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Ablauf des Anmeldeverfahrens beim AAV - AAV NRW

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12<br />

Altlastensanierung<br />

und Flächenrecycling<br />

Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />

Zur konkreten Abwicklung eines<br />

Sanierungsprojektes schließt der <strong>AAV</strong><br />

mit dem anmeldenden Kreis oder<br />

der Stadt einen öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrag, in den weitere Behörden<br />

und auch Dritte eingebunden sein<br />

Jahresbericht 2003/2004<br />

können. Dieser Vertrag regelt im Wesentlichen<br />

Art und Umfang der Sanierungsmaßnahme,<br />

die Finanzierung<br />

und die Aufgabenverteilung der Projektpartner.<br />

Wenn immer möglich und<br />

sinnvoll, übernimmt der <strong>AAV</strong> die<br />

<strong>Ablauf</strong> <strong>des</strong> <strong>Anmeldeverfahrens</strong> <strong>beim</strong> <strong>AAV</strong><br />

Telefonische bzw. schriftliche Anfrage an den <strong>AAV</strong><br />

Erste Prüfung der Eintrittsvoraussetzungen für den <strong>AAV</strong><br />

Formale Anmeldung <strong>des</strong> Projektes <strong>beim</strong> <strong>AAV</strong><br />

Vorstellung <strong>des</strong> Projektes in der Kommission<br />

für Altlasten und Bodenschutz<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Projektes im <strong>AAV</strong>-Vorstand<br />

Beschlussfassung durch die Delegiertenversammlung<br />

über die Aufnahme <strong>des</strong> Projektes in den Maßnahmenplan <strong>des</strong> <strong>AAV</strong><br />

Die Delegiertenversammlung <strong>des</strong> <strong>AAV</strong> tagt in der Regel jährlich im Herbst<br />

Vorlage <strong>des</strong> Maßnahmenplanes bei der Aufsichtsbehörde (MUNLV)<br />

zur Genehmigung<br />

Erst nach der Genehmigung durch das Umweltministerium ist das Projekt<br />

endgültig im Maßnahmenplan aufgenommen.<br />

Federführung der Sanierungsprojekte<br />

und vergibt die erforderlichen<br />

Sanierungsaufträge in eigenem<br />

Namen, natürlich immer in enger<br />

Abstimmung mit den anderen Projektpartnern.<br />

Weiter gehende Prüfung der Eintrittsvoraussetzungen durch die<br />

Geschäftsstelle <strong>des</strong> <strong>AAV</strong> und Aufbereitung der Daten für die Gremien<br />

Diskussion <strong>des</strong> Projektes insbesondere hinsichtlich Machbarkeit,<br />

Verhältnismäßigkeit, technischer Maßnahmen.<br />

Abgabe einer Empfehlung an den <strong>AAV</strong>-Vorstand<br />

Diskussion <strong>des</strong> Projektes, Beschluss über die Vorlage <strong>des</strong> Projektes<br />

auf der Delegiertenversammlung, ggf. Beschluss zum vorzeitigen<br />

Maßnahmenbeginn bei Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit

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