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Betonwerkstein und Betonpflastersteine - Verfärbungen

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Sichtweisen an das Oberflächenaussehen eines<br />

Produktherstellers<br />

1. Farbunterschiede von Betonprodukten,<br />

auch in der Katalogdarstellung, sind nicht<br />

auszuschließen <strong>und</strong> haben keine Bedeutung<br />

für den Gebrauchswert. Gr<strong>und</strong> hierfür sind<br />

Schwankungen bei den Eigenfarben der<br />

Zuschlagstoffe, die ohne Ausnahme<br />

Naturprodukte sind........ Farbneutralisierend<br />

wirkt auch das Wetter, das nach <strong>und</strong> nach die<br />

Tönung der Fläche vereinheitlicht.<br />

2. Ausblühungen an Betonprodukten sind<br />

Kalkausscheidungen. Hierbei handelt es sich<br />

um eine chemische Reaktion, die auf Gr<strong>und</strong><br />

des Anmachprozesses zwischen Wasser, Luft<br />

<strong>und</strong> Zement entsteht, <strong>und</strong> als<br />

Calciumkarbonat zu tage tritt- einmal mehr,<br />

einmal weniger.Dieser natürliche Vorgang ist<br />

unvermeidbar <strong>und</strong> infolgedessen auch kein<br />

Reklamationsgr<strong>und</strong>.<br />

Bei eingefärbten <strong>Betonwerkstein</strong>en lassen<br />

sich die allgemeinen Sichtweisen zu<br />

Ausblühungen oder <strong>Verfärbungen</strong> nicht mehr<br />

anwenden. Hier liegt Sachmangeltatbestand<br />

vor (Verfehlung der vereinbarten Beschaffenheit)<br />

nach BGB oder VOB/B 02

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