2005. 04. 14 - .PDF - Gemeinde Wilhering
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<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>14</strong>.4.2005<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bürgerfragestunde;<br />
2. Berichte des Bürgermeisters;<br />
3. Prüfberichte des örtlichen Prüfungsausschusses:<br />
a) vom 8. Februar 2005<br />
b) vom 5. April 2005;<br />
4. Rechnungsabschluss 2004;<br />
5. Grundsatzbeschluss über Einrichtung einer weiteren Hortgruppe in der Volksschule<br />
Schönering;<br />
6. Wohnungsvergabe Betreubares Wohnen;<br />
7. Wohnungsvergabe Winkelnstraße 2 a, EG, 57,15 m²;<br />
8. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 10, 2. Stock, 80,95 m²;<br />
9. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, 59,95 m²;<br />
10. Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 13, EG, 59,96 m²;<br />
11. a) Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 587/3, 587/5,<br />
587/6, 587/9, 587/11 (Stiftsgründe), KG <strong>Wilhering</strong><br />
b) Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes;<br />
12. Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ – Beschlussfassung nach durchge-führtem<br />
Verfahren;<br />
13. Bebauungsplan Nr. 37, 1. Änderung „Mikschl“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
<strong>14</strong>. Flächenwidmungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Kremsleitner“ – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren;<br />
15. Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren,<br />
16. Berufung von Herrn Josef Landschützer gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />
über die Abweisung eines Bauansuchens für die Errichtung einer Betriebshütte für<br />
Kleinlandwirtschaft;<br />
17. Allfälliges;<br />
18. 15 Minuten Bürgerfragestunde.<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass folgende Tagesordnungspunkte abgesetzt werden:<br />
Tagesordnungspunkt 15: Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und<br />
Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am Ende der Sitzung ein Dringlichkeitsantrag zu<br />
behandeln ist. Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss über den Erwerb des<br />
Grundstückes 763 KG Schönering.
Punkt 1<br />
Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Punkt 2<br />
Berichte des Bürgermeisters<br />
� Bauhofabrechnung – Berichtswesen<br />
� Verbesserung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit sowie Kepler Solutions<br />
� FF Edramsberg hat Kleinlöschfahrzeug vorgestellt. Die Kosten betragen € 192.000,--. Es<br />
wird noch Finanzierungsgespräche geben.<br />
� Herr Simböck Gerhard erhält rückwirkend ab 1.3.2005 die Invalititätspension. Es wurde<br />
Herr Füreder Mario als Wiliachauffeur aufgenommen.<br />
� Aufträge im Bereich der Hauptschule betreffend Turnsaalfenster, Wärmedämmung,<br />
Isolierung – Heizungsrohre.<br />
� Volksschule Dörnbach – Die Wohnung (ehem. Nowy) wird nur noch für schuleigene<br />
Zwecke genutzt und soll als Klasse adaptiert werden.<br />
� Die WSG hat 12 Mietkaufwohnungen in Schönering bewilligt bekommen (LR Mag. Dr.<br />
Kepplinger)<br />
� Musikschule – Bescheid<br />
� Bepflanzung rund um die Gabionenwand – Reha<br />
� Ortsprospekt ist fertig und wurde großteils abgegeben.<br />
� Bezüglich Gestaltung Schulvorplatz VS Schönering gestaltet sich eine gute Lösung ab.
Punkt 3<br />
Prüfberichte des örtlichen Prüfungsausschusses:<br />
a) vom 8. Februar 2005<br />
b) vom 5. April 2005;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR Dkfm. Günter Narzt:<br />
a) Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses siehe Beilage I<br />
b) Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses siehe Beilage II<br />
Bürgermeister Mühlböck hält fest, dass die Prüfberichte so zur Kenntnis zu nehmen sind und<br />
bemerkt, dass sich im Bereich der gesamten Öffentlichkeitsarbeit eine Reform ergeben wird. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand hat beschlossen, dazu auch die Kepler Solution einzubinden.<br />
Im Bereich der Geschenkskörbe hat er mit Frau Vzbgm. Kapl für das nächste Jahr eine<br />
Änderung ins Auge gefasst.<br />
Punkt 4<br />
Rechnungsabschluss 2004<br />
Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger erläutert den Rechnungsabschluss 2004 (siehe Beilage<br />
III) und weist darauf hin, dass das Ergebnis auf eine sehr zweckmäßige, wirtschaftliche und<br />
sparsame Haushaltsführung zurückzuführen ist. Es konnte im Haushaltsjahr 2004 ein<br />
Überschuss von € 44.898,52 erwirtschaftet werden.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger stellt den<br />
A n t r a g,<br />
den Rechnungsabschluss 2004 in vorliegender Form zu beschließen und den Überschuss für<br />
den Bau der Musikschule zweckgebunden zu verwenden.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 5<br />
Grundsatzbeschluss über Einrichtung einer weiteren Hortgruppe in der<br />
Volksschule Schönering<br />
Berichterstattung durch GV Mag. Karin Peticzka: Siehe Beilage IV<br />
Frau Vzbgm. Renate Kapl möchte festhalten, dass sie mit dieser Lösung 3. Hortgruppe nicht<br />
zufrieden ist. Sie gibt zu bedenken, dass ein Teil der Kinder im Pfarrheim untergebracht ist, ein<br />
anderer Teil in der Volksschule Schönering. Die 3. Hortgruppe kann nur eine Übergangslösung<br />
sein und es muss raschest eine Lösung gefunden werden zB Umbau des alten Bauhofes.<br />
Die 3. Lt-Präs. Frau GR Doris Eisenriegler schließt sich der Meinung von Frau Vzbgm. Kapl an.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger sagt, dass dieses Thema schon einmal sehr intensiv in
einem Ausschuss besprochen wurde und dass damals eine andere Situation bestanden hat.<br />
Er unterstützt den Antrag von Frau GV Mag. Karin Peticzka auf Einrichtung einer 3. Hortgruppe<br />
in der Volksschule Schönering.<br />
Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass die Zeit für die Umbauarbeiten damals zu kurz war.<br />
Frau Vzbgm. Kapl möchte die konkreten Kosten der 3. Hortgruppe wissen.<br />
Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass die Fraktionen dem Projekt positiv entgegensehen.<br />
Frau GV Mag. Karin Peticzka stellt den<br />
A n t r a g,<br />
die 3. Hortgruppe für ein Jahr in der Volksschule Schönering zu beschließen.<br />
Frau Vzbgm. Renate Kapl stellt den<br />
Z u s a t z a n t r a g,<br />
ehesten zu prüfen, ob eine generelle Unterbringung des Hortes in den ehemaligen<br />
Bauhofräumlichkeiten der Volksschule Schönering möglich ist.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 6<br />
Wohnungsvergabe Betreubares Wohnen<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass die Wohnungen „Betreubares Wohnen“ vom Ausschuss den<br />
betreffenden Personen zugeteilt wurden.<br />
Eine Wohnung, Nr. 3 konnte noch nicht vergeben werden.<br />
Frau Vizebürgermeister Kapl möchte wissen, wie die Vergabe durchgeführt wird.<br />
Der Obmannn des Wohnungsausschusses ,Herr GV Lehner, berichtet, dass bei der Vergabe<br />
der Wohnungen noch einige Unentschlossene dabei waren. Die Wohnung wird noch einmal neu<br />
auszuschreiben sein. Der Ablauf der Vergabe wird gleich sein wie bei den anderen Wohnungen.<br />
Vzbgm. Mag. Paschinger erklärt, dass 4 Personen in Evidenz bleiben möchten, 6 Personen<br />
haben abgesagt. Herr Mag. Paschinger spricht seinen Dank dem Roten Kreuz aus, dass im<br />
Ausschuss miteingebunden war und bedankt sich herzlich für die Mitarbeit.<br />
Am heutigen Tage sollen 12 Betreubare Wohnungen in Schönering vergeben werden. Die<br />
Wohneinheiten besitzen eine Größe von 55 bis 56 m². Die Angelegenheit wurde in der<br />
Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, besprochen und einstimmig<br />
vorgeschlagen, die Wohnungen entsprechend nachfolgender Aufstellung zu vergeben:
Wohnung 1 Hinterberger Katharina, Hochscharten 3, 4730 Waizenkirchen<br />
Wohnung 2 Richter Simon und Maria, Reither Straße 13, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 4 Plakolb Maria, Sandgasse 7, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 5 Philipp Emma, Sandgasse <strong>14</strong>, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 6 Reisenberger Stefanie, Höfer Straße 16, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 7 Hiesböck Angela, Holzhauser Straße 6, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 8 Klapal Maria, Ziegelofenweg 19, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 9 Pisko Angela, Eiselsberger Straße 1, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 10 Kroiß Josef und Gertrud, Am Hitzinger Berg 8, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Wohnung 11 Zingsem Eleonore, Heidrosenweg 13/2/15, 4030 Linz<br />
Wohnung 12 Schaufler Anton und Maria, Appersberg 8, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
Der Bürgermeister stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
die Wohnungen wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 7<br />
Wohnungsvergabe Winkelnstraße 2 a, EG, 57,15 m²;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Die Wohnung in der Winkelnstraße 2a befindet sich im Erdgeschoss und besitzt 57,15 m². In der<br />
Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde vorgeschlagen, die Wohnung in<br />
der Winkelnstraße 2a an<br />
Frau Lucy Fleischer, Am Weinberg 22, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
zu vergeben.<br />
Als Ersatz soll für die Wohnung Frau Brigitte Printschler, Atriumweg 18, 4073 <strong>Wilhering</strong>,<br />
vorgesehen werden.<br />
Herr GR Dkfm. Narzt teilt mit, dass die Vergabe dieser Wohnung eine „Ho-Ruck-Aktion“ war. Die<br />
Kriterien können seiner Meinung nach nicht nachvollzogen werden. Es war eine<br />
ausländerfeindliche Entscheidung. Herr GR Dkfm. Narzt erklärt, dass das auch die nächste<br />
Wohnung betrifft. Die Wohnungsvergaberichtlinien müssen im nächsten Bauausschuss neu<br />
überarbeitet werden.<br />
Die 3.LT-Präs. GR Doris Eisenriegler berichtet, dass es zu diesem Problem gekommen ist, weil<br />
im Ausschuss keine Einstimmigkeit geherrscht hat.<br />
Frau GR Doris Eisenriegler stellt den
Antrag,<br />
den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen und neuerlich zu beraten.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Antrag unzulässig ist. Die Möglichkeit besteht gemäß<br />
GO 1990 nicht, es kann nur er und das zu Beginn der Sitzung einen Tagesordnungspunkt<br />
absetzen.<br />
Der Obmann des Ausschusses erläutert, dass es genaue Vergaberichtlinien gibt und auch in<br />
einem Ausschuss herrscht Demokratie – die Mehrheit hat entschieden. Es werden jedoch die<br />
Vergaberichtlinien überarbeitet und neu beschlossen.<br />
Die 3. LT-Präs. GR Doris Eisenriegler möchte über diesen Tagesordnungspunkt<br />
weiterdiskutieren.<br />
Herr GR LAbg. Stanek erklärt, dass diese Sitzung öffentlich ist und deshalb nur über<br />
Grundsätzliches diskutiert werden kann.<br />
Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass es auch in Zukunft notwendig sein wird, Entscheidungen<br />
herbeizuführen.<br />
Herr GR Habermann erkundigt sich, wie es mit der Abstimmung ausgesehen hat.<br />
Der Obmann des Ausschusses, Herr GV Lehner, gibt an, dass der Beschluss mit 6 Stimmen<br />
dafür und eine Stimmenthaltung, also 1 Gegenstimme, zustande kam.<br />
Herr GR Habermann teilt mit, dass die Stimmenthaltung soweit er weiß auch nur aufgrund einer<br />
Zusatzreihung stattgefunden hat.<br />
Frau LT-Präs. GR Doris Eisenriegler gibt zu Protokoll, dass eine Wohnung eine exestentielle<br />
Angelegenheit ist. Sie wirft dem Ausschuss Diskriminierung vor, weil der Wohnungswerber die<br />
meisten Punkte hatte. Ein Ausländeranteil von 3,4 % kann keine Bedrohung sein. Frau GR Doris<br />
Eisenriegler findet diese Wohnungsvergabe einen Skandal.<br />
Herr GV Lehner wirft ein, dass auch schon etliche Wohnungen an Ausländer vergeben wurden<br />
und man nicht von Diskriminierung sprechen kann.<br />
Herr GR LAbg. Stanek zählt die Wohnungsvergaberichtlinien auf und gibt auch zu bedenken, ob<br />
in Zukunft nur Ausländer eine Sozialwohnung zugesprochen bekommen. 2 Erwachsene und 3<br />
Kinder sind für eine 57 m² Wohnung einfach nicht geeignet. Die Fakten müssen einfach auf den<br />
Tisch gelegt werden – diese Wohnung ist zu klein für 5 Personen und das hat mit<br />
Diskriminierung überhaupt nichts zu tun. Die Vergaberichtlinien werden neu überdacht und<br />
überarbeitet.<br />
Herr GR Dkfm. Narzt sagt, dass, wenn man die Wohnungsverhältnisse des Bewerbers kennt, es<br />
für ihn natürlich eine Verbesserung gewesen wäre, auch wenn die Wohnung nur 57 m² groß ist.<br />
Frau GR Doris Eisenriegler findet, dass Objektivität gelebt werden soll. Eine 57 m² Wohnung ist<br />
eine Verbesserung wenn man in einem Keller wohnt.<br />
Herr Bürgermeister Mühlböck erklärt, dass die Platzgründe bei der Wohnungsvergabe aber eine<br />
wichtige Rolle gespielt haben.
Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger wirft ein, dass die Diskussion sehr ins Detail geht und stellt<br />
daher den<br />
A n t r a g,<br />
auf Ende der Debatte.<br />
Herr GV Lehner stellt den<br />
A n t r a g,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss: 3 Gegenstimmen (Fraktion GRÜNE)<br />
1 Stimmenthaltung (GR LAbg. Stanek)<br />
27 JA-Stimmen<br />
Punkt 8<br />
Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 10, 2. Stock, 80,95 m²;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Die Wohnung in der Kürnbergstraße 10 befindet sich im 2. Stock und besitzt 80,95 m². In der<br />
Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde einstimmig vorgeschlagen, die<br />
Wohnung in der Kürnbergstraße 10 an<br />
Frau Michaela Friesenecker, Winkelnstraße 28, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
zu vergeben.<br />
Als 1. Ersatz soll für die Wohnung Frau Klaudia Ablinger, Franz Klafböckstraße 24, 4060<br />
Leonding, sowie als zweiter Ersatz Herr Klaus Schremmer, Alkovnerstraße <strong>14</strong>, 4072 Alkoven<br />
vorgesehen werden.<br />
Herr GV Lehner stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss: 28 JA-Stimmen<br />
3 Stimmenthaltungen (Fraktion GRÜNE)
Punkt 9<br />
Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 11, EG, 59,95 m²;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Die Wohnung in der Kürnbergstraße 11 befindet sich im Erdgeschoss und besitzt 59,95 m². In<br />
der Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde einstimmig vorgeschlagen,<br />
die Wohnung in der Kürnbergstraße 11 an<br />
Frau Veronika Engelmann, Kürnbergstraße 3/1/3, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
zu vergeben.<br />
Als Ersatz soll für die Wohnung Frau Daniela Rohrhuber, Appersberg 5, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
vorgesehen werden.<br />
Herr GV Lehner stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 10<br />
Wohnungsvergabe Kürnbergstraße 13, EG, 59,96 m²;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner:<br />
Die Wohnung in der Kürnbergstraße 13, EG befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss und besitzt<br />
59,96 m². In der Wohnungsausschusssitzung am Mittwoch, 6. April 2005, wurde einstimmig<br />
vorgeschlagen, die Wohnung in der Kürnbergstraße 13 an<br />
Herrn Bernd Pichler, Olof-Palme-Weg 55, 4030 Linz<br />
zu vergeben.<br />
Als Ersatz soll für die Wohnung Frau Daniela Rohrhuber, Appersberg 5, 4073 <strong>Wilhering</strong><br />
vorgesehen werden.<br />
Herr GV Lehner stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
die Wohnung wie oben angeführt zu vergeben.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.
Punkt 11<br />
a) Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die Grundstücke 587/3, 587/5,<br />
587/6, 587/9, 587/11 (Stiftsgründe), KG <strong>Wilhering</strong><br />
b) Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter:<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. Februar 2005 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst den<br />
Bebauungsplan Nr. 67 „Stiftsgründe“ aufzuheben. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre<br />
1973 und ist nicht mehr vollziehbar. So war im Bebauungsplan zum Beispiel eine<br />
Erschließungsstraße durch den Kürnbergerwald vorgesehen.<br />
Vom Planungsgebiet sind unter anderem die Grundstücke 587/3, 587/5, 587/6, 587/8, 587/9,<br />
587/11, KG <strong>Wilhering</strong> betroffen, welche sehr exponiert am Rand des Kürnbergerwaldes liegen.<br />
Nachdem es sich dabei um eine sensible Zone handelt, hat der Planungsausschuss der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> in seiner Sitzung vom 10.2.2005 vorgeschlagen für die<br />
gegenständlichen Parzellen einen neuen Bebauungsplan zu erstellen.<br />
Um die Erstellung des Bebauungsplanes nicht zu erschweren oder gar zu verhindern wurde<br />
weiters empfohlen, über die oben angeführten sechs Einfamilienhausgrundstücke ein<br />
Neuplanungsgebiet zu verhängen.<br />
Hr. GV Winter, als Obmann des Ausschusses für örtliche Raumplanung stellt daher den<br />
A n t r a g,<br />
nachfolgende Verordnung zu beschließen:<br />
Verordnung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> vom <strong>14</strong>. April 2005, betreffend die<br />
Verhängung eines Neuplanungsgebietes über die in der Beilage dargestellten Grundstücke<br />
587/3, 587/5, 587/6, 587/8, 587/9, 587/11, KG <strong>Wilhering</strong>.<br />
§ 1<br />
Über die in der beiliegenden Flächenwidmungsplankopie dargestellten Grundstücke wird im<br />
Sinne des § 45 Abs. 1 OÖ. Bauordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1994 i.d.g.F., ein<br />
Neuplanungsgebiet zur Erstellung eines Bebauungsplanes mit der Wirkung gemäß § 45 Abs. 2<br />
OÖ. Bauordnung 1994 i.d.g.F. verhängt, dass Bauplatzbewilligungen, Bewilligungen für die<br />
Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken und Baubewilligungen – ausgenommen<br />
Baubewilligungen für Bauvorhaben gemäß § 24 Abs. 1 Ziffer 4 (Abbruch von Gebäuden) – nur<br />
ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage<br />
anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des zukünftigen<br />
Bebauungsplanes nicht erschwert oder verhindert.
§ 2<br />
Die gegenständlichen Grundstücke liegen beidseits des Neudeckerweges in der Ortschaft<br />
Mühlbach direkt angrenzend an den Kürnbergerwald. Beim gegenständlichen Planungsgebiet<br />
handelt es sich um eine exponierte und sehr sensible Zone und soll daher eine dem Orts- und<br />
Landschaftbild angepasste Verbauung ermöglich bzw. festgeschrieben werden. Das<br />
Planungsziel dieses Neuplanungsgebietes wird damit begründet, dass die Erstellung des<br />
Bebauungsplanes nicht erschwert oder gar verhindert wird.<br />
§3<br />
Eine Flächenwidmungsplankopie, in dem das Gebiet, über welches das Neuplanungsgebiet<br />
verhängt wird, abgegrenzt ist, liegt gemäß § 94 Abs. 4 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990<br />
während der Kundmachungsfrist dieser Verordnung beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Wilhering</strong> auf.<br />
§ 4<br />
Das Neuplanungsgebiet wird gemäß § 94 Abs. 2 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, frühestens mit<br />
dem Tag auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Gemäß § 45 Abs. 5 der OÖ. Bauordnung 1994, tritt das verhängte Neuplanungsgebiet mit dem<br />
rechtswirksam werden des neuen Bebauungsplanes spätestens jedoch nach zwei Jahren außer<br />
Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann die Erklärung zum<br />
Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf ein weiteres Jahr verlängern.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Des weiteren stellt Hr. GV Winter den<br />
A n t r a g,<br />
Der Bürgermeister<br />
LAbg. Mario Mühlböck<br />
den Grundsatzbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes zu fassen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 12<br />
Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter:
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 171 „Seerbergstraße“ zu<br />
erstellen. Das Planungsgebiet liegt beidseits der Seerbergstraße in der Ortschaft Dörnbach und<br />
umfasst acht Einfamilienhausgrundstücke wovon bereits sechs mit einem Hauptgebäude bebaut<br />
wurden.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden die getroffenen Festlegungen vom Amt der OÖ.<br />
Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung zur Kenntnis<br />
genommen. Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden durch die gegenständliche<br />
Planung nicht berührt. Der Plan ist somit nicht genehmigungspflichtig.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden diverse Anregungen eingebracht. Diese wurden nach<br />
Möglichkeit in den Bebauungsplan eingearbeitet.<br />
Während der öffentlichen Auflage wurde von Herrn Plakolm eine Stellungnahme abgegeben.<br />
Der Bebauungsplan wurde daraufhin abgeändert und erhielten die Betroffenen gemäß § 33 Abs.<br />
4 OÖ.ROG nochmals die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Davon machte Hr. Mag.<br />
Pühringer Gebrauch. Von Herrn Mag. Pühringer wurde der Wunsch geäußert, dass die<br />
Baufluchtlinien entlang seines Grundstückes kotiert werden. Die Abstände sind aus dem<br />
Bebauungsplan heraus messbar und war eine Kotierung daher nicht erforderlich. Die<br />
Angelegenheit wurde auch im Ausschuss für örtliche Raumplanung beraten.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 13<br />
Bebauungsplan Nr. 37, 1. Änderung „Mikschl“ – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 37 „Danereder Franz -<br />
Hitzing“ zu ändern. Das Planungsgebiet liegt am Bahnweg bzw. Haselweg in der Ortschaft<br />
Hitzing. Das Planungsgebiet umfasst 6 Einfamilienhausparzellen wovon bereits 4 bebaut sind.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung wird mit<br />
Schreiben vom 21. März 2005 mitgeteilt, dass die gegenständliche Planung zur Kenntnis<br />
genommen wird. Überörtliche Interessen im besonderen Maß werden durch die gegenständliche<br />
Planung nicht berührt. Der Plan ist somit nicht genehmigungspflichtig.<br />
Herr GV Winter stellt daher den
Antrag,<br />
die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt <strong>14</strong><br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Kremsleitner“ – Beschlussfassung<br />
nach durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Ausschusses für Örtliche Raumplanung, Herrn GV<br />
Manfred Winter:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt die Grundstücke 901 und 902/1 (öffentl. Gut) sowie<br />
Bauarea 53, KG Schönering von Betriebsbaugebiet in Dorfgebiet umzuwidmen. Das<br />
Planungsgebiet liegt inmitten der Ortschaft Schönering.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung, Abteilung Raumordnung, Unterabteilung Örtliche Raumordnung wird mit<br />
Schreiben vom 21. März 2005 mitgeteilt, dass die gegenständliche Planung ohne Einwand zur<br />
Kenntnis genommen wird. Ebenso bestehen von Seiten des Forsttechnischen Dienstes für<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung sowie von der Abt. Wasserwirtschaft des Amtes der OÖ.<br />
Landesregierung keine Einwände.<br />
Herr GV Winter stellt daher den<br />
Antrag,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Punkt 15<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4, 7. Änderung „Ramaseder“ und Örtliches Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1, 3. Änderung „Ramaseder – Beschlussfassung nach<br />
durchgeführtem Verfahren,<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde am Anfang der Sitzung vom Bürgermeister von der<br />
Tagesordnung abgesetzt.<br />
Punkt 16<br />
Berufung von Herrn Josef Landschützer gegen den Bescheid des Bürgermeisters<br />
über die Abweisung eines Bauansuchens für die Errichtung einer Betriebshütte<br />
für Kleinlandwirtschaft;<br />
Der Bürgermeister erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen, da er den<br />
Bescheid in 1. Instanz erlassen hat.
Der Bürgermeister verlässt den Saal.<br />
Berichterstattung durch Herrn Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger:<br />
Herr Josef Landschützer, Steinbauerstraße 19, 4040 Linz hat mit Schreiben vom<br />
12. August 2004 die Baubewilligung für die Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft<br />
beantragt.<br />
Die im Bauansuchen dargestellte Betriebshütte entspricht jener Gartenhütte (Wochenendhaus)<br />
welche bereits vor Jahren konsenslos errichtet wurde und für welche seit dem Jahr 1983 ein<br />
Abbruchbescheid vorliegt.<br />
Für das gegenständliche Objekt wurde im Jahre 1992 eine Baubewilligung mit der selben<br />
Titulierung (Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft) beantragt und wurde diese<br />
wegen Widerspruchs zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan versagt. Das Ansuchen vom<br />
12.08.2004 stimmt im wesentlichen mit dem Ansuchen aus dem Jahre 1992 überein. Das<br />
Bauansuchen wurde nur in ein paar unwesentlichen Details abgeändert.<br />
Das Ansuchen wurde daher vom Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz wegen<br />
entschiedener Sache zurückgewiesen.<br />
Herr Landschützer hat nun gegen den Bescheid des Bürgermeisters zeitgerecht die Berufung<br />
eingebracht.<br />
Die Berufung wird im wesentlichen damit begründet, dass gegenüber dem Ansuchen aus dem<br />
Jahre 1992 ein Zimmer in einen Lagerraum umfunktioniert, der Kamin, die Heizung, die<br />
Elektroinstallationen und die Senkgrube entfernt, sowie zusätzlich ein Abstellraum für 4<br />
Rasenmäher errichtet wird.<br />
Nachdem sich das Bauansuchen gegenüber jenem aus dem Jahr 1992 nur in unwesentlichen<br />
und unbedeutenden Nebenumständen verändert hat, stellt<br />
Herr Vizebgm. Mag. Paschinger stellt den<br />
Antrag,<br />
über die Berufung folgendermaßen zu entscheiden:<br />
Bescheid<br />
über die gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 12.01.2005 rechtzeitig eingebrachte<br />
Berufung ergeht aufgrund der Entscheidung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom <strong>14</strong>.<strong>04.</strong>2005 als<br />
Baubehörde 2. Instanz folgender<br />
Spruch<br />
Die Berufung vom 02.02.2005 eingelangt am 03.02.2005 gegen den Bescheid des<br />
Bürgermeisters vom 12.01.2005 wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unbegründet abgewiesen und<br />
der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt.
Begründung<br />
Herr Josef Landschützer hat mit Schreiben vom 12.08.2004 die Baubewilligung für die<br />
Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft auf dem Grundstück Nr. 204/2, KG<br />
Dörnbach beantragt. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 12.01.2005 wurde das Ansuchen<br />
wegen entschiedener Sache mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Ansuchen im<br />
wesentlichen dem Ansuchen aus dem Jahr 1992 entspricht und nur in unwesentlichen und<br />
unbedeutenden Nebenumständen modifiziert wurde.<br />
Nun wurde von Herrn Josef Landschützer, Steinbauerstraße 19, 4040 Linz innerhalb offener<br />
Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Die Berufung datiert mit 02.02.2005 wird wie<br />
folgt begründet:<br />
„Ergänzende Berufungsbegründung<br />
zu:<br />
„Bauansuchen 05.03.1992 ist in wesentlichen Teilen mit dem Ansuchen vom<br />
12. August 2004 identisch.“<br />
„Abschließend wird festgehalten, dass das Ansuchen vom 12.08.2004 dem Ansuchen aus dem<br />
Jahre 1992 im wesentlichen entspricht. Das Baubewilligungsansuchen wurde nur in<br />
unwesentlichen und unbedeutenden Nebenumständen modifiziert.“<br />
Dazu erlaube ich mir zu entgegnen, dass mein Bauansuchen vom 12.08.2004 folgende<br />
wesentliche Änderungen gegenüber meinem Ansuchen vom 05.03.1992 aufweist.<br />
Umfunktionierung des Zimmers im Ausmaß von 19,25 m² in einen Lagerraum;<br />
kein Kamin bzw. keine Ofenheizung;<br />
keine Elektroinstallationen;<br />
keine Senkgrube;<br />
Errichtung eines notwendigen Abstellraumes für 4 Rasenmäher. Derzeit sind<br />
3 Rasenmäher (davon 1 Balkenmäher) im Freien und 1 Balkenmäher vorübergehend auf einem<br />
mir gehörigen Grundstück in Leonding abgestellt.<br />
Gegenständliche Betriebshütte dient seit dem Jahre 1993 nachweisbar ausschließlich<br />
nachfolgend angeführten Zwecken, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb meines<br />
behördlich bewilligten Damwildgeheges und meiner ebenfalls behördlich bewilligten<br />
Fischteichanlage stehen.<br />
Lagerung eines Teiles des von mir produzierten Heues (ein weiterer Teil des Heues wird im<br />
Unterstand gelagert);<br />
Lagerung von zugekauftem Getreide und Stroh;<br />
Lagerung von Futteräpfel, die ich teilweise selbst produziere oder kostengünstig von einer<br />
Obstgenossenschaft beziehe;<br />
Lagerung von ca. 30 Obststeigen aus Kunststoff<br />
Lagerung von Poritplatten, Planen und Jutesäcken (Frostschutz für Futteräpfel);<br />
Lagerung von Kleingeräten und Werkzeugen.<br />
Die Zufahrt zu meinem Damwildgehege besteht aus einem ca. 200 m langen, teilweise steil<br />
ansteigenden Hohlweg, der bei Eis und Schnee nicht befahrbar ist. Dies bedingt, dass die<br />
Einlagerung der Futtervorräte in die Betriebshütte beizeiten und in einer Menge erfolgt, dass die
Versorgung der Tiere für die Zeit von Oktober bis einschließlich März, also für 6 Monate,<br />
gesichert ist.<br />
Ggst. Betriebshütte ist daher zur bestimmungsmäßigen Nutzung meines behördlich bewilligten<br />
Geheges unbedingt nötig.<br />
Ohne Betriebshütte ist die Betreuung und Aufzucht des Damwildes nicht möglich.<br />
Laut der von mir eingeholten Rechtsauskünfte entspricht ggst. Betriebshütte für<br />
Kleinlandwirtschaft den bau- und raumordnungsrechtlichen Anforderungen.<br />
Ich stelle hiermit an die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> den Antrag ggst. Bescheid zu beheben und<br />
mein Bauansuchen vom 12.08.2004 zu genehmigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Josef Landschützer“<br />
Dazu wird folgendes festgehalten:<br />
Von Herrn Josef Landschützer, Steinbauerstraße 19, 4040 Linz wurde mit Schreiben vom<br />
05.03.1992 ein Ansuchen um Errichtung einer Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft auf dem<br />
Grundstück Nr. 204/2, KG Dörnbach eingereicht. Dieses Bauansuchen wurde wegen<br />
Widerspruchs zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan mit Bescheid des Bürgermeisters<br />
vom 07.10.1994 abgewiesen. Diese Entscheidung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat, der<br />
Vorstellungsbehörde sowie vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.<br />
In den Bauplänen des Baumeisters Ing. Nicoladoni vom 03.03.1992 war die Errichtung einer<br />
Betriebshütte für Kleinlandwirtschaft mit einem maximalen Ausmaß von 7,85 x 7,35 m<br />
vorgesehen. Die Hütte sollte eine maximale Höhe von 3,90 m bezogen auf das dargestellte<br />
Urgelände erhalten. Das Gebäude sollte mit einem Satteldach mit 15 Grad Dachneigung<br />
abgedeckt werden. Als Deckungsmaterial waren Welleternitplatten vorgesehen. Als<br />
Raumnutzung waren im Einreichplan, Lagerraum, Kochnische, Sanitärraum, Abstellraum,<br />
Vorraum und Zimmer vorgesehen. Der Bauplan entsprach der bereits vor Jahren konsenslos<br />
errichteten Hütte für welche ein rechtswirksamer Abbruchbescheid vorliegt.<br />
Im Einreichplan vom 12.08.2004, welcher dem Bauansuchen mit gleichem Datum zugrunde<br />
liegt, besitzt die Betriebshütte die selben Außenabmessungen, die selbe Höhe, die selbe<br />
Dachneigung und Dachdeckung und entspricht diese im wesentlichen jener aus dem Jahre<br />
1992. Die Raumaufteilung entspricht jener aus dem Jahre 1992. Ebenso entspricht die<br />
Bauweise jener aus dem Ansuchen des Jahres 1992.<br />
Wie Herr Josef Landschützer in seiner Berufung anführt, weist das Ansuchen vom 12.08.2004<br />
folgende aus seiner Sicht wesentliche Änderungen gegenüber dem Bauansuchen vom<br />
05.03.1992 auf:<br />
Umbenennung des Zimmers im Ausmaß von 19,25 in einen Lagerraum<br />
Entfernung des Kamins mit Einzelofenheizung<br />
Entfernung der Elektroinstallation<br />
Entfernung der Senkgrube<br />
Zubau eines Abstellraumes für 4 (?) Rasenmäher im Ausmaß von 3,37 x 2,00 mit einer<br />
maximalen Höhe von 2,40 m.
Daraus ist ersichtlich, dass es sich für die Beurteilung der Sachlage nur um geringfügige und für<br />
die Beurteilung des Ansuchens unwesentliche Änderungen handelt.<br />
Von Herrn Landschützer wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ein Gutachten von Herrn<br />
DI. Rudolf Netherer, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, datiert<br />
mit 28.<strong>04.</strong>2004 über die Notwendigkeit der Betriebshütte vorgelegt. Daraus ist ersichtlich, dass<br />
sich die Anzahl der Tiere, der landwirtschaftlich genutzten Flächen usw. nicht wesentlich<br />
gegenüber den Ansuchen aus dem Jahre 1992 verändert hat.<br />
Zusammenfassend wird daher festgehalten, dass es sich bei den oben angegebenen<br />
Änderungen nur um eine Modifizierung des bereits entschiedenen Bauansuchens aus dem<br />
Jahre 1992 handelt. Das Ansuchen bzw. das Bauprojekt wurde nur in unwesentlichen und<br />
unbedeutenden Nebenumständen abgeändert.<br />
Das Bauansuchen vom 12.08.2004 bezweckt offensichtlich nur die Neuaufrollung einer bereits<br />
entschiedenen Sache. Das Parteienbegehren deckt sich im wesentlichen mit jenem aus dem<br />
Jahr 1992 und ist der Antrag daher als entschiedene Sache zurückzuweisen.<br />
Nachdem sich der maßgebliche Sachverhalt sowie die maßgebliche Rechtslage in<br />
entscheidungswichtigen Punkten nicht geändert haben, war die Berufung als unbegründet<br />
abzuweisen und der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich zu bestätigen.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Vorstellung zulässig. Diese ist innerhalb von 2<br />
Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim<br />
Marktgemeindeamt <strong>Wilhering</strong> einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie<br />
sich richtet.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g.<br />
Der Vizebürgermeister<br />
Mag. Dieter Paschinger<br />
Der Bürgermeister betritt nach Beschlussfassung den Saal wieder.<br />
Punkt 17<br />
Allfälliges<br />
Der Bürgermeister verliest folgenden<br />
Dringlichkeitsantrag<br />
„Das unterfertigte Mitglied des <strong>Gemeinde</strong>rates stellt gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. GemO.1990 den<br />
Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand<br />
Grundsatzbeschluss über den Erwerb des Grundstückes 763 KG Schönering<br />
In die Tagesordnung der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates am <strong>14</strong>.<strong>04.</strong>2005 aufzunehmen und<br />
begründen die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt:
Die angeführten Grundstücke sind für die notwendige neue Infrastruktur für Schönering (vor<br />
allem einer neuen Straßenanbindung) sowie für künftige Entwicklungen in diesem Bereich von<br />
Bedeutung. Um diese Entwicklungen an diesem Standort als <strong>Gemeinde</strong> selbst steuern zu<br />
können, beabsichtigt die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>, diese angeführten Grundflächen zu<br />
erwerben. Dabei gibt es für die <strong>Gemeinde</strong> eine finanzielle Obergrenze als Kaufangebot.<br />
Sollten die Verhandlungen durch zu hohe Forderungen der Verkäuferin nicht positiv<br />
abgeschlossen werden können, wird die <strong>Gemeinde</strong> von der Kaufabsicht zurücktreten und<br />
andere Schritte zur Umsetzung einer neuen Zufahrtsstraße an diesem Standort einleiten.<br />
Mario Mühlböck eh.<br />
Der Bürgermeister lässt über die Dringlichkeit dieses Antrages abstimmen.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
Herr GR Mag. Dr. Hochleitner gibt zu Protokoll, dass diese Angelegenheit nicht sang- und<br />
klanglos über die Bühne gehen soll und unterstreicht die Wichtigkeit für die <strong>Gemeinde</strong>. Der<br />
Grundankauf steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung von Schönering. Für<br />
Schönering ist diese Straßenanbindung notwendig und wird dringend benötigt. Er gibt an, dass<br />
er verwundert darüber ist, dass weder ein Plan noch ein straßenrechtliches Verfahren eingeleitet<br />
wurde. Herr GR Mag. Dr. Hochleitner richtet den dringenden Appell an alle Fraktionen, dieses<br />
Thema ernsthaft in in Angriff zu nehmen. Es spricht aus seiner Sicht überhaupt nichts dagegen,<br />
dass dem Bürgermeister das Verhandlungsmandat bezüglich Grundankauf übergeben wird.<br />
Herr GR Mag. Dr. Hochleitner richtet sich an Herrn Vzbgm. Mag. Paschinger und möchte von<br />
ihm wissen, ob für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> dieses Projekt überhaupt finanzierbar ist.<br />
Weiters drängt er darauf, dass die Straße endlich gebaut wird. Der Baubeginn sollte spätestens<br />
August d.J. sein.<br />
Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger weist ausdrücklich darauf hin, dass in den letzten Jahren in<br />
Schönering eine vernünftige Straßenanbindung bestanden hat.<br />
Die Situation hat sich natürlich verändert. Die betroffenen Anrainer weisen auch immer wieder<br />
darauf hin, dass die Qualität der Schulstraße, insbesondere die Asphaltierung ein Problem<br />
darstellt. Sofern nicht in absehbarer Zeit eine neue Straße entsteht, muss in diesem Fall<br />
dringend saniert werden und man hat vorübergehend bis zur Neuerrichtung ein Angebot. Die<br />
Firma PORR hatte eine Drittfinanzierung der Straße vorgeschlagen, ist aber dann beim Anbot<br />
der Frau Ramaseder ausgestiegen. Ab diesem Zeitpunkt war von einer Drittfinanzierung keine<br />
Rede mehr. Über ein gutes Finanzierungskonzept wird im Finanzausschuss beraten werden.<br />
Auch in den letzten Jahren konnten mit den Finanzierungskonzepten gute Ergebnisse erzielt<br />
werden zB Grundankauf Hochmairgut.<br />
Der Grundankauf stellt keine ständige Belastung dar – ausschließlich der Zinsen –, die<br />
Bemühungen gehen dahin, diese Zinsen durch Verkauf oder ähnliches zu finanzieren.<br />
Frau Vzbgm. Kapl erklärt, dass sich die ÖVP eine Verzögerung der Zufahrtsstraße nicht<br />
vorstellen kann. Es ist undenkbar, jetzt der Bevölkerung von Schönering<br />
Asphaltausbesserungsarbeiten zuzumuten. Für die ÖVP <strong>Wilhering</strong> ist es klar, dass die Straßen-<br />
anbindung so wie es im Architektenwettbewerb herausgekommen ist, was auch der<br />
Schöneringer Bevölkerung und den privaten Betreibern der Reha-Klinik seit einem Jahr<br />
versprochen wird, raschest erfolgen muss.
Herr Vzbgm. Mag. Paschinger wirft ein, dass der Architektenwettbewerb etwas anderes ist.<br />
Darin ist eine Zufahrt direkt an der Grundgrenze der Volksschule und der Fa. Moser<br />
vorgesehen.<br />
Der Bürgermeister weist ausdrücklich auf die gute Zusammenarbeit der Fraktionen hin. Er führt<br />
an, dass die Entscheidung in den letzen 1 ½ Jahren von den Fraktionen gemeinsam getragen<br />
wurden. Es war allen bewusst, dass der Grundankauf für dieses Projekt ein Problem darstellen<br />
könnte. Gesamt gesehen soll so viel wie möglich vom Grundankauf profitiert werden. Es<br />
mussten leider alle Beteiligten erkennen, dass man jemandem völlig ausgeliefert ist, wenn man<br />
auf dessen Eigentum angewiesen ist. Die SPÖ Fraktion steht dazu, dass die Anbindungsstraße<br />
in Schönering errichtet werden muss und das soll ehest möglich geschehen. Es müssen in<br />
diesem Fall immer wieder neue Ideen zur Abwicklung des Projekts gefunden werden. Es wurde<br />
nichts verabsäumt – es sind einfach gewisse Umstände vorhanden, auf die Rücksicht<br />
genommen werden muss.<br />
Die Option, die mit Frau Ramaseder abgeschlossen wurde, ist in mehreren Ausschüssen<br />
verlesen worden und es ist darin auch genau festgehalten, bei welcher Widmung die <strong>Gemeinde</strong><br />
einen Straßengrund abgetreten bekommt.<br />
Die Zufahrtsstraße Gall in den Ort Schönering ist aus dem Architektenwettbewerb entstanden.<br />
Das Büro Lassy wurde beauftragt, an einem Bebauungsplan zu arbeiten. Herr DI Hauser hat<br />
eine Variante vorgeschlagen, jedoch auch diese wurde schnell wieder verworfen.<br />
Der Wunsch nach der Anbindungsstraße für Schönering ist der Wunsch aller Fraktionen. Im<br />
„Zulassen“ gewisser Situationen im letzten Jahr wurde fast übersehen, welche Entwicklungen<br />
sich dort eventuell bilden könnten.<br />
Der Bürgermeister lädt insbesondere auch die ÖVP-Fraktion ein, an den zukünftigen<br />
Verhandlungen teilzunehmen. Das Ziel ist es, ein gutes und vernünftiges Ergebnis für<br />
Schönering und die <strong>Gemeinde</strong> zu erzielen.<br />
Vor der Volksschule Schönering wird im Sommer die Gestaltung vorangetrieben werden. Es<br />
kann niemand Verträge über Straßenanbindungen abschließen, wenn die Frage des<br />
Grundbesitzes nicht geklärt ist.<br />
Beschluss: e i n s t i m m i g<br />
� Herr GV Kons. Mittermair bittet um Mithilfe bei der Platzsuche für einen Skaterplatz.<br />
� Herr GV Lehner fragt, ob die Möglichkeit besteht, Spielsand für Kinder z. B. im Bauhof zu<br />
lagern, der dann von der Bevölkerung dort abgeholt werden kann.<br />
� Der Bürgermeister fragt, ob dieser Spielsand kostenpflichtig wäre.<br />
� Herr GV Lehner beantwortet diese Frage, dass der Spielsand natürlich kostenpflichtig<br />
wäre.<br />
� Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Huemer den Vorschlag gemacht hat, den alten<br />
Spielsand von den Spielplätzen in Säcke für den Hochwasserschutz zu füllen.
� Herr GR Hohenbichler berichtet, dass der Güterweg in Appersberg in einem sehr<br />
schlechten Zustand ist.<br />
� Herr GR Spelitz fragt bezüglich Eröffnungsfeierlichkeiten der Reha-Klinik, warum eine<br />
Aussendung der <strong>Gemeinde</strong> hinausgegangen ist, in der die Bevölkerung quasi<br />
„ausgeladen wird.“<br />
� Der Bürgermeister erklärt, dass diese Eröffnungsfeierlichkeit für die Öffentlichkeit nicht<br />
zugänglich sein soll, weil viele geladene Gäste kommen werden und es daher<br />
platzmäßig nicht möglich ist, so viele Personen einzuladen. Die Eröffnungsfeierlichkeit<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>bevölkerung hat schon stattgefunden.<br />
� Herr GR DI Hauer berichtet, dass am 28.4.2005 eine Mitgliederversammlung der RAIBA<br />
in <strong>Wilhering</strong> sein wird, zu der er herzlich einlädt.<br />
� Frau GR Josefine Richter möchte wissen, was in Ufer gebaut wird (oberhalb Bäckerei –<br />
ehem. Fischstand).<br />
� Der Bürgermeister teilt mit, dass dieser Bau eingestellt ist und dass es sich bei den<br />
Arbeiten nur mehr um Abbauarbeiten handelt.<br />
� Frau GR Eisenriegler hält fest, dass die Debatte betr. Wohnungsvergabe Winkelnstraße<br />
„abgewürgt“ wurde.<br />
� Herr GR Schierhuber teilt mit, dass eine Erhöhung der Abfallgebühr stattgefunden hat<br />
und möchte wissen, wann vom BAV der Beschluss über eine bezirksweite<br />
Sperrmüllsammlung beschlossen wird.<br />
� Frau Vzbgm. Kapl teilt mit, dass diese bezirksweite Sperrabfallsammlung vom BAV<br />
eigentlich heuer in Betrieb gehen sollte. Es ist dies aber vom BAV bis dato nicht<br />
beschlossen worden, da einige große <strong>Gemeinde</strong>n diesem Vorhaben nicht positiv<br />
gegenüber stehen.<br />
Es konnte letztes Jahr ein Überschuss erzielt werden, welcher für die Abwicklung des<br />
Sperrmülls herangezogen wird. Eine bezirksweite Sperrmüllsammlung des BAV wird es<br />
frühestens ab Jänner 2006 geben.<br />
� Herr Vzbgm. Mag. Dieter Paschinger weist auf verschiedene Aktivitäten im Bereich<br />
„Gesunde <strong>Gemeinde</strong>“ hin.<br />
� Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Punkt 18<br />
15 Minuten Bürgerfragestunde<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Ende der Sitzung: 21:04 Uhr