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100 Fragen & 100 Antworten - German Centre Delhi.Gurgaon

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<strong>100</strong> FRAGEN • <strong>100</strong> ANTWORTENRecht & SteuernRECHT UND STEUERN Welche wesentlichen rechtlichenNeuregelungen traten seit Anfang 2009 in Kraft?Mitte 2009 wurde die Personengesellschaft mit beschränkterHaftung (Limited Liability Partnership, LLP) gesellschaftsrechtlichund steuerlich in Indien eingeführt. Die LLP tritt neben dieKapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (Private CompanyLimited by Shares) und ermöglicht eine vergleichbare Haftungsabschottungder Gesellschafter. Aus den bereits in Kraft getretenensteuerlichen Regelungen ergibt sich eine hohe einkommensteuerrechtlicheAttraktivität der LLP. Die Umwandlung einerbestehenden Private Limited Company in eine LLP ist möglich.Ausländern soll die Beteiligung an einer LLP erlaubt sein, entsprechendeGesetze werden derzeit jedoch erst vorbereitet.Intensiv diskutiert aber bislang noch nicht verabschiedet wurdedie Neuregelung des indischen Gesellschaftsgesetzes, desCompanies Act von 1956. Der Gesetzentwurf sieht weitreichendeReformen und Vereinfachungen vor. Eine für ausländischeUnternehmer in der Praxis besonders wichtige Neuregelungwird sein, dass mindestens ein Mitglied des Board of Directors(Entscheidungsorgan der indischen Private Limited Company)seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben muss.Im Bereich der Einkommensteuer (Income Tax) gab es – außerder Einführung der LLP – 2009 keine wesentlichen Neuerungen.Die maßgeblichen Steuersätze wurden beibehalten. Vorgestelltwurde Anfang August ein Gesetzesentwurf für eine weitreichendeSteuerreform. Mit einem Inkrafttreten wird aber nicht vor 2012gerechnet. Kern ist eine Vereinfachung des Regelwerkes sowie dieReduktion der Steuersätze für in- und ausländische Gesellschaftenauf einheitlich 25 Prozent. Eine Gegenfinanzierung wird wohlzum Teil über einen Abbau von Steuererleichterungen erfolgen.Für inländische Gesellschaften wird die Dividendenbesteuerungin Höhe von effektiv knapp 17 Prozent in der bekannten Form fortbestehen.Ein Ausgleich erfolgt für ausländische Gesellschaftendurch die Einführung einer Besteuerung des Nachsteuergewinnsder Betriebsstätte mit ebenfalls effektiv knapp 17 Prozent.Im Zuge der Finanzkrise hat sich die Verschlankung des Systemsder indirekten Steuern beschleunigt. Die landesweit geltendeSteuer auf die Herstellung von Gütern (»Excise Duty«) wurde vonanfangs 14 Prozent auf jetzt acht Prozent gesenkt, die Steuer aufdie Erbringung von Dienstleistungen (»Service Tax«) von zwölfProzent auf jetzt zehn Prozent. Von der Senkung profitiert auchder Import von Waren und Dienstleistungen. Sind Urheber-, Patent- und Markenrechte in Indien sicher?Indien ist gemessen an der Zahl der Verletzungsfälle deutlich »sicherer«als die meisten anderen asiatischen Länder, insbesondereChina. Grundsätzlich gilt aber, dass bestehende Schutzrechteauch in Indien eingetragen werden sollten. Ohne Anmeldungoder Registrierung eines Rechts ist seine Durchsetzung im Verletzungsfallkaum erfolgversprechend.Erfindungen können in Indien als Patent angemeldet werden. Sowohldie lokale Anmeldung als auch die Erstreckung einer internationalenAnmeldung nach Indien ist möglich. Prioritäten auseiner nationalen Anmeldung können in Indien geltend gemachtwerden. Das indische Recht kennt keinen Gebrauchsmusterschutz(beschleunigte Anmeldung einer technischen Erfindung),erlaubt aber die Registrierung von Geschmacksmustern (Schutzvon Form und Design).Möglich und unserer Erfahrung nach für jeden Investor zwingendnotwendig ist eine lokale Markenanmeldung. Bestehendeinternationale Markenregistrierungen können allerdings bislangnicht nach Indien erstreckt werden.Das indische Urheberrecht schützt vor allem Werke der Literatur,Musik oder Architektur. Die Eintragung eines schutzfähigenWerkes ist möglich, aber keine Schutzvoraussetzung. DerSchutz entsteht vielmehr automatisch bereits mit Schaffung desWerkes. Eine Eintragung erleichtert aber die Beweisführung imStreitfall. Welche Möglichkeiten gibt es, Rechte amgeistigen Eigentum durchzusetzen?Dem Rechteinhaber steht im Verletzungsfall ein Anspruch aufSchadensersatz und Unterlassung zu. Die Höhe des zugesprochenenSchadensersatzes ist jedoch vergleichsweise gering unddas Vorgehen der indischen Behörden gegen Produktfälscherkönnte engagierter sein.Seit Ende 2007 besteht in Indien die Möglichkeit zur Stellungeines Antrags auf Grenzbeschlagnahme. Der indische Zoll wirdin diesem Fall automatisch die Einfuhr von Produkten stoppen,die nach Prüfung bestimmter mitgeteilter Merkmale als gefälschtidentifiziert werden.Strafrechtliche Sanktionen erschöpfen sich meist in der Verhängungvergleichsweiser niedriger Geldstrafen. Ihre abschreckendeWirkung ist gering. Erheblicher Druck kann durch Erlangungeiner Einstweiligen Verfügung ausgeübt werden. Hier arbeitenindische Gerichte in der Regel auch in mit europäischen Gerichtenvergleichbarer Schnelligkeit. Gibt es weitere Möglichkeiten, den Schutzgeistigen Eigentums zu sichern?Gerade für den Fall einer Auftragsfertigung kann darauf geachtetwerden, sensible Kernkomponenten nicht vor Ort zu fertigen,sondern als »Black Box« aus Deutschland zuzuliefern. Dies giltauch, wenn die Produktion vor Ort in einem Joint Venture stattfindet.Vor der Überlassung sensibler Daten und Informationen (oderMustern) sollten Geheimhaltungserklärungen abgeschlossenwerden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass Vertragsstrafennach indischem Recht nur eingeschränkt vereinbartwerden können. Was ist für eine erfolgreiche Durchsetzung vonAnsprüchen vor indischen Gerichten zu beachten?Grundsätzlich gilt, dass es vermieden werden muss, Ansprüche vorindischen Gerichten zu erstreiten. Zwar herrscht in Indien Rechtssicherheit,die Verfahrensdauer ist jedoch nicht akzeptabel.Vereinbarungen mit indischen Parteien sollten daher stets eineSchiedsklausel enthalten, nach der das Verfahren beispielsweisegemäß den Verfahrensregeln der International Chamberof Commerce in <strong>Delhi</strong> durchzuführen ist. Als anzuwendendesmaterielles Recht sollte das am Schiedsort geltende Recht vereinbartwerden (zum Beispiel indisches Recht). Ansonsten kannes schwierig und teuer sein, die notwendige Expertise für die20 INDIENCONTACT12 ⁄ 2009

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