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Vergabekammer

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________________________________________________ Seite 2 ____<br />

1. Die Vergabestelle wird verpflichtet, die Aufhebung der Ausschreibung der<br />

Bauleistung „Neubau RegioBahnhof W., Rohbauarbeiten (Los 1)“ aufzuheben,<br />

das offene Ausschreibungsverfahren fortzusetzen und das Angebot der<br />

Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung der <strong>Vergabekammer</strong> zu<br />

werten.<br />

2. Die Vergabestelle und die Beigeladene tragen die Kosten (Gebühren und Auslagen)<br />

des Verfahrens als Gesamtschuldnerin und die zur<br />

zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der<br />

Antragstellerin jeweils zur Hälfte.<br />

3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin<br />

war notwendig.<br />

G r ü n d e:<br />

I.<br />

Die Vergabestelle schrieb die Leistungen zur Vergabe des Gewerks „Rohbau“ (Los<br />

1) für den Neubau des RegioBahnhofs in W. europaweit im offenen Verfahren aus.<br />

Die Antragstellerin gab zum Submissionstermin am 10. Juni 2003 ein Angebot ab.<br />

Unter Berücksichtigung eines gewährten Preisnachlasses in Höhe von 5 % beläuft<br />

sich ihre Angebotssumme auf einen Betrag von brutto 8.210.790,03 €. Sie belegt im<br />

Preisspiegel den vierten Rang. Insgesamt wurden acht Angebote abgegeben, wobei<br />

der mindestfordernde Bieter einen Angebotspreis von brutto 7.631.955,35 €<br />

unterbreitet hat.<br />

Die Vergabestelle teilte der Antragstellerin mit Schreiben vom 11. Juli 2003<br />

folgendes mit:<br />

„Nach Prüfung der eingereichten Angebote geben wir Ihnen unter Hinweis auf<br />

die §§ 26 und 26 a VOB/A davon Kenntnis, dass die Ausschreibung<br />

aufgehoben wird.<br />

In Bezug auf Ihr Angebot fügen wir hinzu, dass Ihrerseits kein wirtschaftliches<br />

Angebot abgegeben wurde.<br />

Unabhängig davon enthielt das Leistungsverzeichnis unter den<br />

Ordnungsziffern 11.2.1, 11.2.2, 11.2.10, 11.2.11 und 11.2.36 Massenfehler.

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