Notizen Nr. 78 - Lebenshilfe Bad Dürkheim
Notizen Nr. 78 - Lebenshilfe Bad Dürkheim
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Ende Juli flatterte mir eine Einladung ins Haus.<br />
Sie kam von Monika Paulicks, der Vorsitzenden<br />
unseres Partnervereins im schönen Seebad Kühlungsborn<br />
an der Ostsee. Die Freunde dort oben<br />
wollten am 13. August 2010 das 20järige Bestehen<br />
ihrer <strong>Lebenshilfe</strong> feiern, und da sollte ich<br />
dabei sein. Wie rasch doch die Zeit vergeht, war<br />
mein erster Gedanke. Die Ereignisse von damals<br />
sind mir noch so gegenwärtig, als wären sie erst<br />
gestern passiert. Sollten sie tatsächlich schon 20<br />
Jahre zurückliegen?<br />
38<br />
Stiftung / Verschiedenes<br />
Behinderten nach dem Tode eines Elternteils ererbte<br />
Vermögen zugreifen?<br />
Rechtsanwältin Mundanjohl: Sofern kein Testament<br />
errichtet wurde oder ein solches, das die<br />
Behindertenproblematik nicht berücksichtigt, ist<br />
diese Zugriffsmöglichkeit selbstverständlich gegeben.<br />
Sozialhilfeleistungen bekommt nämlich in<br />
der Regel nur derjenige, der nicht über eigenes<br />
ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt.<br />
Wenn eine Erbschaft verwertbares Vermögen<br />
darstellt, werden auch größere Erbschaften<br />
„mir nichts Dir nichts“ aufgezehrt. Dabei ist es oft<br />
unumgänglich, das hinterlassene Vermögen zu<br />
zerschlagen und z. B. eine Immobilie zu verkaufen.<br />
Die Konsequenz daraus ist: Das behinderte Kind<br />
hat von seinem Erbe kaum einen spürbaren Vorteil<br />
und der Bestand des Nachlasses ist in seiner Gesamtheit<br />
gefährdet. Hätte das Kind nichts geerbt,<br />
wären seine Lebensumstände kaum anders! Dieses<br />
unbefriedigende Ergebnis kann durch ein Behindertentestament<br />
verhindert werden, das dem<br />
Kind mit Behinderung einen spürbaren Zuwachs<br />
an Lebensqualität durch eine ihm zugewandte<br />
Erbschaft zukommen lässt, obwohl das Kind<br />
seinen Lebensunterhalt grundsätzlich aus Sozialleistungen<br />
bestreitet. Die Sozialbehörde hat also<br />
keinerlei Zugriffsmöglichkeit, obwohl das Kind<br />
mit Behinderung Erträge aus dem Nachlass zur<br />
Verbesserung seiner Lebensqualität bekommt,<br />
die nicht auf Sozialleistungen anrechenbar sind.<br />
Ist diese Gestaltung des Behindertentestamentes<br />
nicht sittenwidrig?<br />
Rechtsanwältin Mundanjohl: Mit dieser Frage<br />
haben sich in der Tat schon die höchsten Gerichte<br />
befasst, allerdings wurde höchstrichterlich<br />
durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass<br />
ein Behindertentestament nicht gegen die guten<br />
Sitten verstößt, da das Bestreben der Eltern vorrangig<br />
auf ihre sittliche Verantwortung für das<br />
Wohl ihres Kindes gerichtet ist und nicht etwa<br />
darauf, den Staat zu schädigen oder ihm Vermögenswerte<br />
vorzuenthalten.<br />
Insoweit kann nur allen Eltern behinderter Kinder<br />
angeraten werden, sich mit dem Thema im Interesse<br />
ihres Kindes frühzeitig zu befassen.<br />
Zuletzt würde mich interessieren, ob die <strong>Lebenshilfe</strong><br />
Stiftung auch als Erbe oder Testamentsvollstrecker<br />
eingesetzt werden kann?<br />
Rechtsanwältin Mundanjohl: Dies ist natürlich<br />
grundsätzlich möglich. Hier würde ich jedoch unbedingt<br />
empfehlen im Hinblick auf die Gestaltung<br />
rechtlichen Rat einzuholen.<br />
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft unseren<br />
Lesern in diesen nicht einfachen Fragen<br />
Auskunft zu geben.<br />
20 Jahre <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Bad</strong> Doberan<br />
(Die Fragen stellte Beate Kielbassa)<br />
Angesichts meines hohen Alters hatte ich lange<br />
Zeit Bedenken, ob ich diese weite Reise noch<br />
einmal wagen sollte. Aber schließlich gab die Verbundenheit<br />
mit den Freunden, die ich dort oben<br />
bei meinen vielen Besuchen in den Aufbaujahren<br />
gewonnen habe, den Ausschlag. Mit unserem<br />
Zivi Florian Trefz am Steuer meines Wagens<br />
konnte ich dann sogar ganz entspannt auf die<br />
weite Reise gehen.