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Notizen Nr. 78 - Lebenshilfe Bad Dürkheim

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Ende Juli flatterte mir eine Einladung ins Haus.<br />

Sie kam von Monika Paulicks, der Vorsitzenden<br />

unseres Partnervereins im schönen Seebad Kühlungsborn<br />

an der Ostsee. Die Freunde dort oben<br />

wollten am 13. August 2010 das 20järige Bestehen<br />

ihrer <strong>Lebenshilfe</strong> feiern, und da sollte ich<br />

dabei sein. Wie rasch doch die Zeit vergeht, war<br />

mein erster Gedanke. Die Ereignisse von damals<br />

sind mir noch so gegenwärtig, als wären sie erst<br />

gestern passiert. Sollten sie tatsächlich schon 20<br />

Jahre zurückliegen?<br />

38<br />

Stiftung / Verschiedenes<br />

Behinderten nach dem Tode eines Elternteils ererbte<br />

Vermögen zugreifen?<br />

Rechtsanwältin Mundanjohl: Sofern kein Testament<br />

errichtet wurde oder ein solches, das die<br />

Behindertenproblematik nicht berücksichtigt, ist<br />

diese Zugriffsmöglichkeit selbstverständlich gegeben.<br />

Sozialhilfeleistungen bekommt nämlich in<br />

der Regel nur derjenige, der nicht über eigenes<br />

ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt.<br />

Wenn eine Erbschaft verwertbares Vermögen<br />

darstellt, werden auch größere Erbschaften<br />

„mir nichts Dir nichts“ aufgezehrt. Dabei ist es oft<br />

unumgänglich, das hinterlassene Vermögen zu<br />

zerschlagen und z. B. eine Immobilie zu verkaufen.<br />

Die Konsequenz daraus ist: Das behinderte Kind<br />

hat von seinem Erbe kaum einen spürbaren Vorteil<br />

und der Bestand des Nachlasses ist in seiner Gesamtheit<br />

gefährdet. Hätte das Kind nichts geerbt,<br />

wären seine Lebensumstände kaum anders! Dieses<br />

unbefriedigende Ergebnis kann durch ein Behindertentestament<br />

verhindert werden, das dem<br />

Kind mit Behinderung einen spürbaren Zuwachs<br />

an Lebensqualität durch eine ihm zugewandte<br />

Erbschaft zukommen lässt, obwohl das Kind<br />

seinen Lebensunterhalt grundsätzlich aus Sozialleistungen<br />

bestreitet. Die Sozialbehörde hat also<br />

keinerlei Zugriffsmöglichkeit, obwohl das Kind<br />

mit Behinderung Erträge aus dem Nachlass zur<br />

Verbesserung seiner Lebensqualität bekommt,<br />

die nicht auf Sozialleistungen anrechenbar sind.<br />

Ist diese Gestaltung des Behindertentestamentes<br />

nicht sittenwidrig?<br />

Rechtsanwältin Mundanjohl: Mit dieser Frage<br />

haben sich in der Tat schon die höchsten Gerichte<br />

befasst, allerdings wurde höchstrichterlich<br />

durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass<br />

ein Behindertentestament nicht gegen die guten<br />

Sitten verstößt, da das Bestreben der Eltern vorrangig<br />

auf ihre sittliche Verantwortung für das<br />

Wohl ihres Kindes gerichtet ist und nicht etwa<br />

darauf, den Staat zu schädigen oder ihm Vermögenswerte<br />

vorzuenthalten.<br />

Insoweit kann nur allen Eltern behinderter Kinder<br />

angeraten werden, sich mit dem Thema im Interesse<br />

ihres Kindes frühzeitig zu befassen.<br />

Zuletzt würde mich interessieren, ob die <strong>Lebenshilfe</strong><br />

Stiftung auch als Erbe oder Testamentsvollstrecker<br />

eingesetzt werden kann?<br />

Rechtsanwältin Mundanjohl: Dies ist natürlich<br />

grundsätzlich möglich. Hier würde ich jedoch unbedingt<br />

empfehlen im Hinblick auf die Gestaltung<br />

rechtlichen Rat einzuholen.<br />

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft unseren<br />

Lesern in diesen nicht einfachen Fragen<br />

Auskunft zu geben.<br />

20 Jahre <strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Bad</strong> Doberan<br />

(Die Fragen stellte Beate Kielbassa)<br />

Angesichts meines hohen Alters hatte ich lange<br />

Zeit Bedenken, ob ich diese weite Reise noch<br />

einmal wagen sollte. Aber schließlich gab die Verbundenheit<br />

mit den Freunden, die ich dort oben<br />

bei meinen vielen Besuchen in den Aufbaujahren<br />

gewonnen habe, den Ausschlag. Mit unserem<br />

Zivi Florian Trefz am Steuer meines Wagens<br />

konnte ich dann sogar ganz entspannt auf die<br />

weite Reise gehen.

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