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Tarif A, Erläuterungen und Hinweise, S. 1 - 6 ... - Steuern St. Gallen

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4Dauert die entsprechende Zahltagsperiode weniger als einen Monat, so ist vorerst der ordentliche Lohn analog demvorbeschriebenen Berechnungsbeispiel der angebrochenen Zahltagsperiode auf einen vollen Monat umzurechnen<strong>und</strong> die Einmalzahlung mit diesem errechneten Monatslohn zusammenzuzählen. Aus dem Monats-Prozent-<strong>Tarif</strong> istder für die so ermittelte Gesamtsumme sich ergebende %-Satz abzulesen <strong>und</strong> dieser für die Berechnung der <strong>St</strong>euerauf der tatsächlichen Bruttolohnsumme (einschliesslich Einmalzahlung) anzuwenden.Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer (<strong>Tarif</strong> Ad0) verlässt seine <strong>St</strong>elle am 10. November. Sein Bruttolohn beträgt nochFr. 1’100.—. Zudem erhält er zusätzlich eine Gratifikation bzw. einen 13. Monatslohn-Anteil von Fr. 2’000.—.Gesamtvergütung somit Fr. 3’100.—. Sein ordentlicher (voller) Monatslohn beträgt Fr. 3’300.— (1’100 : 10 × 30). Der<strong>St</strong>euer-Prozent-Satz zur Besteuerung des ausbezahlten Betrages von Fr. 3’100.— ist wie folgt zu bestimmen:Guthaben Satzbestimmend QuellensteuerFr. Fr. Fr.– Lohnanteil brutto 1’100.— 3’300.—– Gratifikation, bzw. 13. Monatslohn-Anteil 2’000.— 2’000.—– Zur Bestimmung des <strong>St</strong>euer-%-Satzes massgebender Betrag 5’300.—– <strong>St</strong>euerbare Einkünfte / <strong>St</strong>euersatz / effektiver <strong>St</strong>euerbetrag 3’100.— 10,65% 330.15Die Sortierung der Abrechnung hat nach Namen in alphabetischer Reihenfolge zu erfolgen <strong>und</strong> die ersteSpalte muss das Geburtsdatum ausweisen.Haftung des ArbeitgebersDer Arbeitgeber als Schuldner der steuerbaren Leistung haftet für die richtige Vornahme der <strong>St</strong>euerabzüge<strong>und</strong> für deren Abrechnung <strong>und</strong> Ablieferung.Quellensteuer / <strong>Tarif</strong>einstufung(mit Kirchensteuer-Anteil: röm.-kath.; evangelisch <strong>und</strong> christkatholisch)<strong>und</strong> Alleinerziehende.<strong>und</strong> Alleinerziehende.

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