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BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte - Paul-Orzessek.de

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<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Siehe auch Anhang 2 Abbildung 7.4.2.4.3 Die Bereiche über Regaldurchgängen müssen sicher gegen das Herabfallenvon La<strong>de</strong>einheiten <strong>und</strong> gegen das Hindurchfallen von Lagergut ausgeführtsein.4.2.4.4 Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten För<strong>de</strong>rmittelnbela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einerHöhe von min<strong>de</strong>stens 150 mm wirksam sind.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8a.4.2.4.5 Durchschiebesicherungen nach Abschnitt 4.2.4.4 sind nicht erfor<strong>de</strong>rlich, wennbei mittiger Einlagerung zwischen <strong>de</strong>n von bei<strong>de</strong>n Seiten eingebrachten größtenLa<strong>de</strong>einheiten ein Sicherheitsabstand von min<strong>de</strong>stens 100 mm gewährleistetist.Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8b.4.2.4.6 An Regalen <strong>und</strong> Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssenSchutzmaßnahmen gegen herabfallen<strong>de</strong> Gegenstän<strong>de</strong> getroffen sein. Verkleidungen,Ver<strong>de</strong>ckungen <strong>und</strong> Umwehrungen müssen ausreichend dimensioniert<strong>und</strong> ausreichend befestigt sein.4.2.5 AnfahrschutzOrtsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten För<strong>de</strong>rmitteln be- o<strong>de</strong>r entla<strong>de</strong>nwer<strong>de</strong>n, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durcheinen min<strong>de</strong>stens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit <strong>de</strong>mRegal verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnungversehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseitenortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen.Als ausreichend dimensioniert kann ein Anfahrschutz angesehen wer<strong>de</strong>n,wenn er eine Energie von min<strong>de</strong>stens 400 Nm aufnehmen kann.Hinsichtlich gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung siehe Unfallverhütungsvorschrift„Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzkennzeichnungam Arbeitsplatz“ (BGV A8).4.2.6 AufstellungRegale müssen lotrecht aufgestellt sein. Abweichungen <strong>de</strong>r Regalstützen von<strong>de</strong>r Lotrechten in Längs- <strong>und</strong> Tiefenrichtung <strong>de</strong>r Regale dürfen nicht mehr als13

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