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RIDOMIL GOLD COMBI Produktinformation - Syngenta

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NW 605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern– ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführenderOberflächengewässer-, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis„Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in derjeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführtenAbdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassenist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstandzu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern injedem Fall zu beachten.Weinrebe: reduzierte Abstände: 50 % 15 m; 75 % 10 m; 90 % 5 mZwiebelgemüse, Endivien, Kopfsalat, Radieschen, Rettich, Schwarzwurzel, Spinat: reduzierteAbstände: 50 % 5 m; 75 % 5 m; 90 % *NW 606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn beider Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern –ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführenderOberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeldbis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Endivien, Kopfsalat, Zwiebelgemüse: 5 mDicke Bohne, Kohlrabi, Radieschen, Rettich, Schwarzwurzel, Spinat: 10 mWeinrebe: 20 mHinweise zum WasserschutzZur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgendeHinweise streng beachtet werden:VZ470: Insgesamt nicht mehr als 400 g/ha Metalaxyl/Metalaxyl-M je Hektar und Jahr ausbringen.Auch nicht in Kombination mit anderen, diese Wirkstoffe enthaltenden Mitteln.Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und derenReste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie ReinigungsundSpülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträgeüber die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländernkönnen generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungenfestgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.Hinweise zur sachgerechten AnwendungAnwendungszeitpunkt:Weinbau:Die Behandlung ist bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf in Spritzintervallen von 10bis 14 Tagen vorzunehmen. Bei starkem Blattzuwachs oder hohem Befallsdruck die Spritzabständeverkürzen. Bei vorbeugendem Einsatz ist die beste Wirkung zu erwarten.Aufgrund der sehr guten systemischen Verteilung – auch in den Neuzuwachs – ist der Einsatzbesonders in Phasen starken Pflanzenwachstums (Vorblütebehandlungen bis abgehende Blüte)zu empfehlen.Ridomil Gold Combi – 529

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