 Beschluss zur Vergabe der Aufgaben<br />

des Liegenschaftsmanagements an<br />

die Wohnungsgesellschaft mbH <strong>Frankenberg</strong>/Sa.,<br />

Vorlage: -085/2009/1<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dass rückwirkend<br />

zum 1.1.2009 der Wohnungsgesellschaft<br />

mbH <strong>Frankenberg</strong>/Sa. die Aufgaben des<br />

Liegenschaftsmanagements für folgende<br />

Objekte<br />

1. Kindergarten Pusteblume<br />

2. Einfeldturnhalle Badstraße 4a<br />

3. Erich-Viehweg-Mittelschule<br />

4. Sporthalle Erich-Viehweg-Mittelschule<br />

5. Martin-Luther-Gymnasium Haus I<br />

6. Martin-Luther-Gymnasium, Haus II<br />

7. Bürgerhaus Hausdorf<br />

8. Bürgerhaus Langenstriegis<br />

9. Bürgerhaus Irbersdorf<br />

10. Kindergarten Windrädchen<br />

11. Bürgerhaus Dittersbach<br />

12. Sportplatz Jahnkampfbahn<br />

13. Kindergarten Triangel<br />

14. Kindergarten Wasserflöhe<br />

mit dem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von<br />

930.561,00 EUR übertragen wird. Die Anlage<br />

1 ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

TOP 7 Beschluss zur Beantragung von<br />

Fördermitteln zur Verbesserung der Breitbandversorgung<br />

in den Ortsteilen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

Vorlage: 3.0-118/2009<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, eine Bedarfs- <strong>und</strong><br />

Verfügbarkeitsanalyse zur Verbesserung der<br />

Breitbandversorgung in den Ortsteilen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong> bei Bereitstellung entsprechender<br />

Fördermittel vorzunehmen.<br />

Hintergr<strong>und</strong>:<br />

Die Bereitstellung schneller Internetanschlüsse<br />

ist Bestandteil des Konjunkturpakets II.<br />

Bis Ende 2010 soll jedem Haushalt ein<br />

Anschluss mit einer Geschwindigkeit von<br />

mindestens ein Megabit pro Sek<strong>und</strong>e zur<br />

Verfügung stehen, was DSL 1.000 entspricht.<br />

In Sachsen haben lediglich 44 von 100 Haushalten<br />

(Freie Presse, 19.2.2009) einen Breitbandanschluss.<br />

Zum Fördermittelantrag ist<br />

eine Bedarfs- <strong>und</strong> Verfügbarkeitsanalyse<br />

nötig, welche ebenfalls gefördert wird.<br />

TOP 8 Vergabebeschluss zum Ausbau<br />

der Straße „Am Schloß“ in Sachsenburg,<br />

1. BA, Vorlage: 3.2-125/2009<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dass dem wirtschaftlichsten<br />

Angebot der Fa. Schuck <strong>Bau</strong><br />

GmbH aus Großrückerswalde für den Ausbau<br />

der Straße „Am Schloß“ in Sachsenburg,<br />

1. BA entsprechend des Angebotes<br />

vom 3.2.2009 in Höhe von 158.213,17 EUR<br />

(brutto) der Zuschlag erteilt wird.<br />

4<br />

Dieser Beschluss steht jedoch unter dem<br />

Vorbehalt des § 9 Abs. 2 Sächs. Vergabedurchführungsverordnung.<br />

Der Auftrag darf<br />

erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer<br />

Bieterbeanstandung die Nachprüfungsbehörde<br />

nicht innerhalb von 10 Kalendertagen<br />

nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren<br />

beanstandet hat.<br />

Hintergr<strong>und</strong>:<br />

Nach langem hin <strong>und</strong> her ist nun endlich der<br />

Auftrag für den Straßenbau am Schloss in<br />

Sachsenburg vergeben worden. Der jetzige<br />

Zustand ist so schlecht, dass man kaum<br />

mehr von einer Straße sprechen kann.<br />

Bereits im Jahr 2000 fasste der Technische<br />

Ausschuss den Beschluss zum Ausbau,<br />

doch die fehlende Förderkulisse verhinderte<br />

bisher den <strong>Bau</strong>beginn. Zudem hatte der Ortschaftsrat<br />

lange Zeit den „Dittersbacher<br />

Weg“ priorisiert. Im September 2008 kam<br />

dann endlich die Zustimmung vom Landratsamt<br />

Mittelsachsen, der Förderbescheid folgte<br />

alsbald. Für knapp 160.000 Euro übernimmt<br />

nun eine Firma aus Großrückerswalde<br />

die Sanierung der Straße „Am Schloß“.<br />

TOP 9 Beschluss zum Mobilienleasing –<br />

<strong>Bau</strong>hoffahrzeug (Austauschvorlage)<br />

Vorlage: 1.0-137/2009/1<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

beschließt, für den städtischen <strong>Bau</strong>hof das<br />

neue Fahrzeug als LKW Allradkipper mit<br />

Ladekran <strong>und</strong> Hydraulikanlage für Winterdienstaufbauten<br />

als Mercedes Benz 1832<br />

AK der Firma Schloz-Wöllenstein GmbH &<br />

Co. KG, An der Autobahn 2, 09669 <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

(Lieferant) zu den Konditionen<br />

– Leasingsonderzahlung in Höhe von<br />

21.420,00 EUR brutto<br />

– monatliche Leasingrate in Höhe von<br />

1.248,31 EUR<br />

– ohne Kaufoption<br />

– mit einer Laufzeit von 108 Monaten<br />

bei der Mercedes Benz Leasing GmbH über<br />

Schloz & Wöllenstein zu leasen.<br />

Der Vollzug des Beschlusses steht unter<br />

dem Vorbehalt der Genehmigung durch die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

Hintergr<strong>und</strong>:<br />

Der <strong>Bau</strong>hof der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

übernimmt auch äußerst wichtige <strong>und</strong> komplizierte<br />

Transportaufgaben, wobei die zum<br />

Einsatz kommenden Fahrzeuge mit spezieller<br />

Technik ausgerüstet sein müssen.<br />

Bei dem bisher wohl wichtigsten verwendeten<br />

sechzehn Jahre alten Fahrzeug, gab es jetzt<br />

beim TÜV allerdings diverse Beanstandungen,<br />

welche Reparaturkosten in Höhe von<br />

etwa 22.000 Euro verursacht hätten. Um<br />

einen Betrag in dieser Höhe nicht in ein sol-<br />

ches Fahrzeug investieren zu müssen, wurde<br />

auch die Möglichkeit einer Neuanschaffung<br />

geprüft. Die <strong>Bau</strong>zeit des nun dringend<br />

benötigten multifunktionalen <strong>Bau</strong>hoffahrzeugs<br />

würde jedoch mehrere Monate dauern.<br />

Glücklicherweise standen aber aktuell zwei<br />

Fahrzeuge mit dem notwendigen Profil sofort<br />

am Leasingmarkt bereit.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa. hat<br />

daher in seiner letzten Sitzung einstimmig<br />

beschlossen, einen neuen Allrad-Dreiseitenkipper<br />

mit Kranaufbau <strong>und</strong> zusätzlicher Winterdienstausrüstung<br />

für den <strong>Bau</strong>hof auf Leasingbasis<br />

über Mercedes Benz anzuschaffen.<br />

Der Erlös aus dem Verkauf des Altfahrzeuges<br />

reduziert zudem die Leasingraten. Eine weitere<br />

Kostenreduzierung ist auch durch die Nähe<br />

zur Werkstatt Schloz Wöllenstein in <strong>Frankenberg</strong><br />

gegeben.<br />

TOP 10 Beschluss zur Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheit<br />

Sachsenstraße 1, <strong>Frankenberg</strong>/Sa.,<br />

Vorlage: 3.1-265/2009/1<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong> beauftragt<br />

den Bürgermeister als Gesellschafter<br />

der Wohnungsgesellschaft mbH <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

mit dem Erwerb des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

Sachsenstraße 1, <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

Hintergr<strong>und</strong>:<br />

Damit würde sich die Verkehrssituation an<br />

der Ampelkreuzung Sachsenstraße/Freiberger<br />

Straße enorm entschärfen. Vor allem<br />

Busse <strong>und</strong> LKW befahren beim Abbiegen<br />

immer wieder die Gegenfahrbahn, da deren<br />

Kurvenradius, die so genannte Schleppkurve<br />

größer ist als die eines normalen PKW. Mit<br />

dem Erwerb des Hauses könnte nach dessen<br />

Rückbau der Kreuzungsbereich erweitert <strong>und</strong><br />

ausgebaut werden.<br />

TOP 11 Aufhebung der Beschlüsse 3.1-<br />

122/2006 – 3.1-122/2006/4 Veräußerung<br />

des Gr<strong>und</strong>stückes <strong>Frankenberg</strong>er Straße<br />

68, OT Mühlbach, Vorlage: 3.1-122/2006/5<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

beschließt die Aufhebung der Beschlüsse<br />

Nummer 3.1-122/2006 bis 3.1-122/2006/4<br />

zur Veräußerung des Gr<strong>und</strong>stückes <strong>Frankenberg</strong>er<br />

Straße 68 in Mühlbach.<br />

TOP 12 Veräußerung des Gr<strong>und</strong>stückes<br />

<strong>Frankenberg</strong>er Straße 68, OT Mühlbach<br />

an Herrn Hans-Jürgen Augustin<br />

Vorlage: 3.1-271/2009<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

beschließt das Gr<strong>und</strong>stück <strong>Frankenberg</strong>er<br />

Straße 68 in OT Mühlbach zu einem Kaufpreis<br />

von 40.000 EUR unter Übernahme der Mitbenutzungsrechte<br />

für das angrenzende Gr<strong>und</strong>stück<br />

<strong>Frankenberg</strong>er Straße 66, OT Mühlbach<br />

an Herrn Hans-Jürgen Augustin zu veräußern.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa. – 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 4 <strong>und</strong> des § 28 der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />

GemO) vom 18.3.2003 (SächsGVBl. S. 55),<br />

berichtigt am 25. April 2003 (SächsGVBl. S.<br />

159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.<br />

Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) hat der<br />

<strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenberg</strong>/Sa. am<br />

25.2.2009 folgende 1. Änderungssatzung zur<br />

Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1 Änderung<br />

Der Abschnitt VI – Ortschaftsverfassung –<br />

§ 14 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:<br />

„Der Ortschaftsrat wählt den Ortsvorsteher<br />

<strong>und</strong> einen oder mehrere Stellvertreter für<br />

seine Wahlperiode. Der Ortsvorsteher<br />

braucht nicht Ortschaftsratsmitglied <strong>und</strong><br />

auch nicht Bürger der Ortschaft oder der<br />

Gemeinde zu sein.<br />

Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten<br />

der einzelnen Ortschaften wird wie folgt<br />

festgelegt:<br />

Ortschaft Altenhain 4 Mitglieder<br />

Ortschaft Langenstriegis 5 Mitglieder<br />

Ortschaft Sachsenburg/<br />

Irbersdorf 5 Mitglieder<br />

Ortschaft Dittersbach 6 Mitglieder<br />

Ortschaft Mühlbach/Hausdorf 7 Mitglieder<br />

§ 2 In-Kraft-Treten<br />

Diese 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung<br />

tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Frankenberg</strong>/Sa., den 26.2.2009<br />

Firmenich, Bürgermeister

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