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TV AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV

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§ 6 In Kraft treten / Kündigung(1) Diese Sonderregelung tritt, zeitgleich mit dem <strong>TV</strong> <strong>AWO</strong> <strong>NRW</strong>, am 1.1.2008 in Kraft.(2) Diese Sonderreglung kann, unabhängig von der Laufzeit und den Kündigungsfristen des <strong>TV</strong> <strong>AWO</strong> <strong>NRW</strong>, von jederTarifvertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008, ohneNachwirkung gekündigt werden.(3) Anwendungsvereinbarungen, die im Falle einer Kündigung der Sonderregelung vor Ablauf der Kündigungsfristabgeschlossen wurden, bleiben im Falle der Kündigung der Sonderregelung unberührt.Berlin, Düsseldorf, den 5. Januar 2008UnterschriftenSeite 3 von 4

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