Betonwerkstein und Betonpflastersteine - Verfärbungen
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DIN 18333 Pkt. 3.3<br />
Hier wird die Regelausführung beschrieben:<br />
Die Verlegung im vollen Mörtelbett er<br />
folgt immer dann, wenn Bodenbeläge<br />
die handelsüblichen Abmessungen<br />
(z.B. von 30 x 30 cm bis 50 x 50 cm)<br />
aufweisen. Größere Platten sind auf<br />
Mörtelstreifen zu verlegen. Der<br />
Begriff „volles Mörtelbett“ bringt zum<br />
Ausdruck, dass die Verlegung nicht<br />
auf Mörtelpunkten, sondern möglichst<br />
vollflächig erfolgen soll. Eine<br />
Verlegung „vollsatt“ also „ohne<br />
Lunkerstellen“ ist technisch nicht<br />
möglich.<br />
Untergr<strong>und</strong>beschaffenheit<br />
Unzulässige Verknüpfungen<br />
Der Begriff „volles Mörtelbett“ ist<br />
nicht gleichbedeutend mit „vollkommen<br />
frei von Hohlstellen“. Selbst bei<br />
Verb<strong>und</strong>estrichen sind Hohlstellen<br />
nicht zu vermeiden.<br />
Hier sind die Grenzen der Zulässigkeit<br />
überschritten. Ein Estrich ist ein Bauteil<br />
<strong>und</strong> ist daher unter<br />
Zugr<strong>und</strong>elegung der Verkehrslasten<br />
(DIN 1055) zu konstruieren, d.h. die<br />
Festigkeitsklasse <strong>und</strong> die Dicken sind<br />
durch den Planer festzulegen.<br />
Dies ist nicht Aufgabe des Verlegebetriebes.