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Ausbildungsverordnung/Ausbildungsrahmenplan (PDF)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2007679Lfd.Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitlicher Richtwertin Wochen im1.–18.Monat19.–36.Monat1 2 3 4f) Zeitaufwand und personellen Bedarf einschließlichDienstleistungen Dritter abschätzeng) Aufgaben und Arbeitsabläufe im Team planen undumsetzen, Ergebnisse auswertenh) Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhaltedarstelleni) Abstimmungen mit den am Arbeitsvorgang betrieblichenund außerbetrieblichen Beteiligten treffenj) Verwaltungsvorgänge bearbeitenk) bei der Kostenermittlung mitwirkenl) fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden7 Handhaben und Warten vonWerkzeugen, Geräten,Maschinen und technischenEinrichtungen(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 7)8 Qualitätssichernde Maßnahmenund Kundenorientierung(§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 8)a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungenauswählenb) Handwerkzeuge handhaben und instand haltenc) Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendungder Schutzeinrichtungen bedienen, technischeEinrichtungen anwendend) Störungen an Geräten, Maschinen und technischenEinrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassene) Geräte, Maschinen und technische Einrichtungenwartena) Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmenanhand betrieblicher Beispiele unterscheidenb) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereichanwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserungvon Arbeitsvorgängen beitragenc) Arbeiten kundenorientiert durchführend) Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentierene) Fachnormen zur Qualitätssicherung umsetzenf) Arbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragtenFirmen, anhand von Vorgaben überwachen und dokumentiereng) Mängel feststellen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigungveranlassen10886

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