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Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012

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S Ü D O S T B A H N Seite 22 von 28In besonderen Situationen kann der Vorsitzende der Geschäftsleitung eine abweichende Regelung treffen.9.9 Kinder-, Ausbildungs- und BetreuungszulagenDie Kinderzulagen und Ausbildungszulagen richten sich nach gesetzlichen Grundlagen.Die Arbeitnehmenden haben für jedes zulagenberechtigte Kind einen Anspruch auf eine zusätzliche Betreuungszulageder <strong>SOB</strong>. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Zulage entrichtet.9.10 Spesen-, WegentschädigungDie Arbeitnehmenden haben Anspruch auf den Ersatz der Reisespesen und Barauslagen, die ihnen bei derErfüllung ihrer Arbeitspflichten entstehen.Die Spesen werden grundsätzlich entsprechend dem separaten Spesenreglement entschädigt.9.11 FahrvergünstigungenDie Arbeitnehmenden und ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf Fahrvergünstigungen gemäss denentsprechenden Regelungen.9.12 Berufs- und SchutzkleiderBerufs- und Schutzkleider werden von der <strong>SOB</strong> nach Bedarf beziehungsweise nach den geltenden Sicherheitsnormenunentgeltlich abgegeben. Die Einzelheiten sind im Anhang VII geregelt.

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