12.07.2015 Aufrufe

TV AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV

TV AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV

TV AWO NRW - Arbeitgeberverband AWO Deutschland eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diese Sonderregelung kann unabhängig von der Laufzeit und den Kündigungsfristen des <strong>TV</strong>-<strong>AWO</strong> <strong>NRW</strong> von jederTarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008,ohne Nachwirkung gekündigt werden.Anwendungsvereinbarungen, die im Falle einer Kündigung der Sonderregelung vor Ablauf der Kündigungsfrist abgeschlossenwurden, bleiben im Falle der Kündigung der Sonderregelung unberührt.Berlin, Düsseldorf, den 5. Januar 2008UnterschriftenSeite 3 von 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!