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Betonwerkstein und Betonpflastersteine - Verfärbungen

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DIN 18333 Pkt. 3.3<br />

Hier wird die Regelausführung beschrieben:<br />

Die Verlegung im vollen Mörtelbett er<br />

folgt immer dann, wenn Bodenbeläge<br />

die handelsüblichen Abmessungen<br />

(z.B. von 30 x 30 cm bis 50 x 50 cm)<br />

aufweisen. Größere Platten sind auf<br />

Mörtelstreifen zu verlegen. Der<br />

Begriff „volles Mörtelbett“ bringt zum<br />

Ausdruck, dass die Verlegung nicht<br />

auf Mörtelpunkten, sondern möglichst<br />

vollflächig erfolgen soll. Eine<br />

Verlegung „vollsatt“ also „ohne<br />

Lunkerstellen“ ist technisch nicht<br />

möglich.<br />

Untergr<strong>und</strong>beschaffenheit<br />

Unzulässige Verknüpfungen<br />

Der Begriff „volles Mörtelbett“ ist<br />

nicht gleichbedeutend mit „vollkommen<br />

frei von Hohlstellen“. Selbst bei<br />

Verb<strong>und</strong>estrichen sind Hohlstellen<br />

nicht zu vermeiden.<br />

Hier sind die Grenzen der Zulässigkeit<br />

überschritten. Ein Estrich ist ein Bauteil<br />

<strong>und</strong> ist daher unter<br />

Zugr<strong>und</strong>elegung der Verkehrslasten<br />

(DIN 1055) zu konstruieren, d.h. die<br />

Festigkeitsklasse <strong>und</strong> die Dicken sind<br />

durch den Planer festzulegen.<br />

Dies ist nicht Aufgabe des Verlegebetriebes.

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