Vergabekammer
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________________________________________________ Seite 2 ____<br />
1. Die Vergabestelle wird verpflichtet, die Aufhebung der Ausschreibung der<br />
Bauleistung „Neubau RegioBahnhof W., Rohbauarbeiten (Los 1)“ aufzuheben,<br />
das offene Ausschreibungsverfahren fortzusetzen und das Angebot der<br />
Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung der <strong>Vergabekammer</strong> zu<br />
werten.<br />
2. Die Vergabestelle und die Beigeladene tragen die Kosten (Gebühren und Auslagen)<br />
des Verfahrens als Gesamtschuldnerin und die zur<br />
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der<br />
Antragstellerin jeweils zur Hälfte.<br />
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin<br />
war notwendig.<br />
G r ü n d e:<br />
I.<br />
Die Vergabestelle schrieb die Leistungen zur Vergabe des Gewerks „Rohbau“ (Los<br />
1) für den Neubau des RegioBahnhofs in W. europaweit im offenen Verfahren aus.<br />
Die Antragstellerin gab zum Submissionstermin am 10. Juni 2003 ein Angebot ab.<br />
Unter Berücksichtigung eines gewährten Preisnachlasses in Höhe von 5 % beläuft<br />
sich ihre Angebotssumme auf einen Betrag von brutto 8.210.790,03 €. Sie belegt im<br />
Preisspiegel den vierten Rang. Insgesamt wurden acht Angebote abgegeben, wobei<br />
der mindestfordernde Bieter einen Angebotspreis von brutto 7.631.955,35 €<br />
unterbreitet hat.<br />
Die Vergabestelle teilte der Antragstellerin mit Schreiben vom 11. Juli 2003<br />
folgendes mit:<br />
„Nach Prüfung der eingereichten Angebote geben wir Ihnen unter Hinweis auf<br />
die §§ 26 und 26 a VOB/A davon Kenntnis, dass die Ausschreibung<br />
aufgehoben wird.<br />
In Bezug auf Ihr Angebot fügen wir hinzu, dass Ihrerseits kein wirtschaftliches<br />
Angebot abgegeben wurde.<br />
Unabhängig davon enthielt das Leistungsverzeichnis unter den<br />
Ordnungsziffern 11.2.1, 11.2.2, 11.2.10, 11.2.11 und 11.2.36 Massenfehler.