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Nr. 146 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis ...

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Heft 19 2008 562 VkBI. Amtlicher Teil"Anlage 7.2(zu § 6 Abs. 2)Ausbildungsbescheinigungfür den praktischen Unterricht <strong>der</strong> KlassenM, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T(§ 2 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4 StVG)Familienname:Vorname:Anschrift:Geburtsdatum: IBeantragte Klasse(n): IVorbesitz <strong>der</strong> Klasse(n):'lil'lilroroGrundausbildungEs wird bescheinigt, dass an <strong>der</strong> Grundausbildung nach § 5 Abs. 2 FahrschAusbO teilgenommen wurde:Für KlasseFür KlasseBeson<strong>der</strong>e Ausbildungsfahrten und praktische Unterweisung am AusbildungsfahrzeugEs wird bescheinigt, dass während <strong>der</strong> Ausbildung an den nach § 5 Abs. 3 FahrschAusbO vorgeschriebenen beson<strong>der</strong>enAusbildungsfahrten wie folgt teilgenommen wurde:Für Klasse wurden Für Klasse wurdenStunden zu je 45 Minuten auf Bundes- o<strong>der</strong>landstraßen durchgeführt.Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen o<strong>der</strong>Kraftfahrstraßen durchgeführt.Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung o<strong>der</strong>Dunkelheit durchgeführt.Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- o<strong>der</strong>landstraßen durchgeführt.Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen o<strong>der</strong>Kraftfahrstraßen durchgeführt.Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung o<strong>der</strong>Dunkelheit durchgeführt.Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in <strong>der</strong> Er­ Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in <strong>der</strong> Erkennungund Behebung technischer Mängel nach § 5 kennung und Behebung technischer Mängel nach § 5Abs. 5 FahrschAusbO wurde durchgeführt. (Gilt für die Abs. 5 FahrschAusbO wurde durchgeführt. (Gilt für dieKlassen C1, C1 E, C, CE und T) Klassen C1, C1 E, C, CE und T)Ja 0 Nein Ja 0 Neino Die Ausbildung wurde am (Datum) o Die Ausbildung wurde am (Datum)abgeschlossen.abgeschlossen.o Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen. o Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen.Ort, DatumUnterschrift des Fahrschulinhabersldes verantwortlichen LeitersBeson<strong>der</strong>e AusbildungsfahrtenAlABAl auf AAaufAleistu'1gl"schränktB auf BE B auf C1 C1 auf C Cl auf C1E B aufC Cl und CiE ! C und CEC auf CE in einem gemeinsamen i in einem gemeinsamenAusbildungsgang AusbildungsgangSolo Zug Gesamt Solo Zug I GesamtSchulung auf Bundes- o<strong>der</strong> landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) 5 33 513 4 3 5 82Schulung auf Autobahnen o<strong>der</strong> Kraftfahrstra- • Ben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich,mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Ge· schwindigkeitsbegrenzung o<strong>der</strong> mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) 4 21 211 2 1 2 33Schulung bei Dämmerung o<strong>der</strong> Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach <strong>Nr</strong>. 1 und 2, mindestens <strong>zur</strong> Hälfte auf Autobahnen, Bundes-o<strong>der</strong> Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) 3 11 302 2 0 3 3"•

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