Komorbidität bei Pathologischem Glücksspiel - Landesstelle ...
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Inhaltsverzeichnis<br />
Kapitel / Seite<br />
Vorwort<br />
I Einleitung<br />
II Basiswissen<br />
1 Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en ........................................................................................... 1<br />
1.1 Definition nach DSM-IV und ICD-10 ............................................................................................. 1 / 1<br />
1.2 Einordnung des Krankheitsbilds ................................................................................................... 1 / 2<br />
1.3 Spielertypologie ............................................................................................................................ 1 / 3<br />
1.4 Epidemiologie ............................................................................................................................... 1 / 3<br />
1.5 <strong>Glücksspiel</strong>verhalten in Bayern .................................................................................................... 1 / 4<br />
2 Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................... 2<br />
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................................. 2 / 1<br />
2.2 Hintergrundinformationen zur Spielersperre ................................................................................. 2 / 6<br />
3 <strong>Glücksspiel</strong>angebote .......................................................................................................... 3<br />
3.1 Überblick über die <strong>Glücksspiel</strong>angebote ...................................................................................... 3 / 1<br />
3.2 <strong>Glücksspiel</strong>angebot in Bayern ...................................................................................................... 3 / 8<br />
4 Basisschulung „Grundlagen der <strong>Glücksspiel</strong>sucht“ ...................................................... 4<br />
III Vertiefung spezifischer Aspekte<br />
1 Aufbauschulungen pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en ......................................................... 1<br />
2 Schnittstelle Schuldnerberatung ....................................................................................... 2<br />
2.1 Wissenswertes über Schuldner- und Insolvenzberater ................................................................ 2 / 1<br />
2.2 Ablauf der Schuldnerberatung ...................................................................................................... 2 / 4<br />
2.3 Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins <strong>bei</strong> der Schuldnerberatung ...................................... 2 / 8<br />
2.4 Regelmäßig auftretende Fragen zum Bereich „Private Insolvenz“ ............................................... 2 / 10<br />
IV Aktuelle Forschung und Entwicklungen<br />
1 Literaturreferate ................................................................................................................... 1<br />
2 Wissenschaftliche Artikel ................................................................................................... 2<br />
V Ar<strong>bei</strong>tsmaterialien für die Beratungspraxis<br />
1 Interviewleitfaden pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en ........................................................... 1<br />
2 Spielersperre ........................................................................................................................ 2<br />
3 Selbsttest .............................................................................................................................. 3<br />
4 Monatlicher Haushaltsplan ................................................................................................. 4<br />
5 Schuldenaufstellung ........................................................................................................... 5<br />
6 Ausgabenprotokoll .............................................................................................................. 6<br />
VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention<br />
1 Workshop 1x1 der Medienar<strong>bei</strong>t ........................................................................................ 1<br />
2 Pressetexte ........................................................................................................................... 2<br />
3 Methoden zur Prävention von problematischem und pathologischem <strong>Glücksspiel</strong>en 3<br />
VII Kontakte, Adressen, nützliche Links<br />
1 Kompetenznetzwerk <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern .................................... 1<br />
2 Ansprechpartner der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern .................................... 2<br />
3 Selbsthilfegruppen in Bayern ............................................................................................. 3<br />
4 Stationäre Einrichtungen für pathologische Spieler in Deutschland ............................ 4<br />
5 Landeskoordinatoren <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Deutschland ................................................ 5<br />
6 Assoziierte Adresslisten ..................................................................................................... 6<br />
VIII Anhang<br />
1 Literaturempfehlungen ....................................................................................................... 1<br />
2 Gesetze und Verordnungen ................................................................................................ 2<br />
2.1 Staatsvertrag zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in Deutschland (GlüStV) ................................................... 2 / 1<br />
2.2 Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen (AGGlüStV) ....................... 2 / 14<br />
2.3 Auszug aus der Gewerbeordnung ................................................................................................ 2 / 19<br />
2.4 Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) ....................... 2 / 23<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Inhaltsverzeichnis Seite 1/1
Vorwort<br />
Seit Inkrafttreten des <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrages am 1. Januar 2008 sehen sich die Bundesländer<br />
immer mehr in der Pflicht, den Schutz der Bürger vor <strong>Glücksspiel</strong>sucht zu verstärken. In Bayern wurde<br />
deshalb im Juni 2008 die „<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern“ (LSG) gegründet. Sie bildet die<br />
zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe und Suchtforschung <strong>bei</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
beteiligter Organisationen und Akteure. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit<br />
finanziert die LSG. Ihre Aufgaben bestehen in der Forschung, in der Einrichtung spezifischer Beratungsstellen<br />
vor Ort in ganz Bayern, in der Weiterbildung von Profis, die mit pathologischen Spielern<br />
und/oder deren Angehörigen ar<strong>bei</strong>ten sowie in der Prävention und Aufklärung der breiten Bevölkerung.<br />
Die Umsetzung erfolgt in Zusammenar<strong>bei</strong>t mit folgenden Partnern:<br />
- Landesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW)<br />
Sie ist Träger und Betreiber der Geschäftsstelle sowie der Praxisstellen vor Ort.<br />
- Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)<br />
Die BAS organisiert Weiterbildung und Supervision, ist für den Transfer von der Forschung in<br />
die Praxis zuständig und koordiniert Veranstaltungen.<br />
- IFT Institut für Therapieforschung<br />
Das IFT ist für sämtliche Forschungsvorhaben verantwortlich.<br />
Um die Qualität des Beratungsangebotes in Bayern auf dem bis dato eher stiefmütterlich behandelten<br />
Gebiet der <strong>Glücksspiel</strong>sucht zu optimieren und langfristig auf hohem Niveau sicherzustellen, wurde im<br />
Rahmen der LSG das „Kompetenznetzwerk <strong>Glücksspiel</strong>sucht“ gegründet. Darin sind aktuell 52 Suchthilfeeinrichtungen<br />
zusammengeschlossen, die sich verstärkt dem Thema widmen. Von der LSG werden<br />
deren Mitar<strong>bei</strong>ter geschult, erhalten sie Materialien, Supervision und fachliche Begleitung. Regelmäßige<br />
Netzwerktreffen sorgen für persönlichen, fachlichen Austausch. Um alle Beteiligten zu vernetzen,<br />
initiiert die LSG auch Kontakte zu anderen Institutionen, die medizinische oder psychosoziale<br />
Hilfsangebote bereitstellen.<br />
Das vorliegende Handbuch wurde in Zusammenar<strong>bei</strong>t aller Kooperationspartner erstellt. Hiermit liegt<br />
bayernweit erstmals ein Kompendium vor, das Beratern vor Ort als umfangreiches Ar<strong>bei</strong>tsmittel in<br />
ihrem täglichen Umgang mit pathologischen Spielern und/oder deren Angehörigen dient. Damit leistet<br />
die LSG einen entscheidenden Beitrag zur Qualitätssicherung und -verbesserung in der Behandlung<br />
pathologischer Spieler in Bayern.<br />
Andreas Czerny<br />
Geschäftsführer „Landessstelle <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern“<br />
München, im September 2010<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL Vorwort
1 Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
1.1 Definition nach DSM-IV und ICD-10<br />
M. Sassen<br />
Im Allgemeinen ist unter <strong>Glücksspiel</strong> das Setzen eines Wertes auf ein Spiel/Event oder eine Wette<br />
jeglicher Art zu verstehen, deren Ausgang nicht vorhersagbar ist und <strong>bei</strong> der das Ergebnis zu einem<br />
gewissen Grad vom Zufall abhängt (Bolen & Boyd, 1968). Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en (PG)<br />
(Pallanti, DeCaria, Grant, Urpe, & Hollander, 2005) stellt ein schwerwiegendes Problem dar, das mit<br />
negativen Konsequenzen für das Individuum, für Personen in dessen Umfeld, aber auch für die Gesellschaft<br />
insgesamt einhergeht (Raylu & Oei, 2002; Raylu & Oei, 2004).<br />
Im ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, zehnte Revision) ist PG unter „abnorme Gewohnheiten<br />
und Störungen der Impulskontrolle“ (F63) eingeordnet (Weltgesundheitsorganisation<br />
WHO). Hiernach besteht die Störung im häufig wiederholten episodenhaften <strong>Glücksspiel</strong>, das die Lebensführung<br />
der betroffenen Person beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen<br />
und familiären Werte und Verpflichtungen führt.<br />
Das DSM-IV (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen, vierte Version) kategorisiert<br />
PG ebenfalls als eine Störung der Impulskontrolle, die nicht andernorts klassifiziert ist (American<br />
Psychiatric Association, APA 1994). Wesentliches Merkmal von PG ist demnach ein „andauerndes,<br />
wiederkehrendes und maladaptives Spielverhalten, das persönliche, familiäre oder Freizeitbeschäftigungen<br />
stört oder beeinträchtigt“ (APA 1994, S. 615). Dies kann sich unter anderem in starkem<br />
Eingenommensein vom <strong>Glücksspiel</strong>, erfolglosen Einschränkungs- oder Aufgabeversuchen des Spiels,<br />
Unruhe und Gereiztheit da<strong>bei</strong>, Lügen gegenüber Dritten zur Vertuschung der Spielproblematik oder<br />
Wiederaufnahme des <strong>Glücksspiel</strong>s, um Geldverluste auszugleichen, äußern. Werden fünf der insgesamt<br />
zehn Kriterien erfüllt, liegt PG vor.<br />
Als eine schwächere Ausprägung, <strong>bei</strong> der drei bis vier, aber nicht alle für eine Diagnose notwendigen<br />
Kriterien erfüllt werden, kann das so genannte problematische Spielverhalten (PrG) angesehen werden<br />
(z. B. Volberg, Abbott, Ronnberg, & Munck, 2001).<br />
Die diagnostischen Kriterien für PG sind in den Abbildungen 1 und 2 jeweils für das ICD-10 und das<br />
DSM-IV dargestellt.<br />
ICD-10<br />
F63 Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle<br />
F63.0 Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
Dauerndes, wiederholtes Spielen<br />
Anhaltendes und oft noch gesteigertes Spielen trotz negativer sozialer Konsequenzen, wie:<br />
- Verarmung<br />
- gestörte Familienbeziehungen<br />
- Zerrüttung der persönlichen Verhältnisse<br />
Abbildung 1: Diagnosekriterien für pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en nach ICD-10<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 1/1
DSM-IV<br />
312. Störungen der Impulskontrolle, nicht andernorts klassifiziert<br />
312.31 Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
Andauerndes und wiederkehrendes, fehlangepasstes Spielverhalten, was sich in mindestens fünf<br />
der folgenden Merkmale ausdrückt:<br />
1. Starke Eingenommenheit vom <strong>Glücksspiel</strong> (z. B. starke gedankliche Beschäftigung mit<br />
Geldbeschaffung)<br />
2. Steigerung der Einsätze, um gewünschte Erregung zu erreichen<br />
3. wiederholte erfolglose Versuche, das Spiel zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben<br />
4. Unruhe und Gereiztheit <strong>bei</strong>m Versuch, das Spiel einzuschränken oder aufzugeben<br />
5. Spielen, um Problemen oder negativen Stimmungen zu entkommen<br />
6. Wiederaufnahme des <strong>Glücksspiel</strong>ens nach Geldverlusten<br />
7. Lügen gegenüber Dritten, um das Ausmaß der Spielproblematik zu vertuschen<br />
8. illegale Handlungen zur Finanzierung des Spielens<br />
9. Gefährdung oder Verlust wichtiger Beziehungen, von Ar<strong>bei</strong>tsplatz und Zukunftschancen<br />
10. Hoffnung auf Bereitstellung von Geld durch Dritte<br />
Abbildung 2: Diagnosekriterien für pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en nach DSM-IV<br />
1.2 Einordnung des Krankheitsbilds<br />
U. Buchner<br />
Derzeit gibt es eine wissenschaftliche Diskussion um die korrekte nosologische Einordnung des pathologischen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ens. Die zentrale Fragestellung da<strong>bei</strong> ist, welchen anderen Erkrankungen in<br />
Bezug auf Symptom, Ursache und Verlauf das pathologische <strong>Glücksspiel</strong>en ähnelt.<br />
Gerade in Hinblick auf die Erstellung des DSM-V, das nach Informationen der APA voraussichtlich im<br />
Mai 2012 erscheinen soll, stellt sich die Frage, ob pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en künftig weiterhin als<br />
Impulskontrollstörung eingeordnet wird oder ob nicht eine Einordnung als Zwangsstörung oder als<br />
nicht-stoffgebundene Abhängigkeit bzw. Sucht zutreffender wäre.<br />
In der bisherigen Einordnung als Impulskontrollstörung gehört das pathologische <strong>Glücksspiel</strong>en zu<br />
den Verhaltensweisen, <strong>bei</strong> denen der Betroffene nicht dazu in der Lage ist, „dem Impuls, Trieb oder<br />
der Versuchung zu widerstehen, eine Handlung auszuführen, die für die Person selbst oder andere<br />
schädlich ist“ (DSM-IV, S. 691). Ein subjektiv erlebter innerer Spannungszustand vor der Handlung<br />
geht da<strong>bei</strong> mit einer Entlastung nach der Handlung einher, wo<strong>bei</strong> nach der Handlung Reue, Schuldgefühle<br />
oder Selbstvorwürfe auftreten können. Die Schwierigkeit in der Zuordnung zu den Impulskontrollstörungen<br />
ergibt sich daher, dass <strong>bei</strong>m pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>en von einer Toleranzentwicklung<br />
sowie von der Zentrierung der Lebensinhalte um das <strong>Glücksspiel</strong> berichtet wird (Grüsser, 2007).<br />
Dies lässt sich mit dem Konzept der Impulskontrollstörung nicht gut vereinen.<br />
Die mögliche Einordnung als Zwangsstörung bzw. als Zwangsspektrumsstörung ist ebenfalls<br />
problematisch: Zwangshandlungen werden zumeist auch anfangs nicht als angenehm erlebt und gelten<br />
häufig als Vorbeugung gegen ein drohendes Unheil. Außerdem wird die Zwangshandlung nicht<br />
vorbereitet und teilweise unmittelbar mehrfach stereotyp wiederholt (Grüsser-Sinopoli, 2008). Das<br />
ICD-10 schließt die Bezeichnung „zwanghaft“ für pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en explizit aus: „denn das<br />
Verhalten ist weder im engeren Sinne zwanghaft noch steht es mit der Zwangsneurose in Beziehung“<br />
(S. 238).<br />
Die dritte Alternative, die derzeit diskutiert wird, ist die Einordnung des pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ens<br />
als Sucht bzw. als nicht-stoffgebundene Abhängigkeit. Meist werden da<strong>bei</strong> die Bezeichnungen<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 1/2
„Verhaltensabhängigkeit“ („behavioral dependence“) oder „Verhaltenssucht“ verwendet. Unterstützt<br />
wird die Diskussion durch Befunde, die zeigen, dass stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeiten<br />
in dieselben zentralnervösen Verstärker-Mechanismen eingreifen. Zudem wurden die diagnostischen<br />
Kriterien des pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ens <strong>bei</strong> der Aufnahme der Diagnose im DSM-III in<br />
Anlehnung an die Kriterien der stoffgebundenen Sucht (Abhängigkeit von psychotropen Substanzen)<br />
formuliert (Müller-Spahn & Margraf, 2003; Grüsser-Sinopoli, 2008). In dem gemeinsamen einheitlichen<br />
Diagnoseschlüssel der Renten- und Krankenversicherungen ist das pathologische <strong>Glücksspiel</strong>en unter<br />
30791 „Spielsucht" aufgenommen. Auch Betroffene selbst bezeichnen sich überwiegend als „süchtige<br />
Spieler".<br />
1.3 Spielertypologie<br />
M. Sassen<br />
Die meisten Spieler lassen sich einer der folgenden Gruppen zuordnen:<br />
Soziale Spieler<br />
- Größte Gruppe unter<br />
den <strong>Glücksspiel</strong>ern<br />
- Unterhaltung, Freizeitgestaltung<br />
- Kein auffälliges<br />
Spielverhalten<br />
1.4 Epidemiologie<br />
M. Sassen<br />
Professionelle Spieler<br />
- Kleine Gruppe unter<br />
den <strong>Glücksspiel</strong>ern<br />
- Eher im illegalen<br />
Bereich<br />
- Verdienen Lebensunterhalt<br />
mit <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
- Distanziertes und<br />
kontrolliertes Verhältnis<br />
zum Spielen<br />
Problematische Spieler<br />
- Sind gefährdet<br />
- Befinden sich in<br />
Übergangsphase<br />
- Merkmale: Schuldgefühle,<br />
erste Vernachlässigung<br />
von Verpflichtungen,<br />
erste<br />
höhere Geldverluste<br />
Pathologische Spieler<br />
- Schwerwiegende<br />
Probleme mit<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
- Unkontrolliertes<br />
Spielverhalten<br />
(Meyer & Bachmann, 2005)<br />
Das Spielen um Geld ist für eine große Zahl der Deutschen eine gelegentliche oder regelmäßige Form<br />
der weitgehend unproblematischen Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Nach einer repräsentativen<br />
Studie im Jahr 2006 (Bühringer, Kraus, Sonntag, Pfeiffer-Gerschel, & Steiner, 2007) haben 71,5% (37<br />
Mio.) der erwachsenen Deutschen bereits einmal in ihrem Leben an einem <strong>Glücksspiel</strong> teilgenommen,<br />
49,4% (25,7 Mio.) spielen da<strong>bei</strong> regelmäßig. Ähnliche Werte zeigen sich in der bayerischen Bevölkerung<br />
im Alter von 18 bis 64 Jahren: Mehr als zwei Drittel (69,2%) hat schon einmal gespielt und etwa<br />
die Hälfte (52,3%) hat in den vergangenen 12 Monaten an einem <strong>Glücksspiel</strong> teilgenommen. Daraus<br />
ergeben sich für Bayern entsprechend folgende Absolutwerte: 5,4 Mio. bzw. 4,1 Millionen (siehe Abschnitt<br />
1.5 <strong>Glücksspiel</strong>verhalten in Bayern).<br />
Weltweite Prävalenzschätzungen von pathologischem <strong>Glücksspiel</strong> (PG) ergeben, dass 0,4% bis 4,7%<br />
der Bevölkerung in den vergangenen zwölf Monaten problematisches Spielverhalten (PrG) gezeigt hat<br />
und 0,15% bis 2,1% sogar pathologisch spielen (Stucki & Rihs-Middel, 2007). In Deutschland liegt<br />
aktuellen Studien zufolge der Anteil der Personen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten die<br />
Kriterien für PG nach DSM-IV erfüllten, <strong>bei</strong> ca. 0,2% bis 0,6% der erwachsenen Gesamtbevölkerung<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 1/3
Junge Erwachsene sind daher in der Stichprobe überproportional repräsentiert, da ihr Anteil in der<br />
Gesamtbevölkerung geringer ist als der älterer Personen. Zudem nehmen jüngere Personen seltener<br />
an Befragungen teil als Ältere. Allen ausgewählten Personen, die den schriftlichen Fragebogen nach<br />
drei Erinnerungen nicht beantworteten und von denen eine Telefonnummer vorlag, wurde die Beantwortung<br />
des Fragebogens in einem telefonischen Interview angeboten (Mixed-Mode-Design).<br />
Für das Bundesland Bayern ergibt sich nach Ausschluss von Fällen mit ungültigen Angaben insgesamt<br />
eine Stichprobe von 1.531 Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die den Analysen zu<br />
Grunde liegt (Kraus, Baumeister & Stonner, 2008). Um Abweichungen hinsichtlich zentraler Merkmale<br />
von der deutschen Allgemeinbevölkerung auszugleichen, wurde die Stichprobe so gewichtet, dass die<br />
gemeinsame Verteilung von Alter und Geschlecht sowie die Verteilungen von Bundesland und Gemeindegrößenklasse<br />
mit der demographischen Struktur der Grundgesamtheit übereinstimmen (Statistisches<br />
Bundesamt Stand 31.12.2005).<br />
2.2 Instrumente<br />
Das Spielverhalten wurde für verschiedene <strong>Glücksspiel</strong>e bezogen auf die Lebenszeit, die letzten 12<br />
Monate und die letzten 30 Tage vor der Erhebung erfasst. Für die Diagnose pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
wurden die Kriterien nach DSM-IV-TR (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer<br />
Störungen IV, Textrevision) verwendet (Saß, Wittchen, Zaudig & Houben, 2003). Die Items zur Erfassung<br />
der Kriterien wurden von Stinchfield (2002) übernommen, ins Deutsche übersetzt und zur Kontrolle<br />
ins Englische rückübersetzt (die Fragen wurden aus DSM-IV abgeleitet, sind aber mit DSM-IV-<br />
TR identisch).<br />
2.3 Statistische Auswertung<br />
Zur Erfassung des Spielverhaltens bzw. der Bevölkerungsattraktivität wurden vier Maße berechnet:<br />
die Prävalenzwerte für <strong>Glücksspiel</strong>en bezogen auf die (1) Lebenszeit und (2) die letzten 12 Monate,<br />
die Prävalenz des (3) präferierten <strong>Glücksspiel</strong>s in den letzten 12 Monaten (<strong>Glücksspiel</strong>präferenz) sowie<br />
(4) der Anteil der aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>er (12-Monatsprävalenz mit <strong>Glücksspiel</strong>präferenz) an der<br />
Lebenszeitprävalenz des jeweiligen <strong>Glücksspiel</strong>s, d.h. das Verhältnis von 12-Monats- und Lebenszeitprävalenz<br />
(<strong>Glücksspiel</strong>bindung).<br />
Für das Risiko pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ens bzw. die Anzahl pathologischer <strong>Glücksspiel</strong>er in Bayern<br />
wurden zwei Kennzahlen ermittelt: Das <strong>Glücksspiel</strong>risiko einer Spielart steht für das Risiko aktueller<br />
Spieler mit einer Spielpräferenz für eine Diagnose PG, bezogen auf die bevorzugte Spielart. Das Bevölkerungsrisiko<br />
im Sinne einer Belastung der Bevölkerung im Zusammenhang mit <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
berücksichtigt die Prävalenz des präferierten <strong>Glücksspiel</strong>s (letzte 12 Monate) und das <strong>Glücksspiel</strong>risiko<br />
für die jeweils präferierten <strong>Glücksspiel</strong>e bzw. <strong>Glücksspiel</strong>gruppen. Somit stellt das Bevölkerungsrisiko<br />
eine Hochrechnung des betroffenen Anteils von pathologischen Spielern auf die Bevölkerung dar.<br />
Das <strong>Glücksspiel</strong>verhalten in Bayern (Lebenszeit- und 12-Monatsprävalenz, präferiertes <strong>Glücksspiel</strong><br />
und <strong>Glücksspiel</strong>bindung) wurde basierend auf einer eigenständigen Auswertung der Fälle aus der<br />
bayerischen Stichprobe gemäß der bundesweiten Auswertung berechnet. Für die Berechnung pathologischen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ens in Bayern (<strong>Glücksspiel</strong>- und Bevölkerungsrisiko) wurden wegen der kleinen<br />
Fallzahl in der bayerischen Stichprobe die Prozentergebnisse der bundesweiten Stichprobe verwendet<br />
und die Absolutzahlen auf Bayern umgerechnet.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 1/5
3 Ergebnisse<br />
3.1 Bevölkerungsattraktivität: Lebenszeit- und 12-Monatsprävalenz<br />
Die Ergebnisse in Tabelle 1 für die verschiedenen <strong>Glücksspiel</strong>e zeigen, dass mehr als zwei Drittel<br />
(69,2%) der bayrischen Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren schon einmal gespielt haben und<br />
dass etwa die Hälfte (52,3%) in den vergangenen 12 Monaten <strong>Glücksspiel</strong> betrieben hat. Hinsichtlich<br />
der Lebenszeitprävalenz wurden vor allem die Lotto-<strong>Glücksspiel</strong>e bevorzugt (56,0%), gefolgt von den<br />
Lotterien (Fernsehlotterie: 24,9% bzw. Klassenlotterie: 17,7%) und den Geldspielautomaten (13,0%).<br />
Eine ähnliche Reihenfolge zeigt sich für die 12-Monatsprävalenz-Spieler (jeweils Mehrfachnennungen<br />
möglich). So spielten im vergangenen Jahr 37,9% LOTTO, 11,0% nahmen an Fernsehlotterien bzw.<br />
3,6% am großen Spiel teil. Für <strong>Glücksspiel</strong>e im Internet (Internetspielkasino: 0,5%; Internetkartenspiele:<br />
0,6%), Pferdewetten (0,8%) oder illegales <strong>Glücksspiel</strong> (0,5%) war die Nachfrage geringer.<br />
3.2 Bevölkerungsattraktivität: Präferiertes <strong>Glücksspiel</strong> und <strong>Glücksspiel</strong>bindung<br />
Für die <strong>Glücksspiel</strong>präferenz der Personen mit 12-Monatsprävalenz ergibt sich folgendes Bild (siehe<br />
Tabelle 2): Am liebsten wurden Spiele der Lottogruppe gespielt (57,9%), gefolgt von Lotterien (12,8%)<br />
und Spiele im Kasino (5,6%). Weniger attraktiv für bayerische <strong>Glücksspiel</strong>er waren Sportwetten<br />
(4,6%), das Spiel an Geldspielautomaten (2,4%) sowie illegales <strong>Glücksspiel</strong> (0,9%). Insgesamt präferierten<br />
83,3% der 12-Monatsprävalenz-Spieler eine bestimmte Spielform. Die höchste <strong>Glücksspiel</strong>bindung<br />
zeigen Lottospiele (Quicky, 77,8%; LOTTO/TOTO/KENO, 67,7%), gefolgt von illegalem <strong>Glücksspiel</strong><br />
(66,5%) und Sportwetten (im Internet, 65,0%; in Annahmestellen, 62%). Geringe Bindungen<br />
zeigen sich für Pferdewetten (28,6%), Geldspielautomaten (20,8%) und das kleine Spiel in Spielbanken<br />
(14,1%).<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 1/6
Tabelle 2: Bevölkerungsattraktivität: Verteilung der <strong>Glücksspiel</strong>präferenzen und <strong>Glücksspiel</strong>bindung<br />
<strong>Glücksspiel</strong>gruppen/<br />
einzelne <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
%<br />
12-Monatsprävalenz: <strong>Glücksspiel</strong>präferenz 1 2, 3<br />
<strong>Glücksspiel</strong>bindung<br />
Gesamtdeutschland Bayern<br />
n<br />
Stichprobe<br />
N<br />
Bevölkerung<br />
%<br />
n<br />
Stichprobe<br />
N<br />
Bevölkerung<br />
Lotto 60,3 2.052 15.482.660 57,9 367 2.376.727<br />
Gesamtdeutschland<br />
Bayern<br />
% %<br />
Lotto/Toto/Keno 59,7 2.028 15.336.688 57,4 364 2.356.202 66,9 67,7<br />
Quicky 0,6 24 145.972 0,5 3 20.524 60,4 77,8<br />
Lotterien 13,6 479 3.498.488 12,8 90 525.425<br />
Fernsehlotterie 8,8 319 2.258.927 8,4 58 344.810 42,5 44,2<br />
Klassenlotterie 4,8 160 1.239.521 4,4 32 180.615 35,1 36,2<br />
Sportwetten 5,4 242 1.394.088 4,6 42 190.320<br />
Annahmestellen 2,9 133 735.467 3,0 26 123.146 59,2 62,0<br />
Internet 1,9 81 485.790 1,2 12 51.077 71,7 65,0<br />
Pferdewetten 0,7 28 172.831 0,4 4 16.096 19,6 28,6<br />
Spielkasino 3,5 162 909.577 5,6 45 229.873<br />
Kleines Spiel 0,6 29 156.230 0,9 7 36.944 16,4 14,1<br />
Großes Spiel 2,3 103 594.556 3,6 28 147.776 22,8 30,8<br />
Internetspielkasino 0,2 10 57.723 0,8 6 32.839 35,3 60,1<br />
Internetkartenspiele 0,4 20 101.069 0,3 4 12.315 77,0 100,0<br />
Geldspielautomaten 2,4 107 617.209 2,4 24 98.517 19,9 20,8<br />
Illegales <strong>Glücksspiel</strong> 0,3 17 80.376 0,9 7 38.164 38,5 66,5<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
mit Präferenz<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
ohne Präferenz<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>er<br />
(aktuelle)<br />
85,6 3.059 21.982.358 83,3 568 3.419.367 69,1 68,5<br />
14,4 527 3.710.837 16,7 111 685.515<br />
100,0 3.586 25.693.195 100,0 679 4.104.882<br />
1) Keine Mehrfachnennungen<br />
2) Keine Gesamtwerte für <strong>Glücksspiel</strong>gruppen, da Mehrfachnennungen <strong>bei</strong> einzelnen <strong>Glücksspiel</strong>en möglich<br />
3) Anteil der aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>er (12-Monatsprävalenz) an der Lebenszeitprävalenz<br />
3.3 Vergleich mit der deutschen Gesamtbevölkerung<br />
Im Vergleich zur 18 bis 64-jährigen Bevölkerung in Gesamtdeutschland (Bühringer et al., 2007) lassen<br />
sich nur geringfügige Abweichungen bezüglich der Lebenszeitprävalenzen erkennen (siehe Tabelle<br />
1). Die bayerische Bevölkerung spielte im Laufe ihres Lebens im gesamtdeutschen Vergleich insgesamt<br />
etwas seltener (69,2% vs. 71,5%). Hingegen war die Teilnahme an <strong>Glücksspiel</strong>en im Jahr vor<br />
der Erhebung (12-Monatsprävalenz) etwas höher (52,3% vs. 49,4%).<br />
Auffällig ist vor allem, dass in Bayern besonders das große Spiel im Kasino, sowohl bezogen auf die<br />
Lebenszeit (11,7% vs. 8,8%) als auch auf die vergangenen 12 Monate (3,6% vs. 2,0%), mehr Interesse<br />
hervorrufen hat als in Gesamtdeutschland. Des Weiteren war die bayerische Bevölkerung geringfügig<br />
mehr an Klassenlotterien und etwas geringer an Pferdewetten interessiert.<br />
Hinsichtlich der <strong>Glücksspiel</strong>präferenz im Vergleich zu Gesamtdeutschland lässt sich lediglich die leichte<br />
Tendenz erkennen, dass illegales <strong>Glücksspiel</strong> geringfügig häufiger präferiert wurde und LOTTO,<br />
Lotterien, Sportwetten und Kasinospiele geringfügig unattraktiver erschienen (siehe Tabelle 2). Geldspielautomaten<br />
waren <strong>bei</strong> der bayerischen Bevölkerung gleichermaßen beliebt wie deutschlandweit.<br />
In Bayern wurde etwas seltener eine bestimmte Spielform präferiert (2,3 Prozentpunkte weniger).<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 1/8
2 Rechtliche Grundlagen<br />
U. Buchner<br />
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Hintergrund<br />
Grundsätzlich ist in Deutschland das <strong>Glücksspiel</strong> verboten (§ 284 ff. Strafgesetzbuch – StGB). Um<br />
der Bevölkerung die Teilnahme an <strong>Glücksspiel</strong>en dennoch ermöglichen zu können, sind öffentlich<br />
veranstaltete und konzessionierte <strong>Glücksspiel</strong>e von diesem Verbot ausgenommen. Die Gesetzgebungshoheit<br />
ist da<strong>bei</strong> Sache der Bundesländer. Seit dem 01.01.2008 wird das <strong>Glücksspiel</strong> in<br />
Deutschland über den Staatsvertrag zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in Deutschland – den <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
(GlüStV) – geregelt.<br />
Aus der geschichtlichen Entwicklung heraus fällt das Spielen an Automaten in Gaststätten und<br />
Spielhallen unter die Gewerbeordnung (GewO) und gehört damit zum Wirtschaftsrecht. Auch Pferdewetten<br />
werden anderweitig über das 1922 erstmalig in Kraft getretene Rennwett- und Lotteriegesetz<br />
(RennwLottG) sowie die gleichzeitig in Kraft getretenen Ausführungsgesetze geregelt, da sie ihren<br />
Ursprung in der Leistungsprüfung für Zuchtpferde haben, die seit Beginn des 19. Jahrhunderts in<br />
Form von Rennen durchgeführt wird.<br />
Auch die inzwischen weit verbreiteten Telegewinnspiele, die bspw. im Fernsehen von dem Sender<br />
Neun Live angeboten werden, können <strong>Glücksspiel</strong>e i.S.v. § 3 GlüStV darstellen, soweit ein Entgelt –<br />
etwa in Form eines Mehrwertdienstes – verlangt wird und der Spielausgang überwiegend vom Zufall<br />
abhängt (vgl. amtliche Erläuterungen zu § 3 GlüStV). Unabhängig davon finden auf solche Spiele in<br />
jedem Fall die Gewinnspielregelungen aus § 8a des Staatsvertrages über Rundfunk und Telemedien<br />
(Rundfunkstaatsvertrag, RStV) sowie die hierzu erlassene Satzung der Landesmedienanstalten über<br />
Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) Anwendung. Insoweit gelten für<br />
diese Spiele seit dem Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) am<br />
1. September 2008 deutlich strengere Regelungen, die Transparenz und Verbraucherschutz gewährleisten<br />
sollen und bspw. die Spieldauer oder einen zulässigen Höchstbetrag von 50 Cent je Anruf betreffen.<br />
Aktuelle Rechtslage<br />
Regelungen im <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
Vom GlüStV werden alle öffentlich veranstalteten <strong>Glücksspiel</strong>e, d.h. Lotterien, Wetten, Sportwetten,<br />
Gewinnsparen sowie das (große und kleine) Spiel in den Spielbanken, erfasst<br />
(§ 2 GlüStV).<br />
Für die Veranstaltung von <strong>Glücksspiel</strong>en ist eine Erlaubnis notwendig (§ 3 GlüStV).<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e dürfen nicht im Internet veranstaltet oder vermittelt werden (§ 4 Abs. 4 GlüStV).<br />
<strong>Glücksspiel</strong> darf nur sehr eingeschränkt beworben werden. Die Werbung muss sich auf Information<br />
und Aufklärung beschränken und darf keinen Anreiz- bzw. Aufforderungscharakter haben<br />
(§ 5 GlüStV).<br />
Im Fernsehen sowie im Internet gilt ein Werbeverbot für öffentliches <strong>Glücksspiel</strong> (§ 5 Abs. 3<br />
GlüStV).<br />
Die Veranstalter von öffentlichem <strong>Glücksspiel</strong> sind zur Erstellung von Sozialkonzepten verpflichtet,<br />
in denen sie darlegen, mit welchen Maßnahmen sie den „sozialschädlichen Auswirkungen des<br />
<strong>Glücksspiel</strong>s“ vorbeugen und wie diese Auswirkungen behoben werden. Vor diesem Hintergrund<br />
sind sie auch zur Schulung ihrer Mitar<strong>bei</strong>ter verpflichtet (§ 6 GlüStV).<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 2/1
Die Veranstalter müssen über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten sowie über die<br />
Suchtrisiken der von ihnen veranstalteten <strong>Glücksspiel</strong>e informieren. Sie müssen außerdem über<br />
Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufklären (§ 7 Abs. 1 GlüStV).<br />
Auf Losen, Spielquittungen etc. müssen Hinweise über Suchtgefahren und Hilfemöglichkeiten<br />
aufgedruckt sein (§ 7 Abs. 2 GlüStV).<br />
Die Veranstalter müssen zum Schutz der Spieler ein übergreifendes Sperrsystem zur Verfügung<br />
stellen. Dieses Sperrsystem gilt neben den Spielbanken auch für Sportwetten und Lotterien<br />
mit rascher Zeitabfolge wie KENO (§ 8 GlüStV).<br />
Neue <strong>Glücksspiel</strong>angebote müssen vor ihrer Einführung vom Fach<strong>bei</strong>rat <strong>Glücksspiel</strong>sucht, der<br />
sich aus „Experten in der Bekämpfung der <strong>Glücksspiel</strong>sucht“ zusammensetzt, geprüft werden (§ 9<br />
Abs. 5 und § 10 GlüStV).<br />
Die Länder müssen die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren<br />
sicher stellen (§ 11 GlüStV).<br />
Regelungen in der Gewerbeordnung<br />
Neben dem staatlich konzessionierten <strong>Glücksspiel</strong> gibt es das über die Gewerbeordnung bzw. über<br />
die Spielverordnung (SpielVO) regulierte gewerbliche Spiel. Bei der SpielVO handelt es sich um eine<br />
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erlassene Durchführungsvorschrift<br />
nach § 33f GewO.<br />
Das gewerbliche Spielrecht wird in der Gewerbeordnung über § 33c bis 33i GewO geregelt. Ziel ist<br />
hier ebenfalls, die Betätigung des Spieltriebs einzudämmen und die Allgemeinheit, die Spieler sowie<br />
die Jugend zu schützen. Auch <strong>bei</strong>m gewerblichen Spiel handelt es sich um Verbote mit Erlaubnisvorbehalt:<br />
Für das Aufstellen gewerbsmäßiger Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit oder anderer Spiele<br />
mit Gewinnmöglichkeit wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. In der Praxis fehlt<br />
allerdings häufig die rechtliche Grundlage, um die Erlaubnis zu versagen. Laut Gesetzgebung handelt<br />
es sich um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c GewO).<br />
Unterhaltungsspiele sind ausschließlich Spiele ohne Gewinnmöglichkeit, bspw. Flipper oder Billard<br />
(§ 33i GewO).<br />
Wesentliche Regelungen der Spielverordnung:<br />
Die Spielgeräte müssen nach § 12 Abs. 2b SpielVO mit einem Zufallsgenerator ausgestattet<br />
sein. Damit sind es nach Diegmann et al. (2008) <strong>Glücksspiel</strong>geräte.<br />
Langfristig darf kein höherer Gewinn als 33 € je Stunde in der Kasse verbleiben (§ 12 Abs. 2a<br />
SpielVO).<br />
Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden <strong>bei</strong> einem maximalen Einsatz von 0,20 € und<br />
einem maximalen Gewinn von 2 € (§ 13 Abs. 1 SpielVO).<br />
Als Spiel gilt da<strong>bei</strong> nicht der Walzenlauf, sondern das automatische Umbuchen von Geld in Punkte.<br />
Dies folgt den gesetzlichen Vorgaben. Das, was für gewöhnlich unter Spiel verstanden wird –<br />
der Walzenlauf, läuft davon losgelöst schneller ab und ist durch diese Entkoppelung an keine gesetzlichen<br />
Regelungen gebunden.<br />
Der maximale Verlust (Einsätze abzüglich Gewinne) darf innerhalb einer Stunde 80 € nicht<br />
übersteigen (§ 13 Abs. 3 SpielVO).<br />
Der maximale Gewinn (abzüglich der Einsätze) darf innerhalb einer Stunde 500 € nicht übersteigen<br />
(§ 13 Abs. 4 SpielVO).<br />
Nach einer Stunde Spielbetrieb ist eine Spielpause von mindestens fünf Minuten vorgeschrieben.<br />
Der Beginn der Spielpause darf sich so lange verzögern wie Gewinne die Einsätze<br />
deutlich übersteigen (§ 13 Abs. 5 SpielVO).<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 2/2
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
In der nachfolgenden Tabelle findet sich ein Überblick zu den wesentlichen Unterschieden der verschiedenen<br />
Spielarten:<br />
Tabelle 1: wesentliche Unterschiede der verschiedenen Spielarten (erweitert nach Diegmann et<br />
al., 2008, S. 82)<br />
<strong>Glücksspiel</strong> Spielgerät mit<br />
Gewinnmöglichkeit<br />
Zuständigkeit Länder (Recht der<br />
öffentlichen Sicherheit) <br />
SpielrechtlicheRegelungen<br />
Besondere<br />
Kennzeichen<br />
§§ 284 ff. StGB;<br />
GlüStV und Ausführungsgesetzehierzu;<strong>Glücksspiel</strong>gesetze;Spielbankgesetze<br />
Gewinnmöglichkeit<br />
steht im Vordergrund;<br />
Zufallsspiel;<br />
keine Gewinn- und<br />
Verlustgrenzen<br />
Veranstalter Gesellschaften des<br />
DLTB*, Klassenlotterien,<br />
Sparvereine,<br />
Spielbanken<br />
Besonderheiten <br />
Sperrmöglichkeiten<br />
Grundsätzliches<br />
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt<br />
Selbstsperre (durch<br />
Spieler initiiert),<br />
Fremdsperre (durch<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter, Angehörige,<br />
Freunde etc.<br />
initiiert)<br />
Beispiele Lotterien, Sportwetten,<br />
Spiel in Spielbanken<br />
* DLTB: Deutscher Lotto- und Totoblock<br />
* PTB: Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />
Bund (Recht der<br />
Wirtschaft)<br />
§ 33c GewO; §§ 1<br />
bis 3a und 6 bis 16<br />
SpielVO<br />
Gewinnmöglichkeit<br />
steht im Vordergrund;<br />
Zufallsspiel;<br />
Gewinn- und Verlustgrenzen<br />
Gewerbliche Spielstätten<br />
wie Spielhallen<br />
und Gaststätten<br />
Bauartzulassung<br />
durch PTB* notwendig;<br />
Bestätigung der<br />
Eignung des Aufstellungsortesnotwendig<br />
Keine einheitliche<br />
Sperrmöglichkeit;<br />
Hausverbot durch<br />
jeweiligen Betreiber<br />
theoretisch möglich,<br />
faktisch kaum<br />
durchsetzbar<br />
Automatenspiel in<br />
Spielhallen und<br />
Gaststätten<br />
Anderes Spiel mit<br />
Gewinnmöglichkeit<br />
Bund (Recht der<br />
Wirtschaft)<br />
§ 33d GewO; §§ 4<br />
bis 10 SpielVO<br />
Unterhaltung steht<br />
im Vordergrund,<br />
Geschicklichkeit<br />
maßgeblich, keine<br />
unangemessen<br />
hohen Verluste in<br />
kurzer Zeit<br />
Spielhallen oder<br />
ähnliche Unternehmen <br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des<br />
BKA notwendig;<br />
bestimmte andere<br />
Spiele sind gemäß<br />
§ 5a SpielVO erlaubnisfrei,<br />
wenn der<br />
Gewinn in Waren<br />
besteht<br />
Geschicklichkeitsspiele<br />
wie Dart und<br />
Skat<br />
Unterhaltungsspiel<br />
ohne Gewinnmöglichkeit<br />
Bund (Recht der<br />
Wirtschaft)<br />
§ 33i GewO<br />
Ausschließlich<br />
Unterhaltung<br />
Ausschließlich<br />
Unterhaltung<br />
Elektrische Schießstände,<br />
Flipper,<br />
Billard, TV-Spiele<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 2/3
Legale und illegale Spiele<br />
Tabelle 2: Überblick über die illegalen und legal öffentlichen Spiele um Geld<br />
Art des <strong>Glücksspiel</strong>s legal oder illegal?<br />
LOTTO 6 aus 49, Keno-Annahmestelle legal (Mindestalter 18 Jahre)<br />
LOTTO 6 aus 49, Keno-Internet illegal<br />
Fernsehlotterie (z.B. Glücksspirale, Aktion Mensch) legal (Mindestalter 18 Jahre)<br />
Klassenlotterie (z.B. Norddeutsche Klassenlotterie) legal (Mindestalter 18 Jahre)<br />
Roulette – großes Spiel in Spielbanken legal (Mindestalter 21 Jahre)*<br />
Roulette – außerhalb der Spielbank ohne Internet illegal<br />
Roulette – Internet illegal<br />
Poker, Black Jack – großes Spiel in Spielbanken legal (Mindestalter 21 Jahre)*<br />
Poker, Black Jack – außerhalb der Spielbank ohne<br />
Internet und ohne private Spielrunden<br />
Poker, Black Jack – Internet<br />
Sportwetten (ohne Pferdewetten) –<br />
Annahmestelle (ODDSET, TOTO)<br />
Sportwetten (ohne Pferdewetten) –<br />
Sportwettengeschäft o.ä. (privater Anbieter)<br />
Spiel um Geld grundsätzlich illegal,<br />
allerdings existiert inzwischen in Bezug auf die Veranstaltung<br />
von Pokerturnieren mit Eintrittsgeldern (i.d.R.<br />
bis 15 €) und Sachpreisen eine sehr unübersichtliche<br />
Rechtslage sowie eine regional sehr unterschiedliche<br />
Verwaltungspraxis**<br />
illegal, im Internet finden sich häufig legale „Übungsspiele“<br />
um Spielgeld oder Punkte. Diese dienen meist<br />
zur Anwerbung der Kunden für das illegale Spiel um<br />
Geld<br />
legal (Mindestalter 18 Jahre)<br />
illegal<br />
Sportwetten (ohne Pferdewetten) – Internet illegal<br />
Pferdewetten – Rennbahn (Totalisator) legal<br />
Pferdewetten – Buchmacher legal<br />
Spielautomaten – kleines Spiel in Spielbanken legal (Mindestalter 21 Jahre)<br />
Spielautomaten – gewerbliches Spiel in Spielhalle oder<br />
Gaststätten<br />
legal (Mindestalter 18 Jahre)<br />
Gewinnspiele in Telemedien oder Rundfunk legal (Mindestalter 14 Jahre)***<br />
Gewinnspielsendungen in Telemedien oder Rundfunk legal (Mindestalter 18 Jahre)***<br />
* In Deutschland variiert das Mindestalter je nach Bundesland ab 18 oder 21 Jahren. Für die bayerischen Spielbanken gilt<br />
aufgrund der Spielbankordnung (SpielbO) vom 13. Juni 1996 (letzte Änderung: 24.11.2008) ein Mindestalter von<br />
21 Jahren.<br />
** vgl. bspw. VG Trier, Urteil vom 03.02.2009 – 1 K 592/08.TR, ZfWG 2009, S. 66 ff. „Die Veranstaltung von Pokerturnieren,<br />
in denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60,00 €) als Gewinne ausgeschrieben werden<br />
und <strong>bei</strong> denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkosten<strong>bei</strong>trag<br />
(hier: 15 €) erhoben wird, unterliegt dem gewerblichen Spielrecht und nicht dem <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag.“<br />
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 – OVG 1 S 203.08: „Das Pokerspiel ist ein überwiegend von nicht<br />
steuerbaren Zufallselementen abhängiges <strong>Glücksspiel</strong>; an diesem Charakter ändert sich auch nichts dadurch, wenn es im<br />
Rahmen eines Turniers gespielt wird. Öffentliche Pokerturniere sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass kein Einsatz<br />
geleistet wird.“<br />
*** Rechtlich handelt es sich hier<strong>bei</strong> nicht um <strong>Glücksspiel</strong>e sondern um Gewinnspiele.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 2/4
„Der Antrag auf Selbstsperre ist persönlich <strong>bei</strong> einem <strong>Glücksspiel</strong>anbieter, d.h. <strong>bei</strong> der Zentrale einer Lottogesellschaft<br />
oder in einer ihrer Annahme-/Verkaufsstellen bzw. in der Rezeption einer Spielbank zu stellen. Bitte Ausweispapiere<br />
zur Prüfung der persönlichen Angaben mitbringen.“<br />
Es ist aber verschiedenen Berichten nach auch möglich, den Antrag schriftlich zu stellen. Da<strong>bei</strong> sollten<br />
folgende Angaben enthalten sein: Name, Geburtsname, Vorname, Adresse, ggfs. Aliasname,<br />
ggfs. verwendete Falschnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Grund der Sperre (Spielsucht bzw. Spielsuchtgefährdung)<br />
sowie als Identitätsnachweis eine Kopie des Personalausweises. Günstig ist es, die<br />
Sperre schriftlich bestätigen zu lassen.<br />
Neben der Selbstsperre ist auch die Fremdsperre möglich. Die Fremdsperre wird aufgrund von Hinweisen<br />
dritter Personen, bspw. Familienangehöriger, Freunde oder dem Personal in Annahmestellen,<br />
verhängt. Nach der Stellung des Antrags wird da<strong>bei</strong> zunächst eine vorläufige Sperre verfügt. Der betroffene<br />
Spieler hat dann 14 Tage Zeit, eine Stellungnahme abzugeben und den Sachverhalt zu widerlegen.<br />
Die vorläufige Spielersperre wird daraufhin entweder aufgehoben oder in eine endgültige Sperre<br />
umgewandelt:<br />
(https://www.lotto-bayern.de/imperia/md/content/pfe/suchtpraevention/antrag_auf_fremdsperre.pdf).<br />
Laufzeit und Aufhebung einer Spielersperre<br />
Grundsätzlich läuft die Spielersperre mindestens ein Jahr (§ 8 Abs. 5 GlüStV). Danach kann die<br />
Sperre auf schriftlichen Antrag aufgehoben werden. Bislang gibt es noch keine einheitliche Regelung,<br />
welche Dokumente dem Antrag auf Entsperrung <strong>bei</strong>gelegt werden müssen. Momentan zeichnet sich<br />
allerdings ab, dass die Anbieter einen Einkommens- bzw. Schufa-Nachweise verlangen sowie eine<br />
ausführliche Begründung, dass der Grund für die Spielersperre nicht mehr vorliegt. Im Fall einer Sperrung<br />
wegen Spielsuchtgefährdung ist dieser Nachweis schwer zu führen. Bislang zeichnet sich eine<br />
große Zurückhaltung <strong>bei</strong> der Entsperrung ab.<br />
Adressen<br />
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern<br />
Karolinenplatz 4, 80333 München<br />
Österreich:<br />
Casinos Austria AG<br />
Responsible Gaming, Rennweg 44, 1030 Wien<br />
Schweiz:<br />
Sozial<strong>bei</strong>rat Schweizer Spielbanken<br />
c/o Swiss Casinos, Albisriederstrasse 164, Postfach 1263, 8040 Zürich<br />
Niederlande:<br />
Holland Casino Valkenburg<br />
Postbus 807, 6300 AV Valkenburg aan de Geul<br />
Literatur und weiterführende Informationen<br />
Diegmann, H., Hoffmann, C., Ohlmann, W. (2008). Praxishandbuch für das gesamte Spielrecht. Stuttgart: Verlag<br />
W. Kohlhammer.<br />
Gebhardt, I., Grüsser-Sinopoli, S. (2008). <strong>Glücksspiel</strong> in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht. Berlin: De<br />
Gruyter Recht.<br />
www.lotto-bayern.de (16.09.2010)<br />
Antrag auf Selbstsperre:<br />
https://www.lotto-bayern.de/imperia/md/content/pfe/suchtpraevention/antrag_auf_selbstsperre.pdf (16.09.2010)<br />
Antrag auf Fremdsperre:<br />
https://www.lotto-bayern.de/imperia/md/content/pfe/suchtpraevention/antrag_auf_fremdsperre.pdf (16.09.2010)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 2/7
Die Klassenlotterien NKL und SKL haben in Deutschland seit langem Tradition: Sie finden als sogenannte<br />
Nummernlotterien statt, d.h. der Spieler kauft ein Los, das eine bestimmte Nummer trägt, in<br />
der Ziehung werden dann Gewinnzahlen gezogen. Stimmen Losnummer und Gewinnzahl überein,<br />
wird ein darauf entfallender Gewinn erzielt.<br />
Die <strong>bei</strong>den bekanntesten und bundesweit veranstalteten Privatlotterien (kein Angebot von LOTTO<br />
Bayern!) sind die Fernsehlotterien „Ein Platz an der Sonne“ und „Aktion Mensch“. Hier<strong>bei</strong> handelt<br />
es sich um sogenannte Wohlfahrtslotterien, die der Genehmigung jedes einzelnen Bundeslandes<br />
bedürfen. Auch sie sind als Nummernlotterien organisiert. Für die Fernsehlotterien gilt laut § 12 Abs. 2<br />
GlüStV die Sonderregelung der Befreiung vom Verbot der Fernsehwerbung (§ 5 Abs. 3 GlüStV), die<br />
mit ihrem geringen Suchtpotential begründet wird.<br />
Weiterhin existieren die Losbrieflotterien (z.B. Bayernlos) und das Prämien- und Gewinnsparen<br />
(kein Angebot von LOTTO Bayern!). Bei letzteren wird die Teilnahme an einer Lotterie mit dem Erbringen<br />
gewisser Sparleistungen verknüpft.<br />
Spielbanken<br />
In den Spielbanken werden <strong>Glücksspiel</strong>e mit hohen Gewinnchancen, aber gleichzeitig auch hohen<br />
Verlustrisiken angeboten. In den einzelnen Spielbanken gibt es verschiedene Spielarten. Da<strong>bei</strong> ist<br />
zwischen großem und kleinem Spiel zu unterscheiden:<br />
Tabelle 3: Großes und kleines Spiel in Spielbanken, www.spielbanken-bayern.de<br />
Großes Spiel Kleines Spiel/Automatenspiel<br />
Roulette<br />
� Französisches Roulette<br />
� Amerikanisches Roulette<br />
Kartenspiele<br />
� Black Jack<br />
� Poker (Texas Hold’em, Bavarian Stud)<br />
� Video-Slotmachines<br />
� Game-Maker<br />
� Multi-Roulette<br />
� Bingo, Poker, Black Jack<br />
� 3 Automatenjackpots:<br />
o Haus-Jackpot,<br />
o Poker-Jackpot<br />
o Bayern-Jackpot (vernetzt<br />
bayernweit 36 Spielautomaten)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/2
Poker<br />
Besondere Erwähnung verdient auf Grund der großen und in den letzten Jahren immer weiter wachsenden<br />
Beliebtheit Poker, v.a. in der Variante Texas Hold’em. Besonders im Internet vollzieht sich in<br />
den letzten Jahren ein regelrechter Pokerboom. Schätzungen zufolge spielten Ende 2006 rund<br />
200.000 bis 290.000 Bundesbürger auf Online-Plattformen Poker und setzten da<strong>bei</strong> ca. 1 Mrd. € ein<br />
(Meyer, 2008b). Im Vergleich 2005 ist der Umsatz um 125% gestiegen. Die enorme Vermarktung von<br />
Pokerturnieren als Sportereignisse und die massiven Werbekampagnen treiben den Boom weiter<br />
voran. Nicht alle Varianten von Poker sind da<strong>bei</strong> legal:<br />
Tabelle 4: Überblick legale und illegale Arten, Poker zu spielen<br />
Poker Rechtlicher Status<br />
in Spielbanken legal (Mindestalter 21)<br />
außerhalb der Spielbank ohne Internet und<br />
ohne private Spielrunden<br />
Online (Trainingsmodus, kein Geldeinsatz) legal<br />
Online – Geldeinsatz illegal<br />
Spiel um Geld grundsätzlich illegal,<br />
allerdings existiert inzwischen in Bezug auf die<br />
Veranstaltung von Pokerturnieren mit Eintrittsgeldern<br />
(i.d.R. bis 15 €) und Sachpreisen eine<br />
unübersichtliche Rechtslage sowie eine regional<br />
sehr unterschiedliche Verwaltungspraxis*<br />
* vgl. bspw. VG Trier, Urteil vom 03.02.2009 – 1 K 592/08.TR, ZfWG 2009, S. 66 ff. „Die Veranstaltung von Pokerturnieren, in<br />
denen nur Sachpreise mit geringem Wert (hier: im Wert von höchstens 60,00 €) als Gewinne ausgeschrieben werden und <strong>bei</strong><br />
denen von den Teilnehmern anstelle eines Einsatzes, der in die Gewinne fließt, lediglich ein Unkosten<strong>bei</strong>trag (hier: 15 €) erhoben<br />
wird, unterliegt dem gewerblichen Spielrecht und nicht dem <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag.“<br />
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 – OVG 1 S 203.08: „Das Pokerspiel ist ein überwiegend von nicht steuerbaren<br />
Zufallselementen abhängiges <strong>Glücksspiel</strong>; an diesem Charakter ändert sich auch nichts dadurch, wenn es im Rahmen<br />
eines Turniers gespielt wird. Öffentliche Pokerturniere sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass kein Einsatz geleistet<br />
wird.“<br />
In der Rechtsprechung hat sich noch keine klare Linie herausgebildet, wie mit von privaten Anbietern<br />
veranstalteten Pokerturnieren zu verfahren ist. Entscheidendes Kriterium, ob ein unerlaubtes <strong>Glücksspiel</strong><br />
vorliegt, das damit ordnungsbehördlich unterbunden werden kann bzw. unter Umständen sogar<br />
wegen Verstoßes gegen § 284 StGB ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden nach sich zieht,<br />
ist die Leistung eines „erheblichen Einsatzes“. Unter Beachtung folgender Rahmenbedingungen wird<br />
ein (privates) Pokerturnier von vielen Gerichten nicht als unerlaubtes <strong>Glücksspiel</strong> angesehen:<br />
kein Spielen um Geld, nur „Sachpreise von geringem Wert“ (dieser wird jedoch von Gericht zu<br />
Gericht unterschiedlich beurteilt)<br />
kein Re-BuyIn (der Einsatz ist auf jeden Fall verloren)<br />
Unterbindung von verdecktem Spielen um Geld (Pflicht des Veranstalters)<br />
es darf nur ein Unkosten<strong>bei</strong>trag von 15 € von den Teilnehmern erhoben werden (Saalmiete,<br />
Personalkosten, Auslagen für die Herstellung von Spielmarken, Listen usw.; aber: auch gegenteilige<br />
juristische Entscheidungen bzw. 30 € <strong>bei</strong> mehrtägigem Turnier/15 € je Runde/Erlös<br />
kommt karitativen Zwecken zugute etc.)<br />
keine Verwendung des Unkosten<strong>bei</strong>trags zur Beschaffung von Gewinnen<br />
einheitliche Anzahl von Spieljetons für jeden Teilnehmer, keine Nachkaufmöglichkeit<br />
ausschließlich gesponserte Preise<br />
gemäß § 6 Jugendschutzgesetz: Anwesenheitsverbot von Personen unter 18 Jahren<br />
(Quelle: http://www.pokern.com/forum/bayern/2434-pokerturniere-bayern-ingolstadt-m-nchen-regensburgkaufering.html)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/3
Aber: Unter Umständen kann ein privates Pokerturnier unter § 33d Gewerbeordnung (GewO)<br />
(„andere Spiele“) fallen und wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit durch die zuständigen Ordnungsbehörden<br />
untersagt werden.<br />
Im Freundeskreis hingegen ist Pokern erlaubt; jedoch nur, wenn es nicht regelmäßig bzw. gewohnheitsmäßig<br />
bertrieben wird.<br />
Sportwetten<br />
Nach dem GlüStV liegt das Sportwettenmonopol <strong>bei</strong> den Ländern. Sportwettangebote privater Anbieter<br />
sind nicht erlaubnisfähig, d.h. es gibt keine legalen privaten Sportwettangebote mehr in Deutschland.<br />
Legale Sportwetten sind nur die Angebote des DLTB: Fußballtoto und ODDSET. Die Rahmenbedingungen<br />
dieser Sportwetten sind da<strong>bei</strong> im Überblick:<br />
Tabelle 5: Überblick Fußballtoto und ODDSET (Stürmer 2009)<br />
Fußballtoto ODDSET<br />
TOTO 13<br />
� Tippschema: 1 – Heimsieg / 0 – Unentschieden<br />
/ 2 – Auswärtssieg<br />
� Vorhersage des Ausgangs von 13 Fußballspielen<br />
� Mindesteinsatz: 0,50 € + Bear<strong>bei</strong>tungsgebühr<br />
Toto-Auswahlwette 6 aus 45<br />
� Vorhersage von 6 Fußballspielen, die<br />
unentschieden ausgehen<br />
� Mindesteinsatz: 0,65 € + Bear<strong>bei</strong>tungsgebühr<br />
� Totalisatorprinzip<br />
Pferdewetten<br />
ODDSET Kombi-Wette<br />
� Tipp auf den Ausgang von mindestens<br />
zwei und höchstens zehn Begegnungen<br />
� wöchentlich zwei Wettprogramme mit jeweils<br />
90 Spielen<br />
� Einsatz 2,50 € bis 500,00 €<br />
ODDSET Topwette<br />
� Einzelwette als Siegerwette, Ergebniswette,<br />
Sonderwette (Anzahl der Tore an<br />
einem BL-Spieltag)<br />
Festquotenmodelle<br />
� bereits im Vorfeld werden Einzelquoten<br />
veröffentlicht<br />
Pferdewetten haben ihren Ursprung darin, dass sich seit Beginn des 19. Jh. in Deutschland Zuchtpferde<br />
einer Leistungsprüfung in Form von Rennen auf der Rennbahn unterziehen müssen. Der Wettabschluss<br />
ist auf der Rennbahn oder <strong>bei</strong> einem Buchmacher möglich, der Mindesteinsatz beträgt da<strong>bei</strong><br />
2 €. 75% aller Einsätze stehen für Gewinne zur Verfügung. Die Wette läuft auf der Rennbahn nach<br />
dem Totalisatorprinzip, d.h. die Wettteilnehmer wetten untereinander und nicht gegen einen Buchmacher,<br />
wie es <strong>bei</strong> Sportwetten zu festen Quoten der Fall ist. Veranstalter dieser Wetten sind Pferderennvereine.<br />
Rechtsgrundlage für die Zulassung von Totalisatoren und Buchmachern ist das Rennwett-<br />
und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 und dessen Ausführungsbestimmungen vom 16.6.1922. Das<br />
eigentliche Lotteriewesen ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes, hierfür gelten § 287 StGB, der<br />
GlüStV und die weiteren Regelungen der Bundesländer.<br />
Gewerbliches Geldgewinnspiel – Geldgewinnspielgeräte<br />
Neben dem staatlich konzessionierten <strong>Glücksspiel</strong> wird das über die Gewerbeordnung bzw. Spielverordnung<br />
(vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erlassene Durchführungsvorschrift<br />
nach § 33f GewO) regulierte gewerbliche Spiel veranstaltet. In Deutschland gab es 2008<br />
gewerbliches Geldgewinnspiel in ca. 8.000 Spielstätten und ca. 60.000 gastronomischen Bertrieben<br />
(Bunke, 2009). Hier sind ca. 300.000 münzbetätigte Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit<br />
aufgestellt: davon sind ca. 225.000 Geldgewinnspielgeräte, ca. 13.600 Bildschirmgeräte,<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/4
ca. 2.400 Flipper und ca. 24.500 Sportspielgeräte. Des Weiteren gibt es ca. 30.000 Internet-Terminals<br />
und sonstige Unterhaltungsgeräte ohne Geldgewinnmöglichkeit.<br />
(Details zu den Rechtsvorschriften der Spielverordnung und dem gewerblichen Spiel befinden sich im<br />
vorherigen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen.)<br />
3.1.3 Umsatz der verschiedenen Angebote<br />
Die Automatenaufsteller haben 2008 einen Umsatz von ca. 3,39 Milliarden € erzielt, davon 3,25 Milliarden<br />
€ mit Geldgewinnspielgeräten (Bunke, 2009). An Steuern und Sozialabgaben wurden da<strong>bei</strong><br />
2008 über 1 Milliarde € abgeführt, davon ca. 250 Millionen € an Vergnügungssteuern an Länder und<br />
Kommunen.<br />
Die Umsatzzahlen der einzelnen <strong>Glücksspiel</strong>arten haben sich von 2005 bis 2007 (in Mrd. €) wie folgt<br />
entwickelt:<br />
Spielbanken<br />
Dt. Lotto-Toto-Block<br />
Geldspiel (gewerblich)<br />
Sportwetten (inkl. Oddsett)<br />
Gewinnspiele (TV, Radio)<br />
Klassenlotterien<br />
Sonstige (bspw. Gewinnsparen)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />
Abbildung 1: <strong>Glücksspiel</strong>umsätze in Deutschland in Mrd. € (Meyer 2008)<br />
2<br />
1,33<br />
1,07<br />
1,06<br />
10,58<br />
10,26<br />
Bis auf das gewerbliche Geldspiel ist also ein leichter Rückgang des Umsatzes auf dem <strong>Glücksspiel</strong>markt<br />
zu verzeichnen. Das gewerbliche Geldspiel allerdings konnte von 2005 bis 2007 stark expandieren.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/5<br />
3,65<br />
5,88<br />
7,63<br />
7,47<br />
7,75<br />
2005<br />
2007
Die Umsatzanteile auf dem deutschen Lotterie- und Wettspielmarkt teilten sich 2008 wie folgt auf:<br />
Pferdewetten<br />
Fernseh- 1,00%<br />
lotterien 6,00%<br />
Dt. Lotto-Toto-<br />
Block 76,80%<br />
Klassenlotterien<br />
11,60%<br />
Abbildung 2: Umsatzanteile auf dem deutschen Lotterie- und Wettspielmarkt 2008 (Diegmann et al 2008)<br />
Den größten Umsatzanteil beansprucht der Deutsche Lotto-Toto-Block für sich (76,80%). Die Klassenlotterien<br />
nahmen 2008 innerhalb des Lotterie- und Wettsektors mit einem Umsatzanteil von 11,60%<br />
das zweitstärkste Spielsegment ein.<br />
Insgesamt stiegen die staatlichen Einnahmen aus <strong>Glücksspiel</strong>en bis 2001 stetig an. In den Folgejahren<br />
bis 2007 gingen sie dann wieder leicht zurück:<br />
5,0<br />
4,5<br />
4,0<br />
3,5<br />
3,0<br />
2,5<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0,0<br />
* Schätzung<br />
Sparkassen &<br />
Banken; 4,70%<br />
1,734<br />
; 0<br />
3,149<br />
4,597<br />
Abbildung 3: Staatliche Einnahmen aus <strong>Glücksspiel</strong> in Mrd. € (Meyer 2008)<br />
Klassenlotterien<br />
Dt. Lotto-Toto-Block<br />
Fernsehlotterien<br />
Pferdewetten<br />
Sparkassen & Banken<br />
4,127<br />
4,030*<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/6
3.2 <strong>Glücksspiel</strong>angebot in Bayern<br />
M. Kroher<br />
3.2.1 Staatliches <strong>Glücksspiel</strong>angebot in Bayern<br />
Betreiber<br />
In Bayern wird der Lottoblock, ebenso wie die neun bayerischen Spielbanken, von der Staatlichen<br />
Lotterieverwaltung betrieben.<br />
LOTTO Bayern<br />
ist rechtlich betrachtet eine staatliche Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit im Geschäftsbereich<br />
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen. Die <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht wird aus<br />
dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren wahrgenommen<br />
ist die zweitgrößte Lotteriegesellschaft aller Bundesländer<br />
hat ihren Sitz in München, Karolinenplatz 4, 80333 München<br />
Die Geschäfte von LOTTO Bayern leitet Präsident Erwin Horak, der zugleich auch für die neun Bayerischen<br />
Spielbanken verantwortlich ist. Vizepräsident ist Hans-Wilhelm Forstner.<br />
Struktur und Vertrieb<br />
28 Bezirksstellen betreuen durchschnittlich 140 Lotto-Annahmestellen.<br />
In ganz Bayern gibt es derzeit knapp 3.900 Lotto-Annahmestellen, die jeweils einen eigenen<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag mit LOTTO Bayern haben und die Produkte von LOTTO Bayern vertreiben.<br />
3.2.1.1 LOTTO<br />
Spielarten<br />
LOTTO 6 aus 49 (normal oder als System spielbar)<br />
o Spiel 77<br />
o Super 6<br />
GlücksSpirale<br />
KENO<br />
o plus 5<br />
Sofortlotterien<br />
o Bayernlos<br />
o Astrolos<br />
o Extra Gehalt<br />
Seit Inkrafttreten des <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrages zum 01.01.2008 ist das <strong>Glücksspiel</strong> im Internet<br />
verboten. Für einen bis 31.12.2008 befristeten Übergangszeitraum waren Ausnahmeerlaubnisse<br />
möglich.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/8
Spieleinsätze<br />
(zuzüglich Bear<strong>bei</strong>tungsgebühr pro Spielschein)<br />
Mindesteinsatz<br />
LOTTO 6 aus 49 0,75 € pro Tippfeld<br />
KENO Einsatz 1 €, 2 €, 5 €, 10 € pro Spiel (bestimmt der Spieler selbst)<br />
plus 5 0,75 €<br />
GlücksSpirale 5 € pro Los<br />
Super 6 1,25 €<br />
Spiel 77 1,50 €<br />
Bayernlos 1 €<br />
Astrolos 1 €<br />
Extra Gehalt Los 2 €<br />
Höchsteinsatz<br />
LOTTO 6 aus 49 Richtet sich nach Anzahl der Felder und Anzahl der zusätzlichen Spiele<br />
KENO Einsatz 1 €, 2 €, 5 €, 10 € pro Spiel (bestimmt der Spieler selbst)<br />
plus 5 0,75 €<br />
GlücksSpirale 5 € pro Los<br />
Super 6 1,25 €<br />
Spiel 77 1,50 €<br />
Bayernlos 1 €<br />
Astrolos 1 €<br />
Extra Gehalt Los 2 €<br />
Höchster Lottogewinn im Jahr 2008: 6,6 Mio. €<br />
Informationen<br />
Im Jahr 2008 gab es 16 Millionengewinner<br />
Gesamtumsatz LOTTO Bayern im Jahr 2008: 1,02 Mrd. €<br />
Umsatz pro Kopf und Woche im Jahr 2008: 1,56 €<br />
Ausschüttung an bayerische Gewinner in 2008: 485 Mio. €<br />
Beliebtestes Spiel ist LOTTO 6 aus 49<br />
Anzahl der Annahmestellen (siehe Tabelle 1)<br />
Beliebtheit der Produkte von LOTTO Bayern im Jahr 2008 (siehe Tabelle 2)<br />
Umsatz von LOTTO Bayern in Mio. € (ohne Bear<strong>bei</strong>tungsgebühren) (siehe Tabelle 2)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/9
Geschichte/Entwicklung<br />
1946 Bayern startet nach dem zweiten Weltkrieg als Wiederaufbaulotterie ein Brieflos<br />
1948 Einführung Bayerisches Fußball-TOTO<br />
1955 Erste Ziehung der Lottozahlen<br />
1956<br />
Einführung der Zusatzzahl<br />
Gewinnbegrenzung auf 500.000 DM<br />
1965 Erste Live-Übertragung der Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen<br />
1974 Anhebung des Höchstgewinns auf 1,5 Mio. DM<br />
1976 Start der Zusatzlotterie „Spiel 77"<br />
1981<br />
Einsatz- und Quotenverdoppelung (LOTTO, TOTO, Spiel 77)<br />
Gewinnobergrenze <strong>bei</strong> 3 Mio. DM<br />
1982 Einführung des Mittwochslottos „7 aus 38"<br />
1985<br />
Einführung der Jackpot Regelung im LOTTO<br />
Aufhebung der Gewinnobergrenze<br />
1986 Umstellung des Mittwochslottos auf „6 aus 49“<br />
1991<br />
Einführung der Superzahl und der Gewinnklasse 3 Richtige mit Zusatzzahl <strong>bei</strong>m LOTTO am<br />
Samstag<br />
1992 Einführung der Zusatzlotterie „SUPER 6"<br />
1995<br />
Einführung der Superzahl und der Gewinnklasse mit 3 Richtigen mit Zusatzzahl <strong>bei</strong>m<br />
Mittwochslotto<br />
1999 LOTTO startet ODDSET, die Sportwette mit festen Gewinnquoten<br />
2000<br />
Einführung eines einheitlichen LOTTOs mit zwei Ziehungstagen pro Woche und rollierendem<br />
Jackpot<br />
2002 Einführung GemeinschaftsSystem. Erstmals Erwerb von Systemanteilen möglich<br />
2004<br />
Die neue TOTO 13er-Wette löst die 11er-Wette ab<br />
LOTTO führt die tägliche Zahlenlotterie KENO ein sowie die auf dem Kenoschein spielbare<br />
Zusatzlotterie plus 5<br />
2007 Höchster Jackpot in der deutschen Lotto-Geschichte (45 Mio. €)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/11
Tabelle 5: Gewinnmöglichkeiten TOTO 13er-Wette<br />
Gewinnklasse<br />
Richtige<br />
Voraussage<br />
TOTO 13er-Wette<br />
Gewinnreihen Anteil Ausschüttung je<br />
Gewinnklasse in %<br />
Theoretische Quote<br />
in €<br />
1 13 1 25 99.645,10<br />
2 12 26 25 3.832,50<br />
3 11 312 25 319,30<br />
4 10 2288 25 43,50<br />
Tabelle 6: Gewinnmöglichkeit TOTO Auswahlwette<br />
Gewinnklasse<br />
Informationen<br />
Anzahl richtiger<br />
Voraussagen<br />
TOTO Auswahlwette<br />
Ausschüttungsanteil je Gewinnklasse<br />
in %<br />
Theoretische<br />
Quote in €<br />
1 6 40 1.058.857,80<br />
2 5 + Zusatzspiel 5 22.059,50<br />
3 5 7,5 870,70<br />
4 4 15 35,70<br />
5 3 + Zusatzspiel 7,5 14,10<br />
6 3 25 3,90<br />
Beliebtheit der Sportwettenprodukte im Jahr 2008 (siehe Tabelle 7)<br />
Spieleinsätze im Sportwettenbereich im Jahr 2008 (siehe Tabelle 7)<br />
Umsatz der Sportwetten von LOTTO Bayern (siehe Tabelle 7)<br />
Tabelle 7: Überblick über die Sportwettenprodukte im Jahr 2008<br />
Jahr Produkt Umsatz in Mio. € Rangfolge<br />
2008 ODDSET 42,8 5<br />
2008 TOTO 8,7 9<br />
Spielteilnahme<br />
Eine Spielteilnahme ist ab 18 Jahren möglich<br />
ODDSET und TOTO unterliegen der Kundenkartenpflicht (Limit 4.000 € pro Woche)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/13
Informationen<br />
Beliebtestes Spiel<br />
o Großes Spiel: American Roulette<br />
o Kleines Spiel: Multi-Roulette<br />
Casino Cards (aufladbar bis 250 €) ersetzen die Geldstücke im kleinen Spiel<br />
Anzahl der Tische (Roulette, Black Jack, Poker) im Jahr 2008 (siehe Tabelle 10)<br />
Anzahl der Automaten im Jahr 2008 (siehe Tabelle 11)<br />
Anzahl der Besuche (siehe Tabelle 12)<br />
An den Automaten kann ohne Unterbrechung gespielt werden (im Gegensatz zu den Automaten<br />
in Spielhallen)<br />
Spielersperren<br />
o Spielersperren werden von den Spielbanken aufgrund von § 8 des <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrages<br />
i. V. m. Art. 6 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrages<br />
für Personen ausgesprochen, die dies beantragen (Selbstsperren) oder von denen<br />
die Spielbanken aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen<br />
Dritter oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass<br />
die Personen spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommen oder Spieleinsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen<br />
oder Vermögen stehen (Fremdsperre); des Weiteren werden Personen gesperrt,<br />
wenn sie gegen die Bestimmungen der Spielbankordnung oder die Spielregeln verstoßen<br />
(Störersperre)<br />
o Anzahl der Selbstsperren im Jahr 2008: 316<br />
o Anzahl der Fremdsperren im Jahr 2008: 66<br />
Tabelle 10: Anzahl der Tische im großen Spiel je Spielbank<br />
Feuchtwangen 16 Bad Kissingen 8<br />
Bad Wiessee 14 Lindau 8<br />
Garmisch-Partenkirchen 10 Bad Kötzting 5<br />
Bad Reichenhall 9 Bad Steben 5<br />
Bad Füssing 9<br />
Gesamt 85<br />
Tabelle11: Anzahl der Automaten im kleinen Spiel<br />
Feuchtwangen 222 Bad Kissingen 97<br />
Bad Wiessee 220 Bad Reichenhall 83<br />
Garmisch-Partenkirchen 170 Bad Kötzting 73<br />
Lindau 111 Bad Steben 73<br />
Bad Füssing 100<br />
Gesamt 1148<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/16
Großes<br />
Spiel<br />
Kleines<br />
Spiel<br />
Tabelle12: Anzahl der Besucher im Jahr 2008<br />
Garmisch-<br />
Partenkirchen<br />
Spielteilnahme<br />
Bad<br />
Kissingen Lindau<br />
Bad Reichenhall<br />
Bad<br />
Wiessee<br />
Bad<br />
Füssing<br />
Bad<br />
Kötzting<br />
Feuchtwangen<br />
Bad<br />
Steben Gesamt<br />
50.108 42.942 25.793 27.658 125.935 50.536 22.829 71.492 16.008 433.301<br />
72.702 45.297 56.864 35.372 108.646 56.785 20.736 83.453 23.188 503.043<br />
Spielberechtigt sind Erwachsene ab 21 Jahren<br />
Für den Zugang zu den Spielsälen wird eine Eintrittskarte benötigt<br />
Eintritt: großes Spiel: 2,50 €, kleines Spiel: 0,50 €<br />
Bei den Spielbanken Bad Kötzting und Bad Steben wird kein Eintrittsgeld erhoben (eine Rezeption<br />
für <strong>bei</strong>de Spielbereiche!)<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/17
Informationen<br />
Spielersperren<br />
o Eine Spielersperre ist nicht durchführbar, da sich jede Person auf dem Gelände aufhalten<br />
kann, auch wenn sie nicht wetten möchte. Da das Gelände der Rennbahnen sehr groß<br />
(50 Hektar) ist, ist es zudem nicht möglich, Kontrollen durchzuführen<br />
o In extremen Fällen kann ein Hausverbot erlassen werden<br />
Anzahl der Besucher<br />
o min. 500, Max. 30.000 Personen<br />
o im Durchschnitt 4.000-5.000<br />
Beliebtestes Spiel<br />
o Dreierwette<br />
o 50% des Gesamtumsatzes<br />
Umsatz<br />
o Pro Jahr etwa 39 Mio. €<br />
o 1994: 143,7 Mio. €<br />
Im Ausland existieren mehr Wettorte, z.B. in Frankreich<br />
In Deutschland können auch ausländische Rennen bewettet werden<br />
Lediglich Reitsportveranstaltungen können nicht bewettet werden<br />
Das richtige Tippen einer Wette verlangt, dass man mitdenkt. Man läuft jedoch auch Gefahr, dass<br />
man sich zu sehr darauf verlässt, dass man die Chancen richtig/gut beurteilen kann<br />
Das Suchtpotential für Pferdewetten ist gering, da nur an 110 Tagen in Deutschland Rennen laufen<br />
(1.500 Rennen im Jahr)<br />
Pferdewetten sind vom <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag nicht betroffen. Sie zählen als Geschicklichkeitsspiel,<br />
da es klare Favoriten gibt und Alter, Körperbau etc. der Pferde <strong>bei</strong>m Rennen eine Rolle<br />
spielen. Aus diesem Grund ist das Bewetten von Pferderennen im Internet nicht verboten<br />
Die Teilnehmer an Galopp- und Trabrennen sind zum Sieg verpflichtet<br />
Spielteilnahme<br />
Ab 18 Jahren<br />
Kontrollen werden jedoch nur nach Augenschein vorgenommen<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/19
3.2.3 Geldspielautomaten<br />
Betreiber<br />
Verband der deutschen Automatenindustrie<br />
o Adp Gauselmann GmbH<br />
o Atronic International GmbH<br />
o Bally Wulff Entertainment GmbH<br />
o Crown Technologies GmbH<br />
o Mega Spielgeräte Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co KG<br />
o Kaiser Spiele<br />
o Merkur Gaming GmbH & Co KG<br />
o NSM-Löwen Entertainment GmbH<br />
o Playmont Flip-Inn Spielautomaten GmbH<br />
o Stella International Spielgeräte GmbH<br />
Deutscher Automatengroßhandelsverband<br />
Bundesverband Automatenunternehmer<br />
Vereinigung der europäischen Verbände der Automatenwirtschaft<br />
Spielarten<br />
Münzbetätigte Unterhaltungsautomaten umfassen im Wesentlichen drei Produktgruppen:<br />
Gewerbliche Geldgewinnspielgeräte<br />
Unterhaltungsautomaten ohne Geldgewinnmöglichkeit<br />
o Touch-Screen-Geräte<br />
o Bildschirmspielgeräte<br />
o Flipper<br />
o Internet-Terminals<br />
o Punktspiele<br />
o Fun-Games (seit 2006 verboten)<br />
o etc.<br />
Sportspielgeräte<br />
o Billard<br />
o Dart<br />
o Tischfußball<br />
o Airhockey<br />
o etc.<br />
Geldgewinnspielgeräte haben sich weiterentwickelt. Es sind nicht mehr die an der Wand stehenden<br />
bzw. hängenden Automaten. Es können Spiele zu unterschiedlichen Themen und Spielplänen gespielt<br />
werden. Zudem existieren videobasierte Geräte, die 20 oder mehr dreidimensionale Spiele offerieren.<br />
Multigambler-Automaten bieten eine Auswahl an bis zu 50 verschiedenen Spielen an.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/20
Spieleinsätze<br />
(siehe Tabelle 13)<br />
Tabelle13: Spieleinsätze pro Jahr<br />
Jahr Höchsteinsatz Höchstgewinn<br />
2000 0,40 DM 4,00 DM<br />
2002 0,20 € 2,00 €<br />
2006 0,20 € 2,00 €<br />
Seit 2006 gilt, dass die Summe der Verluste pro Stunde maximal 80 € betragen darf.<br />
Die Summe der Gewinne (abzüglich der Einsätze) pro Stunde darf höchstens 500 € betragen.<br />
Informationen<br />
Anzahl der aufgestellten Automaten (bundesweit) (siehe Tabelle 14)<br />
Dauer eines Spiels bzw. der Unterbrechungen (siehe Tabelle 15)<br />
Seit 2008 dürfen zu keiner Zeit Gewinnaussichten dargestellt werden, deren in Geld umwandelbarer<br />
Gegenwert 1.000 € übersteigt<br />
Spielersperren<br />
o Sind für das gewerbliche Spiel nicht vorgesehen und werden als nicht erforderlich angesehen<br />
Absatzzahlen<br />
o 2008 wurden 108.240 Musik-, Sport- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-<br />
Gewinnmöglichkeit in Deutschland abgesetzt<br />
Umsatz<br />
o Gerätehersteller, Großhandel und Betreibererzielten 2008 einen addierten Umsatz von<br />
4,435 Mrd. €<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 3/21
4 Basisschulung „Grundlagen der <strong>Glücksspiel</strong>sucht“<br />
Auf den kommenden Seiten finden Sie das Fact Sheet zur Basisschulung sowie den Foliensatz der<br />
ersten Basisschulung.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 4/1
Hintergrund<br />
INFORMATIONEN ZUM GLÜCKSSPIELEN<br />
In Deutschland hat sich der gesamte <strong>Glücksspiel</strong>markt in den letzten Jahren zu einem bedeutenden<br />
Wirtschaftsfaktor entwickelt. 2006 beliefen sich die Umsätze für alle <strong>Glücksspiel</strong>e (ausgenommen<br />
ausländische Anbieter) in Deutschland auf 27,62 Mrd. Euro (Meyer, 2008).<br />
Das Spielen um Geld ist für eine große Zahl der Deutschen eine gelegentliche oder regelmäßige<br />
Form der weitgehend unproblematischen Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Nach einer repräsentativen<br />
Studie im Jahr 2006 (Bühringer et al., 2007) haben 71,5% (37 Mio.) der erwachsenen Deutschen<br />
bereits einmal in ihrem Leben an einem <strong>Glücksspiel</strong> teilgenommen, 49,4% (25,7 Mio.) spielen<br />
da<strong>bei</strong> regelmäßig. Geht man von einer regionalen Gleichverteilung der Spieler aus, dann ergeben<br />
sich für Bayern entsprechend folgende Absolutwerte: 5,6 Mio. bzw. 3,9 Mio.<br />
Ein Teil der Spieler entwickelt ein riskantes Spielverhalten und verliert da<strong>bei</strong> völlig die Kontrolle über<br />
das <strong>Glücksspiel</strong>. Vielen Personen sind die Risiken ihres Verhaltens nicht bekannt. Spätestens seit<br />
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2006 und dem verabschiedeten <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
sind auch die negativen Konsequenzen des <strong>Glücksspiel</strong>s vermehrt in den Fokus der<br />
Öffentlichkeit gerückt.<br />
Spielertypologie<br />
Die meisten Spieler lassen sich einer der folgenden Gruppen zuordnen:<br />
Soziale<br />
Spieler<br />
Größte Gruppe unter<br />
den <strong>Glücksspiel</strong>ern<br />
Unterhaltung, Freizeitgestaltung<br />
Kein auffälliges<br />
Spielverhalten<br />
Professionelle<br />
Spieler<br />
Kleine Gruppe unter den<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ern<br />
Eher im illegalen Bereich<br />
Verdienen Lebensunterhalt<br />
mit <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
Distanziertes und kontrolliertes<br />
Verhältnis zum<br />
Spielen<br />
Problematische<br />
Spieler<br />
Sind gefährdet<br />
Befinden sich in Übergangsphase<br />
Merkmale: Schuldgefühle,<br />
erste Vernachlässigung<br />
von Verpflichtungen,<br />
erste höhere<br />
Geldverluste<br />
Pathologische<br />
Spieler<br />
Schwerwiegende<br />
Probleme mit<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
Unkontrolliertes<br />
Spielverhalten<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 4/2
Risikofaktoren und Prozesse für die Entstehung pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ens<br />
Es gibt nicht eine dominante Ursache, weder in der Art oder Struktur des <strong>Glücksspiel</strong>s, noch in den<br />
Merkmalen der <strong>Glücksspiel</strong>er oder den sozialen Rahmenbedingungen.<br />
Das „Vulnerabilitäts-Stressmodell“ (Wittchen, Lieb & Perkonigg, 1999), geht davon, dass es<br />
(1) frühe Vulnerabilitätsfaktoren gibt (genetische Einflüsse, frühkindlicher Stress, andere psychische<br />
Störungen insbesondere Impulskontrollstörungen und Störungen der kognitiven Kontrolle über<br />
das eigene Verhalten), die zusammen mit<br />
(2) Stressoren in der akuten Zeit (externale Kontrollüberzeugungen, soziale Defizite, akute Lebenskrisen,<br />
Merkmale der <strong>Glücksspiel</strong>e) sowie mit den ersten <strong>Glücksspiel</strong>erfahrungen (zufälliger höherer<br />
Erstgewinn) das Risiko bestimmen ein Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>verhalten zu entwickeln.<br />
Überblick über <strong>Glücksspiel</strong>angebote<br />
Spielcasino<br />
Französisches Roulette<br />
Amerikanisches Roulette<br />
Black Jack<br />
Poker<br />
Automatenspiel („Slot-<br />
Machine“)<br />
Lotto- und Totoblock<br />
Zahlenlotto<br />
LOTTO System<br />
Super 6<br />
Spiel 77<br />
Lotterien<br />
SKL<br />
NKL<br />
ARD Fernsehlotterie<br />
Pferdewetten<br />
Video-Slot (virtuelle Walzen)<br />
Pokerautomat (funktioniert wie<br />
Draw-Poker)<br />
Bayern Jackpot (vernetzt je<br />
4 bayer. Kasinos)<br />
Multi-Keno<br />
GlücksSpirale<br />
ODDSET<br />
TOTO<br />
KENO<br />
Bingo<br />
Aktion Mensch<br />
Sportwetten im Internet (zahlreiche Gerichtsverfahren zur Frage der Legalität)<br />
Bwin<br />
Betfair<br />
Mybet<br />
Bet 365<br />
Sportingbet<br />
Bet at home<br />
Betbull<br />
Gamebookers<br />
Betsson<br />
Interwetten<br />
Partybets<br />
Unibet<br />
Wetten.de<br />
Bettingstar<br />
Bets4all<br />
Auto-Jackpot (Festpreisjackpot,<br />
man spielt um einen<br />
festen Preis)<br />
Multi-Roulette (elektronische<br />
Form des klass. Roulette)<br />
Hyperlink-Jackpot (4 verschiedene<br />
Jackpot-Stufen)<br />
Plus 5<br />
Losbrieflotterien<br />
Auswahlwette<br />
Ergebniswette<br />
Bayern Los<br />
Expekt<br />
Sunmaker<br />
Betway<br />
Paddypower<br />
Intertops<br />
Betdick<br />
Eurobet<br />
<strong>Glücksspiel</strong>automaten in Gaststätten und Spielhallen<br />
Diese sind gesetzlich keine <strong>Glücksspiel</strong>e, sondern „Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit“.<br />
Technisch werden die Geräte allerdings zu den <strong>Glücksspiel</strong>en gezählt.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 4/4
Versorgung und Therapie<br />
Erste Ansprechpartner Ambulante Behandlung Stationäre Therapie<br />
(Sucht-) Beratungsstellen<br />
Selbsthilfegruppen (z.B. Anonyme<br />
Spieler)<br />
Ärzte<br />
Kliniken<br />
Soziale Dienste von Betrieben<br />
Soziale Dienste der JVAs<br />
Suchtberatungsstellen<br />
Spezialisierte Psychotherapeuten,<br />
Tageskliniken<br />
Fachkliniken für Suchtkranke<br />
oder psychosomatische Kliniken<br />
mit einem speziellen Angebot<br />
für pathologische<br />
<strong>Glücksspiel</strong>er<br />
Im Jahr 2006 entfielen in Deutschland 2% der in ambulanten Suchteinrichtungen vergebenen Hauptdiagnosen<br />
auf pathologische Spieler (n=3.017 Zugänge). In stationären Einrichtungen waren es 1%<br />
(n=358 Zugänge). Es gibt Hinweise auf eine deutliche Unterversorgung der pathologischen Spieler.<br />
Handlungsbedarf und Aufgabenprofil für die <strong>Landesstelle</strong><br />
Folgende Punkte sind für die bessere Beurteilung der gegenwärtigen Situation in Bayern, für die Verbesserung<br />
der Prävention und Therapie sowie für die dazu notwendige Forschung relevant:<br />
Trendbeobachtung zentraler Charakteristika (Aufbau eines Monitoringsystems):<br />
+ <strong>Glücksspiel</strong>angebot<br />
+ Anzahl und Charakteristika der Spieler<br />
+ Anzahl und Charakteristika der pathologischen Spieler<br />
+ Art, Umfang und Qualität des therapeutischen Angebots<br />
Epidemiologische Schätzungen für Bayern<br />
Evaluation und Verbesserung der Qualität der therapeutischen Versorgung in Bayern<br />
Motivierung pathologischer Spieler für eine frühzeitige Behandlung<br />
Evaluation der Wirksamkeit der Hilfsangebote<br />
Studien an aktuellen Spielern und Nicht-Spielern zu potentiellen Risikomerkmalen (Hinweise<br />
für den Ausbau der Prävention)<br />
Aufbau und Beurteilung landesweiter Präventionsangebote<br />
Literatur<br />
Bühringer, G., Kraus, L., Sonntag, D., Pfeiffer-Gerschel, T. & Steiner, S. (2007). Pathologisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> in Deutschland: Spiel- und Bevölkerungsrisiken. Sucht, 53 (5), 296-308.<br />
Buth, S. & Stöver, H. (2008). <strong>Glücksspiel</strong>teilnahme und <strong>Glücksspiel</strong>probleme in Deutschland: Ergebnisse<br />
einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie, 9 (1), 3-11.<br />
Meyer, G. (2008). <strong>Glücksspiel</strong>-Zahlen und Fakten. In: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren<br />
(Eds.), Jahrbuch Sucht 2007, pp. 120-137. Geesthacht: Neuland.<br />
Wittchen, H.-U., Lieb, R. & Perkonigg, A. (1999). Early Developmental Stages of Substance Abuse<br />
and Dependence. In D. Ladewig (Eds.), Basic and Clinical Science of Substance Related Disorders,<br />
pp. 7-22. Basel: Karger.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL II Basiswissen Seite 4/5
Umsätze in 2006 (in Mio. Euro)<br />
- Meyer (2008) -<br />
Staatlich lizenziertes <strong>Glücksspiel</strong> 2006 Veränderung 2006/05 (%)<br />
Spielbank<br />
- <strong>Glücksspiel</strong>automaten, Roulette, Black Jack etc.<br />
Spielhalle / Gaststätte<br />
- Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit<br />
Deutscher Lotto- und Totoblock<br />
- Lotterien, Sportwetten etc.<br />
Klassenlotterien<br />
- Nordwestdeutsche<br />
- Süddeutsche<br />
Fernsehlotterien<br />
- ARD Fernsehlotterie<br />
- ZDF Aktion Mensch<br />
Sparkasse / Bank<br />
- PS Sparen<br />
- Gewinnsparen<br />
10.450<br />
6.880<br />
7.900,3<br />
470,8<br />
722,5<br />
182,0<br />
435,1<br />
293,7<br />
185,3<br />
Pferdewetten<br />
- Totalisator und Buchmacher 98,8 -22,0<br />
GESAMTUMSATZ 27.618,5<br />
+2,1<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
-1,2<br />
+17,0<br />
-2,0<br />
-4,6<br />
-13,1<br />
+8,3<br />
+5,9<br />
-4,9<br />
+5,5<br />
Öffentliche Einnahmen aus <strong>Glücksspiel</strong>en (in Mrd. Euro)<br />
- Meyer (2008) -<br />
5<br />
4,5<br />
4<br />
3,5<br />
3<br />
2,5<br />
2<br />
1,5<br />
1<br />
0,5<br />
0<br />
1,522<br />
2,478<br />
4,371<br />
4,597<br />
4,467 4,393 4,365<br />
4,254<br />
1980 1990 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Der Rückgang der Einnahmen ist primär auf die zunehmende Präsenz privater Anbieter<br />
zurückzuführen, die keine entsprechenden Abgaben entrichten müssen<br />
4,139<br />
In 1998 lagen die staatlichen <strong>Glücksspiel</strong>einnahmen erstmals höher als die Erträge aus<br />
alkoholbezogenen Steuern; in 2006 belief sich die Differenz auf 748 Millionen Euro
Der Spielanreiz <strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong><br />
Phase 1 – Entscheidung für eine <strong>Glücksspiel</strong>teilnahme<br />
Phase 2 – Geldeinsatz<br />
Hoffen auf den Gewinn: Anspannung, Stimulation, Nervenkitzel<br />
Emotionsregulation (positive Verstärkung)<br />
Ablenkung von Belastungen (negative Verstärkung)<br />
Phase 3a – Gewinnsituation<br />
Glücksgefühl, Euphorie, Allmachtsphantasien, ...<br />
Phase 3b – Verlustsituation<br />
Frustration, Ärger, Niedergeschlagenheit, ...<br />
Phase 4 – Weiterspielen<br />
Emotionsregulation, Befindlichkeitsveränderung<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Die psychotrope Wirkung <strong>bei</strong> schneller Spielabfolge<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen
Problemausmaß in Deutschland – Erwachsene<br />
Buth & Stöver<br />
(2008)<br />
Erhebungsjahr 2006<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Bühringer et al.<br />
(2007)<br />
BZgA<br />
(2008)<br />
Stichprobe 7.980 (18-65 Jahre) 7.817 (18-64 Jahre) 10.001 (16-65 Jahre)<br />
Methodik<br />
Telefonisch und<br />
Online-Befragung<br />
Klassifikation DSM-IV<br />
DSM-IV-TR SOGS<br />
Pathologisches<br />
Spielverhalten<br />
Problematisches<br />
Spielverhalten<br />
0,56%<br />
N = 290.000<br />
0,64%<br />
N = 340.000<br />
2006 2007<br />
Schriftlich und<br />
Telefonisch<br />
0,2%<br />
N = 103.000<br />
0,29%<br />
N = 149.000<br />
Der pathologische Spieler als Geldquelle<br />
- Stöver (2006) -<br />
Anteile der Geldeinsätze pathologischer Spieler an den<br />
insgesamt getätigten Geldeinsätzen pro <strong>Glücksspiel</strong>form<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Telefonisch<br />
0,2%<br />
N = 100.000<br />
0,4%<br />
N = 225.000
PG – Diagnostische Kriterien (DSM-IV-TR)<br />
Pathologisches Spielen = Pathological Gambling (PG)<br />
„Störungen der Impulskontrolle, nicht andernorts klassifiziert“<br />
Andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Spielverhalten,<br />
indiziert durch mindestens 5 der folgenden 10 Merkmale:<br />
Umfeld:<br />
Ar<strong>bei</strong>ts- und<br />
Lebensverhältnisse<br />
Zukunftsperspektiven<br />
Peer-Gruppe<br />
Familiäre Situation<br />
Soziale Bindungen<br />
...<br />
(1) Starke Bindung an das <strong>Glücksspiel</strong><br />
(2) Toleranzentwicklung<br />
(3) Abstinenzunfähigkeit<br />
(4) Entzugserscheinungen<br />
(5) <strong>Glücksspiel</strong>beteiligung, um vor Problemen zu fliehen<br />
(6) Chasing („Verlusten hinterherjagen“)<br />
(7) Verheimlichung<br />
(8) Beschaffungsdelinquenz<br />
(9) Weiterspielen trotz negativer Folgen<br />
(10) Bail-Out („Freikaufen“)<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht – Bedingungsgefüge<br />
<strong>Glücksspiel</strong> ücksspi :<br />
Veranstaltungsmerkmale<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Individuum:<br />
Persönlichkeit<br />
Psychische<br />
Auffälligkeiten<br />
Genetik / Neurobiologie<br />
Soziodemographische<br />
Merkmale<br />
Selbstwert<br />
Bewältigungsstil<br />
...
<strong>Glücksspiel</strong>probleme einer Versorgungsstichprobe<br />
- Meyer & Hayer (2005) -<br />
Problembehaftete <strong>Glücksspiel</strong>formen, geordnet nach Rangplatz (RP)<br />
RP 1 RP 2 RP 3 RP 4 RP 5 RP 6 Gesamt<br />
Lotto 6aus49 4 13 5 5 2 1 30<br />
Rubbellotterien --- 2 2 3 1 1 9<br />
Toto --- 2 4 1 3 1 11<br />
ODDSET 13 19 13 3 1 1 50<br />
Private Wettbüros 8 3 6 --- --- 1 18<br />
Geldspielautomaten 296 31 10 4 1 --- 342<br />
<strong>Glücksspiel</strong>automaten 63 34 11 5 --- 2 115<br />
Sonstige Nennungen 82 82 46 27 11 5 253<br />
Gesamt 466 186 97 48 19 12<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Psychosoziale Folgen der <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen
Sucht und Verschuldung<br />
Hauptdiagnose und Verschuldung <strong>bei</strong> Klienten ambulanter Beratungs- und<br />
Behandlungsstellen; Zugänge in 2007 (Sonntag et al., 2008)<br />
Hauptdiagnose<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Verschuldung (in Euro und %)<br />
keine bis 10.000 bis 25.000 bis 50.000 > 50.000<br />
Alkohol (n=25.653) 72,6 18,0 4,8 2,4 2,1<br />
Opioide (n=7.120) 41,9 44,8 8,8 2,9 1,7<br />
Cannabinoide (n=5.430) 72,3 22,8 3,4 0,9 0,6<br />
Sedativa/Hypnotika (n=329) 75,4 15,2 4,6 3,0 1,8<br />
Kokain (n=1.043) 47,0 36,1 10,0 3,7 3,2<br />
Stimulantien (n=1.107) 57,1 34,1 6,1 1,5 1,3<br />
Essstörungen (n=429) 89,3 8,6 1,2 0,7 0,2<br />
Pathologisches Spielverhalten (n=1.214) 26,9 33,4 19,6 11,4 8,7<br />
<strong>Komorbidität</strong><br />
- Premper & Schulz (2008) -<br />
N=101 pathologische <strong>Glücksspiel</strong>er in stationärer Behandlung<br />
84% männlich; Durchschnittsalter = 40 Jahre; strukturierte klinische Interviews<br />
Achse I-Störungen:<br />
- 84% der Patienten wiesen mindestens eine komorbide Störung auf (12-Monats-Prävalenz)<br />
-Diehöchsten <strong>Komorbidität</strong>sraten zeigten sich <strong>bei</strong> (12-Monats-/Lebenszeit-Prävalenz):<br />
a) Affektiven Störungen (vornehmlich depressiver Ausprägung): 51,5%/61,4%<br />
b) Angststörungen: 47,5%/57,4%<br />
c) Substanzbezogenen Störungen: 25,7%/60,4%<br />
d) Somatoformen Störungen: 26,7%/33,7%<br />
- Bezüglich der zeitlichen Reihenfolge des Auftretens der Störungen ergab sich, dass:<br />
a) Angststörungen häufiger dem Auftreten der <strong>Glücksspiel</strong>sucht vorausgehen<br />
b) depressive Störungen eher nach Beginn der <strong>Glücksspiel</strong>problematik evident sind<br />
c) substanzbezogene und somatoforme Störungen etwa gleich häufig vor und nach Beginn<br />
des pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>s in Erscheinung treten<br />
- Bei der Hälfte der Patienten traf die Diagnose (mindestens) einer sicheren oder wahrscheinlichen<br />
Persönlichkeitsstörung zu (Achse II-Störung)<br />
-ImVergleich zu Alkoholabhängigen zeigte sich <strong>bei</strong> <strong>Glücksspiel</strong>süchtigen insgesamt eine weitaus<br />
höhere <strong>Komorbidität</strong>srate<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen
Exkurs: Kinder von pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ern<br />
- Hayer et al. (2006) -<br />
„Mitten in der Nacht kam sie dann nach Hause, und ich brauchte ja auch<br />
immer meinen Schlaf, und dann hörte ich meine Mutter, wie die mit ihrer<br />
blöden Kugel da wieder mit diesem Roulette rumgespielt hat. Weil, das hat ja<br />
einen Riesenkrach gemacht [...]. Also mit diesem Roulette hatte sie dann<br />
auch immer gespielt, wenn sie kein Geld mehr hatte, und das war jeden<br />
Abend dann, und das war dann immer sehr deprimierend, weil meine Mutter<br />
dann immer brummte: ‚Jetzt hab ich kein Geld, jetzt habe ich hier heute so<br />
eine Glückssträhne und kann nicht losfahren, so ein Mist!’. Dann saß sie<br />
wirklich da in voller Montur, mit ihrem Kostümchen, so wie sie halt gerade<br />
aus dem Kasino Hohensyburg ist, und spielte da auf dem Teppich dieses<br />
Ding, da bin ich ausgerastet.“<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Zocken – Nur etwas für Erwachsene?<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen
... ein Vorbild aus der Pokerszene ...<br />
World Series of Poker 2007:<br />
Jerry Yang gewann als Sieger des Hauptturniers 8,25 Mio. $<br />
<strong>bei</strong> einem Einsatz von 225 $<br />
... Jerry Yang ist Psychologe und Sozialar<strong>bei</strong>ter ...<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Aus der Sicht eines Betroffenen<br />
- www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,284.0.html vom 23.06.2007 -<br />
„Ich bin ein wenig verzweifelt. Ich habe vor gut einem Jahr angefangen Poker zu<br />
spielen. Erst nur auf Spielgeld-Seiten. Irgendwann bin ich auf einer Seite<br />
gelandet, die auch das Spielen um echtes Geld anbietet, und ich dachte mir:<br />
‚Probier’s doch einfach mal!‘ Zuerst habe ich 50 Euro eingezahlt, damit ich den<br />
angepriesenen Bonus bekommen kann, doch das Geld war schneller weg, als ich<br />
gucken konnte [...]. Ich habe irgendwann den Bonus von 50 Euro bekommen,<br />
doch leider waren da schon knapp 500 Euro verspielt. So fing leider alles an, und<br />
ich zahlte immer mehr ein. Mittlerweile bin ich auch auf einer zweiten Seite<br />
angemeldet. Ich habe meine Kreditkarte derzeit mit insgesamt knapp 5.000 Euro<br />
belastet, und ich weiß nicht mehr weiter. Ich verdiene nicht viel, da ich noch<br />
Student bin, und ich weiß leider auch nicht, wie ich das abbezahlen soll [...]. Meine<br />
Freundin und meine Eltern wissen nichts davon, und dass soll auch so bleiben.<br />
Ich will da irgendwie wieder raus aus den Schulden. In letzter Zeit spiele ich auch<br />
nur, um mit einem größeren Gewinn die Schulden auszugleichen. Ich weiß, dass<br />
das dumm ist, aber es packt mich immer wieder.“<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen
Das Internet als niedrigschwelliges Hilfeangebot<br />
Anzahl der<br />
Selbsthilfegruppen<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2<br />
1982<br />
32<br />
1985<br />
https://www.check-dein-spiel.de<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Selbsthilfegruppen in Deutschland<br />
54<br />
1987<br />
76<br />
1989<br />
115<br />
103 106101 106<br />
87<br />
109116<br />
101 106<br />
124 130<br />
150<br />
147<br />
144<br />
110<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007
Präventionskampagne „Ich mach das Spiel nicht mit!“<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />
Kontaktadresse:<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen<br />
Institut für Psychologie und Kognitionsforschung<br />
Grazerstr. 4<br />
28359 Bremen<br />
Tel. 0421 218-4333<br />
E-Mail: tobha@uni-bremen.de<br />
Web: http://www.tobha.de<br />
Dipl.-Psych. Tobias Hayer<br />
Universität Bremen
1 Aufbauschulungen Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
Auf den kommenden Seiten finden Sie die Präsentationen der bisherigen Aufbauschulungen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 1/1
30.06.2009<br />
30.06.2009<br />
Diagnostik und Differentialdiagnostik <strong>bei</strong><br />
<strong>Pathologischem</strong> <strong>Glücksspiel</strong><br />
Dr. Volker Premper<br />
Ä Historische Entwicklung<br />
Ä International gebräuchliche Instrumente<br />
Ä Deutschsprachige Instrumente<br />
Ä Abgrenzung Problemspielen- Pathologisches Spielen<br />
Ä Abgrenzung: Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong> –<br />
Pathologischer PC-Gebrauch<br />
Ä Vorschlag für das praktische Vorgehen im<br />
ambulanten Setting<br />
Überblick<br />
Dr. Volker Premper<br />
1
30.06.2009<br />
30.06.2009<br />
Diagnostik<br />
Screeningverfahren<br />
• SOGS (South Oakes Gambling Screen)<br />
Lesieur & Blume (1985)<br />
• 20 Fragen der Gamblers Anonymus<br />
• Lie/Bet Questionaire<br />
Johnson et al. (1997)<br />
• MAGS (Massachusets Adolescent Gambling Screen)<br />
• CPGI (Canadian Problem Gambling Index)<br />
Ferris & Wayn (2001)<br />
• VGS (Victorian Gambling Screen)<br />
Ben-Tovim (2001)<br />
Dr. Volker Premper<br />
Diagnostik<br />
Instrumente für die klinische Diagnostik<br />
• SCIP (Structured Clinical Interview for Pathological Gambling)<br />
Blaszczynski et al. (1999)<br />
• DIGS (Diagnostic Interview for Gambling Severity)<br />
Winters et al. (1997)<br />
• GABS (Gambling Attitudes and Beliefs Survey)<br />
Breen & Zuckerman (1999)<br />
• GESQ (Gambling Self-efficacy Questionnaire)<br />
May et al. (2003)<br />
Dr. Volker Premper<br />
3
Deutschsprachige<br />
Messinstrumente<br />
• Deutsche Übersetzung des zwei Item umfassenden<br />
Lie/Bet-Questionaire von Johnsen et al. (1997)<br />
- „Mussten Sie jemals Menschen, die Ihnen wichtig sind oder<br />
waren, wegen des Ausmaßes Ihres Spielverhaltens anlügen?“<br />
- „Haben Sie jemals das Bedürfnis verspürt, mit immer mehr<br />
Geld zu spielen?<br />
• Die 20 Fragen der Gamblers Anonymous<br />
• Übersetzte Fassung (Schinkel & Hunt, 2000) der South Oaks<br />
Gambling Screen (Lesieur & Blume,1987). Die South Oaks<br />
Gambling Screen umfasst 16 Items basierend auf dem DSM-III-R.<br />
• Von Fisher (1999, 2000) entwickelte <strong>Glücksspiel</strong>-Screen für<br />
Jugendliche: DSM-IV- MR-J, deutsch von Schmidt & Kähnert (2003).<br />
30.06.2009<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Deutschsprachige<br />
Messinstrumente<br />
• CCCC-Questionaire (Petry , 1996)<br />
• Kurzfragebogen zum <strong>Glücksspiel</strong>verhalten (KFG)<br />
(Petry & Baulig, 1996)<br />
• Schweriner Fragebogen zum <strong>Glücksspiel</strong>en (SFG)<br />
(Premper, 2006; Premper et al., 2007)<br />
Dr. Volker Premper<br />
4
30.06.2009<br />
Vier Fragen zum<br />
<strong>Glücksspiel</strong>verhalten<br />
(CCCC-Questionnaire)<br />
1. Ich kann mit dem <strong>Glücksspiel</strong>en erst aufhören, wenn ich kein Geld<br />
mehr habe!<br />
2. Beim <strong>Glücksspiel</strong>en zu verlieren ist für mich eine persönliche<br />
Niederlage, die ich wettmachen möchte!<br />
3. Ich denke oft an das <strong>Glücksspiel</strong>en und verspüre dann einen<br />
inneren Spieldrang!<br />
4. Zur Geldbeschaffung für das <strong>Glücksspiel</strong>en habe ich schon andere<br />
Menschen belogen und betrogen!<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
CCCC-Questionnaire<br />
• Ist konstruiert nach dem Vorbild des vier Items umfassenden<br />
Cage-Fragebogen zur Diagnostik des Alkoholismus<br />
(Mayfield et al., 1974).<br />
• In Anlehnung an Rosenthal (1989) werden vier glücksspielerspezifische<br />
Merkmale (cannot quit, chasing, craving und consequences) erfasst<br />
(Petry, 1996).<br />
• Bei zwei oder mehr positiven Antworten (Cut-off-Point) kann<br />
die vorläufige Diagnose „pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en“ gestellt werden.<br />
• Eine erste Evaluationsstudie zur Bestimmung von Sensitivität und<br />
Selektivität ist in Planung.<br />
Dr. Volker Premper<br />
5
30.06.2009<br />
Kriterien nach ICD-10<br />
F63.0 pathologisches Spielen:<br />
• häufiges wiederholtes episodenhaftes <strong>Glücksspiel</strong>,<br />
• beherrscht die Lebensführung, führt zum Verfall der sozialen,<br />
beruflichen, materiellen und familiären Werte.<br />
• Beruf und Anstellung wird aufs Spiel gesetzt.<br />
• hohe Schulden, lügen, ungesetzliches Handeln, um an Geld zu kommen<br />
oder um die Bezahlung von Schulden zu umgehen.<br />
• ein intensiver, kaum kontrollierbarer Drang zum <strong>Glücksspiel</strong>,<br />
• gedankliche und bildliche Beschäftigung mit dem <strong>Glücksspiel</strong> und<br />
seinen Begleitumständen.<br />
• Die gedankliche Beschäftigung und die Drangzustände verstärken sich<br />
häufig in belastenden Lebenssituationen.<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Wenn Spielen pathologisch wird<br />
Ä Wunsch nach Verlassen der Realität und Vergessen von<br />
Problemen<br />
Ä Vermeiden negativer Emotionen<br />
Ä Kompensatorisches Ausleben von Macht- und<br />
Kontrollbedürfnissen<br />
Ä klassisch konditionierte Reize und Sensitivierung<br />
Ä Fehleinschätzungen von Wahrscheinlichkeiten und des<br />
Spielgeschehens<br />
Ä Kontrollillusion, magisches Denken<br />
Dr. Volker Premper<br />
13
Glückspielbezogene Vulnerabilität<br />
• Erhöhte Impulsivität<br />
• Negativer Selbstwert<br />
• Defizitäre Konfliktbewältigungsstrategien<br />
• Psychische <strong>Komorbidität</strong><br />
30.06.2009<br />
– Angststörungen<br />
– Depression<br />
– Persönlichkeitsstörungen (Cluster B u. C)<br />
– Substanzbezogene Störungen<br />
Dr. Volker Premper<br />
Suchtpotenzial von <strong>Glücksspiel</strong>angeboten<br />
• Das Spielgeschehen besteht aus einer Mischung<br />
von Zufall und persönlicher Kompetenz<br />
Ä Suggestion der persönlichen Kompetenz (aktive Einbeziehung<br />
erzeugt das Gefühl der Einflussnahme auf das Spielergebnis)<br />
Ä Hohe Ereignisfrequenz - kurze Spieldauer,<br />
schnelle Ergebnisse<br />
Ä Unregelmäßige Abfolge von mehreren Verlusten und<br />
einzelnen Gewinnen (Intermittierende Verstärkung)<br />
Ä Beinahe- Gewinne<br />
Ä Vielfältige Einsatz- und Gewinnstruktur<br />
Ä Spezifische Reizkonstellation, die "Gefangennahme" fördert<br />
als Hinweisreiz und als Belohnung)<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
14
30.06.2009<br />
Gesellschaftliches Umfeld<br />
• Einstellung der Gesellschaft<br />
• Verfügbarkeit, Griffnähe der <strong>Glücksspiel</strong>angebote<br />
• Vielfältigkeit des Glückspielangebotes („Kleines<br />
Glückspiel“)<br />
• Konsumorientierte Gesellschaft - Geld als Symbol für<br />
Macht, Erfolg, Prestige...<br />
• Glückspiel als Freizeitvergnügen<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Abgrenzung: Pathologisches Spielen<br />
Pathologischer PC-Gebrauch<br />
Dr. Volker Premper<br />
15
30.06.2009<br />
Pathologischer PC-Gebrauch<br />
Als diagnostische Kriterien im engeren Sinne werden von<br />
Schuler (2008) unter anderem vorgeschlagen:<br />
• Exzessiver PC-Gebrauch mit mehr als 30Std./Woche<br />
(schul- oder berufsfremd).<br />
• Immersionserleben (Focussierung auf das virtuelle Erleben<br />
<strong>bei</strong> gleichzeitigem zurücktreten der Realität im Bewusstsein<br />
des PC Nutzers).<br />
• Dysfunktionale Suche nach Anerkennung, Kontrollerleben,<br />
Macht- und Erfolgsgefühlen.<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Pathologischer PC-Gebrauch<br />
• Bei einem Verständnis des pathologischen PC-Gebrauches<br />
als Störung des zwischenmenschlichen<br />
Beziehungsverhaltens ist das Krankheitsbild als<br />
Persönlichkeits- und Verhaltensstörung zu klassifizieren.<br />
(ICD: F68.8)<br />
• Petry, J. (2009) präferiert die Einordnung als<br />
Persönlichkeits- und Verhaltensstörung (ICD: F68.8).<br />
• Grüsser, S. & Thalemann, C. (2006) konzeptualisieren den<br />
exzessiven PC-Gebrauch als Sucht. Gleichwohl werden die<br />
ätiologischen Annahmen primär als Entwicklungsstörung<br />
hinsichtlich Gefühls- und Stressregulation beschrieben.<br />
Dr. Volker Premper<br />
17
30.06.2009<br />
Vorschlag für das praktisches<br />
Vorgehen I<br />
Klienten, <strong>bei</strong> denen der Eindruck entsteht, das Spielverhalten<br />
könnte problematisch sein:<br />
• Offene Exploration des aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>verhaltens<br />
und angrenzender Problembereiche<br />
• Lie/Bet-Questionaire<br />
• CCCC Questionaire<br />
• Die 20 Fragen der Gamblers Anonymous<br />
• Kurzfragebogen zum Glückspielverhalten (KFG)<br />
30.06.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Vorschlag für das praktisches<br />
Vorgehen II<br />
Klienten, <strong>bei</strong> denen das Spielverhalten ausdrückliches<br />
Beratungsthema ist:<br />
• Offene Exploration des aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>verhaltens und<br />
angrenzender Problembereiche<br />
• <strong>Glücksspiel</strong>anamnese<br />
• Kurzfragebogen zum Glückspielverhalten (KFG)<br />
• Schweriner Fragebogen zum <strong>Glücksspiel</strong>en (SFG)<br />
Dr. Volker Premper<br />
18
01.07.2009<br />
01.07.2009<br />
<strong>Komorbidität</strong> <strong>bei</strong><br />
<strong>Pathologischem</strong> <strong>Glücksspiel</strong><br />
Dr. Volker Premper<br />
Ä Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Ä Befundlage<br />
Überblick<br />
Ä Untersuchung an der KSS<br />
Ä Erkennen komorbider Störungen<br />
Ä Behandlungsansätze<br />
Ä Konsequenzen für die beraterische und<br />
therapeutische Praxis<br />
Dr. Volker Premper<br />
1
01.07.2009<br />
01.07.2009<br />
Ä Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Ä Befundlage<br />
Überblick<br />
Ä Untersuchung an der KSS<br />
Ä Erkennen komorbider Störungen<br />
Ä Behandlungsansätze<br />
Ä Konsequenzen für die beraterische und<br />
therapeutische Praxis<br />
Dr. Volker Premper<br />
Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Zufallsmodell: Zwei oder mehr Störungen treten unabhängig<br />
von einander <strong>bei</strong> einer Person auf. Weder <strong>bei</strong> gleichzeitigem,<br />
noch <strong>bei</strong> zeitlich aufeinander folgendem Auftreten <strong>bei</strong>der<br />
Störungen besteht ein irgendwie gearteter Zusammenhang.<br />
Kausalmodell: Eine Störung die ursächliche Voraussetzung für das<br />
Auftreten der anderen Störung. Ein einfaches Beispiel ist das Auftreten<br />
spezifischer neurologischer Ausfallerscheinungen in Folge einer<br />
umschriebenen Hirnläsion.<br />
Risikofaktormodell: Hier wird angenommen, dass das Vorliegen einer<br />
bestimmten Indexerkrankung die Wahrscheinlichkeit des Auftretens<br />
einer anderen Erkrankung erhöht.<br />
Dr. Volker Premper<br />
2
01.07.2009<br />
Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Phänomenologisches Modell: Es besteht eine gemeinsame Ursache für<br />
<strong>bei</strong>de Störungen, sie sind also Ausdruck eines anderen zu Grunde<br />
liegenden Geschehens oder Erkrankung.<br />
Interaktionales Modell: Hier wird angenommen, dass sich mehrere<br />
Störungen wechselseitig (meist ungünstig) beeinflussen.<br />
Unterformen interaktionaler <strong>Komorbidität</strong>smodelle:<br />
- Selbstmedikationsmodell<br />
- Exazerbationsmodell<br />
- Suchtfolgemodell<br />
- Mischmodelle<br />
01.07.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Ä Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Ä Befundlage<br />
Überblick<br />
Ä Untersuchung an der KSS<br />
Ä Erkennen komorbider Störungen<br />
Ä Behandlungsansätze<br />
Ä Konsequenzen für die beraterische und<br />
therapeutische Praxis<br />
Dr. Volker Premper<br />
3
01.07.2009<br />
<strong>Komorbidität</strong> <strong>bei</strong><br />
pathologischem <strong>Glücksspiel</strong><br />
Befundlage<br />
Substanzbezogene Störungen<br />
• Ramirez et al. (1983): 51 pathologischen Spielern in einem<br />
Behandlungsprogramm; 39 % Alkohol- oder Drogenmissbrauch in<br />
der Zwölfmonatsperspektive, in der Lifetime- Perspektive 47%.<br />
• Lesieur & Blume (1991): Glückspieler in Behandlungsprogrammen;<br />
80% Substanzabhängigkeiten<br />
• Denzer, Petry, Baulig & Volker (2003): 558 <strong>Glücksspiel</strong>er, die sich<br />
in Beratung oder Behandlung befanden; 18,5% Akoholabhängigkeit.<br />
Insgesamt wiesen 27,6% eine weitere Abhängigkeit auf.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>er, die sich in ambulanter Behandlung oder Beratung<br />
befanden (N=356) wiesen seltener eine komorbide<br />
Alkoholabhängigkeit auf (12,6%) als die in stationärer Behandlung<br />
(N=202, 28,7% Alkoholabhängige).<br />
01.07.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
<strong>Komorbidität</strong> <strong>bei</strong><br />
pathologischem <strong>Glücksspiel</strong><br />
Befundlage<br />
Depressive Störungen<br />
• Renny (1997): 62 pathologische Spieler, die sich einer Behandlung<br />
unterzogen hatten; 70% depressive Störungen.<br />
• Crockford & el-Guebaly (1998) Metaanalyse: In drei Studien<br />
erfüllten etwa 75% der pathologischen Spieler die Kriterien für eine<br />
depressive Episode (Ramirez et al., 1983, McCromnick et al. 1984,<br />
Linden et al., 1986, Taber et al., 1987).<br />
• Rahman (2000): 28 pathologische <strong>Glücksspiel</strong>er durch<br />
Zeitungsannonce aquiriert; 28,6% der Probanden wiesen ein<br />
dysthymes Syndrom auf, 50% ein schweres depressives Syndrom<br />
und 21,4% ein cyclothymes Syndrom.<br />
Dr. Volker Premper<br />
4
Angststörungen<br />
01.07.2009<br />
<strong>Komorbidität</strong> <strong>bei</strong><br />
pathologischem <strong>Glücksspiel</strong><br />
Befundlage<br />
Crockford & el-Guebaly (1998) Metananlyse: drei Studien berichten<br />
von einer erhöhten Rate von Angststörungen (Mc Cormick et. al,<br />
1984; Linden, 1986; Bland et al., 1993) Die Prävalenzraten lagen<br />
zwischen 12,5% und 28%.<br />
Rahman (2000) fand <strong>bei</strong> 17,9% der Probanden eine Panikstörung, <strong>bei</strong><br />
7,1% eine Agoraphobie, <strong>bei</strong> 39,3% eine Sozialphobie, <strong>bei</strong> 14,3%<br />
eine spezifische Phobie und <strong>bei</strong> 32,1% eine generalisierte<br />
Angststörung.<br />
01.07.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
<strong>Komorbidität</strong> <strong>bei</strong><br />
pathologischem <strong>Glücksspiel</strong><br />
Befundlage<br />
Persönlichkeitsstörungen<br />
Blaszczynski et al. (1989): 82 <strong>Glücksspiel</strong>er, die sich in einem<br />
Spielerbehandlungszentrum befanden. 93% erfüllten die<br />
diagnostischen Kriterien für zumindest eine Persönlichkeitsstörung,<br />
der Durchschnitt lag <strong>bei</strong> 4,4 Störungen pro Patient. A häufigsten<br />
Cluster B Persönlichkeitsstörungen (dramatisch, emotional).<br />
Ibanes et al. (2001): 69 stationär behandelten Patienten mit<br />
pathologischem <strong>Glücksspiel</strong> zu 14,5% eine antisoziale<br />
Persönlichkeitsstörung und zu 27,5% andere PS.<br />
Moore & Jadlos (2002): 100 pathologische <strong>Glücksspiel</strong>er des US-<br />
Bundesstaates Oregon. 6,6% wiesen eine Persönlichkeitsstörung<br />
auf, wo<strong>bei</strong> diese <strong>bei</strong> 5,3% bereits vor Beginn des <strong>Glücksspiel</strong>ens<br />
vorlag und <strong>bei</strong> 1,3% in der Folge auftrat.<br />
Dr. Volker Premper<br />
5
01.07.2009<br />
01.07.2009<br />
Ä Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Ä Befundlage<br />
Überblick<br />
Ä Untersuchung an der KSS<br />
Ä Erkennen komorbider Störungen<br />
Ä Behandlungsansätze<br />
Ä Konsequenzen für die beraterische und<br />
therapeutische Praxis<br />
Dr. Volker Premper<br />
Komorbide psychische Diagnosen<br />
(Achse I)<br />
Eine oder mehr komorbide Störungen (N=101)<br />
Lebenszeitprävalenz: 91,1%<br />
Zwölfmonatsprävalenz: 84,2%<br />
Komorbide Diagnosen Zwölfmonatsprävalenz<br />
E ine oder m ehr<br />
substanzbezogene<br />
Störungen (ohne F 17)<br />
E ine oder m ehr<br />
affektive Störungen<br />
E ine oder m ehr<br />
A ngststörungen<br />
Somatoforme<br />
Störungen F45.x<br />
Dr. Volker Premper<br />
N % O R<br />
F1x.x 26 25,7<br />
F3x.x 52 51,5 4,6<br />
F40/41 48 47,5 2,9<br />
27 26,7 7,8<br />
6
01.07.2009<br />
01.07.2009<br />
Zeitliche Reihenfolge des<br />
Auftretens der Störungen<br />
Eine oder mehrere psychische Störungen<br />
vor Beginn des <strong>Glücksspiel</strong>ens: 70,3%<br />
Eine oder mehrere psychische Störungen<br />
nach Beginn des <strong>Glücksspiel</strong>ens: 63,4%<br />
Zeitgleiches Auftreten einer psychischen<br />
Störung mit Beginn des <strong>Glücksspiel</strong>ens: 14,9%<br />
Dr. Volker Premper<br />
vor Beginn<br />
des<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ens<br />
nach Beginn<br />
des<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ens<br />
Angststörungen 76,9% 15,2%<br />
Affektive Störungen 30,3% 60,6%<br />
Komorbide Persönlichkeitsstörungen<br />
(Achse II)<br />
Sichere Persönlichkeitsstörung: 28 (27,7%) OR= 1,8<br />
Sichere o. wahrsch. Persönlichkeitsstörung: 51 (50,5%) OR= 2,0<br />
P e r sö n lich k e itsstör<br />
u n g e n n a c h<br />
C luster n<br />
C luster A<br />
(son d e r b a r , e x z e n trisc h )<br />
C luster B<br />
(em o tion a l, d r a m a tisc h )<br />
C luster C<br />
(än g stlich , fur c h tsam )<br />
N ich t n ä h e r<br />
b e z e ich n e te P S<br />
S ich e re<br />
S ich . o .<br />
D ia g n o se<br />
w a h rsc h .<br />
N = 3 0<br />
D iag n o se<br />
N = 8 7<br />
N % N %<br />
2 6 ,7 1 2 1 3 ,8<br />
5 1 6 ,7 2 5 2 8 ,7<br />
1 1 3 6 ,7 3 6 4 1 ,4<br />
1 2 4 0 ,0 1 4 1 6 ,1<br />
Dr. Volker Premper<br />
7
01.07.2009<br />
Erkennen komorbider Störungen<br />
Einsatz von Screening- Instrumenten<br />
• Depression: Becksches Depressionsinventar (BDI)<br />
IDS (Hautzinger, 2003)<br />
• Angststörungen: AKV<br />
• Persönlichkeitsstörungen:<br />
IPDE oder SKID II Screeningfragebögen<br />
01.07.2009<br />
Dr. Volker Premper<br />
Ä Modelle der <strong>Komorbidität</strong><br />
Ä Befundlage<br />
Überblick<br />
Ä Untersuchung an der KSS<br />
Ä Erkennen komorbider Störungen<br />
Ä Behandlungsansätze<br />
Ä Konsequenzen für die beraterische und<br />
therapeutische Praxis<br />
Dr. Volker Premper<br />
12
01.07.2009<br />
01.07.2009<br />
Behandlungsansätze<br />
Substanzbezogene Störungen:<br />
• Informationsvermittlung/ Motivierung<br />
• Verhaltensdiagnostik<br />
• Kognitive Umstrukturierung<br />
• Rückfallprophylaxe<br />
• Expositionsübungen<br />
• Angehörigenar<strong>bei</strong>t<br />
• Berufliche u. soziale Reintegration<br />
• Vorbereitung der Nachsorge/Weiterbehandlung<br />
• Permanente Motivierung<br />
Dr. Volker Premper<br />
Behandlungsansätze<br />
Depressive Störungen:<br />
• Gründliche Diagnostik und Diagnosestellung<br />
• Einschätzung des Suizid-Risikos (u.U. mehrfach)<br />
• Problem- und Verhaltensanalyse<br />
• Vermittlung des therapeutischen Modells<br />
• Aktivitätsaufbau<br />
• Veränderung von Kognitionen<br />
• Förderung von sozialer Kompetenz und Gefühlsausdruck<br />
• Kontrolle des Ansprechverhaltens (Verlaufserhebung,<br />
Veränderungsmessungen)<br />
• Erhaltungstherapie<br />
Dr. Volker Premper<br />
13
<strong>Glücksspiel</strong>er in Beratung und Behandlung –<br />
wie zocken Spieler mit ihren Beratern?<br />
Dr. med. Dipl.-Psych. Heike Hinz<br />
Chefärztin der AHG Kliniken Wigbertshöhe/Richelsdorf<br />
E-Mail: HHinz@ahg.de<br />
<strong>Glücksspiel</strong> Spiel<br />
(Gambling) (Playing)<br />
Ziel: Geldgewinn Beschäftigung, Spaß,<br />
„Glück“ Konfliktkompensation<br />
Regression<br />
Funktionslust<br />
Vorr.: hohe Zufallskomponente Beeinflussbarkeit<br />
geringer Kompetenzanteil<br />
2
Serotonin Dopamin Endorphine<br />
basales Wohlgefühl Fast-Gewinn-Situation Thrill<br />
> ><br />
> > ><br />
________________ > > ><br />
> > ><br />
-------------------------- > > ><br />
Der Neurotransmitter Serotonin<br />
Serotonin ist ein Stoff, der für eine<br />
positive allgemeine Stimmungslage wichtig ist.<br />
Ein Serotonon-Defizit führt zu einer depressiv-ängstlichen Stimmung<br />
und im weiteren Lebensweg zu erhöhter Aggressivität.<br />
Ein Serotonin-Defizit bedeutet<br />
- verminderte Motivation,<br />
- schlechtere Lernprozesse,<br />
- ein Gefühl der allgemeinen Bedrohung<br />
und Unsicherheit<br />
Bei Menschen macht für die Höhe des Serotoninspiegels der genetische<br />
Faktor etwa 35% aus, soziale Faktoren spielen also eine große Rolle.<br />
Gesellschaftliche Ablehnung und Etikettierung kann zur Isolation führen und<br />
Damit zur Serotoninverminderung.<br />
5<br />
6
Der Neurotransmitter Dopamin<br />
Dopamin als Belohnungsstoff ist entwicklungsgeschichtlich alt und<br />
reguliert lebensnotwendige Reize.<br />
Stimulierung der Dopaminfreisetzung ruft ein angenehmes Gefühl<br />
der Leistungsfähigkeit und des Erfolgreichseins hervor. Dies ist ein<br />
sehr begehrenswerter Zustand.<br />
Das Gefühl motiviert zur Wiederholung.<br />
Das System wird durch Wiederholung immer empfindlicher.<br />
Selbst kleine Reize provozieren ein Verlangen und bewirken eine<br />
verminderte Kontrolle.<br />
Serotonin Dopamin Endorphine<br />
basales Wohlgefühl Fast-Gewinn-Situation Thrill<br />
> ><br />
> > ><br />
________________ > > ><br />
> > ><br />
-------------------------- > > ><br />
7<br />
8
Behandlung der <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
1. Abstinenz<br />
als Voraussetzung für Veränderung und alternative<br />
Lösungen<br />
2. Entwickeln von Abstinenzfähigkeit<br />
Aushalten unangenehmer emotionaler Zustände<br />
höhere Affekttoleranz<br />
Stärkung des Selbstbewusstsein<br />
Stärkung der Beziehungsfähigkeit<br />
3. Erar<strong>bei</strong>ten von dauerhafter Abstinenzmotivation<br />
Behandlung der <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
4. Diagnostik der zugrunde liegenden Problematik und<br />
Aufdecken von Kompetenzen<br />
5. Psychotherapeutische Aufar<strong>bei</strong>tung der primären Störung<br />
und Nutzen der Kompetenzen<br />
11<br />
12
Sinn und Ziel des <strong>Glücksspiel</strong>s<br />
in Abhängigkeit von der Persönlichkeit des <strong>Glücksspiel</strong>ers<br />
narzisstische Struktur depressive Struktur<br />
Erfolg Bewältigung von Frustration<br />
Macht Flucht vor Lebensproblemen<br />
Bedeutung soziale Kontakte<br />
Überlegenheit Beziehungen<br />
Kontrolle Zeit füllen<br />
Erregung Entspannung<br />
Behandlung der <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
6. Geldmanagement und Erar<strong>bei</strong>ten einer angemessener<br />
Haltung zum Geld<br />
Achtung:<br />
- Geld ist primäres Suchtmittel und Glücksversprechen<br />
- Gefahr der Erschließung neuer Geldquellen und<br />
Externalisierung (Co – abhängiges Verhalten )<br />
- Selbstkontrollmaßnahmen und Rückzahlungen initiieren<br />
13<br />
14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />
15
2 Schnittstelle Schuldnerberatung<br />
2.1 Wissenswertes über Schuldner- und Insolvenzberater<br />
R. Mesch (abgedruckt mit freundlicher Genehmigung von http://www.insolvenz-ratgeber.de)<br />
Im Fernsehen sind sie die „Super-Daddies“ der Nation, stehen im Scheinwerferlicht des Reichstags,<br />
kommen spontan zum Hausbesuch, begleiten <strong>bei</strong> unangenehmen Bank- oder Behördengesprächen,<br />
finden einen Käufer für eine Bauruine, werden von den Schuldnern zur Konfirmation deren Kinder<br />
eingeladen und schenken ihnen dicke Sparschweine… Leider erleben wir das aber nur in der schönen<br />
neuen Welt der Doku-Soaps, die mit der Realität wenig zu tun hat. Der Alltag der Schuldnerberater<br />
und Schuldnerberaterinnen (im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen nur die männliche<br />
Schreibweise verwendet), welche auch im Rahmen der Verbraucherinsolvenz tätig werden können, ist<br />
wesentlich unspektakulärer.<br />
Sie sind primär „Schreibtischtäter“, zu Hausbesuchen (die zu umfassenden Einblicken in die Lebenswelt<br />
der betreuten Schuldner manchmal durchaus sinnvoll sein könnten) haben sie nur in Ausnahmefällen<br />
Zeit. Schuldnerberater sind in der Regel <strong>bei</strong> kommunalen Ar<strong>bei</strong>tgebern oder Wohlfahrtsverbänden<br />
angestellt, vereinzelt auch <strong>bei</strong> Verbraucherzentralen oder anderen gemeinnützigen Organisationen.<br />
Man schätzt, dass gegenwärtig ca. 1.100 spezialisierte Schuldnerberatungsstellen bundesweit<br />
existieren. Wer dort nachfragt, muss in der Regel mit Wartezeiten von mehreren Wochen oder gar<br />
Monaten rechnen (außer es handelt sich um akute Krisensituationen wie Kontopfändungen oder Mietkündigungen<br />
bzw. Stromsperren, angedrohte Zwangsräumungen, Suizidversuche etc.). In der Regel<br />
sind diese Einrichtungen kostenlos. Mit diesem Merkmal grenzen sich auch seriös ar<strong>bei</strong>tende Stellen<br />
gegenüber kommerziellen Anbietern ab, welche vielfach nur das Geschäft mit der Armut im Sinn haben<br />
und großspurig mit Anzeigen in Wochenblättern und Werbezeitschriften ihre Dienste als „Insolvenz-Helfer“<br />
oder „Schuldenverwalter“ anbieten. Leider ist die Berufsbezeichnung „Schuldnerberater“<br />
oder gar „Insolvenzberater“ nicht rechtlich geschützt. War bis vor einigen Jahren die Trennlinie zwischen<br />
guter Beratung und geschäftstüchtiger Abzocke noch leicht zu ziehen, so hat sich die Angebotspalette<br />
auf diesem Markt durch das Auftreten ehemals abhängig beschäftigter Schuldnerberater<br />
weiter differenziert, welche nunmehr selbständig im Bereich der Insolvenzberatung gegen Entgelt<br />
Dienstleistungen offerieren.<br />
Schuldnerberatung ist eine noch recht junge Profession, die erste Stelle dieser Art wurde vor 30 Jahren<br />
geschaffen. Seit vielen Jahren sind bereits Bestrebungen der Wohlfahrtsverbände im Gange, ein<br />
einheitliches Berufsbild zu konzipieren. Auch gibt es bereits detaillierte Funktions- und Tätigkeitsbeschreibungen,<br />
bezüglich mancher Einzelfragen fehlt allerdings noch der notwendige Konsens.<br />
Schuldnerberatung hat sich als Ar<strong>bei</strong>tsfeld der sozialen Ar<strong>bei</strong>t etabliert. Dort wurde erstmals in den<br />
1970er Jahren Verschuldung als gesellschaftliches Problem erkannt und in der Öffentlichkeit thematisiert.<br />
Die sprunghafte damalige Vergabe von Verbraucherkrediten und erste wirtschaftliche Krisensituationen<br />
mit beginnender Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit führten erstmals zu dem (heutzutage schon als „gesellschaftsfähig“<br />
angesehenen) Phänomen der Dauer-Überschuldung weiter Bevölkerungskreise. Alsbald<br />
setzte ein Boom in Ausbau der Schuldnerberatung ein, welcher allerdings trotz der bis vor wenigen<br />
Jahren stark zunehmender Ar<strong>bei</strong>tslosenquote derzeit wieder leicht rückläufig ist.<br />
Schuldnerberatung als Ar<strong>bei</strong>tsfeld der sozialen Ar<strong>bei</strong>t setzt i.d.R. als Grundausbildung ein Studium der<br />
Sozialpädagogik voraus. Einige Schuldnerberater kommen aber auch aus anderen Berufsfeldern (Juristen,<br />
Kaufleute, Ökotrophologen) oder verfügen gar über eine Doppelausbildung. Aus Sicht der Sozialar<strong>bei</strong>t<br />
ist <strong>bei</strong> Verschuldung eine ganzheitliche Sichtweise notwendig, welche sich nicht ausschließlich<br />
auf die Regulierung der finanziellen Fragen richten sollte. Man geht davon aus, dass Verschul-<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/1
dung häufig weitere Probleme verursacht (z.B. in der Ehe, am Ar<strong>bei</strong>tsplatz, <strong>bei</strong> der Teilnahme am<br />
kulturellen Leben) und gravierende Selbstwert- und Statusprobleme zur Folge haben kann. Der von<br />
den Gläubigern <strong>bei</strong> der Forderungs<strong>bei</strong>treibung ausgeübte Druck sowie die Konfrontation mit gerichtlichen<br />
Schreiben lösen zusätzlich stark belastende Verunsicherungen und Ängste <strong>bei</strong> Schuldnern aus.<br />
Schuldnerberatung bedarf zur sozialpädagogischen Grundausbildung einer Vielzahl von juristischen<br />
und kaufmännischen Zusatzkenntnissen. Allerdings gibt es derzeit weder eine geregelte Ausbildungsordnung<br />
noch ein einheitliches Fortbildungskonzept. Auch sind die einzelnen Beratungsstellen personell<br />
unterschiedlich ausgestattet. Während z.B. im Flächenstaat Bayern viele kleine 1- oder 2-<br />
Personen-Einrichtungen dominieren, gibt es im dicht besiedelten NRW mehrere große Beratungsstellen<br />
mit Angeboten zu Prävention, Online-Beratung oder Ehrenamtlichen-Einsatz. Die finanzielle Förderung<br />
für den Bereich Schuldnerberatung wird über die jeweiligen Kommunen in Form einer Pauschalfinanzierung<br />
oder per Einzelfallabrechnung gewährleistet. Für die Finanzierung der Insolvenzberatung<br />
hingegen sind die jeweiligen Länderhaushalte zuständig, deren Fördersysteme entsprechend<br />
uneinheitlich sind. Die einzelnen Bundesländer legen auch die Voraussetzungen für die Anerkennung<br />
einer Insolvenzberatungsstelle fest. Meist wird eine bisherige dreijährige Berufserfahrung vorausgesetzt<br />
sowie die Sicherstellung einer juristischen Begleitung. Die Aufgabenstellung der Insolvenzberatungsstellen<br />
liegt in der Hilfe <strong>bei</strong> der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches und<br />
<strong>bei</strong> der Antragstellung.<br />
Einen wesentlichen Teil der Schuldnerberatung nimmt (unabhängig von der evtl. später notwendigen<br />
Einleitung eines Insolvenzverfahrens) bereits am Anfang die Budgetanalyse ein, d.h. die monatlichen<br />
Einnahmen und Ausgaben des Schuldners werden gegenüber gestellt und der zum Lebensunterhalt<br />
verbleibende Teil ermittelt. Ziel dieser Erhebung ist es, erkennen zu können, wie (un)ausgewogen<br />
dieser Haushalt ist, welche möglichen Schwachstellen er hat (z.B. unsinnige Versicherungsverhältnisse,<br />
hohe Ausgaben für Rauchen, teure „Extras“) und wie es <strong>bei</strong> dieser Konstellation überhaupt um die<br />
Rückzahlungsfähigkeit bestellt ist. Dem Schuldner, der häufig diverse Kleinstratenzahlungen vereinbart<br />
(und dann doch nicht einhalten kann), soll hier<strong>bei</strong> realistisch aufgezeigt werden, wie es um seine<br />
tatsächlichen Möglichkeiten steht. Dies kann im Einzelfall für den Betroffenen ernüchternd, aber auch<br />
entlastend sein (z.B. wenn auch ein Außenstehender anerkennt, dass <strong>bei</strong> Bezug von ALG II i.d.R.<br />
keine Kreditraten mehr zurückgeführt werden können und müssen). Wenn keine Rücklagen mehr<br />
bestehen (oder durch Nachhaken des Beraters „entdeckt“ werden), Einsparpotentiale bereits ausgeschöpft<br />
sind oder keine Einkommenssteigerung durch einen Nebenjob möglich ist, bleibt oft die bittere<br />
Erkenntnis, dass ein ständiges „Löcher-Stopfen“ wie bisher nicht weiterhilft. Haben Schuldner langfristig<br />
über ihre Verhältnisse gelebt, muss oft auch prinzipiell die Frage nach der Machbarkeit von Konsumwünschen<br />
gestellt werden.<br />
Der zweite Beratungsstrang liegt in der Analyse der Schuldverhältnisse. Dies hört sich sehr einfach<br />
an, entpuppt sich aber im Ar<strong>bei</strong>tsalltag oft als schwieriger als gedacht. Einige Schuldner kommen zwar<br />
mit der deutlichen Erwartung, ein Insolvenzverfahren anzustreben, wissen allerdings nicht mehr, wer<br />
eigentlich ihre Gläubiger sind, da ihre Unterlagen im Laufe der Zeit „verloren gegangen“ sind. Andere<br />
wiederum verfügen zwar Schriftverkehr en masse, aber dieser ist völlig unsortiert und teils noch in<br />
geschlossenen Briefkuverts oder durchmischt mit Werbebriefen. Nicht jeder ist sich darüber klar, was<br />
eigentlich unter „Verschuldung“ zu verstehen ist. So erachten manche Personen ein bis zum<br />
Dispolimit ausgereiztes Girokonto oder noch laufende Versandhausraten nicht als Schulden (ebenso<br />
verhält es sich umgekehrt z.B. auch <strong>bei</strong> Rücklagen in Form von Lebensversicherungen, deren tatsächlicher<br />
Rückzahlungswert nur den wenigsten bekannt ist). Bevor also Einzelregulierungen oder ein<br />
mögliches Insolvenzverfahren erwogen werden, müssen die Berater mit den Betroffenen erst einmal<br />
die konkrete Verschuldungssituation abklären. Da<strong>bei</strong> ist auch genau zu prüfen, ob nicht Rückstände<br />
<strong>bei</strong> der Miete oder <strong>bei</strong>m Stromanbieter bestehen, welche (ebenso wie die Rückzahlung von Geldstra-<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/2
2.2 Ablauf der Schuldnerberatung<br />
(gekürzter Beitrag, der direkt an die Ratsuchenden gerichtet ist, abgedruckt mit freundlicher<br />
Genehmigung von http://www.forum-schuldnerberatung.de)<br />
Terminvereinbarung<br />
Wenn Sie sich zu einer Schuldnerberatung entschlossen haben, weil Ihnen der Schuldenberg über<br />
den Kopf gewachsen ist und sie ohne Rat und Unterstützung nicht mehr weiterkommen, sollten Sie<br />
zunächst <strong>bei</strong> einer Schuldnerberatung telefonisch einen Termin vereinbaren. Ausdrücklich warnen wir<br />
vor den schwarzen Schafen die sich auf dem Markt der Schuldnerberatung tummeln – den gewerblichen<br />
Schuldenregulierern. Sie werben in Tageszeitungen, Anzeigenblättern, im Internet und im Videotext<br />
damit, <strong>bei</strong> Schuldenproblemen „kompetent, schnell, effizient, vertraulich und persönlich" zu helfen<br />
und weisen in der Regel darauf hin, dass ihre „Dienstleistungen" keine „Rechtsberatung" sind. Wenn<br />
Sie solche Anzeigen lesen: Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Zu oft verbergen sich dahinter „Dienstleister",<br />
die für hohe Kosten nichts leisten.<br />
Wie nutze ich die Zeit bis zum Erstberatungsgespräch?<br />
Wenn Sie sich um einen Termin <strong>bei</strong> einer der gemeinnützigen und kostenlosen Schuldnerberatungsstellen<br />
bemühen, müssen Sie leider regelmäßig mit langen, manchmal monatelangen Wartezeiten<br />
Rechnen. Die meisten Beratungsstellen bieten deshalb neben den regulären Beratungsterminen Notfall-<br />
oder Kriseninterventionstermine und häufig auch telefonische Beratungszeiten an. Erkundigen Sie<br />
sich bereits <strong>bei</strong> Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit der Schuldnerberatungsstelle, ob die Schuldnerberatungsstelle<br />
solche Termine anbietet.<br />
Auf jeden Fall kann man in der Wartezeit die Forderungsunterlagen sortieren, vervollständigen und<br />
ggfs. aktualisieren. Evtl. ist es auch sinnvoll, Gläubiger auf den ausstehenden Erstgesprächstermin<br />
hinzuweisen und solange eine Stundung vorschlagen. Sinnvoll ist es auch, sich einen genauen Überblick<br />
über seine Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen.<br />
Das Erstberatungsgespräch<br />
Das erste und mögliche weitere Gespräche mit der Schuldnerberatung dienen hauptsächlich dazu<br />
einen möglichst genauen Überblick über die Verschuldungssituation zu gewinnen,<br />
einen Überblick über die Einnahme- und Ausgabesituation Ihres Haushaltes sowie der sonstigen<br />
finanziellen Situation zu erhalten,<br />
die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Überschuldung kennenzulernen,<br />
die aktuelle Lebenssituation kennenzulernen,<br />
die Prüfung, ob existenzsichernde Maßnahmen und Vollstreckungsschutzmaßnahmen notwendig<br />
sind und Festlegung erster Beratungsschritte und –ziele<br />
Beratungsgrundsätze, Beratungsziele, Mitar<strong>bei</strong>t<br />
Vertraulichkeit /Verschwiegenheit: Die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt. Die<br />
Beteiligung und Zustimmung des Ratsuchenden an allen Entscheidungen und Verfahren wird garantiert.<br />
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Ratsuchenden im Einzelfall werden keine Informationen<br />
an Dritte weitergegeben. Weder über die Beratung als solche, noch über die Inhalte der Beratung.<br />
Zu Beginn der Beratung wird mit dem Ratsuchenden besprochen, welche Informationen<br />
ggfs. an wen weitergegeben werden.<br />
Freiwilligkeit: Die Ratsuchenden müssen das Angebot einer ganzheitlich umfassenden Schuldnerberatung<br />
freiwillig nachfragen. Das schließt eine Zwangsberatung oder die Verknüpfung anderer<br />
Leistungen mit der Inanspruchnahme von Schuldnerberatung aus.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/4
Ergebnisoffenheit: Ziele, Schritte und Verfahren eines Beratungsprozesses werden zwischen<br />
Berater und Ratsuchendem vereinbart und im weiteren durch den Verlauf der Schuldnerberatung<br />
bestimmt. Ziele, Schritte und Verfahren müssen möglicherweise im Verlaufe eines Beratungsprozesses<br />
angepasst oder verändert werden.<br />
Ganzheitlichkeit: Schuldnerberatung berücksichtigt <strong>bei</strong> der Deutung und Bear<strong>bei</strong>tung des Problems<br />
neben juristischen und ökonomischen auch psychische, familiäre und soziale Zusammenhänge.<br />
Zu Beginn des Beratungsprozesses wird die Beraterin/ der Berater mit Ihnen abstimmen, welche Ar<strong>bei</strong>tsaufträge<br />
Sie erledigen können und in welchen Bereichen Sie die professionelle Kompetenz der<br />
Schuldnerberatung als Unterstützung benötigen. Nicht nur wegen des in vielen Beratungsstellen fehlenden<br />
Personals, sondern vor allem auch, weil es um Ihre Lebenssituation und auch um Ihr Geld und<br />
die Gestaltung Ihres Lebens geht, wird die Beratungsstelle immer besonderen Wert darauf legen,<br />
dass Sie möglichst eigenständig handeln.<br />
Haushalts- und Budgetplanung<br />
Gerade zu Beginn einer Schuldnerberatung kann es vorkommen, dass der Berater Sie auf eine nach<br />
seiner Meinung nicht notwendige Ausgabe in Ihrem „Haushaltsplan" hinweist, die aus ihrer/seiner<br />
Sicht die Schuldenregulierung und/oder Ihren notwendigen Lebensunterhalt gefährden könnte. Bei der<br />
Prüfung Ihrer monatlichen Einnahmen wird Sie die Schuldnerberatung auch dazu beraten, ob Sie<br />
Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben.<br />
Diese Hinweise sollten Sie nicht als Bevormundung auffassen, sondern als Möglichkeit nutzen und mit<br />
Ihrem Berater über Ihre finanziellen und persönlichen Planungen sprechen. Sie selbst wissen, was<br />
Ihnen wichtig erscheint – die Schuldnerberatung kann Ihnen jedoch aus unabhängiger und objektiver<br />
Sicht <strong>bei</strong> der Einschätzung helfen, ob Sie sich diese und andere Ausgaben auf Dauer leisten können.<br />
Die Beratungsstelle kann Ihnen Orientierungshilfen geben. Sie selbst entscheiden da<strong>bei</strong>, wie Sie Ihre<br />
finanziellen Mittel verwenden und wie Sie Ihren Haushalt planen: Sie können ein ausführliches Haushaltsbuch<br />
führen, in das Sie jede einzelne Einnahme und Ausgabe eintragen oder sich darauf beschränken,<br />
Ihre regelmäßigen monatlichen Einnahmen und Ausgaben festzuhalten.<br />
Für den Erfolg einer Schuldnerberatung ist es aber unerlässlich, dass Sie überblicken können, wofür<br />
Sie Ihre monatlichen Einkünfte verwenden.<br />
Schuldenregulierung<br />
Forderungsüberprüfung<br />
Nach der Erstberatungsphase, teilweise parallel dazu, wird die Beratungsstelle die Berechtigung der<br />
gegen Sie erhobenen Forderungen und der damit verbundenen Kosten und Zinsen prüfen.<br />
Zieldefinition<br />
Ein wichtiger Schritt in dieser Phase der Schuldnerberatung ist die gemeinsame Zieldefinition, die die<br />
der Berater mit Ihnen vornimmt. Es gilt zu klären, ob Sie z.B. zunächst „nur" mit Ihren Schulden besser<br />
leben können oder ob Sie in Verhandlungen mit Ihren Gläubigern eine vollständige Regulierung<br />
aller bestehenden Forderungen erreichen möchten.<br />
Verhandlungen mit den Gläubigern<br />
Bei Verhandlungen mit Ihren Gläubigern wird die Beratungsstelle Sie da<strong>bei</strong> unterstützen, einen Interessensausgleich<br />
mit allen Beteiligten zu finden. Dies ist auch von großer Bedeutung für Ihre Gläubiger,<br />
die so transparente Regulierungsvorschläge erhalten, die auf realistischen und nachvollziehbaren<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/5
Grundannahmen basieren. Da<strong>bei</strong> werden entweder Sie – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen<br />
– selbst tätig oder die Schuldnerberatungsstelle wird für Sie mit den einzelnen Gläubigern verhandeln.<br />
Wichtig ist auch hier<strong>bei</strong>, dass die Verhandlungen und die jeweiligen Regulierungsschritte und<br />
-vorschläge eng mit Ihnen abgestimmt werden.<br />
Ihre persönlichen wirtschaftlichen und sozialen Existenzgrundlagen bleiben jederzeit gewahrt. Richtschnur<br />
für Ihre finanzielle Belastbarkeit sind die Pfändungsfreigrenzen und bietet so die Gewähr, dass<br />
Ihre Wohnung und Ihr Lebensunterhalt gesichert sind. Als mögliche Regulierungsmaßnahmen<br />
kommen in Frage:<br />
Stundung der Forderungen: Diese Maßnahme ist sinnvoll, wenn es sich nur um eine vorübergehende<br />
Zahlungsunfähigkeit handelt. Beispielsweise, wenn bereits fest steht, dass man in einigen<br />
Monaten wieder eine Ar<strong>bei</strong>tsstelle mit regelmäßigem Lohn oder Gehalt hat und daraus Zahlungen<br />
aufnehmen kann.<br />
Ratenzahlungsvereinbarungen: Ratenzahlungsvereinbarungen kommen in Frage, wenn ausreichendes<br />
Einkommen vorhanden ist, die ausstehenden Forderungen einschl. der laufenden Zinsen<br />
in einem überschaubaren Zeitraum zu tilgen.<br />
Forderungsnachlässe: Üblicherweise werden Forderungsnachlässe auch „Vergleiche" genannt.<br />
Hier<strong>bei</strong> verzichtet der Gläubiger aufgrund der besonderen Umstände im Einzelfall auf mehr oder<br />
weniger große Bestandteile seiner Forderung. Der Restbetrag wird entweder in Form einer einmaligen<br />
Zahlung (z.B. aus angesparten Mitteln, Zuwendungen von Verwandten/Bekannten, Stiftungsmitteln,<br />
Stiftungsdarlehen o.ä.) geleistet. Kommt eine einmalige Zahlung nicht in Frage, so<br />
kann der Forderungsbetrag zins- und kostenfrei festgeschrieben werden und ratenweise getilgt<br />
werden. Ob und in welcher Höhe und Form Vergleiche möglich sind, hängt von vielen individuellen<br />
Faktoren ab und kann nicht pauschalisiert werden. Alter der Forderung, Prognose der finanziellen<br />
Zukunftssituation des Schuldners, persönliche und soziale Situation und Prognose des<br />
Schuldners spielen hier eine große Rolle.<br />
Vollständiger Erlass der Forderung: Hier<strong>bei</strong> verzichtet der Gläubiger aufgrund einer entsprechenden<br />
finanziellen, persönlichen und sozialen Prognose des Schuldners auf seine Forderung.<br />
Vor allem <strong>bei</strong> Behörden und öffentlichen Stellen können Forderungen aufgrund von entsprechenden<br />
Vorschriften erlassen oder niedergeschlagen werden.<br />
Insolvenzberatung<br />
Falls Sie nach Ihrer heutigen wirtschaftlichen und sozialen Situation in den nächsten Jahren Ihre<br />
Schulden nicht werden zurückzahlen können, bietet sich Ihnen als eine mögliche Lösung das Insolvenzverfahren<br />
an. Hier stehen Ihnen entweder das Regelinsolvenzverfahren (für Selbstständige und<br />
unter bestimmten Umständen auch für ehemals Selbständige) oder das Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
(für Verbraucherschuldner/innen und unter bestimmten Umständen wiederum auch für ehemals<br />
Selbständige) offen.<br />
Die Schuldnerberatungsstelle wird Sie, soweit sie anerkannte Stelle nach der Insolvenzordnung ist,<br />
<strong>bei</strong> der Durchführung des notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuches und ggfs. <strong>bei</strong> der Antragstellung<br />
unterstützen bzw. ihn für Sie ganz/teilweise durchführen. Auch während des Insolvenzverfahrens<br />
und der anschließenden Wohlverhaltensperiode wird man Sie <strong>bei</strong> Fragen und Problemen<br />
beraten und unterstützen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/6
Möglicher Leistungskatalog einer Schuldnerberatungsstelle<br />
Die Reihenfolge der nachstehenden Aufzählung der Leistungen/Aufgaben ist nicht als starr anzusehen<br />
und auf eine umfassende und langfristige Beratung ausgelegt.<br />
1. Basisberatung<br />
1.1. Information über die Ar<strong>bei</strong>tsweise in der Schuldnerberatung<br />
1.2. Erheben der psychosozialen Situation<br />
1.2.1. Erfassung der persönlichen Daten, der familiären- und beruflichen Situation<br />
1.2.2. Erstellung einer Einnahmen/Ausgabenübersicht<br />
1.2.3. Erfassung der Gesamtverbindlichkeiten<br />
1.2.4. Reflexion der materiellen Konsequenzen und sozialen Folgen der Überschuldung<br />
1.2.5. Erfassung weiterer Probleme und Beurteilung der Auswirkungen auf die Schuldnerberatung<br />
1.3. Überprüfung der Notwendigkeit existenzsichernder Maßnahmen<br />
1.4. Erstellen einer ersten Ar<strong>bei</strong>tshypothese zu den Ursachen der Überschuldung<br />
1.5. Klärung des Selbsthilfepotenzials des Schuldners/der Schuldnerin<br />
1.6. Beschreibung des Beratungszieles<br />
1.7. Absprachen zur Zusammenar<strong>bei</strong>t, Vereinbarung eines Beratungskontraktes<br />
2. Existenzsicherung<br />
2.1. Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes<br />
2.1.1. Haushalts- und Budgetberatung<br />
2.1.2. Sozialleistungsberatung<br />
2.1.3. Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht<br />
2.1.4. Überprüfung der Pfändungsfreibeträge und ggf. Unterstützung <strong>bei</strong> der Erhöhung des Pfändungsfreibetrages<br />
2.1.5. Beratung und Hilfestellung <strong>bei</strong> Kontopfändungen, Lohnabtretung und Aufrechnung<br />
2.1.6. Unterstützung <strong>bei</strong> der Reduzierung bzw. Aufstellung nicht zwingend notwendiger Ausgaben<br />
2.2. Hilfen <strong>bei</strong> drohendem Verlust der Wohnung und <strong>bei</strong> vergleichbaren Notlagen<br />
2.3. Hilfen zur Erhaltung und Wiedererlangung des Ar<strong>bei</strong>tsplatzes<br />
2.4. Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen<br />
2.5. Erhalt des Girokontos und Hilfe <strong>bei</strong> der Einrichtung eines Girokontos<br />
3. Forderungsüberprüfung, Schuldnerschutz<br />
3.1. zusammenstellen, ordnen, aktualisieren der Schuldenunterlagen<br />
3.2. Überprüfung der Forderungen nach Grund und Höhe<br />
3.3. Hilfen zur Wahrnehmung der Schuldner- und Verbraucherrechte<br />
3.4. Erschließung anwaltlicher Vertretung und Unterstützung<br />
3.5. Mitwirkung <strong>bei</strong> der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe<br />
3.6. Versicherungsberatung<br />
3.7. Kreditberatung<br />
4. Psychosoziale Betreuung<br />
4.1. Klärung und Bewertung der individuellen Ursachen der Ver- und Überschuldung und des Konsumverhaltens<br />
4.2. Klärung des Anspruchsniveaus und der finanziellen Lebensplanung<br />
4.3. Erar<strong>bei</strong>ten von Handlungsalternativen zur Vermeidung erneuter Schuldenprobleme<br />
4.4. Befähigung zum Leben an der Pfändungsgrenze<br />
4.5. Klärung und Bear<strong>bei</strong>tung der im Zusammenhang mit Überschuldung stehenden Beziehungs- und Persönlichkeitsprobleme<br />
4.6. Motivationsar<strong>bei</strong>t<br />
4.7. Stärkung der Selbsthilfepotenziale<br />
4.8. Vermittlung zusätzlicher sozialer Beratungsangebote und Hilfen<br />
4.9. Teilnahme an Hilfeplangesprächen<br />
5. Regulierung und Entschuldung<br />
5.1. Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen unter Beachtung folgender Aspekte:<br />
5.1.1. Familieneinkommen und Unterhaltsverpflichtungen<br />
5.1.2. Sicherung einzelner Forderungen<br />
5.1.3. potenziell „rechtswidrige“ Forderungen (Teilforderungen), z.B. Zinsen, Kosten<br />
5.1.4. frei verfügbare Eigenmittel bzw. Fremdmittel von Schuldner/in<br />
5.2. Führung von Verhandlungen mit Gläubigern zur Umsetzung des Regulierungsplanes<br />
5.3. in Ausnahmefällen: Umsetzung des Regulierungsplanes durch Lohnverwaltung bzw. treuhänderische Abtretung<br />
5.4. Beantragung von Stiftungs- und/oder Fondsmitteln<br />
Quelle des Leistungskataloges: Empfehlungen zur Zusammenar<strong>bei</strong>t zwischen Job-Center und Schuldnerberatung im Rahmen<br />
des SGB II des Deutschen Caritasverbandes Deutschland, 2005<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/7
2.3 Hinweise zur Vorbereitung des Ersttermins <strong>bei</strong> der Schuldnerberatung<br />
(gekürzter Beitrag, der direkt an die Ratsuchenden gerichtet ist, abgedruckt mit freundlicher<br />
Genehmigung von http://www.forum-schuldnerberatung.de)<br />
Leider können die meisten Schuldnerberatungsstellen Ratsuchenden keinen zeitnahen Termin für ein<br />
Erstberatungsgespräch anbieten. Aufgrund der hohen Nachfrage lassen sich oft wochen- oder gar<br />
monatelange Wartezeiten nicht vermeiden.<br />
Dennoch können und sollten Sie die Wartezeit nutzen, den Ersttermin so vorzubereiten, dass ein rascher<br />
und zielgerichteter Einstieg in die Schuldnerberatung möglich ist.<br />
Vorbereitung der Forderungsunterlagen<br />
Für die Vorbereitung des Erstgesprächs ist es hilfreich, wenn die Forderungsunterlagen schon sortiert<br />
sind und eine Forderungsübersicht erstellt wurde.<br />
Benötigt werden immer folgende Unterlagen:<br />
Forderungsgrundlage (z.B. Darlehensvertrag, Rechnung, Kaufvertrag)<br />
Urkunden von Sicherungsrechten (Lohnabtretung, Sicherungsabtretungen, freiw. Verpfändungen)<br />
aktuelle Forderungsaufstellungen und -abrechnungen<br />
Mahn- und Kündigungsschreiben, aber nicht die zahlreichen Zahlungsaufforderungen und „Drohbriefe",<br />
die Inkassounternehmen regelmäßig routinemäßig und EDV-gestützt an Schuldner verschicken.<br />
Diese bewahren sie in einem Extra-Aktenordner auf.<br />
Titel der Forderung (Vollstreckungsbescheid, Urteil, notarielles Schuldanerkenntnis)<br />
Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungsprotokolle des Gerichtsvollziehers,<br />
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Eidesstattliche Versicherung)<br />
evtl. Zahlungsnachweise (Kopien von Überweisungen, Kontoauszüge, Quittungen usw.) Sortieren<br />
Sie die o.g. Unterlagen in einem Aktenordner für jede Forderung getrennt in zeitlicher Reihenfolge:<br />
Oben das aktuellste Schreiben, dann absteigend die älteren Unterlagen.<br />
Aktualisierung der Unterlagen<br />
Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen, die oben genannt werden, vorliegen oder Sie sich nicht sicher sind,<br />
ob sie vielleicht noch andere Gläubiger haben, können Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen.<br />
Doch bevor Sie starten, berücksichtigen Sie bitte den Hinweis am Ende dieses Abschnittes.<br />
Anforderung einer Forderungsaufstellung und Kopien fehlender Unterlagen<br />
Abschrift des Vermögensverzeichnisses (Eidesstattliche Versicherung) <strong>bei</strong>m zuständigen Vollstreckungsgericht<br />
(Amtsgericht, am besten durch persönliche Vorsprache)<br />
Kopie der Mahnakte bzw. das sog. Namensverzeichnis <strong>bei</strong>m Vollstreckungsgericht (Amtsgericht)<br />
erbitten. Das Vollstreckungsgericht zeigt sich hier kooperationsbereit, wenn man auf die bevorstehende<br />
Schuldnerberatung hinweist.<br />
SCHUFA-Auskunft einholen: Die Selbstauskunft wird schriftlich beantragt, die Kosten von 7,60 €<br />
sind vorab an die Schufa zu überweisen oder man fordert die Selbstauskunft online an.<br />
InfoScore-Auskunft einholen: ICD gehört über die Arvato-InFoScore-Gruppe zur Bertelsmann AG<br />
und ist neben der SCHUFA die größte Auskunftei in Deutschland. Hier werden vor allem Daten<br />
von Versandhäusern, Telekommunikationsfirmen usw. gesammelt.<br />
InFoScore Consumer Data (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.<br />
ICD stellt auf Antrag eine „Auskunft zum Zweck der Schuldenerfassung/Schuldenregulierung" kostenlos<br />
bereit.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/8
Beachten Sie: Durch die Anforderung einer Auskunft wecken Sie evtl. „schlafende Hunde", d.h. Gläubiger,<br />
von denen Sie lange nichts mehr gehört haben. Sie sollten Forderungsaufstellungen nur dann<br />
einholen, wenn Sie fest entschlossen sind, Ihre Schuldenprobleme anzupacken und gemeinsam mit<br />
der Schuldnerberatung nach Beginn der Beratung zeitnah Lösungen zu erar<strong>bei</strong>ten. Die Gläubiger<br />
erwarten nämlich einen zeitnahen Vorschlag, wenn solche Unterlagen angefordert werden. Sollten sie<br />
in dieser Erwartungshaltung nicht bestätigt werden, müssen Sie mit weiteren Maßnahmen des/der<br />
Gläubiger rechnen (Zwangsvollstreckungsmaßnahmen)!<br />
Einnahmen und Ausgaben erfassen<br />
Die genaue Einnahme- und Ausgabesituation zu kennen und zu gestalten, ist ein sehr wichtiger Teil<br />
der Schuldnerberatung. Bitte füllen Sie eine Einnahme- und Ausgabenübersicht oder die Ihnen durch<br />
die jeweiligen Schuldnerberatungsstelle zur Verfügung gestellte Übersicht so vollständig wie möglich<br />
aus. Hier sollen alle Einnahmen des Haushalts vollständig aufgeführt werden. Das beschleunigt den<br />
Beratungsprozess erheblich.<br />
Bei den festen Ausgaben vergessen Sie bitte nicht viertel-, halb- oder jährliche Zahlungen ( z.B. GEZ,<br />
KFZ-Steuer, Versicherungen) und rechnen Sie sie in monatliche Beträge um. Bei den Ausgaben, die<br />
sich monatlich ändern können (z.B. Telefon), rechnen Sie den Durchschnitt aus den letzten 3-6 Monaten.<br />
Falls Sie nicht wissen, wie viel Sie momentan für Ernährung, Körperpflege, Genussmittel usw.<br />
monatlich ausgeben, wäre es sinnvoll, ab sofort ein Haushaltsbuch zu führen oder konsequent Kassenzettel<br />
und Quittungen zu sammeln.<br />
Sicher ist es auch sinnvoll, einmal darüber nachzudenken, ob bestimmte Ausgaben sinnvoll sind oder<br />
evtl. überflüssig. In der Praxis zeigt sich z.B. immer wieder, das Ratsuchende oft heillos falsch- oder<br />
überversichert sind. Auch das eigene Konsumverhalten sollten Sie <strong>bei</strong> dieser Gelegenheit einmal dem<br />
Prüfstand stellen!<br />
Allgemeine Tipps und Hinweise<br />
Falls Sie ernsthaft mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle eine Schuldenregulierung in Angriff nehmen<br />
wollen, sollten Sie auch folgende Tipps und Hinweise bis zum Ersttermin zu beherzigen. Sie erleichtern<br />
damit den Einstieg in eine gezielte Beratung:<br />
keine Zahlungsversprechungen gegenüber Gläubigern machen: Bitte auf den bevorstehenden<br />
Ersttermin hinweisen<br />
keine weiteren Zahlungsverpflichtungen eingehen (Kredite, Bestellungen usw.), auch keine Umschuldungen<br />
vorzunehmen<br />
keine Formulare <strong>bei</strong> Hausbesuchen von Inkassounternehmen o.ä. unterschreiben<br />
keine Nachnahmebriefe einlösen und keine Nachnahmekosten anerkennen<br />
kein Schuldanerkenntnis, das mit einer Abtretung verbunden ist, unterschreiben<br />
sich nicht durch Gläubigerdrohungen unter Druck setzen lassen (Ankündigung von Haft)<br />
Vorsicht <strong>bei</strong> Selbstauskunftsbögen, sie gehen oft über den „Offenbarungseid" hinaus<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/9
8. Wie gehe ich mit Inkassobüros um?<br />
Ihre Gläubiger können für die Eintreibung ihrer Forderungen ein Inkassobüro beauftragen und die<br />
Kosten auf Sie abwälzen. Doch unter folgenden Bedingungen bleiben die Inkassokosten auf der Seite<br />
des Gläubigers:<br />
Sie haben dem Gläubiger vor dem Inkasso mitgeteilt, dass Zahlungsschwierigkeiten auftreten<br />
Sie haben die Forderung als unsachgemäß erklärt, oder<br />
die Zahlungsunfähigkeit war für den Gläubiger ersichtlich<br />
Außerdem muss der Gläubiger die Kosten zur Beitreibung seiner Forderungen möglichst gering halten.<br />
Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen!<br />
Inkassobüros dürfen Sie auf keinen Fall in unfairer Weise unter Druck setzen, z.B. durch nächtliche<br />
Telefonanrufe oder aufdringliche Außendienstmitar<strong>bei</strong>ter. In solchen Fällen können Sie sich <strong>bei</strong>m<br />
Amtsgericht oder dem Geschäftssitz des Inkassounternehmens beschweren, oder Anzeige <strong>bei</strong> der<br />
Polizei erstatten. Sollte Ihr Gläubiger seine Forderungen an ein Inkassounternehmen verkaufen, haben<br />
Sie mit dem ursprünglichen Gläubiger nichts mehr zu tun! Sie müssen also auf zusätzliche Forderungen<br />
von dessen Seite nicht reagieren.<br />
9. Wie bezahle ich das Verfahren?<br />
Gerichtskosten: Die Gerichtskosten belaufen sich auf mindestens 300 bis 400 €, abhängig vom<br />
Wert des pfändbaren Vermögens und Einkommens.<br />
Treuhänderkosten: Die Treuhänderkosten sind von der Zahl der Gläubiger abhängig. Die Mindestvergütung<br />
(<strong>bei</strong> 5 Gläubigern) beträgt ca. 800 € einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer. Bei<br />
20 Gläubigern beträgt die Vergütung des Treuhänders ca. 1.350 €. Für seine Ar<strong>bei</strong>t während der<br />
gesamten Wohlverhaltensphase erhält der Treuhänder 5 % der pfändbaren Beträge, mindestens<br />
600 € plus Steuer. Dieser Betrag erhöht sich um 50 € je 5 weitere Gläubiger. Bei 20 Gläubigern<br />
sind dies 1.450 €. Bei 5 Gläubigern entstehen Ihnen im Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung<br />
<strong>bei</strong> 5 zu befriedigenden Gläubigern Kosten von mindestens 1.500 €. Bei 20 Gläubigern<br />
erhöht sich diese Summe auf mindestens 3.000 €.<br />
Mittellosen Schuldnern sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Kosten gestundet werden, um<br />
allen Zugang zum Verfahren zu ermöglichen. Stundung bedeutet, dass Sie die Schulden in Raten<br />
bezahlen können.<br />
Die Verfahrenskosten, d.h. Gerichtskosten, Treuhänderkosten und ggfs. Rechtsanwaltskosten können<br />
bis zu 48 Monate nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode gestundet werden. Fallen während<br />
des Verfahrens pfändbare Beträge an, so werden zuerst die gestundeten Verfahrenskosten beglichen.<br />
Sind sie verheiratet und hat ihr Ehepartner ausreichend Einkommen, prüft das Gericht, ob Ihr Partner<br />
für die Verfahrenskosten aufkommen muss. Die Verfahrenskosten können bis zu vier Jahren nach<br />
Abschluss des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestundet werden. In dieser Zeit ist der Schuldner<br />
verpflichtet, möglichst viele der Kosten zu begleichen; den gestundeten Rest trägt die Staatskasse.<br />
Ausschluss oder Aufhebung der Stundung erfolgt aus denselben Gründen wie die Versagung der<br />
Restschuldbefreiung.<br />
10. Was mache ich, wenn ich kein Geld für die Beratung habe?<br />
Die Schuldenberatung der freien Wohlfahrtsverbände und Städte ist in der Regel kostenlos. Allerdings<br />
müssen Sie dort mit Wartezeiten bis zu 2 Jahren rechnen. Sind Sie nicht in der Lage, die erforderlichen<br />
Mittel für einen Rechtsanwalt und das Verbraucherinsolvenzverfahren aufzubringen, haben Sie<br />
das Recht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch zu nehmen. Informationen<br />
hierzu erhalten Sie vom Bundesministerium der Justiz in der kostenlosen Broschüre „Guter Rat ist<br />
nicht teuer".<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/11
Ein Beratungsschein, der vom Amtsgericht ausgestellt wird, ermöglicht Ihnen Beratung durch den<br />
Anwalt Ihres Vertrauens für 10 € Eigenanteil.<br />
11. Wie gehe ich mit einem Mahnbescheid um?<br />
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit, Widerspruch oder Teilwiderspruch<br />
einzulegen. Dies kann z.B. aufgrund zu hoher Verzugszinsen oder unberechtigter Inkassokosten<br />
der Fall sein. Sie müssen Ihren Einspruch zwar nicht begründen, sollten das aber besser tun. Das<br />
ausgefüllte Widerspruchsformular (liegt dem Mahnbescheid <strong>bei</strong>) senden Sie unterschrieben an das<br />
Amtsgericht zurück. Sollten Unklarheiten auftreten, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle<br />
oder einen Rechtsanwalt. Ist der Mahnbescheid rechtmäßig, ist ein Widerspruch sinnlos. Sie halsen<br />
sich dadurch nur zusätzliche Kosten auf!<br />
12. Wie verhalte ich mich dem Gerichtsvollzieher gegenüber?<br />
Sollte <strong>bei</strong> Ihnen der Gerichtsvollzieher erscheinen, der Ihr Eigentum pfänden will, müssen Sie diesen<br />
grundsätzlich nicht in Ihre Wohnung lassen. Allerdings sollten Sie beachten, dass <strong>bei</strong> Verweigerung<br />
oder mehrfachem Nichtantreffen trotz Ankündigung des Besuchs ein Durchsuchungsbefehl beantragt<br />
werden kann.<br />
13. Muss ich während der Insolvenz ohne Bankkonto leben?<br />
Ohne eigenes Konto sind Sie nur ein „halber" Mensch. Auch den Banken ist dies bewusst und deshalb<br />
haben sie sich dazu verpflichtet, Konten auf Guthabenbasis, auch Jedermannkonto genannt, zu führen.<br />
So gehen Sie vor: Beantragen Sie ein Konto auf Guthabenbasis, <strong>bei</strong> dem kein Dispo, d.h. keine<br />
Kontoüberziehung erlaubt ist. Schreiben Sie auf den Kontoeröffnungsantrag mit der Hand „Bitte keine<br />
Überziehung oder Dispo einräumen". Die Kopie des Antrags ist Ihr Beleg dafür, dass Sie sich ordnungsgemäß<br />
verhalten haben.<br />
14. Stehe ich nach der Pfändung ohne Hausrat da?<br />
Das müssen Sie nicht befürchten. Persönliche Gebrauchsgegenstände oder Hausrat sind nicht pfändbar.<br />
So ist ein Fernsehgerät (pro Haushalt) nicht pfändbar, sollte Ihr Fernsehgerät allerdings sehr<br />
wertvoll sein kann der Gerichtsvollzieher eine Austauschpfändung anordnen. Dann wird z.B. Ihr Plasma-TV<br />
im Wert von 5.000 € gepfändet und Sie erhalten ein Standard-Röhren-TV-Gerät. Auch ein<br />
Radiogerät ist grundsätzlich unpfändbar, es sei denn, dem Schuldner steht außerdem ein Fernsehgerät<br />
zur Verfügung. Videokamera oder Hifi-Anlage müssen aber dran glauben. Einen Kühlschrank halten<br />
die meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden<br />
ist. Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur pfändbar, wenn es sich um Luxus-Gegenstände<br />
handelt. Alles, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist, darf der Schuldner behalten.<br />
Gegenstände, die Sie beruflich benötigen, sind nicht pfändbar; das gilt sowohl für das Auto, als auch<br />
für den Computer, wenn man diesen für seinen Broterwerb benötigt. Kann der Schuldner ebenso gut<br />
mit Bus oder Bahn zur Ar<strong>bei</strong>t fahren, darf der Gerichtsvollzieher pfänden. Austauschpfändungen kann<br />
der Gerichtsvollzieher auch <strong>bei</strong>m Auto vornehmen, das bedeutet, dass er Luxus-<br />
Gebrauchsgegenstände durch durchschnittliche Gebrauchsgüter ersetzen kann (VW statt Porsche).<br />
15. Wie viel Lohn darf gepfändet werden?<br />
Diese Teile Ihres Lohns/Gehalts sind unpfändbar: die Hälfte der Bruttoüberstundenvergütung und des<br />
Weihnachtsgeldes (bis 500 €), zusätzliches Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Spesen und sonstige Aufwandsentschädigungen,<br />
sowie Gefahren-, Schmutz-, Erschwerniszulagen und Treueprämien. Unpfändbar<br />
sind auch Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Grundrente,<br />
Kinder- und Wohngeld, Studien<strong>bei</strong>hilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge, Blindenzulagen. Ab einem<br />
monatlichen Nettoeinkommen von 990 € darf gepfändet werden. Bei Schuldnern, die für eine Person<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/12
unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Betrag auf 1.360 €, <strong>bei</strong> zwei Personen 1.570 €, vier Personen<br />
1.980 €, <strong>bei</strong> fünf und mehr Personen gilt der Höchstsatz von 2.190 €.<br />
TIPP: Lassen Sie sich die unpfändbaren Sonderzulagen bar oder per Barscheck auszahlen und zahlen<br />
Sie diese direkt zur Existenzsicherung (Miete, Energiekosten, Lebensmittel, etc.) auf ihr Guthabenkonto<br />
ein.<br />
Nicht gepfändet werden dürfen Einzahlungen für die Riester-Rente, betriebliche Leistungen für die<br />
Altersvorsorge und Beiträge für vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparen). Pfändungsgeschützt ist<br />
auch für Schuldner zwischen 18-65 Jahren ein altersabhängiger Vorsorgebetrag in eine private Rentenversicherung.<br />
TIPP: Auch wenn Ihr Konto gepfändet wurde, muss die Bank Ihnen den gesamten Betrag empfangener<br />
Sozialleistungen auszahlen, allerdings nur innerhalb einer 7-Tage-Frist. Verwenden Sie diese<br />
Mittel unbedingt für Miete, Strom, Lebensmittel und Nebenkosten.<br />
16. Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensperiode?<br />
Während dieser sechs Jahre müssen Sie folgende Pflichten (sog. Obliegenheiten) erfüllen und dadurch<br />
beweisen, dass Sie ernsthaft an der Befriedigung der Gläubigerforderungen mitwirken:<br />
Angemessene oder zumutbare Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Ar<strong>bei</strong>tssuche.<br />
Als zumutbar gilt Ar<strong>bei</strong>t nach den Anforderungen für Ar<strong>bei</strong>tslosengeld oder ALG II. Die Pflicht zur Erwerbstätigkeit<br />
entfällt <strong>bei</strong>: Personen über 65 Jahren, Erwerbsunfähigen, Erziehenden, und für die<br />
Dauer einer beruflichen Umschulung.<br />
Herausgabe von Vermögen.<br />
Erbschaften und Schenkungen anstelle einer Erbschaft müssen Sie zur Hälfte abführen. Geschenke<br />
und Lottogewinne dürfen Sie für sich behalten. Steuererstattungsbeträge müssen Sie auch nicht an<br />
Ihre Gläubiger weiterreichen, es sei denn das Finanzamt ist einer Ihrer Gläubiger.<br />
Wohnsitz- und Ar<strong>bei</strong>tsplatzwechsel mitteilen.<br />
Sie müssen den Treuhänder und das Gericht sofort informieren, wenn Sie umziehen oder wenn Sie<br />
eine neue Ar<strong>bei</strong>tsstelle antreten.<br />
Auskunft erteilen.<br />
Auf Verlangen müssen Sie dem Treuhänder oder dem Gericht Auskunft über Ihre Ar<strong>bei</strong>tsstelle oder<br />
Ar<strong>bei</strong>tssuche, Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen erteilen. Ihren Gläubigern gegenüber sind Sie jedoch<br />
nicht auskunftspflichtig.<br />
Treuhänderkosten erstatten.<br />
Der Treuhänder erhält aus den Pfandbeträgen, die an ihn abgeführt werden, seine Vergütung. Diese<br />
Kosten können Ihnen auf Antrag gestundet werden. Erfüllen Sie diese Obliegenheiten, so wird Ihnen<br />
vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Verletzen Sie während der Wohlverhaltensperiode bewusst<br />
eine Ihrer Pflichten, so dass die Gläubiger weniger Geld erhalten, kann das Gericht die Restschuldbefreiung<br />
innerhalb eines Jahres widerrufen.<br />
TIPP: Rechnen Sie damit, dass Ihnen nicht wohlgesonnene Gläubiger Ihre Handlungen in der<br />
Wohlverhaltensperiode genau beobachten.<br />
17. Was geschieht, wenn ich keine Zahlungen an die Gläubiger leisten kann?<br />
Können Sie während der Wohlverhaltensperiode keine Zahlungen leisten, wird Ihnen dennoch am<br />
Ende der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung erteilt, wenn Sie Ihre Schuldnerpflichten<br />
erfüllt haben.<br />
18. Was ist ein Motivationsrabatt?<br />
Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 % der vom Treuhänder durch<br />
Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag – den so genannten Motivationsrabatt;<br />
nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/13
dieser Bonus auf 15 %. Das heißt Sie haben ab jetzt mehr Geld zur freien Verfügung. Wurden Ihnen<br />
die Verfahrenskosten gestundet, so wird vom Gericht geprüft, ob der Motivationsrabatt zunächst zu<br />
Begleichung der Gerichts- und Treuhänderkosten einbehalten wird.<br />
19. Versagungsgründe – was ist das?<br />
Die Gläubiger können Versagungsgründe geltend machen, so dass dem Schuldner die Restschuld<br />
nicht erlassen wird. Versagungsgründe können sein:<br />
Der Schuldner ist wegen Konkursbetrug oder Gläubigerbegünstigung rechtskräftig verurteilt;<br />
er/ sie hat in den letzten drei Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht um<br />
Sozialleistungen zu erhalten, Steuern zu vermeiden oder einen Kredit zu bekommen.<br />
Er/sie hat falsche Angaben über seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht oder Auskunfts-<br />
und Mitwirkungspflichten verletzt.<br />
Ihm/ihr ist in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz bereits einmal<br />
Restschuldbefreiung erteilt oder versagt worden.<br />
20. Welche Schulden betrifft die Schuldenbefreiung?<br />
Nach erfolgreichem Verfahren sind Ihnen alle aufgelisteten Forderungen erlassen.<br />
Die Schuldenbefreiung gilt nicht für neue Schulden, Buß-, Ordnungs- und Zwangsgelder. Forderungen<br />
z.B. wegen Schadenersatz oder Schmerzensgeld, Kreditbetrug oder Unterhaltspflichtverletzung bleiben<br />
auch bestehen.<br />
TIPP: Steuerschulden können, auch <strong>bei</strong> Steuerhinterziehung, in das Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
einbezogen werden.<br />
21. Familienmitglieder haben für mich gebürgt – können sie auch von der Restschuldbefreiung<br />
profitieren?<br />
Durch das Verfahren kann ausschließlich die Person vom Verbraucherinsolvenzverfahren profitieren,<br />
die es beantragt hat. Dies bedeutet, dass wiewohl Sie die Restschuldbefreiung erlangt haben, der<br />
Gläubiger von Ihren Bürgen und Mitschuldnern den vollen Betrag verlangen kann. Familienmitglieder,<br />
die als Bürgen oder Mitschuldner eingetreten sind, müssen ein eigenes Verfahren durchlaufen.<br />
TIPP: Hat Ihr Ehepartner für Sie gebürgt, so wird er/sie nicht automatisch in das Verfahren mit einbezogen.<br />
Denken Sie daran, dass er/sie einen eigenen Antrag stellt. Sonst könnte es sein, dass zwar<br />
Sie von Ihren Schulden befreit werden, ihr Partner aber vor einem Schuldenberg steht.<br />
22. Mahn- und Vollstreckungsbescheid erst nach Einspruchsfrist gefunden. Was nun?<br />
Nachdem Sie sich zu dem Zeitpunkt der Zustellung im Urlaub befunden haben, haben Sie die Einspruchsfrist<br />
unverschuldet versäumt. Daher beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem Sie den Bescheid in<br />
Ihren Händen halten, eine neue zwei Wochen Frist zu laufen, innerhalb derer Sie sich an das Amtsgericht<br />
bzw. die Kammer des Amtsgerichts wenden, <strong>bei</strong> dem/der das streitige Verfahren behandelt wurde<br />
und mitteilen, weshalb Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben. Sie müssen die sog.<br />
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (vgl. §§ 233 ff. BGB). Dieser Antrag wird deshalb<br />
so bezeichnet, weil Sie <strong>bei</strong> erfolgreichem Antrag wieder in den vorherigen Stand zurückversetzt werden,<br />
d.h. als ob Sie die Einspruchsfrist noch nicht versäumt hätten. Es ist sinnvoll, gleichzeitig mit<br />
diesem Antrag auch den Einspruch einzulegen, denn teilt das Gericht Ihre Auffassung, dass die Fristversäumnis<br />
nicht verschuldet war, dann kann der Einspruch gleich mit behandelt werden und Sie sparen<br />
sich ein weiteres Gerichtsschreiben.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL III Vertiefung spezifischer Aspekte Seite 2/14
1 Literaturreferate<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL IV Aktuelle Forschung und Entwicklungen Seite 1/1
Tabelle 2: Überblick über die Bevölkerungsattraktivität, <strong>Glücksspiel</strong>risiko und<br />
Bevölkerungsrisiko unterschiedlicher Spielformen (nach Bühringer et al., 2007)<br />
Spielform<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
präferenz 1<br />
(%)<br />
Pathologisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> 4 (%)<br />
<strong>Glücksspiel</strong>risiko 2 Bevölkerungsrisiko 3<br />
Problematisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> 5 (%)<br />
Pathologisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> 4 (%)<br />
Problematisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> 5 (%)<br />
Lotto 60,3 0,1 0,1 0,024 0,033<br />
Lotterien 13,6 0,0 0,5 0,000 0,035<br />
Sportwetten 5,4 1,7 2,5 0,046 0,067<br />
Spielcasino 3,5 2,8 3,3 0,050 0,057<br />
Geldspielautomaten<br />
Illegales<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
2,4 5,1 3,6 0,060 0,043<br />
0,3 0,0 0,0 0,000 0,000<br />
1 <strong>Glücksspiel</strong>präferenz: das in den letzten 12 Monaten präferierte <strong>Glücksspiel</strong><br />
2 <strong>Glücksspiel</strong>risiko: DSM-IV-TR Diagnosen bezogen auf eine bevorzugte Spielart, Einbeziehung von Personen mit einem monatlichen<br />
Mindesteinsatz von 50 € oder mehr<br />
3 Bevölkerungsrisiko: Prävalenz des präferierten <strong>Glücksspiel</strong>s (letzte 12 Monate) und das <strong>Glücksspiel</strong>risiko für die jeweils präferierten<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e<br />
4 Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>: DSM-IV-TR Diagnose (ohne Berücksichtigung der Differentialdiagnose Manie)<br />
5 Problematisches <strong>Glücksspiel</strong>: Erfüllung von drei oder vier Diagnosekriterien der DSM-IV-TR Diagnose Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong> (ohne<br />
Berücksichtigung der Differentialdiagnose Manie)<br />
Bei einer genaueren Betrachtung des Bevölkerungsrisikos, d.h. <strong>bei</strong> der Hochrechnung<br />
der betroffenen Spieler auf die Bevölkerung, wird deutlich, dass etwa<br />
12.000 Personen im Bereich der Lotto-Gruppe von einem pathologischen<br />
Spielverhalten betroffen sind, während dies <strong>bei</strong> den Geldspielautomaten etwa<br />
31.300 Personen sind.<br />
Bühringer G, Kraus L, Sonntag D, Pfeiffer-Gerschel T, Steiner S (2007). Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong> in<br />
Deutschland: Spiel- und Bevölkerungsrisiken. Sucht 53 (5): 296-308.<br />
Buth S, Stöver H (2008). <strong>Glücksspiel</strong>teilnahme und <strong>Glücksspiel</strong>probleme in Deutschland: Ergebnisse<br />
einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie 9: 3-11.<br />
Orth B, Töppich J & Lang P (2008). <strong>Glücksspiel</strong>verhalten und problematisches <strong>Glücksspiel</strong>en in<br />
Deutschland 2007. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung. Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung.<br />
Dieser Exkurs wurde erstellt von U. Buchner.<br />
2 von 2
LITERATURREFERAT<br />
<strong>Glücksspiel</strong>politik<br />
Einleitung<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e beschäftigen Gesellschaften seit jeher. Ebenso lange bewegen sich<br />
die Regeln für den Umgang mit ihnen in einem Spannungsfeld: Zum einen sollen<br />
Spieler vor negativen sozialen und gesundheitlichen Konsequenzen sowie betrügerischen<br />
Angeboten geschützt werden. Zum anderen soll eine zwanglose Teilnahme<br />
im Rahmen der individuellen Freizeitgestaltung möglich sein. Zudem verschafft<br />
der <strong>Glücksspiel</strong>markt dem Staat über fiskalische Abschöpfung finanzielle<br />
Mittel.<br />
„<strong>Glücksspiel</strong>e“ sind definiert durch zwei zentrale Elemente: 1. Durch den Einsatz<br />
von Geld auf den Ausgang eines Spiels kann Geld gewonnen werden. 2. Der Ausgang<br />
des Spiels ist vom Zufall abhängig, d.h. der nicht mit Sicherheit bestimmbaren<br />
Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Spielausgangs. Während diese Spiele<br />
für die meisten Menschen eine angenehme Unterhaltung darstellen, führen sie für<br />
einige Personen zu einer ernsthaften Erkrankung mit negativen sozialen Konsequenzen<br />
(problematisches und pathologisches Spielen nach ICD-10 und DSM IV).<br />
In Deutschland ist das <strong>Glücksspiel</strong> weit verbreitet: Aktuelle Studien gehen davon<br />
aus, dass sich in den vergangenen zwölf Monaten 50-60% der erwachsenen<br />
Bevölkerung mindestens einmal an einem <strong>Glücksspiel</strong> beteiligt haben. Zudem<br />
zeigen die Studien auf, dass in Deutschland zwischen 200.000-600.000 Menschen<br />
von einem problematischen oder pathologischen Spielverhalten betroffen sind. Vor<br />
allem die Gruppe der Glücks-/Geldspielautomatenspieler („Kleines“ Spiel in Spielbanken/Spielhallen)<br />
zeigt einen hohen Anteil an Betroffenen. Sportwetter und Kasinospieler<br />
(„Großes“ Spiel in Spielbanken) zeigen einen mittleren Anteil an Betroffenen,<br />
ein geringer Anteil findet sich unter denjenigen, die Lotto spielen oder<br />
Rubbellose ziehen.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Seit dem 1.1.2008 gilt in Deutschland der <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag (GlüStV).<br />
Dieser definiert <strong>Glücksspiel</strong> folgendermaßen: „Ein <strong>Glücksspiel</strong> liegt vor, wenn im<br />
Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird<br />
und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.<br />
Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab,<br />
wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich<br />
ist“ (GlüStV, §3 Abs. 1). Die rechtliche Praxis in Deutschland ist allerdings<br />
nicht so klar, wie diese Definition glauben macht: Geldspielautomaten (in Gaststätten<br />
und Spielhallen) zählen rechtlich nicht als <strong>Glücksspiel</strong>.<br />
Grundlegend gilt ein in Bundeskompetenz verankertes Verbot öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>s<br />
(Paragrafen 284-287 Strafgesetzbuch). <strong>Glücksspiel</strong> unterliegt damit dem<br />
Bereich des Ordnungsrechts. Mit dieser Einordnung sollen die mit dem <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
einhergehenden Gefahren staatlicherseits abgewendet werden. Mit diesen<br />
Regelungen wird die Rechtmäßigkeit existierender <strong>Glücksspiel</strong>angebote überprüft.<br />
Beispielsweise kann somit die Tätigkeit privater Wettanbieter in Teestuben untersagt<br />
werden. Das Strafgesetzbuch regelt aber auch, dass <strong>Glücksspiel</strong>e ausnahmeweise<br />
erlaubt werden können. Das Bundesverfassungsgericht legt dazu in dem<br />
Beschluss vom 19. Juli 2000 (BvR 539/96) dar: „Denn der Betrieb einer Spielbank<br />
ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das<br />
illegale <strong>Glücksspiel</strong> einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des<br />
Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und<br />
dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.“<br />
Die Umsetzung wird über die in Länderkompetenz liegenden Spielbankgesetze<br />
und den <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag geregelt. Spielbanken und staatliche Lotterien<br />
BAS e.V. (VR 15964)<br />
Bankverbindung:<br />
Bank für Sozialwirtschaft AG<br />
Konto-Nr. 8890100<br />
BLZ 700 205 00<br />
1. Vorsitzender:<br />
PD Dr. med. Norbert Wodarz<br />
2. Vorsitzender:<br />
Prof. Dr. Dr. Dr. Felix Tretter<br />
Schatzmeister:<br />
Bertram Wehner, Dipl.-Sozialpäd. (FH)<br />
Bayerische<br />
Akademie für<br />
Suchtfragen<br />
in Forschung und Praxis BAS e.V.<br />
Landwehrstr. 60-62<br />
80336 München<br />
Tel.: 089-530 730-0<br />
Fax: 089-530 730-19<br />
E-Mail: bas@bas-muenchen.de<br />
Web: www.bas-muenchen.de<br />
Kooperationspartner:<br />
Bayerische Akademie für<br />
Suchtfragen in Forschung<br />
und Praxis e.V. (BAS)<br />
bas-muenchen.de<br />
IFT Institut für Therapieforschung<br />
www.ift.de<br />
Landesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft<br />
der freien Wohlfahrtspflege<br />
in Bayern (LAGFW)<br />
www.lagfw.de<br />
Geschäftsstelle:<br />
Edelsbergstr. 10<br />
80686 München<br />
info@lsgbayern.de<br />
www.lsgbayern.de<br />
Vorstandsmitglieder:<br />
Christiane Fahrmbacher-Lutz,<br />
Apothekerin<br />
Dr. rer.soc. Christoph Kröger,<br />
Dipl.-Psychologe<br />
Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. med. Jobst Böning
stellen also zur Kanalisation des vorhandenen Spielbedürfnisses Roulette, Slot-<br />
Machines, Lotto 6 aus 49, Keno, ODDSET und ähnliches bereit. Der GlüStV<br />
monopolisiert die Lotterien und Sportwetten zugunsten der Länder, die die Kasinos<br />
auf Grundlage der Spielbankgesetze konzessionieren. Ziele des GlüStV sind „das<br />
Entstehen von Spiel- und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für<br />
eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, das <strong>Glücksspiel</strong>angebot zu begrenzen<br />
und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte<br />
Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
zu verhindern, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, sicherzustellen,<br />
dass <strong>Glücksspiel</strong>e ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Spieler vor betrügerischen<br />
Machenschaften geschützt und die mit <strong>Glücksspiel</strong>en verbundenen Folge-<br />
und Begleitkriminalität abgewehrt werden“ (GlüStV, §1).<br />
In der Praxis existieren parallel zu dieser in sich schlüssigen Legitimationsargumentation<br />
für Geldspielautomaten abweichende rechtliche Bestimmungen: Geldspielautomaten<br />
(in Gaststätten und Spielhallen) werden über die Gewerbeordnung<br />
(§§33 c-g, i GewO) und die Spielverordnung (SpielV; <strong>bei</strong>des in Bundeskompetenz)<br />
geregelt. Geldspielautomaten werden offiziell als „Spiele mit Gewinnmöglichkeiten“<br />
bezeichnet und können somit legal in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden.<br />
Sie fallen nicht unter die rechtlichen Bestimmungen zum <strong>Glücksspiel</strong>. Diese<br />
Einordnung folgt historischen Gegebenheiten, denn Automaten fanden Anfang des<br />
20. Jahrhunderts als mechanische „Geschicklichkeitsspiele“ Einzug in die Öffentlichkeit.<br />
Seit 1953 ist Geschicklichkeit offiziell kein Element dieser Spiele mehr: in<br />
der ersten SpielV wurden statistisch zu erzielende Auszahlungsquoten festgelegt.<br />
Heutzutage liegt der zentrale Unterschied zwischen <strong>Glücksspiel</strong>automaten (in<br />
Spielbanken) und Geldspielautomaten (in Gaststätten und Spielhallen) darin, dass<br />
es für Geldspielautomaten rechtliche Vorgaben bezüglich Länge der einzelnen<br />
Spiele sowie zu möglichen Einsatz- und Verlusthöhen gibt. Mit <strong>bei</strong>den Varianten<br />
des Automatenspiels können allerdings in kurzer Zeit hohe Verluste erspielt werden.<br />
Bei den gewerblichen Geldspielautomaten ist die weite Verbreitung zu beachten:<br />
2007 waren etwa 220.000 Stück aufgestellt.<br />
Im Jahr 2006 wurden im Rahmen der Förderalismusreform Kompetenzen neu<br />
verteilt und das Recht der Spielhalle ausdrücklich aus der konkurrierenden Gesetzgebung<br />
herausgenommen (GG Art. 74 I Nr. 1). Länder können nun von den<br />
bundeseinheitlich geltenden Normen abweichen und eigene, neue Regelungen<br />
erlassen. Da<strong>bei</strong> ist die Grenze des wirtschaftlichen Betriebs einer Spielhalle zu<br />
beachten. Trotz der Möglichkeit zur landesinternen Regelung forderten die Ministerpräsidenten<br />
Ende 2006 den Bund auf, das Recht der Spielhallen nach den gleichen<br />
Maßstäben zu regulieren, wie sie es <strong>bei</strong>m staatlichen <strong>Glücksspiel</strong> unternommen<br />
haben. Der Bund lehnte dies unter Hinweis auf inhaltliche Argumente ab: die<br />
SpielV sei durch den Spielerschutz dominiert, so sicherten etwa Gewinn- und<br />
Verlustgrenzen oder das Jackpotverbot <strong>bei</strong>m Geldautomatenspiel einen höheren<br />
Spielerschutz als das Automatenspiel in Spielbanken.<br />
Ein weiterer Bereich, der derzeit rechtlich diskutiert wird, betrifft die Pferdewetten,<br />
die nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) veranstaltet werden<br />
und rechtlich ebenfalls nicht zu den <strong>Glücksspiel</strong>en zählen, sowie die privat vermittelten<br />
Sportwetten, deren Anbieter sich auf DDR-Lizenzen aus dem Jahr 1990<br />
berufen. Zurzeit kristallisiert sich die Auffassung heraus, dass diese Lizenzen nur<br />
auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gültig sind und somit Spielern aus dem<br />
Gebiet des ehemaligen Westdeutschlands kein Angebot zur Spielteilnahme<br />
unterbreitet werden darf. Zusätzlich zu der derzeit laufenden juristischen Klärung<br />
wird politisch diskutiert, ob den Inhabern die Lizenzen gegen eine Entschädigungszahlung<br />
entzogen werden können.<br />
2 von 6
Wirtschaftliche Bedeutung des <strong>Glücksspiel</strong>marktes<br />
Für einen Teilbereich des Marktes konnten keine validen Angaben gefunden<br />
werden, weshalb dieser Bereich – <strong>Glücksspiel</strong> im Internet – hier nicht aufgeführt<br />
wird. Es ist davon auszugehen, dass hier beträchtliche Umsätze von deutschen<br />
Kunden ins Ausland fließen.<br />
Insgesamt summieren sich die Umsätze aller <strong>Glücksspiel</strong>anbieter seit etwa 1998<br />
auf jährlich etwa 30 Mrd. Euro. Die öffentlichen Haushalte profitieren von Einnahmen<br />
in Höhe von insgesamt mehr als 4 Mrd. Euro im Jahr.<br />
Deutscher Lotto- und Toto-Block (DLTB)<br />
Im Jahr 2005 erwirtschaftete der DLTB einen Gesamtumsatz von etwa 7,9 Mrd.<br />
Euro. Davon erhielten die öffentlichen Haushalte etwa 40% (mehr als 3 Mrd. Euro).<br />
Die Produkte wurden da<strong>bei</strong> in ca. 24.500 lizenzierten Annahmestellen vertrieben.<br />
Dazu kommen gewerbliche Spielevermittler, die die staatlichen Angebote an<br />
Kunden vertreiben.<br />
Spielbanken<br />
Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 85 Spielbanken, die etwa 774 Mio. Euro an<br />
die öffentliche Hand abführten. Da<strong>bei</strong> wurden bereits 75% der Erträge durch die<br />
<strong>Glücksspiel</strong>automaten erbracht.<br />
Geldspielautomaten<br />
Im Jahr 2007 waren in Deutschland etwa 220.000 Geldspielautomaten in Gaststätten<br />
und Spielhallen aufgestellt. Die Betreiber erwirtschafteten damit mehr als<br />
3,1 Mrd. Euro. An Abgaben und Steuern (einschließlich Sozialabgaben) haben die<br />
Hersteller und Betreiber der Automaten nach eigenen Angaben mehr als eine Mrd.<br />
Euro gezahlt. Die Vergnügungssteuer wird von den Kommunen erhoben.<br />
Private Sportwettenanbieter und -vermittler<br />
Für das Jahr 2005 schätzen Marktstudien die Umsätze aller privat angebotenen<br />
Sportwetten auf ca. 1,3 Mrd. Euro, wo<strong>bei</strong> 800 Mio. auf die mit ehemaligen DDR-<br />
Lizenzen ar<strong>bei</strong>tenden Anbieter entfallen dürften und 500 Mio. Euro auf private<br />
Wettbüros. Das ifo-Institut beziffert die Umsätze des privaten deutschen Wettmarkts<br />
auf 3 Mrd. Euro, wo<strong>bei</strong> 1,4 Mrd. Euro auf Online-Anbieter entfallen.<br />
Die Spielverordnung und der <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
Die Spielverordnung<br />
Die Spielverordnung ist eine Rechtsverordnung und konkretisiert die Vorgaben der<br />
Gewerbeordnung zur Aufstellung von „Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“ (§§33<br />
c, d und e GewO). Sie wird erlassen vom Bundeswirtschaftsminister (BMWi) mit<br />
Zustimmung des Bundesrates „zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs,<br />
zum Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie zum Interesse des Jugendschutzes“<br />
(§33 f GewO). Sie enthält sehr konkrete Vorgaben zum Aufstellungsort<br />
der Geldspielautomaten, ihrer zulässigen Anzahl, ihrer technischen Beschaffenheit,<br />
ihrer Zulassungsvoraussetzungen, zum Ablauf der Spiele, zur prüfenden<br />
Behörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt, PTB) sowie zu den Betriebs-<br />
und Aufsichtspflichten der Spielhalleninhaber. Die Vorar<strong>bei</strong>ten für die neue SpielV<br />
fanden in Zusammenar<strong>bei</strong>t von PTB und Vertretern der Automatenindustrie statt.<br />
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>t (BMWA) schlug 2005 ausdrücklich<br />
eine Liberalisierung der bis dahin gültigen Regelungen vor. In der derzeitigen<br />
Regelung wurde der maximal zulässige Verlust pro Stunde von 60 Euro auf 80<br />
Euro <strong>bei</strong> maximal 500 Euro Gewinn erhöht. Die Mindestlaufzeit pro Spiel wurde<br />
von 12 sec auf 5 sec reduziert. Eine Verlängerung der Spiele mit über den<br />
Maximaleinsatz von 20 Cent je Spiel hinausgehenden Beträgen bis auf 75 sec ist<br />
möglich. Nach einer Stunde Betrieb muss das Gerät eine 5-minütige Zwangspause<br />
einlegen. In Spielhallen dürfen maximal 12 (statt bisher 10) und in Gaststätten 3<br />
(statt bisher 2) dieser Geräte aufgestellt werden. In der Begründung für diese<br />
Änderungen wird auch auf den Spielerschutz verwiesen: Die kürzere Spielabfolge<br />
– verbunden mit dem vorgeschriebenen Trennwänden – mache es nicht mehr<br />
3 von 6
möglich, an mehreren Geräten gleichzeitig zu spielen. Zudem müssen die Betreiber<br />
Informationsmaterialien zu den möglichen Risiken auslegen. Für Minderjährige<br />
ist das Spielen nach wie vor verboten.<br />
Der <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
Durch das „Sportwettenurteil“ des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom<br />
28.3.2006 sind die Bundesländer vor die Entscheidung gestellt worden, den<br />
<strong>Glücksspiel</strong>markt für private Anbieter zu öffnen oder eine strikt auf der Suchtbekämpfung<br />
aufbauende Legitimation für das Staatsmonopol zu schaffen. Am<br />
13.12.2006 stimmten 15 der 16 Bundesländer (Enthaltung Schleswig-Holstein)<br />
dem Entwurf des neuen <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrages (GlüStV) zu. Dieser Staatsvertrag<br />
regelt mit zwei bedeutenden Ausnahmen – Geldspielautomaten und<br />
Pferdewetten – das <strong>Glücksspiel</strong> in Deutschland und schließt private Anbieter –<br />
abgesehen von der eingeschränkten Möglichkeit der Vermittlung – vom deutschen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>markt grundsätzlich aus.<br />
Entsprechend den Anforderungen des BVerfG steht die Suchtbekämpfung im<br />
GlüStV im Vordergrund (§1). Zu diesem Zweck wird die Werbung beschränkt bzw.<br />
im Rundfunk, Internet und per Telefon generell verboten (§5). Es müssen Sozialkonzepte<br />
gegen „die sozialschädlichen Auswirkungen des <strong>Glücksspiel</strong>s“ entwickelt<br />
(§6) und über Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten sowie über Suchtrisiken<br />
und Therapiemöglichkeiten aufgeklärt werden (§7). Gefährdete Spieler können<br />
sich sperren lassen (Selbstsperre) oder auf Hinweis von Dritten gesperrt werden<br />
(Fremdsperre). Diese Spielsperren gelten durch eine übergreifende Speicherung<br />
<strong>bei</strong> bestimmten, im Staatsvertrag geregelten <strong>Glücksspiel</strong>en (§8. 20-23). Der<br />
GlüStV umfasst auch die Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung (§11).<br />
Im Jahr 2007 versuchten diverse private und staatliche <strong>Glücksspiel</strong>anbieter, Einfluss<br />
auf die Gestaltung des GlüStV zu nehmen. Auch indirekte Profiteure meldeten<br />
sich zu Wort. So sorgte sich <strong>bei</strong>spielsweise der Breitensport um <strong>bei</strong> einem<br />
Wegfall der Monopolstellung zu befürchtende Einnahmeausfälle, während der<br />
Deutsche Fußball-Verbund und die Deutsche Fußball Liga gegen den GlüStV<br />
vorgingen, da einzelnen betroffenen Bundesligavereinen die Trikot- und Bandenwerbung<br />
für private Wettanbieter untersagt wurde.<br />
Das Abstimmungsverhalten zum GlüStV war durch die Länder und innerhalb von<br />
Parteien sehr gespalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ablehnung<br />
oder Befürwortung weniger von parteipolitischen Grundüberzeugungen, sondern<br />
weit mehr von länderspezifischen Interessenlagen bedingt zu sein scheint. Der<br />
GlüStV wird als „eines der umstrittensten Gesetzgebungsverfahren der letzten<br />
Jahre“ beschrieben. Inwieweit dieses bis zum Ende der Laufzeit des Staatsvertrages<br />
im Jahr 2011 als abgeschlossen gelten kann oder ob schon bald Neuregelungen<br />
wegen entsprechender Gerichtsurteile des BVerfG und/oder des<br />
Europäischen Gerichtshofs nötig werden, ist derzeit offen.<br />
Forschungspolitik<br />
In der Vergangenheit gab es weder umfassende Forschungsprogramme der<br />
öffentlichen Hand noch hat die deutsche Suchtforschung von sich aus das Thema<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht zum Gegenstand systematischer und breit angelegter Untersuchungen<br />
gemacht. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Kenntnisstand in<br />
Deutschland als absolut unzureichend anzusehen. Die derzeit vorhandenen<br />
Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Spielautomaten ein deutlich höheres<br />
Gefährdungspotenzial aufweisen als Lotterien und von daher die ungleiche politische<br />
und rechtliche Behandlung dieser Bereiche nicht den Erkenntnissen der<br />
Suchtforschung entspricht. Durch den GlüStV sind die Bundesländer verpflichtet<br />
die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren<br />
durch <strong>Glücksspiel</strong>e sicherzustellen. In den Ausführungsgesetzen der Länder wird<br />
mehrheitlich auch die Möglichkeit länderübergreifender Forschungsprojekte genannt.<br />
Die Koordination solcher Projekte soll über die Ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft der<br />
Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und ihrer Unterar<strong>bei</strong>tsgruppe<br />
„Suchthilfe“ erfolgen. In diesem Zusammenhang ist auch der unabhängige,<br />
4 von 6
Schlussfolgerungen<br />
Abschließend stellt sich die Frage nach der „Stimmigkeit“ des Vorgehens der<br />
staatlichen Akteure: Passen die vorgegebenen Begründungen, Ziele und Motive<br />
mit den Handlungen zusammen? Zur Antwort müssen zwei Aspekte betrachtet<br />
werden: Handeln die (halb-/staatlichen) Akteure selbst nach den proklamierten<br />
Zielen? Und: Agiert der Staat übergreifend nach einheitlichen Zielen?<br />
Zum ersten Aspekt: Im Bereich des staatlichen <strong>Glücksspiel</strong>s war eine generelle<br />
Expansion des Angebots zu verzeichnen. Gleichzeitig vollzog sich ein Wandel hin<br />
zu Spielen mit höherem Gefährdungspotenzial wie Oddset, Keno, Quicky und Automaten<br />
in den Spielbanken. Eine Rückbesinnung auf die geäußerten Motive des<br />
Handelns wurde durch das Bundesverfassungsgericht bewirkt.<br />
Zum zweiten Aspekt: Nach wie vor ist kein übergreifender Wille erkennbar, den<br />
Spielhallenbetrieb – obwohl die Geldspielautomaten die <strong>Glücksspiel</strong>form mit dem<br />
höchsten Gefährdungspotenzial darstellen – unter dem gleichen hohen Maßstab<br />
der Spielsuchtprävention zu regulieren. Im Gegenteil: Gewerblich betriebene<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e werden seit Jahrzehnten nicht als solche bezeichnet, sondern unter<br />
wirtschaftspolitischen Zielen befördert. In der juristischen Diskussion stellt sich die<br />
Frage nach der „Kohärenz“ der staatlichen <strong>Glücksspiel</strong>politik.<br />
Grundsätzlich wäre zu wünschen, dass sich der wissenschaftliche Kenntnisstand<br />
bis zum Ende der Laufzeit des GlüStV stark verbessert und sich in Deutschland<br />
eine exzellente und interdisziplinär ausgerichtete <strong>Glücksspiel</strong>sucht-Forschung<br />
etabliert. Möglicherweise würde dieser Anspruch dazu <strong>bei</strong>tragen, die aufgezeigten<br />
rechtlichen und politischen Widersprüche des nach wie vor segmentierten <strong>Glücksspiel</strong>wesens<br />
in Deutschland zu überwinden.<br />
Quelle: Schütze C, Hiller P, Kalke J (2008). <strong>Glücksspiel</strong>politik. Suchttherapie<br />
9:119-129.<br />
Das Literaturreferat wurde erstellt von U. Buchner.<br />
Die hier vorgestellten Texte Dritter geben die Meinungen der vorgestellten Autoren<br />
und nicht unbedingt die Meinung der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
wider.<br />
6 von 6
LITERATURREFERAT<br />
Gibt es riskante oder süchtige Lotto-Spieler?<br />
Ergebnisse einer Befragung der Leiter von Annahmestellen.<br />
Einleitung<br />
Aufgrund der aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland<br />
haben die staatlichen Lotteriegesellschaften begonnen, Sozialkonzepte zur aktiven<br />
Suchtprävention zu entwickeln. Ein wesentliches Element da<strong>bei</strong> ist die Schulung<br />
des Verkaufs-Personals in den Lotto-Annahmestellen, das in die Lage versetzt<br />
werden soll, <strong>bei</strong> Kunden mit riskantem oder süchtigem Spielverhalten angemessen<br />
zu intervenieren. In der hier vorliegenden Studie handelt es sich um die Ergebnisse<br />
einer Befragung von Leitern der Lotto-Annahmestellen in Hessen, Sachsen,<br />
Schleswig-Holstein und im Saarland, die als Eingangserhebung empirische Daten<br />
für den Schulungsbedarf liefern sollte. Die Leiter der Lotto-Annahmestellen sollten<br />
eine subjektive Einschätzung darüber abgeben, wie viele ihrer Kunden ein riskantes<br />
oder süchtiges Spielverhalten aufweisen. Ferner sollten sie Angaben dazu<br />
machen, woran sie solche Problemspieler erkennen.<br />
Da die befragten Leiter aufgrund ihrer Antworten offensichtlich gut dazu in der<br />
Lage sind, Problemspieler zu erkennen, wurden die Fremdbeurteilungen als empirische<br />
Grundlage für eine Prävalenzschätzung von Lotto-Kunden mit riskantem<br />
und süchtigem Spielverhalten genommen. Fremdbeurteilungen zur Verbreitung<br />
von Suchtmitteln oder nichtstofflichen Süchten liefern in der Regel wenig belastbare<br />
Ergebnisse, können jedoch Hinweise auf mögliche Trends geben und mit auf<br />
Selbstauskünften basierenden repräsentativen Erhebungen (Bevölkerung oder<br />
Teilpopulation) verbunden werden und somit insgesamt valide und empirisch<br />
abgesicherte Ergebnisse liefern.<br />
Methodik<br />
In den vier beteiligten Bundesländern wurde im Zeitraum Januar bis Juli 2007 eine<br />
anonyme schriftliche Befragung unter allen 4.700 Leitern von Lotto-Annahmestellen<br />
durchgeführt.<br />
Insgesamt haben sich 3.876 Leiter (bzw. ihre Stellvertreter) an der Befragung beteiligt,<br />
was einer Rücklaufquote von 82% entspricht. 21 Fragebögen mussten aufgrund<br />
der hohen Anzahl fehlender Werte aussortiert werden. Somit konnten 3.855<br />
Fragebögen (82%) in die Auswertung einbezogen werden. Aufgrund der hohen<br />
Beteiligung und der Verteilung der Antwortenden über das gesamte Gebiet kann<br />
angenommen werden, dass es keine systematische Ablehnung der Befragung von<br />
bestimmten Personen(-gruppen) gab. Daher dürften die Ergebnisse repräsentativ<br />
für die vier befragten Länder sein.<br />
Bei den Befragten handelt es sich zu 58% um Frauen, zu 42% um Männer. Das<br />
Durchschnittsalter beträgt 48,2 Jahre. 82% ar<strong>bei</strong>ten schon länger als zwei Jahre in<br />
ihrer Annahmestelle, die durchschnittliche Ar<strong>bei</strong>tszeit beträgt 160 Stunden im<br />
Monat.<br />
Der eingesetzte Fragebogen umfasst sieben Seiten und enthält ausschließlich<br />
geschlossene Listenfragen zum Ankreuzen. Neben den soziodemographischen<br />
Angaben wird der Kenntnisstand zu den Themen „Urteil des Bundesverfassungsgerichtes“,<br />
„<strong>Glücksspiel</strong>sucht“ sowie „Hilfeangebot“ erhoben. Ein Schwerpunkt der<br />
Fragen liegt auf dem Erkennen von und Handeln <strong>bei</strong> Problemspielern. Zudem<br />
sollten die Befragten eine Einschätzung des Abhängigkeitspotenzials einzelner<br />
<strong>Glücksspiel</strong>formen vornehmen. Die in der hier vorliegenden Auswertung primär<br />
interessierende Frage lautete: „Haben Sie Kunden, die ein riskantes oder süchtiges<br />
Spielverhalten aufweisen?“ Auf Grundlage der Angaben zu dieser Frage<br />
erfolgt eine Hochrechnung der Anzahl von riskanten und süchtigen Spielern.<br />
BAS e.V. (VR 15964)<br />
Bankverbindung:<br />
Bank für Sozialwirtschaft AG<br />
Konto-Nr. 8890100<br />
BLZ 700 205 00<br />
1. Vorsitzender:<br />
PD Dr. med. Norbert Wodarz<br />
2. Vorsitzender:<br />
Prof. Dr. Dr. Dr. Felix Tretter<br />
Schatzmeister:<br />
Bertram Wehner, Dipl.-Sozialpäd. (FH)<br />
Bayerische<br />
Akademie für<br />
Suchtfragen<br />
in Forschung und Praxis BAS e.V.<br />
Landwehrstr. 60-62<br />
80336 München<br />
Tel.: 089-530 730-0<br />
Fax: 089-530 730-19<br />
E-Mail: bas@bas-muenchen.de<br />
Web: www.bas-muenchen.de<br />
Kooperationspartner:<br />
Bayerische Akademie für<br />
Suchtfragen in Forschung<br />
und Praxis e.V. (BAS)<br />
bas-muenchen.de<br />
IFT Institut für Therapieforschung<br />
www.ift.de<br />
Landesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft<br />
der freien Wohlfahrtspflege<br />
in Bayern (LAGFW)<br />
www.lagfw.de<br />
Geschäftsstelle:<br />
Edelsbergstr. 10<br />
80686 München<br />
info@lsgbayern.de<br />
www.lsgbayern.de<br />
Vorstandsmitglieder:<br />
Christiane Fahrmbacher-Lutz,<br />
Apothekerin<br />
Dr. rer.soc. Christoph Kröger,<br />
Dipl.-Psychologe<br />
Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. med. Jobst Böning
Ergebnisse<br />
Im Durchschnitt spielen in einer Lotte-Annahmestelle 441 verschiedene Kunden<br />
wöchentlich Lotto. Die Leiter in den Annahmestellen haben einen engen Kontakt<br />
zu einem großen Teil ihrer Kunden. Mehr als jeden zweiten Kunden kennen sie<br />
„gut“ (54%), ein weiteres Viertel kennen sie „etwas“ (26%), jeden fünften Kunden<br />
kennen sie „kaum“ oder „gar nicht“ (20%). Es handelt sich <strong>bei</strong> etwa 77% um<br />
Stammkundschaft. Je länger die Leiter in ihrer Annahmestelle ar<strong>bei</strong>ten, um so<br />
höher ist der Anteil der Kunden, die sie „gut“ kennen (bis halbes Jahr: 35%, über<br />
zehn Jahre: 60%).<br />
Die meisten Leiter sehen sich dazu in der Lage einzuschätzen, ob es in ihrer<br />
Kundschaft Problemspieler gibt. 42% geben an, dass ihnen Kunden mit riskantem<br />
oder süchtigem Spielverhalten bekannt sind. Die meisten Leiter nennen da<strong>bei</strong><br />
einen Personenkreis von 1-5 Kunden (87%).<br />
Kunden mit riskantem oder süchtigem Spielverhalten<br />
Ja 42%<br />
Nein 58%<br />
Wenn ja: Wie viele Kunden?<br />
1 bis 2 Kunden 61%<br />
3 bis 5 Kunden 26%<br />
6 bis 10 Kunden 8%<br />
über 10 Kunden 5%<br />
Aus den Angaben der Leiter der Lotto-Annahmestellen ergibt sich ein geschätzter<br />
Prävalenzwert von 0,22% Problemspieler unter allen Lotto-Kunden. Die Leiter der<br />
Annahmestellen geben an, riskante oder süchtige Lotto-Spieler in erster Linie an<br />
der Häufigkeit der Spiele zu erkennen, gefolgt vom „Einsatz hoher Beträge“ und<br />
dem „Spielen in verschiedenen Annahmestellen“. Dies sind auch Kriterien, die in<br />
Praxis und Forschung u.a. als Erkennungsmerkmale genannt werden.<br />
Anzeichen<br />
Häufiges Spielen 64%<br />
Einsatz hoher Beträge 50%<br />
Spielen in verschiedenen Annahmestellen 48%<br />
Spielen unterschiedlicher Produkte 27%<br />
Vernachlässigung anderer Interessen 21%<br />
Hohe Schulden 19%<br />
Vernachlässigung Familie 18%<br />
Feste Rituale 12%<br />
Krankhafter Eindruck 7%<br />
Äußern Probleme mit dem Spielen 8%<br />
Auffälliger Alkoholkonsum 6%<br />
Die Mehrzahl der Leiter von Lotto-Annahmestellen (74%) sprechen Problemspieler<br />
auf ihre Spielverhalten (18%) an oder empfehlen weniger Geld einzusetzen (21%)<br />
oder weniger zu spielen (20%). Auf professionelle Hilfe wird nur selten verwiesen<br />
(4%).<br />
2 von 3
2 von 4<br />
Derzeit wird nach vorsichtigen Angaben von ca. 2.500 Websites mit <strong>Glücksspiel</strong>angeboten<br />
ausgegangen, die im Jahr 2005 Gesamtumsätze von knapp 12 Milliarden US-Dollar verbuchen<br />
konnten. Bis 2010 wird mit einer Verdopplung des Umsatzes auf über 24 Milliarden US-Dollar<br />
gerechnet. Ergebnisse des Internetmarktforschungsinstituts Nielsen/NetRatings zeigen, dass im<br />
Februar 2005 knapp 4,3 Millionen Internetsurfer <strong>Glücksspiel</strong>websites besucht haben. In<br />
Deutschland wurden im Jahr 2005 etwa 3,3 Milliarden Euro für <strong>Glücksspiel</strong>e im Internet eingesetzt,<br />
was einem Plus von rund 35% entspricht.<br />
Es ist davon auszugehen, dass mit der weiteren Verbreitung des Internets und der wachsenden<br />
Nutzerkompetenz weitere Kundenkreise erschlossen werden. Zudem steigt das Vertrauen in<br />
Transaktionen im Internet sowie die subjektiv empfundene Seriosität der Anbieter. Die Möglichkeit<br />
der Spieleteilnahme im „Fun-“, „Demo-“ oder „Trainings-Modus“ ohne Geldeinsatz ist ein weiterer<br />
wesentlicher Punkt <strong>bei</strong> der Akquirierung neuer Spieler. Die Anbieter der <strong>Glücksspiel</strong>websites<br />
haben ihren Sitz häufig in Ländern, in denen das Online-Gambling toleriert und primär wegen der<br />
Steuerabgaben als lukrative Einnahmequelle gesehen wird. Entsprechend operiert ein Großteil der<br />
privaten Kasino-Anbieter von der Karibik aus.<br />
Auch staatlich konzessionierte <strong>Glücksspiel</strong>angebote wurden auf das Internet ausgedehnt. Am<br />
weitesten fortgeschritten war hier<strong>bei</strong> der Deutsche Lotto- und Totoblock. Als Vorreiter für die Spielbanken<br />
führte die Spielbank Hamburg am 28. Oktober 2002 ein Online-Roulette ein, <strong>bei</strong> dem eine<br />
Web-Kamera den Spielablauf live und in Echtzeit übertrug. Das Hamburger Verfassungsgericht<br />
stufte dies allerdings als rechtswidrig ein (Az.: HverfG 10/02), da es mit dem Hamburger Spielbankengesetz<br />
nicht vereinbar war und aufgrund der fehlenden Präsenz der Spielteilnehmer kein<br />
hinreichender Spielerschutz gewährleistet werden konnte. Im Gegensatz dazu vergab Hessen –<br />
nach einer Änderung des Hessischen Spielbankengesetzes – eine Konzession für ein Online-<br />
Roulette an die Spielbank Wiesbaden, die ab dem 15. Juli 2004 nach Hamburger Vorbild Spiele<br />
online durchführte. Im Schnitt besuchten 2005 etwa 220 Kunden täglich diese Internetplattform.<br />
Das Gefährdungspotenzial von Online-<strong>Glücksspiel</strong>en<br />
Der Spielanreiz und damit das Gefährdungspotenzial von Online-<strong>Glücksspiel</strong>en lässt sich im<br />
Wesentlichen über die nachfolgenden zehn Kriterien bestimmen:<br />
• Verfügbarkeit und Griffnähe: Die Spiele können von zu Hause oder vom Ar<strong>bei</strong>tsplatz aus<br />
bequem und kostengünstig sowie ohne Kleidervorschriften erreicht werden. Zudem gibt es<br />
keine Knappheit der bevorzugten Spielform, da diese nicht durch einen Mitspieler blockiert<br />
werden kann. Eine Spielteilnahme ist auch unter Drogeneinfluss oder für nicht-spielberechtigte<br />
Minderjährige möglich.<br />
• Ereignisfrequenz: Für die Spiele im Internet ist eine hohe Anzahl von Spielen pro Zeitintervall<br />
typisch. Künftige Erfolge nach vorangegangenen Verlusten werden so rasch in Aussicht<br />
gestellt, wodurch die Zeitspanne des Verlusterlebens drastisch verkürzt wird. Der hohe<br />
Aktivationsgrad wird vom Spieler im Sinne eines „Kicks“ oder Rauschzustands<br />
wahrgenommen und als positiv bewertet.<br />
• Interaktivität: Die (inter)aktive Einbindung der Spielteilnehmer fördert die Illusion einer<br />
Kontrolle über den Spielablauf. Dies kann unter Umständen einen vermehrten Zeit- und<br />
Geldaufwand zur Folge haben.<br />
• Bargeldloser Zahlungsverkehr: Durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr findet eine<br />
Verschleierung des Geldwerts statt, was zu einem gesteigerten Risikoverhalten verleiten und<br />
die Gefahr des Kontrollverlustes erhöhen kann. Zudem verliert der Spieler schnell den<br />
Überblick über den Gesamteinsatz.<br />
• Anonymität: Durch die Anonymität – es finden keine persönlichen Kontakte zu Mitspielern oder<br />
Angestellten statt – sind soziale Hemmungen leichter überwindbar. Online-Gambling kann<br />
auch von Personen genutzt werden, die sich offline nicht in Spielstätten trauen. Auch müssen<br />
keine (in-)formellen Sanktionen, etwa <strong>bei</strong> zu langsamer Spielteilnahme oder unangemessenen<br />
Gefühlsäußerungen gefürchtet werden. Zudem erleichtert die Privatsphäre die Verheimlichung<br />
des Spielverhaltens sowie der Einsätze und es findet keine soziale Kontrolle durch außenstehende<br />
Personen statt.
3 von 4<br />
• Realitätsflucht: Durch die hohe Ereignisfrequenz und die Anonymität bietet das Online-<br />
Gambling ein geeignetes Mittel zur Ablenkung von Alltagssorgen, Konflikten und Stress.<br />
• Abbau von Hemmschwellen: Über Simulationsspiele wird eine Vertrautheit mit dem Spielformat<br />
hergestellt. Dies erleichtert den Erstkontakt, stellt einen kundenfreundlichen Einstieg<br />
dar und lässt die Grenzen zwischen Spielen und Spielen um Geld verschwimmen. Auch die<br />
Anonymität, das Spielen in vertrauter Umgebung, der Verzicht auf Ausweiskontrollen oder<br />
Kleiderordnungen o.ä. tragen zum Abbau von Hemmschwellen <strong>bei</strong>.<br />
• Vielfalt der Angebotspalette: Inzwischen umfasst die Angebotspalette im Internet ein breites<br />
Spektrum an Spielformen und Einsatzmöglichkeiten, die durch Einzel- oder Mehrspielermodi,<br />
Chat-Rooms oder Informationsmaterialien erweitert werden.<br />
• Vermarktung: Durch die Selbstdarstellungen der privaten Anbieter („höchste Auszahlungsquote“,<br />
„die meisten Spielteilnehmer“), durch E-Mail-Verteiler sowie durch Begrüßungsgeschenke,<br />
Boni oder spezielle Angebote werden Spieleteilnehmer geworben und an das<br />
Angebot gebunden. Zudem werden sogenannte „Mega-Tags“ hinterlegt, die als Schlagwörter<br />
im HTML-Code von Websites auftauchen und <strong>bei</strong> der Benutzung von Internet-Suchmaschinen<br />
erkannt werden.<br />
• Kundenfreundliche Angebote: Durch die geringeren Betriebs- und Investitionskosten sind<br />
Anbieter von Online-<strong>Glücksspiel</strong>en in der Lage, günstigere Auszahlungsquoten und<br />
benutzerfreundlichere Spielformen (z.B. Roulette ohne Null) anzubieten. Im Konkurrenzkampf<br />
um die Marktanteile wird die Attraktivität der Angebote laufend verbessert, z.B. durch eine<br />
Erweiterung des Angebotssortiments oder die Erschließung weiterer Vertriebswege, etwa<br />
durch die Spielteilnahme per Mobiltelefon.<br />
Ausgehend von den theoretischen Überlegungen lässt sich somit begründen, warum das<br />
Gefährdungspotenzial von <strong>Glücksspiel</strong>en im Internet als besonders hoch einzustufen ist. Bislang<br />
mangelt es allerdings noch an entsprechenden empirischen Forschungsbefunden. Eine Pilotstudie<br />
in Form einer Online-Befragung von Personen, die im Internet <strong>Glücksspiel</strong> aufsuchen, konnte eine<br />
Prävalenzrate problemtischen Spielverhaltens von 42,7% belegen (Wood/Williams 2005). Ein<br />
weiteres Indiz für das Gefährdungspotenzial von Online-Gambling zeigt sich in den Befunden des<br />
britischen Wohlfahrtsverbandes GamCare. Über 10% der Anrufer <strong>bei</strong> der von GamCare<br />
betriebenen Telefonhotline geben an, überwiegend über das Internet an <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
teilzunehmen. Auch die Inanspruchnahme der Selbstsperroptionen <strong>bei</strong> Anbietern von<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en im Internet lässt Rückschlüsse auf die mit dieser Spielform einhergehenden<br />
Gefahren zu: <strong>bei</strong> einem der führenden Betreiber von Online-<strong>Glücksspiel</strong>en ließen sich 2005 über<br />
4.800 Personen sperren. Da es sich <strong>bei</strong>m Online-Gambling noch um eine sehr neue Spielform<br />
handelt und Erfahrungen mit anderen <strong>Glücksspiel</strong>en zeigen, dass die Entwicklung von<br />
glücksspielbezogenen problematischen Erlebens- und Verhaltensweisen gewöhnlich mehrere<br />
Jahre dauert, ist damit zu rechnen, dass das Problemausmaß erst mit einer gewissen Verzögerung<br />
sichtbar und dokumentierbar ist.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Aufgrund ihrer strukturellen Merkmale sind <strong>Glücksspiel</strong>e im Internet als ein Produkt mit<br />
besonderen Risiken anzusehen. In Zukunft ist wohl mit einer ansteigenden Zahl an Personen zu<br />
rechnen, <strong>bei</strong> denen das Spielen im Internet ausschließlich oder zusätzlich zu einer psychischen<br />
Belastung wird. Gerade für Personen, die lokale Spielstätten nicht aufsuchen würden/dürfen, wie<br />
Personen mit langen Anfahrtswegen zu einer Spielstätte, Personen mit körperlichen<br />
Beeinträchtigungen oder Minderjährige sowie gesperrte Spieler, hat das Spielen im Internet einen<br />
besonderen Anreiz.<br />
Für die Suchtprävention stellt das Spielen im Internet eine besondere Herausforderung dar. Diese<br />
<strong>Glücksspiel</strong>form bietet aber gleichzeitig viele Möglichkeiten für Spielerschutzmaßnahmen, z.B.<br />
über die Möglichkeit der lückenlosen Aufzeichnung des Spielverlaufs und damit die automatisierte<br />
Erfassung bestimmter Indikatoren problematischen Spielverhaltens als Ausgangspunkt für die<br />
Kontaktaufnahme durch geschulte Fachkräfte.
4 von 4<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e im Internet – Ausgewählte Möglichkeiten des Spielerschutzes.<br />
• Verpflichtung zur persönlichen Anmeldung durch Vorlage eines Personalausweises <strong>bei</strong> Einrichtung eines<br />
Spielkontos<br />
• Verbot der Spielteilnahme im Demo-/Trainingsmodus für Personen unter 18 Jahren<br />
• Deutlich sichtbare Informationen zum Spielangebot im Sinne des Verbraucherschutzes: Aufklärung über<br />
die Risiken; Informationen zur Gewinnwahrscheinlichkeit; Integration von Hinweisen, die ein kontrolliertes<br />
Spielverhalten fördern<br />
• Individuelle Festlegung der maximalen Einsatz-, Gewinn- und Verlusthöhe sowie der Gesamtspieldauer<br />
(pro Tage/Woche) im Vorfeld der Spielteilnahme<br />
• Benutzung eines einzigen Spielkontos sowie einer einzigen Kreditkarte pro Spielteilnehmer<br />
• In regelmäßigen Abständen erscheinende Anzeige der Gesamtspielzeit, der getätigten Einsätze und der<br />
erzielten Gewinne bzw. Verluste<br />
• Einbau von Realitätsüberprüfungen: Unterbrechung einer kontinuierlichen Spielteilnahme über interaktive<br />
Dialogfenster nach einer bestimmten Zeitspanne; zusätzliches Bestätigen eines ungewöhnlich hohen<br />
Spieleinsatzes<br />
• Unterbindung einer zu raschen Spielgeschwindigkeit<br />
• Verbot von gezielten Manipulationen des Spielablaufs sowie von Lockangeboten, die zum Spielen<br />
animieren sollen (z.B. kostenloses Startkapital)<br />
• Restriktionen bezüglich der Produktvermarktung, z.B. Verzicht auf Werbung mit Aufforderungscharakter<br />
• Bereitstellung von umfassenden Materialien zur <strong>Glücksspiel</strong>sucht inklusive Verweisen auf Spieler-Versorgungseinrichtungen,<br />
einem Test zur Beurteilung des eigenen Spielverhaltens und der Möglichkeit des<br />
Herunterladens von spezieller Software, mit der der Zugang zu <strong>Glücksspiel</strong>seiten blockiert werden kann<br />
• Überwachung der Spielaktivitäten: Früherkennung des problematischen Spielverhaltens anhand von<br />
Aufzeichnungen des Spielverlaufs unter Berücksichtigung des Datenschutzes als Ausgangspunkt für die<br />
persönliche Kontaktaufnahme durch geschulte Fachkräfte (Verpflichtung zum Ausschluss von Kunden<br />
mit einem problematischen Spielverhalten)<br />
• Möglichkeit der Selbstsperre durch den Spieler oder der Fremdsperre durch den Anbieter einschließlich<br />
einer Vernetzung der Sperrdateien off- und online<br />
• Kontinuierliche Evaluation der Spielerschutzmaßnahmen mit dem Ziel der Effektivitätsoptimierung<br />
Von der Betreiberseite aus lässt sich derzeit wenig Bereitschaft erkennen, Maßnahmen zum<br />
Spielerschutz umzusetzen. Es zeigen sich im Gegenteil mehr profitorientierte Vorgehensweisen,<br />
die den Präventionszielen und der Gefahrenabwehr grundlegend widersprechen, wie bspw. eine<br />
starke Abweichung der Auszahlungsquoten zwischen Demo- und Realspielbetrieb zur Anwerbung<br />
von Neukunden.<br />
Letztlich werden sich die Gefahren des Online-Gamblings nur durch rechtliche<br />
Rahmenbedingungen minimieren lassen. Momentan werden auf internationaler Ebene<br />
Regulationsmodelle diskutiert, die von einem grundsätzlichen Verbot bis zu einer<br />
uneingeschränkten Öffnung des Marktes reichen. So ist bspw. in Großbritannien mit dem<br />
Gambling Act das <strong>Glücksspiel</strong>recht im Allgemeinen liberalisiert und das Online-Gambling reguliert.<br />
In Amerika dagegen ist das <strong>Glücksspiel</strong>en im Internet bzw. die finanzielle Transaktion zwischen<br />
US-Bürgern und Online-<strong>Glücksspiel</strong>betreibern verboten („Unlawful Internet Gambling Enforcement<br />
Act“). Eine weitere Möglichkeit zur Eindämmung von <strong>Glücksspiel</strong>en im Internet wird in Australien<br />
angewendet: durch spezielle Filterprogramme werden bestimmte Websites blockiert, was zu einer<br />
Reduzierung, nicht aber zu einer vollständigen Verhinderung von <strong>Glücksspiel</strong>en im Internet führt.<br />
Als Argument gegen die Zweckmäßigkeit eines Verbots von Online-Gambling lässt sich anführen,<br />
dass das Mittel der Prohibition im Suchtbereich in der Regel die Zielvorgaben verfehlt hat.<br />
Abschließend ist festzustellen, dass das Thema <strong>Glücksspiel</strong>en im Internet von internationalen<br />
Organisationen wie den Vereinten Nationen bislang nur mit geringer Aufmerksamkeit verfolgt wird.<br />
Quelle: Hayer T, Bachmann M, Meyer G (2005). Pathologisches Spielverhalten <strong>bei</strong> <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
im Internet. Wiener Zeitschrift für Suchtforschung 28 (1/2): 29-41.<br />
Das Literaturreferat wurde erstellt von U. Buchner.<br />
Die hier vorgestellten Texte Dritter geben die Meinungen der vorgestellten Autoren und nicht<br />
unbedingt die Meinung der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern wider.
2 von 3<br />
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Barrieren, die von den jeweiligen Autoren<br />
identifiziert wurden:<br />
Tabelle 1: Übersicht über die Barrieren, die der Inanspruchnahme formeller Hilfen entgegenstehen<br />
Barrieren Autoren<br />
Angst Nett et al. (2003)<br />
Emotional gefärbte Ablehnung von Hilfeeinrichtungen<br />
bzw. negative Einstellung gegenüber<br />
der Behandlung<br />
Evans & Delfabbro (2004)<br />
Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
Mangel an Wissen über Hilfeeinrichtungen Evans & Delfabbro (2004)<br />
Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
Nett et al. (2003)<br />
Nicht dazu in der Lage sein, über das Problem Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
zu sprechen<br />
Problemverleugnung Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
Nett et al. (2003)<br />
Scham bzw. Scham und Stolz Evans & Delfabbro (2004)<br />
Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
Nett et al. (2003)<br />
Sorge vor Stigmatisierung Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
Sorge vor Bevormundung und Gängelung Evans & Delfabbro (2004)<br />
Wunsch, das Problem aus eigener Kraft zu Evans & Delfabbro (2004)<br />
lösen<br />
Hodgins & El-Guebaly (2000)<br />
Wunsch, vor Familie, Freunden und Kollegen Evans & Delfabbro (2004)<br />
unentdeckt zu bleiben<br />
Zudem konnten Wohl et al. (2007) nachweisen, dass vor allem zwei Faktoren entscheidend zur<br />
Verhinderung einer Behandlungsaufnahme und zur Aufrechterhaltung des problematischen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ens <strong>bei</strong>tragen: (1) eine Attribuierung von Glück als personengebundene Eigenschaft,<br />
d.h. es sind dysfunktionale Überzeugungen wie „ich bin ein Glückspilz“ in das Selbstkonzept integriert<br />
und verzerren die Realitätswahrnehmung in dem Sinn, dass Verluste <strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong><br />
schwächer wahrgenommen werden als Gewinne, sowie (2) ein <strong>bei</strong> problematischen Spielern spezifisches<br />
hedonistisches Spielerleben.<br />
Diskussion<br />
Insgesamt zeigen die Daten einen positiven Zusammenhang zwischen der Ausprägung einer<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht, den damit einhergehenden negativen finanziellen und psychosozialen Folgen<br />
und der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme formeller Hilfen. Die Ergebnisse legen zudem<br />
nahe, dass es bislang noch kaum gelungen ist, Spieler in einem frühen Stadium der Erkrankung zu<br />
erreichen. Für eine Inanspruchnahme formeller Hilfen müssen folgende Fragen (Tabelle 2) positiv<br />
beantwortet werden:<br />
Tabelle 2: Faktoren, die eine Inanspruchnahme formeller Hilfen beeinträchtigen<br />
Stadien des Entscheidungs- Beeinflussende Faktoren<br />
prozesses<br />
1. Problemeinsicht:<br />
Habe ich ein Problem, das<br />
durch Hilfe erleichtert werden<br />
kann?<br />
• allgemeine Verleugnungstendenzen<br />
• mangelnde Problemeinsicht<br />
• Attribuierung von Glück als personengebundene Eigenschaft<br />
• hedonistische Färbung des Spielerlebens<br />
• hohe <strong>Komorbidität</strong>sraten<br />
• Zuschreibung von hoher Eigenverantwortlichkeit <strong>bei</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
• Unsichtbarkeit des problematischen und pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>s<br />
• wenig Feedback aus dem sozialen Nahkreis
2. Abwägung:<br />
Soll ich um Hilfe bitten?<br />
3. Umsetzung:<br />
Wie komme ich an die Hilfen,<br />
die ich benötige?<br />
3 von 3<br />
• Jugendliche: Dominanz der Gefühle von Unverwundbarkeit und Unbesiegbarkeit<br />
• Vorstellung, dass problematisches und pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
auch aus eigener Kraft bewältigt werden kann<br />
• Hohe psychosoziale Kosten <strong>bei</strong> Inanspruchnahme: Bedrohung von<br />
Selbstbestimmung und Autonomie, Stigmatisierung, Scham, verletzter<br />
Stolz<br />
• Finanzieller und zeitlicher Aufwand<br />
• Jugendliche: Risikoverhaltensweisen erfüllen entwicklungspsychologisch<br />
wichtige Funktionen<br />
• Unkenntnis oder falsche Vorstellungen über formelle Hilfen<br />
• Aufsuchen anderer, nicht glücksspielspezifischer Hilfen<br />
Die Problemeinsicht wird dadurch erschwert, dass – laut einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage<br />
in der deutschsprachigen Schweiz – der <strong>Glücksspiel</strong>sucht eher internale Ursachen<br />
zugeschrieben werden als dies <strong>bei</strong> der Alkohol- oder Heroinabhängigkeit der Fall ist. Zudem wird<br />
professioneller Hilfe <strong>bei</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht ein geringerer Stellenwert zugesprochen. Dies spielt<br />
auch eine entscheidende Rolle <strong>bei</strong> der Abwägung: professionelle Hilfe wird eher als „förderlich“<br />
denn als „zwingend notwendig“ erachtet. Die Inanspruchnahme von Hilfe stellt einen Indikator<br />
dafür da, dass Menschen zentrale gesellschaftliche Erwartungen nicht mehr erfüllen können.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Menschen mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten finden bislang nur schwer<br />
Zugang zum Hilfesystem. Zum Teil werden sie mit glücksspielspezifischen Barrieren konfrontiert.<br />
Die bisherigen Studien lassen gemeinsame Strukturen und Prozesse der Inanspruchnahmeprozesse<br />
erkennen, die folgende Schlussfolgerungen erlauben:<br />
• Allgemeine Aufklärung: Die adäquate Problemwahrnehmung muss über eine allgemeine<br />
Aufklärung über <strong>Glücksspiel</strong>sucht (Krankheitsbild, Konsequenzen, Behandlungsangebote)<br />
gefördert werden. In eine solche Aufklärung sollten die Grundsätze über Zufalls- und<br />
Wahrscheinlichkeitsprozesse sowie die Thematisierung von Selbstheilungsprozessen mit eingebunden<br />
werden. Zudem sollte die Aufklärung Stigmatisierungs- und Abwertungstendenzen<br />
entgegenwirken.<br />
• Kontinuierliche allgemeine Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t: Schlüsselpersonen sollen dazu in die<br />
Lage versetzt werden, frühzeitig Hinweise auf problematisches Spielen zu erkennen und Wege<br />
in die Beratung aufzuzeigen. Professionelle Fachkräfte im Gesundheitswesen müssen in der<br />
Ansprache der Betroffenen und dem gezielten Einsatz von Screening-Instrumenten geschult<br />
werden.<br />
• „Soziale Dienstleistungen“: Beratungs- und Behandlungsstellen sollten betonen, dass die<br />
Inanspruchnahme ihrer Dienste die Selbstbestimmung fördert. Dies könnte etwa darin liegen,<br />
eine „soziale Dienstleistung“ statt einer „sozialen Hilfe“ zu erbringen.<br />
• Werbung für Beratungsangebote und Behandlungsansätze: Informationen müssen dort<br />
platziert werden, wo sich Spieler aufhalten. Außerdem müssen niedrigschwellige Hilfen<br />
angeboten werden, z.B. in Form von Online-Beratung oder Telefonhotlines.<br />
• Handlungskompetenz stärken: Das Personal von Beratungs- und Behandlungsstellen sollte<br />
in seiner Handlungskompetenz im Umgang mit Spielern und indirekt Betroffenen gestärkt<br />
werden.<br />
Quelle: Laging M (2009). Die Inanspruchnahme formeller Hilfen durch Menschen mit problematischem<br />
oder pathologischem <strong>Glücksspiel</strong>verhalten. Suchttherapie 10: 68-74.<br />
Das Literaturreferat wurde erstellt von U. Buchner.<br />
Die hier vorgestellten Texte Dritter geben die Meinungen der vorgestellten Autoren und nicht<br />
unbedingt die Meinung der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern wider.
LITERATURREFERAT<br />
Kann kontrolliertes Spielen ein mögliches Ziel in der<br />
Behandlung pathologischer <strong>Glücksspiel</strong>er sein?<br />
Einleitung<br />
Obwohl Studien zeigen, dass eine psychologische Intervention <strong>bei</strong> pathologischem<br />
<strong>Glücksspiel</strong> kurz- und langfristig positive Folgen hat, bleibt die Erkrankung häufig<br />
unbehandelt. So nehmen <strong>bei</strong>spielsweise in den USA nur 3% der pathologischen<br />
Spieler professionelle Hilfe in Anspruch. Von diesen bricht etwa die Hälfte die<br />
Behandlung vorzeitig ab (Ladouceur, Gosselin, Laberge & Blaszczynski, 2001). In<br />
einer Studie in Australien (Dowling & Smith, 2007) wurde kontrolliertes Spielen als<br />
alternatives Behandlungsziel angeboten und von einem Drittel der Betroffenen<br />
ausgewählt. Als Gründe dafür wurden der Spaß am Spielen, der Glaube, dass<br />
Abstinenz ein unrealistisches Ziel sei sowie der Wunsch, das exzessive Spielen zu<br />
meistern, angegeben. Die Studie liefert einen Hinweis darauf, dass dieses<br />
Behandlungsziel Spieler anzieht, die anfänglich daran zweifeln, dass sie zu einer<br />
Abstinenz in der Lage sind, da 10% der Teilnehmer, die sich zunächst für kontrolliertes<br />
Spielen entschieden hatten, dies mit der Intention taten, ihr Ziel im Verlauf<br />
der Behandlung in Abstinenz zu ändern.<br />
Daher stellt sich die Frage, ob kontrolliertes Spielen ein mögliches Ziel in der<br />
Behandlung pathologischer <strong>Glücksspiel</strong>er sein kann. Daran schließt sich die Frage<br />
an, anhand welcher Charakteristika der Spieler sich ein erfolgreicher Therapieabschluss<br />
voraussagen lässt.<br />
Methodik<br />
Die Auswahl der Teilnehmer fand nach einem telefonischen Screening statt. Die<br />
Befragungszeitpunkte waren vor und nach der Behandlung sowie nach sechs bzw.<br />
zwölf Monaten.<br />
„Kontrolliertes Spielen“ wurde als eine Reduktion der Spielaktivitäten bezüglich<br />
Häufigkeit, Zeit und Geld definiert, so dass das Spielen keine schädigenden<br />
Konsequenzen mehr für die Spieler und ihr Umfeld hat.<br />
Während der gesamten Untersuchung hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihr<br />
Behandlungsziel in Abstinenz zu ändern.<br />
Die Behandlung fand als kognitive Verhaltenstherapie über 12 Wochen statt. Bei<br />
Bedarf wurden zusätzliche Sitzungen vereinbart. Grundlage der Therapie stellt ein<br />
Therapiemanual mit sieben Komponenten dar:<br />
(1) Steigerung der Motivation (1 Sitzung): angelehnt an das Motivational<br />
Interviewing (Miller & Rollnick, 1991)<br />
(2) Festlegung persönlicher Ziele (2 Sitzungen): Festlegung von Spielfrequenz,<br />
Höhe des vorgesehenen Geldes, Dauer der Spiele sowie<br />
Strategie zur Reduktion (schrittweise versus sofortige Reduktion)<br />
(3) Identifikation von Risikosituationen und Auswahl möglicher Verhaltensweisen<br />
(1 Sitzung)<br />
(4) Analyse der kognitiven Verzerrungen (1 Sitzung)<br />
(5) Aufmerksamkeit auf und Korrektur von kognitiven Verzerrungen, die mit<br />
dem <strong>Glücksspiel</strong> zusammenhängen (3 Sitzungen)<br />
BAS e.V. (VR 15964)<br />
Bankverbindung:<br />
Bank für Sozialwirtschaft AG<br />
Konto-Nr. 8890100<br />
BLZ 700 205 00<br />
1. Vorsitzender:<br />
PD Dr. med. Norbert Wodarz<br />
2. Vorsitzender:<br />
Prof. Dr. Dr. Dr. Felix Tretter<br />
Schatzmeister:<br />
Bertram Wehner, Dipl.-Sozialpäd. (FH)<br />
Bayerische<br />
Akademie für<br />
Suchtfragen<br />
in Forschung und Praxis BAS e.V.<br />
Landwehrstr. 60-62<br />
80336 München<br />
Tel.: 089-530 730-0<br />
Fax: 089-530 730-19<br />
E-Mail: bas@bas-muenchen.de<br />
Web: www.bas-muenchen.de<br />
Kooperationspartner:<br />
Bayerische Akademie für<br />
Suchtfragen in Forschung<br />
und Praxis e.V. (BAS)<br />
www.bas-muenchen.de<br />
IFT Institut für Therapieforschung<br />
www.ift.de<br />
Landesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft<br />
der freien Wohlfahrtspflege<br />
in Bayern (LAGFW)<br />
www.lagfw.de<br />
Geschäftsstelle:<br />
Edelsbergstr. 10<br />
80686 München<br />
info@lsgbayern.de<br />
www.lsgbayern.de<br />
Vorstandsmitglieder:<br />
Christiane Fahrmbacher-Lutz,<br />
Apothekerin<br />
Dr. rer.soc. Christoph Kröger,<br />
Dipl.-Psychologe<br />
Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. med. Jobst Böning
(6) Exposition einer simulierten Spielsitzung (2 Sitzungen)<br />
Spieler mit Behandlungsziel Abstinenz nahmen nicht an diesen Sitzungen teil.<br />
(7) Rückfallprophylaxe (2 Sitzungen) adaptiert nach einem Modell von Marlatt (1985)<br />
2 von 4<br />
Zu Beginn jeder Sitzung wurde der tägliche Selbstbeobachtungsbogen ausgewertet (Spielhäufigkeit,<br />
Höhe des verspielten Geldes, Zeit), gefolgt von einer Besprechung über den Fortschritt und<br />
einer Überprüfung des Behandlungsziels. Zusätzlich zu den Sitzungen bekamen die Teilnehmer<br />
Hausaufgaben oder Hintergrundinformationen als Vorbereitung auf die nächste Sitzung.<br />
Variablen und Instrumente<br />
Als Hauptindikatoren für <strong>Glücksspiel</strong>en wurden folgende Bereiche untersucht:<br />
(1) DSM-IV-Kriterien für pathologisches Spielen,<br />
(2) Häufigkeit des <strong>Glücksspiel</strong>ens mit Anzahl der <strong>Glücksspiel</strong>-Sitzungen, Anzahl der mit <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
verbrachten Stunden und Höhe des <strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong> eingesetzten Geldes in der<br />
vergangenen Woche,<br />
(3) Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit,<br />
(4) subjektive Beeinträchtigung und Wunsch nach Behandlung sowie<br />
(5) Einfluss der <strong>Glücksspiel</strong>problematik auf verschiedene Bereiche des Lebens (soziales Umfeld,<br />
Partnerschaft, Familie, Ar<strong>bei</strong>t, Stimmung, Schlaf, physische Gesundheit und finanzielle<br />
Aspekte)<br />
Als sekundäre Indikatoren für <strong>Glücksspiel</strong>en wurden verzerrte Kognitionen in Bezug auf das<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en, Lebensqualität, Vorhandensein und Schweregrad von Depression und Angststörungen,<br />
Wille zur Veränderung („Readiness to Change Questionnaire“, Rollnick et al., 1992)<br />
sowie das Vorhandensein von Achse-I- oder Achse-II-Erkrankungen untersucht.<br />
Ergebnisse<br />
Insgesamt nahmen 89 Teilnehmer die Behandlung auf. Da<strong>bei</strong> handelte es sich um 48% Männer<br />
und 52% Frauen. Insgesamt hatten 97% der Teilnehmer Probleme mit Spielautomaten, im Schnitt<br />
war das Spielen seit 7,8 Jahren problematisch. In der Woche vor dem telefonischen Screening<br />
spielten 77% mindestens einmal pro Woche; im Schnitt betrug die Spieldauer 8 Stunden, der verspielte<br />
Betrag $ 520. 64% haben Schulden aufgrund des <strong>Glücksspiel</strong>s. Im Schnitt wurden bislang<br />
<strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong>en $ 75.000 verspielt. Von den Teilnehmern berichteten 63%, ihre eigenen Limits<br />
in Bezug auf Geld nicht einzuhalten. Ähnliches gilt für die Limits bezüglich Spielhäufigkeit und Zeit.<br />
74% hatten wegen ihrer <strong>Glücksspiel</strong>problematik früher schon Kontakt mit dem Hilfesystem.<br />
Teilnehmer, die die Behandlung abschlossen, nahmen im Schnitt an 14 Sitzungen teil. Acht<br />
Teilnehmer nahmen zusätzliche Sitzungen zwischen Behandlungsende und Nachuntersuchungen<br />
in Anspruch.<br />
Insgesamt schlossen 69% der Teilnehmer das Programm ab. Ein Unterschied zwischen den Teilnehmern,<br />
die die Behandlung abschlossen bzw. abbrachen, war, dass Teilnehmer, die die<br />
Behandlung abschlossen, signifikant häufiger angaben, das Therapieziel Kontrolle gewählt zu<br />
haben, weil sie gerne weiterhin spielen möchten. Bezüglich der DSM-IV-Kriterien vor der Behandlung<br />
sowie der sozio-demographischen Variablen gab es keine Unterschiede zwischen den <strong>bei</strong>den<br />
Teilnehmergruppen.<br />
Hauptindikatoren für <strong>Glücksspiel</strong>en:<br />
Bezüglich der von 0-10 skalierten DSM-IV-Kriterien wiesen vor der Behandlung alle Teilnehmer<br />
einen Wert von fünf oder höher auf. Nach der Behandlung zeigten dagegen 63% der Teilnehmer<br />
einen Wert unter fünf. Dies zeigte sich auch <strong>bei</strong> der 6- und 12-Monats-Nachuntersuchung (56%<br />
bzw. 51%). Bei einer Betrachtung der Teilnehmer, die die Behandlung abschlossen, ergaben sich<br />
92% <strong>bei</strong> Behandlungsende und 80% bzw. 71% <strong>bei</strong> der 6- und 12-Monats-Nachuntersuchung. Der
LITERATURREFERAT<br />
Einmal Spieler – immer Spieler? Veränderungen im Spielverhalten<br />
<strong>bei</strong>m Übergang von Jugend- zum Erwachsenenalter<br />
Einleitung<br />
In einer Reihe an Studien hat sich bislang einheitlich gezeigt, dass die Prävalenzraten<br />
für pathologisches und problematisches <strong>Glücksspiel</strong>en <strong>bei</strong> Jugendlichen im<br />
Vergleich zu Erwachsenen höher sind. Zwischen 60-80% der Jugendlichen im<br />
Alter von 13-17 Jahren spielen mindestens einmal im Jahr ein <strong>Glücksspiel</strong>, etwa<br />
3-5% berichten von Verhaltensweisen, die auf pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en hinweisen,<br />
wie z.B. den Verlusten hinterherjagen, gedankliche Beschäftigung mit dem<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en, Versäumen von anderen wichtigen Verpflichtungen oder Lügen.<br />
Bei Jugendlichen wird problematisches und pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>verhalten<br />
mit einer Reihe anderer Probleme in der Entwicklung in Verbindung gebracht. So<br />
zeigen sich erhöhtes Risikoverhalten, reduzierte Schulleistungen sowie eine<br />
schlechtere psychosoziale Anpassung. Zudem ist die Involviertheit in andere Risikoverhaltensweisen<br />
erhöht, wie bspw. Risikofahren und Trinken.<br />
Bisherige Studien zeigen, dass der Anteil an Personen, die problematisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> zeigen, von der Adoleszenz zum frühen Erwachsenenalter relativ stabil<br />
bleibt. Daher gibt es die Annahme, dass das <strong>Glücksspiel</strong>verhalten <strong>bei</strong> Jugendlichen<br />
ein zuverlässiger Prädiktor für das <strong>Glücksspiel</strong>verhalten <strong>bei</strong> Erwachsenen ist.<br />
Da diese Daten allerdings lediglich in aggregierter Form vorliegen, können keine<br />
Aussagen über das individuelle Spielverhalten getroffen werden. Es ist durchaus<br />
möglich, dass einige Jugendliche nur vorübergehend spielen. Bei Erwachsenen ist<br />
bekannt, dass das <strong>Glücksspiel</strong>verhalten häufig ein transitorisches Phänomen<br />
(Slutske et al., 2003; Winters et al., 2005) ist. In einer Nachbefragung (12-18 Monate)<br />
von Haworth (2005) wurden lediglich 52% der Personen, die ursprünglich als<br />
Problemspieler identifiziert wurden, erneut dieser Gruppe zugeordnet.<br />
Daher wurden in der vorliegenden Studie jugendliche Spieler <strong>bei</strong>m Übergang in<br />
das Erwachsenenalter (15 Jahre bis 18-19 Jahre) in einer Langzeituntersuchung in<br />
Hinblick auf die Vorhersagekraft jugendlichen Spielverhaltens auf das Spielverhalten<br />
<strong>bei</strong> Erwachsenen untersucht. Die zugrundeliegende Hypothese war, dass<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en auch <strong>bei</strong> Jugendlichen ein transitorisches Phänomen darstellen<br />
kann und Jugendliche, die in einem Jahr spielen, nicht notwendigerweise auch im<br />
darauffolgenden Jahr spielen und nicht alle, die als Jugendliche spielen, auch als<br />
Erwachsene spielen.<br />
Methodik<br />
Teilnehmer aus einer Langzeitverlaufsstudie in Süd-Australien, die zu Beginn der<br />
Studie 14-15 Jahre alt waren, wurden nach jeweils einem Jahr zu insgesamt vier<br />
Messzeitpunkten nachbefragt. Insgesamt lagen für 578 Personen für alle vier<br />
Messzeitpunkte gültige Daten vor. Eine weitere Bedingung für den Einschluss der<br />
Daten in die Auswertung war, dass die entsprechende Person zum letzten Messzeitpunkt<br />
über 18 Jahre alt war und somit legal alle <strong>Glücksspiel</strong>angebote nutzen<br />
kann.<br />
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung (2001-2003) war es in Australien legal, mit 16<br />
Jahren Lotto oder Rubbellose zu spielen. Für die Spielteilnahme an den übrigen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en ist die Altersgrenze 18 Jahre.<br />
BAS e.V. (VR 15964)<br />
Bankverbindung:<br />
Bank für Sozialwirtschaft AG<br />
Konto-Nr. 8890100<br />
BLZ 700 205 00<br />
1. Vorsitzender:<br />
PD Dr. med. Norbert Wodarz<br />
2. Vorsitzender:<br />
Prof. Dr. Dr. Dr. Felix Tretter<br />
Schatzmeister:<br />
Bertram Wehner, Dipl.-Sozialpäd. (FH)<br />
Bayerische<br />
Akademie für<br />
Suchtfragen<br />
in Forschung und Praxis BAS e.V.<br />
Landwehrstr. 60-62<br />
80336 München<br />
Tel.: 089-530 730-0<br />
Fax: 089-530 730-19<br />
E-Mail: bas@bas-muenchen.de<br />
Web: www.bas-muenchen.de<br />
Kooperationspartner:<br />
Bayerische Akademie für<br />
Suchtfragen in Forschung<br />
und Praxis e.V. (BAS)<br />
www.bas-muenchen.de<br />
IFT Institut für Therapieforschung<br />
www.ift.de<br />
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der freien Wohlfahrtspflege<br />
in Bayern (LAGFW)<br />
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Edelsbergstr. 10<br />
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Christiane Fahrmbacher-Lutz,<br />
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Ehrenvorsitzender: Prof. Dr. med. Jobst Böning
Ergebnisse<br />
2 von 3<br />
Prävalenz von selbstberichtetem <strong>Glücksspiel</strong>verhalten<br />
Insgesamt wurden an vier Messzeitpunkten Daten erhoben, da<strong>bei</strong> fanden zwei Messungen in der<br />
Adoleszenz (15 Jahre, 16-17 Jahre) statt, eine Messung im Übergang zum Erwachsenenalter<br />
(17-18 Jahre) und die abschließende Messung im Erwachsenenalter (18-19 Jahre).<br />
Da<strong>bei</strong> zeigt sich, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Spielteilnahme in der Adoleszenz relativ<br />
gleich bleibt und <strong>bei</strong>m Übergang in das Erwachsenenalter bzw. im Erwachsenenalter ansteigt. Die<br />
Unterschiede im Spielverhalten zwischen den Geschlechtern kristallisieren sich erst mit der Zeit<br />
heraus: Zunächst zeigen sich keine Unterschiede, später zeigen Jungen mehr Interesse an Sportwetten,<br />
Mädchen bevorzugen eher Rubbellose.<br />
Tabelle: Prävalenz der <strong>Glücksspiel</strong>teilnahme über die Zeit<br />
Zeitpunkt 1<br />
(Alter 15 Jahre)<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Zeitpunkt 2<br />
(Alter 16-17 Jahre)<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Zeitpunkt 3<br />
(Alter 17-18 Jahre)<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Zeitpunkt 1<br />
(Alter 18-19 Jahre)<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Kartenspiele 21,9 17,0 19,1 13,3 21,9 12,0 33,1 15,3<br />
Spielautomaten 5,3 2,5 5,1 5,8 32,0 35,3 60,7 61,3<br />
Pferderennen 12,4 10,8 12,9 11,8 16,3 12,5 21,3 15,5<br />
Sportwetten 17,4 12,0 14,0 6,5 14,6 6,0 20,2 4,8<br />
Lotterien 19,1 16,5 21,9 19,3 26,4 24,0 33,7 35,0<br />
Lose und Rubbellose<br />
26,4 34,5 27,0 40,0 35,4 47,5 39,3 50,3<br />
Stabilität von <strong>Glücksspiel</strong>en über die Zeit<br />
Insgesamt nahmen 13% der Studienteilnehmer über den gesamten Verlauf der Studie an keinem<br />
<strong>Glücksspiel</strong> teil, 18% spielten nur in einem Jahr, 17% spielten in zwei Jahren, 24% spielten in drei<br />
Jahren und 27% spielten in allen vier Jahren.<br />
Tabelle: Die Stabilität von <strong>Glücksspiel</strong>verhalten über die Zeit<br />
keine Spielteilnahme<br />
Spielteilnahme<br />
in einem Jahr<br />
Spielteilnahme<br />
in zwei Jahren<br />
Spielteilnahme<br />
in drei Jahren<br />
Spielteilnahme<br />
in vier Jahren<br />
% % % % %<br />
Kartenspiele 59,9 22,3 9,7 4,8 3,3<br />
Spielautomaten 32,4 37,4 24,4 4,8 0,7<br />
Pferderennen 69,9 17,0 6,2 4,2 3,1<br />
Sportwetten 75,6 13,7 6,9 2,1 1,7<br />
Lotterien 49,5 24,0 12,8 7,6 6,1<br />
Lose und Rubbellose<br />
33,7 19,0 16,1 17,1 14,0<br />
Die Beziehung zwischen <strong>Glücksspiel</strong>en in der Adoleszenz und im Erwachsenenalter<br />
Es zeigt sich nur eine schwache Beziehung zwischen der Teilnahme an <strong>Glücksspiel</strong>en im Jugend-<br />
und Erwachsenenalter <strong>bei</strong> einigen <strong>Glücksspiel</strong>en. Lotterien sowie Spiele, die einen Geschicklichkeitsanteil<br />
haben, werden häufiger sowohl im Jugend- wie auch im Erwachsenenalter gespielt.<br />
Tabelle: Prozentuale Überschneidung zwischen <strong>Glücksspiel</strong>teilnahme in der Jugend und im Erwachsenenalter<br />
keine Spielteilnahme Spielteilnahme im<br />
Jugend- und Erwachsenenalter<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Spielteilnahme im<br />
Erwachsenenalter,<br />
nicht in der Jugend<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Spielteilnahme in der<br />
Jugend, nicht im<br />
Erwachsenen-alter<br />
Jungen<br />
(%)<br />
Mädchen<br />
(%)<br />
Kartenspiele 55,1 73,5 10,1 5,8 23,0 9,5 11,8 11,3<br />
Spielautomaten 36,5 37,7 4,5 1,3 54,5 59,8 0,6 1,3<br />
Pferderennen 70,2 78,6 6,7 4,8 12,9 10,5 5,6 6,1<br />
Sportwetten 65,7 84,1 7,3 1,3 11,8 3,6 10,1 11,1<br />
Lotterien 55,6 58,9 10,7 10,7 21,3 24,2 7,9 6,1<br />
Lose und Rubbellose<br />
46,6 39,0 15,2 24,7 23,6 25,8 10,7 10,5
LITERATURREFERAT<br />
Pathologische Internetnutzung – ein Überblick<br />
Einleitung<br />
Mit der zunehmenden Verbreitung von PC und Internet nehmen auch die Berichte<br />
über eine missbräuchliche Verwendung zu. Die ersten Berichte über exzessiven<br />
oder unangemessenen Computergebrauch gab es bereits in den 1970er Jahren.<br />
Doch erst seit den 1990er Jahren wird das Thema in der medizinischen und psychologischen<br />
Literatur aufgegriffen. Obwohl die pathologische Internetnutzung<br />
immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, gibt es bis heute keine allgemein<br />
gültige Definition des Phänomens. Es besteht allerdings Einigkeit darüber, dass<br />
das Phänomen problematischen Computergebrauch <strong>bei</strong>nhaltet, die Betroffenen<br />
darunter leiden und in wichtigen Lebensbereichen eingeschränkt sind.<br />
Definition und Klassifikation<br />
Derzeit wird die korrekte Einordnung der pathologische Internetnutzung diskutiert.<br />
Einige Forscher ordnen pathologische Internetnutzung analog der stoffgebundenen<br />
Abhängigkeiten ein, andere unter die Zwangserkrankungen und wieder andere<br />
unter die Impulskontrollstörungen. Diese verschiedenen Ansätze spiegeln sich<br />
auch in den unterschiedlichen Namen wider: zwanghafter Computergebrauch,<br />
pathologischer Internetgebrauch, problematischer Internetgebrauch, Internetsucht<br />
oder Internetabhängigkeit. Es besteht auch noch keine Einigkeit darüber, ob der<br />
Fokus der Störung auf dem Computergebrauch oder dem Internetgebrauch liegt.<br />
Es gibt inzwischen mehrere Definitionen für pathologische Internetnutzung. Young<br />
(1998) schlägt die diagnostischen Kriterien in Anlehnung an die Kriterien für Pathologisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong> vor. Da<strong>bei</strong> wird nur der nicht-essentielle Computer- bzw.<br />
Internetgebrauch, d.h. nicht im Rahmen von Ausbildung oder Beruf stattfindender<br />
Computer- bzw. Internetgebrauch, berücksichtigt. Die pathologische Internetnutzung<br />
umfasst da<strong>bei</strong> folgende fünf Subtypen:<br />
1. Cybersexabhängigkeit (Cybersexual addiction): Bei Personen, die Online-<br />
Pornographie anschauen, herunterladen und handeln oder in Chat-<br />
Räumen für Rollenspiele für Erwachsene eingebunden sind.<br />
2. Cyberbeziehungsabhängigkeit (Cyber-relational addiction): Die virtuellen<br />
Beziehungen werden wichtiger als die realen Beziehungen.<br />
3. Internetzwang (Net compulsion) mit einer Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen<br />
inklusive Online-<strong>Glücksspiel</strong>, Einkaufen oder Aktienhandel<br />
4. Informationsüberflutung (Information overload): Es wird übermäßig viel<br />
Zeit dafür aufgewendet, Informationen zu sortieren, zu sammeln und zu<br />
organisieren.<br />
5. Computerabhängigkeit (Computer addiction): Abhängigkeit von Computerspielen<br />
Bei der Einordnung von pathologischer Internetnutzung in die Impulskontrollstörungen<br />
zeigen sich eine Reihe von Ähnlichkeiten mit anderen Impulskontrollstörungen,<br />
wie dem Pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>en. Bis zu einer genauen Klärung der<br />
Einordnung kann die pathologische Internetnutzung in die nicht näher bezeichnete<br />
Störung der Impulskontrolle eingeordnet werden.<br />
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2 von 3<br />
Einige Autoren, wie z.B. Griffiths (2000) und Huisman et al. (2001), stellen das Vorhandensein der<br />
Diagnose „pathologische Internetnutzung“ in Frage und kritisieren die bisherigen Versuche, pathologische<br />
Internetnutzung aufgrund der momentanen methodisch schwachen Untersuchungen als<br />
Störung einzuordnen.<br />
Diagnostik<br />
Für ein grobes Screening haben sich bislang folgende Fragen als hilfreich erwiesen:<br />
• Haben Sie das Gefühl, dass Sie sich übermäßig mit dem Computer oder dem Internet befassen?<br />
• Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Computer- oder Internetnutzung exzessiv, unangemessen<br />
oder wenig kontrolliert ist?<br />
• War der Drang, den Computer oder das Internet zu nutzen oder die Nutzung an sich, jemals<br />
so zeitumfassend, dass Sie sich deshalb traurig oder schuldig fühlten oder es zu<br />
ernsthaften Problemen in Ihrem Leben geführt hat?<br />
Bislang wurden u.a. folgende Beurteilungsinstrumente für pathologische Internetnutzung vorgestellt:<br />
• Internet Addictive Behavior Inventory (IRABI) von Brenner (1997): 32 Items mit guter interner<br />
Konsistenz<br />
• Internet Addiction Test (IAT) von Young (1998): 20 Items, reliabler und valider Test<br />
• Internet Behavior and Attitudes Scale von Morahan-Martin & Schumacher (2000): 25 Items<br />
Bislang hat sich allerdings noch kein Test als „Gold Standard” durchgesetzt.<br />
Epidemiologie<br />
Es gibt bereits eine Reihe von Studien, in denen die Prävalenzraten von pathologischer Internetnutzung<br />
geschätzt werden. Allerdings konzentrieren sich die meisten Studien auf die jüngere Bevölkerung.<br />
Die da<strong>bei</strong> ermittelten Prävalenzraten bewegen sich zwischen 0,9% (Studenten) und<br />
38% (Altersgruppe der 16-24jährigen). In den USA gibt es eine Telefonbefragung der Allgemeinbevölkerung<br />
(Altersgruppe über 18 Jahre), in der Prävalenzraten von 0,3% bis 0,7% ermittelt wurden.<br />
Insgesamt sind es unter den Betroffenen mehr Männer als Frauen zu finden; der Beginn der Erkrankung<br />
scheint in den späten 20ern oder den frühen 30ern zu liegen. Zwischen dem Beginn der<br />
Computernutzung und dem Beginn des problematischen Gebrauchs liegen etwa elf Jahre.<br />
<strong>Komorbidität</strong> psychischer Störungen<br />
Es gibt bislang zwei klinische Studien, in denen die <strong>Komorbidität</strong> <strong>bei</strong> pathologischer Internetnutzung<br />
untersucht wurde. Da<strong>bei</strong> wurden hauptsächlich affektive Störungen, Angststörungen und<br />
Impulskontrollstörungen gefunden.<br />
In Korea fanden Yoo et al. (2004) <strong>bei</strong> Schulkindern einen Zusammenhang zwischen den Ergebnissen<br />
des IAT und den Ergebnissen eines Tests zum Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätssyndrom.<br />
Sie gehen von einer Beziehung zwischen diesen <strong>bei</strong>den Erkrankungen aus.<br />
Ätiologie<br />
Bislang sind die Ursachen für pathologische Internetnutzung unbekannt. Es gibt allerdings verschiedene<br />
Theorien über die Entstehung der Erkrankung.<br />
• Kognitiv-behaviorale Theorie<br />
Davis (2001) schlägt ein kognitiv-behaviorales Modell zur Erklärung der pathologischen<br />
Internetnutzung vor. Da<strong>bei</strong> sind fehlangepasste Kognitionen, wie Selbstzweifel, selbstbezogenes<br />
Gedankenkreisen, niedrige Selbstwirksamkeit und negative Selbstzuschreibungen,<br />
entscheidend für die Entwicklung der pathologischen Internetnutzung. Aus dem<br />
übermäßigen Internetgebrauch ergeben sich negative Konsequenzen, bspw. in der Schule/Ar<strong>bei</strong>t<br />
oder im sozialen Umfeld, die wiederum zu einer Verringerung des Selbstwerts<br />
und einem zunehmenden sozialen Rückzug und dadurch zu einem vermehrten Internetgebrauch<br />
führen.
3 von 3<br />
• Defizite <strong>bei</strong> den Sozialkompetenzen<br />
Caplan (1998) geht in seiner Theorie davon aus, dass Defizite <strong>bei</strong> den Sozialkompetenzen<br />
bestehen. Seine erste Annahme ist, dass einsame und depressive Menschen ein negatives<br />
Bild von ihren Sozialkompetenzen haben. Seine zweite Annahme ist, dass es bestimmte<br />
Aspekte computermediierter Kommunikation gibt, die für diese Personen besonders<br />
anziehend sind, bspw. eine größere Flexibilität in der Selbstpräsentation oder die<br />
Möglichkeit, bestimmte Informationen auszulassen bzw. zu bear<strong>bei</strong>ten. Damit bietet das<br />
Internet die Möglichkeit, Einfluss auf den Eindruck, den man <strong>bei</strong> anderen hinterlässt, zu<br />
nehmen. Eine Präferenz der computermediierten Kommunikation kann seine Ursache in<br />
der Annahme haben, dass diese Form der Kommunikation leichter, weniger risikoreich und<br />
spannender ist.<br />
Behandlung<br />
Derzeit gibt es noch keine empirischen Daten zur Behandlung von pathologischer Internetnutzung,<br />
sondern lediglich erste klinische Erfahrungen.<br />
Bislang wurde häufig die kognitiv-behaviorale Therapie angewandt. Young (2007) hat kürzlich ein<br />
Handbuch herausgegeben, in dem als Ursachen für eine übermäßige Nutzung (binge behavior)<br />
emotionale Zustände, fehlangepasste Kognitionen und kritische Lebensereignisse genannt werden.<br />
Zur Förderung der Abstinenz schlägt sie u.a. folgende Methoden vor: die Nutzung eines externen<br />
Stopp-Signals, z.B. Wecker, die Festlegung der zu erledigenden Aufgaben im Vorfeld sowie<br />
den Aufbau alternativer Freizeitaktivitäten.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Obwohl das Verständnis für die Erkrankung zunimmt, gibt es bislang noch keine Einigung auf eine<br />
Definition. Dies erschwert Studien zur Prävalenz. Auch bezüglich der Screening-Instrumente bestehen<br />
noch Unklarheiten, da die Reliabilität und Validität der Instrumente bislang nicht zufriedenstellend<br />
überprüft wurde. Es gibt zudem noch keine Behandlungsstudien und es ist bislang unklar,<br />
welchen Patienten mit einer kognitiv-behavioralen Therapie geholfen werden kann oder ob bzw.<br />
wann eine Pharmakotherapie notwendig ist.<br />
Quelle: Shaw M, Black D W (2008). Internet Addiction. Definition, Assessment, Epidemiology and<br />
Clinical Management. CHS Drugs 22 (5): 353-365.<br />
Das Literaturreferat wurde erstellt von U. Buchner.<br />
Die hier vorgestellten Texte Dritter geben die Meinungen der vorgestellten Autoren und nicht unbedingt<br />
die Meinung der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern wider.
Newsletter Februar 2010<br />
sw<br />
LITERATURREFERAT<br />
Pathologische <strong>Glücksspiel</strong>er mit spätem Beginn der<br />
Erkrankung: klinische Korrelate und Geschlechtsunterschiede<br />
Einleitung<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong> (PG) ist ein heterogenes Krankheitsbild mit<br />
unterschiedlicher Ausprägung im Phänotyp. Wann die Erkrankung beginnt, hängt<br />
vermutlich von komplexen neurobiologischen, psychosozialen und genetischen<br />
Einflüssen ab. Der Beginn variiert deutlich von Kindheit und Jugend bis hin über<br />
alle Stufen des Erwachsenenalters. Bisher gab es allerding noch keine Studie, die<br />
den Einfluss des Alters <strong>bei</strong> Beginn der Erkrankung (age of onset) auf klinische<br />
Variablen des pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ens untersuchte.<br />
Studien beschäftigen sich meist nicht mit dem Zeitpunkt, an dem die Person zum<br />
ersten Mal alle Kriterien für eine Diagnose pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en erfüllte,<br />
sondern eher mit jenem, an dem eine Person zum ersten Mal Hilfe suchte. Aus der<br />
Literatur zu älteren pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ern ergeben sich allerdings einige<br />
Anhaltspunkte für spezifische Charakteristika: diese sind häufiger weiblich,<br />
verheiratet und haben größere Probleme am Ar<strong>bei</strong>tsplatz. Sie scheinen auch<br />
weniger häufig zu spielen, berichten weniger Probleme mit durch das Spielen<br />
verursachter Angst, geringeren täglichen Tabakgebrauch und haben weniger<br />
wahrscheinlich irgendwann in ihrem Leben Drogen konsumiert.<br />
Darüber hinaus gibt es signifikante Geschlechtsunterschiede in der klinischen<br />
Manifestation: die Männer sind eher jung, Singles, leben allein und sind kinderlos<br />
verglichen mit ihren weiblichen Gegenstücken. Zusätzlich haben männliche<br />
pathologische Spieler eher Probleme mit strategischen Spielen (wie z. B.<br />
Kartenspielen, Sportwetten) und machen mehr Schulden als Frauen. Der Zeitraum<br />
zwischen Beginn des Spielens und dem Zeitpunkt, zu dem ein Spieler Probleme<br />
entwickelt, scheint <strong>bei</strong> Männern länger zu sein. Bei Männern mit PG finden sich<br />
häufiger komorbide Alkoholbezogene Störungen und seltener Affektive Störungen.<br />
Es gibt aber zu diesen Befunden bisher keine Erkenntnisse bezüglich eines<br />
Zusammenhangs mit dem Alter <strong>bei</strong> Beginn des pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ens.<br />
Ziele der Studie<br />
Ziel der vorliegenden Studie war es, klinische Eigenschaften im Zusammenhang<br />
mit dem Alter <strong>bei</strong> Beginn der Erkrankung zu untersuchen und zu prüfen, ob damit<br />
entsprechende Unterschiede in der klinischen Präsentation der Störung verbunden<br />
sind. Dazu wurde eine Gruppe von Patienten, die <strong>bei</strong> Beginn der Erkrankung<br />
bereits älter waren, untersucht.<br />
Basierend auf der Literatur prüfte die Studie drei Hypothesen:<br />
1. Personen mit spätem Beginn der Erkrankung (≥ 55 Jahre) haben eine leichtere<br />
Form der Störung.<br />
2. Personen mit spätem Beginn der Erkrankung haben mit geringerer<br />
Wahrscheinlichkeit begleitende Substanz- oder Angststörungen.<br />
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2 Wissenschaftliche Artikel<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL IV Aktuelle Forschung und Entwicklungen Seite 2/1
296<br />
ORIGINALARBEIT DOI 10.1463/2007.05.06<br />
Pathological gambling in<br />
Germany: Gambling and<br />
population based risks<br />
Key words<br />
Population survey, adults, pathological<br />
gambling<br />
Abstract<br />
Aims: To estimate (1) the »attractiveness«<br />
of different gambling options and<br />
(2) the prevalence of pathological gambling<br />
(PG) among actual gamblers and<br />
the entire population. Method: Representative<br />
sample of 7,817 respondents between<br />
18 and 64 years old of the 2006 Epidemiological<br />
Survey of Substance Abuse<br />
(ESA). Lifetime and 12 month prevalence,<br />
preferred gambling options and diagnoses<br />
of PG (DSM-IV TR) were collected<br />
through self-administered questionnaires<br />
and telephone interviews. Results:<br />
Among the total population 71.5 % had<br />
gambled in their lifetime, 49.4 % in the<br />
prior 12 months. Lotto was preferred by<br />
60.3 % of the sample, with lotteries,<br />
sports betting, casino gambling, gaming<br />
machines and illicit gambling trailing far<br />
behind. The types of gambling that were<br />
most commonly associated with a diagnosis<br />
of PG were internet gambling<br />
(7.0 %) and playing slot machines in casinos<br />
(6.7 %); different kinds of Lotto<br />
(0.1 %) were least likely to be associated.<br />
The total »population risk« for PG was<br />
0.2 % (103,000 people) with nearly equal<br />
shares of sports betting, casino gambling<br />
and gaming machines (0.05–0.06% or<br />
24,000–31,000) and far less frequently<br />
Lotto (0.02 % or 12,000). After differential<br />
diagnoses of »manic episodes« the<br />
total population risk was halved (to<br />
0.09 % or 46,000). Conclusions: The prevalence<br />
rate of PG in the adult population<br />
is in the lower range of other European<br />
estimates. For preventive measures,<br />
large variations in the different types of<br />
gambling should be taken into account.<br />
Gerhard Bühringer1, 2 , Ludwig Kraus1 , Dilek Sonntag1 , Tim Pfeiffer-<br />
Gerschel1 1, 3<br />
& Susanne Steiner<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
in Deutschland:<br />
Spiel- und Bevölkerungsrisiken<br />
Schlüsselwörter<br />
Bevölkerungsumfrage, Erwachsene, Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
Zusammenfassung<br />
Ziele: (1) Abschätzung der »Bevölkerungsattraktivität«<br />
von <strong>Glücksspiel</strong>en sowie<br />
(2) der Prävalenz des Pathologischen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>s (PG) in Form von »<strong>Glücksspiel</strong>-<br />
und Bevölkerungsrisiken« Methodik:<br />
Die Stichprobe betrug 7.817 Respondenten<br />
zwischen 18 und 64 Jahren aus dem Epidemiologischen<br />
Suchtsurvey 2006. Lebenszeit-<br />
und 12-Monats-Prävalenz, präferiertes<br />
<strong>Glücksspiel</strong> und PG Diagnosen (DSM-IV-<br />
TR) wurden mittels Fragebögen und telefonischen<br />
Interviews erfasst. Ergebnisse:<br />
71,5 % der Deutschen haben schon einmal<br />
gespielt, 49,4 % innerhalb der letzten 12 Monate.<br />
Bei der »Bevölkerungsattraktivität«<br />
stehen die Spiele der Lottogruppe im Vordergrund<br />
(60,3 %), mit Abstand folgen Lotterien,<br />
Sportwetten, Casinospiele, Geldspielautomaten<br />
und illegales <strong>Glücksspiel</strong>. Das<br />
höchste »<strong>Glücksspiel</strong>risiko« zeigen Internetkartenspiele<br />
(7,0 %) und das kleine Spiel<br />
im Casino (6,7 %), die geringste Gefährdung<br />
besteht durch Lotto/Toto/Keno (0,1 %). Das<br />
»Bevölkerungsrisiko« für PG liegt <strong>bei</strong> knapp<br />
0,2 % (etwa 103.000 Personen), mit etwa<br />
gleich großen Anteilen für Sportwetten, Casinospiele<br />
und Geldspielautomaten (0,05–<br />
0,06 %; 24.000–31.000) sowie mit Abstand<br />
für Lottospiele (0,02 %; 12.000). Unter Berücksichtigung<br />
der Differentialdiagnose Manische<br />
Episode halbiert sich das Bevölkerungsrisiko<br />
(0,09%; etwa 46.000). Schlussfolgerungen:<br />
Die Prävalenz für PG in<br />
Deutschland liegt für die erwachsene Bevölkerung<br />
im unteren Bereich europäischer<br />
Untersuchungen. Für präventive Maßnahmen<br />
sind die Unterschiede zwischen<br />
»<strong>Glücksspiel</strong>risiko« und »Bevölkerungsrisiko«<br />
zu beachten.<br />
SUCHT | 53 (5) | 296–308 | 2007<br />
Einleitung<br />
Um etwa 1970 wurde deutlich, dass<br />
sich nach den USA und anderen Ländern<br />
auch in Deutschland ein bedeutsames<br />
Drogenproblem entwickeln würde.<br />
Anhaltspunkte waren zunächst die<br />
zunehmende Zahl der Konsumenten<br />
im täglichen Straßenbild und in Beratungsstellen.<br />
Es dauerte viele Jahre, bis<br />
epidemiologische Schätzwerte über<br />
den Umfang in der Bevölkerung vorlagen,<br />
und bis heute ist es wegen der relativ<br />
kleinen Fallzahlen und der sozialen<br />
Unerwünschtheit des Verhaltens<br />
schwierig, die genaue Zahl der Betroffenen<br />
sowie exakte Trends im Zeitverlauf<br />
zu erfassen. Eine ähnliche Situation<br />
beobachten wir seit etwa 1980 im<br />
Bereich des Pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>s<br />
(PG). Es gab bereits früh Vermutungen<br />
über hohe Prävalenzwerte für<br />
Geldspielautomaten (für eine Übersicht<br />
vgl. Bühringer & Türk, 2000).<br />
Erste lokale Studien (Meyer, 1982), Erfahrungen<br />
spezialisierter therapeutischer<br />
Einrichtungen (zuletzt Meyer,<br />
2007) sowie in systematischer Form ab<br />
1991 die Jahresstatistik der Suchthilfe<br />
(für aktuelle Werte vgl. Sonntag, Bauer<br />
& Hellwich, 2006) wiesen auf einen<br />
1 IFT Institut für Therapieforschung, München<br />
2 Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie,<br />
Technische Universität Dresden<br />
3 Institut und Poliklinik für Ar<strong>bei</strong>ts-, Sozialund<br />
Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität<br />
München
G. Bühringer et al. | Gambling in Germany RESEARCH REPORT<br />
Anstieg der mit dem <strong>Glücksspiel</strong> verbundenen<br />
Problematik hin. Diese Ar<strong>bei</strong>t<br />
stellt Ergebnisse einer 2006 in der<br />
erwachsenen Bevölkerung durchgeführten<br />
Studie dar, in der erstmals repräsentativ<br />
für Deutschland auf der<br />
Grundlage der Kriterien von DSM-IV-<br />
TR (Saß, Wittchen, Zaudig & Houben,<br />
2003) eine Abschätzung der Teilnehmer<br />
an den verschiedenen <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
und der Prävalenz des PG vorgenommen<br />
wird.<br />
Grundsätzlich ist die Erfassung des<br />
PG in der Bevölkerung wegen der prozentual<br />
kleinen Zahl von Betroffenen<br />
schwierig und kostenaufwändig: Wenn<br />
man zum Beispiel <strong>bei</strong> einer erwarteten<br />
Prävalenz von etwa 0,2 % 50 Spieler<br />
mit einer Diagnose PG erfassen möchte,<br />
müssen in einer Bevölkerungsstudie<br />
25.000 Personen befragt werden. Wegen<br />
der sozialen Stigmatisierung ist<br />
weiterhin zu erwarten, dass ein Teil der<br />
Betroffenen nicht wahrheitsgemäß antwortet.<br />
Die diagnostischen Kategorien<br />
für PG im Rahmen der Impulskontrollstörungen<br />
werden allgemein als<br />
unbefriedigend empfunden (Bühringer,<br />
2004; Sonntag, 2006), die Diagnosestellung<br />
selbst ist wegen der zu berücksichtigenden<br />
Differentialdiagnose<br />
(»Manische Episode« und »Antisoziale<br />
Persönlichkeitsstörung«, vgl. Saß et<br />
al., 2003) komplex. Hilfsweise wurde<br />
in den letzten Jahren versucht, indirekte<br />
Indikatoren für die Entwicklung der<br />
Problematik zu erfassen (Bühringer &<br />
Türk, 2000), zum einen über Merkmale<br />
des Spielverhaltens, die mit dem Risiko<br />
einer Störung im Zusammenhang<br />
stehen (z. B. Spieldauer an Geldspielautomaten),<br />
zum anderen über die<br />
Nutzung therapeutischer Angebote<br />
(Sonntag & Bauer, 2006).<br />
Die Nutzung therapeutischer Angebote<br />
für PG in ambulanten Einrichtungen<br />
der Suchtkrankenhilfe wird<br />
seit dem Jahr 1991 nach den Kriterien<br />
von ICD-10 erfasst. Die Ergebnisse zeigen<br />
im ambulanten Bereich (West) zunächst<br />
einen Rückgang der durchschnittlichen<br />
Zugänge pro Einrichtung<br />
(»Hauptdiagnosen«: behandlungsleitende<br />
Diagnose) von etwa 3,5 (1992)<br />
auf 2,5 (1995) und seither eine konti-<br />
nuierliche Steigerung bis 3,8 Fälle<br />
(2005) (Bühringer & Türk, 2000;<br />
Sonntag, Bauer & Hellwich, 2006).<br />
Dies würde für eine Zunahme der Problematik<br />
in den letzten Jahren sprechen.<br />
Allerdings ist die Schlussfolgerung<br />
vorsichtig zu ziehen, da sich möglicherweise<br />
aufgrund der aktuellen öffentlichen<br />
und fachlichen Diskussion<br />
die Inanspruchnahme erhöht hat.<br />
Meyer (2007) berichtet, dass sich<br />
in 11 stationären Einrichtungen, die<br />
schwerpunktmäßig Spieler behandeln,<br />
die Zahl der Diagnosen von 437 (1999)<br />
auf 903 (2006) verdoppelt hat. Die Addition<br />
von Einzel- und Hauptdiagnosen<br />
führt jedoch zu Doppelzählungen<br />
und damit zu einer Überschätzung der<br />
Werte. Die Zahl der durchschnittlichen<br />
Zugänge ist im gleichen Zeitraum<br />
von 0,1 auf 2,4 Hauptdiagnosen<br />
je stationärer Einrichtung gestiegen<br />
(Sonntag, Hellwich & Bauer, 2006).<br />
Die deutsche Rentenversicherung gibt<br />
für die Jahre 1999 bis 2005 eine Steigerung<br />
der bewilligten Rehabilitationsleistungen<br />
für PG als behandlungsleitende<br />
Diagnose von 188 auf 490 an<br />
(schriftliche Mitteilung der Rentenversicherung<br />
Bund RVB, Dezember<br />
2006). Der starke Anstieg seit 2001 ist<br />
möglicherweise auch dadurch bedingt,<br />
dass in diesem Jahr mit der Verabschiedung<br />
einer Empfehlungsvereinbarung<br />
PG als rehabilitationsbedürftige Krankheit<br />
anerkannt wurde.<br />
Zum Spielverhalten an Geldspielautomaten<br />
4 liegen Ergebnisse seit 1984<br />
aus fast 30 repräsentativen Bevölkerungsumfragen<br />
vor. Sie zeigen zum<br />
einen, dass die Zahl der Nichtspieler<br />
(noch nie im Leben an Geldspielautomaten<br />
gespielt) von etwa 62 % (1984)<br />
auf 93 % (1994) zunächst angestiegen<br />
und seither deutlich zurückgegangen<br />
ist (2003: 52 %). Die meisten Spielerfahrenen<br />
sind jedoch nichtaktive Spieler,<br />
und die Zahl der aktiven Spieler<br />
4 Geldspielautomaten sind nach dem deutschen<br />
Recht kein <strong>Glücksspiel</strong>, sondern »Unterhaltungsautomaten<br />
mit Gewinnmöglichkeit«<br />
(§ 33e Gewerbeordnung). Technisch<br />
handelt es sich jedoch um <strong>Glücksspiel</strong>e, so<br />
dass sie in dieser Ar<strong>bei</strong>t wie andere <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
behandelt werden.<br />
SUCHT | 53 (5) | 296–308 | 2007<br />
(zumindest ein Spiel in den letzten drei<br />
Monaten) ist in den letzten Jahren mit<br />
3–8 % weitgehend konstant geblieben<br />
(Bühringer & Türk, 2000). Der Anteil<br />
der Vielspieler (fünf Stunden und mehr<br />
pro Woche), als Indikator für das Risiko<br />
der Entwicklung einer Störung,<br />
schwankt ohne ersichtlichen Trend<br />
über die letzten 20 Jahre zwischen 0,1 %<br />
und 0,3 % (Bühringer & Türk, 2000).<br />
Im Vergleich zum Spielverhalten in<br />
der Bevölkerung (nur Geldspielautomaten)<br />
und der Nutzung von Behandlungsangeboten<br />
(alle <strong>Glücksspiel</strong>e) sind<br />
die Erkenntnisse über die Zahl pathologischer<br />
<strong>Glücksspiel</strong>er in der Bevölkerung<br />
gering. Meyer (1995, 2006,<br />
2007) schätzt 80.000 bis 170.000 beratungs-<br />
und behandlungsbedürftige<br />
Spieler in Deutschland (bezogen auf<br />
alle <strong>Glücksspiel</strong>formen; etwa 0,1–0,2%<br />
der Bevölkerung). Eine zweite Schätzung<br />
nur für Geldspielautomaten geht<br />
vom Anteil der Diagnosen in repräsentativen<br />
Spielerbefragungen aus und ergab<br />
25–30.000 Personen mit einer Diagnose<br />
PG gemäß DSM und eine weiter<br />
gefasste Gruppe von etwa 55.000<br />
Betroffenen, wenn man die subjektive<br />
Belastung der Befragten als Kriterium<br />
nimmt (Bühringer & Türk, 2000).<br />
Europaweit liegen die Prävalenzwerte<br />
in der erwachsenen Bevölkerung<br />
für PG (letzte 12 Monate) im Schwankungsbereich<br />
zwischen 0,15 % für Norwegen<br />
(Götestam & Johansson, 2003)<br />
und 1,7 % für Spanien (Becoña, 1993).<br />
Außerhalb Europas liegt die Prävalenz<br />
des PG zwischen 0,5 % für Neuseeland<br />
(Abbott, 2001) und 1,9 % für die USA<br />
(Welte, Barnes, Wieczorek, Tidwell &<br />
Parker, 2001; für eine ausführliche<br />
Übersicht vergleiche Sonntag, 2005<br />
und Grüsser & Thalemann, 2006). Die<br />
Werte sind allerdings kaum vergleichbar,<br />
da unterschiedliche Altersgruppen,<br />
Bezugszeiträume, Erhebungsinstrumente<br />
und diagnostische Kriterien<br />
herangezogen wurden. Noch fragwürdiger<br />
ist die Vergleichbarkeit der Daten<br />
für »problematisches <strong>Glücksspiel</strong>«, da<br />
hierfür keine verbindlichen Diagnosekriterien<br />
vorliegen. Die Autoren der<br />
verschiedenen Studien (Schwankungsbereich<br />
der Prävalenzwerte von 0,45 %<br />
297
ORIGINALARBEIT<br />
tuellen Spieler keine Präferenz angaben<br />
und nur 0,3 % illegale <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
bevorzugten. Von Interesse ist das<br />
Verhältnis zwischen Lebenszeit- und<br />
12-Monatsprävalenz (»<strong>Glücksspiel</strong>bindung«),<br />
da sich hier die Attraktivität<br />
der <strong>Glücksspiel</strong>e ausdrückt, einmalige<br />
<strong>Glücksspiel</strong>er dauerhaft an ihr Angebot<br />
zu binden. Während der Durchschnittswert<br />
über alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
<strong>bei</strong> 69,1 % liegt, schwankt er <strong>bei</strong> den<br />
einzelnen Angeboten erheblich. Die<br />
höchste <strong>Glücksspiel</strong>bindung zeigen<br />
Internetkartenspiele (77,0%) und Sportwetten<br />
im Internet (71,7 %), gefolgt von<br />
Lotto/Toto/Keno (66,9%), die geringste<br />
das Kleine Spiel im Casino (16,4 %),<br />
Geldspielautomaten und Pferdewetten<br />
mit je etwa 20 %. 27,4 % haben sich in<br />
den letzten 12 Monaten an mehr als<br />
einem <strong>Glücksspiel</strong> beteiligt.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>risiko<br />
In Tabelle 2 (2. Spalte) sind die<br />
<strong>Glücksspiel</strong>risiken für Spieler mit<br />
einer DSM-IV-TR Diagnose ohne Berücksichtigung<br />
einer Differentialdiagnose<br />
Manie dargestellt. Über alle<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e beträgt der Anteil der<br />
Spieler mit einer Diagnose PG an allen<br />
aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>ern 0,4 % (14<br />
Personen). Bei der Gegenüberstellung<br />
der Werte für <strong>Glücksspiel</strong>präferenz<br />
und <strong>Glücksspiel</strong>risiko (für eine Diagnose<br />
PG) wird die umgekehrte Rangreihe<br />
für die meisten <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
deutlich: <strong>Glücksspiel</strong>e mit eher höherem<br />
Risiko (z. B. Internetkartenspiele<br />
7,0 %, Kleines Spiel 6,7 % und Geldspielautomaten<br />
5,1 %) haben geringe<br />
Präferenzwerte, solche mit geringerem<br />
Risiko (Lotto 0,1 % und Lotterie 0 %)<br />
eher hohe.<br />
300 SUCHT | 53 (5) | 296–308 | 2007<br />
G. Bühringer et al. | <strong>Glücksspiel</strong> in Deutschland<br />
Tabelle 1: Bevölkerungsattraktivität: Lebenszeit- und 12-Monatsprävalenz der Beteiligung an <strong>Glücksspiel</strong>en, Verteilung<br />
der <strong>Glücksspiel</strong>präferenzen und <strong>Glücksspiel</strong>bindung (N = 7.817)<br />
Glückspielgruppen/ Lebenszeit- 12-Monats-Prävalenz <strong>Glücksspiel</strong>einzelne<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e Prävalenz1 Alle <strong>Glücksspiel</strong>e1 <strong>Glücksspiel</strong>präferenz2 bindung1, 3<br />
n N n N<br />
% n % Stichprobe Bevölkerung % Stichprobe Bevölkerung %<br />
Lotto 60,3 2.052 15.482.660<br />
Lotto/Totto/Keno 56,8 3.993 38,0 2.679 19.763.996 59,7 2.028 15.336.688 66,9<br />
Quicky 2,3 172 1,4 103 728.147 0,6 24 145.972 60,4<br />
Lotterien 13,6 479 3.498.448<br />
Fernsehlotterie 24,5 1.715 10,4 754 5.409.094 8,8 319 2.258.927 42,5<br />
Klassenlotterie 16,3 1.091 5,7 396 2.964.599 4,8 160 1.239.521 35,1<br />
Sportwetten 5,4 242 1.394.088<br />
Annahmestellen 4,7 400 2,8 253 1.456.294 2,9 133 735.467 59,2<br />
Internet 2,2 188 1,6 150 832.168 1,9 81 485.790 71,7<br />
Pferdewetten 3,6 269 0,7 62 364.074 0,7 28 172.831 19,6<br />
Spielcasino 3,5 162 909.577<br />
Kleines Spiel 6,1 459 1,0 99 520.105 0,6 29 156.230 16,4<br />
Großes Spiel 8,8 631 2,0 181 1.040.210 2,3 103 594.556 22,8<br />
Internetspielcasino 0,6 46 0,2 22 104.021 0,2 10 57.723 35,3<br />
Internetkartenspiele 0,5 44 0,4 38 208.042 0,4 20 101.069 77,0<br />
Geldspielautomaten 13,6 993 2,7 247 1.404.284 2,4 107 617.209 19,9<br />
Illegales <strong>Glücksspiel</strong> 0,8 67 0,3 39 156.032 0,3 17 80.376 38,5<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
mit Präferenz<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
85,6 3.059 21.982.358 69,1<br />
ohne Präferenz 14,4 527 3.710.837<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>er<br />
Nie gespielt/ nicht<br />
71,5 5.218 49,4 3.586 25.693.195 100,0 3.586 25.693.195<br />
aktuelle Spieler 28,5 2.599 50,6 4.231 26.317.322<br />
Gesamtstichprobe 100,0 7.817 100,0 7.817 52.010.517<br />
1 Keine Gesamtwerte für <strong>Glücksspiel</strong>gruppen, da Mehrfachnennungen <strong>bei</strong> den einzelnen <strong>Glücksspiel</strong>en möglich<br />
2 Keine Mehrfachnennungen<br />
3 Anteil der aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>er (12-Monatsprävalenz) an der Lebenszeitprävalenz<br />
Bevölkerungsrisiko<br />
Das Bevölkerungsrisiko im Sinne<br />
einer Belastung der Bevölkerung im<br />
Zusammenhang mit <strong>Glücksspiel</strong>en berücksichtigt<br />
die Bevölkerungsattraktivität<br />
(12-Monatsprävalenz) und das<br />
Risiko jedes einzelnen <strong>Glücksspiel</strong>s<br />
bzw. aller <strong>Glücksspiel</strong>e zusammen. Tabelle<br />
3 (2. Spalte) zeigt die Bevölkerungsrisiken<br />
für PG ohne Korrektur<br />
einer möglichen Differentialdiagnose<br />
Manische Episode sowie die Hochrechnungen<br />
auf die Bevölkerung. Bei<br />
der Gegenüberstellung wird deutlich,<br />
dass die Rangreihe des <strong>Glücksspiel</strong>risikos<br />
je Gruppe auch auf der Bevölkerungsebene<br />
besteht, dass aber, wegen<br />
der unterschiedlichen Präferenzwerte,<br />
die Abstände wesentlich geringer ausfallen:<br />
Liegt zum Beispiel <strong>bei</strong> der<br />
Gruppe der aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>er<br />
das Risiko der Geldspielautomaten-
G. Bühringer et al. | Gambling in Germany RESEARCH REPORT<br />
Tabelle 2: <strong>Glücksspiel</strong>risiko: Zahl und Anteil der aktuellen Spieler mit einer Diagnose<br />
PG je <strong>Glücksspiel</strong> bzw. <strong>Glücksspiel</strong>gruppe (Diagnosen nach DSM-IV-<br />
TR, 12-Monatsprävalenz, N = 3.586 )<br />
Glückspiel- <strong>Glücksspiel</strong>risiko 1 <strong>Glücksspiel</strong>risiko 1 3–4 DSM-IV Diaggruppen/<br />
für eine Diagnose für eine Diagnose nosekriterien PG<br />
einzelne PG ohne Differential- PG mit Differential- ohne Differential-<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e diagnose »Manie« diagnose »Manie« diagnose »Manie«<br />
% n % n % n<br />
Lotto 0,1 1 0,1 1 0,1 2<br />
(KI 0,0–1.8) 2 (KI 0,0–0,6) (KI 0,0–0,4)<br />
Lotto/Totto/Keno 0,1 1 0,1 1 0,1 2<br />
Quicky 0,0 0 0,0 0 0,0 0<br />
Lotterien 0,0 0 0,0 0 0,5<br />
(KI 0,1–2,1)<br />
2<br />
Fernsehlotterie 0,0 0 0,0 0 0,8 2<br />
Klassenlotterie 0,0 0 0,0 0 1,5 4<br />
Sportwetten 1,7 4 1,2 2 2,5 7<br />
(KI 0,6–5,1) (KI 0,9–5,1) (KI 1,1–5,9)<br />
Annahmestellen 1,9 2 1,6 1 3,9 6<br />
Internet 2,0 2 1,2 1 1,3 1<br />
Pferdewetten 0,0 0 0,0 0 0,0 0<br />
Spielcasino 2,8 4 1,1 2 3,3 3<br />
(KI 1,0–8,1) (KI 1,1–9,7 )<br />
Kleines Spiel 6,7 1 0,0 0 4,9 1<br />
Großes Spiel 1,4 2 0,4 1 1,8 1<br />
Internetspielcasino 0,0 0 0,0 0 0,0 0<br />
Internetkartenspiele 7,0 1 7,0 1 11,5 1<br />
Geldspielautomaten 5,1 4 1,0 1 3,6 3<br />
(KI 1,8–13,2 ) (KI 0,1–7,1) (KI 1,0–12,6)<br />
Illegales <strong>Glücksspiel</strong> 0,0 0 0,0 0 0,0 0<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
mit Präferenz<br />
0,4 13 0,2 6 0,6 17<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
ohne Präferenz<br />
0,3 1 0,0 0 0,7 4<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>er 0,4 14 0,2 6 0,6 21<br />
mit Diagnose (KI 0,2–0,7) (KI 0,1–0,5) (KI 0,4–1,0)<br />
Alle <strong>Glücksspiel</strong>er<br />
ohne Diagnose<br />
99,6 3.572 99,8 3.580<br />
Gesamtstichprobe 100,0 3.586 100,0 3.586 100,0 3.586<br />
1 Risiko einer Diagnose PG nach DSM-IV für diejenigen Personen, die in den letzten 12 Monaten ein<br />
bestimmtes Spiel präferiert haben<br />
2 95%-Konfidenzintervall<br />
Spieler 51 mal höher als das der Lotto-<br />
Spieler (5,1 % zu 0,1 %), ist es auf der<br />
Bevölkerungsebene lediglich 2,5fach<br />
erhöht (0,06 % zu 0,024 %).<br />
Über alle <strong>Glücksspiel</strong>e ergibt sich<br />
für die Bevölkerung eine Prävalenz<br />
von knapp 0,2 % und ein Absolutwert<br />
von etwa 103.000. Bei den Angaben zu<br />
einzelnen <strong>Glücksspiel</strong>en wurde wegen<br />
der kleinen Fallzahlen auf Konfidenzintervalle<br />
verzichtet. Zum Beispiel ergibt<br />
sich für PG »Kleines Spiel im<br />
Spielcasino« ein Anteil von 0,02 % mit<br />
einem nicht mehr interpretierbaren<br />
95 %-KI von 0,003 % bis 0,106 %. Als<br />
Hochrechnung ergeben sich für die<br />
drei <strong>Glücksspiel</strong>gruppen »Sportwetten,<br />
Spielcasino und Geldspielautomaten«<br />
Prävalenzwerte in der Bevölkerung<br />
für PG zwischen 24.000 und<br />
31.000 Personen, dazu kommt mit Abstand<br />
eine Gruppe von etwa 12.000<br />
aus dem Bereich der Lottospiele.<br />
Differentialdiagnose: Manische<br />
Episode<br />
Nach DSM-IV-TR ist eine Diagnose<br />
PG nicht zu vergeben, wenn eine manische<br />
Episode im Vordergrund steht.<br />
Als Ergebnis der Screeningfrage aus<br />
SUCHT | 53 (5) | 296–308 | 2007<br />
dem M-CIDI (Wittchen et al., 1995)<br />
ergibt sich über alle <strong>Glücksspiel</strong>er mit<br />
einer Diagnose PG, dass für 57 % (8<br />
der 14 Fälle) eine manische Episode erfasst<br />
wurde. Während sich die Gesamtwerte<br />
des <strong>Glücksspiel</strong>risikos von 0,4 %<br />
auf 0,2 % (Tabelle 2) bzw. des Bevölkerungsrisikos<br />
von 0,198 % auf 0,088 %<br />
(Tabelle 3) mehr als halbieren, hat die<br />
Berücksichtigung der Ausschlussdiagnose<br />
unterschiedliche Auswirkungen<br />
auf die einzelnen <strong>Glücksspiel</strong>gruppen.<br />
So bleibt das <strong>Glücksspiel</strong>risiko <strong>bei</strong><br />
Lotto/Lotterien unverändert, reduziert<br />
sich aber <strong>bei</strong> Sportwetten um<br />
etwa 30 %, <strong>bei</strong>m Spielcasino um etwa<br />
60 % und <strong>bei</strong> Geldspielautomaten um<br />
etwa 80 % (Tabelle 2).<br />
Personen mit drei bis vier Diagnosemerkmalen<br />
In der letzten Spalte der Tabellen 2<br />
und 3 sind die <strong>Glücksspiel</strong>- und Bevölkerungsrisiken<br />
für die Gruppe derjenigen<br />
aktuellen <strong>Glücksspiel</strong>er (12-Monatsprävalenz)<br />
angegeben, die drei oder<br />
vier DSM-IV-TR Kriterien für die Diagnose<br />
PG (ohne Ausschluss der Fälle<br />
mit einer manischen Episode) erfüllen.<br />
Dies trifft auf 0,6 % der Spieler (21 Personen;<br />
Tabelle 2) bzw. 0.286 % der Bevölkerung<br />
zu (etwa 149.000 Personen;<br />
Tabelle 3).<br />
Diskussion<br />
Die Ergebnisse zeigen, dass mit über<br />
70 % ein sehr hoher Teil der Bevölkerung<br />
Erfahrungen mit <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
hat (Lebenszeitprävalenz), und dass<br />
fast 50 % aktuell an <strong>Glücksspiel</strong>en beteiligt<br />
sind (12-Monatsprävalenz). Dies<br />
sind etwa 27 Mio. Personen aus der Altersgruppe<br />
18–64 in Deutschland. Ingesamt<br />
weisen 0,2 % (KI: 0,1–0,4 %)<br />
bzw. etwa 103.000 Personen (56.000<br />
bis 168.000) die Diagnose PG auf. Der<br />
Wert liegt damit in dem Bereich, den<br />
Meyer bereits vor 12 Jahren geschätzt<br />
hat (Meyer, 1995; 2007) und an der unteren<br />
Grenze der europaweit erhobenen<br />
Werte (0,15–1,7 %). Da<strong>bei</strong> muss<br />
berücksichtigt werden, dass diese<br />
Prävalenzen mit unterschiedlichen Instrumenten<br />
und Kriterien und für<br />
unterschiedliche Bezugszeiträume ge-<br />
301
ORIGINALARBEIT<br />
kator für eine aktuelle Behandlungsproblematik<br />
im Sinne einer Frühintervention<br />
darstellt (»Problemspieler«)<br />
oder das Risiko für die spätere Entwicklung<br />
einer vollständigen Störung<br />
überdurchschnittlich zufällig erhöht<br />
(in diesem Fall besser als »Risikospieler«<br />
bezeichnet). Shaffer und Hall<br />
(1996) und Shaffer (1997) bezeichnen<br />
diese »Problemspieler« auch als Übergangs-Spieler<br />
(transition gambler). In<br />
der Literatur gibt es noch keinen Konsens<br />
darüber, wie die Begriffe problematisches<br />
und Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>verhalten<br />
gehandhabt werden sollen,<br />
d. h. ob sie dimensional oder kategorial<br />
unterschiedliche Konstrukte<br />
darstellen (Gambling Research Panel<br />
Report 4, 2003). Folgt man der häufig<br />
durchgeführten Erfassung »Problematischer<br />
<strong>Glücksspiel</strong>er« (drei oder vier<br />
Diagnosekriterien), so liegt das Bevölkerungsrisiko<br />
in unserer Studie <strong>bei</strong><br />
0,286 % (etwa 149.000; 95 %-KI:<br />
88.000–220.000 Personen). In einigen<br />
der zitierten Studien werden in die<br />
Gruppe der problematischen Spieler<br />
(ab drei zutreffenden Diagnosekriterien)<br />
auch die Personen mit einer Diagnose<br />
PG einbezogen. Die vergleichbaren<br />
Werte aus unserer Studie betragen<br />
gerundet 0,5 % (252.000; ohne<br />
Ausschlussdiagnose Manie) bzw. 0,4 %<br />
(195.000).<br />
Die vorliegenden Ergebnisse basieren<br />
auf den schriftlichen bzw. telefonischen<br />
Antworten zum <strong>Glücksspiel</strong>verhalten<br />
einer Stichprobe der 18- bis 64jährigen<br />
Bevölkerung und sind mit<br />
einer Reihe methodischer Einschränkungen<br />
verbunden:<br />
Spezifität und Sensitivität der schriftlichen<br />
Erfassung einer klinischen Behandlungsbedürftigkeit.<br />
DSM-IV-TR ist<br />
zunächst als Diagnosesystem für klinische<br />
Zwecke und für geschulte Bear<strong>bei</strong>ter<br />
gedacht. Bis heute gibt es zumindest<br />
für den Bereich des Pathologischen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>s keine Untersuchung<br />
zur Spezifität (falsch positive<br />
Diagnosen wegen Überschätzung der<br />
Symptomatik) und der Sensitivität<br />
(falsch negative Diagnosen wegen unzureichender<br />
Angaben) <strong>bei</strong> fragebogengestützten<br />
Populationsstudien. Da-<br />
zu kommt im besonderen Fall, dass<br />
aufgrund der sozialen Unerwünschtheit<br />
des Verhaltens zumindest eine<br />
Tendenz zu erwarten ist, den Fragebogen<br />
nicht wahrheitsgemäß auszufüllen.<br />
In Vergleichsuntersuchungen muss<br />
daher geklärt werden, ob schriftlich<br />
oder telefonisch erfasste Diagnosen in<br />
Hinblick auf die Behandlungsbedürftigkeit<br />
das gleiche Bild ergeben wie klinische<br />
Interviews von Fachleuten.<br />
Hierzu gehört auch das Vorgehen zur<br />
Ausschlussdiagnose einer vorherrschenden<br />
Manie.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>risiko <strong>bei</strong> Personen mit<br />
einem monatlichen Einsatz unter 50 €.<br />
Um die teilweise »provokanten« Fragen<br />
für die Diagnoseerstellung nur <strong>bei</strong><br />
einem möglichst relevanten Kreis von<br />
Personen stellen zu müssen (Befürchtung<br />
einer erhöhten Ausfallquote) wurden<br />
Spieler mit einem monatlichen<br />
Einsatz von unter 50 € von der Diagnoseerfassung<br />
ausgeschlossen. Der<br />
Wert ergab sich aus verschiedenen Studien,<br />
die zeigen, dass <strong>bei</strong> einem Betrag<br />
unter 50 € das Risiko für eine Diagnose<br />
gegen Null geht. Es ist allerdings nicht<br />
auszuschließen, dass auch in der<br />
Gruppe mit einem Einsatz unter 50<br />
€/Monat Personen sind, auf die die Diagnose<br />
PG zutrifft.<br />
Allokation der Diagnose PG zum<br />
»ursächlichen <strong>Glücksspiel</strong>«. In der<br />
Studie wurden die Probanden gebeten<br />
das <strong>Glücksspiel</strong> anzugeben, »… das für<br />
sie in den letzten 12 Monaten die größte<br />
Bedeutung hatte.« Eine solche Zuordnung<br />
ist <strong>bei</strong> Mehrfachspielern notwendig<br />
(Anteil: 27,4 %), aber die Güte<br />
einer Selbstzuordnung der »Störungsquelle«<br />
ist in der Forschung bis heute<br />
unklar. Dies hat auch mit den präferierten<br />
ätiologischen Modellen zu tun,<br />
die entweder die <strong>Glücksspiel</strong>merkmale<br />
oder personenspezifische Charakteristika<br />
als Vulnerabilitäts- und Risikofaktoren<br />
in den Mittelpunkt stellen.<br />
Ausschöpfung. Mit einer Response-<br />
Rate des Epidemiologischen Suchtsurveys<br />
von 48 % ist zumindest das Risiko<br />
erhöht, dass die ausgewerteten Fälle<br />
nicht mehr repräsentativ für die Gesamtstichprobe<br />
sind. Hoffmann et al.<br />
(2004) konnten jedoch zeigen, dass<br />
304 SUCHT | 53 (5) | 296–308 | 2007<br />
G. Bühringer et al. | <strong>Glücksspiel</strong> in Deutschland<br />
von der Höhe der Antwortrate nicht<br />
notwendigerweise auf die Validität der<br />
Studienergebnisse geschlossen werden<br />
kann, sondern dass der Ausfallmechanismus<br />
als entscheidendes Validitätskriterium<br />
gewertet werden muss. Wenn<br />
sich die Nichtteilnehmer bezüglich mindestens<br />
eines relevanten Merkmals systematisch<br />
von den Teilnehmern unterscheiden,<br />
besteht die Möglichkeit eines<br />
negativen Einflusses auf die Prävalenzschätzungen.<br />
Um den Effekt der<br />
Nonresponse abzuschätzen, wurde mittels<br />
eines verkürzten Nonresponse-<br />
Fragebogens eine Analyse der nichtteilnehmenden<br />
Personen durchgeführt.<br />
Hier<strong>bei</strong> zeigte sich, dass Personen, die<br />
an der Befragung teilnahmen, im Vergleich<br />
zu den Nonrespondern häufiger<br />
angaben, Wetten und <strong>Glücksspiel</strong>e zu<br />
spielen. Ein Vergleich sozioökonomischer<br />
Merkmale zwischen Stichprobe<br />
und Grundgesamtheit zeigt jedoch,<br />
dass nicht-deutsche Staatsangehörige<br />
sowie Personen mit Hauptschulabschluss<br />
in der Stichprobe unterrepräsentiert<br />
sind. Hinweise auf einen Zusammenhang<br />
zwischen <strong>Glücksspiel</strong><br />
und Bildung liegen für Deutschland<br />
nicht vor (Bühringer & Türk, 2000).<br />
Zum Einfluss der Staatsangehörigkeit<br />
liegen keine gesicherten Ergebnisse<br />
vor. Schließlich könnte die Länge des<br />
Fragebogens das Antwortverhalten<br />
der Befragten beeinflusst haben, da die<br />
Sektion »<strong>Glücksspiel</strong>e« am Ende des<br />
Fragebogens abgefragt wurde. Ermüdungserscheinungen<br />
könnten einen<br />
Teil der Befragten zum Überspringen<br />
dieser Sektion veranlasst haben, was<br />
eine Unterschätzung der Prävalenz zur<br />
Folge hätte. Die Ergebnisse der Nonresponse-Analyse<br />
sprechen jedoch gegen<br />
diese Annahme. Wie sich zeigt,<br />
waren Personen, die an <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
interessiert waren eher zur Teilnahme<br />
und damit zum Ausfüllen der Sektion<br />
bereit als Personen ohne dieses Interesse.<br />
Die durchgeführte Studie erlaubt<br />
erstmals für Deutschland die Abschätzung<br />
des Umfangs glücksspielbezogener<br />
Störungen und eine Abschätzung<br />
der bevölkerungsbezogenen Belastung<br />
durch einzelne <strong>Glücksspiel</strong>gruppen.
G. Bühringer et al. | Gambling in Germany RESEARCH REPORT<br />
Neben den genannten methodischen<br />
Fragen sind weitere Untersuchungen<br />
zum Risiko von Jugendlichen (vgl.<br />
Hurrelmann, Schmidt & Kähnert,<br />
2003) und zum Verlauf pathologischen<br />
Spielverhaltens (vgl. Sonntag, 2005)<br />
notwendig.<br />
Schlussfolgerungen für die Praxis<br />
• Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong> (PG)<br />
stellt innerhalb der erwachsenen<br />
Bevölkerung ein relevantes Problem<br />
dar<br />
• Abhängig von der präferierten<br />
Spielart bestehen unterschiedliche<br />
Risiken für die Entwicklung<br />
von PG<br />
• Die Behandlung pathologischen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>verhaltens erfordert<br />
eine sorgfältige Differentialdiagnose<br />
in Hinsicht auf mögliche<br />
Ausschlusskriterien (z. B. manische<br />
Episode).<br />
Danksagung<br />
Die Studie wurde aus Mitteln des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit<br />
finanziert (AZ: 119 – 4914 – 8/32). Mit<br />
der Finanzierung sind keinerlei Auflagen<br />
verbunden.<br />
Deklaration möglicher Interessenkonflikte<br />
Die Forschungsar<strong>bei</strong>ten der Autoren<br />
zum Pathologischen <strong>Glücksspiel</strong><br />
am IFT Institut für Therapieforschung<br />
in München bzw. des Erstautors im<br />
Rahmen seiner Tätigkeit an der TU<br />
Dresden werden überwiegend aus öffentlichen<br />
Zuwendungen des BMBF<br />
(Grundlagenforschung zur Ätiopathogenese)<br />
und des BMG (Bevölkerungsumfragen,<br />
Auswertung der Suchthilfestatistik),<br />
zu einem kleinen Teil aus<br />
unbeschränkten Forschungszuwendungen<br />
der Spitzenverbände der Automatenindustrie<br />
(Längsschnittstudie, Monitoring-System)<br />
gefördert. Die Autoren<br />
sind da<strong>bei</strong> unabhängig in der Auswahl<br />
der Fragestellungen, der Planung<br />
der Untersuchungen sowie in der Auswertung,<br />
Interpretation und Publikation<br />
der Ergebnisse.<br />
Anhang A: Fragen von Stinchfield<br />
(2002) zur Erfassung der Diagnosekriterien<br />
für PG gemäß DSM-IV-TR<br />
1. Gab es in den letzten 12 Monaten<br />
Phasen, in denen Sie sehr viel Zeit<br />
damit verbrachten, über Ihr vergangenes<br />
oder zukünftiges <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
nachzudenken / zu grübeln?<br />
2. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
oft über Möglichkeiten nachgedacht,<br />
wie Sie den Geldeinsatz für<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e beschaffen könnten<br />
(z. B. durch Kredit, Leihgabe durch<br />
Freunde oder Verwandte, Diebstahl)?<br />
3. Gab es in den letzten 12 Monaten<br />
Zeiten, in denen Sie häufiger als<br />
vorher spielen mussten, um dieselbeAktivierung/Spannung/Erregung<br />
<strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong>en zu erleben<br />
(z. B. durch längeres und /oder<br />
häufigeres Spielen)?<br />
4. Gab es in den letzten 12 Monaten<br />
Phasen, in denen Sie mit größeren<br />
Geldbeträgen oder höheren Einsätzen<br />
als vorher spielen mussten,<br />
um dieselbe Aktivierung/Spannung/Erregung<br />
<strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong><br />
zu verspüren (z. B. indem Sie<br />
immer mehr Geld für das <strong>Glücksspiel</strong><br />
ausgegeben haben)?<br />
5. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
mehrmals versucht, Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
zu reduzieren oder zu kontrollieren<br />
und das als schwierig<br />
empfunden?<br />
6. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
mehrmals ohne Erfolg versucht,<br />
mit dem <strong>Glücksspiel</strong>en aufzuhören?<br />
7. Haben Sie sich in den letzten 12<br />
Monaten unruhig oder reizbar gefühlt<br />
nachdem Sie versucht hatten,<br />
Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en zu reduzieren<br />
oder ganz damit aufzuhören?<br />
8. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
gespielt, um persönlichen Problemen<br />
zu entfliehen?<br />
9. Hat Ihnen in den letzten 12 Monaten<br />
Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en geholfen, unangenehme<br />
Gefühle wie Angst<br />
oder Depression zu mildern?<br />
10. Ist es in den letzten 12 Monaten<br />
öfter vorgekommen, dass Sie Geld<br />
verloren haben und innerhalb we-<br />
SUCHT | 53 (5) | 296–308 | 2007<br />
niger Tage zurückgekehrt sind, um<br />
das verlorene Geld wiederzugewinnen?<br />
11. Ist es in den letzten 12 Monaten<br />
vorgekommen, dass Sie große<br />
Spielschulden hatten und Sie dann<br />
immer häufiger gespielt haben in<br />
der Hoffnung, Ihre Verluste wieder<br />
zurück zu gewinnen?<br />
12. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
Familienmitglieder, Freunde,<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter oder Lehrer oft angelogen,<br />
wenn es um das Ausmaß Ihres<br />
<strong>Glücksspiel</strong>ens oder um die Höhe<br />
Ihrer Spielschulden ging?<br />
13. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en gegenüber<br />
anderen (z. B. Familienmitgliedern)<br />
oft verheimlicht oder versucht,<br />
es zu verheimlichen?<br />
14. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
einen Scheck gefälscht oder<br />
etwas gestohlen, um Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
zu finanzieren?<br />
15. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
etwas Illegales getan, etwa Veruntreuung<br />
oder Betrug, um Geld<br />
für das <strong>Glücksspiel</strong> zu haben?<br />
16. Gab es in den letzten 12 Monaten<br />
Phasen, in denen Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
zu Problemen in der Beziehung<br />
zu Ihrer Familie, Ihren Freunden,<br />
Mitar<strong>bei</strong>tern oder Lehrern geführt<br />
hat?<br />
17. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
wegen Ihres <strong>Glücksspiel</strong>ens Ar<strong>bei</strong>ts-<br />
oder Schultage, soziale Aktivitäten<br />
oder Familienaktivitäten<br />
versäumt?<br />
18. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
andere Personen wegen Ihrer<br />
finanziellen Probleme durch das<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en gebeten, Ihnen Geld<br />
zu leihen?<br />
19. Haben Sie in den letzten 12 Monaten<br />
andere Ihre <strong>Glücksspiel</strong>schulden<br />
bezahlen lassen (d. h. sich aus<br />
der Klemme helfen lassen), wenn<br />
Sie wegen Ihrer finanziellen Lage<br />
verzweifelt waren?<br />
305
Spezielle Anamnese zum<br />
pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>verhalten<br />
Name: __________________________________ Datum: ___________________<br />
Art des <strong>Glücksspiel</strong>s/bevorzugter <strong>Glücksspiel</strong>ort<br />
(Geldspielautomaten in Spielhallen, Casinospiele, Geldwetten, Karten- und Würfelspiele,<br />
Lotto/Toto, Geschicklichkeitsspiele um Geld, Börsenspiele):<br />
Beginn, Verlauf<br />
(Erstkontakt, Einstiegsbedingungen, Problembeginn, Verlaufsform, Höhepunkte):<br />
Häufigkeit, Intensität<br />
- durchschnittliche tägliche Spieldauer:<br />
- maximale tägliche Spieldauer:<br />
- durchschnittliche <strong>Glücksspiel</strong>tage pro Woche:<br />
- höchster Tagesverlust:<br />
- gleichzeitiges <strong>Glücksspiel</strong>en an mehreren Automaten bzw. Tischen:<br />
- Wann wurde zuletzt vor der Behandlung gespielt:<br />
Motive und Wirkungen<br />
(Gefühle vor/<strong>bei</strong>/nach dem <strong>Glücksspiel</strong>en und <strong>bei</strong> Gewinnen/Verlusten: Nervenkitzel, Ablenkung,<br />
Aggressionen, Euphorie, Depressionen):<br />
Mit freundlicher Genehmigung von Dr. J. Petry / Hogrefe-Verlag entnommen aus<br />
Petry J (2003): <strong>Glücksspiel</strong>sucht
2 Spielersperre<br />
Auf den folgenden Seiten finden Sie Kopiervorlage für die Selbstsperre, die vom Fachverband<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht (fags) e.V. entwickelt wurde und empfohlen wird.<br />
Außerdem finden Sie die Kopiervorlagen für die Selbst- und Fremdsperre <strong>bei</strong> Lotto Bayern. Mit der<br />
Sperre <strong>bei</strong> Lotto Bayern wird gleichzeitig auch der Zugang zu den Spielbanken gesperrt.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL V Ar<strong>bei</strong>tsmaterialien für die Beratungspraxis Seite 2/1
Antrag auf Selbstsperre<br />
• an das Spielcasino………………………………………………………….<br />
Anschrift: …………………………………………………………………..<br />
• an die Lottogesellschaft…………………………………………………….<br />
Anschrift:…………………………………………………………………...<br />
Hiermit beantrage ich eine Selbstsperre, die ab sofort gelten soll.<br />
Vorname: ……………………………………………………………………………...<br />
Name/ Geburtsname: ……………………………………………………………………………...<br />
Anschrift (Str. PLZ Ort): ……………………………………………………………………………...<br />
Geburtsdatum: ………………………………………………………………………………………<br />
Geburtsort : ……………………………………………………………………………...<br />
Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte an meine o.g. Anschrift O<br />
Eine Bestätigung der Sperre schicken Sie bitte an folgende Anschrift:<br />
(Str. PLZ Ort):……………………………:……………….……….…………………………………………<br />
Ich lege diesem Antrag eine Kopie meines Personalausweises <strong>bei</strong> O<br />
Ich möchte mich sperren lassen, weil ich glücksspielsüchtig bin. O<br />
Bitte notieren Sie meine Sperre für:<br />
den Mindestzeitraum von einem Jahr O<br />
für einen längeren Zeitraum von …………..Jahren O<br />
lebenslang O<br />
Mit diesem Antrag willige ich in die Erhebung, Speicherung und Verar<strong>bei</strong>tung meiner personenbezogenen<br />
Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort) und Weiterleitung an die an dem übergreifenden<br />
Sperrsystem beteiligten Spielbanken und Lottogesellschaften und deren Beauftragte zur Durchsetzung<br />
der Spielersperre ein.<br />
Mir ist bekannt, dass diese Sperre für alle Casinospiele sowie für suchtrelevante Lottospiele wie Oddset,<br />
Toto und Keno gilt.<br />
Bitte sehen Sie davon ab, mir <strong>Glücksspiel</strong>werbung Ihrer und der am Sperrsystem beteiligten Gesellschaften<br />
bzw. Einladungen zu <strong>Glücksspiel</strong>veranstaltungen zuzusenden.<br />
Ich bin wegen meiner <strong>Glücksspiel</strong>sucht bereits in Beratung / Behandlung<br />
und wünsche von Ihnen keine weiteren Informationen zum Thema <strong>Glücksspiel</strong>sucht. O<br />
Bitte schicken Sie mir Informationsmaterial zum Thema <strong>Glücksspiel</strong>sucht O<br />
……………………………... ………………………………………………..<br />
Ort, Datum Unterschrift
Informationen zur Spielersperre (Selbstsperre auf eigenen Antrag)<br />
> Ein eingehender Antrag auf Selbstsperre verpflichtet den <strong>Glücksspiel</strong>anbieter,<br />
unverzüglich eine Spielersperre für den Antragsteller zu verfügen. Der<br />
<strong>Glücksspiel</strong>anbieter handelt da<strong>bei</strong> ausschließlich in einseitigem Vollzug seiner<br />
gesetzlichen Verpflichtung. Die durch den Antrag ausgelöste Verfügung der<br />
Spielersperre begründet keine vertragliche Beziehung zwischen <strong>Glücksspiel</strong>anbieter<br />
und dem Antragsteller.<br />
> Der Antrag auf Selbstsperre ist persönlich <strong>bei</strong> einem <strong>Glücksspiel</strong>anbieter, d. h. <strong>bei</strong> der<br />
Zentrale einer Lottogesellschaft oder in einer ihrer Annahme-/Verkaufsstellen bzw. in der<br />
Rezeption einer Spielbank zu stellen. Bitte Ausweispapiere zur Prüfung der persönlichen<br />
Angaben mitbringen.<br />
> Während der Dauer der Spielersperre dürfen gesperrte Personen nicht an Wetten und<br />
an Lotterien mit besonderem Gefährdungspotential sowie am Spielbetrieb der<br />
deutschen Spielbanken teilnehmen (§§ 21 Abs. 3 und 22 Abs. 2, 20 GlüStV -<br />
„Übergreifendes Sperrsystem"). Das <strong>Glücksspiel</strong>angebot der am übergreifenden<br />
bundesweiten Sperrsystem beteiligten Veranstalter richtet sich ausschließlich an<br />
nicht gesperrte Spieler. Angebote gesperrter Spieler auf den Abschluss von<br />
Spielverträgen werden abgelehnt.<br />
> Die Spielersperre wird erst nach Bear<strong>bei</strong>tung des Antrages durch den den Antrag entgegen<br />
nehmenden <strong>Glücksspiel</strong>anbieter für die von ihm angebotenen <strong>Glücksspiel</strong>bereiche durch<br />
Eintragung in die zentrale Sperrdatei des übergreifenden Sperrsystems wirksam. Spätestens<br />
24 Stunden danach wird die Spielersperre auch für die anderen am übergreifenden<br />
Sperrsystem beteiligten <strong>Glücksspiel</strong>anbieter mit Übernahme der Spielersperre in ihre<br />
jeweilige Sperrdatei wirksam.<br />
> Der den Antrag bear<strong>bei</strong>tende <strong>Glücksspiel</strong>anbieter teilt dem Antragssteller die verfügte<br />
Spielersperre unverzüglich schriftlich mit. Der Zugang der Mitteilung ist keine<br />
Wirksamkeitsvoraussetzung für die Sperre.<br />
> Die Spielersperre wird auch verfügt, wenn im Antrag keine Gründe angegeben<br />
werden.<br />
> Die Spielersperre ist unbefristet. Die Mindestsperrdauer beträgt ein Jahr. Danach kann auf<br />
Antrag der gesperrten Person die Aufhebung erfolgen, wenn zu diesem Zeitpunkt die<br />
Gründe für die Spielersperre nicht mehr vorliegen und auch sonst keine Gründe für eine<br />
Spielersperre im Sinne von § 8 Abs. 2 GlüStV vorliegen. Das Nichtmehrvorliegen der<br />
Gründe für die Spielersperre ist durch die gesperrte Person mit prüffähigen Unterlagen<br />
nachzuweisen.<br />
> Die Aufhebung der Spielersperre ist schriftlich mit dem dafür vorgegebenen Formular <strong>bei</strong><br />
dem <strong>Glücksspiel</strong>anbieter zu beantragen, der die Spielersperre verfügt hat.<br />
> Der Antragsteller ist zur Aktualisierung der <strong>bei</strong> dem <strong>Glücksspiel</strong>anbieter hinterlegten<br />
personenbezogenen Daten verpflichtet, wenn durch Änderungen die Identifizierung des<br />
Antragstellers und die Durchsetzung der Spielersperre nicht mehr möglich sind.<br />
Staatliche Lotterieverwaltung München - Karolinenplatz 4 - 80333 München – Tel. 089/28655-0
3 Selbsttest<br />
Frage Ja Nein<br />
1. Gab es Phasen, in denen Sie sehr viel Zeit damit verbrachten, über Ihr vergangenes<br />
oder zukünftiges <strong>Glücksspiel</strong>en nachzudenken/zu grübeln?<br />
2. Haben Sie oft über Möglichkeiten nachgedacht, wie Sie den Geldeinsatz für<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e beschaffen könnten? (z.B. durch Kredit, Leihgabe durch Freunde oder<br />
Verwandte, Diebstahl)?<br />
3. Gab es Zeiten, in denen Sie häufiger und/oder länger als vorher spielen mussten,<br />
um denselben Reiz <strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong> zu erleben?<br />
4. Gab es Phasen, in denen Sie mit größeren Geldbeträgen oder höheren Einsätzen<br />
als vorher spielen mussten, um denselben Reiz <strong>bei</strong>m <strong>Glücksspiel</strong> zu verspüren (z.B.<br />
indem Sie immer mehr Geld für das <strong>Glücksspiel</strong> ausgegeben haben)?<br />
5. Haben Sie mehrmals versucht, Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en zu reduzieren oder zu kontrollieren<br />
und das als schwierig empfunden?<br />
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6. Haben Sie mehrmals ohne Erfolg versucht, mit dem <strong>Glücksspiel</strong>en aufzuhören? � �<br />
7. Haben Sie sich unruhig oder reizbar gefühlt, nachdem Sie versucht hatten, Ihr<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en zu reduzieren oder ganz damit aufzuhören?<br />
8. Hatten Sie das Gefühl, dass Sie gespielt haben, um vor persönlichen Problemen zu<br />
fliehen?<br />
9. Hatten Sie den Eindruck, dass Ihnen Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en geholfen hat, unangenehme<br />
Gefühle wie Angst oder Depression zu mildern?<br />
10. Ist es öfter vorgekommen, dass Sie Geld verloren haben und innerhalb weniger<br />
Tage erneut gespielt haben, um das verlorene Geld wiederzugewinnen?<br />
11. Ist es vorgekommen, dass Sie große Spielschulden hatten und Sie dann immer<br />
häufiger gespielt haben in der Hoffnung, Ihre Verluste wieder zurück zu gewinnen?<br />
12. Haben Sie Familienmitglieder, Freunde, Mitar<strong>bei</strong>ter oder Lehrer oft angelogen,<br />
wenn es um das Ausmaß Ihres <strong>Glücksspiel</strong>ens oder um die Höhe Ihrer Spielschulden<br />
ging?<br />
13. Haben Sie Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en gegenüber anderen (z.B. Familienmitgliedern) oft verheimlicht<br />
oder versucht, es zu verheimlichen?<br />
14. Es kommt vor, dass Personen einen Scheck fälschen oder etwas stehlen, um ihr<br />
<strong>Glücksspiel</strong> zu finanzieren. Ist dies <strong>bei</strong> Ihnen in den letzten 12 Monaten vorgekommen?<br />
15. Es kommt vor, dass Personen etwas Illegales tun, etwa Veruntreuung oder Betrug,<br />
um Geld für das <strong>Glücksspiel</strong>en zu haben. Ist dies <strong>bei</strong> Ihnen in den letzten 12 Monaten<br />
vorgekommen?<br />
16. Gab es Phasen, in denen Ihr <strong>Glücksspiel</strong>en zu Problemen in der Beziehung zu Ihrer<br />
Familie, Ihren Freunden, Mitar<strong>bei</strong>tern oder Lehrern geführt hat?<br />
17. Haben Sie wegen Ihres <strong>Glücksspiel</strong>ens Ar<strong>bei</strong>ts- oder Schultage, soziale Aktivitäten<br />
oder Familienaktivitäten versäumt?<br />
18. Haben Sie andere Personen wegen Ihrer finanziellen Probleme durch das <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
gebeten, Ihnen Geld zu leihen?<br />
19. Haben Sie andere Ihre <strong>Glücksspiel</strong>schulden bezahlen lassen (d.h. sich aus der<br />
Klemme helfen lassen), wenn Sie wegen Ihrer finanziellen Lage verzweifelt waren?<br />
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Kriterien nach Stinchfield (2002)<br />
Bei der Beantwortung von 3-4 Fragen mit Ja liegt problematisches <strong>Glücksspiel</strong>en vor, <strong>bei</strong> 5 oder<br />
mehr positiv beantworteten Fragen liegt pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en vor.<br />
Stinchfield, R. (2002). Reliability, validity, and classification accuracy of the South Oaks Gambling Screen (SOGS). Addictive<br />
Behaviors, 27, 1-19.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL V Ar<strong>bei</strong>tsmaterialien für die Beratungspraxis Seite 3/1
4 Monatlicher Haushaltsplan<br />
Auf der nachfolgenden Seite finden Sie den „Monatlichen Haushaltsplan“ als Kopiervorlage, im Original<br />
erschienen in J. Petry: <strong>Glücksspiel</strong>sucht (Hogrefe, 2003) mit freundlicher Genehmigung des Autors<br />
und des Verlages.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL V Ar<strong>bei</strong>tsmaterialien für die Beratungspraxis Seite 4/1
Monatlicher Haushaltsplan<br />
Name: _______________________________ Datum: _____________________<br />
Monat: _______________________________<br />
Gehalt/Rente,<br />
Übergangsgeld,<br />
Krankengeld,<br />
Ar<strong>bei</strong>tslosengeld,<br />
Sozialhilfe, u.a.<br />
Weitere Einnahmen<br />
(z.B. Zuwendungen<br />
Dritter, Ersparnisse,<br />
etc.)<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
monatliche<br />
Gesamteinnahmen €<br />
Gesamtschulden<br />
(siehe<br />
Schuldenaufstellung) €<br />
Schuldenregulierung<br />
(monatliche Raten) €<br />
Mit freundlicher Genehmigung von Dr. J. Petry / Hogrefe-Verlag entnommen aus<br />
Petry J (2003): <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
€<br />
€<br />
Miete und<br />
Nebenkosten €<br />
Versicherungen<br />
(auch KfZ),<br />
Mitglieds<strong>bei</strong>träge €<br />
Laufende<br />
Abzahlungen<br />
(Kredite, Raten) €<br />
Familie (Unterhalt,<br />
Versorgung, Kinder,<br />
etc.) €<br />
feste monatliche<br />
Gesamtausgaben €<br />
Gesamteinnahmen<br />
– Gesamtausgaben – €<br />
= Frei verfügbare<br />
Summe<br />
Benötigtes Taschengeld (für Kleidung, Kosmetika, Genussmittel, etc.):<br />
Einschätzung<br />
Patient<br />
Einschätzung<br />
Therapeut<br />
weniger 100.- 125.- 150.- 175.- 200.- 225.- 250.- mehr<br />
Entscheidung Patient: Ich stelle mir ein Taschengeld von € zur Verfügung.<br />
€
Ausgabenprotokoll<br />
Name: _______________________________ Datum: _____________________<br />
Monat: _______________________________<br />
bar vorhandenes<br />
Taschengeld<br />
heute<br />
dazugekommen<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
Mit freundlicher Genehmigung von Dr. J. Petry / Hogrefe-Verlag entnommen aus<br />
Petry J (2003): <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
€<br />
€<br />
Kleidung €<br />
Kosmetika €<br />
Zeitungen/Bücher €<br />
Rauchwaren €<br />
Gesamtsumme € Kaffee €<br />
Gesamtsumme €<br />
– Ausgaben €<br />
Übertrag<br />
Lebensmittel €<br />
Essen gehen<br />
(Café, Restaurant)<br />
Kino, sonstige<br />
Veranstaltungen<br />
Anschaffungen<br />
(Elektrogeräte,<br />
Tonträger,<br />
Schmuck etc.)<br />
Sonstiges €<br />
Summe Ausgaben €<br />
Mein festgesetzter<br />
Tagesdurchschnitt<br />
(eingetragen als „barvorhandenes<br />
Taschengeld“ im Protokoll für den<br />
nächsten Tag)<br />
€<br />
€<br />
€<br />
€
1 Workshop 1x1 der Medienar<strong>bei</strong>t<br />
M. Freese-Wagner<br />
Auf den folgenden Seiten finden Sie den Foliensatz zum Workshop „1x1 der Medienar<strong>bei</strong>t“<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 1/1
I. Medienlandschaft Deutschland<br />
• Print<br />
– Tageszeitungen (überregional + regional) regional), Kauf Kauf‐<br />
/Boulevardzeitungen, Wochen‐ und Sonntagszeitungen<br />
– Zeitschriften (Frauen, Lifestyle, Wellness …), Yellow Press,<br />
Programmzeitschriften; Kundenzeitschriften<br />
– Nachrichtenagenturen (dpa, ap, ddp, Reuters, AFP, epd<br />
usw.)<br />
– Anzeigenblätter<br />
– Stadtzeitungen<br />
– Gemeindeblätter<br />
– Fachpresse<br />
I. Medienlandschaft Deutschland<br />
• Hörfunk<br />
• TV<br />
– ÖÖffentlich‐rechtlich<br />
(Bayerischer Rundfunk)<br />
– Privat (regional und überregional)<br />
– BLR<br />
– Öffentlich‐rechtlich (Bayerisches ( y Fernsehen) )<br />
– Privat (regional und überregional)<br />
• Internet<br />
29.09.2010<br />
2
I. Medienlandschaft<br />
Spaltenfüllanzeigen<br />
(kostenfreie Schaltung durch<br />
Verlag, wenn Platz frei)<br />
II. Was kann Pressear<strong>bei</strong>t, was nicht?<br />
29.09.2010<br />
4
II. Was kann Pressear<strong>bei</strong>t, was nicht?<br />
• Was sie kann!<br />
– Glaubwürdig sein<br />
– Viele Menschen erreichen<br />
– Relativ komplexe Zusammenhänge darstellen<br />
– Kostengünstig sein<br />
• Was sie nicht kann!<br />
– Auf Knopfdruck funktionieren<br />
– Garantiert funktionieren<br />
– Komplett steuerbar sein<br />
III. Ansprechpartner<br />
• Print: Lokalredakteur und/oder Redakteur für<br />
Soziales/Medizin/Wissenschaft<br />
• Hörfunk, TV, Internet: eigene Kontakte bzw.<br />
nachfragen … und pflegen<br />
• Infos zu Ansprechpartnern durch eigene<br />
Mediennutzung<br />
• Infos zu Medien vor Ort: Rathaus (online),<br />
www.ivw.de (Informationsgemeinschaft zur Feststellung<br />
der Verbreitung von Werbeträgern e.V.)<br />
29.09.2010<br />
5
IV. Themen für Pressear<strong>bei</strong>t<br />
Aktuelles<br />
Relevantes<br />
Lokales<br />
?<br />
Neues,<br />
UUngewöhn‐ öh<br />
liches<br />
IV. Themen für Pressear<strong>bei</strong>t<br />
Medienzielgruppen<br />
Tageszeitung<br />
Anzeigenblatt<br />
Stadtzeitung<br />
Überregionaler<br />
Hörfunk‐<br />
Sender<br />
Regionaler TV‐<br />
Sender<br />
29.09.2010<br />
7
IV. Themen für Pressear<strong>bei</strong>t<br />
• Exkurs: Umgang mit Testimonials<br />
– Vorteil: direkter Nutzen für Journalisten<br />
(und LeserIn/HörerIn/ZuschauerIn)<br />
– Schutzfunktion: Information & Beratung<br />
– Absprache mit Journalisten: Foto, anonymisieren,<br />
Entschädigung<br />
V. Instrumente/Maßnahmen<br />
• Pressetexte<br />
(Meldung (Meldung, Nachricht Nachricht, Bericht Bericht, Kommentar Kommentar,<br />
Reportage)<br />
• Fotos, Grafiken, Animationen<br />
• Pressemappe<br />
• Pressekonferenz<br />
• IInterview t i ( (mit itE Experten, t Bt Betroffenen) ff )<br />
• Redaktionsbesuch<br />
• Infoservice (Newsletter)<br />
29.09.2010<br />
8
• Formales<br />
VI. Pressetexte<br />
– Max. 2 Seiten (1,5‐zeilig)!<br />
– Auf jedem Blatt: Kontaktdaten<br />
– Namen <strong>bei</strong>m ersten Mal vollständig inkl. aller Titel<br />
(ohne „Herr/Frau“), danach nur Nachname<br />
Prof. Dr. Wolfgang Muster sagte …. Muster ist im Beirat …<br />
– Ziffern bis „zwölf“ ausschreiben, ab „13“ als<br />
Zahlen<br />
– Links (wo sie relevant sind)<br />
VI. Pressetexte<br />
• Struktur/Inhalt<br />
– Überschrift muss Thema klarmachen<br />
– Erster Absatz beantwortet W‐Fragen!<br />
– Sparsam mit Adjektiven<br />
– Fremdwörter vermeiden, wo möglich<br />
Pressetext liefert Information,<br />
Journalist ist für sprachliche<br />
Besonderheiten zuständig<br />
29.09.2010<br />
9
VI. Pressetexte<br />
• Dazu wenn möglich: Foto!<br />
– Möglichst 300 dpi<br />
– Mit Bildunterschrift (Nennung der Abgebildeten<br />
mit Vor‐ und Zunamen bis fünf Personen)<br />
– Mit Quellenhinweis sowie Zusatz<br />
„Abdruck honorarfrei“<br />
VII. Pressekonferenz<br />
• Vorteil: direkter Journalistenkontakt<br />
• Nachteil: viel Aufwand<br />
• Sinnvoll wenn<br />
– Thema sehr brisant (dann meist kurzfristig)<br />
– Foto‐/Drehmöglichkeit vor Ort (neue Räume,<br />
Gruppensituation …) )<br />
– Aufnahme von O‐Tönen (Experten, Betroffene)<br />
29.09.2010<br />
10
VII. Pressekonferenz<br />
• Einladung ca. 2 Wochen vorher mit Rückfax<br />
zur AAnmeldung, ld RReminder i d 1 TTag vorher h<br />
• Dauer max. 1 Stunde inkl. Möglichkeit für<br />
Fragen<br />
• Termin: für Tageszeitungen am besten nicht<br />
vor 11 11.00 00 und nicht nach 14 14.00 00 Uhr<br />
• Pressemappe für alle Teilnehmer<br />
VIII. Hörfunk & TV<br />
• Kontakte: ständig wechselnde<br />
ZZuständigkeiten, tä di k it weniger i SSpezialisierung i li i dder<br />
Redakteure<br />
• Material<br />
• Vermittlung von Interviewpartnern<br />
• Zeitfaktor!!!<br />
29.09.2010<br />
11
VIII. Hörfunk & TV<br />
• Interviews: Fokussierung!<br />
– Was will ich rüberbringen?<br />
– Was könnte der andere von mir wissen wollen? Was<br />
ist für den Zuschauer/Hörer interessant?<br />
– Was muss ich tun, um meine Botschaft<br />
unterzubringen?<br />
• Vorbereitung: Zahlen etc. recherchieren<br />
• Antworten nicht mit „ja, finde ich auch“ oder<br />
„nein, das ist nicht so“ o.ä. beginnen, da Frage<br />
meist nicht mit gesendet wird<br />
• TV‐Auftritte<br />
VIII. Sonderfall TV<br />
– Nichts Kleingemustertes<br />
– Kein Blau<br />
– Strümpfe<br />
29.09.2010<br />
12
IX. Dokumentation<br />
• Darstellung der eigenen Ar<strong>bei</strong>t<br />
• Nennung: Medium, Erscheinungstermin, <strong>bei</strong><br />
Print‐Veröffentlichungen wenn möglich<br />
Auflage (Infos unter www.ivw.de)<br />
• Wichtig für LSG, bitte Kopie immer an<br />
Geschäftsstelle mit Angabe des Titels und<br />
Erscheinungsdatums<br />
II. Was kann Pressear<strong>bei</strong>t, was nicht?<br />
• Was sie kann!<br />
– Glaubwürdig sein<br />
– Viele Menschen erreichen<br />
– Kostengünstig sein<br />
– Relativ komplexe Zusammenhänge darstellen<br />
• Was sie nicht kann!<br />
– Auf Knopfdruck funktionieren<br />
– Garantiert funktionieren<br />
– Komplett steuerbar sein<br />
29.09.2010<br />
13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit<br />
& viel Glück und Erfolg <strong>bei</strong> der<br />
Pressear<strong>bei</strong>t!<br />
29.09.2010<br />
15
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Die <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern koordiniert bayernweit Prävention, Forschung,<br />
Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>. Sie wurde im Juni 2008 auf<br />
Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gegründet, das sie auch<br />
finanziert.<br />
20 neu eingerichtete Fachstellen sollen bayernweit die Versorgung Betroffener und deren<br />
Angehöriger in Beratungsstellen verbessern. Weitere 28 Suchthilfeeinrichtungen sind Mitglied im<br />
„Kompetenznetzwerk <strong>Glücksspiel</strong>sucht―. Besonderer Wert wird im Rahmen dessen auf spezielle<br />
Weiterbildungsangebote für die Mitar<strong>bei</strong>ter gelegt. Last but not least will die <strong>Landesstelle</strong><br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern durch vielfältige Angebote zur Prävention und Aufklärung das<br />
Bewusstsein für <strong>Glücksspiel</strong>sucht schärfen.<br />
Pressekontakt<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Edelsbergstraße 10, 80686 München<br />
Tel. 089 / 55 27 35 9-13, Fax 089 / 55 27 35 9-22<br />
www.lsgbayern.de
—<br />
—<br />
Pressemitteilung<br />
23. Januar 2009<br />
„<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern“ weist auf Gefahr<br />
auch <strong>bei</strong>m Lotto-Spielen hin<br />
München – Die Zahl der Lotto-Spieler steigt in diesen Tagen wieder enorm an, steht doch aktuell<br />
ein Jackpot in Höhe von 25 Millionen Euro zum Gewinn. Auch wenn gerade dann viele Menschen<br />
Lotto spielen, die sonst nicht ihre Kreuzchen setzen, weist die „<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in<br />
Bayern― auf die Gefahr eines übermäßigen, pathologischen Spiels hin. „Lotto steht zwar nicht an<br />
erster Stelle der <strong>Glücksspiel</strong>e, die süchtig machen können, trotzdem warnen wir vor<br />
unkontrolliertem Spielen,― sagt Geschäftsführer Andreas Czerny.<br />
Die <strong>Glücksspiel</strong>sucht, die sich in der Regel über mehrere Jahre hinweg entwickelt, führt die<br />
Betroffenen meist buchstäblich in den Ruin. Dies allerdings nicht nur finanziell, sondern auch, was<br />
das soziale, berufliche und familiäre Umfeld angeht. Doch das krankhafte Spielen kann behandelt<br />
werden. Die „<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern― bietet Interessenten auf Ihrer Homepage<br />
unter www.lsgbayern.de vielfältige Informationen rund um die Spielsucht: ab wann ist jemand<br />
gefährdet, welches sind die „gefährlichsten― Spiele und wer ist eigentlich für die Therapie zuständig.<br />
Außerdem sind auf der Homepage Adressen und Links zu spezialisierten Beratungsstellen sowie<br />
Selbsthilfegruppen in ganz Bayern zu finden.<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Die „<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern― koordiniert bayernweit Prävention, Forschung,<br />
Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>. Sie wurde im Juni 2008 auf<br />
Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gegründet, das sie auch<br />
finanziert.<br />
Durch gezielte Forschungsvorhaben sollen zum Beispiel Erkenntnisse über das unterschiedliche<br />
Gefährdungspotenzial verschiedener <strong>Glücksspiel</strong>e oder über die Behandlung und<br />
Versorgungsstruktur erlangt werden. 20 neu eingerichtete Fachstellen sollen bayernweit die<br />
Versorgung Betroffener und deren Angehöriger in Beratungsstellen verbessern. Besonderer Wert<br />
wird hier auf spezielle Weiterbildungsangebote für die Mitar<strong>bei</strong>ter gelegt. Last but not least will die<br />
„<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern― durch vielfältige Angebote zur Prävention und Aufklärung<br />
das Bewusstsein für <strong>Glücksspiel</strong>sucht schärfen.
—<br />
—<br />
Pressemitteilung<br />
20. Mai 2009<br />
Betroffenen<strong>bei</strong>rat der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
tagt zum ersten Mal<br />
München – Zur ersten Sitzung des Betroffenen<strong>bei</strong>rates der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
trafen sich kürzlich Menschen, für die das Thema <strong>Glücksspiel</strong> nichts mehr mit Vergnügen zu tun<br />
hat(te). Um die Sichtweise der Betroffenen nicht aus den Augen zu verlieren, hat die <strong>Landesstelle</strong><br />
diesen Beirat ins Leben gerufen. „Oft ar<strong>bei</strong>ten soziale Institutionen engagiert, vergessen aber, die<br />
Betroffenen, um die es geht, einzubeziehen,― gibt Geschäftsführer Andreas Czerny zu bedenken.<br />
Die <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern vernetzt alle am Thema Beteiligten, vom Forscher<br />
über die Mitar<strong>bei</strong>ter in Suchtberatungsstellen bis hin zu den Betroffenen selbst. Um alle<br />
Maßnahmen optimal an deren Bedürfnissen ausrichten zu können, haben die Fachleute nun<br />
gemeinsam mit Betroffenen darüber gesprochen, was besonders wichtig ist, um Menschen zu<br />
helfen, die <strong>Glücksspiel</strong>-süchtig sind. So gaben die Mitglieder des Betroffenen<strong>bei</strong>rates<br />
<strong>bei</strong>spielsweise Tipps zur Erstellung von Infomaterial, das die <strong>Landesstelle</strong> gerade erar<strong>bei</strong>tet.<br />
Dadurch fließt ihre Sichtweise direkt ein.<br />
Die Betroffenen fragten konkret nach fachlichen Unterstützungsangeboten für Selbsthilfegruppen.<br />
Ab sofort wird die <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern Supervision für solche Gruppen<br />
anbieten: der jeweilige Gruppenleiter erhält da<strong>bei</strong> die Möglichkeit, konkrete Fragestellungen mit<br />
einem Fachmann zu besprechen und das Vorgehen in der Gruppe abzustimmen.
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Die <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern koordiniert bayernweit Prävention, Forschung,<br />
Beratung und Hilfe rund um das Thema pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>. Sie wurde im Juni 2008 auf<br />
Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gegründet, das sie auch<br />
finanziert.<br />
20 neu eingerichtete Fachstellen sollen bayernweit die Versorgung Betroffener und deren<br />
Angehöriger in Beratungsstellen verbessern. Weitere 28 Suchthilfeeinrichtungen sind Mitglied im<br />
„Kompetenznetzwerk <strong>Glücksspiel</strong>sucht―. Besonderer Wert wird im Rahmen dessen auf spezielle<br />
Weiterbildungsangebote für die Mitar<strong>bei</strong>ter gelegt. Last but not least will die <strong>Landesstelle</strong><br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern durch vielfältige Angebote zur Prävention und Aufklärung das<br />
Bewusstsein für <strong>Glücksspiel</strong>sucht schärfen.<br />
Pressekontakt<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Edelsbergstraße 10, 80686 München<br />
Tel. 089 / 55 27 35 9-13, Fax 089 / 55 27 35 9-22<br />
www.lsgbayern.de
Pressemitteilung<br />
2. Ingolstadt, Starttermin: 22.09.2010, 17:30-19:00 Uhr<br />
Caritas Suchtambulanz Kreisstelle Ingolstadt<br />
Ansprechpartner: Dipl.-Soz.Päd [FH] Daniel Matasic<br />
Tel.: 0841/309138, E-Mail: daniel.matasic@caritas-ingolstadt.de<br />
3. München, Starttermin: 17.09.2010, 18:00-19:30 Uhr<br />
Suchtberatungsstelle Condrobs Pasing<br />
Ansprechpartner: Dipl.-Soz.Päd. [FH] Harald Preiss<br />
Tel.: 089/82075680, E-Mail: harald.preiss@condrobs.de<br />
4. Nürnberg, Starttermin: 27.09.2010. 18:00-19.30 Uhr<br />
Stadtmission Nürnberg e.V.<br />
Ansprechpartnerin: Dipl.-Soz.Päd. [FH] Heidrun Kunze<br />
Tel.: 0911/277390, E-Mail: heidrun.kunze@stadtmission-nuernberg.de<br />
ETAPPE – EntlastungsTraining für Angehörige pathologischer und problematischer<br />
<strong>Glücksspiel</strong>er – psychoedukativ: Ein Projekt der Bayerischen Akademie für Sucht- und<br />
Gesundheitsfragen BAS Unternehmergesellschaft (www.bas-muenchen.de). Die BAS<br />
ist Kooperationspartner der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
(www.lsgbayern.de). Sie vermittelt Erkenntnisse aus der Forschung in die Praxis von<br />
Suchtberatungsstellen und Berufsgruppen, die mit Suchtfragen beruflich beschäftigt<br />
sind.<br />
Die <strong>Landesstelle</strong> koordiniert bayernweit Prävention, Forschung, Beratung und Hilfe<br />
rund um das Thema pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en. Sie wurde im Juni 2008 auf Initiative<br />
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gegründet, das sie<br />
auch finanziert. Weiterer Kooperationspartner ist das Münchner „IFT Institut für Therapieforschung“<br />
(www.ift.de). Im Februar 2010 startete die <strong>Landesstelle</strong> die Kampagne<br />
„Verspiel nicht Dein Leben“ (www.verspiel-nicht-dein-leben.de).<br />
Pressekontakt<br />
Manuela Freese-Wagner, Kommunikation & Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Edelsbergstraße 10, 80686 München<br />
fon 089 / 55 27 359-13 + fax 089 / 55 27 359-22<br />
manuela.freese-wagner@lsgbayern.de<br />
www.lsgbayern.de und www.verspiel-nicht-dein-leben.de<br />
2/2
Pressemitteilung<br />
München, 14.09.2010<br />
Kampagnenstart „Verspiel nicht Dein Leben“<br />
Damit es am Ende nicht heißt: Nichts geht mehr<br />
München, 14.09.2010 – Im Fünf-Sekunden-Takt die Familie verlieren – eine krasse<br />
Vorstellung. Für Menschen, die den größten Teil ihrer Zeit am Spielautomaten<br />
verbringen, kann diese Fiktion schnell zur Wirklichkeit werden. In Sekundenschnelle<br />
verlangt der Automat einen neuen Einsatz. Die Kampagne „Verspiel<br />
nicht Dein Leben“ sagt diesem Schreckensszenario den Kampf an. Die Situation<br />
mit den Spielautomaten ist so dramatisch, dass kürzlich sogar der Europäische<br />
Gerichtshof das <strong>Glücksspiel</strong>monopol des deutschen Staates wegen Unzulänglichkeit<br />
in Frage gestellt hat.<br />
Ab dem 21. September warnen große Plakate in vielen bayerischen Städten vor den<br />
Folgen der <strong>Glücksspiel</strong>sucht. Drei Figuren in der Mitte des Bildes fallen dem Betrachter<br />
sofort auf: Gefangen auf den Walzen eines Spielautomats müssen sie hilflos mit ansehen,<br />
wie der Spieler sie verspielt. Am Ende verlieren sie alle – game over.<br />
„Verspiel nicht Dein Leben“ ist eine Aufklärungskampagne der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
in Bayern. Mit den großflächigen Plakaten macht sie auf die Gefahren der<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht aufmerksam. Das Motiv ahmt die Optik eines Spielautomaten nach.<br />
Eine Mutter und ihre zwei Kinder sehen genauso bunt aus wie die anderen Symbole in<br />
einem Automaten. In einem Extrarahmen findet der Betrachter die Telefonnummern<br />
der jeweiligen Suchtberatungsstelle oder einen Link auf die Homepage der Kampagne<br />
www.verspiel-nicht-dein-leben.de.<br />
Suchtprävention wird immer wichtiger<br />
Der jetzige Kampagnenstart knüpft an die erste Kampagne im Februar 2010 an. Seit<br />
damals hat sich die Zahl der Ratsuchenden in den Suchtberatungsstellen deutlich<br />
erhöht. An diesen Erfolg möchte der Geschäftsführer der <strong>Landesstelle</strong>, Andreas Czerny<br />
anknüpfen. „Gerade jetzt ist es wichtig die potenzielle Gefahr von <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
und den politischen Handlungsbedarf noch einmal klar zu verdeutlichen“, so Czerny.<br />
„Die endgültigen Konsequenzen des Urteils zum <strong>Glücksspiel</strong>monopol aus der vergangenen<br />
Woche stehen zwar noch nicht fest. Sicher ist aber, dass die Vorbeugung von<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht immer wichtiger wird, denn bis zu 290.000 Menschen in Deutschland<br />
sind glücksspielsüchtig.“<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.verspiel-nicht-dein-leben.de und www.lsgbayern.de<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Manuela Freese-Wagner, fon: 089/552735913 . fax: 089/552735922<br />
Mail: manuela.freese-wagner@lsgbayern.de<br />
1/2
3 Methoden der Prävention von problematischem und pathologischem<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
D. Ensslen<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/1
Methoden der Prävention von problematischem & pathologischem <strong>Glücksspiel</strong><br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
Vorwort<br />
Einstieg<br />
1) Bodenzeitung/Wandzeitung<br />
2) Konsumsack<br />
3) Meinungs-Soziogramm<br />
4) „Wenn-ich-Karten“ zum Thema <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Übungen und Spiele zum Thema Sucht und <strong>Glücksspiel</strong><br />
5) Süchte raten<br />
6) Süchte ordnen<br />
7) Suchttrichter<br />
8) Konsumkompass- Von Motiven und Alternativen<br />
9) Klaviatur<br />
10) Der Superspieler/die Superspielerin<br />
11) Glück im Spiel?<br />
Übungen und Spiele zur Förderung relevanter Lebenskompetenzen<br />
12) Echt wertvoll – Lebenswertpunkte<br />
13) „Starke Karten“. Ein suchtpräventives Spiel<br />
14) Rollenspiel zum Thema Gruppendruck und <strong>Glücksspiel</strong><br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/2
Vorwort<br />
Dies ist eine Sammlung von interaktiven Methoden zur Prävention von problematischem und pathologischem<br />
<strong>Glücksspiel</strong>. Oder - und dies ist eine wesentliche Frage bezüglich der dahinter stehenden<br />
Haltung - eine Sammlung von interaktiven Methoden zum Erlernen eines bewussten Umgangs mit<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en. Unter einem „bewussten Umgang“ ist hier ein kontrollierter Umgang gemeint, der das<br />
Befriedigen der zugrunde liegende Bedürfnisse ohne schädliche Auswirkungen auf die jeweilige Person<br />
oder auf deren Umfeld ermöglicht. Zumindest aber sollte die durch die Methoden angestrebte<br />
Auseinandersetzung mit dem Thema die Kompetenz zum eigenverantwortlichen Umgang mit <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
(und anderen Konsumoptionen, die ein Suchtpotential bergen) fördern. Hierfür ist es nötig<br />
Information über <strong>Glücksspiel</strong>e und über die damit verbundenen Risiken zu vermitteln. Meinungen und<br />
Haltungen sollen überprüft, abgeglichen und differenziert, Alternativen und Ressourcen diskutiert,<br />
entdeckt und entwickelt werden.<br />
Die nachstehenden Methoden sind also lediglich Werkzeuge, die durch die pädagogische Anleitung<br />
(Ihr Fachwissen, Ihre Erfahrung und Ihr Einfühlungsvermögen!) Jugendliche und junge Erwachsene<br />
auf die (mit Risiken verbundenen) Möglichkeit an <strong>Glücksspiel</strong>en teilzunehmen vorbereiten (Universalprävention).<br />
Ebenso können gefährdete Personengruppen erreicht werden (Selektive Prävention). Oft<br />
sind auch Erwachsene als Zielgruppe angegeben: entweder sind diese selber an der Thematik interessiert<br />
oder sie fungieren als Multiplikatoren (Lehrer, Eltern, Ausbilder...) und sammeln Kenntnisse<br />
und Erfahrungen um sich zu orientieren und diese weiterzugeben.<br />
Die meisten der folgenden Methoden sind in der Prävention bekannt und bewährt. Es ist auch nicht<br />
unbedingt nötig „das Rad neu zu erfinden“, denn die inneren Mechanismen, welche Einzelne in die<br />
Abhängigkeit führen (oder eben genau dies verhindern!) unterscheiden sich <strong>bei</strong> den verschiedenen<br />
gefährdenden Stoffen und Verhaltensweisen nicht wesentlich. Ein thematisch breiter Ansatz, der auch<br />
auf andere „Süchte“ eingeht, hat den großen Vorteil, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sich<br />
ihr Thema aussuchen können und somit an diesem auch interessiert sind. Dieses Interessiert-Sein,<br />
das Sich-Damit-Auseinandersetzen-Wollen ist die Grundlage für einen wirkungsvollen inneren Prozess.<br />
In diesem Sinne ist von der pädagogischen Fachkraft auch nicht gefordert Antworten zu geben und<br />
allwissend zu sein, sondern eine Situation zu schaffen, in der die Angesprochenen selber aktiv werden<br />
und ihre Kompetenzen zum Tragen kommen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kennen sich,<br />
ihre Ressourcen und die konkreten Umstände am besten. Zudem werden, gerade im Jugendalter,<br />
Botschaften aus der Peergroup besser angenommen.<br />
Schließlich soll die Durchführung dieser Methoden allen Beteiligten, auch den pädagogischen Fachkräften,<br />
Spaß machen. In einer angenehmen Atmosphäre lernt es sich besser. Neue Impulse, die mit<br />
positiven Gefühlen verbunden sind, werden eher aufgenommen. Die konkreten Effekte einer solchen<br />
verhaltens- und prozessorientierten Ar<strong>bei</strong>t, lassen sich ohnehin nicht gesondert von anderen Einflüssen<br />
beurteilen. Die inneren Entscheidungsprozesse laufen oft (auch für den Betroffenen) im Verborgenen<br />
ab. Erinnern Sie sich an Ihre eigene Entwicklung, die Kindheit, die Jugend... die Situationen<br />
und Menschen die Sie nachhaltig beeindruckt haben.<br />
Das folgende Instrumentarium bietet Ihnen die Möglichkeit in eine lebendige und fruchtbare Auseinandersetzung<br />
mit (jungen) Menschen zu gehen und diese zu fördern bevor sie „in den Brunnen fallen“.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/3
1) Bodenzeitung/Wandzeitung<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche, Erwachsene, Gruppenar<strong>bei</strong>t, Aktionen in der Öffentlichkeit<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
unbegrenzt<br />
Dauer:<br />
Ab 20 Min.<br />
Ziele:<br />
Einstieg in das Thema<br />
Sensibilisierung<br />
Diskussionsanregung<br />
Meinungsbild<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
Beschriftete Plakate<br />
Klebepunkte<br />
Dicke Stifte<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Auf einem großen Plakat werden eine oder mehrere Thesen zum <strong>Glücksspiel</strong> aufgeschrieben. Entweder<br />
können die einzelnen Thesen dann von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zwischen den<br />
Polen „Stimmt“ und „Stimmt überhaupt nicht“ gepunktet werden, oder die Teilnehmer und Teilnehmerinnen<br />
können einzelne Thesen als besonders zutreffend kennzeichnen.<br />
Mögliche Thesen:<br />
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.<br />
Nur wer etwas hat, gilt auch was.<br />
Glück im Spiel, Pech in der Liebe.<br />
Die Börse ist auch ein <strong>Glücksspiel</strong>.<br />
Pokern ist kein Glückspiel.<br />
Mit dem richtigen System, kann man <strong>bei</strong> <strong>Glücksspiel</strong>en gewinnen.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht ist eine Krankheit.<br />
Glückspiele sind ein harmloses Freizeitvergnügen.<br />
Die Gefahren von <strong>Glücksspiel</strong>en werden unterschätzt.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht ist ein Tabuthema.<br />
Der Zugang zu Geldspielautomaten ist nur Erwachsenen möglich.<br />
Wichtig ist der Austausch über die Thesen.<br />
Man kann die Thesen auch mit einer Gruppe entwickeln und im Sinne einer Meinungsumfrage mit<br />
diesen an die Öffentlichkeit treten.<br />
Quelle: Gießener Fachstelle für <strong>Glücksspiel</strong>sucht. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/4
2) Konsumsack<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche, junge Erwachsene<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
5 - 30 Personen<br />
Dauer:<br />
20 - 60 Min.<br />
Ziele:<br />
Einstieg ins Thema<br />
Erweiterung des Suchtbegriffs<br />
Pro und Contra verschiedener Substanzen/Konsumformen<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
Sammlung verschiedener Gegenstände, die etwas mit Sucht zu tun haben können. Beispiele unten.<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Im Konsumsack befinden sich verschiedene Symbole, die etwas mit Sucht oder süchtigem Verhalten,<br />
aber auch mit sog. „Alltagssüchten“ und Konsum zu tun haben können. Der Konsumsack wird im<br />
Kreis herumgereicht. Jeder zieht blind einen Gegenstand heraus und erklärt, was dieser Gegenstand<br />
mit Sucht zu tun haben könnte, wie er selbst darüber denkt (z.B.: Was angenehm und reizvoll an dem<br />
Konsum sein kann, wie verbreitet der Konsum ist, was risikoreich <strong>bei</strong>m Konsum sein kann ...). Die<br />
anderen Teilnehmer und Teilnehmerinnen können mit ihren Assoziationen ergänzen. Besteht die<br />
Gruppe aus mehr als 15 Personen, kann man auch nur einige Personen Gegenständ ziehen lassen.<br />
Tätigkeit/Suchtmittel Symbol<br />
<strong>Glücksspiel</strong> Spielgeld, Chips, Würfel, Lottoschein, laminierte Bilder...<br />
Computerspiel Spielkonsole, Nintendo, laminierte Bilder...<br />
Fernsehen Fernsehprogramm, laminierte Bilder...<br />
Zigaretten Zigarettenschachtel, Feuerzeug<br />
Alkohol Flachmann, laminierte Bilder...<br />
Medikamente/Doping alte Medikamentenpackung<br />
Esssucht Süßigkeiten, laminierte Bilder...<br />
Magersucht Abführmittel, Bild einer Magersüchtigen...<br />
Haschisch Suppenwürfel, Pfeife, laminierte Bilder...<br />
Kokain durchsichtige Tüte Puderzucker<br />
Heroin Spritze, Löffel, laminierte Bilder...<br />
Ecstasy Traubenzucker, Drops, laminierte Bilder...<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/5
Beispiele für Aussagen:<br />
Mir geht es heute gut.<br />
Ich habe mich auf die Veranstaltung gefreut.<br />
Ich fühle mich in der Klasse/Gruppe/Schule wohl.<br />
...<br />
Ich treibe regelmäßig Sport.<br />
Ich bin öfters mal gestresst.<br />
Ich langweile mich oft.<br />
...<br />
Lotto spielen lohnt sich.<br />
Mit Freunden Pokern macht Spaß.<br />
Im Internet Pokern macht Spaß.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e ohne Geldeinsatz sind langweilig.<br />
....<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e sollten auch für unter 18-Jährige erlaubt werden.<br />
Es ist gut, dass der Staat das Monopol für <strong>Glücksspiel</strong>e hat.<br />
Es gibt zu viele Spielcasinos/Spielotheken.<br />
Die Gesetze für <strong>Glücksspiel</strong>e sollten strenger sein.<br />
...<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e (oder: Lotto/Automaten/Internet Poker/usw.) haben ein hohes Suchtpotential.<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht ist eine Krankheit.<br />
...<br />
Um jemanden, der suchtgefährdet ist zu helfen ist es das Allerwichtigste Grenzen zu setzen<br />
und konsequent zu sein.<br />
Jemanden der suchtgefährdet ist, braucht vor allem Verständnis und Mitgefühl.<br />
Ich denke, dass ich nicht suchtgefährdet bin.<br />
...<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/7
4) "Wenn-Ich-Karten" zum Thema <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche, junge Erwachsene<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
5 – 30 Personen<br />
Dauer:<br />
30 – 60 Min.<br />
Ziele:<br />
Reflexion der eigenen Haltung und Meinung zu der Thematik<br />
Auseinandersetzung mit eigenen Lebensbewältigungsstrategien und Verhaltensmustern<br />
Spielerische Diskussionsanregung<br />
Materialien /Beschreibung der Methode:<br />
Im Gruppenkontext setzen sich Teilnehmer und Teilnehmerinnen spielerisch mit Themen wie Geld,<br />
Risiko, Spielen, Gruppendruck, bis hin zum problematischen und pathologischen <strong>Glücksspiel</strong> auseinander<br />
und reflektieren ihre Meinung und Haltungen. Eine pädagogische Fachkraft übernimmt die<br />
Moderation.<br />
In der Spielanleitung werden einerseits pädagogische Ansätze und Perspektiven vermittelt. Andererseits<br />
werden in kompakter, verständlicher Form wichtige Hintergründe und Zusammenhänge zur<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht dargestellt. Dadurch ist die Methode für pädagogische Fachkräfte ohne weitere Vorkenntnisse<br />
und einfach durchführbar.<br />
Adressen, Links und empfohlene Materialien ermöglichen der Spielleitung eine weiterführende Auseinandersetzung<br />
mit dem Thema.<br />
Die "Wenn-Ich-Karten" zum Thema <strong>Glücksspiel</strong>sucht knüpfen an die bereits von der Aktion Jugendschutz<br />
herausgegebenen "Wenn-Ich-Karten" zu den Themen Sucht allgemein, Rauchen, Alkohol, Ess-<br />
Störung, illegale Drogen und Migration (Art.Nr.: 11071) an und lassen sich gut mit diesen mischen.<br />
Gerade wenn das Thema <strong>Glücksspiel</strong> noch nicht im Vordergrund steht, ist dies empfehlenswert.<br />
München 2009, Karton mit 60 Karten und Anleitung Hersteller: Aktion Jugendschutz Bayern e.V.<br />
Art.Nr.: 14631<br />
Bestellbar <strong>bei</strong> der Aktion Jugendschutz unter: http://materialdienst.aj-bayern.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/8
5) Süchte raten<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche und Erwachsene; Projekte, Vorträge, Elternabende<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
Bis 30 Personen<br />
Dauer:<br />
20 - 45 Min.<br />
Ziele:<br />
Kennenlernen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen untereinander<br />
Einstieg ins Thema Sucht<br />
Erweiterung des Suchtbegriffes<br />
Diskussionsanregung<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
vorbereitete Kärtchen (mit den Namen der Süchte)<br />
Klebeband<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Jede/r Mitspieler/in erhält eine Karte mit dem Namen eines Suchtmittels oder einer süchtigen Verhaltensweise<br />
(siehe Kopiervorlage auf folgender Seite) auf den Rücken geklebt.<br />
Sie sollen möglichst schnell durch Fragen (z.B. „ist es eine illegale Droge?“ „kann man davon körperlich<br />
abhängig werden?“ „Konsumieren dieses Mittel mehr Männer als Frauen?“) das betreffende<br />
Suchtmittel auf ihrem Kärtchen herausfinden. Geantwortet darf nur mit „ja“ oder „nein“ werden.<br />
Teilnehmer und Teilnehmerinnen befragen sich gegenseitig. An jeden und jede dürfen nur drei Fragen<br />
gestellt werden.<br />
Schließlich kann in der Gruppe diskutiert werden:<br />
welche der Süchte auf den Karten tatsächlich als Sucht bezeichnet werden können<br />
zu welcher Kategorie diese Sucht zählt<br />
ob die Sucht, die man war, etwas mit einem selber zu tun hat<br />
ob einem etwas zu dieser Sucht bekannt ist …<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
Kopiervorlage auf der nächsten Seite:<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/9
Geltungssucht Genusssucht<br />
Haschischsucht <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Heroinsucht Kokainsucht<br />
Computerspielsucht Ar<strong>bei</strong>tssucht<br />
Magersucht Bulimie<br />
Alkoholsucht Nikotinsucht<br />
Fernsehsucht Sexsucht<br />
Drogensucht Partysucht<br />
Kaufsucht Eifersucht<br />
Streitsucht LSD Sucht<br />
Ecstasy Sucht Beziehungssucht<br />
Medikamentensucht Erfolgssucht<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/10
6) Süchte ordnen<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche und Erwachsene; Projekte, Vorträge, Elternabende<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
6 - 30 Personen<br />
Dauer:<br />
20 - 45 Min.<br />
Ziele:<br />
Einstieg ins Thema<br />
Erweiterung des Suchtbegriffes<br />
Diskussionsanregung<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
Moderationskarten<br />
Stifte<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Im Plenum oder in Kleingruppen werden alle bekannten Suchtmittel und süchtigen Verhaltensweisen<br />
gesammelt und mit dicken Stiften auf einem Kärtchen notiert. Anschließend werden die Kärtchen<br />
folgenden Gruppen zugeteilt:<br />
Legale Suchtmittel süchtiges Verhalten Illegale Suchtmittel Alltagssüchte<br />
Alkohol<br />
Nikotin<br />
Medikamente<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
Magersucht<br />
Esssucht<br />
Bulimie<br />
Cannabis<br />
Ecstasy<br />
Speed<br />
Crystal<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/11<br />
Ice<br />
Kokain<br />
Crack<br />
Heroin<br />
LSD<br />
Pilze<br />
Computersucht<br />
Fernsehsucht<br />
Kaufsucht<br />
Anschließend kann man über Eigenschaften (Gefahren, typische Konsumentengruppen, Häufigkeit<br />
usw.) diskutieren.<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.
7) Suchttrichter<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
3 - 30 Personen<br />
Dauer:<br />
20 - 60 Min.<br />
Ziele:<br />
Einschätzen können von Gefährdungen und Suchtverhalten<br />
Sensibilisieren für Anfänge von Suchtentwicklungen<br />
Sensibilisieren für mögliche Funktionen und Bedingungszusammenhänge von Suchtmittelkonsum<br />
und süchtigem Verhalten<br />
Unterscheiden können zwischen Genuss, unproblematischem und problematischem Konsum<br />
und Sucht<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
vorbereitete Situationskärtchen<br />
Kreppband zum Markieren eines Trichters<br />
dicke Stifte<br />
Papier / Kärtchen<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Auf dem Boden oder an der Wand wird mit Kreppband ein Trichter markiert. In den weiten Teil legt<br />
oder klebt man ein Kärtchen mit der Aufschrift "Genuss", in den sich verengenden Teil eines mit der<br />
Aufschrift „problematischer Konsum“ und schließlich im engsten Bereich des Trichters das Kärtchen<br />
"Sucht“ (oder <strong>Glücksspiel</strong>suchtspezifisch: „Spielen aus Spaß“, „problematisches Spielen“ und „pathologisches<br />
Spielen“).<br />
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ziehen sich aus den vorbereiteten Situationsbeschreibungen<br />
eine Karte und sollen diese an die passende Stelle im Trichter einordnen. Sie begründen ihre Festlegung.<br />
Die anderen Teilnehmer und Teilnehmerinnen können abweichende Meinungen äußern.<br />
Der/die Gruppenleiter/in achtet darauf, dass die Einordnungen zutreffend sind, notfalls muss er/sie<br />
den Platz (ebenfalls mit Begründung) korrigieren.<br />
Darüber hinaus können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eigene (anonymisierte) Fälle einbringen,<br />
sie in den Trichter einordnen und diskutieren. Diese Fälle können auch zuvor in Kleingruppen entwickelt<br />
werden.<br />
Da<strong>bei</strong> können auch bestimmte Suchtmittel oder süchtige Verhaltensweisen vorgegeben werden, für<br />
die Beispiele gefunden werden sollen.<br />
Gerade die Situationen, die im Zwischenbereich angesiedelt sind, sind oft nicht eindeutig zuzuordnen.<br />
Die "heißen" Diskussionen, die sich da<strong>bei</strong> oft ergeben, sind durchaus erwünscht. Sie helfen die Kriterien<br />
und die Bündelung mehrerer Gefährdungsmomente deutlich zu machen. Hier kann die Spielleitung<br />
sich gut an den DSM-IV Kriterien (siehe unten) orientieren. Wo<strong>bei</strong> die Teilnehmer und Teilnehmerinnen<br />
sich oft besser an einer/ihrer anschaulicheren und <strong>bei</strong>spielhafteren Sprache orientieren<br />
können.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/12
Schaubild: Trichter<br />
Spielen aus Spaß<br />
Problematisches Spielen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Genuss<br />
Problematischer Konsum<br />
Sucht<br />
Folgende Anhaltspunkte können <strong>bei</strong> der Einordnung eines problematischen Konsums hilfreich<br />
sein:<br />
Funktion des Suchtmittels (z.B.: um cool zu sein / um Stress oder Probleme nicht mehr zu<br />
spüren<br />
Häufigkeit und Menge<br />
was passiert in der konsumfreien Zeit? (findet das interessante Leben nur noch im Zusammenhang<br />
mit dem Suchtmittelkonsum statt und empfindet man den konsumfreien Alltag als<br />
grau und langweilig?)<br />
Veränderungen im Sozial- und Leistungsverhalten<br />
Kontakt zu Nichtkonsument/innen oder nur zu Konsument/innen<br />
Interessen / Hobbys / Freizeitgestaltung<br />
Risiken und Suchtpotenzial des Suchtmittels<br />
Einbettung in Familie / Gruppe / Schule ...<br />
Vertuschen des Konsums/der Handlungen<br />
Umgang mit Gefühlen, Konflikten und Problemen<br />
Der Umgang mit Geld<br />
Die internationalen Klassifikationssysteme für Erkrankungen DSM-IV und ICD-10 ordnen Pathologisches<br />
<strong>Glücksspiel</strong>en den Impulskontrollstörungen mit folgenden Merkmalen zu:<br />
Andauerndes und wiederkehrendes fehlangepasstes Spielverhalten, was sich in zumindest fünf der<br />
folgenden Merkmale ausdrückt:<br />
1. Starke Eingenommenheit vom <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
2. Steigerung der Einsätze zur Erreichung der gewünschten Erregung<br />
3. Wiederholt erfolglose Versuche, das Spielen einzuschränken oder zu beenden<br />
4. Unruhe und Gereiztheit <strong>bei</strong>m Versuch das Spielen einzuschränken<br />
5. Spielen als Flucht vor Problemen oder depressiver Stimmung<br />
6. Rasche Wiederaufnahme des Spielens nach Geldverlust<br />
7. Lügen, um das Ausmaß der Problematik zu vertuschen<br />
8. Illegale Handlungen zur Finanzierung des Spielens<br />
9. Gefährdung oder Verlust wichtiger Beziehungen, des Ar<strong>bei</strong>tsplatzes oder von Zukunftschancen<br />
10. Hoffnung auf Bereitstellung von Geld durch Dritte<br />
Als eine schwächere Ausprägung gilt das problematische Spielen. Für diese Form des <strong>Glücksspiel</strong>ens<br />
liegt keine einheitliche Definition vor.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/13
Peter (14 J.) und Paul (14,5 J.) haben um 50 Euro auf den Sieg von FC Bayern gewettet. Ein<br />
Onkel von Peter hat die Wette für sie abgeschlossen. Paul musste sich das Geld allerdings<br />
heimlich von seiner Mutter „leihen“.<br />
Ahmet (23 J.) hat Angst. Er muss bis morgen seine Spielschulden bezahlen und weiß nicht<br />
wie.<br />
Erwin (16 J.) lacht. Er hat ein System im Internet gefunden, wie man dort auf Dauer totsicher<br />
im Roulette gewinnt. So kann er mit einer kleinen weiteren Investition seine 400 Euro Schulden<br />
loswerden und dann richtig verdienen.<br />
Susanne (18 J.) kann sich nicht entscheiden. Sie pokert gerne mit ihrer alten Clique. Da wird<br />
viel gelacht und getrunken. Leider ist ihr neuer Freund total dagegen und hat sie vor die Wahl<br />
gestellt.<br />
Viermal im Jahr geht Gunter (45 J.) mit je 150 Euro ins Casino. Seine Frau mag das gar nicht,<br />
da er meistens alles verliert. Sie traut sich aber nichts mehr zu sagen, da er <strong>bei</strong> dem Thema<br />
schon einmal ziemlich ausfallend geworden ist.<br />
Heiko (18 J.) hat gestern lange gespielt und leider viel verloren. In der Früh war er müde und<br />
schlecht drauf und ist deswegen nicht in die Ar<strong>bei</strong>t gegangen.<br />
Beim ersten Mal am Automaten hat sie (17 J.) gleich 70 Euro gewonnen. Seitdem spielt sie<br />
immer, wenn sie Geld übrig hat.<br />
Die Klasse 7a ist gespalten. Der Großteil der Jungs spielt jeden Tag Pfennigfuchsen. Wer<br />
nicht mitmacht ist out.<br />
Gerda (20 J.) finanziert ihr BWL Studium durchs Taxifahren. Das Warten ist oft langweilig und<br />
da ihr Stand vor einer Spielothek ist, geht sie öfters mal zocken.<br />
Erwin (39 J.) ist Wirt in einer Eckkneipe mit Spielautomat. Oft beaufsichtigt er seinen 11 jährigen<br />
Sohn über Mittag. Der bringt Glück, wenn er das Geld einschmeißt.<br />
Mike (28 J.) verspielt seinen Lohn meist sofort. Seine Frau verdient ja auch. Die kleine (3 J.)<br />
isst oft <strong>bei</strong> den Großeltern.<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/15
8) Konsumkompass - Von Motiven und Alternativen<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche, junge Erwachsene<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
6 - 30 Personen<br />
Dauer:<br />
1,5 - 3 Std.<br />
Ziele:<br />
Objektivierung/ Einschätzung/ Quantifizierung des eigenen Konsums von Suchtmitteln<br />
und/oder von problematischem / kompensatorischem Verhalten<br />
Auseinandersetzung mit eigenen Konsum/Verhaltensmustern<br />
Sensibel werden für die Motive, die hinter Suchtmittelkonsum und problematischem / kompensatorischem<br />
Verhalten stehen können<br />
Auffinden von alternativen Befriedigungsmöglichkeiten für die hinter dem Suchtmittelkonsum<br />
oder dem kompensatorischen Verhalten liegenden Motive/ Bedürfnisse<br />
Ausprobieren von Alternativen<br />
Material/Beschreibung der Methode:<br />
Der Konsumkompass bietet Jugendlichen die Möglichkeit sich über den Umfang<br />
ihres Suchtmittelkonsums oder Verhaltens sowie der dahinterliegenden<br />
Motive bewusst zu werden und Alternativen entwickeln zu können.<br />
Ziel des Spiels ist es Konsumverhalten nicht nur über Gefahren zu thematisieren<br />
sondern mit den Jugendlichen Motive und Bedürfnisse, die hinter ihrem<br />
Konsum oder Verhalten stehen, herauszuar<strong>bei</strong>ten und mit ihnen zu reflektieren.<br />
So können sie sich ihrer Motive bewusst werden und besser Verantwortung für<br />
ihr Handeln übernehmen. Außerdem werden sie dazu angeregt alternative<br />
Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung oder Bewältigungsstrategien auszuprobieren.<br />
Die Fähigkeit zur Selbstregulation und Selbststeuerung sowie das<br />
Selbstbewusstsein und die Identitätsentwicklung werden gefördert.<br />
Der Konsumkompass besteht aus 3 Teilen. Im ersten Teil werden Konsumarten<br />
der Jugendlichen gesammelt und deren Häufigkeit gepunktet. Im zweiten Teil<br />
werden die dahinterliegenden Motive erar<strong>bei</strong>tet und im dritten Teil werden alternative<br />
Verhaltensmuster gesammelt und evtl. im Weiteren ausprobiert.<br />
München 2009, Spielanleitung (24 Seiten), 10 großflächige Plakate (2,50 x 1<br />
Meter), 2 Kopiervorlagen DIN A4 und DIN A3 der "Verhaltensklaviatur" sowie<br />
einer Rolle mit 3000 Klebepunkten. Hersteller: Aktion Jugendschutz Bayern<br />
e.V. Art.Nr.: 11031<br />
Bestellbar <strong>bei</strong> der Aktion Jugendschutz unter: http://materialdienst.aj-bayern.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/16
9) Klaviatur<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche und Erwachsene<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
Bis 40 Personen<br />
Dauer:<br />
45 Min.<br />
Ziele:<br />
Sensibilisieren für Suchtentstehung<br />
Aufzeigen von Alternativen / Erweitern der eigenen Handlungsmöglichkeiten<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
Kopiervorlagen<br />
Stifte<br />
Plakat (oder Tafel) mit vorgemalten Klaviaturen (11 Tasten, 4 Tasten und 2 Tasten)<br />
Beschreibung der Methode:<br />
9.1) Eigene Handlungsmöglichkeiten:<br />
Die Jugendlichen erhalten eine Ausgangsfrage z.B.:<br />
Du hattest einen schweren und stressigen Tag. Wenn Du nach Hause kommst, willst Du abschalten<br />
und entspannen. Wie machst Du das?<br />
Du hast heute eine schlechte Note bekommen. Das ärgert Dich und Du machst Dir Sorgen, ob<br />
Du überhaupt das Schuljahr schaffst. Was könntest Du tun, dass es Dir wieder besser geht?<br />
Du hast Liebeskummer. Was kannst Du tun, dass es Dir wieder besser geht?<br />
Jedes Gruppenmitglied (oder <strong>bei</strong> vielen Teilnehmern und Teilnehmerinnen: jede Kleingruppe) bekommt<br />
ein Blatt mit der Klaviatur (Kopiervorlage unten), in die möglichst viele Möglichkeiten, mit der<br />
oben beschriebenen Situation umzugehen, eingetragen werden sollen.<br />
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen lesen ihre Möglichkeiten vor. Die Möglichkeiten werden von<br />
dem Moderator/der Moderatorin in eine große Klaviatur eingetragen.<br />
Im nächsten Schritt wählt der Moderator/die Moderatorin mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen<br />
die für die Gruppe wichtigsten Möglichkeiten heraus und trägt diese in die Klaviatur mit 4 Tasten ein.<br />
Schließlich werden die Möglichkeiten nochmals auf ein oder zwei reduziert.<br />
Die Jugendlichen lesen ihre gefundenen Möglichkeiten vor. Jetzt kann Folgendes diskutiert werden:<br />
Welche Handlungsweisen sind für mich typisch?<br />
Welche Ideen (welche von den anderen Jugendlichen genannt wurden) möchte ich mir merken<br />
/ möchte ich ausprobieren?<br />
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10) Der Superspieler/die Superspielerin<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche, Erwachsene<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
6 - 30 Personen (<strong>bei</strong> Mädchen- und Jungengruppe zu je 15 Personen)<br />
Dauer:<br />
30 - 45 Min.<br />
Ziele:<br />
Entwicklung des Themas <strong>Glücksspiel</strong><br />
Projektion und Reflexion der eigenen Wünsche und Hoffnungen bezüglich des <strong>Glücksspiel</strong>es<br />
Herausar<strong>bei</strong>ten von positiven und negativen Eigenschaften eines Spielers<br />
Bewusstwerden über Geschlechtsspezifische Merkmale und Eigenschaften (von Spielern und<br />
Spielerinnen)<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
Plakate<br />
Dicke Stifte<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen malen eine lebensgroße Figur auf das Plakat. Es kann sich auch<br />
jemand mit dem Filzstift umranden lassen. Diese Figur wird dann von der Gruppe mit Dingen (Kleidungsstücken,<br />
Accessoires...) und Eigenschaften versehen. Hier<strong>bei</strong> kann gemalt und geschrieben<br />
werden. Anschließend wird das Werk präsentiert und besprochen: Fehlt noch etwas? Ist eine solche<br />
Person vorstellbar? Möchte jemand so sein? Welche Eigenschaften fehlen, die ein echter Spieler oder<br />
eine echte Spielerin hätte? Unter welchen Umständen könnte der Superspieler/die Superspielerin<br />
existieren?<br />
Wenn möglich werden zwei Gruppen gebildet: eine Mädchen- und eine Jungengruppe. Jeder der<br />
<strong>bei</strong>den Gruppen gestaltet ihren Superspieler/ihre Superspielerin. Welche Unterschiede gibt es zwischen<br />
Spieler und Spielerin? Wie sieht das in der Realität aus? Wie finden die Mädchen den Spieler<br />
und umgekehrt? ...<br />
Quelle: Inside/Condrobs. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/20
12) Echt Wertvoll- Lebenswertpunkte<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Jugendliche und junge Erwachsene<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
Bis 30<br />
Dauer:<br />
20 - 45 Min.<br />
Ziele:<br />
Bewusstwerden der eigenen Ressourcen und Lebenskompetenzen<br />
Benennen schützender (protektiver) Faktoren für die Suchtprävention<br />
Anregung für wertvolle Lebensziele<br />
Achtung vor den Ressourcen anderer<br />
Vorbereitung/Materialien:<br />
vorbereitete Lebenswertpunkte-Kärtchen<br />
leere Kärtchen<br />
Stifte<br />
Beschreibung der Methode:<br />
Die vorbereiteten Lebenswert-Kärtchen werden gut sichtbar ausgelegt oder an die Pinnwand geheftet.<br />
Zur Ergänzung erhält jede/r Jugendliche 1 - 4 Kärtchen und schreibt darauf je eine Sache, die sein/ihr<br />
Leben besonders lebenswert macht. Die Karten werden dadurch zu Wertmarken und zu den übrigen<br />
geheftet.<br />
Eine Variante wäre: Die Jugendlichen haben die Aufgabe auf die Kärtchen Dinge zu schreiben, die<br />
ihrer Meinung nach da<strong>bei</strong> helfen können, nicht abhängig zu werden.<br />
Um konkretere, alltägliche Situationen zu finden, kann folgende Einschränkung hilfreich sein: Die Jugendlichen<br />
notieren Dinge/Erlebnisse, die ihnen in den letzten vier Wochen gut getan haben.<br />
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin wählt 1-3 Lebenswertpunkte-Kärtchen aus, die für sie/ihn am<br />
wichtigsten sind und liest sie in der Runde vor. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass jede/r<br />
Jugendliche auf seine Favoriten einen Punkt klebt und die Kärtchen dann in der Reihenfolge ihrer<br />
Punktwerte sortiert werden.<br />
Fragen zur Diskussionsanregung:<br />
Welche Lebenswertpunkte wurden in der Gruppe am häufigsten gewählt?<br />
An welche Situationen hast du gedacht, in denen dieser Lebenswert besonders nützlich sein<br />
kann?<br />
Welche Lebenswertpunkte sind für dich besonders wertvoll, weil du sie schon einmal verloren<br />
hast?<br />
Welche dieser Lebenswertpunkte können euch besonders gut vor Sucht schützen?<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/22
Beispiele für die Lebenswert-Kärtchen:<br />
Selbstbewusst sein:<br />
sich nicht künstlich "cool" oder "wichtiger" machen müssen. Sich unabhängig von der Meinung<br />
anderer machen, auch wenn andere einen blöd finden. Verkraften können, wenn man etwas<br />
Mal nicht kann.<br />
Gute Nerven:<br />
dann wirft einen nichts so schnell aus der Bahn und man kann Probleme und Konflikte gelassener<br />
sehen.<br />
Gute Beziehung zu den Eltern:<br />
Wenn man zuhause nicht nur Druck hat, sondern sogar jemanden, <strong>bei</strong> dem man sich Hilfe suchen<br />
kann, dann fühlt man sich sicherer.<br />
Lehrstelle / Ar<strong>bei</strong>t:<br />
trägt dazu <strong>bei</strong>, dass man stolz auf sich sein kann, etwas Sinnvolles zu tun hat und Zukunftsaussichten<br />
hat.<br />
Echte Freunde:<br />
Wer echte Freunde hat, hat immer jemanden, der hilft und versteht, der einen so mag, egal<br />
wie man gerade drauf ist.<br />
Spaß und Interesse an vielen verschiedenen Dingen finden:<br />
Wen vieles interessiert und Spaß macht, dem ist nie langweilig.<br />
Mut, sich mit Problemen an andere zu wenden:<br />
Schon das sich aussprechen tut gut und man sieht alles wieder klarer und andere unterstützen<br />
einen.<br />
Eine Umgebung, in der Geld und Konsum nicht so wichtig sind:<br />
Wenn nicht alle auf einem „Konsum-Trip“ sind, würde man sich auch nicht so unter Druck fühlen,<br />
mitzumachen und auch nicht so auffallen, wenn man etwas nicht kann oder hat.<br />
Zufrieden mit dem Leben sein:<br />
Wer zufrieden ist, hat gar keinen Grund in Drogen oder süchtigem Verhalten Abenteuer oder<br />
Zuflucht zu suchen.<br />
Einen Sinn im Leben sehen:<br />
dann hat man ein Ziel vor Augen und kann schwierige Zeiten leichter überstehen.<br />
NEIN sagen können:<br />
D.h. nicht alles mitmachen, nur weil alle anderen es auch so machen<br />
Etwas können:<br />
dann kann man Ziele erreichen, kann stolz auf sich sein, die anderen finden einen auch gut...<br />
Mit sich zufrieden sein:<br />
Wer sich selbst mag, ist glücklicher, hat mehr Ausstrahlung und kommt auch <strong>bei</strong> anderen besser<br />
an.<br />
Mut, Problemen ins Auge zu sehen:<br />
Wer vor Problemen wegläuft, macht sie dadurch meistens größer und irgendwann braucht<br />
man dann Hilfsmittel wie Suchtstoffe um weiter an dem Riesenberg vor<strong>bei</strong> schauen zu können.<br />
Ideen haben:<br />
Wer Ideen hat, hat mehr Spaß und kann sich auch besser helfen - hat mehr Möglichkeiten,<br />
z.B. Konflikte zu lösen.<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/23
13) "Starke Karten". Ein suchtpräventives Spiel<br />
Zielgruppe/Rahmen:<br />
Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte<br />
Anzahl der Teilnehmer:<br />
Bis 30 Personen<br />
Dauer:<br />
30 - 90 Min.<br />
Ziele:<br />
Reflexion der eigenen Stärken und Schwächen<br />
Förderung eines positiven Selbstkonzepts<br />
Auseinandersetzung mit den persönlichen Vorstellungen von Normen und Werten sowie damit<br />
verbundenen Lebensbewältigungsstrategien<br />
Annehmen und geben von konstruktiver Kritik<br />
Spielerische Diskussionsanregung<br />
Anerkennung der Fähigkeiten und Fertigkeiten anderer<br />
Förderung des Teamgefühls<br />
Material/ Beschreibung der Methode:<br />
Karten, mit deren Hilfe Jugendliche sich in Bezug auf ihre Fähigkeiten besser<br />
kennen lernen können und Anregungen bekommen, weitere Lebenskompetenzen<br />
auszubauen. Weitere Karten gibt es auch für Eltern und pädagogische<br />
Fachkräfte, die durch die Karten ihr Erzieherverhalten reflektieren und so Anregung<br />
für eine gezielte Verbesserung bekommen können. Sie eignen sich für den<br />
Einsatz <strong>bei</strong> suchtpräventiven Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen,<br />
Eltern und pädagogischen Fachkräften.<br />
München 2006, Drei Kartensätze zu jeweils 62 Karten mit Spielanleitung verpackt<br />
in einer Schachtel. Hersteller: Aktion Jugendschutz Bayern e.V.<br />
Art.Nr.: 11091<br />
Bestellbar <strong>bei</strong> der Aktion Jugendschutz unter: http://materialdienst.aj-bayern.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/24
Beispiele für Spielanweisungen/Rollenvorgaben:<br />
Pokern<br />
Sechs Freunde treffen sich wie üblich Samstagnachmittag, um Zeit miteinander zu verbringen. Jens<br />
hat vorgeschlagen zu Pokern. Bis auf Kai waren alle begeistert. Kai hat dann unter der Bedingung<br />
mitgespielt, als Grundeinsatz jeweils nur einen Cent zu nehmen. Trotzdem hat Kai schon etwas verloren.<br />
Jetzt wollen die anderen den Grundeinsatz auf 10 Cent erhöhen und versuchen Kai zu überreden.<br />
Automaten spielen<br />
Die Clique trifft sich meist nachmittags im Billardsalon. Seit einiger Zeit gibt es noch einen zweiten<br />
Raum, in dem Geldspielautomaten stehen. Obwohl noch nicht alle 18 Jahre alt sind, spielen doch die<br />
meisten ab und zu. Mehmet (16 J.) ist nicht so begeistert sein Geld in so einen Automaten zu<br />
schmeißen. Er findet es auch unangenehm etwas Verbotenes zu machen; es hängen überall Schilder:<br />
„Zutritt erst ab 18 Jahren!“ Heute sind noch Peer, Simone und Ugur da und wollen zum Spielen rüber<br />
gehen. Mehmet soll mit und auch spielen.<br />
Freunden für das <strong>Glücksspiel</strong>en Geld leihen<br />
Heikes drei beste Freunde, Tessi, Mike und Sabine spielen seit einiger Zeit im Internet Roulette. Heike<br />
findet das doof und glaubt auch nicht wie die anderen, dass sich mit einem System <strong>bei</strong>m Roulette<br />
Geld verdienen lässt. Für das Spielsystem braucht man ein gewisses Grundkapital und Heike soll<br />
ihren Freunden 100 Euro leihen. Tessi und Sabine sind besessen von der Idee und wollen Heike unbedingt<br />
überzeugen. Mike steht total auf Sabine und ist in allem ihrer Meinung.<br />
Wetten<br />
Der Onkel von Fedo würde für die „5 Freunde“ eine Fußballwette abgeben. Allerdings nicht unter 100<br />
Euro. Also soll jeder 20 Euro geben. David will nicht. Fedo, Maria, Rico und Anna versuchen David mit<br />
allen Mitteln umzustimmen.<br />
Lotto<br />
Peter will aus der Lotto-Tipp-Gemeinschaft aussteigen. Seine Freunde wollen das nicht zulassen und<br />
setzen ihm zu.<br />
Quelle: Es muss nicht immer Wodka sein... von Duerdoth; Proissl. Überar<strong>bei</strong>tet von Ensslen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VI Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t und Prävention Seite 3/26
Beratungsstelle Standort Telefon Mitglied<br />
Fachambulanz für<br />
Suchtprobleme<br />
DiCV Regensburg e. V.<br />
Fachambulanz für<br />
Suchterkrankungen<br />
DW Rosenheim e. V.<br />
Suchtberatungsstelle<br />
Diakonisches Werk<br />
Schwabach e.V.<br />
Psychosoziale Beratungs-<br />
und Behandlungsstelle<br />
DW Schweinfurt e. V.<br />
Fachambulanz für<br />
Suchtprobleme<br />
DiCV Regensburg e. V.<br />
Psychosoziale<br />
Beratungsstelle für<br />
Suchtprobleme DiCV<br />
Würzburg e. V.<br />
Fachambulanz für<br />
Suchtkranke<br />
Fachambulanz für<br />
Suchtprobleme der Caritas<br />
Caritasverband<br />
Aschaffenburg – Stadt-<br />
und Landkreis e.V.<br />
Psychosoziale<br />
Beratungsstelle für<br />
Suchtprobleme<br />
Caritasverband<br />
Caritas Fachambulanz<br />
für Suchtkranke<br />
Regensburg<br />
Von-der-Tann-Str. 9<br />
93047 Regensburg<br />
Rosenheim<br />
Kufsteiner Str. 55<br />
83022 Rosenheim<br />
Roth-Schwabach<br />
Münchener Str. 33 a<br />
91154 Roth<br />
Schweinfurt<br />
Bauerngasse 95<br />
97421 Schweinfurt<br />
Weiden<br />
Nikolaistr. 6<br />
92637 Weiden<br />
Würzburg<br />
Röntgenring 3<br />
97070 Würzburg<br />
Altötting<br />
Bahnhofplatz 20<br />
84503 Altötting<br />
Amberg<br />
Dreifaltigkeitsstraße 3<br />
92224 Amberg<br />
Aschaffenburg<br />
Treibgasse 26<br />
63739 Aschaffenburg<br />
Bad Kissingen<br />
Hartmannstraße 2a<br />
97688 Bad Kissingen<br />
Bad Reichenhall<br />
Wittelsbacherstraße 10b<br />
83435 Bad Reichenhall<br />
0941/5021121<br />
08031/356280<br />
09171/96270<br />
09721/209550<br />
0961/3891433<br />
0931/38658300<br />
08671/969896<br />
09621/475540<br />
06021/392201<br />
0971/724629<br />
08651/95850<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 1/3
Beratungsstelle Standort Telefon Mitglied<br />
Diakonisches Werk<br />
Coburg Suchtberatung<br />
Fachambulanz für<br />
Suchterkrankungen,<br />
Klientenzentrierte<br />
Problemberatung<br />
Suchtberatungsstelle<br />
Drobs e.V. Dachau<br />
Caritas Fachambulanz für<br />
Suchtprobleme<br />
Suchtberatungsstelle<br />
PROP e.V. Erding<br />
Städtische Drogen- und<br />
Suchtberatungsstelle<br />
Erlangen<br />
Suchtberatungsstelle Prop<br />
e.V. Freising<br />
Fachklinik Ananke<br />
Zentrum für<br />
Psychosomatik und<br />
Essstörungen<br />
Psychosoziale<br />
Beratungsstelle<br />
Caritasverband Fürth e.V.<br />
Caritas Fachambulanz für<br />
Suchterkrankungen<br />
Diakonisches Werk<br />
Altdorf-Hersbruck-<br />
Neumarkt<br />
Coburg<br />
Pfarrgasse 7<br />
96450 Coburg<br />
Dachau<br />
Münchner Straße 33<br />
85221 Dachau<br />
Dachau<br />
Augsburger Straße 43<br />
85221 Dachau<br />
Dingolfing<br />
Griesgasse 21<br />
84130 Dingolfing<br />
Erding<br />
Friedrich-Fischer-Straße 8<br />
85435 Erding<br />
Erlangen<br />
Karl-Zucker-Str. 10<br />
91052 Erlangen<br />
Freising<br />
Heiliggeistgasse 9<br />
85354 Freising<br />
Freyung-Grafenau<br />
Krankenhausstraße 6<br />
94078 Freyung<br />
Fürth<br />
Königstraße 112-114<br />
90762 Fürth<br />
Grafing<br />
Bahnhofstraße 1<br />
85567 Grafing<br />
Hersbruck<br />
Amberger Str. 27, 2. Stock<br />
91217 Hersbruck<br />
09561/2776880<br />
08131/82625<br />
08131/80160<br />
08731/3257330<br />
08122/91081<br />
09131/862721<br />
08161/3416<br />
08551/9771240<br />
0911/7405020<br />
08092/5024<br />
09151/9087676<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 1/4
Beratungsstelle Standort Telefon Mitglied<br />
Fachambulanz für<br />
Suchtprobleme der<br />
Caritas, Außenstelle<br />
Schwandorf<br />
Caritas Fachambulanz für<br />
Suchtprobleme<br />
Schwandorf<br />
Ettmannsdorfer Str. 19-21<br />
92421 Schwandorf<br />
Straubing<br />
Obere Bachstraße 12<br />
94315 Straubing<br />
Fachklinik Römerhaus Sulzberg<br />
Caritas Zentrum<br />
Fachambulanz für<br />
Suchtkranke<br />
Psychosoziale<br />
Beratungsstelle für<br />
Suchtgefährdete und<br />
Suchtkranke des<br />
Diakonischen Werks<br />
Jodbad Sulzbrunn<br />
87477 Sulzberg<br />
Traunstein<br />
Herzog-Wilhelm-Straße 20<br />
83278 Traunstein<br />
Weißenburg<br />
Schwärzgasse 1<br />
91781 Weißenburg<br />
09431/38160<br />
09421/991224<br />
08376/92040<br />
0861/9887741<br />
09141/72099<br />
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(AS)
2 Ansprechpartner der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Geschäftsstelle der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Dipl.-Soz.Päd. [FH] Andreas Czerny<br />
Geschäftsführer der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
E-Mail: andreas.czerny@lsgbayern.de<br />
Tel.: 089/55 27 359-11<br />
Dipl.-Soz.Päd. [FH] Vanessa Irles-Garcia<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Homepage (Intranet), Betroffenen<strong>bei</strong>rat und Kompetenznetzwerk<br />
E-Mail: vanessa.irles-garcia@lsgbayern.de<br />
Tel.: 089/55 27 359-12<br />
Manuela Freese-Wagner, M.A.<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Kommunikation und Öffentlichkeitsar<strong>bei</strong>t<br />
E-Mail: manuela.freese-wagner@lsgbayern.de<br />
Tel.: 089/55 27 359-13<br />
Sigrid Bursche<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Sekretariat, Anträge, Veranstaltungsorganisation<br />
E-Mail: sigrid.bursche@lsgbayern.de<br />
Tel.: 089/55 27 359-10<br />
Fax: 089/55 27 359-22<br />
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen BAS<br />
Dipl.-Psych. Melanie Arnold<br />
Geschäftsführung BAS, Koordinierungsgremium der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
Tel.: 089/530 730-14<br />
Dipl.-Psych. Ursula Buchner<br />
Transfer Forschung – Praxis<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Wissenstransfer und Prävention<br />
E-Mail: ursula.buchner@bas-muenchen.de<br />
Tel.: 089/530 730-16<br />
Dipl.-Soz.Päd. [FH] Tanja Gollrad<br />
Transfer Forschung – Praxis<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Wissenstransfer und Prävention<br />
E-Mail: tanja.gollrad@bas-muenchen.de<br />
Tel.: 089/530 730-23<br />
Dipl.-Psych. Annalena Koytek<br />
Transfer Forschung – Praxis<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Fortbildung und Veranstaltungen<br />
E-Mail: annalena.koytek@bas-muenchen.de<br />
Tel.: 089/530 730-20<br />
Dipl.-Soz.Päd. [FH] Marco Stürmer<br />
Transfer Forschung – Praxis<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Beratung und Therapie<br />
E-Mail: marco.stuermer@bas-muenchen.de<br />
Tel.: 089/530 730-15<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 2/1
Dipl.-Psych. Susanne Winter<br />
Transfer Forschung – Praxis<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Fortbildung und Veranstaltungen<br />
E-Mail: susanne.winter@bas-muenchen.de<br />
Tel.: 089/530 730-21<br />
Johanna Schmelcher<br />
Sekretariat, Veranstaltungsorganisation<br />
E-Mail: johanna.schmelcher@bas-muenchen.de<br />
Tel.: 089/530 730-14<br />
Fax: 089/530 73019<br />
IFT Institut für Therapieforschung<br />
Priv.-Doz. Dr. phil. Ludwig Kraus<br />
Stellvertretender wissenschaftlicher Leiter<br />
Leiter Fachbereich Epidemiologische Forschung<br />
E-Mail: kraus@ift.de<br />
Tel.: 089/360804-30<br />
Fax: 089/360804-49<br />
Dipl.-Soz. Martina Kroher<br />
Forschung<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Planung, Durchführung und Auswertung glücksspielbezogener Studien<br />
E-Mail: kroher@ift.de<br />
Tel.: 089/360804-36<br />
Fax: 089/360804-49<br />
Dipl.-Soz. Monika Sassen<br />
Forschung<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Planung, Durchführung und Auswertung glücksspielbezogener Studien<br />
E-Mail: sassen@ift.de<br />
Tel.: 089/360804-35<br />
Fax: 089/360804-59<br />
Dipl.-Psych. Zainab Taqi<br />
Forschung<br />
Ar<strong>bei</strong>tsschwerpunkte: Planung, Durchführung und Auswertung glücksspielbezogener Studien<br />
E-Mail: taqi@ift.de<br />
Tel.: 089/ 360804-34<br />
Fax: 089/360804-49<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 2/2
3 Selbsthilfegruppen in Bayern<br />
A. Koytek, V. Irles-Garcia<br />
Ansbach<br />
(Do 19.00 Uhr)<br />
Aschaffenburg<br />
(Mi 19.00-21.00 Uhr,<br />
1. Treffen im Monat offen)<br />
Augsburg<br />
(Mi 20.00-22.00 Uhr)<br />
Bamberg<br />
(Di 19.00-21.00 Uhr)<br />
Dietzenbach<br />
(Mo 17.45-19.15 Uhr)<br />
Forchheim<br />
Freiburg<br />
(Mi 20.00-21.45 Uhr)<br />
Hof<br />
(Zweiter und vierter<br />
Samstag, 16.00 Uhr)<br />
Selbsthilfegruppe für Spieler<br />
KISS-Beratungsstelle<br />
Jahnstr. 2<br />
91522 Ansbach<br />
0981/9722480<br />
Anonyme Spieler GA Aschaffenburg<br />
JuKuZ<br />
Kirchhofweg 2 / 1. Stock, Raum 2<br />
63739 Aschaffenburg<br />
06026/998199<br />
aschaffenburg@anonyme-spieler.org<br />
www.ga-kontakt.de<br />
Anonyme Spieler GA Augsburg<br />
Pfarramt zum guten Hirten<br />
Salomon-Idler-Str. 12 (UG)<br />
86159 Augsburg<br />
01577/4395804<br />
augsburg@anonyme-spieler.org<br />
Anonyme Spieler GA Bamberg<br />
Beratungshaus Geyerswörth Caritas<br />
Geyerswörthstr. 2<br />
96047 Bamberg<br />
0951/290993 und 0179/2205207<br />
f.heilmann@t-online.de<br />
Gesprächskreis für Spielsüchtige<br />
Suchthilfezentrum Wildhof (1. Stock, Gruppenraum)<br />
Offenthaler Straße 75<br />
63128 Dietzenbach<br />
06074/6949616<br />
egon.heeg-matthaei@shz-wildhof.de<br />
www.shz-wildhof.de<br />
Anonyme Spieler GA Forchheim<br />
91301 Forchheim<br />
forchheim@anonyme-spieler.org<br />
Anonyme Spieler GA<br />
Fachstelle Sucht<br />
Kronenmattenstr. 2a<br />
79100 Freiburg<br />
0761/507477<br />
freiburg@anonyme-spieler.org<br />
Spielerhilfe Hof<br />
Am Klostertor<br />
95028 Hof<br />
0151/ 5123662<br />
spielerhilfe@hotmail.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 3/1
Ingolstadt<br />
(Di 19.30-21.30 Uhr)<br />
Kempten<br />
(So 18.00-20.00 Uhr)<br />
Kronach<br />
(Diese Gruppe ist derzeit<br />
nicht aktiv!)<br />
Landsberg<br />
(14-tägig Mi<br />
19.30-21.00 Uhr)<br />
München<br />
(Fr 19.30-21.30 Uhr,<br />
1. Treffen im Monat offen)<br />
Neumarkt/Pölling<br />
(Fr 19.00-21.00 Uhr)<br />
Nürnberg<br />
(Fr 19.30-21.30 Uhr,<br />
1. Treffen im Monat offen)<br />
(Mo 19.30-21.00 Uhr, nur<br />
nach Vereinbarung)<br />
Anonyme Spieler GA Selbsthilfegruppe Lutherstube-<br />
Gemeindezentrum<br />
Theodor- Heuss- Straße 40<br />
85055 Ingolstadt<br />
0176/ 22629298<br />
0179/ 5729304, Peter<br />
ingolstadt@anonyme-spieler.org<br />
www.anonyme-spieler.de<br />
Selbsthilfegruppe für Spieler Caritas Kempten<br />
Linggstraße 4<br />
87435 Kempten<br />
0831/ 25019, Georg<br />
www.shg-kempten.de<br />
Gruppenraum der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes<br />
Selbsthilfegruppe für Spieler Kronach<br />
96317 Kronach<br />
0179/ 2205207<br />
0171/99550910,Fritz<br />
s.heilmann@t-online.de<br />
Selbsthilfegruppe für Spieler<br />
Brudergasse 215<br />
86899 Landsberg<br />
08191/ 32957 3860<br />
0177/ 9382110, Stefan<br />
Gruppenraum im EG der Psychosozialen Beratungs- und<br />
Behandlungsstelle <strong>bei</strong> Suchtproblemen des Caritasverbandes<br />
Anonyme Spieler GA München<br />
Selbsthilfezentrum<br />
Westendstr. 68<br />
80339 München<br />
089/50923732<br />
muenchen@anonyme-spieler.org<br />
www.anonyme-spieler-muenchen.de<br />
Selbsthilfegruppe für <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Haus der Selbsthilfe<br />
St.-Martin-Str. 9<br />
92318 Neumarkt-Pölling (Obpf.)<br />
0160/44 74 919<br />
Anonyme Spieler GA Nürnberg<br />
KISS<br />
Frauentorgraben 69<br />
90443 Nürnberg<br />
0911/2349449<br />
kiss.mfr@fen-net.de<br />
www.selbsthilfegruppen-mittelfranken.de<br />
GamAnon Angehörigen-Gruppen<br />
KISS Kontakt- und Informationsstelle<br />
Frauentorgraben 69<br />
90443 Nürnberg<br />
nuernberg@anonyme-spieler.org<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 3/2
Nürnberg<br />
(Di19.30-21.30 Uhr<br />
1. Di im Monat Schritte-<br />
Meeting)<br />
Nürnberg<br />
(Fr 18.00-19.30 Uhr,14Tägig<br />
1+ 3 Fr im Monat)<br />
Oberstdorf/Allgäu<br />
(Sa 19.00 Uhr in der Adula-<br />
Klinik Oberstdorf statt)<br />
Regensburg<br />
(1. und 3. Di im Monat um<br />
17.30 Uhr, mit Angehörigen)<br />
Weiden<br />
(Treffen Sa 14.00 Uhr,<br />
14-tägig)<br />
Weilheim-Schongau<br />
(Mi 19.00 Uhr, im Haus der<br />
Begegnung)<br />
Woringen<br />
NOA - DienstleistungsCenter Nordostbahnhof<br />
Saalfelderstraße 12<br />
NOA-DienstleistungsCenter Nordostbahnhof<br />
90491 Nürnberg<br />
Bildungsraum<br />
Anonyme Spieler JVA-Nürnberg<br />
Mannertstr. 6<br />
90429 Nürnberg<br />
0911-3780604 / Silvia<br />
jva-nuernberg@anonyme-spieler.org<br />
Anonyme Spieler GA Oberstdorf<br />
In der Leite 6<br />
c/o Adula Klinik<br />
87561 Oberstdorf/All<br />
083227090<br />
Selbsthilfegruppe für Spieler<br />
Von-der-Tann-Str. 9<br />
93047 Regensburg<br />
0941/5021-119<br />
suchtambulanz@caritas-regensburg.de<br />
Anonyme Spieler GA Weiden<br />
Maltheser Hilfsdienst<br />
Bismarckstr. 21<br />
92637 Weiden<br />
0173/7385230<br />
weiden@anonyme-spieler.org<br />
Anonyme Spieler GA Weilheim-Schongau<br />
Römerstraße 20<br />
Haus der Begegnung<br />
82362 Weilheim<br />
0176-83046375/ Dieter<br />
Anonyme Spieler GA Selbsthilfegruppe<br />
Poststraße 34<br />
87789 Woringen<br />
0175/8407702<br />
verein@anonyme-spieler.org<br />
www.anonyme-spieler.org<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 3/3
Postleitzahlenbereich 1<br />
Hartmut-Spittler-Fachklinik<br />
Berlin<br />
SUCHT (75)<br />
ALK<br />
MED<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Vivantes Entwöhnungstherapie am Auguste-<br />
Viktoria-Klinikum<br />
Rubensstraße 125<br />
12157 Berlin,<br />
Telefon: 0 30 / 79 03 86 00,<br />
Telefax: ,<br />
E-Mail: entwoehnung@vivantes.de<br />
Internet: www.vivantes.de<br />
Salus Klinik Lindow für Sucht und Psychosomatik<br />
Brandenburg<br />
SUCHT (179)<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(74)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
PATH PC<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
PAARE<br />
Straße nach Gühlen 10<br />
16835 Lindow<br />
Telefon: 03 39 33 / 88 - 0<br />
Telefax: 03 39 33 / 88 - 1 19<br />
E-Mail: mail@salus-lindow.de<br />
Internet: http://www.salus-lindow.de<br />
Friedrich-Petersen-Klinik<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
SUCHT (80)<br />
Semmelweisstraße 2<br />
ALK<br />
18059 Rostock<br />
MED<br />
Telefon: 0381. 4034 - 0<br />
PG<br />
Telefax: 0381. 4034 - 101<br />
PATH PC<br />
E-Mail: info@friedrich-petersen-klinik.de<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Internet: www.friedrich-petersen-klinik.de<br />
Klinik Schweriner See<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
SUCHT (144) Allgemeine Hospitalgesellschaft AHG AG<br />
PSYCHOSOMATIK Am See 4<br />
(60)<br />
19069 Lübstorf<br />
ALK<br />
Tel: 03867. 900-165<br />
MED<br />
Telefax:<br />
PG<br />
E-Mail: fkschwerin@ahg.de<br />
PATH PC<br />
Internet: http://www.klinik-schweriner-<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
see.de<br />
Fachklinik Schloß Tessin<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
SUCHT (35) Dorfstraße 48<br />
DRUGS<br />
19243 Tessin (<strong>bei</strong> Wittenburg),<br />
MÄNNER<br />
Telefon: 03 88 53. 33 80<br />
FRAUEN<br />
Telefax: 03 88 53. 33 81 30,<br />
PAARE<br />
E-Mail: schloss-tessin@t-online.de<br />
Internet: www.schloss-tessin.de/<br />
Pathologisches Glückspiel:<br />
� Behandlung als Sekundärindikation<br />
<strong>bei</strong> Alkoholabhängigkeit<br />
Besonderheiten:<br />
� 25 ambulante Therapieplätze<br />
Pathologisches Glückspiel:<br />
� Suchtabteilung: Behandlung als<br />
Primärdiagnose oder Sekundärindikation<br />
in der Suchtabteilung<br />
� Psychosomatik: Spielergruppe<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung als Primärdiagnose<br />
Besonderheiten<br />
� Behandlung von Online-Sucht<br />
� Entwöhnung legaler Drogen<br />
unter Opiat-Substitution<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung als Primärdiagnose<br />
und als Sekundärindikation:<br />
je nach Störungsschwerpunkt<br />
erfolgt die Behandlung<br />
in der Abteilung für<br />
Abhängigkeitserkrankungen<br />
oder Psychosomatik<br />
Besonderheiten:<br />
� Adaption<br />
Pathologisches Glückspiel<br />
� Behandlung als Sekundärindikation<br />
<strong>bei</strong> Substanzabhängigkeit<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/2
Postleitzahlenbereich 2<br />
Fachkliniken Nordfriesland - Rehabilitation / Christian-Jensen-Haus<br />
Schleswig-Holstein<br />
SUCHT (13 –Ch.J.-<br />
Haus)<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
PATH. PC<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Postleitzahlenbereich 3<br />
Fachkliniken Nordfriesland GmbH<br />
Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen<br />
Krankenhausweg 3<br />
25821 Bredstedt,<br />
Telefon: 0 46 71 / 904-0<br />
Telefax: 0 46 71 / 904-150,<br />
Christian-Jensen-Haus<br />
Maadeweg 44<br />
25821 Breklum<br />
Telefon: 04671 904 -163<br />
E-Mail: info@fklnf.de<br />
Internet: www.fklnf.de<br />
Bernhard-Salzmann-Klinik Gütersloh<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
AKUT/ENTGIFTUNG<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachklinik Schloss Mackenzell<br />
Hessen<br />
SUCHT 35<br />
ALK<br />
MED<br />
MULT i. A.<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
Klinik Riddorf<br />
Psychosomatik und Psychotherapie<br />
Gammeltoft 8-10<br />
25821 Riddorf/Breklum<br />
Telefon: 04671 904 -531<br />
Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster<br />
Im Füchtei 150<br />
33334 Gütersloh<br />
Tel: 05241-5020-2577<br />
Telefax: 05241.5020 - 2601<br />
E-Mail: Christiane.von_minckwitz@wkp-lwl.org:<br />
Internet: http://www.bernhard-salzmann-klinik.de<br />
36088 Hünfeld<br />
Burgstraße 3<br />
Tel.: 0 66 52 / 96 06 - 0<br />
Telefax: 96 06 - 90<br />
E-Mail: info@schloss-mackenzell.de<br />
Internet: www.schloss-mackenzell.de<br />
Fachklinik Mahlertshof<br />
Hessen<br />
SUCHT 45<br />
36151 Burghaun 1<br />
ALK<br />
Telefon: 0 66 52 / 991-0<br />
MED<br />
Telefax: 0 66 52 / 991-268,<br />
DRUGS i. A:<br />
E-Mail: gutt@fachklinik-mahlertshof.de<br />
MÄNNER<br />
Internet: www.fachklinik-mahlertshof.de<br />
Pathologisches Glückspiel:<br />
� Behandlung nach Störungsschwerpunkt<br />
in der psychosomatischen<br />
Abteilung oder im Christian<br />
Jensen Haus<br />
Behandlungsdauer<br />
� Kurzzeit: 7 Wochen<br />
� Langzeit: 16 Wochen<br />
� Auffangbehandlung: 4-6<br />
Wochen<br />
Pathologisches Glückspiel:<br />
� als Primärdiagnose und Sekundärindikation<br />
Behandlungsdauer<br />
� 6 -16 Wochen<br />
Besonderheiten<br />
� Aufnahme erst ab 25<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>:<br />
� Behandlung als Sekundärindikation<br />
<strong>bei</strong> Substanzabhängigkeit<br />
Besonderheiten<br />
� Essstörungen<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>:<br />
� DRV Bund belegt auch mit Primärdiagnose<br />
<strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung als Sekundärindikation<br />
<strong>bei</strong> Substanzabhängigkeit<br />
Besonderheiten:<br />
� männerspezifische Behandlung<br />
� Altersdurchschnitt der Patienten<br />
ca. 42 Jahre<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/3
Klinik Wigbertshöhe – Fachklinik für soziopsychosomatische Krankheiten<br />
Hessen<br />
SUCHT (68)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachklinik Erlengrund<br />
Niedersachsen<br />
SUCHT (60)<br />
ALK<br />
MED<br />
MULTI<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH<br />
Niedersachsen<br />
SUCHT (132)<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(16)<br />
AKUT ENTGIFTUNG<br />
(24)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
AHG AG<br />
Am Hainberg 10-12<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
Telefon: 06621 185-0<br />
telefax. 06621 185-85<br />
E-Mail: wigbertshoehe@ahg.de<br />
Internet:<br />
www.ahg.de/AHG/Standorte/Wigbertshoehe/<br />
Alte Heerstraße 63<br />
38259 Salzgitter (Ringelheim),<br />
Telefon: 0 53 41 / 30 04-0,<br />
Telefax: 0 53 41 / 30 04-198<br />
E-Mail: fachklinik@lukas-werk.de<br />
Internet: www.lukas-werk.de<br />
Brockenstraße<br />
38875 Elbingerode<br />
Telefon: 039454/82000 (Zentrale);<br />
039454/82302 (Verwaltung)<br />
Telefax: 039454/82303<br />
Internet: http://www.diako-harz.de<br />
Email: info@diako-harz.de<br />
Alte Ölmühle – Rehabilitationsfachklinik für Abhängigkeitserkrankungen<br />
Sachsen-Anhalt<br />
SUCHT (60)<br />
ALK<br />
MED<br />
MULT i. A.<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Postleitzahlenbereich 4<br />
medinet-AG<br />
Berliner Chaussee 66<br />
39114 Magdeburg<br />
Tel: 0391-81040<br />
E-Mail:<br />
Internet: www.fachklinik-alte-oelmuehle.de/<br />
Klinik Dormagen – Zentrum für Verhaltensmedizin<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (112)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
AHG Kliniken<br />
Kurt-Tucholsky-Str. 4<br />
41539 Dormagen<br />
Telefon: 02133 2660-0<br />
Telefax: 02133 2660-202<br />
E-Mail: klinikdormagen@ahg.de<br />
Internet:<br />
www.ahg.de/AHG/Standorte/Dorrmagen/index.html<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� „reine“ <strong>Glücksspiel</strong>er mit einer<br />
manifesten primären Suchtdynamik<br />
des Spielverhaltens<br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> Alkohol-<br />
oder Medikamentenabhängigkeit<br />
� spezielles Konzeptmodul für<br />
Spieler<br />
Therapeutische Ausrichtung<br />
� psychoanalytisch orientiertes<br />
Rehabilitationskonzept<br />
Besonderheiten<br />
� Senioren (50 plus)<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>:<br />
� Einzelfallentscheidung<br />
Behandlungsdauer<br />
� 8 – 16 Wochen<br />
Besonderheiten<br />
� Gehbehindertengerechte Ausstattung<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>:<br />
Primärindikation<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>:<br />
� Behandlung als Sekundärindikation<br />
<strong>bei</strong> Substanzabhängigkeit<br />
Besonderheiten<br />
� Kombitherapie<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� <strong>bei</strong> schädlichem Gebrauch und<br />
Abhängigkeit von Alkohol und<br />
Medikamenten<br />
Besonderheiten / Spezialisierung<br />
� Traumatherapie<br />
� Neuropsychologische Diagnostik<br />
und Therapie (Bhdl- <strong>bei</strong> kognitiven<br />
Beeinträchtigungen)<br />
Therapie<br />
� VT<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/4
Fachklinik Curt-von-Knobelsdorff-Haus, Vollstationäre Abteilung<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (52)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
MIG<br />
Blaues Kreuz<br />
Hermannstraße 17<br />
42477 Radevormwald,<br />
Telefon: 0 21 95 / 672-0<br />
Telefax: 0 21 95 / 672-199,<br />
E-Mail: info@curt-von-knobelsdorff-haus.de<br />
Internet: www.curt-von-knobelsdorff-haus.de<br />
Fachklinik Am Korstick Suchthilfeeinrichtung Die Fähre<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (36)<br />
ALK<br />
MED<br />
MULT<br />
OPIATE u.b.V<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen<br />
mbH<br />
Am Korstick 22<br />
45239 Essen,<br />
Telefon: 02 01. 8 40 19 12<br />
Telefax: 02 01. 8 40 19 11,<br />
E-Mail: fachklinik.am.korstick@gbs-sozial.de<br />
Internet: http://www.gbs-sozial.de/97/<br />
Suchtmedizinisches Gesundheitszentrum Fachklinik St. Camillus,<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (48)<br />
AKUT /ENTZUG<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachklinik Haus Möhringsburg<br />
Niedersachsen<br />
SUCHT (35)<br />
ALK<br />
MED<br />
MÄNNER<br />
Kirchstraße 12<br />
47178 Duisburg,<br />
Telefon: 02 03. 47 90 70<br />
Telefax: 02 03. 4 79 07100,<br />
E-Mail: info@camillus-duisburg.de<br />
Internet: www.camillus-duisburg.de<br />
Hospitalweg 1<br />
49124 Georgsmarienhütte,<br />
Telefon: 0 54 01 / 3 38-416<br />
Telefax: 0 54 01 / 3 38-444,<br />
E-Mail: moe@diakonie-klinikum-osl.de<br />
Internet: www.diakoniewerk-os.de<br />
Fachklinik St. Marienstift – Dammer Berge<br />
Niedersachsen<br />
SUCHT (120)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
Münsterländischer Volksheilstättenverein e. V.<br />
zu Vechta<br />
Dammer Straße 4a<br />
49434 Neuenkirchen (Oldb.),<br />
Telefon: 0 54 93. 50 20,<br />
Telefax: 0 54 93. 50 21 79,<br />
E-Mail: info@marienstift.de<br />
Internet: www.marienstift.de<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
Besonderheiten:<br />
� Therapie in polnisch und russisch<br />
möglich<br />
� stationäre Motivierung<br />
� Ar<strong>bei</strong>tssucht<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
Besonderheiten / Spezialisierung<br />
auf<br />
� affektive Störungen<br />
� Neurotische und somatoforme<br />
Störungen<br />
� Persönlichkeitsstörungen<br />
Therapie<br />
� psychoanalytisch<br />
� VT<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� stationäre Behandlung nur in<br />
Ausnahmen<br />
� seit 2005 ambulante Rehabilitation<br />
für pathologische <strong>Glücksspiel</strong>er<br />
Besonderheiten<br />
� Kombibehandlungen<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
Pathologisches Glückspiel<br />
� als Primärindikation <strong>bei</strong> manifester<br />
Suchtdynamik (8 – 12 Wochen)<br />
� als Sekundärdiagnose einer<br />
stoffgebunden Abhängigkeit (bis<br />
zu 16 Wochen)<br />
� spezielle Therapiegruppe für<br />
Spieler<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/5
Postleitzahlenbereich 5<br />
Eschenberg-Wildpark-Klinik<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (90)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS soz.<br />
Integrat.<br />
MÄNNER<br />
Psychosoziale Klinik St. Martin<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (40)<br />
ALK<br />
MED<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
FUEST-Unternehmensgruppe<br />
Zum Steimelsberg 9<br />
53773 Hennef (Sieg)<br />
Telefon: 02242 4041 oder 4042<br />
Telefax.: 02242 81621<br />
E-Mail: info@eschenberg-wildpark-klinik.de<br />
Internet: http://www.eschenberg-wildparkklinik.de/<br />
Sternenstraße 1<br />
53881 Euskirchen-Stotzheim,<br />
Telefon: 0 22 51 / 94 77-0<br />
Telefax: 0 22 51 / 94 77-22,<br />
E-Mail: klinik-st.martin@t-online.de<br />
Internet: http://www.marienhospital.com/index.php?id=212<br />
Pathologisches Glückspiel<br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
Pathologisches Glückspiel<br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
(12 – 16 Wochen)<br />
Besonderheiten<br />
� Behandlung weiterer komorbider<br />
Störungen: Psychosen, Depressionen<br />
Kliniken Daun – Am Rosenberg – Verhaltensmediznisches Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen &<br />
Psychosomatik<br />
Rheinland-Pfalz<br />
SUCHT (120)<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(50)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
MIG (rus)<br />
AHG Kliniken<br />
Schulstraße 6<br />
54550 Daun<br />
Telefon: 0 65 92. 201 - 0<br />
Telefax: 0 65 92. 201 - 231<br />
E-Mail: rosenberg@ahg.de<br />
Internet: http://www.ahg.de/Kliniken_Daun<br />
Kliniken Daun - Altburg<br />
Verhaltensmedizinisches Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
SUCHT (134)<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachkrankenhaus Vielbach<br />
AHG Kliniken<br />
54552 Schalkenmehren<br />
Telefon: 06592. 201-800<br />
Telefax 06592. 201-880<br />
E-Mail: altburg@ahg.de<br />
Internet:<br />
http://www.ahg.de/AHG/Standorte/Daun_Altburg<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung je nach individueller<br />
Problemlage in der Abhängigkeits-<br />
oder in der Psychosomatischen<br />
Abteilung<br />
� Spezielles Spielerprogramm’<br />
begleitend zum regulären basistherapeutischenBehandlungsprogramm<br />
Besonderheiten.<br />
� Spezielles Angebot von russischsprachigen<br />
Patienten<br />
� Behandlung von ADHS im Erwachsenenalter<br />
� Drogen nur <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Alkoholabhängigkeit<br />
� Adaption<br />
� Ambulanz<br />
Gemeinsame Aufnahmestation der<br />
Kliniken Daun: Thommener Höhe<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung im Verbund mit den<br />
anderen Daun-Kliniken<br />
Besonderheiten<br />
� Spezielles Angebot für junge<br />
menschen mit M<br />
� Aufnahmestation der Kliniken<br />
Daun: Thommener Höhe<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/6
Rheinland-Pfalz<br />
SUCHT (58)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
DRUGS (sek.)<br />
MÄNNER<br />
MIG<br />
Fachklinik Fredeburg<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (244)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUG<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Nordhofener Straße 1<br />
56244 Vielbach,<br />
Telefon: 0 26 26 / 97 83-0<br />
Telefax: 0 26 26 / 97 83-55,<br />
E-Mail: info@fachkrankenhaus-vielbach.de<br />
Internet: www.fachkrankenhaus-vielbach.de<br />
Zu den drei Buchen 1<br />
57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg<br />
Telefon: 0 29 74. 72-0<br />
Telefax: 0 29 74. 72-706<br />
E-Mail: info@fachklinik-fredeburg.de<br />
Internet: http://www.fachklinik-fredeburg.de/<br />
Fachklinik Hochsauerland - Internistisch Psychosomatische Fachklinik<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(232)<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
MIG<br />
Kliniken Wied<br />
Hessen<br />
SUCHT (214)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachklinik Haus Spielwigge<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (45)<br />
ALK<br />
MÄNNER<br />
Salus Klinik Hürth<br />
Zu den drei Buchen 2<br />
57392 Schmallenberg - Bad Fredeburg<br />
Telefon: 0 29 74. 73-0<br />
Telefax: 0 29 74. 73-27 00<br />
E-Mail: info@fachklinik-hochsauerland.de<br />
Internet: http://www.akg-kliniken.de/fkhs/<br />
Im Mühlental<br />
57629 Wied<br />
Telefon: 0 26 62 / 806 - 121<br />
Telefax: 0 26 62 / 806 - 124<br />
E-Mail: info@kliniken-wied.de<br />
Internet: http://www.kliniken-wied.de<br />
Fachklinik Haus Spielwigge (Nordrhein-<br />
Westfalen),<br />
Spielwigge 65,<br />
58515 Lüdenscheid,<br />
Telefon: 0 23 51 / 94 85-0<br />
Telefax: 0 23 51 / 94 85-32,<br />
E-Mail: info@fachklinik-spielwigge.de<br />
Internet: http://www.fachklinik-spielwigge.de/<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� langjährige Erfahrung in der<br />
Spielerbehandlung<br />
Besonderheiten<br />
� Entgiftungsmöglichkeiten im<br />
Notfall<br />
Therapie<br />
� VT – Selbstmanagement<br />
(Kanfer)<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� PG und Substanzstörung (16<br />
Wochen)<br />
� PG und PS narzisstischer Typ<br />
(12 Wochen)<br />
� PG und depressiv-neurotische<br />
Störungen oder selbstunsicher<br />
vermeidende PS. Weitervermittlung<br />
in Psychosomatik (Fachklinik<br />
Hochsauerland)<br />
Besonderheiten<br />
� Senioren<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� PG und depressiv-neurotische<br />
Störungen oder selbstunsicher<br />
vermeidende PS.<br />
Besonderheiten<br />
� Programme für türkischsprachige<br />
MigrantInnen (nicht speziell<br />
für Spieler)<br />
� Senioren<br />
� psychosomatisch erkrankte<br />
Angehörige<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
Pathologisches Glückspiel<br />
� neuer Träger, noch keine Infos<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/7
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (118)<br />
Psychosomatik<br />
ALK<br />
MED<br />
MULT<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Salus Kliniken<br />
Willy-Brandt-Platz 1<br />
50354 Hürth<br />
Telefon: 02233 / 8081 - 0<br />
Telefax: 02233 / 8081 - 888<br />
E-Mail: info@salus-huerth.de<br />
Internet: http://www.saluskliniken.de/kliniken/huerth<br />
Klinik Brilon-Wald – Fachklinik für Abhängigkeitskranke<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
SUCHT (120)<br />
AKUT / ENTGIF-<br />
TUNG (20)<br />
ALK<br />
MED<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
Postleitzahlenbereich 6<br />
Salus Klinik Friedrichsdorf<br />
Hessen<br />
SUCHT (220)<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS (ohne Opiate)<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Kurzzeittherapie Hunoldstal<br />
Hessen<br />
SUCHT (30)<br />
ALK<br />
MED<br />
KOKAIN<br />
CRACK<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
PAARE<br />
FUEST-Unternehmensgruppe<br />
Friedrich-Köster-Weg 2<br />
59929 Brilon<br />
Telefon: 0 29 61 / 98 1-0<br />
Telefax: 0 29 61 / 51 96 0<br />
E-Mail: info@klinik-brilon-wald.de<br />
Internet: http://www.klinik-brilon-wald.de<br />
Salus Kliniken<br />
Landgrafenplatz 1<br />
61381 Friedrichsdorf/Taunus<br />
Telefon: 0 61 72 / 9 50 - 0<br />
Telefax: 0 61 72 / 9 50 - 1 02<br />
E-Mail: pr@salus-friedrichsdorf.de<br />
Internet: http://www.salus-friedrichsdorf.de<br />
Am Nesselberg 3<br />
61389 Schmitten-Hunoldstal / Taunus,<br />
Telefon: 0 60 84 / 94 23 30<br />
Telefax: 0 60 84 / 94 23 49,<br />
E-Mail: hunoldstal@jj-ev.de<br />
Internet: www.drogenberatung-jj.de<br />
Psychosomatische Fachklinik Münchwies<br />
Saarland<br />
SUCHT<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(232 insg.)<br />
ALK<br />
MED<br />
PG<br />
PATH PC<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Turmstraße<br />
50-58<br />
66540 Neunkirchen<br />
Telefon: 0 68 58 / 6 91 - 0<br />
Telefax: 0 68 58 / 6 91 - 3 21 u. - 4 20<br />
E-Mail: gfmuenchwies@ahg.de<br />
Internet: http://www.ahg.de/Muenchwies<br />
Klinik Berus – Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin<br />
Saarland<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� PG + Substanzstörung<br />
Neueröffnung seit 02.11.2009<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärdiagnose <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Alkoholabhängigkeit<br />
Besonderheiten<br />
� Kombitherapie<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Hauptdiagnose in der psychosomatischen<br />
Abteilung<br />
� als komorbide Störung einer<br />
Abhängigkeit in der Suchtabteilung<br />
im Rahmen der Einzeltherapie<br />
� seltene Zuweisung von Spielern<br />
in den letzten Jahren<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärdiagnose im Rahmen<br />
einer Substanzstörung<br />
� keine regelmäßige Spielergruppe<br />
Besonderheiten<br />
� § 35 BtMG<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� geschlechtsspezifische Behandlung<br />
von Spielerinnen<br />
� Durchführung von ca. 25% der<br />
bundesweiten stationären Behandlungen<br />
mit der Diagnose<br />
PG<br />
Besonderheiten.<br />
� geschlechtsspezifische Vorgehensweise<br />
insbesondere <strong>bei</strong><br />
pathologischen Spielerinnen<br />
� Behandlung von Persönlichkeitsstörungen/<br />
-stilen<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/8
PSYCHOSOMATIK<br />
(159)<br />
PG<br />
ALK<br />
MED<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
Rhein-Haardt-Klinik<br />
Rheinland-Pfalz<br />
SUCHT<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
ALK<br />
MED<br />
CANNABIS<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
MIG<br />
AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG<br />
Orannastr. 55<br />
66802 Überherrn-Berus<br />
Telefon. 06836 39-0<br />
Telefax 06836 39-178<br />
E-Mail klinikberus@ahg.de<br />
Internet: www.ahg.de/AHG/Standorte/Berus<br />
RHM-Kliniken<br />
Klinik- und Pflegezentrum<br />
Sonnenwendstraße 86<br />
67098 Bad Dürkheim<br />
Telefon: 0 63 22- 794 338<br />
Telefax: 0 63 22 / 794 274<br />
E-Mail: rhein-haardt-klinik@rhm-kliniken.de<br />
Internet: http://www.rhmkliniken.de/index.php?id=rheinhaardtklinik<br />
Fachklinik Donnersberghaus für drogenabhängige Männer<br />
Rheinland-Pfalz<br />
SUCHT (18)<br />
DRUGS<br />
MÄNNER<br />
Evangelische Heimstiftung<br />
Dannenfelser Straße 42,<br />
67292 Kirchheimbolanden/Pfalz,<br />
Telefon: 0 63 52 / 70 45-0<br />
Telefax: 0 63 52 / 70 45-30,<br />
E-Mail: donnersberghaus@evh-pfalz.de<br />
Internet: www.evh-pfalz.de<br />
Fachklinik Michaelshof für suchtkranke junge Männer<br />
Rheinland-Pfalz<br />
SUCHT (45)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS o. Opiate<br />
PG<br />
MÄNNER<br />
Klinik am Hardberg<br />
Hessen<br />
SUCHT<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(160 insges.)<br />
ALK<br />
MED<br />
CANNABIS<br />
MULTI<br />
PG<br />
PATH. PC<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
JUGENDLICHE<br />
MIT KIND<br />
Postleitzahlenbereich 7<br />
Ev. Heimstiftung Pfalz<br />
Dannenfelser Straße 42<br />
67292 Kirchheimbolanden,<br />
Telefon: 0 63 52 / 75 36-0<br />
Telefax: 0 63 52 / 75 36-77,<br />
E-Mail: michaelshof@evh-pfalz.de<br />
Internet: www.evh-pfalz.de<br />
AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Ernst-<br />
Ludwig-Straße 1<br />
64747 Breuberg-Sandbach<br />
Tel. +49 6163 74-0<br />
Fax +49 6163 74-500<br />
E-Mail rfarda@ahg.de<br />
Internet: www.ahg.de/AHG/Stand-orte/Hardberg<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
Besonderheiten<br />
� französisch<br />
� Patienten mit primärer Substanzstörung<br />
können nicht behandelt<br />
werden<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Primärdiagnose und Sekundärindikation<br />
� Spezielle Spielergruppe für türkischsprachige<br />
Migranten<br />
Besonderheiten<br />
� spezifische Behandlungskonzepte<br />
für Migranten (russisch,<br />
polnisch, serbisch, türkisch)<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärdiagnose <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
(im Einzelsetting oder durch<br />
Teilnahme an der Therapiegruppe<br />
im Michaelshof)<br />
Therapie<br />
� psychoanalytische Ausrichtung<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� meist in Verbindung mit Substanzstörungen<br />
� regelmäßige Spielergruppe (2 x<br />
pro Woche)<br />
� Schuldenregulierung<br />
� ab 17 Jahre<br />
� Pathologisches PC-Spielen<br />
(Indikativgruppe für pathologisches<br />
Medienverhalten)<br />
Therapie<br />
� tiefenpsychologisch / psychoanalytisch<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> stoffungebundener<br />
Abhängigkeit<br />
Besonderheiten<br />
� Jugendpsychosomatische Abteilung<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/9
AHG Klinik Wilhelmsheim<br />
Baden Württemberg<br />
SUCHT (212)<br />
ALK<br />
MED<br />
MULT<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
AHG Kliniken<br />
71570 Oppenweiler<br />
Tel. +49 7193 52-0<br />
Fax +49 7193 52-262<br />
E-Mail info@wilhelmsheim.de<br />
Internet: http://www.ahg.de/AHG/ Standorte/Wilhelmsheim/<br />
Fachklinik Zwieselberg<br />
Baden Württemberg<br />
SUCHT (38)<br />
Zwieselberg 9<br />
ALK<br />
72250 Freudenstadt<br />
MED<br />
Telefon: 0 74 41 / 22 05<br />
DRUG im Einzelfall Telefax: 0 74 41 / 85 58 6<br />
E-Mail: info@fachklinik-zwieselberg.de<br />
Internet: http://www.fachklinik-zwieselberg.de<br />
Fachklinik Zur alten Post --Zentrum für Sozialtherapie<br />
Baden Württemberg<br />
SUCHT (78)<br />
ALK<br />
MED<br />
MULT<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
PAARE<br />
MIT KIND<br />
Klinik Bad Herrenalb<br />
Baden Württemberg<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(74)<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachklinik Fischer-Haus<br />
Baden-Württemberg<br />
SUCHT (55)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS (sekundär)<br />
MÄNNER<br />
Therapiezentrum Münzesheim<br />
Baden-Württemberg<br />
Murgtalstraße 635<br />
72270 Baiersbronn-Schonmünzach<br />
Telefon: 0 74 47 / 94 65-0<br />
Telefax: 0 74 47 / 20<br />
E-Mail: info@fachklinik-zur-alten-post.de<br />
Internet: www.fachklinik-zur-altenpost.de/index.html<br />
Karlsruher Sanatorium AG<br />
Kurpromenade 42<br />
76332 Bad Herrenalb<br />
Tel: 0800 - 47 47 204<br />
Telefax: 0800 - 47 47 209<br />
E-Mail: info@klinik-bad-herrenalb.de<br />
Internet: www.klinik-bad-herrenalb.de/<br />
Mönchkopfstraße 21<br />
76571 Gaggenau-Michelbach,<br />
Telefon: 0 72 25 / 97 44-0<br />
Telefax: 0 72 25 / 97 44-88,<br />
E-Mail: mail@fischer-haus.de<br />
Internet: www.fischer-haus.de<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Primär- und Sekundärdiagnose<br />
Besonderheiten:<br />
� Tagesklinik in Nürnberg und<br />
Stuttgart<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzstörung<br />
� in wenigen Ausnahmen als Primärindikation<br />
� Behandlung im Einzelsetting<br />
Besonderheiten<br />
� Mitnahme von Haustieren<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation sowohl<br />
<strong>bei</strong> Substanzstörungen wie auch<br />
<strong>bei</strong> weiteren psychischen Störungen<br />
� spezieller Therapiebaustein;<br />
Behandlung im Einzelsetting<br />
� Einzelfallprüfung vor Aufnahme<br />
Therapie<br />
� Kombitherapie<br />
� systemisch<br />
� Hypnotherapie<br />
Kostensatz: 91,04 Euro<br />
Pathologische <strong>Glücksspiel</strong><br />
� <strong>bei</strong> Vorliegen einer psychosomatischen<br />
Erkrankung<br />
Pathologische <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzstörung<br />
Besonderheiten /<br />
� besonders schwerrehabilitierbare<br />
Abhängige<br />
� Intellektuelle Defizite<br />
� keine rein gesprächstherapeutische<br />
Orientierung<br />
� stark individualisiertes Vorgehen<br />
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SUCHT (84)<br />
ALK<br />
PG<br />
DRUGS<br />
MÄNNER<br />
Fachklinik Haus Kraichtalblick<br />
Baden-Württemberg<br />
SUCHT (40)<br />
ALK<br />
DRUGS<br />
ESSTÖRUNGEN<br />
FRAUEN<br />
MIT KIND<br />
Fachklinik Haus Weitenau<br />
Baden-Württemberg<br />
SUCHT (52)<br />
ALK<br />
DRUGS<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Postleitzahlenbereich 8<br />
Fachklinik Römerhaus<br />
Bayern<br />
SUCHT (46)<br />
ALK<br />
MED<br />
MÄNNER<br />
HELIOS Klinik Bad Grönenbach<br />
Bayern<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(155)<br />
AKUT<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Adula-Klinik Oberstdorf<br />
Bayern<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Am Mühlberg 1<br />
76703 Kraichtal-Münzesheim,<br />
Telefon: 0 72 50 / 60-0<br />
Telefax: 0 72 50 / 60-590,<br />
E-Mail: info@kraichtal-kliniken.de<br />
Internet: www.kraichtal-kliniken.de<br />
Fachklinik Haus Kraichtalblick (Baden-<br />
Württemberg),<br />
Sternackerstraße 46<br />
76703 Kraichtal-Oberacker,<br />
Telefon: 0 72 50. 902-0<br />
Telefax: 0 72 50. 902-590,<br />
E-Mail: info@kraichtal-kliniken.de<br />
Internet: www.kraichtal-kliniken.de<br />
Fachklinik Haus Weitenau (Baden-<br />
Württemberg),<br />
Austraße 2-6<br />
79585 Steinen,<br />
Telefon: 0 76 27 / 70 85-0<br />
Telefax: 0 76 22 / 613,<br />
E-Mail: haus-weitenau@blv-suchthilfe.de<br />
Internet: http://www.bw-lv.de/index.php?id=673<br />
Fachklinik Römerhaus<br />
Jodbad Sulzbrunn,<br />
87477 Sulzberg,<br />
Telefon: 0 83 76. 92 04-0<br />
Telefax: 0 83 76. 92 04-88,<br />
E-Mail: info@roemerhaus-fk.de<br />
Internet: www.roemerhaus-fk.de<br />
Sebastian-Kneipp-Allee 3a/5<br />
87730 Bad Grönenbach<br />
Tel.: 08334 981-100<br />
Fax.: 08334 981-299<br />
E-Mail: info.bad-groenenbach@helioskliniken.de<br />
Internet: http://www.helioskliniken.de/index.php?id=8721<br />
Dr. Reisach Kliniken<br />
In der Leite 6<br />
D-87561 Oberstdorf<br />
Telefon: 08322 - 709 - 0<br />
Telefax: 08322 - 709 - 403<br />
E-Mail: info@adula-klinik.de<br />
Internet: www.adula-klinik.de<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� etwa 15% der Patienten sind<br />
pathologische Spieler.<br />
� spezielle Spielergruppe<br />
� Spieler nehmen an der gemeinsamen<br />
Basisbehandlung teil<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung von weiblichen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>erinnen (Zunahme)<br />
� Behandlung von männlichen<br />
Spielern im Therapiezentrum<br />
Münzesheim<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation<br />
Besonderheiten<br />
� spezialisiert auf junge Suchtkranke<br />
(16-30 Jahre)<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung als Primärindikation<br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
noch unklar<br />
� Abhängigkeitserkrankungen<br />
können nur behandelt werden,<br />
wenn die psychische Erkrankung<br />
im Vordergrund steht<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung von stoffungebunden<br />
Abhängigkeitserkrankungen<br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> weiterer<br />
psychischer Störung<br />
Behandlungsvoraussetzungen<br />
� Besuch einer Selbsthilfegruppe<br />
� 3-4 wöchige Spielabstinenz im<br />
Vorfeld<br />
Therapie<br />
� Bad Herrenalber Modell<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/11
Hochgrat-Klinik Wolfsried<br />
Bayern<br />
PSYCHOSOMATIK<br />
(80)<br />
MÄNNER<br />
FRAUEN<br />
Fachkrankenhaus Ringgenhof<br />
Baden-Württemberg<br />
SUCHT (132)<br />
ALK<br />
MEDS<br />
DRUGS<br />
MÄNNER<br />
Fachkrankenhaus Höchsten<br />
Baden-Württemberg<br />
SUCHT (80)<br />
ALK<br />
MED<br />
FRAUEN<br />
Postleitzahlenbereich 9<br />
Fachklinik Weihersmühle<br />
Bayern<br />
SUCHT<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS o. Opiate<br />
MÄNNER<br />
Fachklinik Haus Immanuel<br />
Bayern<br />
SUCHT (36)<br />
ALK<br />
MED<br />
DRUGS?<br />
FRAUEN<br />
Dr. Reisach Kliniken<br />
Wolfsried 108<br />
88167 Stiefenhofen<br />
Telefon: 08386 96220<br />
Telefax: 08386 4107<br />
E-Mail: info@hochgrat-klinik.de<br />
Internet: www.adula-klinik.de<br />
Fachkrankenhaus Ringgenhof (Baden-<br />
Württemberg),<br />
Riedhauser Str. 61,<br />
88271 Wilhelmsdorf,<br />
Telefon: 0 75 03 / 920-0<br />
Telefax: 0 75 03 / 920-161,<br />
E-Mail: suchtkrankenhilfe@zieglersche.de<br />
Internet: www.zieglerscheanstalten.de<br />
Rubacker 4,<br />
88693 Deggenhausertal,<br />
Telefon: 0 75 55 / 809-0<br />
Telefax: 0 75 55 / 809-174<br />
E-Mail: suchtkrankenhilfe@zieglerscheanstalten.de<br />
Internet: www.zieglerscheanstalten.de<br />
Weihersmühle 1-3<br />
90611 Großhabersdorf,<br />
Telefon: 0 91 05 / 99 44-0, Telefax: 0 91 05 / 99<br />
44 55,<br />
E-Mail: fk@weihersmuehle.de<br />
Internet: www.weihersmuehle.de<br />
Hutschdorf 46<br />
95349 Thurnau-Hutschdorf,<br />
Telefon: 0 92 28 / 99 68-0, Telefax: 0 92 28 / 99<br />
68-99,<br />
E-Mail: info@haus-immanuel.de<br />
Internet: www.haus-immanuel.de<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung von stoffungebunden<br />
Abhängigkeitserkrankungen<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzabhängigkeit<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung weiblicher Spieler<br />
als Sekundärindikation <strong>bei</strong><br />
vorliegender Substanzabhängigkeit<br />
� kein spezielles Gruppenangebot<br />
Besonderheiten<br />
� Behandlung von Kaufsucht<br />
und Essstörungen<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� als Sekundärindikation <strong>bei</strong> vorliegender<br />
Substanzstörung<br />
� keine spezielle Spielergruppe<br />
Besonderheiten:<br />
� Einrichtung für junge Männer (18<br />
– 40)<br />
� § 35 BtMG<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Behandlung weiblicher Spieler<br />
als Sekundärindikation<br />
Besonderheiten.<br />
� Essstörungen als Sekundärindikation<br />
Ananke-Zentrum für Psychosomatik und Essstörungen, Klinik des Landkreises Freyung-Grafenau<br />
gGmbH,<br />
Bayern<br />
Krankenhausstraße 6<br />
94078 Freyung,<br />
Telefon: 08551 / 9771240, Telefax: 08551/9771241<br />
Internet: www.psychosomatik-freyung.de<br />
Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong><br />
� Akutversorgung/Stat. Krisenintervention<br />
Besonderheiten.<br />
� Depressionen, Essstörungen,<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/12
Psychische Störungen, Psychosomatische<br />
Störungen<br />
Quellen:<br />
� Fachverband <strong>Glücksspiel</strong>sucht: http://www.gluecksspielsucht.de/<br />
� http://www.sonderglocke.de/suchtkliniken/spielsucht_reha_kliniken/suchtfachkliniken_spielsucht.html<br />
� Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe – buss. www.suchthilfe.de /// Suchanfrage unter<br />
www.therapieplätze.de10.12.08: Suchwörter: gesamtes Bundesgebiet – <strong>Glücksspiel</strong>such<br />
� http://www.kassenarzt.de/w3.php?nodeId=201 Handbuch Reha- und Vorsorge-Einrichtungen /// Suchparameter<br />
lauteten: Indikationen: Suchterkrankungen. Suchbegriff: Spielsucht<br />
� http://www.kassenarzt.de/w3.php?nodeId=201 Handbuch Reha- und Vorsorge-Einrichtungen /// Suchparameter<br />
lauteten: Indikationen: Psychosomatische und psychovegetative Erkrankungen. Suchbegriff:<br />
Spielsucht sowie Indikationen: Psychische Erkrankungen. Suchbegriff: Spielsucht<br />
� Ergänzungen der Stadtmission Nürnberg (Herr Bauer & Frau Prößl)<br />
� Zusammenstellung der DRV Schwaben<br />
� Zusammenstellung der LSG-Bayern Geschäftsstelle<br />
� Zusammenstellung der AHG-Angebote: Jörg Petry<br />
� Telefonrecherche<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/13
5 Landeskoordinatoren <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Deutschland<br />
V. Irles-Garcia<br />
Koordinationsstellen für die Länder- und Bundesaktivitäten im Bereich <strong>Glücksspiel</strong>suchtprävention<br />
und -beratung<br />
Baden-Württemberg<br />
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg<br />
im Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 94-<br />
Gesundheitsförderung, Prävention,<br />
Landesarzt für behinderte Menschen<br />
Nordbahnhofstraße 135<br />
70191 Stuttgart<br />
Tel.: 0711 / 90439402<br />
Fax: 0711 / 6196767<br />
www.rp-stuttgart.de<br />
Bayern<br />
<strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspiel</strong>sucht in Bayern<br />
(LSG)<br />
Edelsbergstr. 10<br />
80686 München<br />
Tel.: 089 / 55273590<br />
Fax: 089 / 552735922<br />
www.lsgbayern.de<br />
www.verspiel-nicht-dein-Leben.de<br />
Berlin<br />
Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin<br />
pad e.V.<br />
Präventionsprojekt <strong>Glücksspiel</strong><br />
Mainzer Str. 23<br />
10247 Berlin-Friedrichshain<br />
Tel.: 030 / 24537240<br />
Fax: 030 / 24037785<br />
www.gluecksspielsucht-praevention-berlin.de<br />
www.faules-spiel.de<br />
Brandenburg<br />
Brandenburgische <strong>Landesstelle</strong> für<br />
Suchtfragen e.V.<br />
Behlertstr. 3A, Haus H1<br />
14467 Potsdam<br />
Tel.: 0331 / 58138020<br />
Fax.: 0331 / 58138025<br />
www.spielsucht-brandenburg.de<br />
www.blsev.de<br />
Bremen<br />
Bremer Fachstelle <strong>Glücksspiel</strong>sucht an der<br />
Universität Bremen<br />
Grazerstr. 4<br />
28359 Bremen<br />
Tel.: 0421 / 2182193<br />
Fax: 0421 / 2184600<br />
www.gluecksspielsucht-bremen.de<br />
Bund (Bundesmodellprojekt)<br />
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)<br />
Westenwall 4<br />
59065 Hamm (Westf.)<br />
Tel.: 02381 / 901523<br />
Fax: 02381 / 901530<br />
www.dhs.de/web/projekte/gluecksspiel.php<br />
Hamburg<br />
Behörde für Soziale, Familie, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz – Fachabteil. Drogen und<br />
Sucht Hamburg<br />
Billstraße 80<br />
20539 Hamburg<br />
Tel.: 40 / 428372082<br />
Fax: 40 / 428372086<br />
www.hamburg.de/startseite-drogen-sucht<br />
www.automatisch-verloren.de.<br />
Hessen<br />
Hessische <strong>Landesstelle</strong> für Suchtfragen<br />
(HLS) e.V.<br />
Zimmerweg 10<br />
60325 Frankfurt am Main<br />
Tel.: 0 69 / 71376777<br />
Fax: 0 69 / 71376778<br />
www.hls-online.org<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Koordinierungsstelle <strong>Glücksspiel</strong>sucht (kgss)<br />
<strong>bei</strong> der <strong>Landesstelle</strong> für Suchtfragen<br />
Mecklenburg-Vorpommern e.V.<br />
August-Bebel-Str. 3<br />
19055 Schwerin<br />
Tel.: 0385 / 712953 u. 7589196<br />
Fax: 0385 / 7589195<br />
www.lsmv.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 5/1
Niedersachsen<br />
Niedersächsische <strong>Landesstelle</strong> für Suchtfragen<br />
(NLS)<br />
Fach-Landesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft der Freien<br />
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen<br />
Podbielskistr. 162<br />
30177 Hannover<br />
Tel.: 0511 / 6262660<br />
Fax: 0511 / 62626622<br />
www.gluecksspielsucht-niedersachsen.de<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Landesfachstelle <strong>Glücksspiel</strong>sucht NRW<br />
c/o Diakonisches Werk Herford e.V.<br />
Arndtstr. 10<br />
32052 Herford<br />
Tel.: 05221 / 1022660<br />
Fax: 05221 / 1022680<br />
www.landesfachstelle-gluecksspielsuchtnrw.de<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Landeszentrale für Gesundheitsförderungen<br />
in Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Hölderlinstr. 8<br />
55131 Mainz<br />
Tel.: 06131 / 20690<br />
Fax: 06131 / 206969<br />
www.lzg-rlp.de<br />
Saarland<br />
Landesfachstelle <strong>Glücksspiel</strong>sucht<br />
Saarland<br />
Johannisstr. 2<br />
66111 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 / 3090690<br />
Fax: 0682 / 3090618<br />
www.gluecksspielsucht-saar.de<br />
Sachsen<br />
Sächsische <strong>Landesstelle</strong> gegen die Suchtgefahren<br />
e.V.<br />
Glacisstr. 26<br />
01099 Dresden<br />
Tel./Fax: 0351 / 8045506<br />
www.slsev.de<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Landeskoordinationsstelle Prävention des<br />
pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>s in Sachsen-Anhalt<br />
(LS-LSA)<br />
Fachausschuss der LIGA der Freien<br />
Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Walther-Rathenau-Str. 38<br />
39106 Magdeburg<br />
Tel.: 0391 / 5433818<br />
Fax: 0391 / 5620256<br />
www.ls-suchtfragen-lsa.de<br />
Schleswig-Holstein<br />
<strong>Landesstelle</strong> für Suchtfragen Schleswig-<br />
Holstein e.V.<br />
Schauenburger Str. 36<br />
24105 Kiel<br />
Tel.: 0431 / 564770<br />
Fax: 0431 / 564780<br />
www.gluecksspiel-sh.de<br />
Thüringen<br />
fdr Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V.<br />
Fachstelle GlücksSpielSucht<br />
Dubliner Str. 12<br />
99091 Erfurt<br />
Tel.: 0361 / 3461746<br />
Fax: 0361 / 3462023<br />
www.fdr-online.info<br />
www.gluecksspielsucht-thueringen.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 5/2
6 Assoziierte Adresslisten<br />
U. Buchner, V. Irles-Garcia<br />
Der hier vorgestellten Adresslisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beruhen auf<br />
einer im März/April 2009 durchgeführten Recherche.<br />
1. Schuldnerberatungen<br />
Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft Schuldnerberatung (Informationen rund um das Thema Schuldnerberatung,<br />
Rechtsprechung, Politik u.ä. sowie Adressen der Schuldnerberatungen Deutschlandweit)<br />
http://www.bag-schuldnerberatung.de<br />
Anonyme Online-Beratung der Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft Schuldnerberatung<br />
http://www.meine-schuldnerberatung.de<br />
Landesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft Schuldner- & Insolvenzberatung Bayern e.V. (Hintergrundinformationen<br />
und Adressen der Schuldnerberatungsstellen in Bayern)<br />
http://www.schuldnerberatung-bayern.de<br />
Forum Schuldnerberatung e.V. (Diskussionsforum und Adressen der Schuldnerberatungsstellen)<br />
http://www.forum-schuldnerberatung.de<br />
2. Foren rund um das Thema <strong>Glücksspiel</strong><br />
Forum <strong>Glücksspiel</strong>sucht (fags)<br />
http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php<br />
Spielsucht Forum (privat)<br />
http://www.spielsucht-forum.de/forum/<br />
Die Spielsucht Forum (privat)<br />
http://www.die-spielsucht.de/forum1/hmportal.php<br />
1. Deutscher Verein der Münzspielfreunde (privat, Fokus: Spielautomaten)<br />
http://www.goldserie.de/portal.php<br />
Forum Gewerberecht (Tigris Software, Fokus: rechtliche Vorgaben/rechtliches Vorgehen <strong>bei</strong>m<br />
Automatenspiel)<br />
http://www.forum-gewerberecht.de/board,boardid-15.html<br />
3. <strong>Glücksspiel</strong>anbieter<br />
Kasinos in Bayern<br />
http://www.spielbanken-in-bayern.de<br />
Regionalleitungen Lotto bundesweit<br />
http://www.lotto.de<br />
Bayern<br />
https://www.lotto-bayern.de<br />
4. Ansprechpartner <strong>bei</strong> Zuwiderhandlung rechtlicher Bestimmungen<br />
Ordnungsamt<br />
Jugendamt, Jugendschutzbeauftragte<br />
Gegebenenfalls Jugendbeamte der Polizei<br />
Das Ordnungsamt muss informiert werden, sobald rechtliche Bestimmungen, wie z.B. der Jugendschutz<br />
oder die Spielverordnung nicht eingehalten werden. Sollte sich eines der Ämter nicht für<br />
das Anliegen zuständig fühlen oder die Zusammenar<strong>bei</strong>t verweigern, kann die Geschäftsstelle der<br />
LSG jederzeit kontaktiert werden.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VII Kontakte, Adressen, nützliche Links Seite 6/1
1 Literaturempfehlungen<br />
U. Buchner<br />
Der hier vorgestellten Literaturempfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Überblicksar<strong>bei</strong>ten Verhaltenssucht allgemein<br />
Grüsser, S., Thalemann, C. (2006). Verhaltenssucht: Diagnostik, Therapie, Forschung. Bern: Huber.<br />
Poppelreuter, S. Gross, W. (2000). Nicht nur Drogen machen süchtig: Entstehung und Behandlung<br />
von stoffungebundenen Süchten. Weinheim: Beltz PVU.<br />
Tretter F & Müller A (Hrsg.) (2001). Psychologische Therapie der Sucht. Göttingen: Hogrefe.<br />
Überblicksar<strong>bei</strong>ten Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
Alberti, G., Kellermann, B. (Hrsg.) (1999). Psychosoziale Aspekte der <strong>Glücksspiel</strong>sucht. Geesthacht:<br />
Neuland.<br />
Gebhardt, I., Grüsser-Sinopoli, S. (2008) <strong>Glücksspiel</strong> in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht. Berlin:<br />
De Gruyter Recht.<br />
Grüsser, S. Albrecht, U. (2007). Rien ne va plus – wenn <strong>Glücksspiel</strong>e Leiden schaffen. Bern: Huber.<br />
Meyer, G., Bachmann, M. (2005). Spielsucht – Ursachen und Therapie. 2. Auflage. Springer: Berlin.<br />
Müller-Spahn, F., Margraf, J. (2003). Wenn Spielen pathologisch wird. Freiburg: Karger.<br />
Petry, J. (2003). Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>verhalten – ätiologische, psychopathologische und psychotherapeutische<br />
Aspekte. Geesthacht: Neuland.<br />
Petry, J. (2003). <strong>Glücksspiel</strong>sucht Entstehung, Diagnostik und Behandlung. Göttingen: Hogrefe.<br />
Behandlung und Therapie<br />
Tretter, F., Müller, A. (Hrsg.) (2001). Psychologische Therapie der Sucht: Grundlagen, Diagnostik,<br />
Therapie. Göttingen: Hogrefe.<br />
Petry, J. Bensel, W. (1996). Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong>en. Behandlungskonzept der Psychosomatischen<br />
Fachklinik Münchwies. Münchwieser Hefte (1). Download unter:<br />
http://www.ahg.de/AHG/Standorte/Muenchwies/Klinik/Wer_sind_wir/PDF-Dateien/Konzepte_Heft_01.pdf<br />
Scholz, H. (2007). <strong>Glücksspiel</strong>sucht-Behandlung in der Steiermark. Steierische Gesellschaft für Suchtfragen.<br />
Download unter: http://www.suchtfragen.at/downloads/artikel/Projekt_Gluecksspiel_07.pdf<br />
<strong>Komorbidität</strong><br />
Premper, V. (2006). Komorbide psychische Störungen <strong>bei</strong> pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ern – Krankheitsverlauf<br />
und Behandlungsergebnisse. Angewandte Verhaltensmedizin in Forschung und Praxis.<br />
Lengerich: Pabst Science Publishers.<br />
Sachse R. (2002). Histrionische und Narzisstische Persönlichkeitsstörungen. Göttingen: Hogrefe.<br />
Sachse R. (2002). Persönlichkeitsstörungen – Leitfaden für die Psychologische Psychotherapie.<br />
Göttingen: Hogrefe.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 1/1
Berichte (ehemalig) Betroffener<br />
Fröhling, U. (1993). Droge <strong>Glücksspiel</strong>. Betroffene erzählen von einer heimlichen Sucht. Frankfurt:<br />
Fischer.<br />
P. Ralf. (2009). Wie Phoenix aus der Asche – Niedergang und Wiederaufstieg eines Spielers und<br />
Alkoholikers. Wangerland: McGinley.<br />
Schuller, A. (2008). Jackpot. Aus dem Leben eines Spielers. Bergisch Gladbach: Lübbe.<br />
Ratgeber für Betroffene und Angehörige<br />
Füchtenschnieder, I., Petry, J. (2004). Game Over, Ratgeber für <strong>Glücksspiel</strong>süchtige und Angehörige.<br />
Freiburg: Lambertus Verlag.<br />
Tascheninfo <strong>Glücksspiel</strong> (2008). Lüdenscheid: Blaukreuz-Verlag.<br />
Aktuelle Forschung – Journals<br />
Journal of Gambling Studies<br />
International Gambling Studies<br />
Journal of Gambling Issues<br />
Aktuelle Forschung – ausgewählte Studien<br />
Bühringer G, Kraus L, Sonntag D, Pfeiffer-Gerschel T, Steiner S (2007). Pathologisches <strong>Glücksspiel</strong> in<br />
Deutschland: Spiel- und Bevölkerungsrisiken. Sucht 53 (5): 296-308.<br />
Download unter: http://www.lsgbayern.de/index.php?id=83<br />
Buth S, Stöver H (2008). <strong>Glücksspiel</strong>teilnahme und <strong>Glücksspiel</strong>probleme in Deutschland: Ergebnisse<br />
einer bundesweiten Repräsentativbefragung. Suchttherapie 9: 3-11.<br />
Orth, B., Töppich, J., Lang, P. (2008). <strong>Glücksspiel</strong>verhalten und problematisches <strong>Glücksspiel</strong>en in<br />
Deutschland 2007. Ergebnisse einer Repräsentativbefragung. Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung.<br />
Download unter: http://www.bzga.de/?uid=5024d4cf4617b971f0e081bb39996451&id=studien&sid=-1<br />
Sobottka, B. (2007). Entscheidungsverhalten <strong>bei</strong> pathologischen <strong>Glücksspiel</strong>ern. Angewandte Verhaltensmedizin<br />
in Forschung und Praxis. Lengerich: Pabst Science Publishers.<br />
Vent, P. (1999). Spielsucht als Affektregulation. Stuttgart: Klett-Cotta: Stuttgart.<br />
Recht und Politik<br />
Weis, C. (1999). Die Sperre des <strong>Glücksspiel</strong>ers. Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft;<br />
Bd. 2666. Frankfurt: Lang.<br />
Staatsvertrag zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in Deutschland (<strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag – GlüStV)<br />
Kostenloser Download unter: www.lsgbayern.de<br />
Staatsvertrag zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in Deutschland (<strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag – GlüStV) Erläuterungen.<br />
Kostenloser Download unter: www.lsgbayern.de<br />
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Staatsvertrages zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in<br />
Deutschland (AGGlüStV). Kostenloser Download unter: www.lsgbayern.de<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 1/2
Assoziierte Themen<br />
Tascheninfo Angehörige von Suchtkranken (2008). Lüdenscheid: Blaukreuz-Verlag<br />
Tascheninfo Mediensucht (2008). Lüdenscheid: Blaukreuz-Verlag.<br />
Badisches Landesmuseum (2008). Volles Risiko!: <strong>Glücksspiel</strong> von der Antike bis heute. Karlsruhe:<br />
Braun.<br />
Lau, C., Kramer, L. (2005). Die Relativitätstheorie des Glücks – Über das Leben von Lottomillionären.<br />
Herbolzheim: Centaurus.<br />
Romane<br />
Bolte, G. (1998). Abfahrt zur Hölle. Frankfurt: Haag + Herchen.<br />
Hassenmüller, H. (2002). Spiel ohne Gnade. Hamburg: Heinrich Ellermann Verlag.<br />
Empfohlen ab 13 Jahren.<br />
Tillmann, A. (2003). Verspieltes Glück. Mein Mann ist spielsüchtig. Bergisch Gladbach: Lübbe.<br />
Klassische Literatur<br />
Dostojewskij, F. Der Spieler. Band 2128. Stuttgart: Reclam Universal-Bibliothek.<br />
Hoffmann, E T A. Spielerglück. Erschienen 1819.<br />
Kostenloser Download unter: www.zeno.org<br />
Tschaikowski, I. Pique Dame (Oper von 1890 nach einer Erzählung von A. Puschkin).<br />
Filme und Sendungen<br />
Owning Mahowny (Spielfilm, Dauer 101 Minuten).<br />
Die Simpsons: Springfield – Vom Teufel besessen (10. Episode, 5. Staffel).<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 1/3
2 Gesetze und Verordnungen<br />
2.1 Staatsvertrag zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in Deutschland (<strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
– GlüStV) 1 )<br />
Das Land Baden-Württemberg,<br />
der Freistaat Bayern,<br />
das Land Berlin,<br />
das Land Brandenburg,<br />
die Freie Hansestadt Bremen,<br />
die Freie und Hansestadt Hamburg,<br />
das Land Hessen,<br />
das Land Mecklenburg-Vorpommern,<br />
das Land Niedersachsen,<br />
das Land Nordrhein-Westfalen,<br />
das Land Rheinland-Pfalz,<br />
das Saarland,<br />
der Freistaat Sachsen,<br />
das Land Sachsen-Anhalt,<br />
das Land Schleswig-Holstein und<br />
der Freistaat Thüringen<br />
(im Folgenden: „die Länder“ genannt)<br />
schließen nachstehenden Staatsvertrag:<br />
Ziele des Staatsvertrages sind<br />
E r s t e r A b s c h n i t t<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1 Ziele des Staatsvertrages<br />
1. das Entstehen von <strong>Glücksspiel</strong>sucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für<br />
eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,<br />
2. das <strong>Glücksspiel</strong>angebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete<br />
und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
zu verhindern,<br />
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,<br />
1 Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein<br />
Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft<br />
(ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/1
4. sicherzustellen, dass <strong>Glücksspiel</strong>e ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen<br />
Machenschaften geschützt und die mit <strong>Glücksspiel</strong>en verbundene Folge- und Begleitkriminalität<br />
abgewehrt werden.<br />
§ 2 Anwendungsbereich<br />
Die Länder regeln mit diesem Staatsvertrag die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung<br />
von öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>en. Für Spielbanken gelten nur die §§ 1, 3 bis 8, 20 und 23.<br />
§ 3 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Ein <strong>Glücksspiel</strong> liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein<br />
Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall<br />
abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der<br />
ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt<br />
auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind <strong>Glücksspiel</strong>e.<br />
(2) Ein öffentliches <strong>Glücksspiel</strong> liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis<br />
eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.<br />
(3) Ein <strong>Glücksspiel</strong> im Sinne des Absatzes 1, <strong>bei</strong> dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit<br />
eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen<br />
Geldgewinn zu erlangen, ist eine Lotterie. Die Vorschriften über Lotterien gelten auch, wenn anstelle<br />
von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können (Ausspielung).<br />
(4) Veranstaltet und vermittelt wird ein <strong>Glücksspiel</strong> dort, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme<br />
eröffnet wird.<br />
(5) Annahmestellen und Lotterie-Einnehmer sind in die Vertriebsorganisation von Veranstaltern nach<br />
§ 10 Abs. 2 eingegliederte Vermittler.<br />
(6) Gewerbliche Spielvermittlung betreibt, wer, ohne Annahmestelle oder Lotterieeinnehmer zu sein,<br />
1. einzelne Spielverträge an einen Veranstalter vermittelt oder<br />
2. Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführt und deren Spielbeteiligung dem<br />
Veranstalter – selbst oder über Dritte – vermittelt, sofern dies jeweils in der Absicht geschieht,<br />
durch diese Tätigkeit nachhaltig Gewinn zu erzielen.<br />
§ 4 Allgemeine Bestimmungen<br />
(1) Öffentliche <strong>Glücksspiel</strong>e dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes<br />
veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis<br />
(unerlaubtes <strong>Glücksspiel</strong>) ist verboten.<br />
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Veranstalten oder das Vermitteln des <strong>Glücksspiel</strong>s den<br />
Zielen des § 1 zuwiderläuft. Die Erlaubnis darf nicht für das Vermitteln nach diesem Staatsvertrag<br />
nicht erlaubter <strong>Glücksspiel</strong>e erteilt werden. Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht kein Rechtsanspruch.<br />
(3) Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>en darf den Erfordernissen des<br />
Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. Die Veranstalter<br />
und die Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen<br />
sind.<br />
(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher <strong>Glücksspiel</strong>e im Internet ist verboten.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/2
§ 5 Werbung<br />
(1) Werbung für öffentliches <strong>Glücksspiel</strong> hat sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters <strong>bei</strong><br />
Wahrung des Ziels, legale <strong>Glücksspiel</strong>möglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung<br />
über die Möglichkeit zum <strong>Glücksspiel</strong> zu beschränken.<br />
(2) Werbung für öffentliches <strong>Glücksspiel</strong> darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des § 1 stehen, insbesondere<br />
nicht gezielt zur Teilnahme am <strong>Glücksspiel</strong> auffordern, anreizen oder ermuntern. Sie<br />
darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Die Werbung<br />
darf nicht irreführend sein und muss deutliche Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger,<br />
die von dem jeweiligen <strong>Glücksspiel</strong> ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.<br />
(3) Werbung für öffentliches <strong>Glücksspiel</strong> ist im Fernsehen (§§ 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag), im<br />
Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten.<br />
(4) Werbung für unerlaubte <strong>Glücksspiel</strong>e ist verboten.<br />
§ 6 Sozialkonzept<br />
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>en sind verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem<br />
Spiel anzuhalten und der Entstehung von <strong>Glücksspiel</strong>sucht vorzubeugen. Zu<br />
diesem Zweck haben sie Sozialkonzepte zu entwickeln, ihr Personal zu schulen und die Vorgaben<br />
des A n h a n g s „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von <strong>Glücksspiel</strong>sucht“ zu erfüllen. In<br />
den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen<br />
des <strong>Glücksspiel</strong>s vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.<br />
§ 7Aufklärung<br />
(1) Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>en haben über die Wahrscheinlichkeit<br />
von Gewinn und Verlust, die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen <strong>Glücksspiel</strong>e, das Verbot<br />
der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären.<br />
(2) Lose, Spielscheine und Spielquittungen müssen Hinweise auf die von dem jeweiligen <strong>Glücksspiel</strong><br />
ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten.<br />
§ 8 Spielersperre<br />
(1) Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der <strong>Glücksspiel</strong>sucht sind die Spielbanken und die<br />
in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter verpflichtet, ein übergreifendes Sperrsystem zu unterhalten.<br />
(2) Die zur Teilnahme am Sperrsystem verpflichteten Veranstalter sperren Personen, die dies beantragen<br />
(Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund<br />
von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen<br />
müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen<br />
oder Vermögen stehen (Fremdsperre).<br />
(3) Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Veranstalter teilen die Sperre dem betroffenen Spieler<br />
unverzüglich schriftlich mit.<br />
(4) Die Veranstalter haben die in § 23 Abs. 1 genannten Daten in eine Sperrdatei einzutragen. Ein<br />
Eintrag ist auch zulässig, wenn nicht alle Daten erhoben werden können.<br />
(5) Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach einem Jahr und nur auf schriftlichen Antrag des<br />
Spielers möglich. Über diesen entscheidet der Veranstalter, der die Sperre verfügt hat.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/3
Z we i t e r A b s c h n i t t<br />
Aufgaben des Staates<br />
§ 9 <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht<br />
(1) Die <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden<br />
oder aufgrund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu<br />
überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes <strong>Glücksspiel</strong> und die Werbung hierfür unterbleiben.<br />
Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen<br />
im Einzelfall erlassen. Sie kann insbesondere<br />
1. jederzeit Auskunft und Vorlage aller Unterlagen und Nachweise verlangen, die zur Prüfung im<br />
Rahmen des Satzes 1 erforderlich sind,<br />
2. Anforderungen an die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung öffentlicher <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
und die Werbung hierfür sowie an die Entwicklung und Umsetzung des Sozialkonzepts stellen,<br />
3. die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung unerlaubter <strong>Glücksspiel</strong>e und die Werbung<br />
hierfür untersagen,<br />
4. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes<br />
<strong>Glücksspiel</strong> und an Auszahlungen aus unerlaubtem <strong>Glücksspiel</strong> untersagen und<br />
5. Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich<br />
sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten <strong>Glücksspiel</strong>angeboten untersagen.<br />
Sofern unerlaubtes <strong>Glücksspiel</strong> in mehreren Ländern veranstaltet oder vermittelt wird oder dafür in<br />
mehreren Ländern geworben wird, kann jedes betroffene Land die zuständige Behörde eines anderen<br />
Landes ermächtigen, auch mit Wirkung für das betroffene Land tätig zu werden.<br />
(2) Widerspruch und Klage gegen diese Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung.<br />
(3) Die Länder ar<strong>bei</strong>ten <strong>bei</strong> der <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht zusammen. Sie stimmen die Erlaubnisse für die in<br />
§ 10 Abs. 2 genannten Veranstalter ab.<br />
(4) Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde für das Gebiet des jeweiligen Landes oder einen<br />
Teil dieses Gebietes erteilt. Sie ist widerruflich zu erteilen und zu befristen. Sie kann, auch nachträglich,<br />
mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis ist weder übertragbar noch<br />
kann sie einem Anderen zur Ausübung überlassen werden.<br />
(5) Die Erlaubnis zur Einführung neuer <strong>Glücksspiel</strong>angebote durch die in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter<br />
setzt voraus, dass<br />
1. der Fach<strong>bei</strong>rat (§10 Abs. 1 Satz 2) zuvor die Auswirkungen des neuen Angebotes auf die Bevölkerung<br />
untersucht und bewertet hat und<br />
2. der Veranstalter im Anschluss an die Einführung dieses <strong>Glücksspiel</strong>s der Erlaubnisbehörde<br />
über die sozialen Auswirkungen des neuen Angebotes berichtet.<br />
Neuen <strong>Glücksspiel</strong>angeboten steht die Einführung neuer oder die erhebliche Erweiterung bestehender<br />
Vertriebswege durch Veranstalter oder Vermittler gleich.<br />
(6) Die <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht darf nicht durch eine Behörde ausgeübt werden, die für die Finanzen des<br />
Landes oder die Beteiligungsverwaltung der in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter zuständig ist.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/4
§ 10 Sicherstellung eines ausreichenden <strong>Glücksspiel</strong>angebotes<br />
(1) Die Länder haben zur Erreichung der Ziele des § 1 die ordnungsrechtliche Aufgabe, ein ausreichendes<br />
<strong>Glücksspiel</strong>angebot sicherzustellen. Sie werden da<strong>bei</strong> von einem Fach<strong>bei</strong>rat beraten, der<br />
sich aus Experten in der Bekämpfung der <strong>Glücksspiel</strong>sucht zusammensetzt.<br />
(2) Auf gesetzlicher Grundlage können die Länder diese öffentliche Aufgabe selbst, durch juristische<br />
Personen des öffentlichen Rechts oder durch privatrechtliche Gesellschaften, an denen juristische<br />
Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind, erfüllen.<br />
(3) Die Länder begrenzen die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der Ziele des § 1.<br />
(4) Es ist sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus <strong>Glücksspiel</strong>en zur Förderung<br />
öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird.<br />
(5) Anderen als den in Abs. 2 Genannten darf nur die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen<br />
nach den Vorschriften des Dritten Abschnitts erlaubt werden.<br />
§ 11 Suchtforschung<br />
Die Länder stellen die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren<br />
durch <strong>Glücksspiel</strong>e sicher.<br />
D r i t t e r A b s c h n i t t<br />
Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial<br />
§ 12 Erlaubnis<br />
(1) Die Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 darf nur erteilt werden, wenn<br />
1. der Veranstaltung keine Versagungsgründe nach § 13 entgegenstehen,<br />
2. die in §§ 14, 15 Abs. 1 und 2 und § 16 Abs. 3 genannten Voraussetzungen vorliegen,<br />
3. mit der Veranstaltung keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden, die über den mit dem<br />
Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbundenen Werbeeffekt hinausgehen, und<br />
4. nicht zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung selbst oder durch die Verwirklichung des<br />
Veranstaltungszwecks oder die Verwendung des Reinertrages die öffentliche Sicherheit oder<br />
Ordnung gefährdet wird oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen<br />
Staaten beeinträchtigt werden.<br />
Satz 1 Nr. 3 gilt nicht für Lotterien in der Form des Gewinnsparens, wenn von einem Teilnahmebetrag<br />
ein Teilbetrag von höchstens 20 vom Hundert als Losanteil für die Gewinnsparlotterie verwendet wird.<br />
(2) In der Erlaubnis kann für Veranstaltungen, die traditionell in Verbindung mit dem Fernsehen präsentiert<br />
werden und <strong>bei</strong> denen vorrangig die gemeinnützige Verwendung der Reinerträge dargestellt<br />
wird, eine Befreiung vom Verbot der Fernsehwerbung (§ 5 Abs. 3) zugelassen werden. In der<br />
Erlaubnis ist auch zu entscheiden, inwieweit die Anforderungen der §§ 6 und 7 zu erfüllen sind.<br />
(3) Soll eine Lotterie mit einem einheitlichen länderübergreifenden Spielplan in mehreren Ländern<br />
veranstaltet werden, kann das Land, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat, eine Erlaubnis auch<br />
mit Wirkung für die Länder erteilen, die hierzu ermächtigt haben.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/5
§ 13 Versagungsgründe<br />
(1) Eine Erlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn die Veranstaltung § 4 Abs. 2 bis 4 widerspricht. Dies<br />
ist vor allem der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Veranstaltung der Lotterie wegen<br />
des insgesamt bereits vorhandenen <strong>Glücksspiel</strong>angebotes, insbesondere im Hinblick auf die Zahl<br />
der bereits veranstalteten <strong>Glücksspiel</strong>e oder deren Art oder Durchführung, den Spieltrieb in besonderer<br />
Weise fördert.<br />
(2) Eine Erlaubnis darf insbesondere nicht erteilt werden, wenn<br />
1. der Spielplan vorsieht, dass<br />
oder<br />
a) die Bekanntgabe der Ziehungsergebnisse öfter als zweimal wöchentlich erfolgt,<br />
b) der Höchstgewinn einen Wert von 1 Million Euro übersteigt oder<br />
c) Teile des vom Spieler zu entrichtenden Entgeltes zu dem Zweck angesammelt werden, Gewinne<br />
für künftige Ziehungen zu schaffen (planmäßiger Jackpot),<br />
2. eine interaktive Teilnahme in Rundfunk und Telemedien mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe ermöglicht<br />
wird.<br />
§ 14 Veranstalter<br />
(1) Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Veranstalter<br />
1. die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes erfüllt und<br />
2. zuverlässig ist, insbesondere die Gewähr dafür bietet, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß<br />
und für die Spielteilnehmer sowie die Erlaubnisbehörde nachvollziehbar durchgeführt und der<br />
Reinertrag zweckentsprechend verwendet wird.<br />
Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für die von den in § 10 Abs. 2 genannten Veranstaltern und von der Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts „Bayerisches Rotes Kreuz“ veranstalteten Lotterien und für Veranstaltungen in<br />
der Form des Gewinnsparens (§ 12 Abs. 1 Satz 2).<br />
(2) Soll die Veranstaltung ganz oder überwiegend von einem Dritten durchgeführt werden, darf die<br />
Erlaubnis nur erteilt werden, wenn nicht die Gefahr besteht, dass durch die Durchführung die<br />
Transparenz und Kontrollierbarkeit der Veranstaltung beeinträchtigt wird und der Dritte<br />
1. die Anforderungen des Absatzes 1 Nr. 2 erfüllt und<br />
2. hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung den Weisungen des Veranstalters unterliegt<br />
und keinen maßgeblichen rechtlichen oder tatsächlichen Einfluss auf den Veranstalter hat.<br />
§ 15 Spielplan, Kalkulation und Durchführung der Veranstaltung<br />
(1) Nach dem Spielplan müssen der Reinertrag, die Gewinnsumme und die Kosten in einem angemessenen<br />
Verhältnis zueinander stehen; die Kosten der Veranstaltung sind so gering wie möglich<br />
zu halten. Reinertrag ist der Betrag, der sich aus der Summe der Entgelte nach Abzug von Kosten,<br />
Gewinnsumme und Steuern ergibt. Für den Reinertrag und die Gewinnsumme sollen im<br />
Spielplan jeweils mindestens 30 vom Hundert der Entgelte vorgesehen sein und es darf kein<br />
Grund zu der Annahme bestehen, dass diese Anteile nicht erreicht werden. Bei der Antragstellung<br />
ist eine Kalkulation vorzulegen, aus der sich die voraussichtlichen Kosten der Veranstaltung, die<br />
Gewinnsumme, die Steuern und der Reinertrag ergeben. Zeigt sich nach Erteilung der Erlaubnis,<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/6
V i e r t e r A b s c h n i t t<br />
Gewerbliche Spielvermittlung<br />
§ 19 Gewerbliche Spielvermittlung<br />
Neben den §§ 4 bis 7 und unbeschadet sonstiger gesetzlicher Regelungen gelten für die Tätigkeit des<br />
gewerblichen Spielvermittlers folgende Anforderungen:<br />
1. Der gewerbliche Spielvermittler hat mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten<br />
Beträge für die Teilnahme am Spiel an den Veranstalter weiterzuleiten. Er hat die Spieler vor Vertragsabschluss<br />
in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an den Veranstalter<br />
weiterzuleitenden Betrag hinzuweisen sowie ihnen unverzüglich nach Vermittlung des Spielauftrages<br />
den Veranstalter mitzuteilen.<br />
2. Gewerbliche Spielvermittler und von ihnen oder den Spielinteressenten im Sinne des § 3 Abs. 6<br />
beauftragte Dritte sind verpflichtet, <strong>bei</strong> jeder Spielteilnahme dem Veranstalter die Vermittlung offenzulegen.<br />
3. Gewerbliche Spielvermittler sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass <strong>bei</strong> Vertragsabschluss<br />
ein zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufes befähigter Treuhänder<br />
mit der Verwahrung der Spielquittungen und der Geltendmachung des Gewinnanspruches<br />
gegenüber dem Veranstalter beauftragt wird. Dem Spielteilnehmer ist <strong>bei</strong> Vertragsabschluss ein<br />
Einsichtsrecht an den Spielquittungen, die in seinem Auftrag vermittelt worden sind, einzuräumen.<br />
Wird ein Gewinnanspruch vom Spielteilnehmer nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten <strong>bei</strong>m<br />
Treuhänder geltend gemacht, so ist der Gewinnbetrag an den Veranstalter abzuführen.<br />
F ü n f t e r A b s c h n i t t<br />
Besondere Vorschriften<br />
§ 20 Spielbanken<br />
Gesperrte Spieler dürfen am Spielbetrieb in Spielbanken nicht teilnehmen. Die Durchsetzung des<br />
Verbots ist durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle und Abgleich mit<br />
der Sperrdatei zu gewährleisten.<br />
§ 21 Sportwetten<br />
(1) Wetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen<br />
(Sportwetten) erlaubt werden. In der Erlaubnis sind Art und Zuschnitt der Sportwetten im Einzelnen<br />
zu regeln.<br />
(2) Die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten muss organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich<br />
und personell getrennt sein von der Veranstaltung oder Organisation von Sportereignissen und<br />
dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen stattfinden. Die Verknüpfung der<br />
Übertragung von Sportereignissen in Rundfunk und Telemedien mit der Veranstaltung oder Vermittlung<br />
von Sportwetten oder mit Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist nicht zulässig.<br />
Wetten während des laufenden Sportereignisses sowie über Telekommunikationsanlagen sind<br />
verboten.<br />
(3) Gesperrte Spieler dürfen an Wetten nicht teilnehmen. Die Durchsetzung des Verbots ist durch<br />
Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle und Abgleich mit der Sperrdatei<br />
zu gewährleisten.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/8
§ 22 Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial<br />
(1) Die Höhe planmäßiger Jackpots ist zur Erreichung der Ziele des § 1 in der Erlaubnis zu begrenzen;<br />
§ 9 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.<br />
(2) Gesperrte Spieler dürfen an Lotterien der in § 10 Abs. 2 genannten Veranstalter, die häufiger als<br />
zweimal pro Woche veranstaltet werden, nicht teilnehmen. Die Durchsetzung dieses Verbots ist<br />
durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle und Abgleich mit der<br />
Sperrdatei zu gewährleisten.<br />
S e c h s t e r A b s c h n i t t<br />
Datenschutz<br />
§ 23 Sperrdatei, Datenverar<strong>bei</strong>tung<br />
(1) Mit der Sperrdatei werden die für eine Sperrung erforderlichen Daten verar<strong>bei</strong>tet und genutzt. Es<br />
dürfen folgende Daten gespeichert werden:<br />
1. Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen,<br />
2. Aliasnamen, verwendete Falschnamen,<br />
3. Geburtsdatum,<br />
4. Geburtsort,<br />
5. Anschrift,<br />
6. Lichtbilder,<br />
7. Grund der Sperre,<br />
8. Dauer der Sperre und<br />
9. meldende Stelle.<br />
Daneben dürfen die Dokumente, die zur Sperrung geführt haben, gespeichert werden.<br />
(2) Die gespeicherten Daten sind im erforderlichen Umfang an die Stellen zu übermitteln, die Spielverbote<br />
zu überwachen haben. Die Datenübermittlung kann auch durch automatisierte Abrufverfahren<br />
erfolgen.<br />
(3) Datenübermittlungen an öffentliche Stellen, insbesondere an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte,<br />
sind nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig.<br />
(4) Erteilte Auskünfte und Zugriffe im elektronischen System sind zu protokollieren.<br />
(5) Die Daten sind sechs Jahre nach Ablauf der Sperre zu löschen. Es ist zulässig, die Löschung am<br />
Ende des sechsten Jahres vorzunehmen.<br />
(6) Soweit in diesem Staatsvertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die jeweiligen Vorschriften für<br />
den Schutz personenbezogener Daten anzuwenden, auch wenn die Daten nicht in Dateien verar<strong>bei</strong>tet<br />
oder genutzt werden.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/9
S i e b t e r A b s c h n i t t<br />
Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§ 24 Regelungen der Länder<br />
Die Länder erlassen die zur Ausführung dieses Staatsvertrages notwendigen Bestimmungen. Sie<br />
können weitergehende Anforderungen insbesondere zu den Voraussetzungen des Veranstaltens und<br />
Vermittelns von <strong>Glücksspiel</strong>en festlegen. In ihren Ausführungsgesetzen können sie auch vorsehen,<br />
dass Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Staatsvertrages mit Geldbuße oder Strafe geahndet<br />
werden.<br />
§ 25 Weitere Regelungen<br />
(1) Die bis zum 1. Januar 2007 erteilten Konzessionen, Genehmigungen und Erlaubnisse der Veranstalter<br />
im Sinne des § 10 Abs. 2 und die ihnen nach Landesrecht gleichstehenden Befugnisse gelten<br />
– soweit nicht im Bescheid eine kürzere Frist festgelegt ist – bis zum 31. Dezember 2008 als<br />
Erlaubnis mit der Maßgabe fort, dass die Regelungen dieses Staatsvertrages – abgesehen vom<br />
Erlaubniserfordernis nach § 4 Abs. 1 Satz 1 – Anwendung finden. Die Veranstalter nach § 10 Abs.<br />
2 haben zum 1. Januar 2009 eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 einzuholen.<br />
(2) Abs. 1 findet entsprechende Anwendung auf die Vermittler von erlaubten öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>en<br />
(einschließlich der Lotterie-Einnehmer der Klassenlotterien und der gewerblichen Spielvermittler).<br />
Soweit Vermittler in die Vertriebsorganisation eines Veranstalters eingegliedert sind, stellt der<br />
Veranstalter den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 für die für ihn tätigen Vermittler.<br />
(3) Abweichend von § 10 Abs. 2 kann das Land Rheinland-Pfalz seine Aufgabe nach § 10 Abs. 1<br />
durch ein betrautes Unternehmen wahrnehmen.<br />
(4) Die zuständige Behörde kann eine Lotterie, die <strong>bei</strong> Inkrafttreten dieses Vertrages von mehreren<br />
Veranstaltern in allen Ländern durchgeführt wird und <strong>bei</strong> der der Reinertrag ausschließlich zur Erfüllung<br />
der in § 10 Abs. 4 genannten Zwecke verwandt wird, abweichend von § 12 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 3, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1 und § 15 Abs. 1 Satz 3 erlauben.<br />
(5) Der Reinertrag von Veranstaltungen in der Form des Gewinnsparens muss mindestens 25 vom<br />
Hundert der Entgelte betragen. Der Reinertrag ist für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige<br />
Zwecke zu verwenden. Erlaubnisse können allgemein erteilt werden.<br />
(6) Die Länder können befristet auf ein Jahr nach Inkrafttreten des Staatsvertrages abweichend von §<br />
4 Abs. 4 <strong>bei</strong> Lotterien die Veranstaltung und Vermittlung im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe<br />
nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
1. Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung<br />
gewährleistet; die Richtlinien der Kommission für Jugendmedienschutz zur geschlossenen<br />
Benutzergruppe sind zu beachten.<br />
2. Die Beachtung der in der Erlaubnis festzulegenden Einsatzgrenzen, die 1000 Euro pro Monat<br />
nicht überschreiten dürfen, und des Kreditverbots ist sichergestellt.<br />
3. Besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung und die Möglichkeit interaktiver Teilnahme<br />
mit zeitnaher Gewinnbekanntgabe sind ausgeschlossen; davon kann regelmäßig <strong>bei</strong><br />
Lotterien mit nicht mehr als zwei Gewinnentscheiden pro Woche ausgegangen werden.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/10
4. Durch Lokalisierung nach dem Stand der Technik wird sichergestellt, dass nur Personen teilnehmen<br />
können, die sich im Geltungsbereich der Erlaubnis aufhalten.<br />
5. Ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept ist zu entwickeln<br />
und einzusetzen; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu evaluieren.<br />
§ 26 Verhältnis zu bestehenden Regelungen für die Klassenlotterien<br />
(1) Soweit die Regelungen des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern,<br />
Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen über eine Staatliche Klassenlotterie vom 26.<br />
Mai 1992 (SKL-Staatsvertrag) oder die Regelungen für die Nordwestdeutsche Klassenlotterie in<br />
der Vereinbarung der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie und<br />
Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen, Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-<br />
Vorpommern und Sachsen-Anhalt zum gemeinsamen Betrieb einer staatlichen Klassenlotterie<br />
vom 23. Dezember 1992 (NKLLändervereinbarung) im Widerspruch zu Regelungen dieses<br />
Staatsvertrages stehen, sind die Regelungen dieses Staatsvertrages vorrangig anzuwenden.<br />
(2) Eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 wird den Klassenlotterien abweichend von Art. 4 des SKL-<br />
Staatsvertrages und abweichend von Art. 2 der NKL-Ländervereinbarung von den nach diesem<br />
Staatsvertrag zuständigen Behörden erteilt.<br />
§ 27 Evaluierung<br />
Die Auswirkungen dieses Staatsvertrages sind von den <strong>Glücksspiel</strong>aufsichtsbehörden der Länder<br />
unter Mitwirkung des Fach<strong>bei</strong>rats zu evaluieren. Das Ergebnis ist drei Jahre nach Inkrafttreten des<br />
Staatsvertrages vorzulegen.<br />
§ 28 Befristung, Fortgelten<br />
(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten außer Kraft, sofern<br />
nicht die Ministerpräsidentenkonferenz unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Evaluation<br />
(§ 27) bis Ende des vierten Jahres mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages<br />
beschließt. In diesem Fall gilt der Staatsvertrag unter den Ländern fort, die dem Beschluss<br />
zugestimmt haben.<br />
(2) Der Staatsvertrag kann von jedem der Länder, in denen er fortgilt, zum Schluss eines Kalenderjahres<br />
gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz<br />
zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das zwischen den übrigen<br />
Ländern bestehende Vertragsverhältnis unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder das Vertragsverhältnis<br />
binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Benachrichtigung über die<br />
gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgte Kündigungserklärung<br />
zum selben Zeitpunkt kündigen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/11
§ 29 Inkrafttreten<br />
(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2007 nicht mindestens<br />
13 Ratifikationsurkunden <strong>bei</strong> der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz<br />
hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.<br />
(2) Mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages tritt der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland<br />
vom 18. Dezember 2003/13. Februar 2004 außer Kraft.<br />
Für das Land Baden-Württemberg:<br />
Stuttgart, den 31. Juli 2007 G. Oe t t i n g e r<br />
Für den Freistaat Bayern:<br />
München, den 7. Mai 2007 Edmund S t o i b e r<br />
Für das Land Berlin:<br />
Berlin, den 19. März 2007 Klaus Wo we r e i t<br />
Für das Land Brandenburg:<br />
Potsdam, den 23. Februar 2007 M. P l a t z e c k<br />
Für die Freie Hansestadt Bremen:<br />
Bremen, den 9. Mai 2007 Jens B ö h r n s e n<br />
Für die Freie und Hansestadt Hamburg:<br />
Hamburg, den 4. Mai 2007 Ole v. B e u s t<br />
Für das Land Hessen:<br />
Wiesbaden, den 26. April 2007 R. K o c h<br />
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:<br />
Schwerin, den 31. Januar 2007 H. R i n g s t o r f f<br />
Für das Land Niedersachsen:<br />
Hannover, den 25. April 2007 Christian Wu l f f<br />
Für das Land Nordrhein-Westfalen:<br />
Düsseldorf, den 22. Mai 2007 R ü t t g e r s<br />
Für das Land Rheinland-Pfalz:<br />
Mainz, den 8. Mai 2007 Kurt B e c k<br />
Für das Saarland:<br />
Saarbrücken, den 30. Januar 2007 Peter Mü l l e r<br />
Für den Freistaat Sachsen:<br />
Dresden, den 9. Mai 2007 Georg Mi l b r a d t<br />
Für das Land Sachsen-Anhalt:<br />
Magdeburg, den 8. Mai 2007 B ö hme r<br />
Für das Land Schleswig-Holstein:<br />
Kiel, den 20. Juli 2007 Peter Harry C a r s t e n s e n<br />
Für den Freistaat Thüringen:<br />
Erfurt, den 20. April 2007 Dieter A l t h a u s<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/12
A n h a n g<br />
„Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von <strong>Glücksspiel</strong>sucht“<br />
Zur Vermeidung und Bekämpfung von <strong>Glücksspiel</strong>sucht gelten die folgenden Richtlinien:<br />
1. Die Veranstalter<br />
a) benennen Beauftragte für die Entwicklung von Sozialkonzepten,<br />
b) erheben Daten über die Auswirkungen der von ihnen angebotenen <strong>Glücksspiel</strong>e auf die Entstehung<br />
von <strong>Glücksspiel</strong>sucht und berichten hierüber sowie über den Erfolg der von ihnen zum<br />
Spielerschutz getroffenen Maßnahmen alle zwei Jahre den <strong>Glücksspiel</strong>aufsichtsbehörden,<br />
c) schulen das für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen<br />
<strong>Glücksspiel</strong>s eingesetzte Personal in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens, wie<br />
z. B. dem plötzlichen Anstieg des Entgelts oder der Spielfrequenz,<br />
d) schließen das in den Annahmestellen beschäftigte Personal vom dort angebotenen <strong>Glücksspiel</strong><br />
aus,<br />
e) ermöglichen es den Spielern, ihre Gefährdung einzuschätzen, und<br />
f) richten eine Telefonberatung mit einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer ein.<br />
2. Eine Information über Höchstgewinne ist mit der Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn<br />
und Verlust zu verbinden.<br />
3. Die Vergütung der leitenden Angestellten von <strong>Glücksspiel</strong>veranstaltern darf nicht abhängig vom<br />
Umsatz berechnet werden.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/13
2.2 Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in<br />
Deutschland (AGGlüStV)<br />
Vom 20. Dezember 2007<br />
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
Art. 1 Öffentliche Aufgabe<br />
(1) Zur Erreichung der Ziele des § 1 des Staatsvertrages zum <strong>Glücksspiel</strong>wesen in Deutschland<br />
(<strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag - GlüStV) nimmt der Freistaat Bayern die <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht, die Sicherstellung<br />
eines ausreichenden <strong>Glücksspiel</strong>angebots und die Sicherstellung der wissenschaftlichen<br />
Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch <strong>Glücksspiel</strong>e als öffentliche<br />
Aufgaben wahr.<br />
(2) Die <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht (Art. 4) überwacht die Erfüllung der durch den <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag<br />
oder auf Grund des <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrages begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen;<br />
dazu gehören auch die durch dieses Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes begründeten<br />
Verpflichtungen.<br />
(3) Der Freistaat Bayern veranstaltet durch die Staatliche Lotterieverwaltung (Art. 5) Sportwetten und<br />
Lotterien in Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe nach § 10 Abs. 1 GlüStV . Die Staatliche Lotterieverwaltung<br />
soll im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgabe die Zahl der Annahmestellen bis zum 31.<br />
Dezember 2011 auf insgesamt 3700 verringern.<br />
(4) Abweichend von Abs. 3 veranstaltet die Anstalt ,,Süddeutsche Klassenlotterie“ auf der Grundlage<br />
des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-<br />
Pfalz, Sachsen und Thüringen über eine Staatliche Klassenlotterie (GVBl 1993 S. 26) Klassenlotterien.<br />
Sie nimmt die öffentliche Aufgabe nach § 10 Abs. 1 GlüStV in Bezug auf Klassenlotterien<br />
wahr.<br />
Art. 2 Erlaubnisverfahren<br />
(1) Die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 GlüStV darf nur erteilt werden, wenn<br />
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit §§ 1 und 4 Abs. 2 Satz 2 GlüStV nicht entgegenstehen,<br />
2. die Einhaltung<br />
a) der Jugendschutzanforderungen nach § 4 Abs. 3 GlüStV,<br />
b) des Internetverbots in § 4 Abs. 4 GlüStV,<br />
c) der Werbebeschränkungen nach § 5 GlüStV,<br />
d) der Anforderungen an das Sozialkonzept nach § 6 GlüStV und<br />
e) der Anforderungen an die Aufklärung über Suchtrisiken nach § 7 GlüStV sichergestellt ist,<br />
3. der Veranstalter oder Vermittler zuverlässig ist, insbesondere die Gewähr dafür bietet, dass die<br />
Veranstaltung und die Vermittlung ordnungsgemäß und für die Spielteilnehmer sowie für die Erlaubnisbehörde<br />
nachvollziehbar durchgeführt wird,<br />
4. <strong>bei</strong> der Einführung neuer <strong>Glücksspiel</strong>angebote und <strong>bei</strong> der Einführung neuer oder der erheblichen<br />
Erweiterung bestehender Vertriebswege den Anforderungen des § 9 Abs. 5 GlüStV genügt<br />
ist,<br />
5. <strong>bei</strong> Veranstaltern nach § 10 Abs. 2 GlüStV die Teilnahme am Sperrsystem nach §§ 8 und 23<br />
GlüStV sichergestellt ist,<br />
6. der Ausschluss gesperrter Spieler nach § 21 Abs. 3 Satz 1 und § 22 Abs. 2 Satz 1 GlüStV sichergestellt<br />
ist und<br />
7. <strong>bei</strong> gewerblichen Spielevermittlern zudem die Einhaltung der Anforderungen nach § 19 GlüStV<br />
sichergestellt ist.<br />
Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt, ist im Rahmen der Ermessensausübung nach § 4 Abs.<br />
2 Satz 3 GlüStV den Zielen des § 1 GlüStV Rechnung zu tragen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/14
(2) Die Erlaubnis für das Vermitteln öffentlicher <strong>Glücksspiel</strong>e setzt eine Erlaubnis für die Veranstaltung<br />
dieser <strong>Glücksspiel</strong>e durch die zuständigen Behörden des Freistaates Bayern voraus. Abweichend<br />
von Satz 1 kann das Vermitteln solcher öffentlichen <strong>Glücksspiel</strong>e erlaubt werden, die von<br />
Veranstaltern im Sinn des § 10 Abs. 2 GlüStV veranstaltet werden und in der Verordnung nach<br />
Art. 8 Nr. 4 festgelegt sind.<br />
(3) In der Erlaubnis sind neben den Regelungen nach § 9 Abs. 4 GlüStV festzulegen<br />
1. der Veranstalter oder der Vermittler einschließlich eingeschalteter dritter Personen,<br />
2. das veranstaltete oder vermittelte <strong>Glücksspiel</strong>,<br />
3. die Form des Vertriebs oder der Vermittlung,<br />
4. Art, Ort oder Gebiet sowie Beginn und Dauer der Veranstaltung oder Vermittlung,<br />
5. <strong>bei</strong> Lotterieveranstaltungen der Spielplan und<br />
6. <strong>bei</strong> Vermittlungen der Veranstalter.<br />
In der Erlaubnis können Vorgaben zu Einsatzgrenzen und zum Ausschluss gesperrter Spieler getroffen<br />
werden, die über §§ 21 und 22 GlüStV hinausgehen.<br />
(4) Zuständige Erlaubnisbehörde ist<br />
1. die Regierung, in deren Bezirk die Annahme oder der Losbriefverkauf stattfinden soll, für die<br />
Vermittlung von <strong>Glücksspiel</strong>en durch Annahmestellen (§ 3 Abs. 5 GlüStV), durch die Verkaufsstellen<br />
der Süddeutschen Klassenlotterie und durch Losbriefverkäufer,<br />
2. für das Staatsgebiet die Regierung, in deren Bezirk der Sitz des Lotterieeinnehmers liegt, für<br />
die Vermittlung von <strong>Glücksspiel</strong>en durch Lotterieeinnehmer (§ 3 Abs. 5 GlüStV) der Süddeutschen<br />
Klassenlotterie mit Sitz in Bayern,<br />
3. im Übrigen die Regierung der Oberpfalz.<br />
(5) Für Verkaufsstellen der Süddeutschen Klassenlotterie, die zugleich Annahmestellen sind, kann<br />
der Antrag im Sinn des § 25 Abs. 2 Satz 2 GlüStV im Auftrag der Süddeutschen Klassenlotterie<br />
auch von der Staatlichen Lotterieverwaltung gestellt werden.<br />
Art. 3 Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential<br />
(1) Bei Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential richten sich die Erteilung sowie Form und Inhalt<br />
der Erlaubnis nach §§ 12 bis 17 GlüStV .<br />
(2) Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach Abs. 1 ist<br />
1. die Gemeinde für alle Lotterien und Ausspielungen, die sich nicht über ihr Gemeindegebiet<br />
hinaus erstrecken und <strong>bei</strong> denen die Summe der zu entrichtenden Entgelte den Betrag von 40<br />
000 € nicht übersteigt,<br />
2. die Regierung für alle Lotterien und Ausspielungen, die sich nicht über ihren Regierungsbezirk<br />
hinaus erstrecken, soweit nicht eine Gemeinde zuständig ist,<br />
3. im Übrigen die Regierung der Oberpfalz.<br />
Die Regierung der Oberpfalz ist auch zuständig für die Erlaubnis <strong>bei</strong> allen Veranstaltungen in<br />
Form des Gewinnsparens.<br />
(3) Bei kleinen Lotterien und Ausspielungen (§§ 18 und 3 Abs. 3 Satz 2 GlüStV) kann<br />
1. die Erlaubnis auch in Form einer Allgemeinverfügung erteilt werden und<br />
2. <strong>bei</strong> der Erlaubniserteilung von den Regelungen in § 4 Abs. 3 Sätze 2 und 3, § 14 Abs. 1 Satz<br />
1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Sätze 4 und 5, Abs. 3 Satz 2 und § 17 GlüStV abgewichen werden.<br />
Abweichend von Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 kann auch die zuständige Regierung für Lotterien und Ausspielungen<br />
im Sinn des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 eine Erlaubnis in Form einer Allgemeinverfügung erteilen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/15
Art. 4 <strong>Glücksspiel</strong>aufsicht<br />
(1) Zuständig für die Ausübung der Befugnisse nach § 9 Abs. 1 GlüStV sind die Gemeinden, die<br />
Landratsämter, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern als Sicherheitsbehörden.<br />
Unbeschadet der allgemeinen Regeln über die sachliche und örtliche Zuständigkeit können Maßnahmen<br />
nach Satz 1 für das gesamte Staatsgebiet auch getroffen werden vom Staatsministerium<br />
des Innern und<br />
1. im Hinblick auf Telemedien ( § 1 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007, BGBl I S.<br />
179) von der Regierung von Mittelfranken,<br />
2. im Hinblick auf Lotterieeinnehmer im Sinn des Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 von der Regierung, in deren<br />
Bezirk der Sitz des Lotterieeinnehmers liegt,<br />
3. im Übrigen von der Regierung der Oberpfalz.<br />
(2) Die Befugnisse nach § 9 Abs. 1 GlüStV sind auch eröffnet hinsichtlich der nach diesem Gesetz<br />
oder auf Grund dieses Gesetzes begründeten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen; § 9 Abs. 2<br />
GlüStV gilt auch in diesen Fällen.<br />
(3) Die Ermächtigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 GlüStV erteilt die nach Abs. 1 zuständige Behörde. Die<br />
Ermächtigung ist unter Einhaltung des Dienstwegs über das Staatsministerium des Innern zu leiten.<br />
Art. 5 Staatliche Lotterieverwaltung<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist eine staatliche Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit im<br />
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen.<br />
(2) Die Durchführung der der Staatlichen Lotterieverwaltung obliegenden öffentlichen Aufgabe nach<br />
Art. 1 Abs. 3 kann mit Zustimmung des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums<br />
der Finanzen vollständig oder teilweise auf juristische Personen des öffentlichen oder privaten<br />
Rechts übertragen werden, an denen entweder der Freistaat Bayern oder der Freistaat Bayern<br />
und andere vertragsschließende Länder unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind.<br />
Art. 6 Sperrdatei<br />
(1) Die Staatliche Lotterieverwaltung errichtet eine Sperrdatei.<br />
(2) In der Sperrdatei werden Spielersperren im Sinn des § 8 GlüStV und im Sinn des Art. 4a Abs. 2<br />
Satz 3 des Spielbankgesetzes (SpielbG) gespeichert. 2 Das gilt auch für Spielersperren, die von<br />
den zuständigen Stellen der anderen vertragsschließenden Länder übermittelt werden, sowie für<br />
Spielersperren, die von deutschen Spielbanken und von Spielbanken in einem anderen Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen<br />
Wirtschaftsraum sowie der Schweiz nach Bayern übermittelt werden.<br />
(3) In die Sperrdatei dürfen die Spielersperren nur mit den in § 23 Abs. 1 GlüStV genannten Daten<br />
aufgenommen werden.<br />
(4) Die sperrenden Stellen nach Art. 1 Abs. 3 und 4 sind verpflichtet, die Spielersperren sowie deren<br />
Änderungen und Aufhebungen an die Staatliche Lotterieverwaltung zur Aufnahme in die Sperrdatei<br />
unverzüglich zu übermitteln.<br />
(5) Aus der Sperrdatei werden die Sperrdaten nach §§ 8 und 23 GlüStV den für die Führung der<br />
Sperrdatei zuständigen Stellen anderer vertragsschließender Länder sowie auf Anfrage den<br />
Spielbanken und den sonstigen Stellen, die Spielverbote zu überwachen haben, mitgeteilt. Den<br />
bayerischen Spielbanken werden auf Anfrage aus der Datei auch die Sperrdaten nach Art. 4a<br />
Abs. 2 Satz 3 SpielbG mitgeteilt. Eine Übermittlung der Sperrdaten an andere deutsche Spielbanken<br />
und an Spielbanken in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem<br />
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der<br />
Schweiz ist zulässig, wenn Gegenseitigkeit gewährleistet ist.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/16
(6) Betroffene erhalten von der Staatlichen Lotterieverwaltung auf Antrag Auskunft über<br />
1. die zu ihrer Person in der Sperrdatei gespeicherten Daten nach § 23 Abs. 1 GlüStV und die<br />
Daten über Störersperren nach Art. 4a Abs. 2 Satz 3 SpielbG ,<br />
2. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Erhebung, Verar<strong>bei</strong>tung oder Nutzung der Daten,<br />
3. die Empfänger regelmäßiger Datenübermittlungen,<br />
4. Auftragnehmer, sofern Dritte an der Datenverar<strong>bei</strong>tung beteiligt sind.<br />
Art. 7 Sonderregelung für Lotterien im Internet<br />
Abweichend von § 4 Abs. 4 GlüStV kann <strong>bei</strong> Lotterien die Veranstaltung und die Vermittlung im Internet<br />
bis 31. Dezember 2008 erlaubt werden, wenn die Beachtung der in Art. 2 Abs. 1 und 2 und in § 25<br />
Abs. 6 GlüStV genannten Voraussetzungen sichergestellt ist. Der Nachweis ist von der den Antrag<br />
stellenden Person durch Vorlage geeigneter Darstellungen und Bescheinigungen zu führen; die Erlaubnisbehörde<br />
ist ohne derartige Unterlagen nicht zu eigenen Ermittlungen verpflichtet. Die Erlaubnis<br />
gilt als bis zum 31. Dezember 2008 erteilt, wenn und solang Satz 1 beachtet wird, ein dem Satz 2<br />
genügender Antrag gestellt wurde und innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Antrags <strong>bei</strong> der<br />
zuständigen Behörde von dieser dem Antragsteller keine Aufforderung zugestellt wird, das Internetangebot<br />
bis zur Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis zu unterlassen.<br />
Art. 8 1 Verordnungsermächtigung<br />
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen<br />
über<br />
1. das Erlaubnisverfahren nach § 4 Abs. 1 GlüStV, insbesondere zu Umfang, Inhalt und Zahl der<br />
erforderlichen Anträge, Anzeigen, Nachweise und Bescheinigungen,<br />
2. das Betreiben der Sperrdatei nach §§ 8 und 23 GlüStV und die Teilnahme der Staatlichen Lotterieverwaltung<br />
an einer bundesweiten Zentraldatei,<br />
3. zulässige <strong>Glücksspiel</strong>e der Anbieter nach Art. 1 Abs. 3 und 4,<br />
4. die <strong>Glücksspiel</strong>e der Veranstalter nach § 10 Abs. 2 GlüStV , deren Vermittlung ohne eine Veranstaltungserlaubnis<br />
der zuständigen bayerischen Behörde auch im Hinblick auf die Ziele des<br />
§ 1 GlüStV erlaubt werden kann.<br />
1 Art. 8 in Kraft mit Wirkung vom 1. Dezember 2007<br />
Art. 9 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 4 Abs. 1 GlüStV in Bayern ohne Erlaubnis ein <strong>Glücksspiel</strong> veranstaltet oder vermittelt,<br />
2. entgegen § 4 Abs. 3 Sätze 2 oder 3 GlüStV Minderjährige an <strong>Glücksspiel</strong>en teilnehmen lässt,<br />
3. entgegen § 5 Abs. 4 GlüStV für unerlaubte <strong>Glücksspiel</strong>e wirbt,<br />
4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Nr. 4 GlüStV zuwiderhandelt,<br />
5. entgegen § 19 Satz 1 Nr. 1 GlüStV nicht mindestens zwei Drittel der vereinnahmten Beträge<br />
an den Veranstalter weiterleitet oder<br />
6. als Veranstalter oder Vermittler von <strong>Glücksspiel</strong>en nicht in der in § 21 Abs. 3 Satz 2 oder § 22<br />
Abs. 2 Satz 2 GlüStV bezeichneten Weise für die Einhaltung der Verbote nach § 21 Abs. 3<br />
Satz 1 oder nach § 22 Abs. 2 Satz 1 GlüStV Sorge trägt.<br />
(2) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zur Begehung oder Vorbereitung<br />
gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, können eingezogen werden. 2 § 23 des<br />
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/17
Art. 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 tritt Art. 8 mit Wirkung<br />
vom 1. Dezember 2007 in Kraft; der Antrag gemäß Art. 7 Satz 3 kann bereits ab dem 1. Dezember<br />
2007 gestellt werden.<br />
(2) Tritt der <strong>Glücksspiel</strong>staatsvertrag nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 1 zum 31. Dezember 2011 außer<br />
Kraft, bleiben seine Regelungen mit Ausnahme der §§ 26 , 28 und 29 bis zum Inkrafttreten eines<br />
neuen Staatsvertrages als Landesgesetz in Kraft.<br />
(3) Mit Ablauf des 31. Dezember 2007 treten außer Kraft:<br />
1. das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland<br />
(AGLottStV) vom 23. November 2004 (GVBl S. 442, BayRS 2187-3-I),<br />
2. das Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz)<br />
vom 29. April 1999 (GVBl 226, BayRS 640-4-F), zuletzt geändert durch § 5 des<br />
Gesetzes vom 9. Mai 2006 (GVBl S. 193), und<br />
3. das Gesetz über das Lotteriespiel vom 31. Juli 1970 (BayRS 2187-2-F), zuletzt geändert<br />
durch § 33 des Gesetzes vom 24. April 2001 (GVBl S. 140).<br />
München, den 20. Dezember 2007<br />
Der Bayerische Ministerpräsident<br />
Dr. Günther Beckstein<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/18
(5) Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn <strong>bei</strong> der Veranstaltung des Spieles eine der in der<br />
Erlaubnis enthaltenen Auflagen nicht beachtet oder gegen § 8 des Jugendschutzgesetzes verstoßen<br />
worden ist.<br />
§ 33e Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
(1) Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes oder ihrer Nachbaugeräte und die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
für andere Spiele (§§ 33c und 33d) sind zu versagen, wenn die Gefahr besteht,<br />
daß der Spieler unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet. Für andere Spiele im<br />
Sinne des § 33d kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch versagt werden, wenn das Spiel<br />
durch Veränderung der Spielbedingungen oder durch Veränderung der Spieleinrichtung mit einfachen<br />
Mitteln als <strong>Glücksspiel</strong> im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches veranstaltet werden kann.<br />
Ein Versagungsgrund im Sinne des Satzes 2 liegt insbesondere dann vor, wenn<br />
1. es sich um ein Karten-, Würfel- oder Kugelspiel handelt, das von einem <strong>Glücksspiel</strong> im Sinne<br />
des § 284 des Strafgesetzbuches abgeleitet ist, oder<br />
2. das Spiel nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden<br />
kann.<br />
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen,<br />
wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der<br />
Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen<br />
verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.<br />
(3) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung können mit einer Befristung erteilt und mit<br />
Auflagen verbunden werden.<br />
(4) Bei serienmäßig hergestellten Spielen nach § 33d genügt es, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
für das eingereichte Spiel und für Nachbauten ein Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
erteilt wird.<br />
§ 33f Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungsvorschriften<br />
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann zur Durchführung der §§ 33c, 33d,<br />
33e und 33i im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern und für Familie, Senioren,<br />
Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Eindämmung<br />
der Betätigung des Spieltriebs, zum Schutze der Allgemeinheit und der Spieler sowie im Interesse<br />
des Jugendschutzes<br />
1. die Aufstellung von Spielgeräten oder die Veranstaltung von Spielen auf bestimmte Gewerbezweige,<br />
Betriebe oder Veranstaltungen beschränken und die Zahl der jeweils in einem Betrieb<br />
aufgestellten Spielgeräte oder veranstalteten anderen Spiele begrenzen,<br />
2. Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen <strong>bei</strong> der Ausübung des<br />
Gewerbes erlassen,<br />
3. für die Zulassung oder die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestimmte Anforderungen<br />
an<br />
a) die Art und Weise des Spielvorganges,<br />
b) die Art des Gewinnes,<br />
c) den Höchsteinsatz und den Höchstgewinn,<br />
d) das Verhältnis der Anzahl der gewonnenen Spiele zur Anzahl der verlorenen Spiele,<br />
e) das Verhältnis des Einsatzes zum Gewinn <strong>bei</strong> einer bestimmten Anzahl von Spielen,<br />
f) die Mindestdauer eines Spieles,<br />
g) die technische Konstruktion und die Kennzeichnung der Spielgeräte,<br />
h) die Bekanntgabe der Spielregeln und des Gewinnplans sowie die Bereithaltung des Zulassungsscheines<br />
oder des Abdruckes des Zulassungsscheines, des Zulassungsbeleges, der<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/20
Unbedenklichkeitsbescheinigung oder des Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
stellen,<br />
4. Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden erlassen, in dessen<br />
Betrieb das Spielgerät aufgestellt oder das Spiel veranstaltet werden soll.<br />
(2) Durch Rechtsverordnung können ferner<br />
1. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium<br />
des Innern und mit Zustimmung des Bundesrates<br />
a) das Verfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt <strong>bei</strong> der Prüfung und Zulassung<br />
der Bauart von Spielgeräten sowie <strong>bei</strong> der Verlängerung der Aufstelldauer von Warenspielgeräten,<br />
die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen aufgestellt<br />
werden sollen, und die ihrer Konstruktion nach keine statistischen Prüfmethoden erforderlich<br />
machen, regeln und<br />
b) Vorschriften über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Physikalisch-<br />
Technischen Bundesanstalt erlassen;<br />
2. das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie und mit Zustimmung des Bundesrates<br />
a) das Verfahren des Bundeskriminalamtes <strong>bei</strong> der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen<br />
regeln und<br />
b) Vorschriften über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen des Bundeskriminalamtes<br />
erlassen.<br />
§ 33g Einschränkung und Ausdehnung der Erlaubnispflicht<br />
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit den Bundesministerien<br />
des Innern und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zustimmung des Bundesrates<br />
durch Rechtsverordnung bestimmen, daß<br />
1. für die Veranstaltung bestimmter anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 eine Erlaubnis<br />
nicht erforderlich ist, wenn diese Spiele überwiegend der Unterhaltung dienen und kein öffentliches<br />
Interesse an einer Erlaubnispflicht besteht,<br />
2. die Vorschriften der §§ 33c und 33d auch für die nicht gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten<br />
und für die nicht gewerbsmäßige Veranstaltung anderer Spiele in Vereinen und geschlossenen<br />
Gesellschaften gelten, in denen gewohnheitsmäßig gespielt wird, wenn für eine solche Regelung<br />
ein öffentliches Interesse besteht.<br />
§ 33h Spielbanken, Lotterien, <strong>Glücksspiel</strong>e<br />
Die §§ 33c bis 33g finden keine Anwendung auf<br />
1. die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken,<br />
2. die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen, mit Ausnahme der gewerbsmäßig betriebenen<br />
Ausspielungen auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, <strong>bei</strong> denen<br />
der Gewinn in geringwertigen Gegenständen besteht,<br />
3. die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1, die <strong>Glücksspiel</strong>e im Sinne des<br />
§ 284 des Strafgesetzbuches sind.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/21
§ 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen<br />
(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich<br />
oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer<br />
Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 oder der gewerbsmäßigen<br />
Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen<br />
Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden<br />
werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks<br />
oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen<br />
Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme,<br />
Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.<br />
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn<br />
1. die in § 33c Abs. 2 oder § 33d Abs. 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,<br />
2. die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den<br />
polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder<br />
3. der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des<br />
Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im<br />
öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten läßt.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/22
2.4 Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit<br />
(Spielverordnung – SpielV)<br />
Spielverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2006 (BGBl. I S. 280)"<br />
Neugefasst durch Bek. v. 27.1.2006 I 280<br />
I. Aufstellung von Geldspielgeräten<br />
§ 1<br />
(1) Ein Spielgerät, <strong>bei</strong> dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden<br />
in<br />
1. Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen<br />
zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben,<br />
2. Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder<br />
3. Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.<br />
(2) Ein Geldspielgerät darf nicht aufgestellt werden in<br />
1. Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder<br />
Spezialmärkten,<br />
2. Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben oder<br />
3. Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in<br />
Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen<br />
befinden, oder in anderen Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die<br />
ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden.<br />
§ 2<br />
Ein Spielgerät, <strong>bei</strong> dem der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgerät), darf nur aufgestellt werden<br />
1. in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen<br />
zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben mit Ausnahme<br />
der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Betriebe,<br />
2. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,<br />
3. in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher oder<br />
4. auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten.<br />
§ 3<br />
(1) In Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen der<br />
konzessionierten Buchmacher dürfen höchstens drei Geldoder Warenspielgeräte aufgestellt werden.<br />
Der Gewerbetreibende hat <strong>bei</strong> bis zu zwei aufgestellten Geräten durch eine ständige Aufsicht,<br />
<strong>bei</strong> drei aufgestellten Geräten durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den<br />
Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen. Die Zahl der<br />
Warenspielgeräte, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten<br />
oder Spezialmärkten aufgestellt werden dürfen, ist nicht beschränkt.<br />
(2) In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein<br />
Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch zwölf Geräte nicht<br />
übersteigen. Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei<br />
Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende<br />
in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der<br />
Geräteoberkante. Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume wie Abstellräume,<br />
Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/23
(3) In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort<br />
und Stelle verabreicht werden, dürfen höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt<br />
werden.<br />
§ 3a<br />
Der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spielgerät aufgestellt werden soll, darf die Aufstellung<br />
nur zulassen, wenn die Voraussetzungen des § 33c Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung und des § 3<br />
im Hinblick auf diesen Betrieb erfüllt sind.<br />
II. Veranstaltung anderer Spiele<br />
1. Erlaubnispflichtige Spiele<br />
§ 4<br />
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung<br />
(anderes Spiel), <strong>bei</strong> dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das<br />
Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder<br />
einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.<br />
§ 5<br />
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, <strong>bei</strong> dem der Gewinn in Waren besteht, darf<br />
nur erteilt werden, wenn das Spiel auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,<br />
Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder in Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben<br />
mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Betriebe veranstaltet werden soll. Im<br />
Übrigen gilt § 3 Abs. 1 entsprechend.<br />
2. Erlaubnisfreie Spiele<br />
§ 5a<br />
Für die Veranstaltung eines anderen Spieles ist die Erlaubnis nach § 33d Abs. 1 Satz 1 oder § 60a<br />
Abs. 2 Satz 2 der Gewerbeordnung nicht erforderlich, wenn das Spiel die Anforderungen der Anlage<br />
erfüllt und der Gewinn in Waren besteht. In Zweifelsfällen stellt das Bundeskriminalamt oder das zuständige<br />
Landeskriminalamt fest, ob diese Voraussetzungen vorliegen.<br />
III. Verpflichtungen <strong>bei</strong> der Ausübung des Gewerbes<br />
§ 6<br />
(1) Der Aufsteller darf nur Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen, an denen das Zulassungszeichen<br />
deutlich sichtbar angebracht ist. Der Aufsteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Spielregeln<br />
und Gewinnplan für Spieler leicht zugänglich sind.<br />
(2) Der Veranstalter eines anderen Spieles ist verpflichtet, am Veranstaltungsort die Spielregeln und<br />
den Gewinnplan deutlich sichtbar anzubringen. Er hat dort die Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
oder den Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung und den Erlaubnisbescheid zur Einsichtnahme<br />
bereitzuhalten.<br />
(3) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf Gegenstände,<br />
die nicht als Gewinne ausgesetzt sind, nicht so aufstellen, dass sie dem Spieler als Gewinne erscheinen<br />
können. Lebende Tiere dürfen nicht als Gewinn ausgesetzt werden.<br />
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(4) Der Hersteller hat an Geldspielgeräten deutlich sichtbare sich auf das übermäßige Spielen und<br />
auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten <strong>bei</strong><br />
pathologischem Spielverhalten anzubringen. Der Aufsteller hat in einer Spielhalle Informationsmaterial<br />
über Risiken des übermäßigen Spielens sichtbar auszulegen.<br />
§ 6a<br />
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den<br />
§§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten,<br />
a) wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen<br />
oder Chancenerhöhungen anbieten oder<br />
b) wenn auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben, ausgezahlt, auf Konten,<br />
Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden.<br />
Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig. Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig,<br />
wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt<br />
werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können.<br />
§ 7<br />
(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen<br />
Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate auf seine<br />
Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten<br />
Sachverständigen oder eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle<br />
auf seine Kosten überprüfen zu lassen.<br />
(2) Wird die Übereinstimmung festgestellt, hat der Prüfer dies mit einer Prüfplakette, deren Form von<br />
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird, am Gerät sowie mit einer Prüfbescheinigung,<br />
die dem Geräteinhaber ausgehändigt wird, zu bestätigen.<br />
(3) Der Aufsteller darf ein Geldspielgerät nur aufstellen, wenn der im Zulassungszeichen angegebene<br />
Beginn der Aufstellung oder die Ausstellung einer nach Absatz 2 erteilten Prüfplakette nicht länger<br />
als 24 Monate zurückliegt.<br />
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät, das in seiner ordnungsgemäßen Funktion gestört<br />
ist, dessen Spiel- und Gewinnplan nicht leicht zugänglich ist, dessen Frist gemäß Absatz 3<br />
oder dessen im Zulassungszeichen angegebene Aufstelldauer abgelaufen ist, unverzüglich aus<br />
dem Verkehr zu ziehen.<br />
§ 8<br />
(1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf am Spiel nicht<br />
teilnehmen, andere Personen nicht beauftragen, an dem Spiel teilzunehmen, und nicht gestatten<br />
oder dulden, dass in seinem Unternehmen Beschäftigte an dem Spiel teilnehmen, soweit nicht im<br />
Zulassungsschein oder in der Unbedenklichkeitsbescheinigung Ausnahmen zugelassen sind.<br />
(2) Der Veranstalter eines anderen Spieles darf zum Zweck des Spieles keinen Kredit gewähren oder<br />
durch Beauftragte gewähren lassen und nicht zulassen, dass in seinem Unternehmen Beschäftigte<br />
solche Kredite gewähren.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/25
§ 9<br />
(1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler für<br />
weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze keine Vergünstigungen, insbesondere keine unentgeltlichen<br />
Spiele, Nachlässe des Einsatzes oder auf den Einsatz oder darüber hinausgehende<br />
sonstige finanzielle Vergünstigungen gewähren. Er darf als Warengewinn nur Gegenstände anbieten,<br />
deren Gestehungskosten den Wert von 60 Euro nicht überschreiten, und darf gewonnene<br />
Gegenstände nicht zurückkaufen.<br />
(2) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler<br />
neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der Gewerbeordnung zugelassene<br />
Spielgeräte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und<br />
keine Zahlungen oder sonstige finanziellen Vergünstigungen gewähren.<br />
§ 10<br />
Der Veranstalter eines anderen Spieles, <strong>bei</strong> dem der Gewinn in Geld besteht, darf Kindern und Jugendlichen,<br />
ausgenommen verheirateten Jugendlichen, den Zutritt zu den Räumen, in denen das<br />
Spiel veranstaltet wird, nicht gestatten.<br />
IV. Zulassung von Spielgeräten<br />
§ 11<br />
Über den Antrag auf Zulassung der Bauart eines Spielgerätes im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 der<br />
Gewerbeordnung entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem<br />
Bundeskriminalamt.<br />
§ 12<br />
(1) Der Antragsteller hat dem Antrag eine Beschreibung des Spielgerätes, einen Bauplan, eine Bedienungsanweisung,<br />
eine technische Beschreibung der Komponenten sowie ein Mustergerät <strong>bei</strong>zufügen.<br />
Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt hat er weitere Unterlagen<br />
einzureichen. Der Antragsteller ist verpflichtet, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt auf<br />
Verlangen ein Muster des Spielgerätes oder einzelner Teile zu überlassen.<br />
(2) Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass <strong>bei</strong> dem von ihm<br />
zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät<br />
a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass <strong>bei</strong> langfristiger Betrachtung kein höherer<br />
Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,<br />
b) die Gewinnaussichten zufällig sind und für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden,<br />
c) <strong>bei</strong> Beginn einer gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 erzwungenen Spielpause alle auf dem Münzsowie<br />
Gewinnspeicher aufgebuchten Beträge bis auf Restbeträge, die in der Summe unter dem<br />
Höchsteinsatz gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 liegen, automatisch ausgezahlt werden und<br />
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche<br />
Erhebungen zu dokumentieren.<br />
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist berechtigt, weitere Untersuchungen zur Einhaltung<br />
der in den Buchstaben a bis d aufgeführten Angaben durchzuführen.<br />
(3) Die Zulassungsprüfung wird in der Regel in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchgeführt,<br />
sie kann in Ausnahmefällen am Herstellungs-, Lieferungsund Aufstellungsort des Spielgerätes<br />
erfolgen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/26
§ 13<br />
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen,<br />
wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:<br />
1. Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden; da<strong>bei</strong> darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen<br />
und der Gewinn höchstens 2 Euro betragen.<br />
2. Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden<br />
hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je<br />
volle Sekunde erhöht werden; <strong>bei</strong> einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen<br />
über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der<br />
Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende<br />
Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.<br />
3. Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro<br />
nicht übersteigen.<br />
4. Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht<br />
übersteigen.<br />
5. Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause von mindestens fünf Minuten<br />
ein, in der keine Einsätze angenommen und Gewinne gewährt werden.<br />
Der Beginn der Spielpause darf sich so lange verzögern, wie Gewinne die Einsätze deutlich<br />
übersteigen.<br />
6. Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist <strong>bei</strong> Geldannahme<br />
vom Spieler in der Summe auf 25 Euro begrenzt. Höhere Beträge werden unmittelbar nach<br />
der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Es ist eine Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden,<br />
mit der er vorab einstellen kann, ob aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz<br />
gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung geleistet wird. Darüber hinaus gibt es<br />
eine nicht sperrbare Bedienvorrichtung zur Auszahlung, mit der der Spieler uneingeschränkt<br />
über die aufgebuchten Beträge, die in der Summe größer oder gleich dem Höchsteinsatz gemäß<br />
Nummer 1 sind, verfügen kann.<br />
7. Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar<br />
am Spielgerät erfolgen.<br />
8. Das Spielgerät <strong>bei</strong>nhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den<br />
Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet<br />
die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 aufgeführten Begrenzungen.<br />
9. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe<br />
des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.<br />
10. Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der<br />
zugelassenen Bauart überprüft werden kann.<br />
(2) Zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung kann die Physikalisch-<br />
Technische Bundesanstalt technische Richtlinien zum Vollzug der in Absatz 1 angeführten Kriterien<br />
herausgeben und anwenden.<br />
§ 14<br />
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Warenspielgerätes nur zulassen,<br />
wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:<br />
1. Die Bauart muss den in § 13 Abs. 1 Nr. 3, 6, 7, 8 und 9 bezeichneten Anforderungen entsprechen,<br />
wo<strong>bei</strong> sich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 die Summe der Verluste allein aus der Summe der Einsätze<br />
ergibt und nach § 13 Abs. 1 Nr. 8 nur sämtliche Einsätze zeitgerecht, unmittelbar und<br />
auslesbar zu erfassen sind.<br />
2. In den Fällen des § 2 Nr. 1 bis 3 gilt § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 entsprechend.<br />
3. Die Entscheidung über Gewinn oder Verlust darf nicht von der Teilnahme an weiteren Spielen<br />
abhängig sein.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/27
(2) § 12 Abs. 2 Buchstabe b gilt entsprechend.<br />
(3) Zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung kann die Physikalisch-<br />
Technische Bundesanstalt technische Richtlinien zum Vollzug der in Absatz 1 genannten Kriterien<br />
herausgeben und anwenden.<br />
§ 15<br />
(1) Wird die Bauart eines Spielgerätes zugelassen, so erhält der Inhaber der Zulassung einen Zulassungsschein.<br />
Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart erhält er einen Zulassungsbeleg<br />
und ein Zulassungszeichen. Auf Antrag werden diese Unterlagen umgetauscht.<br />
(2) Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes wird durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt<br />
bekannt gemacht. Das Gleiche gilt, wenn eine Bauartzulassung geändert, zurückgenommen<br />
oder widerrufen wurde.<br />
§ 16<br />
(1) Der Zulassungsschein enthält<br />
1. Bezeichnung des Spielgerätes;<br />
2. Namen und Wohnort des Inhabers der Zulassung;<br />
3. Beschreibung des Spielgerätes und, soweit die Physikalisch-Technische Bundesanstalt dies<br />
für erforderlich hält, Übersichtszeichnungen und Abbildungen;<br />
4. Identifikation der verwendeten Hard- und Softwaremodule;<br />
5. (weggefallen)<br />
6. Bezeichnung der Aufstellplätze <strong>bei</strong> Warenspielgeräten;<br />
7. Aufstelldauer der Nachbaugeräte <strong>bei</strong> Warenspielgeräten;<br />
8. mit der Zulassung verbundene Auflagen, insbesondere die Auflage, die Nummer des Zulassungszeichens<br />
an dem zugehörigen Spielgerät anzubringen.<br />
(2) Der Zulassungsbeleg enthält die Bezeichnung des Spielgerätes, den Namen und Wohnort des<br />
Inhabers der Zulassung, den Beginn und das Ende der Aufstelldauer des Nachbaugerätes und<br />
Hinweise auf die <strong>bei</strong>m Betrieb des Nachbaugerätes zu beachtenden Vorschriften.<br />
(3) (weggefallen)<br />
(4) (weggefallen)<br />
(5) Aus dem Zulassungszeichen müssen die Bezeichnung des Spielgerätes, der Name und Wohnort<br />
des Inhabers der Zulassung sowie der Beginn und das Ende der Aufstelldauer ersichtlich sein.<br />
(6) Der Zulassungsbeleg und das Zulassungszeichen erhalten jeweils für ein Nachbaugerät dieselbe<br />
fortlaufende Nummer.<br />
§ 17<br />
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt für<br />
1. die Prüfung und Zulassung der Bauart eines Spielgerätes und<br />
2. die Erteilung eines Zulassungsbeleges einschließlich des Zulassungszeichens von dem Antragsteller<br />
Kosten (Gebühren und Auslagen).<br />
(2) Die Gebühren für die Prüfung und die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes sind nach der<br />
dafür aufgewendeten Ar<strong>bei</strong>tszeit zu bemessen. Hier<strong>bei</strong> sind als Stundensätze zugrunde zu legen<br />
1. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 67 Euro,<br />
2. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte 55 Euro,<br />
3. für sonstige Bedienstete 47 Euro.<br />
Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stundensätze zu berechnen.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/28
(3) Die Gebühr für die Prüfung und Zulassung der Bauart eines Spielgerätes darf 4.000 Euro nicht<br />
übersteigen. Erfordert die Prüfung im Einzelfall einen außergewöhnlichen Aufwand, so kann die<br />
Gebühr bis auf das Doppelte erhöht werden.<br />
(4) Die Gebühr für die Erteilung eines Zulassungsbeleges einschließlich des Zulassungszeichens<br />
sowie für den Umtausch dieser Unterlagen beträgt 15 Euro.<br />
(5) Außer den in § 10 des Verwaltungskostengesetzes genannten Auslagen sind vom Antragsteller<br />
die Aufwendungen zu erstatten, die durch beantragte Ergänzungsar<strong>bei</strong>ten notwendig werden.<br />
V. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene<br />
Ausspielungen<br />
§ 18<br />
Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter dürfen die Unbedenklichkeitsbescheinigung für<br />
gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen im Sinne des § 33h Nr. 2 der Gewerbeordnung, die nicht<br />
durch § 5a begünstigt sind, nur erteilen, wenn die in Nummer 4 der Anlage zu § 5a genannte Höhe<br />
der Gestehungskosten eines Gewinns nicht überschritten wird.<br />
VI. Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 19<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig in Ausübung eines stehenden Gewerbes 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2<br />
Satz 1 oder Abs. 3 mehr als die zulässige Zahl von Spielgeräten aufstellt,<br />
1a. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 nicht sicherstellt, dass Kinder oder Jugendliche nicht an Spielgeräten<br />
spielen,<br />
1b. entgegen § 3 Abs. 2 Satz 2 Spielgeräte nicht richtig aufstellt,<br />
2. entgegen § 3a die Aufstellung von Spielgeräten in seinem Betrieb zuläss,<br />
3. entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein Spielgerät aufstellt,<br />
3a. entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die Spielregeln und der Gewinnplan leicht<br />
zugänglich sind,<br />
4. entgegen § 6 Abs. 2 die Spielregeln oder den Gewinnplan nicht deutlich sichtbar anbringt oder<br />
die Unbedenklichkeitsbescheinigung, einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
oder den Erlaubnisbescheid am Veranstaltungsort nicht bereithält,<br />
5. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 Gegenstände so aufstellt, dass sie dem Spieler als Gewinne erscheinen<br />
können, oder entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2 lebende Tiere als Gewinn aussetzt,<br />
5a. entgegen § 6a Satz 2 einen Einsatz zurückgewährt,<br />
5b. entgegen § 6a Satz 3 ein Freispiel gewährt,<br />
6. entgegen § 7 Abs. 1 ein Geldspielgerät nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig überprüfen<br />
lässt,<br />
6a. entgegen § 7 Abs. 3 ein Geldspielgerät aufstellt,<br />
6b. entgegen § 7 Abs. 4 ein Spielgerät nicht aus dem Verkehr zieht,<br />
7. der Vorschrift des § 8 zuwiderhandelt,<br />
8. entgegen § 9 Abs. 1 Vergünstigungen gewährt oder gewonnene Gegenstände zurückkauft oder<br />
gewonnene Gegenstände in einen Gewinn umtauscht, dessen Gestehungskosten den zulässigen<br />
Höchstgewinn überschreiten,<br />
8a. entgegen § 9 Abs. 2 neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der<br />
Gewerbeordnung zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele sonstige Gewinnchancen in<br />
Aussicht stellt oder Zahlungen oder sonstige finanzielle Vergünstigungen gewährt,<br />
9. der Vorschrift des § 10 über den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuwiderhandelt.<br />
PRAXISHANDBUCH GLÜCKSSPIEL VIII Anhang Seite 2/29
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich<br />
oder fahrlässig in Ausübung eines Reisegewerbes<br />
1. entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein Spielgerät aufstellt,<br />
1a. entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die Spielregeln und der Gewinnplan leicht<br />
zugänglich sind oder<br />
2. eine in Absatz 1 Nr. 4 bis 8 bezeichnete Handlung begeht.<br />
VII. Schlussvorschriften<br />
§ 20<br />
(1) Geldspielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vor dem 1. Januar<br />
2006 zugelassen worden ist, dürfen entsprechend dem Inhalt des Zulassungsbelegs weiterbetrieben<br />
werden. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Gültigkeitsdauer von Zulassungsscheinen,<br />
die am 1. Januar 2006 gültig sind, bis zum 1. Januar 2010 verlängern und zu gültigen<br />
Zulassungsscheinen Zulassungsbelege erteilen.<br />
(2) Anträge auf Zulassung von Geldspielgeräten, die bis zum 31. Dezember 2005 gestellt wurden,<br />
darf die Physikalisch-Technische Bundesanstalt noch bis zum 31. März 2006 nach den bis zum<br />
31. Dezember 2005 geltenden Vorschriften bescheiden. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.<br />
(3) Für den Betrieb von Geldspielgeräten, deren Zulassung sich nach den Absätzen 1 und 2 bestimmt,<br />
gilt § 7 Abs. 1 bis 3 nicht.<br />
Anlage (zu § 5a)<br />
1. Begünstigt nach § 5a sind<br />
a) Preisspiele und Gewinnspiele, die in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben,<br />
auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,<br />
b) Ausspielungen, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten<br />
oder Spezialmärkten und<br />
c) Jahrmarktspielgeräte für Spiele, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen,<br />
Jahrmärkten oder Spezialmärkten veranstaltet werden.<br />
2. Preisspiele sind unter Beteiligung von mehreren Spielern turniermäßig betriebene Geschicklichkeitsspiele,<br />
<strong>bei</strong> denen das Entgelt für die Teilnahme höchstens 15 Euro beträgt.<br />
3. Gewinnspiele sind unter Beteiligung von einem oder mehreren Spielern betriebene, auf kurze Zeit<br />
angelegte Geschicklichkeitsspiele, <strong>bei</strong> denen die Gestehungskosten eines Gewinns höchstens 60<br />
Euro betragen.<br />
4. Ausspielungen sind auf den in Nummer 1 Buchstabe b genannten Veranstaltungen übliche<br />
<strong>Glücksspiel</strong>e, <strong>bei</strong> denen die Gestehungskosten eines Gewinns höchstens 60 Euro betragen. Mindestens<br />
50 vom Hundert der Gesamteinsätze müssen als Gewinn an die Spieler zurückfließen,<br />
mindestens 20 vom Hundert der Gewinnentscheide müssen zu Gewinnen führen.<br />
5. Jahrmarktspielgeräte sind unter Steuerungseinfluss des Spielers betriebene Spielautomaten mit<br />
beobachtbarem Spielablauf, die so beschaffen sind, dass Gewinnmarken nicht als Einsatz verwendet<br />
werden können und ausgewiesene Gewinne nicht zum Weiterspielen angeboten werden.<br />
Die Gestehungskosten eines Gewinns betragen höchstens 60 Euro. Mindestens 50 vom Hundert<br />
der Einsätze fließen an den Spieler zurück.<br />
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