3-Zimmer-Wohnung 104,50 m² Haus 1a - Lifestyle Wohneigentum
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dem Grundstück nicht errichtet oder nicht bestimmungsgemäß genutzt werden<br />
oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk.<br />
Der Verkäufer schuldet weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die Eignung<br />
des Grundstücks zur Erreichung steuerlicher Ziele des Käufers, noch dass das<br />
Umfeld des Grundstücks bestimmte Eigenschaften aufweist. Der Verkäufer<br />
erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere auch Altlasten nicht<br />
bekannt sind.<br />
b) Sachmängel am Gebäude<br />
Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen gilt das werkvertragliche<br />
Leistungsstörungsrecht des BGB. Danach kann der Erwerber nach erfolgloser<br />
Nachfristsetzung insbesondere den Mangel selbst auf Kosten des Bauträgers<br />
beseitigen (Selbstvornahme), vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis<br />
herabsetzen (mindern). Der Rücktritt ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, soweit<br />
die Pfl ichtverletzung unerheblich ist.<br />
c) Schadenersatz<br />
Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln werden im<br />
gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (§ 309 Nr. 7 BGB, § 475 III BGB);<br />
Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit<br />
oder bei grobem Verschulden bleiben daher unberührt.<br />
3. Allgemeine Regelungen<br />
Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist ferner eine<br />
Haftung für Vorsatz oder Arglist. Garantien werden nicht abgegeben.<br />
4. Abnutzung<br />
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für normale<br />
Abnutzung. Dies gilt insbesondere für Bauteile und Anlagen, die einem besonderen<br />
Verschleiß unterliegen (z.B. Silikonfugen, Brenner, Pumpen, Bad- und<br />
WC-Armaturen). Es obliegt daher dem Käufer solche Bauteile und Anlagen<br />
durch laufende Wartung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.<br />
5. Abtretung<br />
Wegen des Anspruchs auf Nacherfüllung kann sich der Käufer wahlweise an<br />
den Verkäufer oder direkt an die am Bau beteiligten Unternehmer wenden.<br />
Diese sind in einer Liste verzeichnet, welche dem Käufer bei Abnahme übergeben<br />
wird. Der Verkäufer tritt mit Wirkung zum Besitzübergang eigene<br />
Mängelansprüche bezüglich des Vertragobjektes an den Käufer ab, bleibt jedoch<br />
zur Geltendmachung im eigenen Namen berechtigt und verpfl ichtet, solange<br />
über das Vermögen des Verkäufers kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der<br />
Käufer nimmt hiermit die vorstehende Abtretung an.<br />
VII. VOLLZUGSAUFTRAG, VOLLMACHT<br />
Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und<br />
Genehmigungen einzuholen, entgegenzunehmen und abzugeben, die zu diesem<br />
Vertrag, seinem Vollzug und zur Lastenfreistellung erforderlich sind. Beschwerende<br />
Bescheide sind an die Beteiligten selbst zuzustellen, mit Abschrift an den<br />
Notar. Der Notar wird ferner zur – auch teilweisen – Änderung und Rücknahme<br />
von Anträgen ermächtigt.<br />
VIII. KOSTEN, VERTEILER<br />
Der Käufer trägt die Kosten dieser Urkunde und die der Aufl assung, des<br />
jeweiligen Vollzugs sowie die Grunderwerbsteuer.<br />
Der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung.<br />
Von dieser Urkunde erhalten:<br />
beglaubigte Abschriften nach Eigentumsumschreibung:<br />
der Verkäufer<br />
der Käufer<br />
beglaubigte Abschrift sofort:<br />
das Grundbuchamt zu den Grundakten<br />
einfache Abschriften vor Vollzug:<br />
das Finanzamt –Grunderwerbsteuerstelle–<br />
der Gutachterausschuss<br />
der Verkäufer<br />
der Käufer<br />
die Käuferfi nanzierungsgläubiger<br />
IX. HINWEISE DES NOTARS<br />
Der Notar hat insbesondere hingewiesen<br />
auf den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges und seine Voraussetzungen, die<br />
Grunderwerbsteuerpfl icht und die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
des Finanzamtes sowie Erklärung der Aufl assung;<br />
auf das Fertigstellungsrisiko, welches trotz der diesem Vertrag zugrundegelegten<br />
Bestimmungen der Makler und Bauträgerverordnung beim Käufer<br />
verbleibt;<br />
auf die Haftung des Vertragsobjekts für private und öffentliche Lasten, auch<br />
für Rückstände hieraus;<br />
auf die gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für Kosten und<br />
Steuern;<br />
auf die rechtlichen Wirkungen der Verweisung;<br />
darauf, dass der gesamte Vertrag unwirksam sein kann, wenn nicht alle<br />
Vereinbarungen, insbesondere die Höhe der Gegenleistungen, richtig und<br />
vollständig in dieser Urkunde enthalten sind.<br />
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit bzw. Durchführung keiner<br />
behördlichen Genehmigung.<br />
X. ÄNDERUNG DER MEHRWERTSTEUER<br />
Verändert sich während der Vertragsabwicklung der Mehrwertsteuersatz,<br />
ändern sich auch die danach fälligen Baufortschrittsraten. Sie erhöhen bzw.<br />
ermäßigen sich je Prozent der Steueränderung pauschal um je 0,8%, ohne dass<br />
der Verkäufer Rechnung zu legen hätte. Die erste Kaufpreisrate bleibt in jedem<br />
Fall unverändert. § 309 Abs. 1 BGB, wonach innerhalb von vier Monaten ab<br />
Vertragsabschluss keine Preiserhöhung zulässig ist, bleibt ausdrücklich<br />
unberührt.<br />
XI. HAUSVERWALTUNG, MIETVERWALTUNG<br />
In der Bezugsurkunde ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />
(<strong>Haus</strong>verwaltung) geregelt. Der Käufer hat Kenntnis von den dort diesbezüglich<br />
enthaltenen Regelungen. Mit Abnahme und Übergabe der <strong>Wohnung</strong> gilt der<br />
Käufer als <strong>Wohnung</strong>seigentümer der Wohnanlage insofern, als er von da an<br />
alle Rechte und Pfl ichten aus der Gemeinschaftsordnung und dem <strong>Wohnung</strong>seigentumsgesetz<br />
gegenüber den anderen Miteigentümern und Miterwerbern<br />
übernimmt. Auch die Verpfl ichtungen aus dem noch abzuschließenden Verwaltervertrag<br />
werden übernommen. Soweit der Käufer das Vertragsobjekt<br />
vermietet, verpfl ichtet er sich, mit dem Verwalter den der Bezugsurkunde als<br />
Anlage 5 beigefügten Mietverwaltungsvertrag abzuschließen. Der Inhalt dieses<br />
Mietverwaltungsvertrags ist dem Käufer bekannt.<br />
XII. GEMEINSCHAFTSANLAGEN<br />
Dem Käufer als künftigem Miteigentümer der Grundstücksparzelle I (Kinderspielplatz<br />
samt Anliegerweg) ist bekannt, dass die Benutzung dieses Grundstücks<br />
sämtlichen Miteigentümern zusteht.<br />
Der Käufer verzichtet gegenüber den anderen Miteigentümern an diesem<br />
Grundstück auf das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen.<br />
Der Käufer als Miteigentümer des bezeichneten Grundstücks trifft mit den<br />
anderen Miteigentümern folgende Benutzungsregelung nach § 1010 BGB:<br />
Jeder Miteigentümer ist berechtigt, das Grundstück zu begehen.<br />
Die Benutzung des Grundstücks darf nicht durch Lagerung von Gegenständen<br />
behindert werden.<br />
Die Eintragung dieses Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und der<br />
Benutzungsregelung an dem heutigen vertragsgegenständlichen Miteigentumsanteil<br />
an der Grundstücksparzelle I wird hiermit Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung<br />
im Grundbuch im Gleichrang untereinander, im Übrigen an bereiter<br />
Rangstelle, bewilligt und beantragt.<br />
60 61<br />
XIII. SONSTIGES<br />
1. Zustimmungserfordernis<br />
Eine Verfügung des Käufers über seine Rechte aus diesem Vertrag ist nur mit<br />
Zustimmung des Verkäufers möglich.<br />
2. Empfangsvollmacht<br />
Mehrere Käufer erteilen sich hiermit Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme<br />
von Erklärungen und zur Abnahme des Eigentums.<br />
XIV. BAUABZUGSSTEUER<br />
Der Käufer wurde auf §§ 48 ff EStG hingewiesen, die dann einschlägig sein<br />
önnen, wenn er Sonderwünsche unmittelbar mit Bauhandwerkern vereinbart.<br />
XV. HINWEIS AUF § 17 ABS. 2A BEURKG<br />
Im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG erklärt der Käufer, ausreichend Gelegenheit<br />
gehabt zu haben, um sich mit dem Text des heutigen Kaufvertrages und der<br />
Bezugsurkunde auseinanderzusetzen.<br />
Der Käufer erklärt, dass er bereits vor mehreren Wochen vom Verkäufer ein<br />
Vertragsmuster ohne persönliche Daten und einen Entwurf / eine beglaubigte<br />
Abschrift der Bezugsurkunde erhalten hat.<br />
XVI. UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL<br />
Durch gegenwärtige Urkunde sind alle Vorvereinbarungen über den Vertragsgegenstand,<br />
gleich in welcher Art sie getroffen sind, gegenstandslos. Etwaige<br />
Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen<br />
dieser Urkunde nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind – soweit dem nicht<br />
die Bestimmungen des BGB entgegenstehen – so auszulegen, umzudeuten oder<br />
zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend<br />
verwirklicht wird; das Gleiche gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke<br />
offenbar wird.<br />
XVII. PROSPEKTANGABEN, HAFTUNGSVORBEHALT<br />
Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er vor Vertragsabschluss den<br />
kompletten Verkaufsprospekt und die Bezugsurkunde zum Studium erhalten hat<br />
und dass er sich über die Chancen und Risiken (höhere Ausgaben – niedrigere<br />
Einnahmen) einer Immobilieninvestition dieser Art umfassend, insbesondere<br />
anhand der Angaben im Prospekt, informiert hat.<br />
Angaben die vom Prospekt abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vom<br />
Prospektherausgeber schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer bestätigt, dass<br />
kein Dritter vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben gemacht hat.<br />
Der Verkäufer übernimmt keine steuerliche oder fi nanzielle Beratung, insbesondere<br />
keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder fi nanzieller<br />
Auswirkungen. Der Verkäufer übernimmt ferner keinerlei Haftung für die<br />
Beratung durch Dritte.<br />
Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass steuerlich rechtsverbindliche<br />
Auskünfte, die im Zusammenhang mit diesem Erwerb stehen oder die sich<br />
aus diesem Vertrag ergeben, nur von hierzu berechtigten Berufsgruppen, z.B.<br />
Steuerberatern oder dem zuständigen Finanzamt gegeben werden können.<br />
XVIII. VOLLMACHT FÜR ÄNDERUNGEN<br />
Der Käufer beauftragt den Verkäufer und erteilt dem Verkäufer die gegenüber<br />
dem Grundbuchamt uneingeschränkte<br />
V o l l m a c h t ,<br />
das <strong>Wohnung</strong>sgrundstück mit Dienstbarkeiten, insbesondere zur Sicherung<br />
von Wegerechten, der Durchführung der Ver- und Entsorgung (auch der<br />
Fernwärmelieferung) des Vertragsgrundstücks bzw. der Nachbargrundstücke,<br />
zu belasten,<br />
Grenzabstandsfl ächen anzuerkennen und Abstandsfl ächenüber nahmeerklärungen<br />
für Nachbargrundstücke abzugeben,<br />
Grenzarrondierungsteilfl ächen aus dem Gemeinschaftsgrundstück zu<br />
veräußern und/oder zum Gemeinschaftsgrundstück hinzuzuerwerben sowie<br />
Zuschreibung dieser Teilfl äche zum Gemeinschaftsgrundstück als Bestandteil<br />
und Begründung von Raumeigentum hieran, ferner<br />
Änderungen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung vorzunehmen,<br />
insbesondere Begründung von weiteren Sondernutzungsrechten.<br />
Insbesondere darf der Verkäufer aufgrund dieser Vollmacht andere<br />
<strong>Wohnung</strong>en zugunsten bzw. zulasten weiterer <strong>Wohnung</strong>en verkleinern oder<br />
vergrößern und die Miteigentumsanteile dieser <strong>Wohnung</strong>en entsprechend<br />
verschieben, einzelne <strong>Wohnung</strong>en zu einer <strong>Wohnung</strong> zusammenlegen<br />
und eine <strong>Wohnung</strong> in zwei <strong>Wohnung</strong>en aufteilen, er darf auch Wand- und<br />
Deckendurchbrüche vornehmen; er darf bezüglich anderer Einheiten weitere<br />
Balkone anbringen und zum Sondereigentum erklären; er darf Fenster, insbesondere<br />
auch Dachfl ächenfenster verschieben und zusätzlich einbauen.<br />
Der Verkäufer darf die Außenfassade und die Einfriedung für Werbezwecke bis<br />
zur vollständigen Fertigstellung der Wohnanlage unentgeltlich nutzen.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und zur<br />
Erteilung von Untervollmachten berechtigt.<br />
Dem Käufer dürfen jedoch keine zusätzlichen Verpfl ichtungen auferlegt werden.<br />
Im Innenverhältnis darf von dieser Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden,<br />
wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung der Wert des Vertragsobjektes nicht<br />
gemindert wird, Inhalt und Umfang des verkauften Sondereigentums und<br />
etwaiger Sondernutzungsrechte des Käufers nicht beeinträchtigt werden und<br />
dem Käufer keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />
Von der Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel/Dr. Fleischer in<br />
Fürth Gebrauch gemacht werden.<br />
Vorstehende Vollmachten erlöschen mit Eigentumsumschreibung der letzten<br />
Eigentumswohnung im Objekt, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren,<br />
gerechnet vom heutigen Tage an.<br />
XIX. LÖSCHUNG DER KÄUFERVORMERKUNG IM<br />
RÜCKTRITTSFALL<br />
Der Käufer erteilt dem Veräußerer die unwiderrufl iche Vollmacht, die Löschung<br />
der Vormerkung zu bewilligen. Von dieser Vollmacht darf jedoch nur vor dem<br />
beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Vertretern oder Amtsnachfolgern<br />
Gebrauch gemacht werden. Ferner darf sie nur ausgeübt werden, wenn der<br />
Käufer zwei Monate nach Fälligkeit einer Kaufpreisrate auf Anforderung durch<br />
den Notar (gerichtet an die letztbekannte Adresse des Käufers) die Zahlung<br />
nicht nachweist, es sei denn, dass der Käufer dieser Löschungsankündigung<br />
innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Gründen widerspricht.<br />
XX. SONDERWÜNSCHE<br />
1. Sonderwünsche<br />
Ergänzend zur Baubeschreibung werden folgende Sonderwünsche vereinbart:<br />
...<br />
2. Kaufpreisänderung<br />
Diese Sonderwünsche sind im Kaufpreis bereits berücksichtigt.<br />
Pläne zur Durchsicht vorgelegt,<br />
vorgelesen vom Notar,<br />
von den Beteiligten genehmigt und<br />
eigenhändig unterschrieben: