12.07.2015 Aufrufe

Nr. 146 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis ...

Nr. 146 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis ...

Nr. 146 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

VkBI. Amtlicher Teil 533 Heft 19 - 2008BeweglichkeitStereosehenFarbensehenBei Beidäugigkeit:Augenzitternsowie BegleitundLähmungsschielenohne Doppeltsehenim zentralenBlickfeldbei Kopfgeradehaltungzulässig.Bei Augenzitterndarfdie Erkennungszeitfürdie einzelnenSehzeichennicht mehr alseine Sekundebetragen.Bei Einäugigkeit:NormaleAugenbeweglichkeit,keinAugenzittern.keine Anfor<strong>der</strong>ungenkeine Anfor<strong>der</strong>ungenNormale Beweglichkeitbei<strong>der</strong>Augen 1);zeitweisesSchielenunzulässignormales Stereosehen2)Rotblindheit o<strong>der</strong>Rotschwäche miteinem Anomalquotientenunter0,5- bei <strong>Fahrerlaubnis</strong><strong>zur</strong> Fahrgastbeför<strong>der</strong>ung:unzulässigbei Klasse 2:Aufklärung desBetroffenen überdie durch dieStörung desFarbensehensmöglicheGefährdungausreichend1) Bei zulässiger Einäugigkeit gelten die Mindestanfor<strong>der</strong>ungenfür die Klassen 1, 1a, 1 b, 3, 4, 5.2) Bei zulässiger Einäugigkeit: keine Anfor<strong>der</strong>ungen.2.2.2 Wenn wegen Zweifeln an ausreichendemSehvermögen eine augenärztliche Begutachtungstattfindet, sollte die Untersuchung auchdie Dämmerungssehschärfe und die Blendungsempfindlichkeitumfassen. Werden dabeiMängel festgestellt, so ist <strong>der</strong> Betroffeneauf die Gefahren durch gemin<strong>der</strong>te Dämmerungssehschärfeund erhöhte Blendungsempfindlichkeitbeim Fahren in <strong>der</strong> Dämmerungund in <strong>der</strong> Nacht hinzuweisen."

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!