Wehrhahn/Tondeo - Bundeskartellamt
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wegen Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach § 36 Abs. 1 des Gesetzes<br />
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat die 5. Beschlussabteilung des<br />
<strong>Bundeskartellamt</strong>es am 22. November 2007 beschlossen:<br />
I. Das am 12. Juli 2007 angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird<br />
freigegeben.<br />
II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der Gebühr für<br />
die Anmeldung in diesem Verfahren auf insgesamt [...]€ festgesetzt.<br />
III. Gebührenschuldner gemäß § 80 Abs. 6 S.1 GWB ist die Beteiligte zu 1..<br />
GRÜNDE<br />
I. Zusammenschlussvorhaben<br />
(1) Mit Schreiben vom 11. Juli 2007, beim <strong>Bundeskartellamt</strong> eingegangen am<br />
12. Juli 2007, hat die Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, den<br />
beabsichtigten Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile an der Jenny Holding<br />
GmbH, München, von der Otto Jenny GmbH, München, gemäß<br />
§ 39 Abs. 1 GWB angemeldet. Der geplante Zusammenschluss wirkt sich<br />
insbesondere auf den Märkten für die Herstellung und den Vertrieb von Profi-<br />
Haarscheren aus, auf denen die Zusammenschlussbeteiligten jeweils über<br />
Tochtergesellschaften aktiv sind.<br />
II. Beteiligte Unternehmen<br />
(2) Die erwerbende Werhahn Beteiligungen GmbH (im Folgenden: Werhahn oder<br />
Anmelderin) ist eine auf Vermögensbeteiligungen ausgerichtete 100%-ige<br />
Tochtergesellschaft der Wilh.Werhahn KG, Neuss (im Folgenden: Werhahn-<br />
Gruppe). Die Werhahn-Gruppe verfügt über internationale<br />
Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Natursteine, Schiefer, Backprodukte,