3 > Ergebnisse: Einstufung der Arten - CSCF
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Rote Liste <strong>der</strong> Heuschrecken <strong>der</strong> Schweiz BAFU / SZKF 2007 50<br />
A3 Die Roten Listen <strong>der</strong> IUCN<br />
A3-1 Prinzipien<br />
Seit 1963 erstellt die IUCN Rote Listen weltweit gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.<br />
Dazu werden die <strong>Arten</strong> anhand festgelegter Kriterien in Gefährdungskategorien eingeteilt.<br />
Diese eher subjektiv formulierten Kriterien wurden 1994 durch ein objektiveres<br />
System abgelöst. Die Revision <strong>der</strong> Rote-Listen-Kategorien hatte zum Ziel, ein System<br />
zu schaffen, das von verschiedenen Personen in konsistenter Weise angewendet werden<br />
kann. Gleichzeitig sollte mithilfe klarer Richtlinien die Objektivität <strong>der</strong> <strong>Einstufung</strong><br />
und die Vergleichbarkeit verschiedener Roter Listen verbessert werden.<br />
Die Roten Listen <strong>der</strong> IUCN beruhen einzig auf <strong>der</strong> Schätzung <strong>der</strong> Aussterbewahrscheinlichkeit<br />
eines Taxons in einem gegebenen Zeitraum. Für einen Staat bedeuten<br />
sie folglich die Aussterbewahrscheinlichkeit einer Art innerhalb <strong>der</strong> Landesgrenzen.<br />
Als taxonomische Einheit wurde meistens die Art verwendet, aber die Schätzung kann<br />
auch für tiefere taxonomische Stufen benutzt werden. Dieses Vorgehen darf nicht mit<br />
nationaler Prioritätensetzung im <strong>Arten</strong>schutz verwechselt werden. Letztere wird auch<br />
von an<strong>der</strong>en Faktoren beeinflusst, zum Beispiel <strong>der</strong> Verantwortung eines Staates für<br />
die Erhaltung einer vorgegebenen Art.<br />
Die von <strong>der</strong> IUCN angewendeten Kriterien für die Zuteilung <strong>der</strong> <strong>Arten</strong> in die verschiedenen<br />
Gefährdungskategorien sind quantitativer Art. Sie haben einen allgemein<br />
anerkannten, entscheidenden Einfluss auf die Aussterbewahrscheinlichkeit. Für gegebene<br />
Zeiträume o<strong>der</strong> Regionen sind dies: Populationsgrösse und Bestandesverän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> <strong>Arten</strong>, Grösse o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Verbreitungsgebietes (besiedelbares Gebiet)<br />
o<strong>der</strong> die Anzahl respektive die Zu- o<strong>der</strong> Abnahme besiedelter geografischer Einheiten<br />
(Besiedlungsareal). Dazu kommen weitere Parameter wie: die Isolation o<strong>der</strong> Aufsplitterung<br />
<strong>der</strong> Populationen, die Qualität ihrer Lebensräume o<strong>der</strong> ihre Konzentration auf<br />
sehr kleine Gebiete. Wenn quantitative Daten fehlen, kann auch auf Expertenmeinungen<br />
zurückgegriffen werden.<br />
Basierend auf diesen Kriterien wurde 1996 die globale Rote Liste für ca. 15’000 Tierarten<br />
erstellt (Baillie & Groomebridge 1996). Aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen mit <strong>der</strong><br />
<strong>Einstufung</strong> wurden die Kriterien nochmals geringfügig revidiert (IUCN 2001, vgl.<br />
ebenfalls Pollock et al. 2003). Die vorliegende Liste stützt sich auf diese letzte Version.<br />
Sie kann unter folgen<strong>der</strong> Adresse abgerufen werden:<br />
www.redlist.org/info/categories_criteria2001<br />
Diese Kriterien wurden ursprünglich zur Beurteilung des weltweiten Gefährdungsgrades<br />
einer Art entwickelt. Für ihre Anwendung auf regionaler Ebene hat die IUCN<br />
Richtlinien aus den Arbeiten von Gärdenfors et al. (2001) publiziert (IUCN 2003,<br />
SPWG 2006). Sie können unter folgen<strong>der</strong> Adresse bezogen werden:<br />
www.iucn.org/themes/ssc/redlists/techdocs.htm<br />
Kriterien zur <strong>Einstufung</strong>