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Luthers Kindertaufe - Kindertaufe-Erwachsenentaufe

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Wenn diese Annahme stimmt, wäre allerdings zu fragen, ob die praktisch und traditionsgeleitetenEntscheidungen <strong>Luthers</strong> die Qualität von theologisch verantworteten Entscheidungen haben und alssolche heute noch beizubehalten sind!3.14. Taufe und "unschuldige" Kinder<strong>Luthers</strong> Idealisierung der kleinen Kinder, die nicht betrügen können und überhaupt schuldlos sind,ist mir doch ein merkwürdiges Verfahren zu Begründung der Säuglingstaufe. Abgesehen davon,dass sich diese dann nur noch von der Lehre der Erbsünde her rechtfertigen lässt (wogegen ichprinzipiell nichts einzuwenden habe), kommt es mir doch wie eine Flucht vor, z.B. eine Flucht vorder Verantwortung.Es ist doch merkwürdig, wenn ich einen Gelähmten dafür lobe, dass er seine Mitmenschen nichtverprügelt und daraus schließe, dass er ein guter, friedvoller Mensch ist. Wenn ein Säugling nichtdie Fähigkeit oder Möglichkeit hat, für uns sichtbar zu sündigen (was man vielleicht auch hinterfragenkann), dann ist es falsch, ihn dafür zu loben und ihm hohe menschliche, z.B.charakterliche Qualitäten zuzusprechen und z.B. zu meinen, dass er damit viel bessereVoraussetzungen zum Empfang der Taufe habe als ein Erwachsener, der mehr Möglichkeiten hat,mit Vernunft, Worten und Werken zu sündigen.Wenn dagegen ein Erwachsener getauft wird, der offensichtlicher Sünder ist und durch die Taufesozusagen " abgewaschen" wird (1 Kor 6,11), dann kommt doch hierin die Macht, das Werk und dasGnadengeschenk der Taufe viel stärker zum Ausdruck als bei der Säuglingstaufe!!Auch in diesem Punkt kommt die Gläubigentaufe ("<strong>Erwachsenentaufe</strong>") der Rechtfertigungslehredes Paulus wohl viel näher als die Säuglingstaufe.4. SchlusswortDas Referat hat zu einer weiteren, aber noch nicht endgültigen und befriedigenden Klärung desProblems der Säuglingstaufe geführt.Als Zwischenergebnis wäre vielleicht festzuhalten• Die Lehre von der Taufwiedergeburt und vom Säuglingsglauben lehne ich ab.• Eine "Wiedertaufe" käme für mich nicht in Frage, wobei ich aber diejenigen nichtverurteilen kann, die diesen Schritt tun.• Die Säuglingstaufe ist mir weiterhin eine Not, aus der ich keine Tugend machen möchte.• Eine Säuglingstaufe könnte ich bestenfalls nur vornehmen, wenn bei den Eltern etwas voneinem lebendigen Glauben zu spüren ist. Dieselbe Anforderung möchte ich an die Patenstellen.Allerdings wird es (schon juristisch) sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, dies in unsererKirche (die volkskirchlich strukturiert ist) zu praktizieren.Den Eltern würde ich in jedem Falle meine Fragen bzw. Ansichten zur Säuglingstaufe zubedenken gegen.• Es wird mir immer deutlicher:Taufe und Ekklesiologie gehören ganz eng zusammen! Vielleicht ist die EkklesiologieStephan Zeibig, <strong>Luthers</strong> Verteidigung und Begründung des Rechtes der <strong>Kindertaufe</strong> Seite 27

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