Informationsblatt - Mess- und Eichwesen
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<strong>Informationsblatt</strong><br />
Eichpflichtige <strong>Mess</strong>geräte in Kfz-Werkstätten<br />
1. Betrifft<br />
- Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes (Kfz-Werkstätten <strong>und</strong> Motorradwerkstätten)<br />
- öffentliche Tankstellen<br />
- Reifendienste<br />
Diese Betriebe werden im Weiteren als Kfz-Werkstätten bezeichnet.<br />
2. Eichpflicht<br />
Im Eichgesetz ist festgelegt, welche <strong>Mess</strong>geräte aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, des<br />
Ges<strong>und</strong>heits-, Arbeits- <strong>und</strong> Umweltschutzes oder im Verkehrswesen der Eichpflicht unterliegen.<br />
Die Eichpflicht betrifft nicht nur die im Einsatz befindlichen Geräte sondern auch solche, die ohne<br />
besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können (z. B. Ersatz- oder Austauschgeräte<br />
im Lager).<br />
3. Eichung<br />
<strong>Mess</strong>geräte, die für eichpflichtige Zwecke verwendet oder bereitgehalten werden, müssen geeicht<br />
oder konformitätsbewertet sein. Für die Antragstellung zur Eichung der <strong>Mess</strong>geräte ist derjenige<br />
verantwortlich, der diese <strong>Mess</strong>geräte verwendet oder bereithält.<br />
Es erfolgt eine Ersteichung des <strong>Mess</strong>gerätes <strong>und</strong> nachfolgend im Rhythmus der Gültigkeitsdauer<br />
der Eichung die Nacheichung durch die zuständigen Eichbehörden.<br />
4. Eichfähigkeit<br />
Eichpflichtige <strong>Mess</strong>geräte müssen von der Physikalisch-Technischen B<strong>und</strong>esanstalt (PTB) oder<br />
gleichrangigen Behörden der EG-Staaten zur Eichung zugelassen werden. Dies ist an dem Zulassungszeichen<br />
oder an der EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer am <strong>Mess</strong>gerät erkennbar.<br />
Beispiele:<br />
innerstaatliches<br />
Zulassungszeichen<br />
DE-09-MI010-PTB001<br />
T10133<br />
LNE-14014<br />
EWG-Zulassungszeichen EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummern<br />
Auf das Zulassungszeichen oder die EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer ist schon bei der<br />
Fachberatung bzw. beim Kauf zu achten.<br />
5. Kennzeichnung geeichter <strong>Mess</strong>geräte<br />
Die <strong>Mess</strong>geräte werden vom zuständigen Eichamt mit dem Hauptstempel als geeicht gekennzeichnet<br />
oder müssen eine Kennzeichnung nach einer richtlinienkonformen<br />
Konformitätsbewertung tragen.<br />
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Ausgabe: 19.09.2011 INFO_122-KfzWerkstaetten.doc Seite 1 von 3
Beispiele:<br />
innerstaatliche Eichung EWG-Ersteichung<br />
Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung bei einem Reifendruckmessgerät<br />
Jahr wird im Hauptstempel angegeben Jahr muss errechnet werden<br />
12 10 + 2 = 12<br />
M 11 0115<br />
innerstaatliche Eichung Konformitätskennzeichnung<br />
Ablauf der Gültigkeitsdauer bei einem Abgasmessgerät<br />
Jahr wird im Hauptstempel angegeben Jahr muss errechnet werden<br />
12 11 + 1 = 12<br />
erfolgen.<br />
Die Nacheichung muss bis spätestens Ende<br />
2012 2012<br />
Der Antrag auf die erforderliche Nacheichung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung zu<br />
stellen. Der Hauptstempel wird in Form von Klebemarken, Schlagstempeln oder Plomben<br />
aufgebracht.<br />
6. Gültigkeitsdauer der Eichung<br />
<strong>Mess</strong>gerät Gültigkeitsdauer der Eichung<br />
Öltheken (Kolbenmesser) 3 Jahre<br />
<strong>Mess</strong>anlagen für Schmieröl 4 Jahre<br />
Ölmesskannen, <strong>Mess</strong>eimer nach Ersteichung unbefristet<br />
Abgasmessgeräte 1 Jahr<br />
Reifendruckmessgeräte<br />
Reifenmontiermaschinen<br />
2 Jahre<br />
Bremsdruckmanometer 2 Jahre<br />
Achtung<br />
Die Gültigkeit der Eichung erlischt vorzeitig, wenn Änderungen am <strong>Mess</strong>gerät vorgenommen<br />
wurden (z. B. Reparatur) oder der Hauptstempel bzw. die Sicherungsstempel verletzt/entfernt sind.<br />
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Ausgabe: 19.09.2011 INFO_122-KfzWerkstaetten.doc Seite 2 von 3
Die Gültigkeit der Eichung bleibt dagegen innerhalb der Gültigkeitsdauer bestehen, wenn diese<br />
Arbeiten von einem befugten Instandsetzungsbetrieb ausgeführt <strong>und</strong> mit dem Instandsetzerkennzeichen<br />
gekennzeichnet wurden (rotes Dreieck) sowie seitens des Betreibers unverzüglich ein<br />
Eichantrag gestellt wurde.<br />
7. Wartung<br />
Abgasmessgeräte müssen unter den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Bedingungen<br />
innerhalb der dort festgesetzten Frist, längstens jedoch in Abständen von sechs Monaten,<br />
gewartet werden. Die Wartung muss durch einen Wartungsdienst oder durch fachk<strong>und</strong>iges Personal<br />
des <strong>Mess</strong>gerätebesitzers erfolgen. Die Wartung ist nachzuweisen <strong>und</strong> auf dem <strong>Mess</strong>gerät<br />
kenntlich zu machen.<br />
Der Nachweis ist durch übersichtliche Aufzeichnungen zu führen, aus denen der Zeitpunkt der<br />
Wartung, die durchgeführten Wartungsarbeiten sowie der Name der Person oder die Firma, die die<br />
Arbeiten durchgeführt hat, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind für die Dauer von mindestens<br />
fünf Jahren aufzubewahren.<br />
8. Eichgebühren<br />
Für die Eichung werden Gebühren nach der Eichkostenverordnung erhoben.<br />
9. Ordnungswidrigkeiten<br />
Die Betreiber derartiger Werkstätten sind dafür verantwortlich, dass nur ordnungsgemäß geeichte<br />
<strong>Mess</strong>geräte zum Einsatz kommen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit behandelt <strong>und</strong> können<br />
mit Bußgeldern bis 10.000,- € geahndet werden.<br />
10. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
- Gesetz über das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (Eichgesetz - EichG)<br />
- Eichordnung (EO)<br />
- Eichkostenverordnung (EKV)<br />
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />
- Richtlinie 2004/22/EG über <strong>Mess</strong>geräte (Europäische <strong>Mess</strong>geräterichtlinie - MID)<br />
Anschriften der Eichbehörden<br />
Staatsbetrieb Eichamt Dresden Eichamt Dresden<br />
für <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> Hohe Straße 13 Eichstelle Löbau<br />
Hohe Straße 11 01069 Dresden Bahnhofstraße 35 a<br />
01069 Dresden Telefon: 0351 4780-30 02708 Löbau<br />
Telefon: 0351 4780-30 Fax: 0351 4780-599 Telefon: 03585 860142<br />
Fax : 0351 4780-499 Fax: 03585 861000<br />
E-Mail: E-Mail: E-Mail:<br />
eichdirektion@sme.sachsen.de eichamt.dresden@sme.sachsen.de eichstelle.loebau@sme.sachsen.de<br />
Eichamt Chemnitz Eichamt Leipzig Eichamt Zwickau<br />
Schloßstraße 27 Talstraße 11 Lutherstraße 12<br />
09111 Chemnitz 04103 Leipzig 08056 Zwickau<br />
Telefon: 0371 46184-0 Telefon: 0341 9942-30 Telefon: 0375 212351<br />
Fax: 0371 412025 Fax: 0341 9942-599 Fax: 0375 291916<br />
E-Mail: E-Mail: E-Mail:<br />
eichamt.chemnitz@sme.sachsen.de eichamt.leipzig@sme.sachsen.de eichamt.zwickau@sme.sachsen.de<br />
Weitere Auskünfte zu diesem <strong>Informationsblatt</strong> erhalten Sie vom Staatsbetrieb für <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>.<br />
Unsere Homepage erreichen Sie über www.eichamt.sachsen.de.<br />
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Ausgabe: 19.09.2011 INFO_122-KfzWerkstaetten.doc Seite 3 von 3