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9. Gemeinderatsprotokoll (204 KB) - .PDF - Gemeinde Oetz

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Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:3 a) Beschluss über die Auflage des Entwurfes zur 1. Änderung des allgemeinenBebauungsplanes „ABP009/97“ und der 2. Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes„EBP011/97“ betreffend der Gp. 127/9 KG <strong>Oetz</strong> (Oberfeldweg);3 b) Beschluss über die Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplans der <strong>Gemeinde</strong><strong>Oetz</strong> im Bereich der Gp. 1004/2 KG <strong>Oetz</strong> von derzeit Kerngebiet in eine „Vorbehaltsfläche<strong>Gemeinde</strong>amt“ gemäß § 52 Abs. 1 lit. a, TROG 2006;Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig, diese Punkte in die Tagesordnungaufzunehmen.3) Verordnung von „Parken Verboten“ – im Bereich Schrofen und im BereichTaxegg;Der Vorsitzende erläutert anhand von Luftbildern den Sachverhalt. Bei den als Wendeplatzvorgesehenen Teilflächen wurden bereits „Parken Verboten“ Tafeln aufgestellt, diese wurdenjedoch nicht verordnet. Vor allem im Winter ergibt sich das Problem, dass in diesenBereichen Fahrzeuge abgestellt werden und dadurch die Räumfahrzeuge nicht mehr wendenkönnen. Solange jedoch die Tafeln nicht verordnet sind, kann nichts dagegen unternommenwerden. Aus diesem Grund ist es erforderlich die bereits aufgestellten „Parken Verboten“Tafeln zu verordnen.Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Verordnung der beiden „Parken Verboten“Tafeln im Bereich Schrofen und im Bereich Taxegg vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmigbeschlossen.3a) Beschluss über die Auflage des Entwurfes zur 1. Änderung des allgemeinenBebauungsplanes „ABP009/97“ und der 2. Änderung des ergänzendenBebauungsplanes „EBP011/97“ betreffend der Gp. 127/9 KG <strong>Oetz</strong> (Oberfeldweg);Im Teilbereich des Oberfeldes bestehen schon seit längerer Zeit der allgemeindeBebauungsplan ABP009/97 und der ergänzende Bebauungsplan EBP011/97. ImPlanungsgebiet der Bebauungspläne liegt auch die Gp. 127/9 – Eigentümer Santer Thomasund Klotz Simon – die derzeit mit einem Doppelwohnhaus bebaut ist. Die Eigentümer Santerund Klotz beabsichtigen nun die getrennt errichteten Wohngebäude auch grundstücksmäßigzu teilen. Die beiden Baukörper sind größtenteils zusammen gebaut, in Teilbereichen sind siejedoch voneinander getrennt und weisen in diesen Bereichen zueinander nicht die gemäßTiroler Bauordnung geforderten Mindestabstände auf. Derzeit ist im Rahmen der offenenBauweise keine Grundteilung möglich. Um die geplante Grundteilung zu realisieren soll fürdas gesamte Planungsgebiet die besondere Bauweise festgelegt werden.Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Oetz</strong> beschließt, den von „PROALP Consult“ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des allgemeinen Bebauungsplans„ABP009/97“ und 2. Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes „EBP011/97“betreffend der Gp. 127/9 wie vorgetragen durch vier Wochen hindurch zur öffentlichenEinsicht aufzulegen.<strong>9.</strong>GR-Sitzung 2vom 11.12.2010

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