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RIDOMIL GOLD COMBI Produktinformation - Syngenta

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Von der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsgebietePflanzen/-erzeugnisse/ObjekteWeinrebe(Nutzung als Keltertraube)Zwiebelgemüse(Nutzung als Trockenzwiebel)Endivien, Kopfsalat (Freiland)Schadorganismus/ZweckbestimmungFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)Falscher MehltauFalscher MehltauVon der Zulassungsbehörde gemäß §18a Pflanzenschutzgesetzgenehmigte AnwendungsgebieteWICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehördedie Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt.Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dassdie Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicherSchaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrensder deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüftist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzenliegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich imVerantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittelssind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. EineListe der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen könnenüber das <strong>Syngenta</strong> BeratungsCenter (Tel.-Nr. 0800-3240275) bzw. www.syngenta.de angefordertwerden.Pflanzen/-erzeugnisse/ObjekteDicke Bohne (Freiland)Kohlrabi (Freiland)Radieschen, Rettich(Freiland)Schwarzwurzel (Freiland)Spinat (Freiland)Schadorganismus/ZweckbestimmungFalscher Mehltau (Peronospora viciae)Falscher Mehltau (Peronospora parasitica),Weißer Rost (Albugo candida)Falscher Mehltau (Peronospora parasitica),Weißer Rost (Albugo candida)Weißer Rost (Albugo tragopodonis)Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. spinaciae)Von der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässernfestgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenenGebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisseoder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangenlassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufesowie Regen- und Abwasserkanäle.528 – Ridomil Gold Combi

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