Ablauf des Anmeldeverfahrens beim AAV - AAV NRW
Ablauf des Anmeldeverfahrens beim AAV - AAV NRW
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Altlastensanierung durch den <strong>AAV</strong><br />
Der <strong>AAV</strong> wird als public-privatepartnership-Modell<br />
von der Wirtschaft<br />
in <strong>NRW</strong>, vom Land <strong>NRW</strong> und<br />
den Kreisen und kreisfreien Städten<br />
finanziert.<br />
Demzufolge findet innerhalb der<br />
<strong>AAV</strong>-Gremien auch ein Abstimmungsprozess<br />
zwischen diesen Mitgliedergruppen<br />
über Art und Umfang<br />
der zu bearbeitenden Altlastenprojekte<br />
statt, der am Ende zu einem<br />
abgestimmten Maßnahmenplan<br />
führt. Aufgabe der Geschäftsstelle<br />
ist es dann, die in den Maßnahmenplan<br />
aufgenommenen Projekte entsprechend<br />
ihrer Dringlichkeit, Umsetzbarkeit<br />
und Finanzierbarkeit zu<br />
realisieren.<br />
Anmeldungen von Altlastenprojekten<br />
können <strong>beim</strong> <strong>AAV</strong> nur durch die<br />
Kreise, Städte und Gemeinden vorgenommen<br />
werden. Die Geschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> <strong>AAV</strong> prüft, ob die Anmeldeunterlagen<br />
vollständig sind und<br />
ob das jeweils angemeldete Projekt<br />
die gesetzlichen Eintrittsvoraussetzungen<br />
<strong>des</strong> <strong>AAV</strong> erfüllt. Weiterhin<br />
wird vom technischen Bereich die<br />
Gefährdung, die von einer Altlast<br />
ausgeht, und die Möglichkeit der<br />
Wiedernutzung einer Fläche im<br />
Rahmen eines Flächenrecyclingprogrammes<br />
beurteilt.<br />
Jahresbericht 2003/2004 Altlastensanierung<br />
und Flächenrecycling<br />
11<br />
Ortstermin mit der Kommission für Altlasten und Bodenschutz<br />
Der Vorschlag der Geschäftsstelle<br />
wird dann der Kommission für Altlasten<br />
und Bodenschutz <strong>des</strong> <strong>AAV</strong><br />
zur Beratung vorgelegt. Diese Kommission,<br />
in der Vertreter der Wirtschaft<br />
und der Kreise und Städte<br />
mitwirken, ist das Fachgremium <strong>des</strong><br />
Verban<strong>des</strong>, das die Vorschläge der<br />
Geschäftsstelle prüft und eine Empfehlung<br />
an Vorstand und Delegiertenversammlung<br />
abgibt. Nach Beschluss<br />
durch die Delegiertenversammlung<br />
folgt noch die Prüfung<br />
durch das Ministerium für Umwelt<br />
und Naturschutz, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
<strong>NRW</strong> (MUNLV). Danach ist der Maßnahmenplan<br />
abschließend genehmigt.<br />
Da im ganzen Jahr fortlaufend Projektanmeldungen<br />
erfolgen, wird der<br />
Maßnahmenplan min<strong>des</strong>tens einmal<br />
im Jahr fortgeschrieben.