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2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering

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<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>14</strong>.4.2005<br />

Tagesordnung:<br />

1. Bürgerfragestunde;<br />

2. Berichte des Bürgermeisters;<br />

3. Prüfberichte des örtlichen Prüfungsausschusses:<br />

a) vom 8. Februar 2005<br />

b) vom 5. April 2005;<br />

4. Rechnungsabschluss 2004;<br />

5. Grundsatzbeschluss über Einrichtung einer weiteren Hortgruppe in der Volksschule<br />

Schönering;<br />

6. Wohnungsvergabe Betreubares Wohnen;<br />

7. Wohnungsvergabe Winkelnstraße 2 a, EG, 57,15 m²;<br />

8. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 10, 2. Stock, 80,95 m²;<br />

9. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, 59,95 m²;<br />

10. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 13, EG, 59,96 m²;<br />

11. a) Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 587/3, 587/5,<br />

587/6, 587/9, 587/11 (Stiftsgründe), KG <strong>Wilhering</strong><br />

b) Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes;<br />

12. Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ – Beschlussfassung nach durchge-führtem<br />

Verfahren;<br />

13. Bebauungsplan Nr. 37, 1. Änderung „Mikschl“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

<strong>14</strong>. Flächenwidmungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Kremsleitner“ – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren;<br />

15. Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren,<br />

16. Berufung von Herrn Josef Landschützer gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />

über die Abweisung eines Bauansuchens für die Errichtung einer Betriebshütte für<br />

Kleinlandwirtschaft;<br />

17. Allfälliges;<br />

18. 15 Minuten Bürgerfragestunde.<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass folgende Tagesordnungspunkte abgesetzt werden:<br />

Tagesordnungspunkt 15: Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und<br />

Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am Ende der Sitzung ein Dringlichkeitsantrag zu<br />

behandeln ist. Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss über den Erwerb des<br />

Grundstückes 763 KG Schönering.


Punkt 1<br />

Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Punkt 2<br />

Berichte des Bürgermeisters<br />

� Bauhofabrechnung – Berichtswesen<br />

� Verbesserung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit sowie Kepler Solutions<br />

� FF Edramsberg hat Kleinlöschfahrzeug vorgestellt. Die Kosten betragen € 192.000,--. Es<br />

wird noch Finanzierungsgespräche geben.<br />

� Herr Simböck Gerhard erhält rückwirkend ab 1.3.2005 die Invalititätspension. Es wurde<br />

Herr Füreder Mario als Wiliachauffeur aufgenommen.<br />

� Aufträge im Bereich der Hauptschule betreffend Turnsaalfenster, Wärmedämmung,<br />

Isolierung – Heizungsrohre.<br />

� Volksschule Dörnbach – Die Wohnung (ehem. Nowy) wird nur noch für schuleigene<br />

Zwecke genutzt und soll als Klasse adaptiert werden.<br />

� Die WSG hat 12 Mietkaufwohnungen in Schönering bewilligt bekommen (LR Mag. Dr.<br />

Kepplinger)<br />

� Musikschule – Bescheid<br />

� Bepflanzung rund um die Gabionenwand – Reha<br />

� Ortsprospekt ist fertig und wurde großteils abgegeben.<br />

� Bezüglich Gestaltung Schulvorplatz VS Schönering gestaltet sich eine gute Lösung ab.


Punkt 3<br />

Prüfberichte des örtlichen Prüfungsausschusses:<br />

a) vom 8. Februar 2005<br />

b) vom 5. April 2005;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR Dkfm. Günter Narzt:<br />

a) Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses siehe Beilage I<br />

b) Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses siehe Beilage II<br />

Bürgermeister Mühlböck hält fest, dass die Prüfberichte so zur Kenntnis zu nehmen sind und<br />

bemerkt, dass sich im Bereich der gesamten Öffentlichkeitsarbeit eine Reform ergeben wird. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand hat beschlossen, dazu auch die Kepler Solution einzubinden.<br />

Im Bereich der Geschenkskörbe hat er mit Frau Vzbgm. Kapl für das nächste Jahr eine<br />

Änderung ins Auge gefasst.<br />

Punkt 4<br />

Rechnungsabschluss 2004<br />

Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger erläutert den Rechnungsabschluss 2004 (siehe Beilage<br />

III) und weist darauf hin, dass das Ergebnis auf eine sehr zweckmäßige, wirtschaftliche und<br />

sparsame Haushaltsführung zurückzuführen ist. Es konnte im Haushaltsjahr 2004 ein<br />

Überschuss von € 44.898,52 erwirtschaftet werden.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger stellt den<br />

A n t r a g,<br />

den Rechnungsabschluss 2004 in vorliegender Form zu beschließen und den Überschuss für<br />

den Bau der Musikschule zweckgebunden zu verwenden.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 5<br />

Grundsatzbeschluss über Einrichtung einer weiteren Hortgruppe in der<br />

Volksschule Schönering<br />

Berichterstattung durch GV Mag. Karin Peticzka: Siehe Beilage IV<br />

Frau Vzbgm. Renate Kapl möchte festhalten, dass sie mit dieser Lösung 3. Hortgruppe nicht<br />

zufrieden ist. Sie gibt zu bedenken, dass ein Teil der Kinder im Pfarrheim untergebracht ist, ein<br />

anderer Teil in der Volksschule Schönering. Die 3. Hortgruppe kann nur eine Übergangslösung<br />

sein und es muss raschest eine Lösung gefunden werden zB Umbau des alten Bauhofes.<br />

Die 3. Lt-Präs. Frau GR Doris Eisenriegler schließt sich der Meinung von Frau Vzbgm. Kapl an.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger sagt, dass dieses Thema schon einmal sehr intensiv in


einem Ausschuss besprochen wurde und dass damals eine andere Situation bestanden hat.<br />

Er unterstützt den Antrag von Frau GV Mag. Karin Peticzka auf Einrichtung einer 3. Hortgruppe<br />

in der Volksschule Schönering.<br />

Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass die Zeit für die Umbauarbeiten damals zu kurz war.<br />

Frau Vzbgm. Kapl möchte die konkreten Kosten der 3. Hortgruppe wissen.<br />

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass die Fraktionen dem Projekt positiv entgegensehen.<br />

Frau GV Mag. Karin Peticzka stellt den<br />

A n t r a g,<br />

die 3. Hortgruppe für ein Jahr in der Volksschule Schönering zu beschließen.<br />

Frau Vzbgm. Renate Kapl stellt den<br />

Z u s a t z a n t r a g,<br />

ehesten zu prüfen, ob eine generelle Unterbringung des Hortes in den ehemaligen<br />

Bauhofräumlichkeiten der Volksschule Schönering möglich ist.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 6<br />

Wohnungsvergabe Betreubares Wohnen<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass die Wohnungen „Betreubares Wohnen“ vom Ausschuss den<br />

betreffenden Personen zugeteilt wurden.<br />

Eine Wohnung, Nr. 3 konnte noch nicht vergeben werden.<br />

Frau Vizebürgermeister Kapl möchte wissen, wie die Vergabe durchgeführt wird.<br />

Der Obmannn des Wohnungsausschusses ,Herr GV Lehner, berichtet, dass bei der Vergabe<br />

der Wohnungen noch einige Unentschlossene dabei waren. Die Wohnung wird noch einmal neu<br />

auszuschreiben sein. Der Ablauf der Vergabe wird gleich sein wie bei den anderen Wohnungen.<br />

Vzbgm. Mag. Paschinger erklärt, dass 4 Personen in Evidenz bleiben möchten, 6 Personen<br />

haben abgesagt. Herr Mag. Paschinger spricht seinen Dank dem Roten Kreuz aus, dass im<br />

Ausschuss miteingebunden war und bedankt sich herzlich für die Mitarbeit.<br />

Am heutigen Tage sollen 12 Betreubare Wohnungen in Schönering vergeben werden. Die<br />

Wohneinheiten besitzen eine Größe von 55 bis 56 m². Die Angelegenheit wurde in der<br />

Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, besprochen und einstimmig<br />

vorgeschlagen, die Wohnungen entsprechend nachfolgender Aufstellung zu vergeben:


Wohnung 1 Hinterberger Katharina, Hochscharten 3, 4730 Waizenkirchen<br />

Wohnung 2 Richter Simon und Maria, Reither Straße 13, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 4 Plakolb Maria, Sandgasse 7, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 5 Philipp Emma, Sandgasse <strong>14</strong>, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 6 Reisenberger Stefanie, Höfer Straße 16, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 7 Hiesböck Angela, Holzhauser Straße 6, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 8 Klapal Maria, Ziegelofenweg 19, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 9 Pisko Angela, Eiselsberger Straße 1, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 10 Kroiß Josef und Gertrud, Am Hitzinger Berg 8, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Wohnung 11 Zingsem Eleonore, Heidrosenweg 13/2/15, 4030 Linz<br />

Wohnung 12 Schaufler Anton und Maria, Appersberg 8, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

Der Bürgermeister stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

die Wohnungen wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 7<br />

Wohnungsvergabe Winkelnstraße 2 a, EG, 57,15 m²;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner:<br />

Die Wohnung in der Winkelnstraße 2a befindet sich im Erdgeschoss und besitzt 57,15 m². In der<br />

Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde vorgeschlagen, die Wohnung in<br />

der Winkelnstraße 2a an<br />

Frau Lucy Fleischer, Am Weinberg 22, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

zu vergeben.<br />

Als Ersatz soll für die Wohnung Frau Brigitte Printschler, Atriumweg 18, 4073 <strong>Wilhering</strong>,<br />

vorgesehen werden.<br />

Herr GR Dkfm. Narzt teilt mit, dass die Vergabe dieser Wohnung eine „Ho-Ruck-Aktion“ war. Die<br />

Kriterien können seiner Meinung nach nicht nachvollzogen werden. Es war eine<br />

ausländerfeindliche Entscheidung. Herr GR Dkfm. Narzt erklärt, dass das auch die nächste<br />

Wohnung betrifft. Die Wohnungsvergaberichtlinien müssen im nächsten Bauausschuss neu<br />

überarbeitet werden.<br />

Die 3.LT-Präs. GR Doris Eisenriegler berichtet, dass es zu diesem Problem gekommen ist, weil<br />

im Ausschuss keine Einstimmigkeit geherrscht hat.<br />

Frau GR Doris Eisenriegler stellt den


Antrag,<br />

den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und neuerlich zu beraten.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Antrag unzulässig ist. Die Möglichkeit besteht gemäß<br />

GO 1990 nicht, es kann nur er und das zu Beginn der Sitzung einen Tagesordnungspunkt<br />

absetzen.<br />

Der Obmann des Ausschusses erläutert, dass es genaue Vergaberichtlinien gibt und auch in<br />

einem Ausschuss herrscht Demokratie – die Mehrheit hat entschieden. Es werden jedoch die<br />

Vergaberichtlinien überarbeitet und neu beschlossen.<br />

Die 3. LT-Präs. GR Doris Eisenriegler möchte über diesen Tagesordnungspunkt<br />

weiterdiskutieren.<br />

Herr GR LAbg. Stanek erklärt, dass diese Sitzung öffentlich ist und deshalb nur über<br />

Grundsätzliches diskutiert werden kann.<br />

Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass es auch in Zukunft notwendig sein wird, Entscheidungen<br />

herbeizuführen.<br />

Herr GR Habermann erkundigt sich, wie es mit der Abstimmung ausgesehen hat.<br />

Der Obmann des Ausschusses, Herr GV Lehner, gibt an, dass der Beschluss mit 6 Stimmen<br />

dafür und eine Stimmenthaltung, also 1 Gegenstimme, zustande kam.<br />

Herr GR Habermann teilt mit, dass die Stimmenthaltung soweit er weiß auch nur aufgrund einer<br />

Zusatzreihung stattgefunden hat.<br />

Frau LT-Präs. GR Doris Eisenriegler gibt zu Protokoll, dass eine Wohnung eine exestentielle<br />

Angelegenheit ist. Sie wirft dem Ausschuss Diskriminierung vor, weil der Wohnungswerber die<br />

meisten Punkte hatte. Ein Ausländeranteil von 3,4 % kann keine Bedrohung sein. Frau GR Doris<br />

Eisenriegler findet diese Wohnungsvergabe einen Skandal.<br />

Herr GV Lehner wirft ein, dass auch schon etliche Wohnungen an Ausländer vergeben wurden<br />

und man nicht von Diskriminierung sprechen kann.<br />

Herr GR LAbg. Stanek zählt die Wohnungsvergaberichtlinien auf und gibt auch zu bedenken, ob<br />

in Zukunft nur Ausländer eine Sozialwohnung zugesprochen bekommen. 2 Erwachsene und 3<br />

Kinder sind für eine 57 m² Wohnung einfach nicht geeignet. Die Fakten müssen einfach auf den<br />

Tisch gelegt werden – diese Wohnung ist zu klein für 5 Personen und das hat mit<br />

Diskriminierung überhaupt nichts zu tun. Die Vergaberichtlinien werden neu überdacht und<br />

überarbeitet.<br />

Herr GR Dkfm. Narzt sagt, dass, wenn man die Wohnungsverhältnisse des Bewerbers kennt, es<br />

für ihn natürlich eine Verbesserung gewesen wäre, auch wenn die Wohnung nur 57 m² groß ist.<br />

Frau GR Doris Eisenriegler findet, dass Objektivität gelebt werden soll. Eine 57 m² Wohnung ist<br />

eine Verbesserung wenn man in einem Keller wohnt.<br />

Herr Bürgermeister Mühlböck erklärt, dass die Platzgründe bei der Wohnungsvergabe aber eine<br />

wichtige Rolle gespielt haben.


Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger wirft ein, dass die Diskussion sehr ins Detail geht und stellt<br />

daher den<br />

A n t r a g,<br />

auf Ende der Debatte.<br />

Herr GV Lehner stellt den<br />

A n t r a g,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: 3 Gegenstimmen (Fraktion GRÜNE)<br />

1 Stimmenthaltung (GR LAbg. Stanek)<br />

27 JA-Stimmen<br />

Punkt 8<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 10, 2. Stock, 80,95 m²;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner:<br />

Die Wohnung in der Kürnbergstraße 10 befindet sich im 2. Stock und besitzt 80,95 m². In der<br />

Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde einstimmig vorgeschlagen, die<br />

Wohnung in der Kürnbergstraße 10 an<br />

Frau Michaela Friesenecker, Winkelnstraße 28, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

zu vergeben.<br />

Als 1. Ersatz soll für die Wohnung Frau Klaudia Ablinger, Franz Klafböckstraße 24, 4060<br />

Leonding, sowie als zweiter Ersatz Herr Klaus Schremmer, Alkovnerstraße <strong>14</strong>, 4072 Alkoven<br />

vorgesehen werden.<br />

Herr GV Lehner stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: 28 JA-Stimmen<br />

3 Stimmenthaltungen (Fraktion GRÜNE)


Punkt 9<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, 59,95 m²;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner:<br />

Die Wohnung in der Kürnbergstraße 11 befindet sich im Erdgeschoss und besitzt 59,95 m². In<br />

der Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde einstimmig vorgeschlagen,<br />

die Wohnung in der Kürnbergstraße 11 an<br />

Frau Veronika Engelmann, Kürnbergstraße 3/1/3, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

zu vergeben.<br />

Als Ersatz soll für die Wohnung Frau Daniela Rohrhuber, Appersberg 5, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

vorgesehen werden.<br />

Herr GV Lehner stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 10<br />

Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 13, EG, 59,96 m²;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />

Lehner:<br />

Die Wohnung in der Kürnbergstraße 13, EG befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss und besitzt<br />

59,96 m². In der Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde einstimmig<br />

vorgeschlagen, die Wohnung in der Kürnbergstraße 13 an<br />

Herrn Bernd Pichler, Olof-Palme-Weg 55, 4030 Linz<br />

zu vergeben.<br />

Als Ersatz soll für die Wohnung Frau Daniela Rohrhuber, Appersberg 5, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />

vorgesehen werden.<br />

Herr GV Lehner stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.


Punkt 11<br />

a) Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 587/3, 587/5,<br />

587/6, 587/9, 587/11 (Stiftsgründe), KG <strong>Wilhering</strong><br />

b) Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter:<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. Februar 2005 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst den<br />

Bebauungsplan Nr. 67 „Stiftsgründe“ aufzuheben. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre<br />

1973 und ist nicht mehr vollziehbar. So war im Bebauungsplan zum Beispiel eine<br />

Erschließungsstraße durch den Kürnbergerwald vorgesehen.<br />

Vom Planungsgebiet sind unter anderem die Grundstücke 587/3, 587/5, 587/6, 587/8, 587/9,<br />

587/11, KG <strong>Wilhering</strong> betroffen, welche sehr exponiert am Rand des Kürnbergerwaldes liegen.<br />

Nachdem es sich dabei um eine sensible Zone handelt, hat der Planungsausschuss der<br />

Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> in seiner Sitzung vom 10.2.2005 vorgeschlagen für die<br />

gegenständlichen Parzellen einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.<br />

Um die Erstellung des Bebauungsplanes nicht zu erschweren oder gar zu verhindern wurde<br />

weiters empfohlen, über die oben angeführten sechs Einfamilienhausgrundstücke ein<br />

Neuplanungsgebiet zu verhängen.<br />

Hr. GV Winter, als Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung stellt daher den<br />

A n t r a g,<br />

nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />

Verordnung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>14</strong>. April 2005, betreffend die<br />

Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die in der Beilage dargestellten Grundstücke<br />

587/3, 587/5, 587/6, 587/8, 587/9, 587/11, KG <strong>Wilhering</strong>.<br />

§ 1<br />

Über die in der beiliegenden Flächenwidmungsplankopie dargestellten Grundstücke wird im<br />

Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein<br />

Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2<br />

OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. verhängt, dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die<br />

Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen<br />

Baubewilligungen für Bauvorhaben gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur<br />

ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage<br />

anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des zukünftigen<br />

Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert.


§ 2<br />

Die gegenständlichen Grundstücke liegen beidseits des Neudeckerweges in der Ortschaft<br />

Mühlbach direkt angrenzend an den Kürnbergerwald. Beim gegenständlichen Planungsgebiet<br />

handelt es sich um eine exponierte und sehr sensible Zone und soll daher eine dem Orts- und<br />

Landschaftbild angepasste Verbauung ermöglich bzw. festgeschrieben werden. Das<br />

Planungsziel dieses Neuplanungsgebietes wird damit begründet, dass die Erstellung des<br />

Bebauungsplanes nicht erschwert oder gar verhindert wird.<br />

§3<br />

Eine Flächenwidmungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />

verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />

während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />

§ 4<br />

Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />

dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />

Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />

rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes spätestens jedoch nach zwei Jahren außer<br />

Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />

Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Des weiteren stellt Hr. GV Winter den<br />

A n t r a g,<br />

Der Bürgermeister<br />

LAbg. Mario Mühlböck<br />

den Grundsatzbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes zu fassen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 12<br />

Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter:


Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ zu<br />

erstellen. Das Planungsgebiet liegt beidseits der Seerbergstraße in der Ortschaft Dörnbach und<br />

umfasst acht Einfamilienhausgrundstücke wovon bereits sechs mit einem Hauptgebäude bebaut<br />

wurden.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden die getroffenen Festlegungen vom Amt der OÖ.<br />

Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung zur Kenntnis<br />

genommen. Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden durch die gegenständliche<br />

Planung nicht berührt. Der Plan ist somit nicht genehmigungspflichtig.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden diverse Anregungen eingebracht. Diese wurden nach<br />

Möglichkeit in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />

Während der öffentlichen Auflage wurde von Herrn Plakolm eine Stellungnahme abgegeben.<br />

Der Bebauungsplan wurde daraufhin abgeändert und erhielten die Betroffenen gemäß § 33 Abs.<br />

4 OÖ.ROG nochmals die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Davon machte Hr. Mag.<br />

Pühringer Gebrauch. Von Herrn Mag. Pühringer wurde der Wunsch geäußert, dass die<br />

Baufluchtlinien entlang seines Grundstückes kotiert werden. Die Abstände sind aus dem<br />

Bebauungsplan heraus messbar und war eine Kotierung daher nicht erforderlich. Die<br />

Angelegenheit wurde auch im Ausschuss für örtliche Raumplanung beraten.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 13<br />

Bebauungsplan Nr. 37, 1. Änderung „Mikschl“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />

Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 37 „Danereder Franz -<br />

Hitzing“ zu ändern. Das Planungsgebiet liegt am Bahnweg bzw. Haselweg in der Ortschaft<br />

Hitzing. Das Planungsgebiet umfasst 6 Einfamilienhausparzellen wovon bereits 4 bebaut sind.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />

OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung wird mit<br />

Schreiben vom 21. März 2005 mitgeteilt, dass die gegenständliche Planung zur Kenntnis<br />

genommen wird. Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden durch die gegenständliche<br />

Planung nicht berührt. Der Plan ist somit nicht genehmigungspflichtig.<br />

Herr GV Winter stellt daher den


Antrag,<br />

die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt <strong>14</strong><br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Kremsleitner“ – Beschlussfassung<br />

nach durchgeführtem Verfahren;<br />

Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />

Manfred Winter:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt die Grundstücke 901 und 902/1 (öffentl. Gut) sowie<br />

Bauarea 53, KG Schönering von Betriebsbaugebiet in Dorfgebiet umzuwidmen. Das<br />

Planungsgebiet liegt inmitten der Ortschaft Schönering.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />

OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung wird mit<br />

Schreiben vom 21. März 2005 mitgeteilt, dass die gegenständliche Planung ohne Einwand zur<br />

Kenntnis genommen wird. Ebenso bestehen von Seiten des Forsttechnischen Dienstes für<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie von der Abt. Wasserwirtschaft des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung keine Einwände.<br />

Herr GV Winter stellt daher den<br />

Antrag,<br />

die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Punkt 15<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />

durchgeführtem Verfahren,<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde am Anfang der Sitzung vom Bürgermeister von der<br />

Tagesordnung abgesetzt.<br />

Punkt 16<br />

Berufung von Herrn Josef Landschützer gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />

über die Abweisung eines Bauansuchens für die Errichtung einer Betriebshütte<br />

für Kleinlandwirtschaft;<br />

Der Bürgermeister erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen, da er den<br />

Bescheid in 1. Instanz erlassen hat.


Der Bürgermeister verlässt den Saal.<br />

Berichterstattung durch Herrn Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger:<br />

Herr Josef Landschützer, Steinbauerstraße 19, 4040 Linz hat mit Schreiben vom<br />

12. August 2004 die Baubewilligung für die Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft<br />

beantragt.<br />

Die im Bauansuchen dargestellte Betriebshütte entspricht jener Gartenhütte (Wochenendhaus)<br />

welche bereits vor Jahren konsenslos errichtet wurde und für welche seit dem Jahr 1983 ein<br />

Abbruchbescheid vorliegt.<br />

Für das gegenständliche Objekt wurde im Jahre 1992 eine Baubewilligung mit der selben<br />

Titulierung (Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft) beantragt und wurde diese<br />

wegen Widerspruchs zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan versagt. Das Ansuchen vom<br />

12.08.2004 stimmt im wesentlichen mit dem Ansuchen aus dem Jahre 1992 überein. Das<br />

Bauansuchen wurde nur in ein paar unwesentlichen Details abgeändert.<br />

Das Ansuchen wurde daher vom Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz wegen<br />

entschiedener Sache zurückgewiesen.<br />

Herr Landschützer hat nun gegen den Bescheid des Bürgermeisters zeitgerecht die Berufung<br />

eingebracht.<br />

Die Berufung wird im wesentlichen damit begründet, dass gegenüber dem Ansuchen aus dem<br />

Jahre 1992 ein Zimmer in einen Lagerraum umfunktioniert, der Kamin, die Heizung, die<br />

Elektroinstallationen und die Senkgrube entfernt, sowie zusätzlich ein Abstellraum für 4<br />

Rasenmäher errichtet wird.<br />

Nachdem sich das Bauansuchen gegenüber jenem aus dem Jahr 1992 nur in unwesentlichen<br />

und unbedeutenden Nebenumständen verändert hat, stellt<br />

Herr Vizebgm. Mag. Paschinger stellt den<br />

Antrag,<br />

über die Berufung folgendermaßen zu entscheiden:<br />

Bescheid<br />

über die gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 12.01.2005 rechtzeitig eingebrachte<br />

Berufung ergeht aufgrund der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom <strong>14</strong>.<strong>04.</strong>2005 als<br />

Baubehörde 2. Instanz folgender<br />

Spruch<br />

Die Berufung vom 02.02.2005 eingelangt am 03.02.2005 gegen den Bescheid des<br />

Bürgermeisters vom 12.01.2005 wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unbegründet abgewiesen und<br />

der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt.


Begründung<br />

Herr Josef Landschützer hat mit Schreiben vom 12.08.2004 die Baubewilligung für die<br />

Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft auf dem Grundstück Nr. 204/2, KG<br />

Dörnbach beantragt. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 12.01.2005 wurde das Ansuchen<br />

wegen entschiedener Sache mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Ansuchen im<br />

wesentlichen dem Ansuchen aus dem Jahr 1992 entspricht und nur in unwesentlichen und<br />

unbedeutenden Nebenumständen modifiziert wurde.<br />

Nun wurde von Herrn Josef Landschützer, Steinbauerstraße 19, 4040 Linz innerhalb offener<br />

Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Die Berufung datiert mit 02.02.2005 wird wie<br />

folgt begründet:<br />

„Ergänzende Berufungsbegründung<br />

zu:<br />

„Bauansuchen 05.03.1992 ist in wesentlichen Teilen mit dem Ansuchen vom<br />

12. August 2004 identisch.“<br />

„Abschließend wird festgehalten, dass das Ansuchen vom 12.08.2004 dem Ansuchen aus dem<br />

Jahre 1992 im wesentlichen entspricht. Das Baubewilligungsansuchen wurde nur in<br />

unwesentlichen und unbedeutenden Nebenumständen modifiziert.“<br />

Dazu erlaube ich mir zu entgegnen, dass mein Bauansuchen vom 12.08.2004 folgende<br />

wesentliche Änderungen gegenüber meinem Ansuchen vom 05.03.1992 aufweist.<br />

Umfunktionierung des Zimmers im Ausmaß von 19,25 m² in einen Lagerraum;<br />

kein Kamin bzw. keine Ofenheizung;<br />

keine Elektroinstallationen;<br />

keine Senkgrube;<br />

Errichtung eines notwendigen Abstellraumes für 4 Rasenmäher. Derzeit sind<br />

3 Rasenmäher (davon 1 Balkenmäher) im Freien und 1 Balkenmäher vorübergehend auf einem<br />

mir gehörigen Grundstück in Leonding abgestellt.<br />

Gegenständliche Betriebshütte dient seit dem Jahre 1993 nachweisbar ausschließlich<br />

nachfolgend angeführten Zwecken, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb meines<br />

behördlich bewilligten Damwildgeheges und meiner ebenfalls behördlich bewilligten<br />

Fischteichanlage stehen.<br />

Lagerung eines Teiles des von mir produzierten Heues (ein weiterer Teil des Heues wird im<br />

Unterstand gelagert);<br />

Lagerung von zugekauftem Getreide und Stroh;<br />

Lagerung von Futteräpfel, die ich teilweise selbst produziere oder kostengünstig von einer<br />

Obstgenossenschaft beziehe;<br />

Lagerung von ca. 30 Obststeigen aus Kunststoff<br />

Lagerung von Poritplatten, Planen und Jutesäcken (Frostschutz für Futteräpfel);<br />

Lagerung von Kleingeräten und Werkzeugen.<br />

Die Zufahrt zu meinem Damwildgehege besteht aus einem ca. 200 m langen, teilweise steil<br />

ansteigenden Hohlweg, der bei Eis und Schnee nicht befahrbar ist. Dies bedingt, dass die<br />

Einlagerung der Futtervorräte in die Betriebshütte beizeiten und in einer Menge erfolgt, dass die


Versorgung der Tiere für die Zeit von Oktober bis einschließlich März, also für 6 Monate,<br />

gesichert ist.<br />

Ggst. Betriebshütte ist daher zur bestimmungsmäßigen Nutzung meines behördlich bewilligten<br />

Geheges unbedingt nötig.<br />

Ohne Betriebshütte ist die Betreuung und Aufzucht des Damwildes nicht möglich.<br />

Laut der von mir eingeholten Rechtsauskünfte entspricht ggst. Betriebshütte für<br />

Kleinlandwirtschaft den bau- und raumordnungsrechtlichen Anforderungen.<br />

Ich stelle hiermit an die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> den Antrag ggst. Bescheid zu beheben und<br />

mein Bauansuchen vom 12.08.2004 zu genehmigen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Josef Landschützer“<br />

Dazu wird folgendes festgehalten:<br />

Von Herrn Josef Landschützer, Steinbauerstraße 19, 4040 Linz wurde mit Schreiben vom<br />

05.03.1992 ein Ansuchen um Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft auf dem<br />

Grundstück Nr. 204/2, KG Dörnbach eingereicht. Dieses Bauansuchen wurde wegen<br />

Widerspruchs zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan mit Bescheid des Bürgermeisters<br />

vom 07.10.1994 abgewiesen. Diese Entscheidung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat, der<br />

Vorstellungsbehörde sowie vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.<br />

In den Bauplänen des Baumeisters Ing. Nicoladoni vom 03.03.1992 war die Errichtung einer<br />

Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft mit einem maximalen Ausmaß von 7,85 x 7,35 m<br />

vorgesehen. Die Hütte sollte eine maximale Höhe von 3,90 m bezogen auf das dargestellte<br />

Urgelände erhalten. Das Gebäude sollte mit einem Satteldach mit 15 Grad Dachneigung<br />

abgedeckt werden. Als Deckungsmaterial waren Welleternitplatten vorgesehen. Als<br />

Raumnutzung waren im Einreichplan, Lagerraum, Kochnische, Sanitärraum, Abstellraum,<br />

Vorraum und Zimmer vorgesehen. Der Bauplan entsprach der bereits vor Jahren konsenslos<br />

errichteten Hütte für welche ein rechtswirksamer Abbruchbescheid vorliegt.<br />

Im Einreichplan vom 12.08.2004, welcher dem Bauansuchen mit gleichem Datum zugrunde<br />

liegt, besitzt die Betriebshütte die selben Außenabmessungen, die selbe Höhe, die selbe<br />

Dachneigung und Dachdeckung und entspricht diese im wesentlichen jener aus dem Jahre<br />

1992. Die Raumaufteilung entspricht jener aus dem Jahre 1992. Ebenso entspricht die<br />

Bauweise jener aus dem Ansuchen des Jahres 1992.<br />

Wie Herr Josef Landschützer in seiner Berufung anführt, weist das Ansuchen vom 12.08.2004<br />

folgende aus seiner Sicht wesentliche Änderungen gegenüber dem Bauansuchen vom<br />

05.03.1992 auf:<br />

Umbenennung des Zimmers im Ausmaß von 19,25 in einen Lagerraum<br />

Entfernung des Kamins mit Einzelofenheizung<br />

Entfernung der Elektroinstallation<br />

Entfernung der Senkgrube<br />

Zubau eines Abstellraumes für 4 (?) Rasenmäher im Ausmaß von 3,37 x 2,00 mit einer<br />

maximalen Höhe von 2,40 m.


Daraus ist ersichtlich, dass es sich für die Beurteilung der Sachlage nur um geringfügige und für<br />

die Beurteilung des Ansuchens unwesentliche Änderungen handelt.<br />

Von Herrn Landschützer wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ein Gutachten von Herrn<br />

DI. Rudolf Netherer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, datiert<br />

mit 28.<strong>04.</strong>2004 über die Notwendigkeit der Betriebshütte vorgelegt. Daraus ist ersichtlich, dass<br />

sich die Anzahl der Tiere, der landwirtschaftlich genutzten Flächen usw. nicht wesentlich<br />

gegenüber den Ansuchen aus dem Jahre 1992 verändert hat.<br />

Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass es sich bei den oben angegebenen<br />

Änderungen nur um eine Modifizierung des bereits entschiedenen Bauansuchens aus dem<br />

Jahre 1992 handelt. Das Ansuchen bzw. das Bauprojekt wurde nur in unwesentlichen und<br />

unbedeutenden Nebenumständen abgeändert.<br />

Das Bauansuchen vom 12.08.2004 bezweckt offensichtlich nur die Neuaufrollung einer bereits<br />

entschiedenen Sache. Das Parteienbegehren deckt sich im wesentlichen mit jenem aus dem<br />

Jahr 1992 und ist der Antrag daher als entschiedene Sache zurückzuweisen.<br />

Nachdem sich der maßgebliche Sachverhalt sowie die maßgebliche Rechtslage in<br />

entscheidungswichtigen Punkten nicht geändert haben, war die Berufung als unbegründet<br />

abzuweisen und der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich zu bestätigen.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Vorstellung zulässig. Diese ist innerhalb von 2<br />

Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim<br />

Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie<br />

sich richtet.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />

Der Vizebürgermeister<br />

Mag. Dieter Paschinger<br />

Der Bürgermeister betritt nach Beschlussfassung den Saal wieder.<br />

Punkt 17<br />

Allfälliges<br />

Der Bürgermeister verliest folgenden<br />

Dringlichkeitsantrag<br />

„Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO.1990 den<br />

Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />

Grundsatzbeschluss über den Erwerb des Grundstückes 763 KG Schönering<br />

In die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>14</strong>.<strong>04.</strong>2005 aufzunehmen und<br />

begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:


Die angeführten Grundstücke sind für die notwendige neue Infrastruktur für Schönering (vor<br />

allem einer neuen Straßenanbindung) sowie für künftige Entwicklungen in diesem Bereich von<br />

Bedeutung. Um diese Entwicklungen an diesem Standort als <strong>Gemeinde</strong> selbst steuern zu<br />

können, beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, diese angeführten Grundflächen zu<br />

erwerben. Dabei gibt es für die <strong>Gemeinde</strong> eine finanzielle Obergrenze als Kaufangebot.<br />

Sollten die Verhandlungen durch zu hohe Forderungen der Verkäuferin nicht positiv<br />

abgeschlossen werden können, wird die <strong>Gemeinde</strong> von der Kaufabsicht zurücktreten und<br />

andere Schritte zur Umsetzung einer neuen Zufahrtsstraße an diesem Standort einleiten.<br />

Mario Mühlböck eh.<br />

Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

Herr GR Mag. Dr. Hochleitner gibt zu Protokoll, dass diese Angelegenheit nicht sang- und<br />

klanglos über die Bühne gehen soll und unterstreicht die Wichtigkeit für die <strong>Gemeinde</strong>. Der<br />

Grundankauf steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung von Schönering. Für<br />

Schönering ist diese Straßenanbindung notwendig und wird dringend benötigt. Er gibt an, dass<br />

er verwundert darüber ist, dass weder ein Plan noch ein straßenrechtliches Verfahren eingeleitet<br />

wurde. Herr GR Mag. Dr. Hochleitner richtet den dringenden Appell an alle Fraktionen, dieses<br />

Thema ernsthaft in in Angriff zu nehmen. Es spricht aus seiner Sicht überhaupt nichts dagegen,<br />

dass dem Bürgermeister das Verhandlungsmandat bezüglich Grundankauf übergeben wird.<br />

Herr GR Mag. Dr. Hochleitner richtet sich an Herrn Vzbgm. Mag. Paschinger und möchte von<br />

ihm wissen, ob für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> dieses Projekt überhaupt finanzierbar ist.<br />

Weiters drängt er darauf, dass die Straße endlich gebaut wird. Der Baubeginn sollte spätestens<br />

August d.J. sein.<br />

Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger weist ausdrücklich darauf hin, dass in den letzten Jahren in<br />

Schönering eine vernünftige Straßenanbindung bestanden hat.<br />

Die Situation hat sich natürlich verändert. Die betroffenen Anrainer weisen auch immer wieder<br />

darauf hin, dass die Qualität der Schulstraße, insbesondere die Asphaltierung ein Problem<br />

darstellt. Sofern nicht in absehbarer Zeit eine neue Straße entsteht, muss in diesem Fall<br />

dringend saniert werden und man hat vorübergehend bis zur Neuerrichtung ein Angebot. Die<br />

Firma PORR hatte eine Drittfinanzierung der Straße vorgeschlagen, ist aber dann beim Anbot<br />

der Frau Ramaseder ausgestiegen. Ab diesem Zeitpunkt war von einer Drittfinanzierung keine<br />

Rede mehr. Über ein gutes Finanzierungskonzept wird im Finanzausschuss beraten werden.<br />

Auch in den letzten Jahren konnten mit den Finanzierungskonzepten gute Ergebnisse erzielt<br />

werden zB Grundankauf Hochmairgut.<br />

Der Grundankauf stellt keine ständige Belastung dar – ausschließlich der Zinsen –, die<br />

Bemühungen gehen dahin, diese Zinsen durch Verkauf oder ähnliches zu finanzieren.<br />

Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass sich die ÖVP eine Verzögerung der Zufahrtsstraße nicht<br />

vorstellen kann. Es ist undenkbar, jetzt der Bevölkerung von Schönering<br />

Asphaltausbesserungsarbeiten zuzumuten. Für die ÖVP <strong>Wilhering</strong> ist es klar, dass die Straßen-<br />

anbindung so wie es im Architektenwettbewerb herausgekommen ist, was auch der<br />

Schöneringer Bevölkerung und den privaten Betreibern der Reha-Klinik seit einem Jahr<br />

versprochen wird, raschest erfolgen muss.


Herr Vzbgm. Mag. Paschinger wirft ein, dass der Architektenwettbewerb etwas anderes ist.<br />

Darin ist eine Zufahrt direkt an der Grundgrenze der Volksschule und der Fa. Moser<br />

vorgesehen.<br />

Der Bürgermeister weist ausdrücklich auf die gute Zusammenarbeit der Fraktionen hin. Er führt<br />

an, dass die Entscheidung in den letzen 1 ½ Jahren von den Fraktionen gemeinsam getragen<br />

wurden. Es war allen bewusst, dass der Grundankauf für dieses Projekt ein Problem darstellen<br />

könnte. Gesamt gesehen soll so viel wie möglich vom Grundankauf profitiert werden. Es<br />

mussten leider alle Beteiligten erkennen, dass man jemandem völlig ausgeliefert ist, wenn man<br />

auf dessen Eigentum angewiesen ist. Die SPÖ Fraktion steht dazu, dass die Anbindungsstraße<br />

in Schönering errichtet werden muss und das soll ehest möglich geschehen. Es müssen in<br />

diesem Fall immer wieder neue Ideen zur Abwicklung des Projekts gefunden werden. Es wurde<br />

nichts verabsäumt – es sind einfach gewisse Umstände vorhanden, auf die Rücksicht<br />

genommen werden muss.<br />

Die Option, die mit Frau Ramaseder abgeschlossen wurde, ist in mehreren Ausschüssen<br />

verlesen worden und es ist darin auch genau festgehalten, bei welcher Widmung die <strong>Gemeinde</strong><br />

einen Straßengrund abgetreten bekommt.<br />

Die Zufahrtsstraße Gall in den Ort Schönering ist aus dem Architektenwettbewerb entstanden.<br />

Das Büro Lassy wurde beauftragt, an einem Bebauungsplan zu arbeiten. Herr DI Hauser hat<br />

eine Variante vorgeschlagen, jedoch auch diese wurde schnell wieder verworfen.<br />

Der Wunsch nach der Anbindungsstraße für Schönering ist der Wunsch aller Fraktionen. Im<br />

„Zulassen“ gewisser Situationen im letzten Jahr wurde fast übersehen, welche Entwicklungen<br />

sich dort eventuell bilden könnten.<br />

Der Bürgermeister lädt insbesondere auch die ÖVP-Fraktion ein, an den zukünftigen<br />

Verhandlungen teilzunehmen. Das Ziel ist es, ein gutes und vernünftiges Ergebnis für<br />

Schönering und die <strong>Gemeinde</strong> zu erzielen.<br />

Vor der Volksschule Schönering wird im Sommer die Gestaltung vorangetrieben werden. Es<br />

kann niemand Verträge über Straßenanbindungen abschließen, wenn die Frage des<br />

Grundbesitzes nicht geklärt ist.<br />

Beschluss: e i n s t i m m i g<br />

� Herr GV Kons. Mittermair bittet um Mithilfe bei der Platzsuche für einen Skaterplatz.<br />

� Herr GV Lehner fragt, ob die Möglichkeit besteht, Spielsand für Kinder z. B. im Bauhof zu<br />

lagern, der dann von der Bevölkerung dort abgeholt werden kann.<br />

� Der Bürgermeister fragt, ob dieser Spielsand kostenpflichtig wäre.<br />

� Herr GV Lehner beantwortet diese Frage, dass der Spielsand natürlich kostenpflichtig<br />

wäre.<br />

� Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Huemer den Vorschlag gemacht hat, den alten<br />

Spielsand von den Spielplätzen in Säcke für den Hochwasserschutz zu füllen.


� Herr GR Hohenbichler berichtet, dass der Güterweg in Appersberg in einem sehr<br />

schlechten Zustand ist.<br />

� Herr GR Spelitz fragt bezüglich Eröffnungsfeierlichkeiten der Reha-Klinik, warum eine<br />

Aussendung der <strong>Gemeinde</strong> hinausgegangen ist, in der die Bevölkerung quasi<br />

„ausgeladen wird.“<br />

� Der Bürgermeister erklärt, dass diese Eröffnungsfeierlichkeit für die Öffentlichkeit nicht<br />

zugänglich sein soll, weil viele geladene Gäste kommen werden und es daher<br />

platzmäßig nicht möglich ist, so viele Personen einzuladen. Die Eröffnungsfeierlichkeit<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung hat schon stattgefunden.<br />

� Herr GR DI Hauer berichtet, dass am 28.4.2005 eine Mitgliederversammlung der RAIBA<br />

in <strong>Wilhering</strong> sein wird, zu der er herzlich einlädt.<br />

� Frau GR Josefine Richter möchte wissen, was in Ufer gebaut wird (oberhalb Bäckerei –<br />

ehem. Fischstand).<br />

� Der Bürgermeister teilt mit, dass dieser Bau eingestellt ist und dass es sich bei den<br />

Arbeiten nur mehr um Abbauarbeiten handelt.<br />

� Frau GR Eisenriegler hält fest, dass die Debatte betr. Wohnungsvergabe Winkelnstraße<br />

„abgewürgt“ wurde.<br />

� Herr GR Schierhuber teilt mit, dass eine Erhöhung der Abfallgebühr stattgefunden hat<br />

und möchte wissen, wann vom BAV der Beschluss über eine bezirksweite<br />

Sperrmüllsammlung beschlossen wird.<br />

� Frau Vzbgm. Kapl teilt mit, dass diese bezirksweite Sperrabfallsammlung vom BAV<br />

eigentlich heuer in Betrieb gehen sollte. Es ist dies aber vom BAV bis dato nicht<br />

beschlossen worden, da einige große <strong>Gemeinde</strong>n diesem Vorhaben nicht positiv<br />

gegenüber stehen.<br />

Es konnte letztes Jahr ein Überschuss erzielt werden, welcher für die Abwicklung des<br />

Sperrmülls herangezogen wird. Eine bezirksweite Sperrmüllsammlung des BAV wird es<br />

frühestens ab Jänner 2006 geben.<br />

� Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger weist auf verschiedene Aktivitäten im Bereich<br />

„Gesunde <strong>Gemeinde</strong>“ hin.<br />

� Keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Punkt 18<br />

15 Minuten Bürgerfragestunde<br />

Keine Wortmeldung.<br />

Ende der Sitzung: 21:04 Uhr

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