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Mitteilungsblatt Juli-August 2012 (PDF) - Gemeinde Kammerstein

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Seite 12 <strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>Juli</strong>/<strong>August</strong> <strong>2012</strong><br />

Ihre <strong>Gemeinde</strong><br />

informiert:<br />

Grundstücksbepflanzungen<br />

zurückschneiden:<br />

Rücksicht nehmen<br />

Überhängende Zweige und ausladende<br />

Hecken, die Gehwege zum Teil fast völlig<br />

unbenutzbar machen und Parkbuchten<br />

und die öffentliche Beleuchtung überwuchern,<br />

sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine<br />

Seltenheit. Wir appellieren deshalb auch<br />

an dieser Stelle an alle Grundeigentümer<br />

bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig<br />

zur Schere und Säge zu greifen.<br />

Gemäß Art. 29 (2) des Bayerischen Straßenund<br />

Wegegesetzes (BayStrWG) sind Anpflanzungen<br />

aller Art unzulässig, soweit sie in den<br />

Lichtraum der Straße hineinragen oder die<br />

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der<br />

Straße behindern. Lichter Raum einer Straße ist<br />

der Raum, der für die eigentlichen Verkehrsvorgänge<br />

als Sicherheitsraum gewidmet ist und<br />

von Hindernissen generell freizuhalten ist.<br />

Höhe: 4,50 m für den Kfz-Verkehr.<br />

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass von Ihrem<br />

Grundstück keine Beeinträchtigungen ausgehen.<br />

Schneiden Sie überhängende Zweige und<br />

Äste, die Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger<br />

und Radfahrer – gefährden oder Verkehrszeichen<br />

bzw. die Straßenbeleuchtung oder Straßennamensschilder<br />

verdecken, soweit zurück,<br />

dass keine Behinderung mehr vorhanden ist.<br />

Bitte beachten Sie die Haftungsproblematik.<br />

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf<br />

die hohe Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer<br />

auf regennassem Laub hin. Bei Unfällen<br />

kann es auch hier zu Ansprüchen der Geschädigten<br />

kommen.<br />

Seit einem Jahr in <strong>Kammerstein</strong>!<br />

Pizzeria zum Ilmi<br />

Am Markt 7 Tel. 09122 /8751046

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