12.07.2015 Aufrufe

Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012

Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012

Südostbahn (SOB): GAV 2013, Ausgabe 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

S Ü D O S T B A H N Seite 25 von 2810.6 HaftpflichtversicherungFür gegenüber Drittpersonen verursachten Schaden (Personen- und Sachschaden) besteht für die Arbeitnehmendenwährend der Tätigkeit in der <strong>SOB</strong> eine Haftpflichtversicherung. Die Prämie übernimmt die <strong>SOB</strong>. Schadenfällesind über den Dienstweg unverzüglich dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung zu melden. Der Vorsitzendeder Geschäftsleitung behält sich vor, im Rahmen des Selbstbehaltes – bei absichtlich oder grobfahrlässigverursachten Schäden – auf den Verursacher oder die Verursacherin des Schadens Regress zu nehmen.10.7 RechtsschutzDie <strong>SOB</strong> gewährt den Arbeitnehmenden Rechtsschutz, wenn gegen sie im Zusammenhang mit ihren Tätigkeitenfür die <strong>SOB</strong> ein Verfahren erhoben wird oder wenn sie aufgrund der Ausübung ihrer Tätigkeiten für die <strong>SOB</strong>Ansprüche gegenüber Dritten einzuklagen haben.Der Vorsitzende der Geschäftsleitung entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen des Rechtsschutzeserfüllt sind und wer damit betraut wird.Die <strong>SOB</strong> kann von den betroffenen Arbeitnehmenden ganz oder teilweise Ersatz für ihre Leistungen fordern,wenn der Arbeitnehmende grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat oder der <strong>SOB</strong> wesentliche Informationenverschwiegen hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!