<strong>Kleingartenkonzeptio</strong>n <strong>Halle</strong> (Saale)on einzurichten. Für die zielgerichtete Verwendung <strong>der</strong> aus dieser Haushaltstelle zur Verfügungstehenden Mittel wird eine vom Stadtrat zu beschließende För<strong>der</strong>richtlinie erarbeitet.Mit dieser finanziellen För<strong>der</strong>ung können viele Maßnahmenvorschläge realisiert und wichtigeZiele aus <strong>der</strong> Konzeption erreicht werden.Die Mittel sollen zur (Teil-)Finanzierung von Maßnahmenplänen und vorwiegend baulichenProjekten bereitgestellt werden. Die Kleingartenvereine können sich dann in einem Wettbewerbüber Projektanträge, organisiert über den <strong>Stadtverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Gartenfreunde</strong>, mit konkretenMaßnahmenvorschlägen um finanzielle Unterstützung bewerben. Die För<strong>der</strong>fähigkeitsoll sich nach einer vom Stadtrat zu beschließenden För<strong>der</strong>richtlinie (wie Leipzig, Altenburg)richten. Die Vorschläge werden seitens <strong>der</strong> Stadt auf Übereinstimmung mit den Zielen<strong>der</strong> <strong>Kleingartenkonzeptio</strong>n geprüft, <strong>der</strong> Kleingartenbeirat soll eine fachliche Empfehlungzur Mittelvergabe aussprechen, die als Beschlussvorlage dem Stadtrat vorgelegt wird. DieGel<strong>der</strong> werden v.a. seitens <strong>der</strong> Stadt benötigt, um im Umfeld von Gartenanlagen, etwa zurAufwertung von Wegen und Spielplätzen o<strong>der</strong> die Entwicklung von Kleingartenparks, baulicheMaßnahmen umsetzen zu können, von denen Öffentlichkeit wie Kleingärtner gleichermaßenprofitieren.5.5.3 För<strong>der</strong>programme zum RückbauFör<strong>der</strong>programme zum Rückbau von leer stehenden Kleingärten gibt es nur in geringem Umfang.Zu prüfen wäre im Einzelfall eine För<strong>der</strong>ung nach Stadtumbau Ost in Stadtumbaugebietenund für die im Saalekreis gelegenen Kleingärten nach <strong>der</strong> Richtlinie-RELE. In einemModellprojekt für die Gartenanlage „Küttener Weg“ werden im Rahmen <strong>der</strong> Bürgerarbeit alsfreiwillige Aufgabe <strong>der</strong> Stadt leer stehende Kleingärten renaturiert. Dabei sollen etwa 40 Gärtenberäumt und mit Rasen eingesät werden. Sollten die Maßnahmen am Küttener Wegschneller als gedacht voranschreiten, können ggfs. auch Parzellen in an<strong>der</strong>en Kleingartenanlagendurch die Arbeitsför<strong>der</strong>ung beräumt werden. Die dann brachgefallenen ehemaligenGartenparzellen werden durch die Kleingartenanlage gepflegt, eine Neuverpachtung ist nichtzulässig. Ansprüche <strong>der</strong> Kleingärtner an die Stadt, Rückbaumaßnahmen generell zu för<strong>der</strong>n,lassen sich aus dieser freiwilligen Maßnahme nicht ableiten.5.5.4 Nachnutzungsempfehlungen für KleingärtenBei sinken<strong>der</strong> Nachfrage ist die teilweise o<strong>der</strong> vollständige Aufgabe von Gartenanlageneine unverzichtbare Option. Wird eine Gartenanlage durch Nutzungsaufgabe von Parzellenin Teilen o<strong>der</strong> in Gänze aufgegeben, stellt sich die Frage nach einer geeigneten, mit denZielen <strong>der</strong> Stadt- und Landschaftsplanung abgestimmten Nachnutzung. Die möglichenNachnutzungsmöglichkeiten hängen ganz von <strong>der</strong> städtebaulichen Lage <strong>der</strong> Gartenanlagenund <strong>der</strong>en Bedeutung im Freiraumsystem <strong>der</strong> Stadt ab. Im Einzelfall kann die tatsächlicheNachfrage einer Gartenanlage so stark sinken, dass seitens <strong>der</strong> Kleingärtner eine Aufgabe<strong>der</strong> Kleingartennutzung angestrebt wird. Dann ist durch die Stadt zu prüfen, ob die Anlageaufgegeben werden soll und wenn ja, welche Nachnutzung geeignet ist. Die Entscheidungenkönnen nur in enger Zusammenarbeit von Kleingartenvereinen und Stadt getroffen werden.Innerstädtische Anlagen können aufgrund ihrer Ausgleichswirkung unverzichtbar für dasGrünsystem sein, so dass ein Erhalt als Freifläche Ziel <strong>der</strong> Stadtplanung bleiben kann. BeiGartenanlagen, die heute bereits nicht mehr dem Bild einer Kleingartenanlage entsprechenund die dem Charakter nach überwiegend <strong>der</strong> Erholungsnutzung dienen, wird eine Umwidmungzu Erholungsgärten vorgeschlagen. Als Freiflächennachnutzung infrage kommeninsbeson<strong>der</strong>e Kompensationsmaßnahmen, Waldentwicklung, Lärmschutzpflanzungen o<strong>der</strong>sonstige Grünflächen. Insbeson<strong>der</strong>e am Rande <strong>der</strong> Städte ist auch wie<strong>der</strong> eine landwirtschaftlicheNutzung <strong>der</strong> Flächen, die Koppelhaltung von Tieren (Pferde) o<strong>der</strong> die naturnaheEntwicklung etwa im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrechtzu prüfen. Wenn eine Kleingartenanlage aus Lärmschutzgründen verkleinert wird, könnendie aufgegebenen Flächen als Lärmschutzpflanzung für die verbleibenden Kleingärtenangelegt werden (s. Kap. 6.6.2). Beim Rückbau in Gewässerauen (s. Kap. 6.6.3) kommt nureine Entwicklung als naturnahe Fläche infrage, hier sind neben naturnaher Aufforstung, Au-10.08.2012 20
<strong>Kleingartenkonzeptio</strong>n <strong>Halle</strong> (Saale)waldentwicklung, Gewässerrenaturierung, extensive Grünlandnutzung o<strong>der</strong> natürliche Sukzessionmöglich. Diese Flächen dienen damit vorrangig den Zielen des Naturschutzes und<strong>der</strong> Landschaftspflege. Leer stehende Parzellen können auch renaturiert und entsiegelt werden,um den Anteil <strong>der</strong> Gemeinschaftsgrünflächen zu erhöhen, soweit ein Defizit an Grünflächenim Umfeld besteht (BMVBS & BBR, 2008, S. 58 f.).Eine bauliche Nachnutzung von Kleingärten für Wohnungsbau o<strong>der</strong> Gewerbe wird bei entsprechen<strong>der</strong>Darstellung im Flächennutzungsplan empfohlen. Die wohnbauliche Nachnutzungvon Gartenanlagen in städtebaulich attraktiver Lage, insbeson<strong>der</strong>e in den StadtteilenFrohe Zukunft (Nr. 40, 58, 81), Gottfried-Keller-Siedlung (Nr. 1, 52, 81, 222), Kröllwitz (Nr.121) und Landrain (Nr. 19, 257), ist aufgrund <strong>der</strong> Darstellungen im FlächennutzungsplanGrünfläche, Zweckbestimmung Kleingartenanlage, <strong>der</strong>zeit nicht möglich. Wenn aufgrundsinken<strong>der</strong> Nachfrage vorrangig in Ungunstlagen Gärten aufgegeben werden, kann sich dieNachfrage nach Kleingärten o<strong>der</strong> Erholungsgärten in Gartenanlagen in städtebaulich attraktiverLage stabilisieren. Bei weiter nachlassen<strong>der</strong> Nachfrage ist im Rahmen einer F-Planfortschreibung neben einer landschaftlichen auch eine über die Empfehlungen hinausgehendebauliche Nachnutzung zu prüfen. Die verkehrliche Nachnutzung von Kleingärtenkann sich unabhängig von <strong>der</strong> Nachfrageentwicklung ergeben. Ob die Zootrasse o<strong>der</strong> dieSüdtangente weiter verfolgt werden, wird im Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung des VerkehrspolitischenLeitbilds <strong>der</strong> Stadt geprüft.5.5.5 Rückbau-BilanzLaut <strong>der</strong> Prognose des Kleingartenbedarfes werden von zurzeit (2011) 12.911 Gartenparzellenim Jahr 2025 je nach Prognosevariante nur noch zwischen etwa 10.900 und 7.250 Parzellenbenötigt. Dieses bedeutet unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits leer stehenden Gärteneinen langfristigen Rückbaubedarf zwischen etwa 2.000 und 5.650 Gärten (s. Kap. 3.2).Mit <strong>der</strong> kurz-, mittel- bis langfristigen Umsetzung <strong>der</strong> Planungsempfehlungen in den einzelnenKleingartenanlagen könnte die Zahl <strong>der</strong> Gartenparzellen in <strong>Halle</strong> um bis zu 2.848 Parzellen(A) reduziert werden. Damit ist <strong>der</strong> mindestens zu erwartende Nachfragerückgang durchkonkrete Vorschläge zur Angebotsreduzierung abgedeckt. Treten weitere Nachfragerückgängeauf, sind in ausreichendem Umfang weitere optionale Anlagen benannt, die rückgebaut(II/IIa: 4.280 Parzellen) o<strong>der</strong> in Erholungsgärten (IV: 287 Parzellen) umgewidmet werdenkönnen: B: 4.280 - 227 (bereits in A erfasst) + 287 = 4.340 Parzellen).Kleingartenanlagen<strong>Stadtverband</strong><strong>der</strong><strong>Gartenfreunde</strong>(95,9 %)SonstigeAnlagen in<strong>Halle</strong>(4,1 %)Summefür <strong>Halle</strong>Parzellenbestand 2011 12.388 523 12.911Parzellenbedarf 2025 Variante 0 10.361 479 10.895Rückbaubedarf bis 2025 Variante 0 -1.934 -82 -2.016Parzellenbedarf 2025 Variante 1 8.363 353 8.716Rückbaubedarf bis 2025 Variante 1 -4.025 -170 -4.195Parzellenbedarf 2025 Variante 2 6.969 294 7.263Rückbaubedarf bis 2025 Variante 2 -5.419 -229 -5.648A: Vorschläge zur Angebotsreduktion -2.519 -329 -2.848B: Möglicher weiterer Rückbau aufgrund Nachfragerückgang -4.318 -22 -4.340Möglicher Rückbau insgesamt -6.837 -351 -7.188Möglicher weiterer Rückbau aufgrund Nachfragerückgang -3.688 -329 -4.017Möglicher Rückbau insgesamt -6.145 -704 -6.849Tab. 10 Rückbau-Bilanz nach <strong>der</strong> <strong>Kleingartenkonzeptio</strong>n10.08.2012 21