Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012
Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012
Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
S Ü D O S T B A H N Seite 9 von 284.2 Rechtsnatur des ArbeitsverhältnissesDas Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmenden der <strong>SOB</strong> ist privatrechtlicher Natur. Es wird geregelt durch:• den Einzelarbeitsvertrag• den vorliegenden Gesamtarbeitsvertrag• die geltenden Gesetze, namentlich das Obligationenrecht (OR)• und das Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs (AZG). Ausgenommenvom Anwendungsbereich des AZG sind Mitarbeitende in der Verwaltung und in den technischen Büros.Für sie gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.Einzelarbeitsvertragliche Abmachungen gehen den normativen Bestimmungen des <strong>GAV</strong> vor.Für Arbeitnehmende gemäss Ziffer 1.3 Buchstaben a) bis c) kommt der <strong>GAV</strong> ergänzend zur Anwendung.