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Bildungsprogramm 2013 - Transmit

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SEITE 177<br />

TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

Teilnahmebedingungen für Seminare<br />

nach § 37(6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 96 (4) SGB IX, § 10 (5) BGleiG<br />

ANMELDUNGEN<br />

Die Anmeldungen zu den Seminaren sind<br />

grundsätzlich schriftlich vorzunehmen, per Fax,<br />

per Post, per E-Mail oder Internet; wenn möglich<br />

auf vorgedrucktem Anmeldeformular. Unverbindliche<br />

schriftliche Reservierungen sind<br />

möglich. Sie werden max. vier Wochen aufrechterhalten.<br />

Voraussetzung für die Seminarteilnahme<br />

ist für Betriebsrats-/Personalratsmitglieder<br />

der Beschluss des Betriebsrats/Personalrats. Für<br />

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen<br />

gilt der § 96 (4) SGB IX.<br />

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge<br />

des Eingangs bei TRANSMIT berücksichtigt. Unverzüglich<br />

nach Eingang der unverbindlichen<br />

schriftlichen Anmeldung erhalten die InteressentInnen<br />

eine Anmeldebestätigung, spätestens<br />

ca. zwei Wochen vor Seminarbeginn werden die<br />

Einladung, das Seminarprogramm und die Informationen<br />

zum Seminarhotel verschickt.<br />

Die Anzahl der TeilnehmerInnen pro Seminar ist in<br />

der Regel auf 15 Personen begrenzt. Die MindestteilnehmerInnen-Zahl<br />

liegt in der Regel bei zehn<br />

Personen. TRANSMIT behält sich vor, die Durchführung<br />

von Seminaren aus wichtigen Gründen<br />

(z.B. Erkrankung des Dozenten/der Dozentin oder<br />

zu geringe Anzahl von TeilnehmerInnen) bis zwei<br />

Wochen vor dem Veranstaltungstermin abzusagen.<br />

In solchen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten.<br />

Darüber hinausgehende Ansprüche sind<br />

ausgeschlossen. TRANSMIT behält sich weiterhin<br />

vor, aus betrieblichen Gründen das Seminarhotel<br />

bzw. den Veranstaltungsort zu wechseln. Die<br />

TeilnehmerInnen werden rechtzeitig im Voraus<br />

darüber informiert.<br />

GEBÜHREN/LEISTUNGEN<br />

In der Seminargebühr enthalten sind Kosten für<br />

die Durchführung des Seminars, die Kosten für<br />

die ReferentIn sowie die Kosten für die Bereitstellung<br />

der Seminarunterlagen. Nach der Veranstaltung<br />

erfolgt die Rechnungslegung über<br />

die Seminar- oder Konferenzgebühr sowie die<br />

Kosten für die Übernachtungen/Frühstück und<br />

Tagungspauschalen im Seminarhotel an den<br />

Arbeitgeber. Der von TRANSMIT ausgewiesene<br />

Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.<br />

Alle Preise gelten je TeilnehmerIn und Seminar/Konferenz<br />

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Skonto wird nicht gewährt.<br />

WWW.TRANSMIT-GMBH.DE BKU: WWW.EVG-ONLINE.ORG/TRANSMIT<br />

Nimmt im Laufe eines Kalenderjahres eine TeilnehmerIn<br />

an mehr als zwei TRANSMIT-Seminaren<br />

teil, so wird ab dem dritten Seminar für<br />

die Seminargebühr ein Preisnachlass von zehn<br />

Prozent gewährt. Den Nachweis hat die TeilnehmerIn<br />

zu erbringen.<br />

STORNO/RÜCKTRITT<br />

Bei Rücktritt von einem Seminar kann der Betriebsrat/der<br />

Personalrat/die JAV/die Schwerbehindertenvertretung<br />

eine ErsatzteilnehmerIn<br />

benennen. Der Rücktritt von der Teilnahme an<br />

einem Seminar muss schriftlich erfolgen und<br />

spätestens zwei Wochen vor Seminar-/Konferenzbeginn<br />

bei TRANSMIT eingegangen sein.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keine Stornokosten.<br />

Die Hälfte der Seminar-/Konferenzgebühr<br />

wird fällig, wenn der Rücktritt schriftlich<br />

bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn<br />

erklärt wurde. Danach wird die gesamte Seminargebühr<br />

fällig. Das gilt auch für einen nicht<br />

gemeldeten Rücktritt. Unabhängig von den Storno-<br />

bzw. Rücktrittsfristen der TRANSMIT können<br />

die Kosten für Übernachtungen/Frühstück und<br />

Tagungspauschalen voll oder anteilig unter Berücksichtigung<br />

der Stornierungsfristen des<br />

Seminarhotels fällig werden.<br />

GESETZLICHE<br />

UNFALLVERSICHERUNG<br />

Die TeilnehmerInnen an Seminaren nach § 37 (6)<br />

BetrVG, § 46 (6) BPersVG, § 96(4) SGB IX, § 10 (5)<br />

BGleiG sind über den Arbeitgeber/Dienstherrn<br />

unfallversichert.<br />

DATENSCHUTZ<br />

Die Verwendung und Verarbeitung von Daten<br />

der TeilnehmerInnen durch TRANSMIT erfolgt unter<br />

Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.<br />

Berlin, 1. August 2012<br />

Allgemeines

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