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3-Zimmer-Wohnung 104,50 m² Haus 1a - Lifestyle Wohneigentum

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dem Grundstück nicht errichtet oder nicht bestimmungsgemäß genutzt werden<br />

oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk.<br />

Der Verkäufer schuldet weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die Eignung<br />

des Grundstücks zur Erreichung steuerlicher Ziele des Käufers, noch dass das<br />

Umfeld des Grundstücks bestimmte Eigenschaften aufweist. Der Verkäufer<br />

erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere auch Altlasten nicht<br />

bekannt sind.<br />

b) Sachmängel am Gebäude<br />

Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen gilt das werkvertragliche<br />

Leistungsstörungsrecht des BGB. Danach kann der Erwerber nach erfolgloser<br />

Nachfristsetzung insbesondere den Mangel selbst auf Kosten des Bauträgers<br />

beseitigen (Selbstvornahme), vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis<br />

herabsetzen (mindern). Der Rücktritt ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, soweit<br />

die Pfl ichtverletzung unerheblich ist.<br />

c) Schadenersatz<br />

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln werden im<br />

gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (§ 309 Nr. 7 BGB, § 475 III BGB);<br />

Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit<br />

oder bei grobem Verschulden bleiben daher unberührt.<br />

3. Allgemeine Regelungen<br />

Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist ferner eine<br />

Haftung für Vorsatz oder Arglist. Garantien werden nicht abgegeben.<br />

4. Abnutzung<br />

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für normale<br />

Abnutzung. Dies gilt insbesondere für Bauteile und Anlagen, die einem besonderen<br />

Verschleiß unterliegen (z.B. Silikonfugen, Brenner, Pumpen, Bad- und<br />

WC-Armaturen). Es obliegt daher dem Käufer solche Bauteile und Anlagen<br />

durch laufende Wartung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.<br />

5. Abtretung<br />

Wegen des Anspruchs auf Nacherfüllung kann sich der Käufer wahlweise an<br />

den Verkäufer oder direkt an die am Bau beteiligten Unternehmer wenden.<br />

Diese sind in einer Liste verzeichnet, welche dem Käufer bei Abnahme übergeben<br />

wird. Der Verkäufer tritt mit Wirkung zum Besitzübergang eigene<br />

Mängelansprüche bezüglich des Vertragobjektes an den Käufer ab, bleibt jedoch<br />

zur Geltendmachung im eigenen Namen berechtigt und verpfl ichtet, solange<br />

über das Vermögen des Verkäufers kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der<br />

Käufer nimmt hiermit die vorstehende Abtretung an.<br />

VII. VOLLZUGSAUFTRAG, VOLLMACHT<br />

Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und<br />

Genehmigungen einzuholen, entgegenzunehmen und abzugeben, die zu diesem<br />

Vertrag, seinem Vollzug und zur Lastenfreistellung erforderlich sind. Beschwerende<br />

Bescheide sind an die Beteiligten selbst zuzustellen, mit Abschrift an den<br />

Notar. Der Notar wird ferner zur – auch teilweisen – Änderung und Rücknahme<br />

von Anträgen ermächtigt.<br />

VIII. KOSTEN, VERTEILER<br />

Der Käufer trägt die Kosten dieser Urkunde und die der Aufl assung, des<br />

jeweiligen Vollzugs sowie die Grunderwerbsteuer.<br />

Der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung.<br />

Von dieser Urkunde erhalten:<br />

beglaubigte Abschriften nach Eigentumsumschreibung:<br />

der Verkäufer<br />

der Käufer<br />

beglaubigte Abschrift sofort:<br />

das Grundbuchamt zu den Grundakten<br />

einfache Abschriften vor Vollzug:<br />

das Finanzamt –Grunderwerbsteuerstelle–<br />

der Gutachterausschuss<br />

der Verkäufer<br />

der Käufer<br />

die Käuferfi nanzierungsgläubiger<br />

IX. HINWEISE DES NOTARS<br />

Der Notar hat insbesondere hingewiesen<br />

auf den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges und seine Voraussetzungen, die<br />

Grunderwerbsteuerpfl icht und die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamtes sowie Erklärung der Aufl assung;<br />

auf das Fertigstellungsrisiko, welches trotz der diesem Vertrag zugrundegelegten<br />

Bestimmungen der Makler und Bauträgerverordnung beim Käufer<br />

verbleibt;<br />

auf die Haftung des Vertragsobjekts für private und öffentliche Lasten, auch<br />

für Rückstände hieraus;<br />

auf die gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für Kosten und<br />

Steuern;<br />

auf die rechtlichen Wirkungen der Verweisung;<br />

darauf, dass der gesamte Vertrag unwirksam sein kann, wenn nicht alle<br />

Vereinbarungen, insbesondere die Höhe der Gegenleistungen, richtig und<br />

vollständig in dieser Urkunde enthalten sind.<br />

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit bzw. Durchführung keiner<br />

behördlichen Genehmigung.<br />

X. ÄNDERUNG DER MEHRWERTSTEUER<br />

Verändert sich während der Vertragsabwicklung der Mehrwertsteuersatz,<br />

ändern sich auch die danach fälligen Baufortschrittsraten. Sie erhöhen bzw.<br />

ermäßigen sich je Prozent der Steueränderung pauschal um je 0,8%, ohne dass<br />

der Verkäufer Rechnung zu legen hätte. Die erste Kaufpreisrate bleibt in jedem<br />

Fall unverändert. § 309 Abs. 1 BGB, wonach innerhalb von vier Monaten ab<br />

Vertragsabschluss keine Preiserhöhung zulässig ist, bleibt ausdrücklich<br />

unberührt.<br />

XI. HAUSVERWALTUNG, MIETVERWALTUNG<br />

In der Bezugsurkunde ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

(<strong>Haus</strong>verwaltung) geregelt. Der Käufer hat Kenntnis von den dort diesbezüglich<br />

enthaltenen Regelungen. Mit Abnahme und Übergabe der <strong>Wohnung</strong> gilt der<br />

Käufer als <strong>Wohnung</strong>seigentümer der Wohnanlage insofern, als er von da an<br />

alle Rechte und Pfl ichten aus der Gemeinschaftsordnung und dem <strong>Wohnung</strong>seigentumsgesetz<br />

gegenüber den anderen Miteigentümern und Miterwerbern<br />

übernimmt. Auch die Verpfl ichtungen aus dem noch abzuschließenden Verwaltervertrag<br />

werden übernommen. Soweit der Käufer das Vertragsobjekt<br />

vermietet, verpfl ichtet er sich, mit dem Verwalter den der Bezugsurkunde als<br />

Anlage 5 beigefügten Mietverwaltungsvertrag abzuschließen. Der Inhalt dieses<br />

Mietverwaltungsvertrags ist dem Käufer bekannt.<br />

XII. GEMEINSCHAFTSANLAGEN<br />

Dem Käufer als künftigem Miteigentümer der Grundstücksparzelle I (Kinderspielplatz<br />

samt Anliegerweg) ist bekannt, dass die Benutzung dieses Grundstücks<br />

sämtlichen Miteigentümern zusteht.<br />

Der Käufer verzichtet gegenüber den anderen Miteigentümern an diesem<br />

Grundstück auf das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen.<br />

Der Käufer als Miteigentümer des bezeichneten Grundstücks trifft mit den<br />

anderen Miteigentümern folgende Benutzungsregelung nach § 1010 BGB:<br />

Jeder Miteigentümer ist berechtigt, das Grundstück zu begehen.<br />

Die Benutzung des Grundstücks darf nicht durch Lagerung von Gegenständen<br />

behindert werden.<br />

Die Eintragung dieses Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und der<br />

Benutzungsregelung an dem heutigen vertragsgegenständlichen Miteigentumsanteil<br />

an der Grundstücksparzelle I wird hiermit Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung<br />

im Grundbuch im Gleichrang untereinander, im Übrigen an bereiter<br />

Rangstelle, bewilligt und beantragt.<br />

60 61<br />

XIII. SONSTIGES<br />

1. Zustimmungserfordernis<br />

Eine Verfügung des Käufers über seine Rechte aus diesem Vertrag ist nur mit<br />

Zustimmung des Verkäufers möglich.<br />

2. Empfangsvollmacht<br />

Mehrere Käufer erteilen sich hiermit Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme<br />

von Erklärungen und zur Abnahme des Eigentums.<br />

XIV. BAUABZUGSSTEUER<br />

Der Käufer wurde auf §§ 48 ff EStG hingewiesen, die dann einschlägig sein<br />

önnen, wenn er Sonderwünsche unmittelbar mit Bauhandwerkern vereinbart.<br />

XV. HINWEIS AUF § 17 ABS. 2A BEURKG<br />

Im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG erklärt der Käufer, ausreichend Gelegenheit<br />

gehabt zu haben, um sich mit dem Text des heutigen Kaufvertrages und der<br />

Bezugsurkunde auseinanderzusetzen.<br />

Der Käufer erklärt, dass er bereits vor mehreren Wochen vom Verkäufer ein<br />

Vertragsmuster ohne persönliche Daten und einen Entwurf / eine beglaubigte<br />

Abschrift der Bezugsurkunde erhalten hat.<br />

XVI. UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL<br />

Durch gegenwärtige Urkunde sind alle Vorvereinbarungen über den Vertragsgegenstand,<br />

gleich in welcher Art sie getroffen sind, gegenstandslos. Etwaige<br />

Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen<br />

dieser Urkunde nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind – soweit dem nicht<br />

die Bestimmungen des BGB entgegenstehen – so auszulegen, umzudeuten oder<br />

zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend<br />

verwirklicht wird; das Gleiche gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke<br />

offenbar wird.<br />

XVII. PROSPEKTANGABEN, HAFTUNGSVORBEHALT<br />

Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er vor Vertragsabschluss den<br />

kompletten Verkaufsprospekt und die Bezugsurkunde zum Studium erhalten hat<br />

und dass er sich über die Chancen und Risiken (höhere Ausgaben – niedrigere<br />

Einnahmen) einer Immobilieninvestition dieser Art umfassend, insbesondere<br />

anhand der Angaben im Prospekt, informiert hat.<br />

Angaben die vom Prospekt abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vom<br />

Prospektherausgeber schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer bestätigt, dass<br />

kein Dritter vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben gemacht hat.<br />

Der Verkäufer übernimmt keine steuerliche oder fi nanzielle Beratung, insbesondere<br />

keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder fi nanzieller<br />

Auswirkungen. Der Verkäufer übernimmt ferner keinerlei Haftung für die<br />

Beratung durch Dritte.<br />

Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass steuerlich rechtsverbindliche<br />

Auskünfte, die im Zusammenhang mit diesem Erwerb stehen oder die sich<br />

aus diesem Vertrag ergeben, nur von hierzu berechtigten Berufsgruppen, z.B.<br />

Steuerberatern oder dem zuständigen Finanzamt gegeben werden können.<br />

XVIII. VOLLMACHT FÜR ÄNDERUNGEN<br />

Der Käufer beauftragt den Verkäufer und erteilt dem Verkäufer die gegenüber<br />

dem Grundbuchamt uneingeschränkte<br />

V o l l m a c h t ,<br />

das <strong>Wohnung</strong>sgrundstück mit Dienstbarkeiten, insbesondere zur Sicherung<br />

von Wegerechten, der Durchführung der Ver- und Entsorgung (auch der<br />

Fernwärmelieferung) des Vertragsgrundstücks bzw. der Nachbargrundstücke,<br />

zu belasten,<br />

Grenzabstandsfl ächen anzuerkennen und Abstandsfl ächenüber nahmeerklärungen<br />

für Nachbargrundstücke abzugeben,<br />

Grenzarrondierungsteilfl ächen aus dem Gemeinschaftsgrundstück zu<br />

veräußern und/oder zum Gemeinschaftsgrundstück hinzuzuerwerben sowie<br />

Zuschreibung dieser Teilfl äche zum Gemeinschaftsgrundstück als Bestandteil<br />

und Begründung von Raumeigentum hieran, ferner<br />

Änderungen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung vorzunehmen,<br />

insbesondere Begründung von weiteren Sondernutzungsrechten.<br />

Insbesondere darf der Verkäufer aufgrund dieser Vollmacht andere<br />

<strong>Wohnung</strong>en zugunsten bzw. zulasten weiterer <strong>Wohnung</strong>en verkleinern oder<br />

vergrößern und die Miteigentumsanteile dieser <strong>Wohnung</strong>en entsprechend<br />

verschieben, einzelne <strong>Wohnung</strong>en zu einer <strong>Wohnung</strong> zusammenlegen<br />

und eine <strong>Wohnung</strong> in zwei <strong>Wohnung</strong>en aufteilen, er darf auch Wand- und<br />

Deckendurchbrüche vornehmen; er darf bezüglich anderer Einheiten weitere<br />

Balkone anbringen und zum Sondereigentum erklären; er darf Fenster, insbesondere<br />

auch Dachfl ächenfenster verschieben und zusätzlich einbauen.<br />

Der Verkäufer darf die Außenfassade und die Einfriedung für Werbezwecke bis<br />

zur vollständigen Fertigstellung der Wohnanlage unentgeltlich nutzen.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und zur<br />

Erteilung von Untervollmachten berechtigt.<br />

Dem Käufer dürfen jedoch keine zusätzlichen Verpfl ichtungen auferlegt werden.<br />

Im Innenverhältnis darf von dieser Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden,<br />

wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung der Wert des Vertragsobjektes nicht<br />

gemindert wird, Inhalt und Umfang des verkauften Sondereigentums und<br />

etwaiger Sondernutzungsrechte des Käufers nicht beeinträchtigt werden und<br />

dem Käufer keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />

Von der Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel/Dr. Fleischer in<br />

Fürth Gebrauch gemacht werden.<br />

Vorstehende Vollmachten erlöschen mit Eigentumsumschreibung der letzten<br />

Eigentumswohnung im Objekt, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren,<br />

gerechnet vom heutigen Tage an.<br />

XIX. LÖSCHUNG DER KÄUFERVORMERKUNG IM<br />

RÜCKTRITTSFALL<br />

Der Käufer erteilt dem Veräußerer die unwiderrufl iche Vollmacht, die Löschung<br />

der Vormerkung zu bewilligen. Von dieser Vollmacht darf jedoch nur vor dem<br />

beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Vertretern oder Amtsnachfolgern<br />

Gebrauch gemacht werden. Ferner darf sie nur ausgeübt werden, wenn der<br />

Käufer zwei Monate nach Fälligkeit einer Kaufpreisrate auf Anforderung durch<br />

den Notar (gerichtet an die letztbekannte Adresse des Käufers) die Zahlung<br />

nicht nachweist, es sei denn, dass der Käufer dieser Löschungsankündigung<br />

innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Gründen widerspricht.<br />

XX. SONDERWÜNSCHE<br />

1. Sonderwünsche<br />

Ergänzend zur Baubeschreibung werden folgende Sonderwünsche vereinbart:<br />

...<br />

2. Kaufpreisänderung<br />

Diese Sonderwünsche sind im Kaufpreis bereits berücksichtigt.<br />

Pläne zur Durchsicht vorgelegt,<br />

vorgelesen vom Notar,<br />

von den Beteiligten genehmigt und<br />

eigenhändig unterschrieben:

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