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Allgemeine Seminarinformationen

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ComputerraumFür Ausbildungszwecke steht den Fachseminaren der Computerraum 165 und 355mit derzeit 5 Internet-Rechnern zur Verfügung. Reservierung im Sekretariat ist erforderlich.Dezernat 47 (Bezirksregierung Köln)Das Dezernat 47 bei der BR Köln ist zuständig für alle Personenstandsänderungen (Heirat,Namensänderung, Geburt eines Kindes), Anträge auf Erziehungsurlaub, Nebentätigkeiten undEntlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet:Frau Backhausen (0221/147/2324): Buchstaben: G-J , R, TFrau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Buchstaben: S,Z (nur bis 14:00 Uhr erreichbar)Frau Fuchs: (0221/147/2722) Buchstaben: A-F, W-YFrau Zöth -Brückner: (0221/147/2420) Buchstaben: K-Q, U,Vhttp://www.bezreg-koeln.nrw.de/html/organisation/abt4/dez47htmlDienststelle und DienstortWährend des gesamten Vorbereitungsdienstes ist Ihre Dienststelle das Studienseminar Kölnund nicht die Ausbildungsschule (siehe auch Stichwort: Dienstvorgesetzter/ Vorgesetzter).Dienstort ist Köln.Dienstvorgesetzter/VorgesetzterDienstvorgesetzter der LAA des Studienseminars Köln ist die Bezirksregierung Köln (BR Köln).Vorgesetzter ist außerdem, "wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungenerteilen kann" (§ 3,2 LBG). Der Leiter des Studienseminars bzw. die Seminarleiterin bzw. derSeminarleiter sind Vorgesetzte aller LAA und deshalb weisungsberechtigt. Die Schulleitung istVorgesetzter aller Lehrerinnen und Lehrer der Schule einschließlich der LAA. Sie ist demnachauch Vorgesetzter in Schulangelegenheiten. (vgl. hierzu auch ADO)DienstunfallWird ein Beamter im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegendes mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung – Seminar/Wohnung – Ausbildungsschule/Seminar – Ausbildungsschule) verletzt, so kann er die Anerkennung des Unfallsals Dienstunfall beantragen. Entsprechende Formulare, die umgehend auf dem Dienstweg(a.d.D.), das heißt über die Seminarleitung, einzureichen sind, können heruntergeladen werden.Wichtig ist die Bennennung eines Zeugen.DienstwegDer Dienstweg ist die Einhaltung von Zuständigkeit und Behördenhierarchie bei allen schriftlichenEingaben, d.h. alle Zuschriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BR Köln, LPA,MSW) sind zu adressieren an die entsprechende Behörde mit dem Zusatz 'auf dem Dienstwege'(a.d.D.) und zur Weiterleitung offen im Seminar abzugeben/dem Seminar zuzusenden. Diefür Sie zuständige Dienststelle (also das Studienseminar Köln) mit Blick auf eine meist abzugebendeStellungnahme über diese Vorgänge informiert sein.Ausnahmen: Beschwerden über Vorgesetzte; Beihilfeanträge (direkt an die BR Köln); alle Zuschriftenan das LBV...EinstellungsverfahrenHinweise zu Einstellungsverfahren und Stellenangebote finden Sie jährlich ab Anfang Novemberim Internet unter http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEOFahrtkostenerstattung/ReisekostenLAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. In der Regel können LAA ihreFahrtkosten nur über ihre Steuererklärung geltend machen.FortbildungDie Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Fachseminargruppe ist grundsätzlichmöglich. Die individuelle Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist im Regelfallnicht möglich, es sei denn, dass weder Seminarsitzungen noch Unterrichtsver-pflichtungentangiert sind.4


Seminarinterne Fortbildungsveranstaltungen müssen durch die betreffenden Seminarausbilderinnenbzw. –ausbilder bei der Studienseminarleitung beantragt werden. Beizulegen ist dasVeranstaltungsprogramm sowie die Liste der TeilnehmerInnen. Im 2. und 3. Ausbildungshalbjahrist sicherzustellen, dass durch diese Veranstaltung kein selbstständiger Unterricht ausfälltbzw. der Ausfall von der Schulleitung genehmigt wird.FormulareAlle für LAA und Ausbildungsschulen relevanten Formulare stehen per Downloadauf der Homepage des Seminars zur Verfügung.GleichstellungsbeauftragteGleichstellungsbeauftragte für das Seminar für das Lehramt Sonderpädagogik und Gesamtschulenist Frau Windeisen-Binder. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.GutachtenAm Ende eines jeden Ausbildungsabschnitts wird von den Ausbildungslehrerinnen und -lehrernein Gutachten erstellt. Falls ein Gutachten nicht fristgemäß erstellt wird, veranlasst die Schulleitungdie Anfertigung des Gutachtens. Ein Exemplar des Gutachtens wird an Sie ausgehändigt.Bitte geben Sie im Sekretariat zwei Kopien ab, eines für die Personalakte (Unterordner C) undeines für die Prüfungsakte.Hausordnung1. Achten Sie bitte auf Sauberkeit in den Seminarräumen! Abfälle, leere Flaschen etc. gehörenin die dafür vorhandenen Behälter!2. Rauchen ist nur im Raucherbereich der FH gestattet!3. Verlassen Sie bitte die Seminarräume in der jeweils festgelegten Tisch- und Stuhlordnung(siehe Aushang im Seminarraum an der Ausgangstür).4. Schließen Sie bitte vor dem Verlassen des Sitzungs-/Aufenthaltsraumes die Fenster!5. Säubern Sie bitte die Tafeln.Internetzugang• für FL in Raum 141• FL und HSL können ihre privaten Notebooks in ihrem Fachräumen nutzen.Für den Internetzugang ist eine Registrierung bei Herrn Grob mail@grobandreas.de erforderlich.Klassen-/KursfahrtenDie Teilnahme an Klassenfahrten/Kursfahrten/Sportfreizeiten o.ä. wird grundsätzlich als kompetenzförderndeingestuft, muss jedoch beim Seminar rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vorBeginn beantragt werden.Gemäß einer Absprache mit dem zuständigen Dezernat und mit den übrigen Studienseminarenim Regierungsbezirk Köln kann ein LAA während seiner Ausbildung in der Regel nur einmal aneiner mehrtägigen Klassen-/Kursfahrt teilnehmen. Dabei müssen folgende Voraussetzungengegeben sein:1. LAA können nur als Begleiter an einer Fahrt teilnehmen.2. Die Teilnahme kann mit Blick auf ausbildungsrelevante Parameter nur in Klassen/ Kursenstattfinden, die der LAA bereits durch Hospitation/ Unterricht kennen gelernt hat oder in denener in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen wird.3. Die Fahrt muss von dem/der Schulleiter/in genehmigt sein.4. Die Fahrt sollte nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen (Erstellen der Hausarbeit; 2.Staatexamen) liegen.Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder rechtzeitig vondem LAA selbst in Kenntnis zu setzen.Kopierenkönnen Sie im Copy-Shop auf der Mainzer Straße (5ct und weniger).Krankmeldungen / Verhinderungen5


Bei Erkrankung/Verhinderung müssen rechtzeitig die Ausbildungsschule und das Studienseminartelefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit) perFax oder Mail informiert werden. Sollten durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermineentfallen müssen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden FL und ggf.HSL.Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem Studienseminar als Dienststelle desLAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen.Die Wiederaufnahme des Dienstes muss dem Studienseminar unverzüglich telefonisch, perFax, Mail oder in anderer schriftlicher Form mitgeteilt werden. Krankmeldungen müssen auch inden Ferien (unterrichtsfreie Zeit) schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage beieiner evtl. später zu beantragenden Verlängerung des VD angerechnet werden kann.NebentätigkeitDie Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung der BR Köln inVerbindung mit einer Stellungnahme des Seminarleiters. Anträge auf Nebentätigkeit werden nurakzeptiert, wenn der Antrag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigungenthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an derdie Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Die Seminarleitung hat i.d.R. keine Bedenken,Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden zu genehmigen. Dies bezieht sich vor allemauf Tätigkeiten, die der Kompetenzerweiterung dienen, z.B. Lehrtätigkeiten an Universitäten,Volkshochschulen etc..OVPDie Ausbildung und Prüfung der LAA wird durch die "Ordnung des Vorbereitungsdienstes undder Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen“ (OVP) geregelt.Parkenkönnen Sie unmittelbar vor dem Seminargebäude (Parkuhren). Der Parkplatz mit Parkkartebeim Pförtner ist Mitarbeitern vorbehalten. Aus Kostengründen und Parkplatzmangel empfiehltes sich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen.PersonalratsvertreterinPersonalratsvertreterin für das Studienseminar Köln ist Frau Petra Schinker, Gymnasium Herkenrath,Tel (privat): 02262/701093. Ansprechpartnerin für Lehramtsanwärter der Sonderpädagogikist Frau Nowotny (Anschrift siehe CD).Personenstandsänderungen/AdressenänderungBitte vergessen Sie nicht,- jedwede Änderung des Personenstandes (Heirat, Geburt eines Kindes, Promotion o.a.) unterBeifügung der jeweiligen Urkunde auf dem Dienstweg der BZR in Köln (Dezernat 47) schriftlichmitzuteilen. Außerdem muss die Änderung dem LBV direkt (d.h. nicht auf dem Dienstweg)mitgeteilt werden;- jede Änderung der Anschrift ist umgehend formlos (in zweifacher Ausfertigung) der Seminarverwaltungund der BR Köln (Dez. 47) a.d.D. mitzuteilen;- In Ihrem eigenen Interesse ist es wichtig, auch Änderungen der Bankverbindung und von Telefonnummern/Fax-Nummern/E-Mail-Adressenumgehend in der Seminarverwaltung formlosschriftlich einzureichen.6


SchwangerschaftSobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, muss sie den Dienstvorgesetzten (Dezernat47.2) auf dem Dienstweg unterrichten und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindungangeben unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung im Seminar. Das Seminarleitet die Bescheinigung weiter. Die BR Köln informiert Sie anschließend über Ihre Mutterschutzrechteund erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD. DieUntersuchung dient sowohl dem Schutz der Mutter und des Kindes (vgl. genaue Verfügung aufder Seminarhomepage).Über das Seminar werden Ihnen Eckdaten Ihres Ausbildungsgangs mitgeteilt.Seminarveranstaltungen/SchulveranstaltungenWährend des Vorbereitungsdienstes gehören LAA mit (fast) allen Rechten und Pflichten demLehrerkollegium der Ausbildungsschule an. Stimmrecht in den Schulgremien haben Sie aufjeden Fall, wenn Sie selbstständigen Unterricht erteilen.Da LAA an ihrer Ausbildungsschule keine hauptberuflichen Lehrkräfte sind und für sie das Studienseminardie Hauptdienststelle ist, können sie weder als KlassenlehrerIn, JahrgangsstufenleiterIn,als Mitglieder für die Schulkonferenz, den Lehrerrat noch für den Fachvorsitz oder derenVertretung eingesetzt bzw. gewählt werden. Sie können zudem nur in Ausnahmefällen zuVertretungsstunden herangezogen werden. Die Bestimmungen früherer OVPs, dass LAA zueinzelnen Vertretungsstunden herangezogen werden können, sind auf Grund des selbstständigenUnterrichts entfallen (vgl. Schulrecht in der Praxis, S. 2.62).Zu der Ausbildung von Lehrern gehört die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konferenzen,Prüfungen, Schulfesten u.a.m.). Es ist darauf zu achten, dass Fachseminar- und Hauptseminarveranstaltungenpünktlich erreicht werden können, d.h. je nach Einsatzort sind bei der Erstellungeines Stundenplanes die Anfangszeiten der Seminarsitzungen zu berücksichtigen.Im Falle von Terminüberschneidungen zwischen Ausbildungsschule und Seminar habenschulische Verpflichtungen, die sich zwingend aus dem selbstständigen Unterricht ergeben.Vorrang vor Seminarveranstaltungen. Bezüglich aller anderen Terminüberschneidungen solltenLAA in jedem Einzelfall entscheiden, welche Veranstaltung aus ihrer Sicht Priorität hat.Selbstständiger Unterricht (Selbst. U. gem. §11(5), OVP)Die LAA erteilen während ihrer Ausbildung insgesamt 18 Stunden selbstständigen Unterricht. Inder Regel entfallen auf das zweite und dritte Ausbildungshalbjahr je 9 Stunden, eine andereVerteilung ist nach Absprache mit der Schul- und Seminarleitung möglich. Die Gesamtzahl von18 Stunden soll nicht überschritten werden. Über die Ausbildung hinausgehender Unterrichtkann LAA nur mit ihrer Zustimmung im Umfang von zwei Wochenstunden übertragen werden.StundenpläneFür jeden Ausbildungsabschnitt ist ein Stundenplan den jeweiligen HSL bzw. FL abzugeben,aus dem ersichtlich ist, welche Stunden selbst bzw. unter Anleitung unterrichtet werden. Da sieals Klassenlehrer/in ausgebildet werden, empfiehlt das Seminar Sonderpädagogik die Einarbeitungin ein möglichst breites Fächerangebot.Übersicht über den UnterrichtEs empfiehlt sich über den gesamten Ausbildungszeitraum eine Übersicht über den erteiltenUnterricht zu führen und Ihren persönlichen Lernweg in Schule und Seminar per Portfolio zudokumentieren.UnterrichtsbesucheIm Wahlfach und in der Fachrichtung sind 5 bewertete Unterrichtsbesuche obligatorisch. Unterrichtsbesuche,die ausschließlich der Beratung dienen, können zusätzlich vereinbart werden.Als Beratungsveranstaltungen eignen sich auch Gruppenhospitationen, in denen im Rahmender Fachseminarausbildung LAA vor anderen Mitgliedern des Fachseminars unterrichten. DieseGruppenhospitationen sollten vor allem im ersten Ausbildungshalbjahr durchgeführt werden7


und pro Fach auf ein bis zwei begrenzt werden, um den Ausbildungsunterricht der jeweiligenLAA nicht unnötig zu belasten.Die Termine für Unterrichtsbesuche sind rechtzeitig mit den FL und HSL abzustimmen. DieEntwürfe für die Unterrichtsbesuche sollten rechtzeitig per Mail überstellt oder an einer vereinbartenStelle in der Schule ausgelegt werden. Die LAA sind gebeten für einen angemessenenBesprechungsraum zu sorgen.Unterrichtsverpflichtungen nach dem ExamenLAA haben nach Ihrem Examen das Recht und die Pflicht auf Ausbildungsunterricht im Umfangvon 12 Stunden. Über die Ausbildung hinausgehender selbständiger zusätzlicher Unterrichtkann LAA mit ihrer Zustimmung und gegen Bezahlung übertragen werden, sofern ausreichendefinanzielle Mittel zur Verfügung stehen (vgl. §11,8 der der veränderten OVP vom 12.12.06).Verlängerung des VorbereitungsdienstesBei mehr als insgesamt 60 Krankheitstagen, wobei auch Krankheitstage in der unterrichtsfreienZeit einbezogen werden, wird der Vorbereitungsdienst auf Antrag verlängert.8


Zuständigkeiten/ AnschriftenBehördeStudienseminar KölnClaudiusstraße 150678 KölnTel.: 0221 - 8275-3464Fax: 0221 - 8275 -3464Mail: Seminar-sopakoe1@Studienseminare.nrw.deBezirksregierung KölnDezernat 46ggf. auch Dez. 47Zeughausstr. 2-1050667 KölnTel.: 0221/147/0Postanschrift:Bezirksregierung KölnDezernat ….50606 KölnLandesprüfungsamt für ZweiteStaatsprüfungenfür Lehrämter an SchulenOtto-Hahn-Straße 37D - 44227 DortmundTel.: 0231 – 936977 - 0Fax: 0231 – 936977 – 79LBVLandesamt für Besoldung undVersorgung Nordrhein-Westfalen40192 DüsseldorfTel.: 0211/6023-01 (Zentrale)Fax: 0211/6023-1243Bitte den „Dienstweg“ beachten!- Krankmeldung und Dienstantritt- Abgabe aller Zuschriften an LPA, BR Köln, MSW(siehe Dienstweg)- Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen- undKursfahrten (siehe Formular)- Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen- Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift,Telefonnummer oder Bankverbindung (formlos)- Anträge auf Nebentätigkeit- Anzeige von Dienstunfällen- Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes- Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstesin Verbindung mit Mutterschutz- Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos)- Antrag auf Erziehungsurlaub (siehe Schwangerschaft)- Antrag auf Entlassung aus dem BeamtenverhältnisFormular in der Verwaltung erhältlich- Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift(formlos)- Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.D. über das Seminar)- Antrag auf Verlängerung des Abgabetermins für dieSchriftliche Hausarbeit (unverzüglich, formlos, mitAttest direkt an das LPA; Höchstdauer: 14 Tage)- Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlichnach Eintritt in das Prüfungsverfahren.- ohne Dienstweg!- Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschriftoder neue Bankverbindung (formlos)- Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhangmit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten- immer Personalnummer angeben!9

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