12.07.2015 Aufrufe

BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte - Paul-Orzessek.de

BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte - Paul-Orzessek.de

BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte - Paul-Orzessek.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Entsprechen<strong>de</strong> Beurteilungskriterien siehe z.B. UIC 435-4 VE im Anhang2 Abbildungen 18 <strong>und</strong> 19.5.3.12 In <strong>de</strong>n Betrieb gelangen<strong>de</strong>, nicht gekennzeichnete Paletten sind vor einerWie<strong>de</strong>rverwendung auf Gr<strong>und</strong> einer Belastungsprobe zu kennzeichnen o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Benutzung zu entziehen.6 Prüfung6.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale <strong>und</strong>Schränke sowie Regale <strong>und</strong> Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungennach Bedarf, min<strong>de</strong>stens jedoch einmal jährlich, von einem Sachk<strong>und</strong>igenauf ihren sicheren Zustand geprüft wer<strong>de</strong>n. Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungenzu führen.Sachk<strong>und</strong>iger ist, wer auf Gr<strong>und</strong> seiner fachlichen Ausbildung <strong>und</strong> Erfahrungausreichen<strong>de</strong> Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,Unfallverhütungsvorschriften <strong>und</strong> allgemein anerkannten Regeln <strong>de</strong>rTechnik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischeRegeln an<strong>de</strong>rer Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Türkeio<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Vertragstaaten <strong>de</strong>s Abkommens über <strong>de</strong>n EuropäischenWirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er <strong>de</strong>n arbeitssicherenZustand <strong>de</strong>s Arbeitsmittels beurteilen kann.Diese Anfor<strong>de</strong>rungen erfüllen z.B. die einschlägig ausgebil<strong>de</strong>ten <strong>und</strong>erfahrenen Monteure <strong>de</strong>r Hersteller <strong>und</strong> Wartungsfirmen sowie entsprechendausgebil<strong>de</strong>tes betriebszugehöriges Personal.6.2 Paletten, Stapelbehälter <strong>und</strong> Stapelhilfsmittel müssen regelmäßig, insbeson<strong>de</strong>rebei Wie<strong>de</strong>rverwendung, auf ihren sicheren Zustand geprüft wer<strong>de</strong>n.Schadhafte Lagergeräte sind <strong>de</strong>r Benutzung zu entziehen.Prüfkriterien bezüglich Flachpaletten <strong>und</strong> Boxpaletten siehe z.B. Anhang2 Abbildungen 18 <strong>und</strong> 19.34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!