3-Zimmer-Wohnung 104,50 m² Haus 1a - Lifestyle Wohneigentum
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Urk. Rolle Nr. xxx<br />
Bö<br />
KAUFVERTRAG<br />
(Bauträgervertrag)<br />
Heute, am***<br />
Zweitausendsieben<br />
– *** –<br />
erschienen vor mir,<br />
Dr. Ottmar Fleischer,<br />
Notar mit dem Amtssitz in Fürth, in der Geschäftsstelle in 90762 Fürth,<br />
Gebhardtstraße 2/IV:<br />
1. Herr *** ,<br />
geboren am ***,<br />
geschäftsansässig in Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth,<br />
mir, dem Notar, von Person bekannt,<br />
nach seinen Erklärungen hier handelnd für die<br />
P&P Wohnbau Franken GmbH<br />
mit dem Sitz in Fürth<br />
(Amtsgericht Fürth, HRB 10745)<br />
Postanschrift: Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth,<br />
***.<br />
2. Herr/Frau ***, geborene ***<br />
geb. am ***,<br />
wohnhaft ***,<br />
nach Angabe ***,<br />
ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis.<br />
Die Vertragsteile erklärten, auf eigene Rechnung zu handeln.<br />
Auf Ersuchen der Erschienenen beurkunde ich aufgrund ihrer bei gleichzeitiger<br />
Anwesenheit abgegebenen Erklärungen nach Einsicht in das Grundbuch<br />
Folgendes:<br />
I. GRUNDBUCHSTAND, VORBEMERKUNG, VERTRAGS OBJEKT,<br />
TEILUNGSERKLÄRUNG, BAUFORTSCHRITT<br />
1. Grundbuchstand, Vorbemerkung<br />
a) Grundbuchstand<br />
Die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ ist laut Vortrag im Grundbuch des Amtsgerichts<br />
Fürth von Fürth<br />
Blatt 9354<br />
Alleineigentümerin des folgenden Grundbesitzes derGemarkung Fürth<br />
Fl.Nr. 1473 An der Flößaustraße,<br />
Fabrikgebäude (tlw. auf Flst. 1473/11<br />
u. 1473/12), Hofraum<br />
zu 1.245 qm,<br />
gebildet gemäß Fortführungsnachweis Nr. 51<strong>50</strong> des Vermessungsamtes Fürth<br />
für die Gemarkung Fürth,<br />
Fl.Nr. 1473/11 Waldstr. 36,<br />
Wohnhaus, Fabrikgebäude<br />
(teilw. auf Flst. 1473 u. 1473/12),<br />
Hofraum<br />
zu 3.920 qm,<br />
Fl.Nr. 1473/12 An der Flößaustraße,<br />
Fabrikgebäude (tlw. auf Flst. 1473<br />
u. 1473/11), Hofraum<br />
Fl.Nr. 1069/47 An der Flößaustraße,<br />
Hof- und Gebäudefl ächen<br />
MUSTERKAUFVERTRAG<br />
zu 2.598 qm,<br />
zu 315 qm.<br />
Der Grundbesitz ist laut Grundbuchvortrag wie folgt belastet:<br />
Abteilung II:<br />
Sanierung wird durchgeführt („Ehem. Carrera-Areal und Umfeld“);<br />
Abteilung III:<br />
EUR 1.<strong>50</strong>0.000,00 Grundschuld ohne Brief für die Sparkasse Fürth.<br />
Ferner wird die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ noch Eigentümer des folgenden<br />
Grundstücks der<br />
Gemarkung Fürth:<br />
Fl.Nr. 1066/36 Nähe Flößaustraße,<br />
Gebäude- und Freifl äche<br />
zu 221 qm,<br />
gebildet gemäß Fortführungsnachweis Nr. 51<strong>50</strong> des Vermessungsamtes Fürth<br />
für die Gemarkung Fürth.<br />
Dieses Grundstück wird wie der übrige Grundbesitz belastet sein.<br />
b) Vorbemerkung<br />
Die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ wird den vorbezeichneten Grundbesitz neu<br />
vermessen lassen und in insgesamt 6 Grundstücksparzellen unterteilen. Die<br />
auf dem Grundbesitz aufstehenden Gebäude sollen saniert werden. Hierdurch<br />
entstehen 7 Wohnhäuser. Unter den Wohnhäusern befi nden sich Parkgaragen,<br />
die künftig miteinander verbunden sein werden. Ferner wird eine separate Parkgaragen<br />
entstehen, die ebenfalls mit den anderen Parkgaragen verbunden wird.<br />
Die einzelnen Wohnhäuser samt der zugehörigen Parkgarage und die separate<br />
Parkgarage werden in <strong>Wohnung</strong>s- und Teileigentum aufgeteilt. Die Errichtung<br />
der Wohnanlage erfolgt in einzelnen Bauabschnitten. Ferner wird ein gemeinsamer<br />
Kinderspielplatz mit Zufahrtsweg (=Anliegerweg) errichtet.<br />
Das heutige Vertragsobjekt befi ndet sich in dem zu errichtenden Wohnge bäude<br />
samt Tiefgarage auf der beigefügten Lageplanskizze mit „A“ bezeichneten<br />
Grundstücksparzelle.<br />
Bei dem Kinderspielplatz samt Zufahrtsweg handelt es sich um die in der beigefügten<br />
Lageplanskizze mit „F“ bezeichnete Grundstücksparzelle.<br />
Die Lageplanskizze wurde den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und von<br />
diesen genehmigt. Sie ist Bestandteil der heutigen Urkunde.<br />
2. Vertragsobjekt<br />
Gegenstand des heutigen Bauträgervertrages ist folgender Grundbesitz<br />
der<br />
Gemarkung Fürth:<br />
a) <strong>Wohnung</strong><br />
…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A, verbunden mit<br />
dem Sondereigentum an der <strong>Wohnung</strong> im …geschoss rechts / Mitte / links<br />
des <strong>Haus</strong>es 1 samt …,<br />
im Aufteilungsplan mit Nr. .. bezeichnet;<br />
hierzu das Sondernutzungsrecht an …;<br />
Hierzu ferner:<br />
ideeller 1/… Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle F<br />
(= Kinderspielplatz samt Anliegerweg);<br />
b) Kellerraum<br />
…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum im Kellergeschoss des<br />
<strong>Haus</strong>es …,<br />
im Aufteilungsplan mit Nr. K … bezeichnet.<br />
c) Parkgaragen-Stellplatz<br />
…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A,<br />
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Stellplatz in der Tiefgarage,<br />
im Aufteilungsplan mit Nr. TG … bezeichnet.<br />
56 57<br />
ALTERNATIV:<br />
d) oberirdischer nicht überdachter Kfz-Abstellplatz:<br />
Ferner ist Vertragsgegenstand das Nutzungsrecht nach § 15 WEG an dem<br />
oberirdischen nicht überdachten Kfz-Abstellplatz, in dem der Teilungserklärung<br />
beigefügten Erdgeschossplan mit Nr. * bezeichnet.<br />
3. Bezugsurkunde (Teilungserklärung)<br />
Das <strong>Wohnung</strong>s- und Teileigentum wurde begründet mit Urkunde vom ***,<br />
UR-Nr. ***, des Notars Dr. Ottmar Fleischer in Fürth (= Teilungserklärung), in<br />
dieser Urkunde auch als „Bezugsurkunde“ bezeichnet.<br />
Der Käufer erklärt, eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde (ohne Pläne)<br />
ausgehändigt erhalten zu haben.<br />
Hinsichtlich des Umfangs und Gegenstands des gemeinschaftlichen Eigentums<br />
und des Sondereigentums, wegen der Rechtsverhältnisse der Miteigentümer<br />
untereinander, der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, wegen der<br />
Bauausführung und Baubeschreibung und der Baupläne für das Gebäude wird<br />
auf die vorgenannte Bezugsurkunde Bezug genommen und verwiesen. Auf das<br />
Vorlesen und die Beifügung an diese Niederschrift wird verzichtet.<br />
Die Bezugsurkunde liegt bei der Beurkundung in Urschrift vor. Der Notar hat<br />
die Beteiligten darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen der Bezugsurkunde<br />
mit Abschluss des heutigen Kaufvertrages auch für sie verbindlich werden. Die<br />
Beteiligten erklären, dass ihnen der Inhalt der Bezugsurkunde bekannt ist. Der<br />
Käufer erkennt alle Bestimmungen der Bezugsurkunde an, tritt in alle Rechte<br />
und Pfl ichten aus dieser als Käufer und künftiger Eigentümer bezüglich seines<br />
Vertragsgrundbesitzes ein.<br />
Die der Bezugsurkunde beigefügten Aufteilungspläne und der Lageplan wurden<br />
dem Käufer zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt.<br />
Die Grundrisspläne des Vertragsobjektes sind hier ebenfalls in Kopie beigefügt.<br />
4. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />
Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />
Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen.<br />
5. Belastungen<br />
Dem Käufer ist bekannt, dass am Vertragsobjekt noch folgende Rechte in Abt. II<br />
des Grundbuches zur Eintragung gelangen:<br />
Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücksparzellen<br />
B bis F (betreffend die gemeinsamen Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />
welche durch alle Grundstücksparzellen und den darauf zu errichtenden<br />
Gebäuden verlaufen);<br />
Geh- und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücksparzellen<br />
B bis F (betreffend die gemeinsame Zufahrt und den Zugang sowie die<br />
gemeinsame Nutzung der Tiefgarage);<br />
Feuerwehrzufahrtsrecht für die Stadt Fürth.<br />
Der Käufer hat Kenntnis vom Inhalt dieser Rechte und übernimmt diese zur<br />
weiteren dinglichen Haftung.<br />
II. BAUTRÄGERLEISTUNGEN<br />
1. Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />
a) Die P&P Wohnbau Franken GmbH<br />
mit dem Sitz in Fürth<br />
– im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />
verkauft hiermit<br />
an<br />
Herrn/Frau ***<br />
zum Alleineigentum / Miteigentum je zur Hälfte<br />
– nachstehend „Käufer“ genannt –<br />
das in Ziffer I. 2. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten<br />
und etwaigem Zubehör.<br />
b) Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären,<br />
wenn der vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />
Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein<br />
Unvermögen zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin<br />
fällige Raten bezahlt sind.<br />
Der Käufer<br />
b e v o l l m ä c h t i g t<br />
den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die<br />
Aufl assung zu erklären.<br />
c) Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligt der<br />
Verkäufer und beantragen die Beteiligten, eine<br />
Aufl assungsvormerkung<br />
am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im angegebenen<br />
Berechtigungsverhältnis im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen<br />
in das Grundbuch einzutragen.<br />
Der Käufer beantragt, diese Aufl assungsvormerkung mit der Umschreibung des<br />
Eigentums auf ihn im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen<br />
ohne seine Zustimmung erfolgt sind.<br />
2. Herstellungsleistungen<br />
a) Herstellungsverpfl ichtung<br />
Die P&P Wohnbau Franken GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die<br />
Bauleistungen gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig<br />
dieser Urkunde beigehefteten Plänen unter Verwendung normgerechter und<br />
unter dem geltenden Baurecht verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei<br />
und vollständig nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erbringen und<br />
das veräußerte <strong>Wohnung</strong>seigentum einschließlich der zum gemeinschaftlichen<br />
Eigentum gehörenden Gebäudeteile gemäß der Baubeschreibung zu sanieren<br />
(= vereinbarte Beschaffenheit).<br />
Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur<br />
soweit, wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung<br />
sowie der Genehmigungsbescheide der Baubehörde eine größtmögliche<br />
Annäherung an den Stand der Technik und die Bauvorschriften (= ebenfalls<br />
vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />
Dem Käufer ist bekannt, dass das Gebäude und die vertragsgegenständliche<br />
<strong>Wohnung</strong> nach Fertigstellung aller vom Verkäufer geschuldeten Arbeiten und<br />
nach Fertigstellung der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende<br />
Dritte durchzuführenden Arbeiten nicht dem Standard einer Neubauwohnung<br />
entsprechen. Insbesondere werden voraussichtlich nicht die aktuellen baurechtlichen<br />
Anforderungen für Neubauwohnungen hinsichtlich Wärme- und Schallschutz<br />
erreicht werden.<br />
Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde.<br />
Die Baubeschreibung stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern<br />
eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des zu errichtenden Bauwerks.<br />
Ggf. dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge des<br />
Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />
und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind<br />
schematisch dargestellt.<br />
Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />
Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />
Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen<br />
oder anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des<br />
Bauwerks gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen<br />
oder in dieser Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />
Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl<br />
uss auf den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten<br />
nur Änderungen bis zu 1,5 % der vereinbarten Brutto-Wohnfl äche von ca. …<br />
qm, berechnet nach der Wohnfl ächenverordnung (Balkon _ ). Hierzu wird übereinstimmend<br />
festgestellt, dass es sich bei dieser Wohnfl äche um Rohbau-Soll-<br />
Maße (ohne Putz und Verkleidung) handelt.<br />
Sollte sich die Brutto-Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen<br />
<strong>Wohnung</strong> um mehr als 1,5 % – eineinhalb vom Hundert – verändern, so ist der<br />
Kaufpreis für die <strong>Wohnung</strong>, nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual<br />
zwischen den heutigen Vertragsteilen auszugleichen. Beträgt die Abweichung<br />
von der angenommenen Brutto-Wohnfl äche jedoch mehr als 3 %, so kann<br />
jeder Vertragsteil innerhalb eines Monats nach Fertigstellung von Estrich und der<br />
Fliesenarbeiten vom Vertrag zurücktreten, andernfalls erlischt das Rücktrittsrecht.<br />
Alle anderen gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen der