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2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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Antrag,<br />

die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt <strong>14</strong><br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Kremsleitner“ – Beschlussfassung<br />

nach durchgeführtem Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt die Grundstücke 901 und 902/1 (öffentl. Gut) sowie<br />

Bauarea 53, KG Schönering von Betriebsbaugebiet in Dorfgebiet umzuwidmen. Das<br />

Planungsgebiet liegt inmitten der Ortschaft Schönering.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />

OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung wird mit<br />

Schreiben vom 21. März 2005 mitgeteilt, dass die gegenständliche Planung ohne Einwand zur<br />

Kenntnis genommen wird. Ebenso bestehen von Seiten des Forsttechnischen Dienstes für<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie von der Abt. Wasserwirtschaft des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung keine Einwände.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 15<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren,<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde am Anfang der Sitzung vom Bürgermeister von der<br />

Tagesordnung abgesetzt.<br />

Punkt 16<br />

Berufung von Herrn Josef Landschützer gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />

über die Abweisung eines Bauansuchens für die Errichtung einer Betriebshütte<br />

für Kleinlandwirtschaft;<br />

Der Bürgermeister erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen, da er den<br />

Bescheid in 1. Instanz erlassen hat.

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