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2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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§ 2<br />

Die gegenständlichen Grundstücke liegen beidseits des Neudeckerweges in der Ortschaft<br />

Mühlbach direkt angrenzend an den Kürnbergerwald. Beim gegenständlichen Planungsgebiet<br />

handelt es sich um eine exponierte und sehr sensible Zone und soll daher eine dem Orts- und<br />

Landschaftbild angepasste Verbauung ermöglich bzw. festgeschrieben werden. Das<br />

Planungsziel dieses Neuplanungsgebietes wird damit begründet, dass die Erstellung des<br />

Bebauungsplanes nicht erschwert oder gar verhindert wird.<br />

§3<br />

Eine Flächenwidmungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />

verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />

während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes spätestens jedoch nach zwei Jahren außer<br />

Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Des weiteren stellt Hr. GV Winter den<br />

A n t r a g,<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

den Grundsatzbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 12<br />

Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter:

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