Mitteilungsblatt Juli-August 2012 (PDF) - Gemeinde Kammerstein
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Seite 12 <strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>Juli</strong>/<strong>August</strong> <strong>2012</strong><br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong><br />
informiert:<br />
Grundstücksbepflanzungen<br />
zurückschneiden:<br />
Rücksicht nehmen<br />
Überhängende Zweige und ausladende<br />
Hecken, die Gehwege zum Teil fast völlig<br />
unbenutzbar machen und Parkbuchten<br />
und die öffentliche Beleuchtung überwuchern,<br />
sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine<br />
Seltenheit. Wir appellieren deshalb auch<br />
an dieser Stelle an alle Grundeigentümer<br />
bzw. Nutzungsberechtigten rechtzeitig<br />
zur Schere und Säge zu greifen.<br />
Gemäß Art. 29 (2) des Bayerischen Straßenund<br />
Wegegesetzes (BayStrWG) sind Anpflanzungen<br />
aller Art unzulässig, soweit sie in den<br />
Lichtraum der Straße hineinragen oder die<br />
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der<br />
Straße behindern. Lichter Raum einer Straße ist<br />
der Raum, der für die eigentlichen Verkehrsvorgänge<br />
als Sicherheitsraum gewidmet ist und<br />
von Hindernissen generell freizuhalten ist.<br />
Höhe: 4,50 m für den Kfz-Verkehr.<br />
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass von Ihrem<br />
Grundstück keine Beeinträchtigungen ausgehen.<br />
Schneiden Sie überhängende Zweige und<br />
Äste, die Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger<br />
und Radfahrer – gefährden oder Verkehrszeichen<br />
bzw. die Straßenbeleuchtung oder Straßennamensschilder<br />
verdecken, soweit zurück,<br />
dass keine Behinderung mehr vorhanden ist.<br />
Bitte beachten Sie die Haftungsproblematik.<br />
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf<br />
die hohe Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer<br />
auf regennassem Laub hin. Bei Unfällen<br />
kann es auch hier zu Ansprüchen der Geschädigten<br />
kommen.<br />
Seit einem Jahr in <strong>Kammerstein</strong>!<br />
Pizzeria zum Ilmi<br />
Am Markt 7 Tel. 09122 /8751046