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3-Zimmer-Wohnung 104,50 m² Haus 1a - Lifestyle Wohneigentum

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Urk. Rolle Nr. xxx<br />

Bö<br />

KAUFVERTRAG<br />

(Bauträgervertrag)<br />

Heute, am***<br />

Zweitausendsieben<br />

– *** –<br />

erschienen vor mir,<br />

Dr. Ottmar Fleischer,<br />

Notar mit dem Amtssitz in Fürth, in der Geschäftsstelle in 90762 Fürth,<br />

Gebhardtstraße 2/IV:<br />

1. Herr *** ,<br />

geboren am ***,<br />

geschäftsansässig in Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth,<br />

mir, dem Notar, von Person bekannt,<br />

nach seinen Erklärungen hier handelnd für die<br />

P&P Wohnbau Franken GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

(Amtsgericht Fürth, HRB 10745)<br />

Postanschrift: Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth,<br />

***.<br />

2. Herr/Frau ***, geborene ***<br />

geb. am ***,<br />

wohnhaft ***,<br />

nach Angabe ***,<br />

ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis.<br />

Die Vertragsteile erklärten, auf eigene Rechnung zu handeln.<br />

Auf Ersuchen der Erschienenen beurkunde ich aufgrund ihrer bei gleichzeitiger<br />

Anwesenheit abgegebenen Erklärungen nach Einsicht in das Grundbuch<br />

Folgendes:<br />

I. GRUNDBUCHSTAND, VORBEMERKUNG, VERTRAGS OBJEKT,<br />

TEILUNGSERKLÄRUNG, BAUFORTSCHRITT<br />

1. Grundbuchstand, Vorbemerkung<br />

a) Grundbuchstand<br />

Die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ ist laut Vortrag im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Fürth von Fürth<br />

Blatt 9354<br />

Alleineigentümerin des folgenden Grundbesitzes derGemarkung Fürth<br />

Fl.Nr. 1473 An der Flößaustraße,<br />

Fabrikgebäude (tlw. auf Flst. 1473/11<br />

u. 1473/12), Hofraum<br />

zu 1.245 qm,<br />

gebildet gemäß Fortführungsnachweis Nr. 51<strong>50</strong> des Vermessungsamtes Fürth<br />

für die Gemarkung Fürth,<br />

Fl.Nr. 1473/11 Waldstr. 36,<br />

Wohnhaus, Fabrikgebäude<br />

(teilw. auf Flst. 1473 u. 1473/12),<br />

Hofraum<br />

zu 3.920 qm,<br />

Fl.Nr. 1473/12 An der Flößaustraße,<br />

Fabrikgebäude (tlw. auf Flst. 1473<br />

u. 1473/11), Hofraum<br />

Fl.Nr. 1069/47 An der Flößaustraße,<br />

Hof- und Gebäudefl ächen<br />

MUSTERKAUFVERTRAG<br />

zu 2.598 qm,<br />

zu 315 qm.<br />

Der Grundbesitz ist laut Grundbuchvortrag wie folgt belastet:<br />

Abteilung II:<br />

Sanierung wird durchgeführt („Ehem. Carrera-Areal und Umfeld“);<br />

Abteilung III:<br />

EUR 1.<strong>50</strong>0.000,00 Grundschuld ohne Brief für die Sparkasse Fürth.<br />

Ferner wird die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ noch Eigentümer des folgenden<br />

Grundstücks der<br />

Gemarkung Fürth:<br />

Fl.Nr. 1066/36 Nähe Flößaustraße,<br />

Gebäude- und Freifl äche<br />

zu 221 qm,<br />

gebildet gemäß Fortführungsnachweis Nr. 51<strong>50</strong> des Vermessungsamtes Fürth<br />

für die Gemarkung Fürth.<br />

Dieses Grundstück wird wie der übrige Grundbesitz belastet sein.<br />

b) Vorbemerkung<br />

Die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ wird den vorbezeichneten Grundbesitz neu<br />

vermessen lassen und in insgesamt 6 Grundstücksparzellen unterteilen. Die<br />

auf dem Grundbesitz aufstehenden Gebäude sollen saniert werden. Hierdurch<br />

entstehen 7 Wohnhäuser. Unter den Wohnhäusern befi nden sich Parkgaragen,<br />

die künftig miteinander verbunden sein werden. Ferner wird eine separate Parkgaragen<br />

entstehen, die ebenfalls mit den anderen Parkgaragen verbunden wird.<br />

Die einzelnen Wohnhäuser samt der zugehörigen Parkgarage und die separate<br />

Parkgarage werden in <strong>Wohnung</strong>s- und Teileigentum aufgeteilt. Die Errichtung<br />

der Wohnanlage erfolgt in einzelnen Bauabschnitten. Ferner wird ein gemeinsamer<br />

Kinderspielplatz mit Zufahrtsweg (=Anliegerweg) errichtet.<br />

Das heutige Vertragsobjekt befi ndet sich in dem zu errichtenden Wohnge bäude<br />

samt Tiefgarage auf der beigefügten Lageplanskizze mit „A“ bezeichneten<br />

Grundstücksparzelle.<br />

Bei dem Kinderspielplatz samt Zufahrtsweg handelt es sich um die in der beigefügten<br />

Lageplanskizze mit „F“ bezeichnete Grundstücksparzelle.<br />

Die Lageplanskizze wurde den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und von<br />

diesen genehmigt. Sie ist Bestandteil der heutigen Urkunde.<br />

2. Vertragsobjekt<br />

Gegenstand des heutigen Bauträgervertrages ist folgender Grundbesitz<br />

der<br />

Gemarkung Fürth:<br />

a) <strong>Wohnung</strong><br />

…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A, verbunden mit<br />

dem Sondereigentum an der <strong>Wohnung</strong> im …geschoss rechts / Mitte / links<br />

des <strong>Haus</strong>es 1 samt …,<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. .. bezeichnet;<br />

hierzu das Sondernutzungsrecht an …;<br />

Hierzu ferner:<br />

ideeller 1/… Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle F<br />

(= Kinderspielplatz samt Anliegerweg);<br />

b) Kellerraum<br />

…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum im Kellergeschoss des<br />

<strong>Haus</strong>es …,<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. K … bezeichnet.<br />

c) Parkgaragen-Stellplatz<br />

…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Stellplatz in der Tiefgarage,<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. TG … bezeichnet.<br />

56 57<br />

ALTERNATIV:<br />

d) oberirdischer nicht überdachter Kfz-Abstellplatz:<br />

Ferner ist Vertragsgegenstand das Nutzungsrecht nach § 15 WEG an dem<br />

oberirdischen nicht überdachten Kfz-Abstellplatz, in dem der Teilungserklärung<br />

beigefügten Erdgeschossplan mit Nr. * bezeichnet.<br />

3. Bezugsurkunde (Teilungserklärung)<br />

Das <strong>Wohnung</strong>s- und Teileigentum wurde begründet mit Urkunde vom ***,<br />

UR-Nr. ***, des Notars Dr. Ottmar Fleischer in Fürth (= Teilungserklärung), in<br />

dieser Urkunde auch als „Bezugsurkunde“ bezeichnet.<br />

Der Käufer erklärt, eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde (ohne Pläne)<br />

ausgehändigt erhalten zu haben.<br />

Hinsichtlich des Umfangs und Gegenstands des gemeinschaftlichen Eigentums<br />

und des Sondereigentums, wegen der Rechtsverhältnisse der Miteigentümer<br />

untereinander, der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, wegen der<br />

Bauausführung und Baubeschreibung und der Baupläne für das Gebäude wird<br />

auf die vorgenannte Bezugsurkunde Bezug genommen und verwiesen. Auf das<br />

Vorlesen und die Beifügung an diese Niederschrift wird verzichtet.<br />

Die Bezugsurkunde liegt bei der Beurkundung in Urschrift vor. Der Notar hat<br />

die Beteiligten darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen der Bezugsurkunde<br />

mit Abschluss des heutigen Kaufvertrages auch für sie verbindlich werden. Die<br />

Beteiligten erklären, dass ihnen der Inhalt der Bezugsurkunde bekannt ist. Der<br />

Käufer erkennt alle Bestimmungen der Bezugsurkunde an, tritt in alle Rechte<br />

und Pfl ichten aus dieser als Käufer und künftiger Eigentümer bezüglich seines<br />

Vertragsgrundbesitzes ein.<br />

Die der Bezugsurkunde beigefügten Aufteilungspläne und der Lageplan wurden<br />

dem Käufer zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt.<br />

Die Grundrisspläne des Vertragsobjektes sind hier ebenfalls in Kopie beigefügt.<br />

4. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />

Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />

Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen.<br />

5. Belastungen<br />

Dem Käufer ist bekannt, dass am Vertragsobjekt noch folgende Rechte in Abt. II<br />

des Grundbuches zur Eintragung gelangen:<br />

Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücksparzellen<br />

B bis F (betreffend die gemeinsamen Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />

welche durch alle Grundstücksparzellen und den darauf zu errichtenden<br />

Gebäuden verlaufen);<br />

Geh- und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücksparzellen<br />

B bis F (betreffend die gemeinsame Zufahrt und den Zugang sowie die<br />

gemeinsame Nutzung der Tiefgarage);<br />

Feuerwehrzufahrtsrecht für die Stadt Fürth.<br />

Der Käufer hat Kenntnis vom Inhalt dieser Rechte und übernimmt diese zur<br />

weiteren dinglichen Haftung.<br />

II. BAUTRÄGERLEISTUNGEN<br />

1. Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />

a) Die P&P Wohnbau Franken GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

– im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />

verkauft hiermit<br />

an<br />

Herrn/Frau ***<br />

zum Alleineigentum / Miteigentum je zur Hälfte<br />

– nachstehend „Käufer“ genannt –<br />

das in Ziffer I. 2. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten<br />

und etwaigem Zubehör.<br />

b) Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären,<br />

wenn der vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />

Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein<br />

Unvermögen zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin<br />

fällige Raten bezahlt sind.<br />

Der Käufer<br />

b e v o l l m ä c h t i g t<br />

den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die<br />

Aufl assung zu erklären.<br />

c) Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligt der<br />

Verkäufer und beantragen die Beteiligten, eine<br />

Aufl assungsvormerkung<br />

am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im angegebenen<br />

Berechtigungsverhältnis im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen<br />

in das Grundbuch einzutragen.<br />

Der Käufer beantragt, diese Aufl assungsvormerkung mit der Umschreibung des<br />

Eigentums auf ihn im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen<br />

ohne seine Zustimmung erfolgt sind.<br />

2. Herstellungsleistungen<br />

a) Herstellungsverpfl ichtung<br />

Die P&P Wohnbau Franken GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die<br />

Bauleistungen gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig<br />

dieser Urkunde beigehefteten Plänen unter Verwendung normgerechter und<br />

unter dem geltenden Baurecht verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei<br />

und vollständig nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erbringen und<br />

das veräußerte <strong>Wohnung</strong>seigentum einschließlich der zum gemeinschaftlichen<br />

Eigentum gehörenden Gebäudeteile gemäß der Baubeschreibung zu sanieren<br />

(= vereinbarte Beschaffenheit).<br />

Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur<br />

soweit, wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung<br />

sowie der Genehmigungsbescheide der Baubehörde eine größtmögliche<br />

Annäherung an den Stand der Technik und die Bauvorschriften (= ebenfalls<br />

vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />

Dem Käufer ist bekannt, dass das Gebäude und die vertragsgegenständliche<br />

<strong>Wohnung</strong> nach Fertigstellung aller vom Verkäufer geschuldeten Arbeiten und<br />

nach Fertigstellung der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende<br />

Dritte durchzuführenden Arbeiten nicht dem Standard einer Neubauwohnung<br />

entsprechen. Insbesondere werden voraussichtlich nicht die aktuellen baurechtlichen<br />

Anforderungen für Neubauwohnungen hinsichtlich Wärme- und Schallschutz<br />

erreicht werden.<br />

Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde.<br />

Die Baubeschreibung stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern<br />

eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des zu errichtenden Bauwerks.<br />

Ggf. dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge des<br />

Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />

und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind<br />

schematisch dargestellt.<br />

Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />

Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />

Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen<br />

oder anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des<br />

Bauwerks gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen<br />

oder in dieser Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />

Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl<br />

uss auf den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten<br />

nur Änderungen bis zu 1,5 % der vereinbarten Brutto-Wohnfl äche von ca. …<br />

qm, berechnet nach der Wohnfl ächenverordnung (Balkon _ ). Hierzu wird übereinstimmend<br />

festgestellt, dass es sich bei dieser Wohnfl äche um Rohbau-Soll-<br />

Maße (ohne Putz und Verkleidung) handelt.<br />

Sollte sich die Brutto-Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen<br />

<strong>Wohnung</strong> um mehr als 1,5 % – eineinhalb vom Hundert – verändern, so ist der<br />

Kaufpreis für die <strong>Wohnung</strong>, nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual<br />

zwischen den heutigen Vertragsteilen auszugleichen. Beträgt die Abweichung<br />

von der angenommenen Brutto-Wohnfl äche jedoch mehr als 3 %, so kann<br />

jeder Vertragsteil innerhalb eines Monats nach Fertigstellung von Estrich und der<br />

Fliesenarbeiten vom Vertrag zurücktreten, andernfalls erlischt das Rücktrittsrecht.<br />

Alle anderen gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen der

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