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Entschuldigung/ Antrag auf Beurlaubung - Gymnasium Wentorf

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Allgemeine Hinweise zu <strong>Entschuldigung</strong>s- und<strong>Beurlaubung</strong>sschreiben/ Versäumnissen1. Ein Versäumnis durch eine Krankheit bedingt, dievermutlich länger als einen Tag dauern wird, ist so frühwie möglich im Sekretariat oder beim Klassenlehrer zumelden.2. Ein Versäumnis am 1. Tag der Krankheit ist dann imSekretariat unverzüglich zu melden, wenn an diesem Tagein schriftlicher Leistungsnachweis und/ oder ein Referat/eine Präsentation zu absolvieren sind.3. Das <strong>Entschuldigung</strong>sformular ist spätestens am 2. Tagnach Wieder<strong>auf</strong>nahme des Unterrichts dem/ derKlassenlehrer/ in ausgefüllt vorzulegen.4. Ist eine Abwesenheit vom Unterricht geplant(Arzttermino.ä.), muss rechtzeitig eine <strong>Beurlaubung</strong> beantragt werden.Dabei darf der/ die Klassenlehrer/ in die <strong>Beurlaubung</strong> vonbis zu drei Unterrichtstagen in Folge genehmigen, jedochnicht in zeitlichem Zusammenhang mit Ferien undbeweglichen Ferientagen.Bei Ferien verlängernden und für einen längeren Zeitraumangelegten Anträgen <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong> muss einentsprechender <strong>Antrag</strong> an den Schulleiter gerichtetwerden.5. Fachlehrkräfte sind rechtzeitig zu informieren, wenn ein<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong> in den Zeitraum vonKlassenarbeiten und anderen individuellenLeistungsnachweisen fällt.

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