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BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte - Paul-Orzessek.de

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<strong>BGR</strong> <strong>234</strong>Dies kann z.B. durch Distanzhalter <strong>und</strong> durch auf die Kanten aufgesetztenachgiebige Ab<strong>de</strong>ckungen erreicht wer<strong>de</strong>n.4.3.5.6 DistanzhalterDistanzhalter müssen so bemessen sein, dass <strong>de</strong>r Abstand nach Abschnitt4.3.5.5 auch bei vorgezogenen Stirnwän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen hervorstehen<strong>de</strong>nBauteilen gewährleistet ist; sie müssen außerhalb <strong>de</strong>s Zugriffbereiches<strong>und</strong> im Übrigen so angebracht sein, dass sie ihrerseits keine Quetsch<strong>und</strong>Scherstellen bil<strong>de</strong>n.4.3.5.7 Staub- <strong>und</strong> Kantenab<strong>de</strong>ckungenStaubab<strong>de</strong>ckungen <strong>und</strong> sonstige Kantenab<strong>de</strong>ckungen müssen nachgiebigsein <strong>und</strong> dürfen keine Quetsch- <strong>und</strong> Scherstellen bil<strong>de</strong>n.4.3.5.8 Abstän<strong>de</strong> zu BauwerksteilenVerfahrbare Regale <strong>und</strong> Schränke müssen so eingebaut sein, dass sie keineGefahrstellen mit Bauwerksteilen o<strong>de</strong>r sonstigen Einrichtungen bil<strong>de</strong>n. DerAbstand zu Wandvorsprüngen, benachbarten Regalen <strong>und</strong> Schränken sowieähnlichen Einrichtungen muss min<strong>de</strong>stens 0,5 m betragen, sofern keine beson<strong>de</strong>renSchutzeinrichtungen vorhan<strong>de</strong>n sind. Der Abstand verfahrbarer Einheitenvon ebenen Wän<strong>de</strong>n muss min<strong>de</strong>stens 120 mm, darf jedoch nichtmehr als 180 mm betragen. Die ebenen Wän<strong>de</strong> dürfen nicht nachgiebig sein<strong>und</strong> müssen min<strong>de</strong>stens 2,0 m über <strong>de</strong>r Aufstandsfläche hoch sein.Siehe auch Anhang 2 Abbildungen 13a <strong>und</strong> 13b.4.3.5.9 NutzlastbeschränkungenFür die nachstehend aufgeführten Einrichtungen gilt:1. Bei Handschubeinrichtungen darf die Nutzlast <strong>de</strong>r einzelnen verfahrbarenEinheit 2000 kg nicht überschreiten. Der gesamte Regalblock darf nur zwischen0,75 m <strong>und</strong> 1,00 m verfahrbar sein.2. Manuell verfahrbare Einrichtungen mit einer Nutzlastaufnahme von mehrals 2 000 kg <strong>und</strong> bis 5 000 kg pro Einheit müssen mit einem mechanischunterstützen<strong>de</strong>n Antrieb o<strong>de</strong>r mit einem Kraftantrieb ausgestattet sein.22

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