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2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Antrag,<br />

den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und neuerlich zu beraten.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Antrag unzulässig ist. Die Möglichkeit besteht gemäß<br />

GO 1990 nicht, es kann nur er und das zu Beginn der Sitzung einen Tagesordnungspunkt<br />

absetzen.<br />

Der Obmann des Ausschusses erläutert, dass es genaue Vergaberichtlinien gibt und auch in<br />

einem Ausschuss herrscht Demokratie – die Mehrheit hat entschieden. Es werden jedoch die<br />

Vergaberichtlinien überarbeitet und neu beschlossen.<br />

Die 3. LT-Präs. GR Doris Eisenriegler möchte über diesen Tagesordnungspunkt<br />

weiterdiskutieren.<br />

Herr GR LAbg. Stanek erklärt, dass diese Sitzung öffentlich ist und deshalb nur über<br />

Grundsätzliches diskutiert werden kann.<br />

Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass es auch in Zukunft notwendig sein wird, Entscheidungen<br />

herbeizuführen.<br />

Herr GR Habermann erkundigt sich, wie es mit der Abstimmung ausgesehen hat.<br />

Der Obmann des Ausschusses, Herr GV Lehner, gibt an, dass der Beschluss mit 6 Stimmen<br />

dafür und eine Stimmenthaltung, also 1 Gegenstimme, zustande kam.<br />

Herr GR Habermann teilt mit, dass die Stimmenthaltung soweit er weiß auch nur aufgrund einer<br />

Zusatzreihung stattgefunden hat.<br />

Frau LT-Präs. GR Doris Eisenriegler gibt zu Protokoll, dass eine Wohnung eine exestentielle<br />

Angelegenheit ist. Sie wirft dem Ausschuss Diskriminierung vor, weil der Wohnungswerber die<br />

meisten Punkte hatte. Ein Ausländeranteil von 3,4 % kann keine Bedrohung sein. Frau GR Doris<br />

Eisenriegler findet diese Wohnungsvergabe einen Skandal.<br />

Herr GV Lehner wirft ein, dass auch schon etliche Wohnungen an Ausländer vergeben wurden<br />

und man nicht von Diskriminierung sprechen kann.<br />

Herr GR LAbg. Stanek zählt die Wohnungsvergaberichtlinien auf und gibt auch zu bedenken, ob<br />

in Zukunft nur Ausländer eine Sozialwohnung zugesprochen bekommen. 2 Erwachsene und 3<br />

Kinder sind für eine 57 m² Wohnung einfach nicht geeignet. Die Fakten müssen einfach auf den<br />

Tisch gelegt werden – diese Wohnung ist zu klein für 5 Personen und das hat mit<br />

Diskriminierung überhaupt nichts zu tun. Die Vergaberichtlinien werden neu überdacht und<br />

überarbeitet.<br />

Herr GR Dkfm. Narzt sagt, dass, wenn man die Wohnungsverhältnisse des Bewerbers kennt, es<br />

für ihn natürlich eine Verbesserung gewesen wäre, auch wenn die Wohnung nur 57 m² groß ist.<br />

Frau GR Doris Eisenriegler findet, dass Objektivität gelebt werden soll. Eine 57 m² Wohnung ist<br />

eine Verbesserung wenn man in einem Keller wohnt.<br />

Herr Bürgermeister Mühlböck erklärt, dass die Platzgründe bei der Wohnungsvergabe aber eine<br />

wichtige Rolle gespielt haben.

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