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3-Zimmer-Wohnung 104,50 m² Haus 1a - Lifestyle Wohneigentum

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Die Waschtische erhalten eine Einhebelmisch batterien,<br />

verchromt, und zwei Handtuchhalte stangen<br />

verchromt.<br />

Handwaschbecken in den WC-Räumen werden, sofern<br />

planerisch nicht anders vorgesehen, als kleinere<br />

Waschbecken mit einem verchromten Handtuchhalterring<br />

ausgeführt.<br />

Der Waschmaschinenanschluss wird als Kaltwasserversorgung<br />

mit Eckventil und Ablaufl eitung mit<br />

Geruchsverschluss im Bad bzw. in der Küche oder im<br />

Abstellraum, je nach Planvorgabe ausgeführt.<br />

Die Küchen erhalten einen Anschluss für Küchenspüle<br />

mit Warm- und Kaltwasserversorgung einschl.<br />

Eckventil für Spül- und Waschmaschinenanschluss,<br />

sofern plantechnisch vorgesehen.<br />

Alle innenliegenden Küchen, Bäder, Toiletten- und<br />

Abstellräume mit Waschmaschine erhalten eine<br />

mecha nische Raumentlüftung in der Wand oder<br />

Decke. Jede <strong>Wohnung</strong> wird mit insgesamt einem<br />

Kaltwasser anschluss an Loggia, Dachterrasse oder<br />

Terrasse ausgestattet.<br />

12.5 Heizungsinstallation<br />

Alle <strong>Wohnung</strong>en erhalten Fußbodenheizung mit<br />

Raumthermostaten. Die Bäder werden, soweit die<br />

räumlichen Verhältnisse dies zulassen, zusätzlich mit<br />

lackierten Handtuchheizkörpern ausgestattet. Die<br />

Heizungsrohre werden generell unter Putz oder im<br />

Fußboden verlegt<br />

13. Loggien / Terrassen<br />

Dachterrassen und die Terrassen im Erdgeschoss<br />

erhalten einen offenen Lärchenholzrost, Größe ge-<br />

mäß Plan. Die Loggien werden mit Betonwerkstein<br />

im Rieselbett belegt. Penthouse - Terrassen werden<br />

mit einem Bangkirai - Holzbelag ausgeführt. Für die<br />

Abtrennungen zu den Loggien und Terrassen der<br />

Nachbarwohnungen werden Lochblechelemente verwendet.<br />

Von den Dachterrassen des Penthousegeschosses<br />

PH2 führen sowohl an der Nord-, als auch an der Südseite<br />

Rettungswege mittels Leitern (zum Ausziehen)<br />

zum Penthouse-Geschoss PH1 gemäß den gültigen<br />

Brandschutzvorschriften. Hierzu erhalten die Abtrennungen<br />

zu Nachbareinheiten auf den Dachterrassen<br />

des Penthousegeschosses PH1 Türöffnungen, die<br />

nur im Notfall zu öffnen sind.<br />

14. Außenanlage Gärten (Sondernutzung)<br />

Die den <strong>Wohnung</strong>en zugeordneten Gärten werden<br />

gemäß der vorliegenden Planung ausgeführt.<br />

Teilbereiche der Gärten werden im Notfall als Feuerwehrzufahrt<br />

genutzt und in diesem Bereich mit Toren<br />

getrennt.<br />

15. Außenanlage Gemeinschaft<br />

Die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt gemäß der<br />

vorliegenden Planung und in Abstimmung mit den zuständigen<br />

Behörden. Zuwege, Zufahrten und Freifl ächen<br />

werden unter Berücksichtigung des Bestandes<br />

gestaltet. Ein Spielplatz mit Spielgeräten wird in<br />

Absprache mit der Baubehörde errichtet.<br />

Zur Abfall- bzw. Wertstoffl agerung werden an den<br />

in der Planung vorgesehenen Stellen abgetrennte<br />

Bereiche errichtet.<br />

Verbleibende Flächen werden dem Außenanlagenplan<br />

entsprechend angelegt, bepfl anzt und begrünt.<br />

16. Sonstiges<br />

16.1 Grundreinigung<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe<br />

der Wohneinheiten wird eine Grundreinigung durchgeführt.<br />

16.2 Änderungen<br />

Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst<br />

im Ausbau als erforderlich erkannt werden und durch<br />

Veränderungen keine Wertminderung entsteht.<br />

Änderungen dürfen auch die Wohnqualität sowie<br />

Raumgrößen nicht verändern, es sei denn, sie sind<br />

aus statischen, baurechtlichen oder denkmalrechtlichen<br />

Gründen unabdingbar und notwendig.<br />

17. Schlussbestimmungen<br />

Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den<br />

anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen<br />

DIN-Vorschriften durchgeführt, soweit<br />

es der Gebäudezustand zulässt. Da es sich bei den<br />

Bauleistungen um Sanierungsleistungen an einem<br />

Bestandsgebäude handelt, wird darauf hinge wiesen,<br />

dass diese im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes<br />

teilweise nicht entsprechend aller aktuellen<br />

Vorschriften für Neubauten hergestellt werden<br />

können. Bei Unterschieden zwischen Plandarstellung<br />

und der Baubeschreibung ist letztere maßgebend.<br />

Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen und<br />

sachgemäßen Unterhaltung einer laufenden Wartung<br />

und Pfl ege, ferner auch der Erneuerung in üblichen,<br />

turnusmäßigen Abständen; dies gilt insbesondere<br />

für Anstriche auf allen Metallteilen und der Außenfassade.<br />

Generell gilt dies auch für alle mechanisch<br />

bewegten Teile wie Tür- und Fensterbeschläge, aber<br />

auch für dauerelastische Fugen. Die hierzu notwendige<br />

Wartung und Pfl ege obliegt ab dem Zeitpunkt<br />

der Fertigstellung und Besitzüber gabe dem Käufer.<br />

Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane<br />

sowie Verschleißteile gelten die Gewährleistungsbedingungen<br />

der Hersteller. Leitungsinstallationen<br />

(Kabelnetze) für Kabel-TV bzw. Radio werden<br />

gegebenenfalls, je nach den Vertragsbedingungen<br />

des jeweiligen Anbieters bzw. Betreibers, an selbigen<br />

übereignet und sodann ebenso auf Mietbasis betrieben.<br />

Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass<br />

keine Umplanungen erforderlich sind. Diese können<br />

beispielsweise Auswirkungen auf die Raumauf teilung<br />

und Raumgröße haben. Insofern werden diesbezüglich<br />

keine Zusicherungen abgegeben. Maßgeblich<br />

sind die Angaben im Kaufvertrag.<br />

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