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Ablauf des Anmeldeverfahrens beim AAV - AAV NRW

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Altlastensanierung durch den <strong>AAV</strong><br />

Der <strong>AAV</strong> wird als public-privatepartnership-Modell<br />

von der Wirtschaft<br />

in <strong>NRW</strong>, vom Land <strong>NRW</strong> und<br />

den Kreisen und kreisfreien Städten<br />

finanziert.<br />

Demzufolge findet innerhalb der<br />

<strong>AAV</strong>-Gremien auch ein Abstimmungsprozess<br />

zwischen diesen Mitgliedergruppen<br />

über Art und Umfang<br />

der zu bearbeitenden Altlastenprojekte<br />

statt, der am Ende zu einem<br />

abgestimmten Maßnahmenplan<br />

führt. Aufgabe der Geschäftsstelle<br />

ist es dann, die in den Maßnahmenplan<br />

aufgenommenen Projekte entsprechend<br />

ihrer Dringlichkeit, Umsetzbarkeit<br />

und Finanzierbarkeit zu<br />

realisieren.<br />

Anmeldungen von Altlastenprojekten<br />

können <strong>beim</strong> <strong>AAV</strong> nur durch die<br />

Kreise, Städte und Gemeinden vorgenommen<br />

werden. Die Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> <strong>AAV</strong> prüft, ob die Anmeldeunterlagen<br />

vollständig sind und<br />

ob das jeweils angemeldete Projekt<br />

die gesetzlichen Eintrittsvoraussetzungen<br />

<strong>des</strong> <strong>AAV</strong> erfüllt. Weiterhin<br />

wird vom technischen Bereich die<br />

Gefährdung, die von einer Altlast<br />

ausgeht, und die Möglichkeit der<br />

Wiedernutzung einer Fläche im<br />

Rahmen eines Flächenrecyclingprogrammes<br />

beurteilt.<br />

Jahresbericht 2003/2004 Altlastensanierung<br />

und Flächenrecycling<br />

11<br />

Ortstermin mit der Kommission für Altlasten und Bodenschutz<br />

Der Vorschlag der Geschäftsstelle<br />

wird dann der Kommission für Altlasten<br />

und Bodenschutz <strong>des</strong> <strong>AAV</strong><br />

zur Beratung vorgelegt. Diese Kommission,<br />

in der Vertreter der Wirtschaft<br />

und der Kreise und Städte<br />

mitwirken, ist das Fachgremium <strong>des</strong><br />

Verban<strong>des</strong>, das die Vorschläge der<br />

Geschäftsstelle prüft und eine Empfehlung<br />

an Vorstand und Delegiertenversammlung<br />

abgibt. Nach Beschluss<br />

durch die Delegiertenversammlung<br />

folgt noch die Prüfung<br />

durch das Ministerium für Umwelt<br />

und Naturschutz, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

<strong>NRW</strong> (MUNLV). Danach ist der Maßnahmenplan<br />

abschließend genehmigt.<br />

Da im ganzen Jahr fortlaufend Projektanmeldungen<br />

erfolgen, wird der<br />

Maßnahmenplan min<strong>des</strong>tens einmal<br />

im Jahr fortgeschrieben.

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