Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012
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S Ü D O S T B A H N Seite 11 von 28Die Kündigung erfolgt schriftlich, unter Angabe des wichtigen Grundes.5.6 AufhebungsvertragDie Parteien können das Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen durch schriftliche Vereinbarungbeenden.5.7 KündigungsschutzEine Kündigung durch die <strong>SOB</strong> zur Unzeit gemäss Art. 336c OR ist nichtig bzw. beim Vorliegen dieser Gründewird die Frist einer bereits vorher ausgesprochenen Kündigung entsprechend verlängert. Darunter fallen insbesonderedie Sperrfristen bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft.5.8 PensionierungFür die Pensionierung gelten die Bestimmungen des Reglements der Pensionskasse Symova. Eine vorzeitigePensionierung ist mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich zu beantragen.