2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Antrag,<br />
die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt <strong>14</strong><br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Kremsleitner“ – Beschlussfassung<br />
nach durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt die Grundstücke 901 und 902/1 (öffentl. Gut) sowie<br />
Bauarea 53, KG Schönering von Betriebsbaugebiet in Dorfgebiet umzuwidmen. Das<br />
Planungsgebiet liegt inmitten der Ortschaft Schönering.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung wird mit<br />
Schreiben vom 21. März 2005 mitgeteilt, dass die gegenständliche Planung ohne Einwand zur<br />
Kenntnis genommen wird. Ebenso bestehen von Seiten des Forsttechnischen Dienstes für<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung sowie von der Abt. Wasserwirtschaft des Amtes der OÖ.<br />
Landesregierung keine Einwände.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 15<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren,<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde am Anfang der Sitzung vom Bürgermeister von der<br />
Tagesordnung abgesetzt.<br />
Punkt 16<br />
Berufung von Herrn Josef Landschützer gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />
über die Abweisung eines Bauansuchens für die Errichtung einer Betriebshütte<br />
für Kleinlandwirtschaft;<br />
Der Bürgermeister erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen, da er den<br />
Bescheid in 1. Instanz erlassen hat.