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An alle Clearingcenter per E-mail ATLAS – Info 3440/07 O ... - KIS

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POSTANSCHRIFTZIVIT, Postfach 30 16 45, 53 196 BonnHAUSANSCHRIFT<strong>An</strong> <strong>alle</strong>BEARBEITET VONWilhelm-Fay-Str. 11, 65936 FrankfurtZAR Gräf<strong>Clearingcenter</strong><strong>per</strong> E-<strong>mail</strong>TEL 0800/1012631FAX 069/20971-568E-MAIL poststelle@zivit.deDATUM28. Juli 20<strong>07</strong>BETREFF <strong>ATLAS</strong> <strong>–</strong> <strong>Info</strong> <strong>3440</strong>/<strong>07</strong>GZ O 1930 Betrieb <strong>–</strong> I 11 2 <strong>–</strong> <strong>3440</strong>/<strong>07</strong> (bei <strong>An</strong>twort bitte angeben)Präferenzgewährung bei Einfuhren aus Ländern mit denen die EG einFreihandelsabkommen abgeschlossen hat und die zum EWR gehören (hier: Island undNorwegen)Die Kommission hat für die präferenzbegünstigte Einfuhr von Waren, die vom EWR-Abkommen und zudem vom Freihandelsabkommen der EG mit Island bzw. Norwegen erfaßtsind, neue Bescheinigungen (Absichtserklärungen) eingeführt:Y 019 - <strong>An</strong>trag auf Präferenzbehandlung für IslandY 020 - <strong>An</strong>trag auf Präferenzbehandlung für NorwegenY 021 - <strong>An</strong>trag auf EWR-PräferenzbehandlungWurde ein Präferenznachweis, z.B. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aufgrund desEWR-Abkommens ausgestellt, ist zusätzlich zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 dieUnterlage Y 021 anzumelden.Wird eine EUR.1 aufgrund des Freihandelsabkommens, z.B. EG-NO ausgestellt, so istzusätzlich zum Präferenznachweis die Unterlage Y 020 anzumelden. Sofern derPräferenznachweis aufgrund des Freihandelsabkommens ausgestellt wird, gilt dieserautomatisch auch für die Präferenzregelungen mit dem EWR. Systemseitig wird dann immerder günstigere Abgabensatz, also entweder der Abgabensatz nach demwww.zivit.de


Seite 2Freihandelsabkommen mit Norwegen oder der Abgabensatz nach dem EWR- Abkommengewährt.Im AuftragMüllerDieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.

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