2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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§ 2<br />
Die gegenständlichen Grundstücke liegen beidseits des Neudeckerweges in der Ortschaft<br />
Mühlbach direkt angrenzend an den Kürnbergerwald. Beim gegenständlichen Planungsgebiet<br />
handelt es sich um eine exponierte und sehr sensible Zone und soll daher eine dem Orts- und<br />
Landschaftbild angepasste Verbauung ermöglich bzw. festgeschrieben werden. Das<br />
Planungsziel dieses Neuplanungsgebietes wird damit begründet, dass die Erstellung des<br />
Bebauungsplanes nicht erschwert oder gar verhindert wird.<br />
§3<br />
Eine Flächenwidmungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes spätestens jedoch nach zwei Jahren außer<br />
Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Des weiteren stellt Hr. GV Winter den<br />
A n t r a g,<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
den Grundsatzbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 12<br />
Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter: