2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Antrag,<br />
den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und neuerlich zu beraten.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Antrag unzulässig ist. Die Möglichkeit besteht gemäß<br />
GO 1990 nicht, es kann nur er und das zu Beginn der Sitzung einen Tagesordnungspunkt<br />
absetzen.<br />
Der Obmann des Ausschusses erläutert, dass es genaue Vergaberichtlinien gibt und auch in<br />
einem Ausschuss herrscht Demokratie – die Mehrheit hat entschieden. Es werden jedoch die<br />
Vergaberichtlinien überarbeitet und neu beschlossen.<br />
Die 3. LT-Präs. GR Doris Eisenriegler möchte über diesen Tagesordnungspunkt<br />
weiterdiskutieren.<br />
Herr GR LAbg. Stanek erklärt, dass diese Sitzung öffentlich ist und deshalb nur über<br />
Grundsätzliches diskutiert werden kann.<br />
Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass es auch in Zukunft notwendig sein wird, Entscheidungen<br />
herbeizuführen.<br />
Herr GR Habermann erkundigt sich, wie es mit der Abstimmung ausgesehen hat.<br />
Der Obmann des Ausschusses, Herr GV Lehner, gibt an, dass der Beschluss mit 6 Stimmen<br />
dafür und eine Stimmenthaltung, also 1 Gegenstimme, zustande kam.<br />
Herr GR Habermann teilt mit, dass die Stimmenthaltung soweit er weiß auch nur aufgrund einer<br />
Zusatzreihung stattgefunden hat.<br />
Frau LT-Präs. GR Doris Eisenriegler gibt zu Protokoll, dass eine Wohnung eine exestentielle<br />
Angelegenheit ist. Sie wirft dem Ausschuss Diskriminierung vor, weil der Wohnungswerber die<br />
meisten Punkte hatte. Ein Ausländeranteil von 3,4 % kann keine Bedrohung sein. Frau GR Doris<br />
Eisenriegler findet diese Wohnungsvergabe einen Skandal.<br />
Herr GV Lehner wirft ein, dass auch schon etliche Wohnungen an Ausländer vergeben wurden<br />
und man nicht von Diskriminierung sprechen kann.<br />
Herr GR LAbg. Stanek zählt die Wohnungsvergaberichtlinien auf und gibt auch zu bedenken, ob<br />
in Zukunft nur Ausländer eine Sozialwohnung zugesprochen bekommen. 2 Erwachsene und 3<br />
Kinder sind für eine 57 m² Wohnung einfach nicht geeignet. Die Fakten müssen einfach auf den<br />
Tisch gelegt werden – diese Wohnung ist zu klein für 5 Personen und das hat mit<br />
Diskriminierung überhaupt nichts zu tun. Die Vergaberichtlinien werden neu überdacht und<br />
überarbeitet.<br />
Herr GR Dkfm. Narzt sagt, dass, wenn man die Wohnungsverhältnisse des Bewerbers kennt, es<br />
für ihn natürlich eine Verbesserung gewesen wäre, auch wenn die Wohnung nur 57 m² groß ist.<br />
Frau GR Doris Eisenriegler findet, dass Objektivität gelebt werden soll. Eine 57 m² Wohnung ist<br />
eine Verbesserung wenn man in einem Keller wohnt.<br />
Herr Bürgermeister Mühlböck erklärt, dass die Platzgründe bei der Wohnungsvergabe aber eine<br />
wichtige Rolle gespielt haben.