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Luthers Kindertaufe - Kindertaufe-Erwachsenentaufe

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• Wo die tauffe recht und nütze were und seligete die kinder (wie wir glewben) und ich thetesie abe, so were ich schuldig an allen kindern, so on tauffe verloren wurden, das weregrausam und erschrecklich, Were sie aber unrecht, das ist unnütze und hulfte die kindernichts, so were damit nichts anders gesündigt, denn das Gottes wort were vergeblichgesprochen und sein zeichen vergeblich gegeben, Ich were aber damit keiner verlorenseelen schuldig, sondern des vergeblichen brauchs an Gottes wort und zeichen.Aber solchs wurde mir Gott leichtlich vergeben, weil ichs unwissen thet und dazu aus furchtthun muste, als der ichs nicht ertichtet, sondern also von anfang auff mich komen were undmit keiner schrifft beweisen kund, das unrecht sey und ungerne thet, wo ichs uberweisetwurde, Und were zwar schier gleich, als wenn ich Gottes wort, das ich auch aus seinembefehl mus predigen, unter die unglewbigen vergeblich predigete, odder wie er sagt, dieperlen für die sew, und das heiligthum für die hunde werffe, Was kundte ich dazu?" 1133. Anfragen an die lutherische TauflehreDie Säuglingstaufe wird für Luther wohl nie ein Problem gewesen sein. Nach meinem Eindruckstand sie für ihn so unanfechtbar fest, dass er sie nie ernsthaft in Frage stellen konnte.So stand für ihn - wenn er sich schon mit der Frage beschäftigte - das Ergebnis bereits vonvornherein fest. Deshalb kann er dieses Ergebnis (die Bejahung des Rechts der "<strong>Kindertaufe</strong>") auchsehr verschieden begründen, und letztlich ist ihm dazu jeder Grund und jede Antwort recht, wieeinleuchtend oder wie weit an den Haaren herbeigezogen sie auch sein mag.Grundsätzlich diskutiert Luther von der Position der Stärke der Mehrheit aus. Das kann natürlichkein Kriterium für Wahrheit sein. Wahrheiten werden nicht demokratisch entschieden. Die Wahrheitrichtet sich nicht nach der Mehrheit, so wie sich die Mehrheit leider auch oft nicht nach derWahrheit richtet.Luther Begründungen sind recht bunt und vielfältig, wobei einzelne Begründungen aufeinanderaufbauen und einander voraussetzen. Dabei stehen diese sich stützenden Begründungen oft jede fürsich auf recht "wackligen Füßen". Den Verdacht, dass hier ein Zirkelschluss vorliegt oder zumindestmit eingebaut ist, werde ich dabei nicht los. Das Gebäude der "Wahrheit" des Rechts der<strong>Kindertaufe</strong> setzt sich doch weithin aus Steinen von Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten undSpekulationen zusammen: Aus der Schrift lässt sich die "Säuglingstaufe " nicht eindeutig beweisen.Das ist auch nach Luther nicht nötig, denn diese Tradition ist alt und wird von der Mehrzahlausgeübt, also müssen die "Wiedertäufer" den Beweis antreten, weil sie ja etwas Neues einführenwollen. (Bekanntlich ist es ein ungeschriebenes, aber fragwürdiges Gesetz, dass stets das Neue,nicht aber das Alte begründet werden muss.) Hatten die "Wiedertäufer" aber eigentlich die Chance,die Richtigkeit ihrer Position gegenüber Luther zu beweisen? Es sei darauf hingewiesen, dassLuther die Schriften der "Wiedertäufer" gar nicht selbst gekannt haben wird und Ursache und Grundihres Glaubens nicht wusste. 114 Die Ketzerverfolgung sorgte im übrigen dafür, dass die Täufermöglichst nicht an die Öffentlichkeit treten konnten, auch mit ihrer Lehre nicht. Außerdem nahmdie Inquisition den Täufern ihren profiliertesten und wichtigsten Führer, Balthasar Hubmaier, der zutheologischer Auseinandersetzung wohl am fähigsten war.Nun, Luther kann indessen feststellen, dass die Täufer eben nicht beweisen können, dass sie imRecht sind. Eigentlich genügt ihm das schon, aber er versucht zusätzlich auch seinerseits das Rechtder " <strong>Kindertaufe</strong> " zu beweisen oder zu begründen;Da ist zum einen das Neue Testament - ein recht wackliges Argument für die Säuglingstaufe. Er113 WA 26, 166f114 aaO, 140 + 146Stephan Zeibig, <strong>Luthers</strong> Verteidigung und Begründung des Rechtes der <strong>Kindertaufe</strong> Seite 19

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